AAAKöbler, Gerhard, Der Kanton in der deutschen Landesgeschichte, 2015
Der Kanton in der deutschen Landesgeschichte (1669)
Aargau (Gau, Landschaft, Grafschaft, Kanton). Das schon vorgeschichtlich besiedelte, dann von den Römern beherrschte, seit dem 5. Jahrhundert von den Alemannen eroberte und im 6. Jahrhundert dem fränkischen Reich eingegliederte Gebiet um die Aare wird 763 erstmals als A. bezeichnet. Um 861 wurde zwischen Oberaargau und Unteraargau geschieden. Der Oberaargau stand zu Anfang des 15. Jahrhunderts unter der Herrschaft Berns, der Unteraargau unter der Herrschaft der Grafen von Habsburg, die ihn 1264/1400 von den Grafen von Lenzburg bzw. den diesen 1173/1174 folgenden Grafen von Kiburg (Kyburg) ererbt hatten. 1415 eroberte die schweizerische Eidgenossenschaft den Unteraargau. Danach unterstand der westliche Teil mit Lenzburg, Zofingen, Aarau und Aarburg Bern, kleinere Teile Luzern und Zürich, die Grafschaft Baden, die Städte Mellingen und Bremgarten sowie das Freiamt im Osten seit 1443 als gemeine Herrschaft den acht eidgenössischen Orten. 1528 wurde im Berner Gebiet die Reformation eingeführt. 1798 entstanden die beiden Kantone A. und Baden der Helvetischen Republik, die 1803 unter Einbeziehung des österreichischen Fricktals vereinigt wurden. 1805 wurde der A. souveräner Kanton der Schweiz. 1831 erhielt er eine liberale Verfassung. 1841 wurden im aargauischen Klosterstreit die Klöster aufgehoben. L.: Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) E2; Curs, O., Deutschlands Gaue im zehnten Jahrhundert, 1908, 1 (zwischen Aare und Reuß, Kirchberg); Aargauer Urkunden, Bd. 1ff. 1930ff.; Aargauische Heimatgeschichte, hg. v. Ammann, H., Bd. 1ff. Aarau 1930ff.; Halder, A., Geschichte des Kantons Aargau, Bd. 1 (1803-1830) 1953; Tschopp, C., Der Aargau. Eine Landeskunde, 2. A. Aarau 1962; Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 9, 22, 23, 24, 27, S. 266, Aragouwe, Argowe, Argue, Argoia, Oberargeuue, Araris pagus; Polenz, P. v., Germanisch-deutsche Landschafts- und Bezirksnamen vom 7. bis 11. Jahrhundert, Teil I B. Alphabetisches Namenbuch, 1. Lieferung Achilgouwe-Borhtergo, 21 Aragouwe I (zwischen dem Unterlauf der Aare und der Reuß; Stettler, B., Studien zur Geschichte des oberen Aareraumes im Früh- und Hochmittelalter, 1964; Moreau, J., Dictionairre de géographie historique, 1972, 32 Argovie; Borgolte, M., Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit, 1984, 55; Hartmann, M., Die Römer im Aargau, 1985; Eichenberger, K., Verfassung des Kantons Aargau, 1986; Geissmann, H., Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch für den Kanton Aargau (1847-1855), 1991.
Abenberg (Reichsritter). Die A. zählten zu Beginn des 16. Jahrhunderts zu den Kantonen Altmühl und Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Abersfeld (Reichsritter). Die A. zählten zu Beginn des 16. Jahrhunderts zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Absberg (Reichsritter). Die Rodungsherrschaft der edelfreien Herren von A. bei Gunzenhausen erhielt früh die Blutgerichtsbarkeit. Karl IV. gewährte den Herren das Befestigungsrecht für den Hauptort, die Markgrafen von Brandenburg 1469 das Vizeerbkämmereramt des Reiches. Vom 15. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zählten die A. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Bis etwa 1680 waren sie auch im Kanton Odenwald immatrikuliert. 1647 kam A. an den Deutschen Orden, der nach langwierigem Rechtsstreit die Erben abfand. 1796 wurde die Ordensherrschaft von Preußen mediatisiert und fiel 1806 an Bayern. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Wolff 113; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 197, 212; Riedenauer 122; Stetten 32; Rahrbach 1.
Abtsgmünd (reichsritterschaftliche Herrschaft). A. mit Wöllstein zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Ellwangen, über das es 1802/1803 an Württemberg und 1951/1952 zu Baden-Württemberg gelangte. L.: Wolff 157.
Achberg (Herrschaft, reichsritterschaftliche Herrschaft). Burg und Herrschaft A. südlich von Wangen werden erstmals 1194 genannt. Sie gelangten von den Herren von A. im 14. Jahrhundert an die Truchsessen von Waldburg, 1335 an die Herren von Molpertshaus, die A. 1352 Habsburg zu Lehen auftrugen, 1412 an die Herren von Königsegg, 1530 erbweise an die Herren von Sürgenstein (Syrg von Syrgenstein), 1691 als zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben steuernd durch Verkauf von den Herren von Sürgenstein (Syrg von Syrgenstein) an den Deutschen Orden (Landkomtur zu Altshausen), 1805/1806 an Bayern, dann durch die Rheinbundakte von 1806 an Hohenzollern-Sigmaringen und mit diesem 1850 an Preußen. Bis 1854 war A. Sitz eine Oberamtes. 1947 kam es zu Württemberg-Hohenzollern, 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 195; Eisele, F., Die ehemalige Herrschaft und jetzige Exklave Achberg, 1922.
Adelmann von Adelmannsfelden (Reichsritter, Reichsfreiherren, Reichsgrafen). Adelmannsfelden westlich von Ellwangen wird erstmals 1113 genannt. Seit dem zweiten Jahrzehnt des 12. Jahrhunderts sind Herren (später Reichsministeriale) von Adelmannsfelden nachgewiesen. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts gaben sie die namengebende Burg auf und ließen sich seit 1385/1407 in Neubronn nieder. Später wurden sie mit dem 1530 erworbenen Hohenstadt, dem im 15. Jahrhundert erlangten Schechingen und den 1657 an die Lang verkauften Gütern Dewangen, Reichenbach, Faulherrnhof und Rodamsdörfle Mitglied im Kanton Kocher der schwäbischen Reichsritterschaft. 1680 wurden sie in den Reichsfreiherrenstand, 1790 in den Reichsgrafenstand erhoben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61; Kollmer 375; Schulz 257.
Adelmannsfelden (Herrschaft). A. westlich von Ellwangen wird erstmals 1113 erwähnt. Nach ihm nannten sich Herren Adelmann von Adelmannsfelden, die um die Mitte des 14. Jahrhundert die namengebende Burg aufgaben. A. selbst fiel nach dem Interregnum an die Grafen von Oettingen und von dort durch Verkauf 1361 an das Kloster Ellwangen, 1380 an die Schenken von Limpurg und 1493 an Georg von Vohenstein. 1806 kam die zuletzt 46 Dörfer umfassende, zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben zählende Herrschaft an Württemberg und damit A. 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 510; Adelmannsfelden, F. G. Frhr. v., Zur Geschichte von Adelmannsfelden, 1948; Der Ostalbkreis, 1978; Franz, G. Frhr. v., Zur Geschichte von Adelmannsfelden, 1984.
Adelsheim (Freiherren, Reichsritter, Herrschaft). A. bei Buchen westlich von Mergentheim war schon in fränkischer Zeit besiedelt (799 genannt). Ortsherren waren seit Beginn des 14. Jahrhunderts die Herren von A., denen auch Sennfeld bei Buchen zur Hälfte gehörte. 1347 wurde der Ort Stadt genannt und war Lehen Würzburgs. Stadtrechte wurden 1347 durch König Karl IV. verliehen. Von etwa 1550 bis um 1800 zählten die ursprünglich wohl reichsministerialischen Freiherren von A. (mit der vor 1439 erworbenen Herrschaft A., einem Achtel Edelfingen, Binau am Neckar, Laudenberg, Sennfeld, Volkshausen, drei Fünfteln Wachbach, Nassau bei Weikersheim, mit einem Drittel Hachtel und zwei Dritteln Dörtel) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts waren sie auch im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. 1806 gelangte A. an Baden. Wachbach mit Hachtel und Dörtel fielen 1808 an Württemberg, Laudenberg, Volkshausen und Sennfeld an Baden. S. Baden-Württemberg. L.: Wolff 511; Hölzle, Beiwort 55; Roth von Schreckenstein 2, 593; Winkelmann-Holzapfel 141; Pfeiffer 197; Riedenauer 122; Stetten 32, 35, 184, 186; Rahrbach 3; Neumaier; Weiss, J., Regesten der Freiherrn von Adelsheim und der Stadt Adelsheim, 1885;.Graef, G., Heimatbilder aus der Geschichte der Stadt Adelsheim im badischen Frankenland, 1939; Ulrichs, C., Vom Lehnhof zur Reichsritterschaft, 1997, 209.
Adelshofen (Reichsritter). Im 16./17. Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122; Bechtolsheim 14.
Adelstetten (reichsritterschaftliche Herrschaft). A. zählte zum Kanton Kocher und kam bei der Mediatisierung an Württemberg. S. Baden-Württemberg.
Adendorf (reichsritterschaftliche Herrschaft). Das vermutlich aus Reichsgut stammende A. südlich von Bonn wird erstmals 893 unter den Gütern des Klosters Prüm erwähnt. Dessen Rechte nahmen später vor allem die Grafen von Hochstaden war. Im 12. Jahrhundert hatte das Domkapitel zu Trier den Hof Cumbe in A. inne. Lehnsträger waren zunächst die von A., 1215 die von Tomburg. 1246 übertrug der letzte Graf von Hochstaden seine Rechte an das Erzstift Köln. 1336 trugen die von Hüchelhoven den Hof Cumbe von Trier zu Lehen. 1413 belehnte Trier Johann von Kempenich als Nachfolger der Hüchelhoven, 1420 die Birgel (Bürgel), 1453 die Schöneck, danach die Orsbeck. Bald nach 1453 ging das Lehnsrecht des Hofes Cumbe an die Abtei Siegburg über. Im 16. Jahrhundert saßen die Freiherren von der Leyen in A. Nach dem Anfall der Grafschaft Neuenahr an Jülich 1546 wurde A. Gericht innerhalb Jülichs, doch tauschte der Kurfürst von der Pfalz als Herzog von Jülich 1659 das Gericht A. gegen den Anteil der von der Leyen an Landskron (Landskrone) ein. Kaiser Leopold I. erhob A., das zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein steuerte, zur reichsunmittelbaren Herrschaft. 1815 kam A. zu Preußen, 1946 zu Nordrhein-Westfalen. L.: Wolff 515.
Adler (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die A. mit Teilen von Sachsenflur zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Winkelmann-Holzapfel 141; Stetten 35; Riedenauer 122.
Ahrental (reichsritterschaftliche Herrschaft), Ahrenthal. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts errichteten die Herren von Sinzig auf Reichsgut die Burg A. südwestlich von Sinzig, nach der sie sich benannten. Im 16. Jahrhundert gingen die Reichslehnrechte verloren. Die Herrschaft kam im Erbgang an die Herren Wildberg (Wiltberg), an die Effern, an die Freiherren von Meerscheid genannt Hillesheim und schließlich an die Grafen von Spee (Spe). 1702 wurde die Herrschaft reichsritterschaftlich (Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein). S. Rheinland-Pfalz. L.: Bruchhäuser, K., Heimatbuch der Stadt Sinzig, 1953.
Ahrn?, Aren?, Arnim?, Arnsberg? (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Arnim L.: Riedenauer 122; Ulrichs, C., Vom Lehnhof zur Reichsritterschaft, 1997.
Aichinger (Reichsritter). In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zählten die A. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Eichinger von Eichstamm L.: Riedenauer 122.
Aicholzheim, Aichholzheim, Eicholzheim (Reichsritter). Um 1550 zählten die A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Neumaier.
Aisch (Reichsritter). Zu Beginn des 16. Jahrhunderts zählten die A. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Albersfeld? (Reichsritter). Kanton Rhön-Werra, Ritterkreis Franken. L.: Stieber.
Albertini (Reichsritter), Albertini von Ichtratzheim. 1773 gehörten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten A. (A. von Ichtratzheim) zum Ritterkreis Unterelsass. 1802 zählte Franz Reinhard Hannibal A. Freiherr und Pannerherr von Ichtratzheim zum Ort Ortenau des Kantons Neckar (Neckar-Schwarzwald-Ortenau) des Ritterkreises Schwaben. 1808 erloschen die A. von Ichtratzheim männlicherseits. L.: Hölzle, Beiwort 66.
Albini (Reichsritter). Im ausgehenden 18. Jahrhundert zählten die A. mit dem 1799 von Groschlag von Dieburg erworbenen Messel zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Messel fiel 1808 an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen. L.: Stetten 35, 187; Riedenauer 122.
Albrecht (Reichsritter). Möglicherweise gehörten die A. im 17. und 18. Jahrhundert dem Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken an. L.: Riedenauer 122.
Aldingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). A. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg. S. Baden-Württemberg. L.: Stein, N./Theiner, E./Pfitzenmayer, H., Die Herren von Kaltental und die reichsfreien Nothaft von Hohenberg, 1989.
Aletzheim (Reichsritter). (Um 1550 zählten die A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.) S. Adelsheim L.: Stetten 32; Riedenauer 122.
Allendorf (Ganerben, Reichsritter). Mit Conrad von Allendorf erscheint 1174 ein im 13. und 14. Jahrhundert den Grafen von Katzenelnbogen und im 13. Jahrhundert dem Erzstift Mainz verbundenes Adelsgeschlecht, das von 1499 bis 1533 an der Ganerbschaft Mommenheim beteiligt war, dann aber ausstarb. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Zimmermann 62; Riedenauer 122.
Allgäu-Bodensee (Quartier). Das Quartier A. ist ein Teil des Kantons Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben. Sitz ist Wangen. S. Hegau bzw. Hegau-Allgäu-Bodensee.
Altburg (reichsritterschaftliche Herrschaft). A. mit Weltenschwann bzw. Weltenschwan zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Altenheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 210.
Altmühl (Kanton bzw. Ritterkanton). A. ist ein Kanton des Ritterkreises Franken der Reichsritterschaft, der seinen Sitz in Wilhermsdorf hatte. Die Kantonskorporation war 1806 ebenfalls Mitglied des Kantons. L.: Moser, Vermischte Nachrichten 194ff.; Mader 7, 645ff.; Wolff 513; Riedenauer 116, 122ff.; Biedermann, J., Geschlechtsregister der reichsfrey-unmittelbaren Ritterschaft Landes zu Franken loeblichen Orts an der Altmühl ., Neudruck 1987; Riedenauer, E., Die Dissidien des Ritterkantons Altmühl 1758-1761. Eine Fallstudie zu Führungsstil und Verwaltung einer adeligen Genossenschaft des alten Reichs, Jb. für fränkische Landesforschung 49 (1989).
