Schadow, Sebastian, Rechtswissenschaft und praktische Bedürfnisse – Johann Christian Hasse (1779-1830) (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 23). Nomos, Baden-Baden 2016. 247 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Schadow, Sebastian, Rechtswissenschaft und praktische Bedürfnisse – Johann Christian Hasse (1779-1830) (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 23). Nomos, Baden-Baden 2016. 247 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Johann Christian Hasse wurde in Kiel am 29. Juli 1779 geboren und nach dem Besuch der Husumer Gelehrtenschule an der Universität Kiel in der Rechtswissenschaft ausgebildet, wo er bei Anton Friedrich Justus Thibaut studierte. 1811 wurde er mit einer Dissertation an novatio voluntaria esse possit citra stipulationem promoviert. Auf dieser Grundlage gelang ihm ein vielfältiges Leben, auch wenn sein Name in den rechtsgeschichtlichen und rechtswissenschaftlichen biografischen Werken der letzten Jahrzehnte „kaum auftaucht“.
Dementsprechend schließt die von Hans-Peter Haferkamp betreute, berufsbegleitend während der Tätigkeit als Rechtsanwalt geschaffene, von der juristischen Fakultät der Universität Köln im Dezember 2014 angenommene, auf den Seiten 225-228 die verwendeten Schiften Hasses zusammenstellende Dissertation eine rechtsgeschichtliche Lücke. Gegliedert ist die ansprechende Untersuchung in drei Abschnitte. Sie betreffen Johann Christian Hasses Leben, Rechtswissenschaft und Praxis sowie Rechtswissenschaft und praktisches Bedürfnis bei Hasse.
Im Ergebnis kann der Verfasser feststellen, dass Hasse, der sich erst nach der eigenen Feststellung seiner Nichteignung für die Berufspraxis zu einer akademischen Karriere entschlossen hatte, die ihn nach Jena, Königsberg, Berlin und Bonn führte, durch seine genaue Arbeitsweise etwa in seinem Hauptwerk über die culpa des römischen Rechts zu einem anerkannten Mitglied von Savignys historischer Rechtsschule wurde. Etwa ab 1821 wollte er die Praxis stärker in seine Überlegungen einbeziehen, hatte damit aber trotz des von ihm herausgegebenen Rheinischen Museums für Jurisprudenz nur beschränkten Erfolg. Dementsprechend entfaltete dieser eigenständige Ansatz keine dauerhafte Wirkung, sondern geriet spätestens mit Hasses Tode in Bonn am 18. November 1830 langsam in Vergessenheit.
Innsbruck Gerhard Köber