Henneke, Hans-Günter, Die deutschen Kreise und ihr Landkreistag – von den Anfängen in Brandenburg bis zur Etablierung der Bonner Republik (= Schriften zum deutschen und europäischen Kommunalrecht 50). Boorberg, Stuttgart 2016. 333 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Henneke, Hans-Günter, Die deutschen Kreise und ihr Landkreistag – von den Anfängen in Brandenburg bis zur Etablierung der Bonner Republik (= Schriften zum deutschen und europäischen Kommunalrecht 50). Boorberg, Stuttgart 2016. 333 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Kreis als eine der schönsten geometrischen Figuren wird sprachlich zwar bereits auf germanisch *kraita, *kraitaz, *kraitja, *kraitjaz zurückgeführt und lässt sich möglicherweise mit der indogermanischen Wurzel *gred-. *grod-, V., kratzen verbinden, ist aber tatsächlich erst für das 12. Jahrhundert in der Überlieferung belegt. Von daher ist der Kreis zu einer Gebietskörperschaft geworden, die eine Mehrzahl von Gemeinden zur Erledigung gemeinsamer Aufgaben wie beispielsweise der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zusammenfasst, wobei allerdings das Verhältnis der Beteiligten untereinander umstritten ist. In der Gegenwart ist der Kreis deshalb eine zentrale Grundfigur des modernen Verwaltungsrechts.
Mit ihr beschäftigt sich der 1957 in Bassum in Niedersachsen geborene, nach dem in Syke abgelegten Abitur in Kiel rechtswissenschaftlich ausgebildete, zunächst als wissenschaftlicher Assistent und seit 1989 als Kreisrat des Landkreises Diepholz tätige, 1993 zu dem deutschen Landkreistag nach Bonn wechselnde, bereits 1986 mit einer Dissertation über Landwirtschaft und Naturschutz promovierte Verfasser. Er gliedert seine eindrucksvolle Darstellung nach einer Einleitung über die Frage wo und wie alles (mit Creyßen in den Territorien Brandenburgs) begann in vier chronologisch gereihte Abschnitte. Sie betreffen die Kreise Preußens zwischen dem Frieden von Tilsit nach dem 9. 7. 1807, die Zeit von dem Steckrübenwinter 1916/1917 über das Deutsche Reich während der Weimarer Republik bis zur Ausschaltung der Kreise in dem Mai 1933 unter der zentralisierenden nationalsozialistischen Herrschaft, den deutschen Gemeindetag als kommunalen Einheitsverband zwischen 1933 und 1945 sowie die Kreise und ihre Landräte zwischen dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft und dem schrittweisen Entstehen der Bonner Republik.
Historischer Ausgangspunkt der Arbeit ist der 8. September 1916, an dem nach dem Geleitwort des Präsidenten des Bundesrats und der Einleitung des Verfassers in dem Landtag Preußens der Verband preußischer Landkreise gegründet wurde, aus dem 1922 durch sachgerechte Erweiterung der deutsche Landkreistag entstand. Auf dem langen Wege bis zur Frühzeit der Bundesrepublik beschreibt der Verfasser sachkundig alle wesentlichen Schritte der bereits 1917 von dem ersten Geschäftsführer Ulrich von Hassell als gehörig bewerteten Entwicklung. Möge auf dieser vorzüglichen Grundlage den Kreisen, deren sechs charakteristische Merkmale im Anschluss an Johannes Rau bereits die Einleitung hervorhebt, wie dem Landkreistag trotz der Europäisierung der in der Gegenwart nicht ungefährdeten Europäischen Union weiterhin großer und langer Erfolg beschieden sein.
Innsbruck Gerhard Köbler