Altschell (Reichsritter) Um 1800 zählten die A. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Altstätten (Reichsstadt). A. südlich des Bodensees wurde bereits 1298 von König Adolf von Nassau an die Abtei Sankt Gallen, 1347 von Kaiser Ludwig dem Bayern an die Grafen von Werdenberg, 1415 von Kaiser Sigmund an die Grafen von Nellenburg und 1417 an Lienhard von Jungingen und Frischhans von Bodman, 1424 an den Grafen von Toggenburg und 1430 an Ulrich und Konrad Paier (Peyerer) verpfändet. Später fiel es an den Kanton Sankt Gallen.
Amerdingen, Ammerdingen (reichsritterschaftlicher Ort). A. südlich von Nördlingen zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. Bayern. L.: Wolff 510.
Ammann von der Laufenbürg (Reichsritter), Ammann von der Laufenburg, Amann von der Laufenbürg. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Amorbach (Abtei) Vermutlich stiftete eine fränkische Adelsfamilie aus dem Gebiet um Worms und Speyer im 8. Jahrhundert (734?) das Kloster A. im Odenwald. 849 vermehrte Kaiser Ludwig der Deutsche die vor allem im südlichen Odenwald gelegenen Güter um Rechte am Bach Mud und am Wald Wolkmann. Die bis zum 10. Jahrhundert an den König gelangten Rechte über die Abtei wurden 993 durch Urkundenfälschungen an das Hochstift Würzburg gezogen. Im 12. Jahrhundert belehnte der König die Herren von Dürn (Durna) mit der Vogtei. 1272 wurde Ulrich von Dürn gezwungen, die Stadt A. an das Erzstift Mainz abzugeben. 1803 wurde die seit 1742 neu gebaute Abtei, die im späten 16. Jahrhundert auch Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken war und um das Jahr 1800 Güter in 100 Orten hatte, säkularisiert und als Entschädigung an die Fürsten von Leiningen übertragen. 1806 wurde das neue Fürstentum mediatisiert. A. kam an Baden, Hessen und 1816 an Bayern. L.: Wolff 80; Riedenauer 128; Amorbach, Beiträge zu Kultur und Geschichte von Abtei, Stadt und Herrschaft, (in) Neujahrsbll. hg. v. d. Ges.f. fränk. Gesch. 25 (1953); Krebs, R., Amorbach im Odenwald, 1923; Schäfer, A., Untersuchung zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte der Benediktinerabtei Amorbach bis in die Zeit nach dem 30jährigen Kriege, Diss. Freiburg 1955 masch.schr.; Die Abtei Amorbach im Odenwald, hg. v. Oswald, F./Störmer, W., 1984; Andermann, K., Klösterliche Grundherrschaft und niederadelige Herrschaftsbildung - das Beispiel Amorbach, (in) Siedlungsentwicklung und Herrschaftsbildung im Hinteren Odenwald, 1988.
Angeloch, Angelloch, Angelach (Reichsritter). Caspar von A. zu Malmßen (Malmsheim) war 1581 Mitglied des schwäbischen Ritterkreises im Kanton Neckar. Im 18. Jahrhundert zählten die A. zum Ritterkreis Rhein. Weiter war Dietrich von A. 1564-1567 Inhaber von Utzmemmingen im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Hellstern 200; Schulz 257.
Ansbach, Brandenburg-Ansbach (Fürstentum, Markgrafschaft). A. wird erstmals zum Jahre 786 erwähnt (Onoldisbach). Das dort um 748 gegründete Benediktinerkloster kam an das Hochstift Würzburg. 1228 gelangte A. von den Herren von Dornberg, ehemaligen Untervögten der Staufer, an die Grafen von Oettingen. Die Vogtei über Stadt und Stift A. kauften 1331 die Grafen von Hohenzollern/Zollern, die seit 1192 Burggrafen von Nürnberg waren und durch Beerbung der Grafen von Abenberg (um 1199/1200) und Andechs-Meranien (1248) reiche Güter (Abenberg-Cadolzburg, Neustadt an der Aisch, Windsheim, Creußen [1251 Lehen], Bayreuth [1260]) erlangt hatten. Sie erwarben außerdem das Sechsämterland im Fichtelgebirge (1292 Arzberg), Kulmbach [1338, Erbe der Grafen von Weimar-Orlamünde], Erlangen, Uffenheim, Crailsheim, Feuchtwangen, Wassertrüdingen [1368], Gunzenhausen, Schwabach [1364] und das seit 1323 den Vögten von Weida zugeordnete Gebiet um Hof [Kauf 1373]. 1385 wurde A. Residenz. 1398 wurde die Herrschaft in das Gebiet „ob dem Gebirg“ (Kulmbach, seit 1604/1662 Bayreuth) und „unter dem Gebirg“ (A.) geteilt. 1411/1415 ging nach dem Erwerb der Markgrafschaft Brandenburg der Titel Markgrafschaft auch auf die Fürstentümer Ansbach-Bayreuth über. Von 1415 bis 1440 und von 1470 bis 1486 bestand eine Personalunion mit Brandenburg. 1486 kam A. an Markgraf Friedrich VII., Bayreuth an Sigmund, fiel aber 1495 (bis 1515) an A. 1525 zwang der Markgraf Rothenburg zur Abgabe zahlreicher Dörfer. Seit 1521 wurde die Reformation eingeführt. 1557 kam das Fürstentum Kulmbach wieder zu A. 1603 traten beim Aussterben der älteren Linie der fränkischen Hohenzollern zwei märkische Hohenzollern die vertragliche Erbfolge in den beiden Markgrafschaften an, wobei Markgraf Christian seine Residenz von der Plassenburg nach Bayreuth verlegte. 1741 fiel die Grafschaft Sayn-Altenkirchen an A. Seit 1769 wurden nach dem Aussterben der Bayreuther Linie A. und Bayreuth von der Ansbacher Linie regiert. 1791 wurden die wegen einiger 1783 von den Hutten erworbener Güter (Asbachhof, Gollachostheim teilweise und Pfahlenheim teilweise) auch zum Kanton Odenwald sowie außerdem zu den Kantonen Altmühl und Steigerwald des Ritterkreises Franken zählenden Lande (A. 68 Quadratmeilen mit 195000/200000 Einwohnern, Bayreuth 72 Quadratmeilen mit 186000/250000 Einwohnern) an Preußen verkauft, das die Rechte der Reichsritterschaft, des Deutschen Ordens und der Hochstifte Bamberg und Eichstätt in den eingeschlossenen Gebieten aufhob und den Reichsstädten Windsheim, Weißenburg und Nürnberg das Landgebiet entzog. Durch (den Schönbrunner) Vertrag kam A. 1805 an Bayern, Bayreuth (Tilsiter Frieden) 1807 an Frankreich, 1810 an Bayern, Sayn-Altenkirchen 1802 an Nassau (Nassau-Usingen) und 1815 an Preußen (Rheinprovinz) (sowie 1946 an Rheinland-Pfalz). L.: Wolff 106; Zeumer 553 II b 14, 554 II b 63, 1; Riedenauer 128; Winkelmann-Holzapfel, 141; Stetten 183; Die Territorien des Reichs 1, 10; Meyer, C., Geschichte der Burggrafschaft Nürnberg und der späteren Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth, 1908; Schwammberger, A., Die Erwerbspolitik der Burggrafen von Nürnberg in Franken, 1930; Herding, O., Die Ansbacher Oberämter und Hochgerichte im 18. Jahrhundert, Jb. für fränk. Landesforschung 5 (1939); Bergler, K. A., Das markgräfliche Oberamt Gunzenhausen. Ein Beitrag zur Entstehung der Territorialhoheit im südlichen Franken, Diss. phil Erlangen 1951; Hauck, K., J. Vetter (1681-1745). Der Schöpfer der ersten Ansbachischen Oberamtsbeschreibungen und Landkarten, Jb. für fränk. Landesforschung 12 (1953); Franken hg. v. Scherzer, C., 1959ff.; Endres, R., Ansbach-Bayreuth, (in) Handbuch der bayerischen Geschichte, hg. v. Spindler, M., Bd. 3,1 3. A. 1997; Foerster, R., Herrschaftsverständnis und Regierungsstruktur in Brandenburg-Ansbach 1648-1703, 1975; Schuhmann, G., Die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, 1980; Seyboth, R., Die Markgraftümer Ansbach und Kulmbach unter der Regierung Markgraf Friedrichs des Älteren (1486-1515), 1985; Geschichte und ausführliche Beschreibung der markgräflich-brandenburgischen Haupt- und Residenzstadt Anspach, hg. v. Fischer, J., 1986; Schmid, A., Fränkisches Adelskloster – staufische Territorialstadt – hohenzollersche Residenz, Jb. f. fränk. Landesforschung 59 (1999), 23; Nolte, C., Familie, Hof und Herrschaft, 2004; Jehle, M., Ansbach. Die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach, 2009
Ansbach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122; Neumaier 72.
Anweil (Reichsritter). Von 1548 bis 1663 waren die A. Mitglied des Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 200.
Appenzell (Kanton). A. wird erstmals 1071 erwähnt (Abbacella, abbatis cella). Der größte Teil des Landes stand im Hochmittelalter unter der Herrschaft der Abtei Sankt Gallen, die 1345-1381 vom Reich die Vogtei und damit die Landesherrschaft erwarb, die sie rasch zu verstärken versuchte. Zusammen mit den Gemeinden Hundwil, Urnäsch, Gais, Teufen, Speicher, Trogen und Herisau erreichte A. in Bündnissen mit dem Schwäbischen Städtebund, der Stadt Sankt Gallen und mit Schwyz durch Siege in den Appenzeller Kriegen zwischen 1377 und 1429 die politische Unabhängigkeit. Seit 1411 war A. zugewandter Ort der Eidgenossenschaft der Schweiz. 1442 erlangte es Reichsunmittelbarkeit, 1445/1460 erwarb es die Vogteien Rheintal und Rheineck (Rheinegg) (bis 1490) und 1452 wurde es als Ort minderen Rechts in die Eidgenossenschaft aufgenommen. Am 17. 12. 1513 wurde es vollberechtigtes dreizehntes Mitglied der Eidgenossenschaft. Von 1522 bis 1530 traten die meisten äußeren Rhoden (Gemeinden) der Reformation bei. Als Folge hiervon wurde 1597 in das evangelische Appenzell-Außerrhoden und das katholische Appenzell-Innerrhoden geteilt, die 1798 im Kanton Säntis der Helvetischen Republik vereinigt wurden, 1803/1815 als Halbkantone der Eidgenossenschaft der Schweiz aber wieder auseinandertraten. L.: Wolff 526f.; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) G2; Appenzeller Urkundenbuch, Bd. 1 (bis 1513) 1913; Fischer, R./Schläpfer, W./Stark, F., Appenzeller Geschichte, 1964; Stark, F., 900 Jahre Kirche und Pfarrei St. Mauritius Appenzell, 1971; Fischer, R., Appenzell, LexMA 1 1980, 806; Fuchs u. a., Herisau, 1999; Die Appenzellerkriege, hg. v. Niederhäuser, P. u. a., 2006; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007, 276.
Appenzell-Außerrhoden (Halbkanton). Appenzell-Außerrhoden ist der 1597 durch Teilung entstandene evangelische Halbkanton des Kantons Appenzell mit dem Hauptort Herisau. 1997 wurde die Landsgemeinde infolge tatsächlicher Durchführungsschwierigkeiten als überholt aufgegeben. L.: Wolff 527; Fuchs u. a., Herisau, 1999.
Appenzell-Innerrhoden (Halbkanton). Appenzell-Innerrhoden ist der 1597 durch Teilung entstandene katholisch gebliebene Halbkanton des Kantons Appenzell mit dem Hauptort Appenzell. L.: Wolff 526; Sutter, C., Die Standeskommission des Kantons Appenzell-Innerrhoden 1873-1988, 1988.
Appold (Reichsritter). Die Familie A. zählte im 18. Jahrhundert wegen Trendel zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 122.
Arbon (Mark um Arbon im Kanton Thurgau) L.: Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, IV, 3, 6f., 9 Arbuna.
Arbongau (Gau um Arbon im Kanton Thurgau) L.: Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 16, 30, 32, 83, III, 30, IV, 9 (Arbungouwe, pagus Arboninsis, pagus Arbogaunensis); Polenz, P. v., Germanisch-deutsche Landschafts- und Bezirksnamen vom 7. bis 11. Jahrhundert, Teil I B. Alphabetisches Namenbuch, 1. Lieferung Achilgouwe-Borhtergo, 24 Arbungouwe; Borgolte, M., Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit, 1984, 105 (Sankt Gallen, Mörschwil, Goldach, Rorschach, Steinach, Buch, Berg, Wilen, Gommenschwil).
Arenfels, Ahrenfels (reichsritterschaftliche Herrschaft). Die Burg A. am rechten Rheinufer gegenüber von Sinzig wurde 1258/1259 Sitz der Linie Isenburg-Arenfels in der Vogtei Hönningen. Nach dem Aussterben der Linie (1371) erwarb das Erzstift Trier als Lehnsherr Burg und Herrschaft von den beiden Schwiegersöhnen des letzten Herren (Graf Wilhelm von Wied und Salentin von Isenburg). 1504 kamen Burg und Herrschaft wieder an Isenburg (Isenburg-Grenzau). 1664 zog Trier A. nach dem Aussterben der Grafen von Isenburg-Grenzau als heimgefallenes Lehen ein und gab es 1670 an die von der Leyen als Unterherrschaft aus. A. steuerte zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1815 kam A. zu Preußen, 1946 zu Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 515.
Arnim (Reichsritter). Seit dem frühen 16. Jahrhundert zählten die A. (Ahrn) zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Ahrn. L.: Stieber; Riedenauer 122; Ulrichs 209.
Arnstein (Kloster). 1139 schenkte der letzte, seit 1052 nach seiner Burg A. an der unteren Lahn genannte Graf im Einrichgau die Burg den Prämonstratensern für eine Abtei. Diese gehörte um 1790 wegen Seelbach und Winden mit Weinähr zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1803 kam sie an Nassau (Nassau-Weilburg) und damit 1866 an Preußen, 1946 an Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 493; Winkelmann-Holzapfel 141; Krings, B., Das Prämonstratenserstift Arnstein a. d. Lahn im Mittelalter, 1990.
Arnstein (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122, Rahrbach 5.
Artner (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Arz (Freiherren, Reichsritter, Personalisten). Von 1718 bis 1737 waren die Freiherren von A., die einem altadligen Tiroler Geschlecht entstammten, als Personalisten Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 200.
