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Bürgerliches Gesetzbuch mit Nebengesetzen, hg. v. Palandt, Otto, bearb. v. Brudermüller, Gerd/Ellenberger, Jürgen, Götz, Isabell/Grüneberg, Christian/Herrler, Sebastian/Sprau, Hartwig/Thorn, Karsten/Weidenkaff, Walter/Weidlich, Dietmar/Wicke, Hartmut, 76. Aufl. Beck, München 2017. XXXIV,  3247 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Bürgerliches Gesetzbuch mit Nebengesetzen, hg. v. Palandt, Otto, bearb. v. Brudermüller, Gerd/Ellenberger, Jürgen, Götz, Isabell/Grüneberg, Christian/Herrler, Sebastian/Sprau, Hartwig/Thorn, Karsten/Weidenkaff, Walter/Weidlich, Dietmar/Wicke, Hartmut, 76. Aufl. Beck, München 2017. XXXIV,  3247 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Das bürgerliche Recht des Deutschen Reiches und seiner Vorgänger war bis zu dem 31. Dezember 1899 so partikular und vielfältig wie das bürgerliche Recht in (den Mitgliedstaaten) der Europäischen Union. Auch wenn sich damit auskömmlich leben ließ und lässt, hat die Einheitlichkeit doch auch so viele Vorzüge, dass der Reichstag des Deutschen Reiches sich an dem Ende des 19. Jahrhunderts doch zu einem einzigen Bürgerlichen Gesetzbuch entschied, dass trotz einer kleinen Verlustliste deutscher Rechtseinheit für das gesamte Deutsche Reich im Bereich des bürgerlichen Rechtes grundsätzlich für jeden gleiches Recht schuf. Zwar wurde es unmittelbar bei seiner Inkraftsetzung Gegenstand vielfältiger Kommentierung, doch vergingen fast vierzig Jahre, bis sich ein einziger Kommentar in einem einzigen Band auf bisher unabsehbare Zeit weitgehend durchsetzte.

 

Vom 1. Dezember 1938 datiert das Vorwort Otto Palandts, das an den großen Erfolg der im Mai 1938 bereits in 14. Auflage vorliegenden, von Adolf Baumbach verantworteten Kommentierung der Zivilprozessordnung des Deutschen Reiches von 1877/1879 anknüpft. Bearbeitet wurde das neue Werk außer von dem Gesamtredaktion und Einleitung besorgenden Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamts von einem Oberverwaltungsgerichtsrat, einem Kammergerichtsrat, einem Rechtsanwalt, einem Landgerichtsrat, zwei weiteren Kammergerichtsräten, einem Landgerichtsdirektor und einem weiteren Landgerichtsrat. Es war auf Anhieb ein ungewöhnlicher Erfolg des Verlags und der acht (bzw. 9) Autoren.

 

Es umfasste in einem Band auf 2194 Seiten das Bürgerliche Gesetzbuch und das zugehörige Einführungsgesetz sowie auf seinen etwa hundert letzten Seiten ein Sachverzeichnis von Abfindung bis Zwischenzins. Die seinerzeitigen Erstbearbeiter sind längst ausgeschieden und durch neue Kräfte ersetzt. Der vorzügliche Erfolg hält aber ungeachtet aller politischen Veränderungen und rechtlichen Neuerungen ungebrochen an.

 

Am 15. Oktober 2016 konnte der Redaktionsschluss der 76. Auflage erfolgen. Sie vermehrt den Umfang gegenüber der Vorauflage von 3212 Seiten um 35 Seiten. Tätig sind nunmehr für den inzwischen um die Rom I-, Rom II- und Rom III-Verordnungen, das Haager Unterhaltsprotokoll, die EU-Erbrechtsverordnung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, die BGB-Informationspflichten-Verordnung, das Unterlassungsklagengesetz, das Produkthaftungsgesetz, das Erbbaurechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz, das Versorgungsausgleichsgesetz, das Lebenspartnerschaftsgesetz und das Gewaltschutzgesetz erweiterten Inhalt ein Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe a. D., ein Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, eine Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München, ein Richter am Bundesgerichtshof, ein Notar in München, der Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts a. D., ein Professor der Bucerius Law School in Hamburg, ein Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München a. D., ein Notar in Roth bei Nürnberg und ein weiterer Notar in München, womit der Vorrang der gerichtlichen Praktiker unter beachtlicher Ergänzung durch Notare aufrechterhalten geblieben ist.

 

Das zweiseitige Vorwort weist besonders auf wichtige Gesetzesänderungen in allen Büchern des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes hin. Weitere Schwerpunkte bilden in der Sondersprache des Palandt(-Deutsch) die Kommentierung des AGG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH und des BAG, das UKlaG und das Wohnungseigentumsrecht. Interessant wäre dabei eine digitale Dokumentation aller Texte aller Auflagen, durch die sich die Entwicklung des Palandt detailliert sprachlich nachvollziehen ließe. Insgesamt kann man die 21 seit den ersten Anfängen bereits ausgeschiedenen und die neun in der neuesten Auflage tätigen Bearbeiter zusammen mit ihrer bisher einzigen Kollegin zu dem Millionenerfolg in rund 80 Jahren nur aufrichtig beglückwünschen und für die Allgemeinheit wie den Verlag eine lange weitere Fortsetzung dieses Büchertraums ab dem neuen Jahr 2017 erhoffen.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler