Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats, hg. v. der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv. Serie I Alte Prager Akten, hg. v. Sellert, Wolfgang, Band 3 K-O, bearb. v. Ortlieb, Eva. Erich Schmidt, Berlin 2012. 831 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats, hg. v. der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv. Serie I Alte Prager Akten, hg. v. Sellert, Wolfgang, Band 3 K-O, bearb. v. Ortlieb, Eva. Erich Schmidt, Berlin 2012. 831 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Neben dem Reichskammergericht, dessen Akten im Laufe der letzten Jahrzehnte in einer Gemeinschaftsaktion der betroffenen Archive erschlossen wurden, verdient auch der Reichshofrat eine moderne Aktenerschließung. Für sie haben sich zuletzt vor allem Wolfgang Sellert und Werner Ogris entschieden und im Ergebnis erfolgreich eingesetzt. Seitdem wurde die Serien Alte Prager Akten und Antiqua von insgesamt elf Aktenserien in Angriff genommen.
Die in insgesamt 213 Kartons aufbewahrte Serie Alte Prager Akten zu mehr als 5000 Vorgängen konnte inzwischen in fünf Bänden bereits von verschiedenen Bearbeitern abgeschlossen werden. Der erste Band erschien 2009 und der fünfte Band 2014. Der mittlere, bereits 2012 vorgelegte Band 3 blieb demgegenüber bisher dem Auge des interessierten Betrachters leider verschlossen, soll aber naheliegenderweise in gleicher Art und Weise wenigstens kurz angezeigt werden.
Er umfasst die Nummern von 2196 bis 3405. Bis auf die von Kabele bis Oxenstierna reichenden Personennamen gleicht er den bereits vorliegenden Bänden in der grundsätzlichen Anlage und wird durch Indices, darunter ein Sachregister von Aachener Unruhen bis Zwinglianismus benutzerfreundlich aufgeschlossen. Jeder an der Tätigkeit des Reichshofrats Interessierte hat damit ein vorzügliches Hilfsmittel zur Verfügung, das die Hoffnung erlaubt, dass auch die übrigen Akten des Reichshofrats in ähnlich klarer und rascher Weise für die Allgemeinheit aufgeschlossen werden können.
Innsbruck Gerhard Köbler