Aschaffenburg (Stift, Fürstentum, Residenz Erzbischof von Mainz). A. wird zuerst als alemannische civitas Ascapha (Eschenfluss) des späten 5. Jahrhunderts erwähnt. Vielleicht über die thüringischen Herzöge, jedenfalls über die Karolinger gelangte es an die Liudolfinger. Um 957 gründete dort Herzog Liudolf von Schwaben das Kollegiatstift St. Peter und Alexander. 982 ging A. von Otto von Bayern und Schwaben über Kaiser Otto II. an das Erzstift Mainz über, das dort später ein Oberamt errichtete. Das Stift war um 1700 im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Nach der Eroberung Mainzs durch Frankreich 1798 wurde A. Sitz der Regierung des Erzstifts Mainz. 1803 wurde für Karl Theodor von Dalberg, den letzten Mainzer Kurfürsten und Reichserzkanzler, das Fürstentum A. geschaffen. Es umfasste mit rund 1700 Quadratkilometern das alte Oberamt A., die mainzischen Ämter Aufenau, Lohr, Orb, Stadtprozelten, Klingenberg und das Amt Aura des Hochstifts Würzburg. 1810 wurde es zu einem Departement des Großherzogtums Frankfurt gemacht. 1814 ging A. an Österreich und 1814/1816 an Bayern über. L.: Wolff 80f.; Riedenauer 128; Festschrift 1000 Jahre Stift und Stadt Aschaffenburg, hg. v. Fischer, W., 1957 (Aschaffenburger Jahrbuch für Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebietes); Christ, G., Aschaffenburg. Grundzüge der Verwaltung des Mainzer Oberstifts und des Dalbergstaats, 1963, (in) Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken 12; Grimm, A., Aschaffenburger Häuserbuch, 1985; Thiel, M., Aschaffenburger Urkundenbuch, 1 Die Urkunden des Kollegiatstifts St. Peter und Alexander bis zum Jahre 1325, 1986; Spies, H., Von Kurmainz zum Königreich Bayern. Änderungen der territorialen und landesherrlichen Verhältnisse im Raum Aschaffenburg 1803-1816, Mitteilungen aus dem Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg 2, 1987ff.; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 19.
Aschbach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Aschhausen (Reichsritter). Vom 16. bis 17. Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreis Franken. Von etwa 1600 bis um 1648 waren sie mit Steinbach ob Zeil auch im Kanton Steigerwald immatrikuliert. A. kam 1671 als heimgefallenes Lehen des Erzstifts Mainz durch Kauf an das Kloster Schöntal, 1803 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 210; Bechtolsheim 17, 193; Stetten 32; Riedenauer 122; Rahrbach, A., Reichsritter in Mainfranken, 2003, 6; Neumaier 72;
Attems (Reichsgrafen, Reichsritter). Von 1753 bis 1805 waren die Reichsgrafen von A. mit dem 1790 an die Wächter verkauften Rittergut Hirrlingen und dem 1789 an die Raßler von Gamerschwang verkauften Bieringen am Neckar Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 200; Kollmer 375.
Auer von Aue, Auer von Au (Reichsritter). Die zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken zählenden A. (zu Gebersdorf) erloschen um die Mitte des 17. Jahrhunderts. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 122.
Auer von Herrenkirchen (Reichsritter), Auer von Hirnkirchen. Von etwa 1680 bis etwa 1780 zählten die A. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Auerbach (Reichsritter). Im ausgehenden 17. Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122; Neumaier 161.
Auerochs (Reichsritter). Bis etwa 1750 zählten die A. zum Kanton Rhön-Werra (A. von Oepfershausen) des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 350; Riedenauer 122.
Aufhausen (reichsritterschaftliche Herrschaft). A. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Oettingen. L.: Wolff 177.
Aufseß (Freiherren, Reichsritter), Aufsess. 1114 erscheinen erstmals edelfreie Herren von A. bei Ebermannstadt in Oberfranken. Um 1550 gehörten die Freiherren von A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Daneben waren sie seit dem frühen 16. Jahrhundert (mit Königsfeld, Freienfels, Weiher [Weyher], Neidenstein, Kainach, Stechendorf, Truppach, Mengersdorf und Obernsees) Mitglied im Kanton Gebirg des Ritterkreis Franken. Außerdem gehörten sie am Ende des 18. Jahrhunderts dem Kanton Baunach an. S. Bayern. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 197, 210; Riedenauer 122; Stetten 32; Rahrbach 8; Neumaier 31.
Aulenbach (Reichsritter), Kottwitz von Aulenbach. Um 1550 zählten die A. (Kottwitz von Aulenbach) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Kottwitz von A. L.: Stetten 32; Neumaier 150.
Aura (reichsritterschaftliche Herrschaft). A. nördlich von Rieneck zählte zum Kanton Rhön und Werra des Ritterkreises Franken. S. Bayern. L.: Wolff 100, 513.
Aurach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die A. (zu Pyrbaum) zum Kanton Steigerwald sowie zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Auritz (Freiherren, Reichsritter), Eichler von Auritz. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von A. mit Dennenlohe, Oberschwaningen, Obersteinbach, Roßbach, Stubach und Markttaschendorf zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Bayern, Eichler von Auritz L.: Genealogischer Kalender 1753, 541.
Autenried (Reichsritter). Um 1790 zählten die A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Ayrer zu Rosstal (Reichsritter). In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zählten die A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Babenhausen (Reichsritter). (Im 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.) S. Bobenhausen L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Neumaier 72.
Bach (Reichsritter). Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts zählten die B. zum Kanton Steigerwald und bis zum Ende des 17. Jahrhunderts zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bächingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). B. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam 1806 an Bayern.
Backmeister (Reichsritter). Johann von B. war 1708-1711 als Personalist Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 257.
Baden (Grafschaft, Residenz Habsburgs). B. im Aargau war bereits in römischer Zeit ein Bad (Aquae Helveticae). 1415 wurde der 1291 an Habsburg gelangte Ort von den Schweizer Eidgenossen erobert und Sitz des Landvogts der Grafschaft B. 1712 kam B. an Zürich, Bern und Glarus. Von 1798 bis 1803 bildete die ehemalige Grafschaft mit dem Freiamt den Kanton B., der dann zum Kanton Aargau kam. L.: Wolff 528; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) E1/2; Die Urkunden des Stadtarchivs zu Baden, hg. v. Welti, E., Bd. 1f. 1896ff.; Mächler, R., Baden, Bern 1955; Mittler, O., Geschichte der Stadt Baden, 1962ff.; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 37, 748, 1, 2,27.
Baden (Markgrafschaft, Kurfürstentum, Großherzogtum, Land, Landesteil, Residenz). Das römische Aquae Aureliae (220/221 Civitas Aurelia Aquensis) im Oostal wurde im 3. Jahrhundert von den Alemannen zerstört. Erst 987 erscheint dann wieder ein B., das zum Stammesherzogtum Schwaben gehört. Die Familie der Markgrafen von B. wird erkennbar mit Markgraf Hermann (1040-1074), einem Sohn Herzog Bertholds I. von Zähringen und einem Enkel Herzog Hermanns IV. von Schwaben, eines nahen Verwandten der Salier. Seine Güter im Nordschwarzwald hat er offenbar als Erbe der Grafen von Calw erlangt. Der Markgrafentitel leitet sich von der Mark Verona des Herzogtums Kärnten ab, in der Hermann I. vor 1072 als Markgraf erscheint. Nach der von Markgraf Hermann I. erheirateten Burg B. (Baden-Baden) nannte sich erstmals 1112 unter Fortführung des Markgrafentitels Hermanns gleichnamiger Sohn Hermann II. (†1130). Er hatte die Grafschaften im Breisgau und in der Ortenau inne und erlangte durch Heirat Güter um Backnang (um 1100). Sein Sohn Hermann III. war vermutlich mit einer Tochter König Konrads III. verheiratet und erlangte 1153 das ehemalige Königsgut Besigheim. Hermann V. erbte 1219 Pforzheim und erwarb Durlach und Ettlingen sowie Pfandschaften über Lauffen, Sinsheim und Eppingen. Mit dem Aussterben der Staufer (um 1254) rückte die Familie im heutigen Mittelbaden in deren Stellung ein, die auf Lehnsgut des Klosters Weißenburg im Elsass beruhte. Die Güter der 1190 von der Hauptlinie der Markgrafen von B. (mit der Ortenau um Offenburg) abgespalteten Linie der Markgrafen von Hachberg (Hochberg im Breisgau) und ihrer 1297 gebildeten Nebenlinie Sausenberg kamen 1415 durch Kauf (Hachberg) bzw. 1503 durch Erbrecht (Sausenberg) wieder an die Hauptlinie zurück, die zudem im 14. und 15. Jahrhundert weitere Güter gewann (Sponheim, Lahr und Mahlberg [Lahr-Mahlberg] zur Hälfte, 1387 die Grafschaft Eberstein zur Hälfte), im Raum um Stuttgart (u. a. 1504/1595 Besigheim, Mundelsheim) aber den Grafen von Württemberg weichen musste, so dass B. ein fast ausschließlich oberrheinisches Herrschaftsgebiet wurde, das hinter Habsburg und Württemberg zurückstand. 1515 erhielt Bernhard III. von B. die luxemburgischen und sponheimischen Güter (Baden-Baden), Ernst die breisgauischen Güter (Hachberg bzw. Hochberg, Sausenberg, Rötteln, Badenweiler, sog. Markgräflerland [Baden-Durlach]) und Philipp die restlichen Güter. Dazu kamen 1535 aus dem Anteil Philipps Stadt und Schloss Baden, das Gebiet südlich des Flusses Alb, die Herrschaft Beinheim und die Vogtei über Herrenalb und Frauenalb für Bernhard III. sowie Pforzheim, Durlach, Altensteig, Liebenzell und das Gebiet nördlich der Alb für Ernst, so dass sich (von 1515/1535 bis 1771) eine obere Markgrafschaft Baden-Baden und eine untere Markgrafschaft Baden-Durlach (Residenz in Pforzheim, seit 1724 in Karlsruhe) gegenüberstanden. Baden-Durlach wurde 1556 evangelisch, Baden-Baden nach 1555 (später aber rekatholisiert). Von 1594 bis 1622 besetzte Baden-Durlach Baden-Baden. Baden-Durlach trat zwecks Aufbringung der bei der Besetzung entstandenen Kosten Besigheim, Mundelsheim, Altensteig und Liebenzell an Württemberg ab, erwarb aber Malsch und Langensteinbach. Von 1635 bis 1648 kam Baden-Durlach vorübergehend an Baden-Baden. 1654 erließ Baden-Durlach ein Landrecht und eine Landesordnung. 1666/1667 erwarb Baden-Baden Teile der Grafschaft Eberstein. 1771 beerbte Baden-Durlach, das sich zum Musterstaat des aufgeklärten Absolutismus entwickelt hatte, Baden-Baden. Um 1785 umfasste B. - das um 1780 mit Argenschwang und einem Teil Weilers auch Mitglied des Kantons Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein und außerdem des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken war - 3500/3600 Quadratkilometer mit etwa 174000/190000 Einwohnern. 1796 verlor es seine linksrheinischen Gebiete an Frankreich (Amt Rhodt bei Landau [Baden-Durlach], Herrschaft Beinheim im Unterelsass, Amt Gräfenstein bei Pirmasens, Herrschaften Hesperingen und Rodemachern in Luxemburg und Teile der Grafschaft Sponheim im Hunsrück). Um 1800 umfasste B. ein Gebiet von 27 Quadratmeilen. Am 25. 2. 1803 wurde B. durch § 5 des Reichsdeputationshauptschlusses zum Kurfürstentum erhoben und durch die rechtsrheinischen Teile der Pfalz (Heidelberg, Mannheim, Ladenburg, Bretten) und die Hochstifte Konstanz, Basel (teilweise), Straßburg (teilweise), Speyer (teilweise), die hanau-lichtenbergischen bzw. hessen-darmstädtischen Ämter Lichtenau und Willstätt, die nassau-usingische Herrschaft Lahr, die Reichsabteien Petershausen, Gengenbach, Odenheim und Salem (ohne Ostrach), die Reichsstädte Offenburg, Pfullendorf, Gengenbach, Biberach (1806 an Württemberg), Zell am Harmersbach, Überlingen, Wimpfen (später an Hessen), das Reichstal Harmersbach und die Klöster Schwarzach, Frauenalb, Allerheiligen, Lichtental, Ettenheimmünster, Öhningen und Reichenau sowie kleinere Güter entschädigt, wodurch sich sein Umfang auf 7200 Quadratkilometer mit 445000 Einwohnern vermehrte (Februar-Mai 1803 13 Organisationsedikte Johann Niklas Friedrich Brauers). 1805 erwarb es vom Herzog von Modena/Österreich den größten Teil des Breisgaues, die Ortenau, die Baar mit Villingen, die Stadt Konstanz und die Kommende Mainau des Deutschen Ordens mit insgesamt 2530 Quadratkilometern und 160000 Einwohnern. Durch den Beitritt zum Rheinbund 1806 wurde es Großherzogtum und erhielt die Fürstentümer Fürstenberg, Leiningen, Krautheim (Salm-Krautheim), die Landgrafschaft Klettgau, die Reichsgrafschaft Bonndorf, das Johanniterpriorat Heitersheim, die südlich des Mains gelegenen Teile der Fürstentümer Wertheim und die eingeschlossenen Güter der Reichsritterschaft. 1806 wurden einige Gebietsänderungen mit Württemberg vereinbart. 1810 erhielt B. die seit 1805 württembergische Landgrafschaft Nellenburg und obere Grafschaft Hohenberg gegen Randgebiete im Schwarzwald (an Württemberg) und Amorbach (an Hessen-Darmstadt). Damit umfasste es etwa 15000 Quadratkilometer mit ungefähr 975000 Einwohnern. Zum 1. 1. 1810 übernahm B. den Code Napoléon in der Form des Badischen Landrechts, der die Geltung des baden-badischen Landrechts von 1588, des baden-durlachischen Landrechts von 1654, des kurpfälzischen Landrechts von 1610, der Solmser Gerichts- und Landesordnung von 1571, des Mainzer Landrechts von 1755, zahlreicher vorderösterreichischer Verordnungen und der Statuten Gengenbachs, Offenburgs, Pfullendorfs, Überlingens und Zells am Harmersbach auf seinem Gebiet beendete. 1818 erhielt es eine Verfassung (konstitutionelle Monarchie). Zugleich musste es an Bayern das Amt Steinfeld (bis 1810 Rothenfels [Rotenfels]) im Mainkreis und Tauberkreis und Teile Leiningens abtreten, erhielt aber von Österreich das Fürstentum von der Leyen. 1819 konnte es die Herrschaft Geroldseck (Hohengeroldseck) erwerben. 1830 wurde der Abkömmling Leopold des Großherzogs Karl Friedrich von B. mit Luise Geyer von Geyersberg (seit 1796 Reichsgräfin von Hochberg) Großherzog in B., das allmählich zum liberalen „Musterländle“ wurde. 1870 trat B. in den Norddeutschen Bund bzw. das Deutsche Reich ein. Am 22. 11. 1918 dankte Großherzog Friedrich II. ab. Im März 1933 übernahmen die Nationalsozialisten die Regierung. 1945 wurde B. in das amerikanisch besetzte Nordbaden (wie Nordwürttemberg Teil Württemberg-Badens) mit Stuttgart als Hauptstadt und das französisch besetzte Südbaden (B.) mit Freiburg als Hauptstadt geteilt, 1951/1952 ging es im neuen Baden-Württemberg auf. L.: Wolff 163; Winkelmann-Holzapfel 141; Riedenauer 128; Die Territorien des Reichs 5, 124; Beschreibung des Oberamtes Besigheim, hg. v. kgl. stat.-top. Bureau, 1853, Neudruck 1962; Heyck, E., Geschichte der Herzöge von Zähringen, 1891; Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg, bearb. v. Fester, R./Witte, H., 1892ff.; Fester, R., Markgraf Bernhard I. und die Anfänge des badischen Territorialstaates, 1896; Krieger, A., Topographisches Wörterbuch des Großherzogtums Baden, 1903-1905; Curtaz, L., Die Autonomie der standesherrlichen Familien Badens in ihrer geschichtlichen Entwicklung und nach geltendem Recht, Diss. jur. Heidelberg 1908; Gothein, E., Die badischen Markgrafschaften im 16. Jahrhundert, 1910; Krieger, A., Badische Geschichte, 1921; Lautenschlager, F./Schulz, W., Bibliographie der badischen Geschichte, Bd. 1ff. 1929ff.; Gärtner, K., Heimatatlas der Südwestmark Baden, 1937; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Baden im 19. und 20. Jahrhundert, 1948; Haebler, R., Badische Geschichte. Die alemannischen und pfälzisch-fränkischen Landschaften am Oberrhein in ihrer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung, 1951, Neudruck 1987; Arndt, E., Vom markgräflichen Patrimonialstaat zum großherzoglichen Verfassungsstaat Baden, ZGO N.F. 62 (1953); Merkel, R., Studien zur Territorialgeschichte der badischen Markgrafschaft in der Zeit vom Interregnum bis zum Tode Markgraf Bernhards I. (1250-1431), Diss. phil. Freiburg 1953; Sütterlin, B., Geschichte Badens, 1967, 2. A. 1968; Jänichen, H./Schröder, K., 150 Jahre amtliche Landesbeschreibung in Baden-Württemberg, Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 33 (1974); Straub, A., Das badische Oberland im 18. Jahrhundert, 1977; Stiefel, K., Baden 1648-1952, Bd. 1, 2 1978; Wunder, G., Zur Geschichte der älteren Markgrafen von Baden, Württembergisch-Franken 1978, 13ff.; Schwarzmaier, H., Baden, LexMA 1 1980, 1337f.; Das Großherzogtum Baden zwischen Revolution und Restauration 1849-1851, hg. v. Real, W., 1983; Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. v. der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 1ff. 1983; Müller, H., Das Großherzogtum Baden und die deutsche Zolleinigung 1819-1835/36, 1984; Sauer, P., Napoleons Adler über Württemberg, Baden und Hohenzollern, 1987; Wunder, G., Die ältesten Markgrafen von Baden, ZGO 135 (1987); Schwarzmaier, H., Von der Fürsten Tailung. Die Entstehung der Unteilbarkeit fürstlicher Territorien und die badischen Teilungen des 15. und 16. Jahrhunderts, Bll. f. dt. LG. 126 (1990), 161ff.; Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, hg. v. d. Komm. f. geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Bd. 1ff. 1990ff.; Hug, W., Geschichte Badens, 1992; Schmid, K., Baden-Baden und die Anfänge der Markgrafen von Baden, ZGO 140 (1992), 1; Eibach, J., Der Staat vor Ort, 1994; Furtwängler, M., Die Standesherren in Baden, 1996; Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 3 1999; Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999, 208; Schnabel, T. Geschichte von Baden und Württemberg 1900-1952, 2001; … so geht hervor’ ein neue Zeit, hg. v. Kohnle, A. u. a, 2003; Andermann, K., Die Markgrafen von Baden und der Adel im südlichen Ufgau und in der nördlichen Ortenau, ZGO 151 (2003), 93; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 37, 748; Engehausen, F., Kleine Geschichte des Großherzogtums Baden 1806-1918, 2005; Schwarzmaier, H., Baden, 2005; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 500, 2, 41; Kohnle, A., Kleine Geschichte der Markgrafschaft Baden, 2006; Die Protokolle der Regierung von Baden, Bd. 1 bearb. v. Hochstuhl, K., 2006; 1806 – Souveränität für Baden und Württemberg. Beginn der Modernisierung?, hg. v. Schindling, A. u. a., 2007; Weber-Krebs, F., Die Markgrafen von Baden im Herzogtum Luxemburg (1487-1797), 2007; Laufs, A., Das Eigentum an badischen Kulturgütern aus der Zeit der Monarchie, 2008; Weber, R., Kleine Geschichte der Länder Baden und Württemberg 1918-1945, 2008.
