Naturrecht in Antike und früher Neuzeit. Symposion aus Anlass des 75. Geburtstages von Klaus Luig, hg. v. Armgardt, Matthias/Repgen, Tilman. Mohr (Siebeck), Tübingen 2014.VII, 189 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Naturrecht in Antike und früher Neuzeit. Symposion aus Anlass des 75. Geburtstages von Klaus Luig, hg. v. Armgardt, Matthias/Repgen, Tilman. Mohr (Siebeck), Tübingen 2014.VII, 189 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Mensch ist ein Teil der bisher im Kern unbegreiflichen Natur und hat sich doch im Laufe der Zeit zu ihrem Herrn aufgeschwungen. Dementsprechend gestaltet er auch seine Verhältnisse weitgehend nach seinen eigenen Vorstellungen und Zielsetzungen, wozu er viele Bestimmungen geschaffen hat. Weil er in diesem Bemühen doch verschiedentlich an seine Grenzen stößt und sie gelegentlich auch überschreitet, hat sich seit langer Zeit die Idee eines im ihm irgendwie auch durch die Natur vorgegebenen Maßstabs entwickelt.
Mit ihr hat sich der in Krefeld 1935 geborene, in Göttingen und Wien ausgebildete, 1963 bei Franz Wieacker mit einer Dissertation zur Geschichte der Zessionslehre promovierte, als Referent am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main 1978 bei Helmut Coing habilitierte, 1979 nach Passau und 1984 nach Köln berufene Klaus Luig befasst. Aus diesem Grunde wählten die Herausgeber des vorliegenden schlanken Sammelbands das Naturrecht als Thema eines aus Anlass seines 75. Geburtstags im Mai 2011 an der Universität Konstanz abgehaltenen Symposions. Die meisten der dortigen Vorträge stellt das nicht von Anfang an für den Druck geplante Werk nunmehr der Allgemeinheit zur Verfügung.
Die insgesamt acht Beiträge beginnen mit einer Studie Matthias Armgardts über Naturrecht im Alten Testament, Neuen Testament und im Talmud. Danach werden Systembildung in Europas Kodifikationen, Naturrecht und historische Rechtsschule, Vergleichung in Zeiten des Naturrechts der Aufklärung, Vernunft als Argument in der Langenbeck’schen Glosse, Naturgesetz und Naturrecht sowie Naturrecht vor und nach dem Sündenfall untersucht. Am Ende widmet sich Wolfgang Waldstein der grundsätzlichen Frage der Fähigkeit des menschlichen Geistes, Naturrecht zu erkennen, die er trotz des egoistischen Entscheidungswillens des Menschen nicht unerwartet bejaht, wobei er darauf hinweist, dass uns bei der Frage nach dem Naturrecht alle Erkenntnisse seit der Antike als Hilfe zur Verfügung stehen.
Innsbruck Gerhard Köbler