Baiershofen (reichsritterschaftliche Herrschaft). B. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam vor der Mediatisierung an Ellwangen.
Baldeck (Reichsritter). Von 1542-1565 waren die in Magolsheim begüterten B. Mitglied des Kantons Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 257.
Baldesheim (Reichsritter). Um 1550 zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 32.
Ballmertshofen (reichsritterschaftliche Herrschaft). B. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Thurn und Taxis. S. Baden-Württemberg
Baltzhofen (Reichsritter). Bis 1550 zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Neumaier 73.
Bamberg (Domkapitel).. Um 1800 zählte das Domkapitel zu Bamberg zu den Kantonen Gebirg und Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Bamberg (Dompropstei). Um 1800 zählte die Dompropstei zu Bamberg zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Bamberg (Hochstift, Residenz). Das schon in der Hallstattzeit und wieder seit dem 8. Jahrhundert besiedelte B., in dem 741/742 eine Missionskirche gegründet wurde, wird seit Beginn des 10. Jahrhunderts als Castrum Bavenberg, Babenberg - auf dem Domberg - benannt (902 castrum Babenberh). Es war in karolingischer Zeit und nach dem Untergang der nach ihm benannten, im Volkfeld begüterten Babenberger 906 Königsgut, kam von Kaiser Otto II. 973 an Herzog Heinrich den Zänker von Bayern, von dessen Sohn Heinrich II. und seiner Gemahlin Kunigunde, die es als Morgengabe erhalten hatte, 1007 an die in B. seit 1002 errichtete Kirche, die 1007 zur Bischofskirche der Slawenmission erhoben wurde. Das neue, bald dem Papst unmittelbar unterstellte Bistum wurde kaiserliches Stift und erhielt vor allem Würzburger und Eichstätter Gebiete (Fürth, Hersbruck, Erlangen, Vilseck, Forchheim [1062], Höchstadt [1157], Reichenhall). Die Zahl der Pfarreien vermehrte sich von etwa 30 bei der Gründung im Laufe des Mittelalters auf mehr als 200, doch blieb das Bistum, eingeengt von Würzburg (Banz, Ebrach), Eichstätt (Nürnberg) und Regensburg (Egerland), insgesamt klein. Die Grundlage des Hochstifts bildeten reiche Gaben König Heinrichs II. im Volkfeldgau und Radenzgau (u. a. Theres aus dem 906 von den älteren Babenbergern an das Reich gelangten Gut), in Bayern und (vor allem zur Sicherung von Alpenübergängen in) Kärnten, sowie auch der Steiermark, Oberösterreich und Tirol (Villach mit Tarvis und Pontafel, Wolfsberg und Bleiberg, Sankt Veit an der Glan, Rottenmann, Gleink, Kirchdorf, Schlierbach, Spital am Pyhrn, Windischgarsten, Attersee, Frankenburg, Kammer, Kogl, Sankt Georgen im Attergau, Friedburg, Mattighofen, Weilbach, Ebbs, Kitzbühel, Gais, Neuhaus, Sankt Georgen in Taufers sowie Wiesing, Antiesenhofen, Aschach, Wiesenberg, Erding, Wien - unter - St. Veit, Hainburg, Attegau – Hausruck, Geboldskirchen, Allhaming, Haag, Sankt Georg am Ybbsfeld, Sankt Martin im Lungau, Kuenburg, Wasserleonburg, Villach – Kanaltal, Feldkirchen, Lavanttal, Griffen, Mahrenberg., die danach noch abgerundet werden konnten) und später auch im Westen des Reiches. Trotz etwa der Verluste von Gütern im Nordgau (Hersbruck, Velden, Auerbach) gelang es den Bischöfen, begünstigt durch das Aussterben der Grafen von Schweinfurt, der Grafen von Abenberg, der die Vogtei innehabenden Grafen von Andechs (1248 Lichtenfels) und der Herren von Schlüsselberg bis zum Ende des 14. Jahrhunderts durch Erbschaft und Kauf ihre weltliche Herrschaft auf etwa die Hälfte des Bistums auszudehnen, wobei sie sich auch auf mehrere Grafschaften und seit 1248 auf das kaiserliche Landgericht B. stützen konnten. 1435 setzten sich die Bischöfe im Kampf um die Stadt B. gegen die Bürger durch. 1507 entstand die Bamberger Halsgerichtsordnung, die zum Vorbild für die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 wurde. In der Reformation verlor das Bistum zwei Drittel aller Pfarreien, wurde aber teilweise rekatholisiert. 1631 wurde es durch Gustav Adolf von Schweden erobert und dem Herzogtum Franken zugeteilt, 1648 aber wiederhergestellt. 1647 erhielt es eine Hochschule, die 1735/1772 Volluniversität wurde (bis 1803). 1759 kamen die Kärntner Güter durch Kauf an Österreich. Am 9. 11. 1769 erlässt der Bischof ein Landrecht (nur Teil 1 Civil- oder sogenannte bürgerliche Sachen betreffend). Um 1800 war B. Mitglied der Kantone Gebirg, Steigerwald und Baunach des Ritterkreises Franken. 1803 fiel das Fürstbistum mit etwa 65 Quadratmeilen bzw. 3580 Quadratkilometern Fläche, 220000 Einwohnern und 1,5 Millionen Gulden Einkünften an Bayern. 1817 wurde eine neue Kirchenprovinz B. mit den Bistümern Würzburg, Eichstätt und Speyer als Suffraganen geschaffen. L.: Wolff 97; Zeumer 552 II a 6; Riedenauer 128; Die Territorien des Reichs 4, 146; Zöpfl, H., Das alte Bamberger Recht, 1839; Looshorn, J., Die Geschichte des Bistums Bamberg Bd. 1ff. 1886ff., Neudruck 1967; Knochenhauer, T./Chroust, A., Chroniken der Stadt Bamberg, 1907ff.; Wretschko, A. v., Skizzen zur bambergischen Zentralverwaltung in Kärnten, FS Zeumer 1909; Guttenberg, E., Frhr. v., Die Territorienbildung am Obermain, 1927, Neudruck 1966; Guttenberg, E. Frhr. v., Die Regesten der Bischöfe von Bamberg, 1932ff.; Hofmann, M., Die Außenbehörden des Hochstifts Bamberg und der Markgrafschaft Bayreuth, Jb. für fränk. Landesforschung 3, 4 (1937, 1938); Neukamm, W., Territorium und Staat der Bischöfe von Bamberg, 84. Bericht d. Hist. Ver. Bamberg (1949); Heinhold-Fichtner, K., Die Bamberger Oberämter Kronach und Teuschnitz, 1951, Schr. des Inst. für fränk. Landesforschung, Hist. Reihe Bd. 3; Mayer, T., Die Anfänge des Bistums Bamberg, FS Stengel, E., 1952; Kist, J., Fürst- und Erzbistum Bamberg, 3. A. 1962; Henberg, E. Frhr. v./Wendehorst, A., Das Bistum Bamberg, Bd. 1ff. Germania Sacra II, 1, 1, Neudruck 1963; Schimmelpfennig, B., Bamberg im Mittelalter, 1964; Guttenberg, E. Frhr. v./Wendehorst, A., Das Bistum Bamberg 2, Germania Sacra II, 1, 2, 1966; Ragger, M., Die Organisation der bambergischen Verwaltung in Kärnten, Diss. phil. Wien 1969 (masch.schr.); Weiss, H., Bamberg, 1974, (in) Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken Reihe I, 21; Berbig, H., Das kaiserliche Hochstift Bamberg und das Heilige Römische Reich vom westfälischen Frieden bis zur Säkularisation, Bd 1f. 1976; Caspary, H., Staat, Finanzen, Wirtschaft und Heerwesen im Hochstift Bamberg (1672-1693), 1976; Schwarz, K./Geldner, F., Bamberg, LexMA 1 1980, 1394ff.; Bibliographie zur Geschichte von Stadt und Hochstift Bamberg 1945-1975, hg. v. Grimm, C., Bd. 1ff. 1985; Nöth, S., Urbare und Wirtschaftsordnungen des Domstifts Bamberg, T. 2 Die Grundherrschaft des Domstifts Bamberg im späteren Mittelalter, 1986; Rössler, W., Landkreis Bamberg, 1988; Zimmermann, G., Das Hochstift Bamberg und seine Anrainer. Grundzüge der Territorialstruktur im westlichen Oberfranken, (in) Weltbild und Kartographie im Hochstift Bamberg, 1988; Das Bistum Bamberg in Geschichte und Gegenwart, 1992; Urban, J., Pfarreien, Klöster und Stifte, 1994; Register zu Johann Looshorns Geschichte des Bistums Bamberg, 1998; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 498, 1, 2, 31; Kropf, E., Spurensuche. Bamberger Rechte und Einflüsse in Österreich, Italien, Slowenien und der Schweiz, 2004; Pflefka, S., Das Bistum Bamberg, Franken und das Reich in der Stauferzeit, 2005; Das Bistum Bamberg um 1007, hg. v. Urban, J., 2006; Missionierung und Christianisierung im Regnitz- und Obermaingebiet, hg. v. Bergmann, R. u. a., 2007; Bradford Smith, W., Reformation and the German Territorial State Upper Franconia 1300-1630, 2008.
Bamberg, Sankt Klara (Kloster). Um 1800 zählte das Kloster Sankt Klara in Bamberg zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128; Tkocz, E., Das Bamberger Klarissenkloster im Mittelalter, 2008.
Bamberg, Sankt Michael bzw. Michaelsberg (Kloster). Um 1800 zählte das Kloster Sankt Michael in Bamberg. zu den Kantonen Steigerwald. Altmühl und Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Bamberg, Sankt Stephan (Kloster). Um 1800 zählte das Kloster Sankt Stephan zu Bamberg zu den Kantonen Gebirg, Steigerwald und Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Banz (Kloster). Um 1800 zählte das Kloster Banz zu den Kantonen Gebirg und Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128; Wendehorst, A., Die Benediktinerabtei St. Petrus und St. Dionysius in Banz, 2009.
Barille (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die B. mit einem Anteil an den Rittergütern Gündringen und Dürrenhardt (Durrenhardt), den sie zwischen 1753 und 1759 an die Eck und Hungersbach verkauften, zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 200; Kollmer 375.
Bartenau? (Reichsritter). Kanton Odenwald, Ritterkreis Franken, später von Stetten. L.: Stieber.
Bartenstein (Reichsritter). 1743-1805 waren Angehörige der B. als Personalisten im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 257.
Bartholomä (reichsritterschaftlicher Ort). Das bis zum Ende des Mittelalters Laubenhart genannte Dorf B. östlich von Schwäbisch Gmünd gehörte bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zur Herrschaft Lauterburg. Es zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. Baden-Württemberg. L.: Wolff 510.
Basel (Fürstbistum, Hochstift, Residenz). B. wird erstmals durch Ammianus Marcellinus zum Jahre 374 bezeugt, ist aber sowohl urnenfelderzeitlich wie auch keltisch und römisch (ca. 15 v. Chr.) besiedelt. Im 5. Jahrhundert erscheinen die ersten alemannischen, im 6. Jahrhundert die ersten fränkischen Gräber. Um die Mitte des 8. Jahrhunderts setzt mit Bischof Wala eine einigermaßen durchgehende Liste von in B. residierenden Bischöfen ein, deren Bistum dem Erzbistum Besançon untersteht und vielleicht am Anfang des 7. Jahrhunderts von (Basel-)Augst (Augusta Rauracorum) nach B. übertragen wurde. 1033 wurde B. durch Eingliederung des Königreichs Hochburgund, dem es seit 912 angehörte, in das Reich reichsunmittelbar. Die weltliche Herrschaft der Bischöfe wurde vor allem durch die Schenkung Moutier-Grandvals (Münster-Granfelden) seitens Rudolfs III. von Burgund (999/1000) begründet. Dazu kamen verschiedenartige Rechte und Güter (Grafschaft Härkingen bzw. Herkingen 1080, Herrschaft Rappoltstein im Elsass 1163), die aber teilweise rasch wieder vorloren gingen (z. B. Vogtei über die Stadt). Im 13. Jahrhundert wurden die Herrschaften und Vogteien Birseck (Reichslehen), Asuel, Ajoi (= Elsgau), Sornegau, Saint-Ursanne (Saint Ursanne), Moutier-Grandval, Biel, La Neuveville, Montagne de Diesse (Montagne de Disse, Tessenberg), Erguel und die Grafschaften Homberg und Pfirt (bis 1324) erworben bzw. gesichert, im 14./15. Jahrhundert die Herrschaften Chauvilier (Chauvelin), Hartmannsweiler, Buchegg und Franquemont. Seit dem 13. Jahrhundert begann sich allerdings gleichzeitig die Stadt aus der Herrschaft der bischöflichen Stadtherren, die seit 1395 meist in Pruntrut oder Delsberg residierten, in B. selbst aber noch 1460 eine neue Universität gründeten, zu lösen und eine eigene Herrschaft aufzubauen (endgültige Ablösung der Ansprüche 1585). Der südliche Jura geriet seit der Mitte des 14. Jahrhunderts allmählich unter den Einfluss der Eidgenossenschaft. 1528 verbot die Reichsstadt B. den Katholizismus und zog die hochstiftischen Güter im Sornegau, Buchsgau, Sisgau und Frickgau an sich. Der Bischof verlegte seinen Sitz bleibend nach Pruntrut (Porrentruy) und verband sich 1577 mit den katholischen Kantonen der Eidgenossenschaft. Zum Hochstift gehörten schließlich Biel, Neuenstadt und die Herrschaften Erguel, Ilfingen (Illfingen), Tessenberg, Delsberg (Reichslehen), Pruntrut, Zwingen, Birseck (Reichslehen), Pfeffingen (Reichslehen), Schliengen (Reichslehen) und Freibergen (Freienberge) (Reichslehen) mit 20 Quadratmeilen und 60000 Einwohnern. 1792 besetzen Revolutionstruppen Frankreichs die zum Reich gehörigen Teile Basels, verwandelten sie in eine Raurakische Republik und gliederten sie am 23. 3. 1793 Frankreich ein (Departement du Mont Terrible). 1793 wurden die eidgenössischen Teile Basels annektiert. Der kleine rechtsrheinische Teil des Hochstifts kam 1803 an Baden. Der Wiener Kongress (1815) bestätigte im Übrigen die Zugehörigkeit zur Schweiz (Kantone Bern [als Ausgleich für die Verselbständigung des Aargaus und der Waadt], Basel [Birseck] und Neuenburg) und zu Frankreich. L.: Wolff 237, 539; Zeumer 552 II a 21; Wallner 695 OberrheinRK 8; Zeumer 552ff. II a 21; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) D5, II 72 (bis 1797) C1, III 38 (1789) C5; Trouillat, J., Monuments de l'ancien évêché de Bâle, Bd. 1ff. 1825ff.; Vautrey, L., Histoire des évêques de Bâle, Bd. 1f. 1884ff.; Rohr, H., Die Entstehung der weltlichen Gewalt der Bischöfe von Basel, 1915; Gaus, K., Geschichte der Landschaft Basel und des Kantons Basel, 1932; Hieronymus, K., Das Hochstift Basel im ausgehenden Mittelalter, 1938; Mayer-Edenhauser, T., Zur Territorialbildung der Bischöfe von Basel, ZGO N.F. 52 (1939); Seith, G., Die rechtsrheinischen Gebiete des Bistums Basel und ihr Übergang an Baden, Diss. jur. Freiburg 1950; Fellmann, R., Basel in römischer Zeit, 1955; Bühler, M., Gewohnheitsrecht und Landesherrschaft im ehemaligen Fürstbistum Basel, 1972; Marchal, G. u. a., Basel, LexMA 1 1980, 1505ff.; Kümmell, J., Bäuerliche Gesellschaft und städtische Herrschaft im Spätmittelalter. Zum Verhältnis von Stadt und Land im Fall Basel/Waldenburg 1300-1535, 1983; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 503, 1, 2, 39; Gröbli, F., Bibliographie von Basel, 2005; Meyer, W., Da verfiele Basel überall, 2006.
Basel (Kanton) s. Basel (Hochstift), Basel (Reichsstadt), Basel-Landschaft, Basel-Stadt
Basel (Reichsstadt, Reichsvogteistadt). Das im 5. Jahrhundert erstmals genannte B. (voridg. „Eberstadt“) stand anfangs ganz unter der bischöflichen Stadtherrschaft und gehörte seit 870 zum ostfränkischen Reich und von 912 bis 1032 zu Hochburgund. Der wachsende Reichtum der Stadt ermöglichte es ihr bei gleichzeitigem Fortschreiten der Zerrüttung der bischöflichen Finanzen, allmählich alle wichtigen Herrschaftsrechte an sich zu bringen. Seit 1362 zählte sich B. selbst zu den „fryen stetten“ und wurde, nachdem dem Erwerb der Reichsvogtei durch Habsburg (1376) die Verjagung der Habsburger gefolgt war, 1387 als freie Stadt vor den Reichsstädten genannt. Der Erwerb Klein-Basels 1392 und der Sisgauer Herrschaften 1400 schuf die Grundlage zu einem eigenen Territorium. Am 13. 7. 1501 schloss sich B. widerstrebend als neunter Ort der Eidgenossenschaft der Schweiz an. 1521/1585 wurde endgültig der Einfluss des Bischofs auf die Stadt beseitigt, 1528 die Reformation durchgeführt. Seit 1531 erschien die Stadt nicht mehr auf dem Reichstag. 1798 gründete Basels Oberzunftmeister Ochs mit Unterstützung Frankreichs die Helvetische Republik, doch erhielt der Kanton B. die dabei verlorene Autonomie 1815 zurück und wurde 1830 in zwei Halbkantone geteilt. S. Basel-Landschaft, Basel-Stadt. L.: Wolff 524; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) D5, II 72 (bis 1797) D1, II 78 (1450) F4; Heusler, A., Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im Mittelalter, 1860; Urkundenbuch der Stadt Basel, hg. v. Wackernagel, R., Bd. 1-11, 1899ff.; Wackernagel, R., Geschichte der Stadt Basel (bis 1529), Bd. 1ff. 1906ff.; Burckhardt, P., Geschichte der Stadt Basel von der Reformation bis zur Gegenwart, 1943; Heusler, A., Geschichte der Stadt Basel, 6. A. 1969; Hagemann, H., Basler Rechtsleben im Mittelalter, Bd. 1f. 1981ff.; Berner, H., ”Die gute Correspondenz”, 1986; Rosen, J., Finanzgeschichte Basels im späten Mittelalter, 1989; Sarasin, P., Stadt der Bürger, 1990; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 2, 49; Gröbli, F., Bibliographie von Basel, 2005; Berner, H. u. a., Kleine Geschichte der Stadt Basel, 2009.
Basel-Landschaft, (Basel-Land) (Halbkanton). Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts gewann die Reichsstadt Basel ein ländliches Herrschaftsgebiet. Im Einvernehmen mit Frankreich erreichte 1798 Basels Oberzunftmeister Ochs die Gleichstellung der bisher im Untertanenverhältnis stehenden Landschaft in der Helvetischen Republik. Da dies 1814 rückgängig gemacht wurde, erhob sich 1830 die Landschaft im Bürgerkrieg. Daraufhin wurde der Kanton B. am 26. 8. 1833 in zwei Halbkantone geteilt. B. erhielt 1863 eine demokratische Verfassung. L.: Wolff 524; Urkundenbuch der Landschaft Basel, hg. v. Boos, H., Bd. 1,2 1881ff.; Weber, K., Die Revolution im Kanton Basel 1830-33, 1907; Heusler, A., Geschichte der Landschaft Basel und des Kanton Basel-Land, Bd. 1,2 1932.
Basel-Stadt (Halbkanton). Basel-Stadt ist der als Folge des Aufstandes der Landschaft Basel gegen die beherrschende Stadt Basel durch Teilung des Kantons Basel 1833 entstandene Halbkanton. S. Basel (Reichsstadt).
Bastheim (Reichsritter). Seit 1185 erscheint das Geschlecht der B. bei Mellrichstadt. Sie trugen das Schloss als Lehen des Hochstifts Würzburg. Vom 16. bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert gehörte die Familie der B. mit B. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem war sie anscheinend von etwa 1600 bis etwa 1750 im Kanton Steigerwald immatrikuliert. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 350; Riedenauer 122; Winkelmann-Holzapfel 141; Bechtolsheim 14; Rahrbach 10.
Bauer von Eiseneck, Baur von Eiseneck (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die B. zu den Kantonen Odenwald (, Gebirg?) und Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Bauer von Heppenstein (Reichsritter). Um 1806 zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Baunach (Kanton, Ritterkanton). Der Kanton B. war eine Untergliederung des Ritterkreises Franken der Reichsritterschaft mit Sitz in Nürnberg. Der Kanton war um 1800 selbst Mitglied der Kantone Steigerwald und B. des Ritterkreises Franken. Das Archiv ist anscheinend spurlos verrschwunden. L.: Wolff 513; Riedenauer 116, 122ff.¸ Sörgel, P., Der Ritterkanton an der Baunach in den Hassbergen, 1982.
Baunach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bayersdorf, Baiersdorf (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die Baiersdorf zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bayreuth, Brandenburg-Bayreuth (Fürstentum, Markgrafschaft, Residenz). B. wird erstmals 1194 urkundlich erwähnt (Baierrute). Es ist eine Gründung der Grafen bzw. Herzöge von Andechs(-Dießen), die 1057 nach dem Aussterben; der Markgrafen von Schweinfurt am Obermain die Herrschaft antraten. 1248 wurde es von den Grafen von Andechs an die Burggrafen von Nürnberg aus dem Hause Hohenzollern vererbt. Bei der Teilung im Hause Hohenzollern von 1398 gehörte es zu dem Gebiet ”ob dem Gebirg” mit dem Vorort Kulmbach (Plassenburg). Von 1486 bis 1495 war es verselbständigt, kam dann aber bis 1515 wieder zu Ansbach, wohin es auch 1557 wieder fiel. Seit 1521 wurde die Reformation eingeführt. 1542 wurde die Kanzlei von Kulmbach nach Bayreuth verlegt. 1603 trat in B. wie auch in Ansbach beim Aussterben der älteren Linie der fränkischen Hohenzollern ein märkischer Hohenzollern die vertragliche Erbfolge an. 1603/1662 wurde B. nach dem Aussterben der älteren fränkischen (Ansbacher) Linie, an die es 1557 gelangt war, unter dem märkischen Hohenzollern Christian anstelle Kulmbachs Residenz des entsprechenden Fürstentums (Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth), das auf Grund des hohenzollerischen Erwerbs der Markgrafschaft Brandenburg den Titel Markgrafschaft führte. 1743 wurde die Universität Erlangen gegründet. Seit 1769 wurde die Markgrafschaft B. nach dem Aussterben der Bayreuther Linie in Personalunion mit der Markgrafschaft Ansbach regiert, 1791 mit 72 Quadratmeilen und 186000/250000 Einwohnern an Preußen verkauft. B. teilte sich in das Oberland und das Unterland. Das Oberland umfasste die Amtshauptmannschaften Bayreuth, Kulmbach und Wunsiedel, die Oberämter Schauenstein, Helmbrechts, Lichtenberg, Thierbach, Lauenstein, Münchberg, Stockenroth, Gefrees, Berneck, Goldkronach, Stein, Creußen, Pegnitz, Schnabelwaid, Osternohe und Neustadt am Kulm und die Landeshauptmannschaft Hof. Das Unterland enthielt die Amtshauptmannschaft Erlangen, die Landeshauptmannschaft Neustadt an der Aisch und die Oberämter Baiersdorf, Hoheneck, Ipsheim und Neuhof. Um 1800 war B. Mitglied der Kantone Altmühl, Steigerwald und Gebirg des Ritterkreises Franken. 1806 wurde die Markgrafschaft von Frankreich besetzt. 1807 kam B. im Tilsiter Frieden an Frankreich, 1810 an Bayern. L.: Wolff 102; Zeumer 553 II b 15; Wallner 691 FränkRK 2; Großer Historischer Weltatlas III 22 (1648) E4; Riedenauer 128; Die Territorien des Reichs 1, 10; Meyer, G., Geschichte der Burggrafschaft Nürnberg und der späteren Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth, 1908; Guttenberg, E., Frh. v., Die Territorienbildung am Obermain, 1927, Neudruck 1966; Schwammberger, A., Die Erwerbspolitik der Burggrafen von Nürnberg in Franken, 1930; Hofmann, M., Die Außenbehörden des Hochstifts Bamberg und der Markgrafschaft Bayreuth, Jb. für fränk. Landesforschung 3, 4 (1937, 1938); Guttenberg, E. Frh. v., Kulmbach, (in) Historisches Ortsnamenbuch von Bayern, hg. v. der Kommission für bay. LG. 1952ff.; Dietrich, K., Territoriale Entwicklung, Verfassung und Gerichtswesen im Gebiet um Bayreuth bis 1603, 1958, Schr. d. Inst. für fränk. Landesforschung, Hist. Reihe Bd. 7; Gebeßler, A., Stadt und Landkreis Bayreuth, 1959; Endres, R., Ansbach-Bayreuth, (in) Handbuch der bayerischen Geschichte, hg. v. Spindler, M., Bd. 3, 1 3. A. 1997; Vollet, H., Abriss der Kartographie des Fürstentums Kulmbach-Bayreuth, 1978, Die Plassenburg 38; Wendehorst, A., Bayreuth, LexMA 1 1980, 1719; Wiedemann, W., Bayreuth im ausgehenden Mittelalter. Untersuchungen zur politischen Struktur und Sozialgeschichte einer landesherrlichen Stadt, 1989; Endres, R., Auf- und Ausbau des Bayreuther Territoriums, Archiv f. Gesch. v. Oberfranken 74 (1994) 55; Bayreuth, hg. v. Endres, R., 1995; Pöhlmann, T., Zur mittelalterlichen Territorialstruktur des Amtes Bayreuth, Archiv f. Gesch. v. Oberfranken 76 (1996), 85; Bayreuth, bearb. v. Winkler, R., 1999 Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 42.
Beauveau-Craon (Reichsritter, Reichsfürst). Von 1721/1722 bis 1728/1743 zählte der lothringische Marquis von B. mit dem um 1720 von den Closen erworbenen Rittergut Mühlhausen am Neckar, das 1728 von den Palm gekauft wurde, zum Kanton Kocher im Ritterkreis Schwaben. L.: Kollmer 375; Schulz 257; Klein 178.
Bebenburg? (Reichsritter). Kanton Rhön-Werra, Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Rahrbach 12.
Bebendorf (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Beberlohe (Reichsritter). Die B. gehörten vielleicht zum Kanton Altmühl des Ritterkeises Franken. S. Dietenhofen. L.: Stieber.
Beck (Reichsritter). Von etwa 1650 bis etwa 1750 zählten die von dem B. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Beckers zu Westerstetten (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren B. mit einem Zehntel der um 1700 erworbenen Ganerbschaft Bechtolsheim zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein sowie von 1743 bis 1776 Heinrich Anton von B. zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. 1742 wurde die Familie in den Reichsgrafenstand erhoben. L.: Zimmermann 63; Winkelmann-Holzapfel 141f.; Schulz 258.
Behaim, Behem (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Estenfeld genannt B. L.: Seyler 351; Riedenauer 122.
Behaim von Schwarzbach (Reichsritter). Um 1806 zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Behr (Reichsritter). Im ausgehenden 18. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Behr von Behrental (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die B. zu Ehningen (Ehringen) zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 201.
Bemelberg, Bemmelberg, Bömelburg (Reichsritter, Freiherren). Die B. zählten (1569-1661 wegen Hohenburg im Kanton Kocher und noch im 18. Jahrhundert wegen dem 1594 erworbenen Erolzheim im Kanton Donau) zum Ritterkreis Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Schulz 258, Hölzle, Beiwort 58.
Bentzel zu Sternau (Freiherren, Reichsritter, Reichsgrafen). Das angeblich schwedische, nach dem Dreißigjährigen Krieg in die Dienste des Erzstifts Mainz getretene katholische Adelsgeschlecht der B. wurde 1732 in den rittermäßigen Adelsstand aufgenommen und 1746 mit dem Beinamen Sternau in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Seit 1743 war die Familie dem Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein inkorporiert. 1790 gewann sie den Reichsgrafenstand. 1793 wurde Johann Baptist Graf B. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben, 1797 sein Vetter Christian Joseph Graf B. Beide waren noch 1805 als Personalisten Kantonsmitglieder. L.: Hellstern 201.
Benzenau? (Reichsritter). Kanton Rhön-Werra, Ritterkreis Franken. L.: Stieber.
Berg? (Reichsritter). Kanton Rhön-Werra, Ritterkreis Franken. L.: Stieber.
Berga (Reichsritter). Die B. zählten im 18. Jahrhundert mit Zwernberg (Zwerenberg) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Hölzle, Beiwort 55; Riedenauer 122.
Berger (Reichsritter). Von 1721 bis 1772 zählten Angehörige der B. zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 258.
Bering (Reichsritter). In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Riedenauer 122.
Berkheim, Berckheim (Freiherren, Reichsritter). 1773 zählten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten Freiherren von B. mit dem halben Jebsheim zum Ritterkreis Unterelsass. Mit einem Sechstel Allmannsweier und sieben Zwölftel Wittenweier waren sie Mitglied im Bezirk (Kanton) Ortenau bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 Christian Ludwig B., Karl Christian B.). L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 65, 66, 68.
Berlepsch (Reichsritter). 1369 erbauten die von ihrer Stammburg Barlissen vertriebenen B. die Burg B. nördlich der Werra und trugen sie den Landgrafen von Hessen, deren Erbkämmerer sie wurden, zu Lehen auf. 1399 kam die Burg an Hessen, 1461 aber gegen Burg Sensenstein wieder an die B. Bis etwa 1760 gehörte die Familie zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 351; Riedenauer 122; Rahrbach 15.
Berlichingen (Herren, Freiherren, Reichsritter). Den 1212 erstmals sicher nachweisbaren Herren von B. und dem 1176 gegründeten Kloster Schöntal gehörte der halbe Ort B., bei dem um 800 das Kloster Lorsch begütert war. Sie spalteten sich in zahlreiche Linien auf (u. a. Berlichingen-Rossach) und sind vor allem Lehensmannen der Bischöfe von Würzburg. Ihr bekanntester Vertreter ist Götz von B. (1480-1562), der Ritter mit der eisernen Hand. Bis zum Ende des Reiches gehörten die B. mit fünf Zwölftel von Baum-Erlenbach, halb B. (zur Hälfte Deutscher Orden), Teilen von Hengstfeld, Hettigenbeuren (Hettingbeuren), Jagsthausen mit Olnhausen, Rossach und Unterkessach, Korb mit Hagenbach, Merchingen mit Hüngheim, Möglingen, Neunstetten, Dippach bzw. Diebach (Diesbach) und Gülthof Illesheim, Teilen von Walkershofen und halb Bieringen zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Von 1569 bis 1617 mit Filseck und später mit dem 1617 erworbenen Rechenberg zählten die B. zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und waren darüber hinaus vor und nach 1700 auch im Kanton Rhön-Werra sowie im Kanton Baunach des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Ihre Güter im Kanton Odenwald fielen 1808 an Bayern, Hettigenbeuren (Hettingbeuren), Neunstetten und Hüngheim an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Genealogischer Kalender 1753, 537; Stieber; Seyler 351; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 55, 61; Pfeiffer 210; Winkelmann-Holzapfel 142; Riedenauer 122; Stetten 23, 32, 35, 184, 186; Schulz 258; Rahrbach 17; Neumaier 72ff.: Archiv der Freiherren von Berlichingen Jagsthausen, hg. v. Kraus, D., 1999; Archiv der Freiherren von Berlingen zu Jagsthausen.Akten und Amtsbücher (1244-)1462-1985, hg. v. Fieg, O., 2012
Berlichingen-Rossach (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die B. mit Illesheim, das 1808 an Bayern fiel, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Die seit 1815 gräfliche Linie erlosch 1924. L.: Stetten 183.
Berlin von Waldershub (Reichsritter). Im frühen 17. Jahrhundert waren die B. im Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Riedenauer 122.
Bern (Kanton) s. Bern (Reichsstadt) L.: Junker, B., Geschichte des Kantons Bern seit 1798, 1996.
Bern (Reichsstadt, Kanton). B., dessen Name wohl dem vorher zähringischen Verona nachgebildet ist, wurde 1160/1191 von Herzog Berthold V. von Zähringen auf ursprünglich burgundischem, später deutschem Königsgut gegründet. Nach dem Aussterben der Herzöge fiel es 1218 an das Reich zurück und erlangte von Rudolf von Habsburg 1274 die Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit (Reichsstadt). Im 14. Jahrhundert erwarb die Stadt Güter im Umland (1323 Thun, 1324 Laupen, 1334 Reichsvogtei über Hasli, außerdem durch Schutzverträge 1265/1323 Interlaken, 1317 Sumiswald, 1329 Buchsee bzw. Münchenbuchsee). 1353 verbündete sie sich in einem ewigen Bund mit der innerschweizerischen Eidgenossenschaft. Vor allem im 15. Jahrhundert baute sie ihr Gebiet durch Kauf und Eroberung vom Oberland bis zum Jurasüdfuß zum größten Stadtstaat nördlich der Alpen aus (1377 Aarberg, 1382/1384 Burgdorf und Thun, 1388 Nidau und Büren, 1400 Frutigen, 1406 Landgrafschaft Burgund, 1413 Bipp bzw. Oberbipp, 1415 Aargau, 1535/1536 von Savoyen die Waadt [1564 Verzicht auf Gex und Thonon], insgesamt 100000 Untertanen bei 5000 Einwohnern). 1528 führte B. die Reformation ein. Sein Gebiet umfasste schließlich mit 13000 Quadratkilometern rund ein Drittel der heutigen Schweiz. 1798 verlor es Waadt, Aargau und Oberland an die Helvetische Republik, wurde aber deren Hauptstadt. 1814/1815 erhielt B. als Entschädigung für die Verselbständigung des Aargaus und der Waadt große Teile des Hochstifts Basel. Seit 1848 ist die Stadt B. Hauptstadt der Schweiz. L.: Wolff 519f.; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) C3; Die Rechtsquellen des Kantons Bern, Bd. 1ff. 1902ff.; Rennefahrt, H., Grundzüge der bernischen Rechtsgeschichte, Bd. 1ff. 1928; Strahm, H., Studien zur Gründungsgeschichte der Stadt Bern, 1935; Feller, R., Geschichte Berns, Bd. 1ff. 1946ff.; Gmür, R., Der Zehnt im alten Bern, 1954; Planungsatlas Kanton Bern. Historische Planungsgrundlagen, hg. v. Grosjean, G., 1963; Ortsnamenbuch des Kantons Bern (Alter Kantonsteil), Bd. 1 Dokumentation und Deutung, T. 1f., hg. v. Zinsli, P. u. a., 1976ff.; Junker, B., Geschichte des Kantons Bern seit 1798, Bd. 1ff. 1982ff.; Gerber, B., Öffentliches Bauen im mittelalterlichen Bern, 1994; Pfister, M., Im Strom der Modernisierung, 1995; Gerber, R., Gott ist Burger zu Bern, 2001; Berns mutige Zeit, hg. v. Schwinges, R., 2003; Studer Immenhauser, B., Verwaltung zwischen Innovation und Tradition, 2006.
Bernegger (Reichsritter), Berneker. Von etwa 1730 (Kauf von Vestenbergsgreuth) bis vor 1768 (Verkauf an die Holzschuher von Aspach und Harrlach) zählten die B. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. S. Bayern. L.: Bechtolsheim 14 u. Anm. 760; Riedenauer 122.
Bernerdin (Reichsritter). Von 1645 bis 1782 zählten die B. zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben, von 1656 bis 1673 und von 1743 bis 1773 wegen Plüderhausen bzw. Adelmannsfelden zum Kanton Kocher. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 201; Schulz 258.
Bernhausen (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert gehörten die Freiherren von B. mit Herrlingen samt Klingenstein zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben, von 1542-1569 mit Katzenstein, Dunstelkingen, Bittenfeld und Buchenbach zum Kanton Kocher. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 58; Schulz 258.
Bernheim (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Bis etwa 1650 waren sie wegen Steinsdorf (Steindorf) im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Außerdem gehörten sie wahrscheinlich dem Kanton Altmühl an. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Bechtolsheim 2, 13, 18; Stetten 32; Riedenauer 122.
Bernhold von Eschau (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert waren die Bernhold. (B.) Mitglieder des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert zählten die B. zum Ritterkreis Rhein. 1773 gehörten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten B. zum Ritterkreis Unterelsass. Sie erloschen in männlicher Linie 1775, in weiblicher Linie 1816. L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122; Neumaier 75.
Bernlohe (Reichsritter). In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Riedenauer 122.
Bernstein (Reichsritter). Von etwa 1650 bis etwa 1700 zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 351; Riedenauer 122.
Beroldingen (Freiherren, Grafen, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren, seit 1800 Grafen von B. mit Beerenberg (Berenberg), Gündelhart, Wildtal und Teilen von Umkirch zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. Wegen des 1778 durch Heirat erworbenen Horn waren sie 1790-1805 auch im Kanton Kocher immatrikuliert. Im Kanton Neckar waren sie nach dem Erwerb der Rittergüter Graneck, Frideck (Friedeck) und Niedereschach seit 1692 Mitglied. Niedereschach wurde 1737 an die Reichsstadt Rottweil, Graneck und Frideck (Friedeck) 1756 an die von Tessin verkauft. B. fiel 1806 an Württemberg, das es 1810 an Baden abtrat. S. Baden-Württemberg. L.: Genealogischer Kalender 1753, 529; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 60, 61; Ruch 82, Anhang 77, 78, 79; Hellstern 201; Kollmer 375; Schulz 258.
Berstett (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten Freiherren von B. mit fünf Sechsteln Berstett, einem Sechstel Hipsheim und Olwisheim zum Ritterkreis Unterelsass. Wegen eines Drittels Schmieheim waren sie auch Mitglied des Bezirks (Kantons) Ortenau des Kantons Neckar des Ritterkreises Schwaben (1802 Wilhelm Ludwig B., Christian Jakob B.). Sie erloschen männlicherseits 1893, weiblicherseits 1970. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 65, 66.
Bertram (Reichsritter). Von etwa 1650 bis etwa 1720 zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Bertrand (Reichsritter). Seit 1710/1711 waren die B. wegen Dürnau Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Später gehörten sie ihm als Personalisten an. L.: Schulz 258.
Bertremoville (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Besserer (Reichsritter). 1628/1629 zählten die B. wegen Schnaitheim zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 258.
Betringen (Reichsritter). Im frühen 17. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Bettendorf, Bettendorff (Freiherren, Reichsritter). Ab etwa 1650 zählten die Freiherren von B. mit dem 1702 erworbenen Gissigheim, dem 1694 erworbenen Obereubigheim und Untereubigheim zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Mit Falkenstein und Niederhofheim waren sie Mitglied des Kantons Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1773 zählten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten, männlicherseits 1942 erloschenen B. zum Ritterkreis Unterelsass (Elsass). Gissigheim fiel 1808 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Genealogischer Kalender 1753, 547; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 55; Winkelmann-Holzapfel 142; Stetten 35, 186; Riedenauer 122; Rahrbach 19; Neumaier 39, 55, 162.
Bettenhausen (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Beulwitz, Beulbitz (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert gehörten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Stieber; Pfeiffer 208, 209; Riedenauer 122.
Biberachzell (Herrschaft). 1342 gelangte B. bei Weißenhorn aus dem Erbe der Herren von (Marstetten-)Neuffen an Wittelsbach, das bis 1449/1480 die Ulmer Patrizier Ehinger und Krafft belehnte. 1480 folgten die Thürheim den Krafft. Die B., Asch, Unterreichenbach, Wallenhausen und Wenenden (Weneden) umfassende Herrschaft steuerte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. 1786 kaufte die Abtei Kaisheim die Herrschaft von den Thürheim (Türkheim). 1802 kam Kaisheim an Bayern. L.: Gaiser/Matzke/Rieber, Kleine Kreisbeschreibung des Stadt- und Landkreises Neu-Ulm, 1959.
Biberern, Biberen, Bieberehren (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Steigerwald und zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Stetten 32; Riedenauer 122; Rahrbach 26.
Bibergau, Biebergau (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert waren die B. im Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken immatrikuliert. L.: Stieber; Riedenauer 122.
.Bibra (Freiherren, reichsritterschaftliche Herrschaft). Aus der Ministerialität des Klosters Hersfeld erwuchs das nach B. südlich von Meiningen benannte Adelsgeschlecht der B. Es nahm eine bedeutsame Stellung zwischen den Grafen von Henneberg und dem Hochstift Würzburg, das 1343 die teilweise Lehnshoheit über das Schloss B. gewann, ein. Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von B. mit Gleimershausen, Irmelshausen und Aubstadt bzw. Aubstatt (Austatt) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Mit Schwebheim und Adelsdorf waren sie im Kanton Steigerwald (ab etwa 1610) immatrikuliert, außerdem in den Kantonen Gebirg (um 1750), Altmühl und Baunach. 1803 kam B. zu Bayern, 1806 zum Großherzogtum Würzburg und 1808 zu Sachsen-Meiningen. S. Thüringen. L.: Genealogischer Kalender 1753, 539, 540, 541; Stieber; Wolff 513; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 351-353; Bibra, W. v., Geschichte des Hauses Bibra, Bd. 1ff. 1879ff.; Winkelmann-Holzapfel 142; Pfeiffer 198, 212; Bechtolsheim 12, 17, 63; Riedenauer 122; Rahrbach 20.
Bibrach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Schenk von Bibert? L.: Riedenauer 122.
Bicken (Reichsritter). Nach dem 1218 erstmals erwähnten B. im Aartal östlich von Herborn nannten sich Edelherren von B. 1352 wurde Burg B. zerstört. Die Edelherren zogen sich nach Wolkersdorf in Hessen zurück. 1664 wurde die Familie reichsunmittelbar. Im 18. Jahrhundert zählten die B. zum Ritterkreis Rhein. Außerdem waren sie um 1700 im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122; Neumaier 162.
Bickenbach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Bidembach von Treuenfels (Reichsritter). Von 1647 bis 1747 zählten die aus Grünberg in Hessen stammenden, als Folge der Schlacht bei Lauffen vom 13. 5. 1534 aus dem Dienst in Hessen in den Dienst in Württemberg übergetretenen und in hohe Ämter aufgestiegenen, 1646 das Rittergut Ossweil/Oßweil erwerbenden, 1654 in den Reichsadel erhobenen protestantischen B. (erster Jurist Johannes B. geb. um 1561, 1652-1681 Ehningen) wegen eines Drittels von Ossweil/Oßweil zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. 1748 wurden die Güter an Württemberg verkauft. L.: Schulz 258; Kümmerle, J., Luthertum, humanistische Bildung und württembergischer Territorialstaat, 2008.
Biel (zugewandter Ort der Eidgenossenschaft), frz. Bienne. Seit 999 gehörte B. am Bieler See zum Hochstift Basel. 1352 schloss es gleichwohl ein ewiges Bündnis mit Bern. Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts war es zugewandter Ort der Eidgenossenschaft und führte 1528 trotz Zugehörigkeit zum Hochstift die Reformation ein. 1798 wurde es von Frankreich besetzt. 1815 kam es zum Kanton Bern. L.: Wolff 238, 532; Großer Historischer Weltatlas II 72 C2; Bourquin, W., Beiträge zur Geschichte Biels, 1922; Stadtbuch (Biel), hg. v. d. Stadtverwaltung Biel, 1936; Das Recht der Stadt Biel, hg. v. Blösch, P., 2003.
Bildhausen (Kloster). Um 1790 zählte das um 1158 unter kaiserlicher Anerkennung von Heinrich von Stahleck, Pfalzgraf bei Rhein, gegründete Kloster B. in Unterfranken wegen Teilen von Poppenlauer und Unsleben zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, außerdem auch zum Kanton Baunach. L.: Wolff 101; Winkelmann-Holzapfel 142; Riedenauer 128.
Birkenfeld (Herzogtum, Kanton, Fürstentum). B. im Nahetal erscheint 981 erstmals. Seit dem 13. Jahrhundert war es Vorort der Hinteren Grafschaft Sponheim. Von 1569/1584 bis 1720/1734 war es Sitz der Linie Pfalz-Birkenfeld der Herzöge der Pfalz (Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld. 1776 kam es an die Markgrafen von Baden-Baden. 1798 wurden unter der Verwaltung Frankreichs die Kantone B., Baumholder und Grumbach geschaffen. Sie kamen durch den Wormser Traktat am 1. 7. 1816 an Preußen (Fürstentum Birkenfeld) das im Gefolge des Wiener Kongresses von 1815 durch Protokoll vom 9. 4. 1817 die Ämter B. (Kanton B.), und Teile der Kantone Herrstein, Hermeskeil, Wadern, Sankt Wendel, Baumholder und des Kantons Rhaunen (Oberstein und Nohfelden) mit einer Länge von 45 Kilometern und einer Breite von 15 Kilometern als Entschädigung an das von Napoleon 1810 annektierte Großherzogtum Oldenburg abtrat. Daraus entstand das (nicht in Oldenburg eingegliederte) Fürstentum B., das nach 1918 als Landesteil (B.) bei Oldenburg verblieb. Am 1. 4. 1937 kam es durch das Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen (26. 1. 1937) an Preußen (Rheinprovinz, eigener Landkreis), 1946 an Rheinland-Pfalz. S. Pfalz-Birkenfeld, Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld. L.: Wolff 261; Baldes, H., Die 100jährige Geschichte des oldenburgischen Fürstentums Birkenfeld, 1921; Baldes, H., Geschichtliche Landeskunde der Birkenfelder Landschaft, 1923; Heimatchronik des Landkreises Birkenfeld, hg. v. Becker, K., 1961; Klar, H., Geschichte der Stadt Birkenfeld, (in) Birkenfeld wird Garnison, 1964, 31ff.; Brandt, H., Von der oldenburgischen Provinz zum preußischen Landkreis Birkenfeld, 1987; Strauch, D., Birkenfeld, Lichtenberg, Meisenheim etc. (in) Engagierte Verwaltung für die Wissenschaft, 2007, 487.
Birkenfels, Birckenfels (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S. a. Zollner von B. L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 122.
Birkig (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Bischofsheim (Reichsritter). Vielleicht zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bischofsheim, Neckarbischofsheim (reichsritterschaftlicher Ort). B. (Neckarbischofsheim) südöstlich von Waibstadt zählte zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. S. Baden (Neckarbischofsheim), Baden-Württemberg. L.: Wolff 510.
Bissingen (Herrschaft), Marktbissingen. 1801 gehörte die Herrschaft B. im Ries durch das Fürstentum Oettingen-Wallerstein zum schwäbischen Reichskreis, mit der Herrschaft Hohenburg zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. Bayern. L.: Wolff 177; Wallner 685 SchwäbRK 8.
Bissingen-Nippenburg (Reichsgrafen, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Grafen von B. mit der 1789 vom Jesuitenorden erworbenen Herrschaft Dotternhausen und Roßwangen bzw. Rosswangen zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 64; Hellstern 201; Archiv der Grafen von Bissingen und Nippenburg Hohenstein, bearb. v. König, J., 2004.
Blarer von Wartensee (Reichsritter). 1602 wurden die B. wegen Unterböbingen (bis 1652) Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Von 1628 bis 1705 waren die B. in Baiershofen und Treppach begütert. L.: Schulz 258.
Bletz von Rotenstein (Reichsritter). (Die B. bzw. die Pletz von Rotenstein zählten von 1548 bis 1789 mit Gut Eckhof (bis 1736), dem halben Gut Hausen ob Rottweil (bis 1768), einem Viertel von Wendelsheim und einigen Gütern zu Villingen zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 210; Kollmer 380.
Blieskastel, Castel (Herrschaft, Grafen). Nach der 1098 erwähnten Burg B. (castellum ad Blesam, Castel) an der unteren Blies im Saarland nannte sich eine gegen Ende des 11. Jahrhunderts von den Grafen von Metz-Lunéville abgespaltete lothringische Adelsfamilie, die ihrerseits im 12. Jahrhundert die Linien der Grafen von Homburg, Lützelstein (1172-1460) und Saarwerden abspaltete und von der Blies bis zur Mosel mit Allod (Achtelsbach, Bubenhausen, Reichweiler [Reichsweiler], Ormesheimer Berg, B.) sowie Lehen der Erzbischöfe von Trier (Hunolstein, Bernkastel) und der Bischöfe von Metz und Verdun (Schamburg [Schaumberg]) begütert war. Nach dem Tod des letzten Grafen von B. (1237) behielt seine älteste Tochter Elisabeth, die in zweiter Ehe mit Rainald von Lothringen-Bitsch verheiratet war, die Güter. Nach ihrem Tod kam es zum Blieskasteler Erbfolgekrieg (1276-1291) zwischen denen von Salm, Limburg, Blankenberg, Zweibrücken und Sponheim sowie dem Bischof von Metz einerseits und den Herzögen von Lothringen und Grafen von Saarbrücken andererseits, der nach vorübergehendem Gewinn Blieskastels, Liebenbergs, Püttlingens, Bernkastels und Hunolsteins durch die Grafen von Salm (1278) mit der Aufteilung des Erbes zwischen dem Herzog von Lothringen (Grafschaft Schaumburg), dem Bischof von Metz (1284 B., ohne Hunolstein, Schaumburg und Püttlingen) und dem Grafen von Salm (Püttlingen) endete. Die Burg B. verkaufte der Bischof von Metz 1337 an das Erzstift Trier, das bereits 1280 Bernkastel erworben hatte. 1456/1660 erwarben die Grafen von Leyen B. und verlegten 1773 ihre Residenz dorthin. B. zählte zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1798/1802 kam es an Frankreich, 1815 an Preußen, 1816 an Bayern, 1919/1920 und 1945/1946 an das Saargebiet und damit 1957 zum Saarland. L.: Wolff 515; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) B3; Pöhlmann, C., Der Bliescasteler Erbfolgekrieg, Z. f. bay. LG. 8 (1935), 450ff.; Herrmann, H., Die Grafen von Blieskastel, (in) Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes 2 (1977), 254ff.; Mohr, W., Geschichte des Herzogtums Lothringen, 3 1979, 102ff.; Herrmann, W., Blieskastel, LexMA 2 1983, 278.
Blumegg (reichsritterschaftliche Herrschaft). B. nördlich von Stühlingen zählte zum Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben. L.: Wolff 509.
Blümlein (Reichsritter). Vielleicht zählten die B. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bobenhausen (Reichsritter). Bis etwa 1700 zählten die B. (oder Babenhausen) zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. Im 18. Jahrhundert waren sie mit Obbach und Ruppertshain (Rupertsheim) im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. L.: Genealogischer Kalender 1753, 538; Stieber; Seyler 353; Winkelmann-Holzapfel 143; Stetten 32; Riedenauer 122; Rahrbach 27; Ulrich 209; Neumaier 75, 146, 162, 197.
Bock (Reichsritter). 1783-1805 war Johann Nikolaus Stephan von B. Personalist im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 259.
Böcklin von Böcklinsau (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren B. mit einem Drittel Allmannsweier, einem Viertel Kehl-Dorf (Kehldorf), dem 1442 erworbenen Rust und einem Sechstel Wittenweier zum Bezirk (Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 Franz Friedrich Siegmund August B. [Herr zu Rust, Kehl - bzw. Kehl-Dorf -, Allmannsweier und Wittenweier], Franz Karl Johann Siegmund B., Friedrich Wilhelm Karl Leopold B.). Mit dem 1411 erworbenen Bischheim, dem halben Obenheim und dem halben Wibolsheim waren sie Mitglied des Ritterkreises Unterelsaß, mit Helfenberg 1645-1685 Mitglied im Kanton Kocher. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592, 595; Hölzle, Beiwort 65, 66; Schulz 259.
Bode (Reichsritter). 1726-1746 waren Angehörige der Familie B. Personalisten im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 259.
Bodeck (Reichsritter). Um 1806 zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Roth von Schreckenstein 2, 593; Riedenauer 122.
Bodeck von Ellgau, Bodeck und Ellgau (Reichsritter). 1802 zählte Freiherr Franz Ludwig von B. zum Ort (Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. 1773 gehörten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten B. zum Ritterkreis Unterelsass. Sie erloschen männlicherseits 1907.
Bodenlaube (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Bödigheim, Bödikeim, Bödigkheim (Reichsritter). B. bei Buchen erscheint um 1100 in den Händen des Klosters Amorbach. Dieses gab 1286 an Wiprecht Rüdt ein Felsplateau zur Errichtung einer Burg ab. Um 1550 zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1806 kam B. an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. S. Vorburger zu B., Rüdt von Collenberg. L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Ulrichs 209; Neumaier 75.
Bodman, Bodmann (reichsritterschaftlicher Ort, reichsritterschaftliche Herrschaft, Freiherren, Reichsritter). Die Familie der Freiherren von B., die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild in Schwaben, Teil Hegau und am Bodensee war, ist seit dem 15. Jahrhundert in die Linie B. zu Bodman (Bodman, Espasingen, Wahlwies, Kargegg, Mooshof, 1786 Kauf Liggeringens, 1790 Kauf der Herrschaft Schlatt, davon Bodman, Espasingen und Wahlwies im 17. Jh. an die Linie B. zu Kargegg) und die Linie B. zu Möggingen (1752 mit Möggingen, Liggeringen, Güttingen und Wiechs, Aufspaltung in die Zweige B. zu Güttingen, B. zu Möggingen, B. zu Wiechs).geteilt. Der Ort Bodman und die Familie B. zählten zum Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee (Hegau) des Ritterkreises Schwaben. 1806 fielen die Güter an Württemberg, das sie 1810 an Baden abtrat, über das sie 1951/1952 an Baden-Württemberg gelangten. L.: Genealogischer Kalender 1753, 530; Wolff 509; Roth von Schreckenstein 2, 592; Ruch, Anhang 3, 79; Mau, H., Die Rittergesellschaften mit St. Jörgenschild in Schwaben, 1941, 34; Flohrschütz, G., Zur ältesten Geschichte der Herren von Bodmann, Diss. phil. München 1951; Danner, W., Studien zur Sozialgeschichte einer Reichsritterschaft in den Jahren der Mediatisierung. Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Stellung der Reichsfreiherren von und zu Bodmann 1795-1815, (in) Hegau 17/18 (1972/1973), 91ff.; Bodman. Dorf, Kaiserpfalz, Adel, hg. v. Berner, H., Bd. 1 1977, Bd. 2 1985; Gräflich von Bodmansches Archiv, bearb. v. Halbekann, J., 2001.
Bodman zu Bodman, Bodmann (Freiherren, Reichsritter). Seit dem 15. Jahrhundert zählten die B. zunächst mit Bodman, Espasingen, Wahlwies und dem Hof Kargegg und Mooshof zum Ritterkreis Schwaben (Kanton Hegau). Sie erweiterten ihre Güter 1786 durch den Kauf von Liggeringen und 1790 durch den Kauf der Herrschaft Schlatt. 1806 fielen die Güter an Württemberg, das sie 1810 an Baden abtrat, über das sie 1951/1952 an Baden-Württemberg gelangten. L.: Ruch 18 Anm. 2, 82; Hölzle, Beiwort 60; Bodmann, L. Frhr. v., Geschichte der Freiherren von Bodmann, 1894ff.; Danner, W., Die Reichsritterschaft im Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert, 1969.
Bodman zu Kargegg, Bodmann (Reichsritter). Nach dem Verzicht eines Mitglieds der Familie Bodman zu Bodman auf die Herrschaft über Bodman, Espasingen und Wahlwies zugunsten der Familie B. im 17. Jahrhundert war diese mit diesen Gütern Mitglied der Ritterschaft (Kanton Hegau, Ritterkreis Schwaben). L.: Hölzle, Beiwort 60; Danner, W., Die Reichsritterschaft im Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert, 1969.
Bodman zu Möggingen, Bodmann (Freiherren, Reichsritter). 1752 gehörten die Freiherren von B. mit Möggingen, Liggeringen, Güttingen und Wiechs zum Ritterkreis Schwaben (Kanton Hegau). Zu Beginn des 18. Jahrhunderts teilte sich die Familie in die Zweige Bodman zu Güttingen, Bodman zu Möggingen und Bodman zu Wiechs. L.: Hölzle, Beiwort 60; Danner, W., Die Reichsritterschaft im Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert, 1969.
Bodman zu Wiechs, Bodmann zu Wiex (Freiherren, Reichsritter). Im Jahre 1752 gehörten die zu Beginn des 18. Jahrhundets von den Freiherren von Bodman zu Möggingen abgespalteten Freiherren von B. zum Ritterkreis Schwaben im Kanton Hegau. L.: Ruch Anhang 79.
Bohn (Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Bonfeld (reichsritterschaftliches Dorf). Nach B. südwestlich von Wimpfen nannten sich seit dem frühen 13. Jahrhundert Herren von B. Nach ihrem Aussterben um die Mitte des 15. Jahrhunderts traten die Herren von Helmstadt an ihre Stelle, die B. als Mannlehen des Hochstifts Worms hatten. 1476 erwarben die Gemmingen den zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben zählenden Ort, der über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg kam. L.: Wolff 510.
Bönnigheim (Reichsstadt, Ganerbiat, Ganerbschaft, reichsritterschaftliche Herrschaft). Im Jahre 793 gab die Nonne Hiltpurg B. bei Ludwigsburg an das Kloster Lorsch. Die Burg B. gehörte 1183 den Staufern. Im 13. Jahrhundert ging die Lehnsabhängigkeit von Lorsch an das Erzstift Mainz über. Spätestens um 1280 wurde der Ort zur Stadt erhoben, aber bald dem Reich entfremdet. 1288 kaufte ihn König Rudolf von Habsburg, der ihn seinem natürlichen Sohn Albrecht von Löwenstein überließ. Von dessen Witwe fiel er 1330 an Friedrich von Sachsenheim. Durch Teilverkäufe kam es zu einer Ganerbschaft (Ganerbiat) zwischen Sachsenheim, Gemmingen, Neipperg und dem Erzstift Mainz. Bis 1750 setzte sich das Erzstift Mainz durch. 1785 verkaufte es das zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben zählende B. mit Cleebronn und Erligheim an Württemberg, über das B. 1951/1952 an Baden-Württemberg kam. L.: Wolff 510; Geschichtlicher Atlas von Hessen, Inhaltsübersicht 33; Schulz 275; Zipperlen, E./Schelle, D., Bönnigheim. Stadt zwischen Neckar und Stromberg, 1970.
Boos von Waldeck (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die B. mit Hundsbach samt Lauschied und Teilen von Kappeln zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Genealogischer Kalender 1753, 545; Roth von Schreckenstein 2, 594; Winkelmann-Holzapfel 143.
Boos von Waldeck und Montfort (Freiherren, Grafen, Reichsritter). Die Freiherren, seit 1790 Grafen, B. zählten um 1790 mit Wasenbach zum Kanton Mittelrheinstrom und mit Hüffelsheim zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 143.
Borié (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert waren die Freiherren von B. mit Dürrnhof samt Neuhaus Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Seyler 354; Winkelmann-Holzapfel 143; Riedenauer 122.
Bose (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die B. mit einem 1780 an Werneck und Gemmingen verkauften Anteil an dem Rittergut Neubronn zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Außerdem waren sie um 1700 im Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Stieber; Kollmer 375; Riedenauer 122.
Botzheim (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken und zum Ort (Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 Friedrich Ludwig B., Friedrich Wilhelm Karl B.). L.: Genealogischer Kalender 1753, 544; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122.
Boul (Reichsritter), Buol. 1752 zählte die Familie der Freiherren von B. mit Mühlingen, Hotterloch, Etschreute, Haldenhof und Reichlishardt (Reichlinshard) zum Kanton Hegau im Ritterkreis Schwaben. Ihre Güter fielen 1806 an Württemberg, das sie 1810 an Baden abtrat, über das sie 1951/1952 an Baden-Württemberg gelangten. L.: Hölzle, Beiwort 60; Ruch 82 und Anhang 79.
Boyneburg, Boineburg (Freiherren, Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert waren die Freiherren von B. u. a. mit einem Teil von Stadtlengsfeld, Gehaus und Weilar (insgesamt 13 Dörfern) Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem zählten sie zum Ritterkreis Rhein sowie vielleicht zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 354-356; Winkelmann-Holzapfel 143; Riedenauer 122; Strickhausen, G., Die Boyneburg bei Eschwege, 1993; Rahrbach 28.
Boyneburg, Boineburg, Bomeneburg (Herren, Grafen, Herrschaft). Vielleicht schon der Sohn Siegfried (1082) Ottos von Northeim, jedenfalls Ottos Enkel Siegfried III. nannte sich 1123 nach der die Werralandschaft beherrschenden Burg B. (Boumeneburc) bei Eschwege. Nach seinem Tod (1144) fiel die Burg an die Grafen von Winzenburg bzw. das Reich und wurde nach einem Ausbau durch den Abt von Fulda durch Ministeriale verwaltet. 1292 übertrug König Adolf die B. und die Stadt Eschwege Landgraf Heinrich von Hessen als Reichslehen. Die Reichsministerialen von B. und die von B.-Honstein, die sich inzwischen eine eigene Herrschaft um die Burg aufgebaut hatten, trugen ihre Burgsitze bereits um 1370 von Hessen zu Lehen und nahmen „das Schloss“ 1460 als gemeinsames Lehen von Hessen. Zum Gericht B. gehörten am Ende des 16. Jahrhunderts die 16 Dörfer Bischhausen, Datterode, Grandenborn, Hoheneiche, Jestädt, Kirchhosbach, Motzenrode, Netra, Neuerode, Oetmannshausen, Rechtebach, Reichensachsen, Rittmannshausen, Röhrda, Thurnhosbach und Wichmannshausen (mit rund 900 Hausgesessenen). Später kamen zum nunmehrigen Amt Bischhausen auch die von Boyneburg--Honsteinschen Dörfer Oberdünzebach und Niederdünzebach und Langenhain hinzu, während Datterode seit 1615 zum Amt Eschwege gehörte. Seit 1660 stand die zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken zählende Herrschaft im Kondominat Hessens und Boyneburgs. Nach dem Aussterben der Linie Boyneburg-Hornstein zog Hessen deren Lehnsanteil ein, kaufte einen weiteren und fand 1803 die übrigen Berechtigten ab. L.: Wolff 254; Reimer, H., Historisches Ortslexikon für Kurhessen, 1926, 40 (Bischhausen); Genealogisches Handbuch des Adels, Bd. 18 Gräfliche Häuser A3, 1958; Eckhardt, K., Eschwege als Brennpunkt, 1964, 151ff.; Lange, K., Der Herrschaftsbereich der Grafen von Northeim 950-1144, 1969; Schoppmeyer, H., Bomeneburg, LexMA 2 1983, 390; Heinemeyer, K., Boyneburg, Die deutschen Königspfalzen 1, 1983 24ff.; Demandt, K. Regesten der Landgrafen von Hessen, Bd. 2, 1990, Nr. 162 Ziffer 2, 4, 5;Strickhausen, G., Die Boyneburg bei Eschwege, 1993; Eckhardt, W., Hess, Jb. Landesgeschichte 51 (2001), 75ff.; Diehl, T., Adelsherrschaft im Werraraum. Das Gericht Boyneburg, 2010.
Brakenlohe, Brackenlor (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bramberg (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Brandenburg (reichsritterschaftliche Herrschaft) mit dem Marktflecken Dietenheim am linken Illerufer zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. L.: Wolff 204, 508.
Brandenburger zu Riet (Reichsritter). Im 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts zählten die B. zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 201.
Brandenstein (Freiherren, Reichsritter). Bis etwa 1650 zählten die thüringischen, nach der Stammburg B. bei Pössneck benannten B. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. Außerdem gehörten die B. mit dem Gut Wüstenstein in der Fränkischen Schweiz zum Kanton Gebirg und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 65; Riedenauer 122.
Brandis (Reichsritter). Um 1800 zählten die B. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Brandt (Reichsritter). Zwischen 1550 und 1650 zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Brandt von Neidstein, Brand von Neidstein, Brandt (Reichsritter). Im späten 18. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. a. Prandtner L.: Riedenauer 122.
Brantz (Reichsritter). Der württembergische Rat Johann Christoph von B., der in Kirchheim an der Teck ansässig war, war von 1644 bis 1655 Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 201.
Brasseur (Reichsritter). Um 1700 zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Braunsbach (ritterschaftlicher Ort). B. am Kocher wird vermutlich verhältnismäßig lange nach seiner Gründung 1255 erstmals erwähnt. Ortsherren waren meist Lehnsleute der von Limpurg und von Hohenlohe (1471-1549 Spieß, 1549-1637 Crailsheim). 1640 fiel es im Erbgang an die von Burglayen (Layen), 1644 an die von Lichtenstein und 1666 an die Wolfskehl von Reichenberg. Sie verkauften den zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken steuernden Ort 1673 an Franz Johann Wolfgang von Vorburg, der ihn dem Hochstift Würzburg zu Lehen auftrug. 1737 kam B. als Pfand an das Domkapitel Würzburg. 1802 fiel es als Entschädigung an Hohenlohe-Jagstberg, 1806 an Württemberg und gelangte damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 511.
Breidbach, Breitbach (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von B. mit dem vom späten 15. Jahrhundert bis 1679 allmählich erworbenen Bürresheim am Einfluss des Nitzbaches in das Nettetal zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Um 1760 gehörten B. auch zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Genealogischer Kalender 1753, 546; Riedenauer 122; Bornheim, W. gen. Schilling, Zur Geschichte der von Bürresheim im Mittelalter, Niederrhein. Annalen 158 (1956).
Breidenbach (Reichsritter). Um 1700 zählten die B. (genannt Breidenstein) zum Kanton Baunach und im frühen 18. Jahrhundert zum Kanton Rhön-Werra sowie vielleicht auch zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. S. Breitenbach. L.: Riedenauer 122.
Breitenbach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten B. zu den Kantonen Gebirg und Baunach des Ritterkreises Franken. Von 1574 bis 1588 war Friedrich von B. wegen eines Fünftels Beihingen Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. Breidenbach. L.: Schulz 259; Riedenauer 122.
Breitschwert von Buchenbach (Reichsritter), Breitschwerdt von und zu Buchenbach. Die Familie war 1486 von König Maximilian I. in den Adelsstand erhoben worden. Johann Leonhardt B. war 1663 Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Von 1659 bis 1711 zählten die B. wegen Buchenbach zum Kanton Kocher. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 201; Schulz 259.
Breittenbach, genannt von Breittenstein (Reichsritter). Im 17./18. Jahrhundert gehörten die B. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. S. Breidenbach, Breitenbach. L.: Seyler 356.
Brende (Reichsritter), Brend. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die B. (Brendt, Brenn) zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122; Rahrbach 30.
Brendel von Homburg (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die B. zum Ritterkreis Rhein, außerdem im späten 16. Jahrhundert zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122; Neumaier 67.
Bretzenheim (Herrschaft, Grafen, Reichsritterschaft, Fürsten). Die Reichsherrschaft B. mit Winzenheim an der unteren Nahe war kölnisches Lehen der Grafen von Daun (Dhaun) und Falkenstein, von denen sie 1662 Graf Alexander von Velen/Vehlen erwarb. Er erhielt 1664 von Kaiser Leopold I. die Reichsunmittelbarkeit. B. wurde Mitglied des westfälischen Reichsgrafenkollegiums. 1733 nach dem Aussterben der Grafen zog das Erzstift Köln das Lehen ein, gab es aber 1734 an den Grafen von Virmond/Virmont und 1747 an den Freiherrn von Roll (zu Bernau). 1772/1773 wurde B. von Kurfürst Karl Theodor von Pfalz-Bayern (Pfalz/Bayern) für seinen nichtehelichen, von der Schauspielerin Seyffert (später Gräfin Heideck) geborenen Sohn Karl August erworben, der sich seitdem Graf von B. nannte. Dazu kamen weitere zusammengekaufte kleinere Herrschaften an der unteren Nahe. Mit der halben Ganerbschaft Burglayen (Burg Layen), dem 1786 von den Freiherren von Dalberg zu Herrnsheim gekauften Mandel und drei Vierteln Rümmelsheim zählten die Grafen zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein, mit dem 1791 von der Abtei Sankt Jakobsberg bei Mainz erlangten Planig zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1790 erhielt der Graf von B. von Joseph II. den Fürstentitel verliehen. Das Fürstentum gehörte zum oberrheinischen Reichskreis und zum westfälischen Reichsgrafenkollegium. 1801 fiel B. mit 1,5 Quadratmeilen und 3000 Einwohnern an Frankreich. 1802/1803 erhielt der Fürst durch § 22 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 für B. und Winzenheim die Reichsstadt Lindau und das gefürstete Damenstift Lindau. Sie vertauschte er 1804 gegen ungarische Güter um Regez an Österreich, das Lindau 1805 an Bayern verlor. B. kam 1815/1816 zu Preußen und 1946 zu Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 288f.; Wallner 699 OberrheinRK 49; Bechtolsheimer, H. u. a., Beiträge zur rheinhessischen Geschichte, 1916; Winkelmann-Holzapfel 143; Klein 190.
Breuning von Buchenbach (Reichsritter). Wegen des 1587 erworbenen, 1659 abgegebenen Gutes Buchenbach zählten die B. von 1592 bis 1668 zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 259.
Brinck (Reichsritter). In der ersten Hälfte des 18. Jahrhundertes zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Brockdorff (Reichsgrafen). Die Familie B. ist seit 1220 als holsteinisches Adelsgeschlecht nachweisbar. Eine (fränkische) Linie wurde 1706 in den Reichsgrafenstand erhoben. Wegen Unterleiterbach (Unterlettenbach) zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Außerdem erscheinen sie seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts im Kanton Baunach. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Brömbsen (Reichsritter). Vielleicht zählten die B. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. S. Brömser von Rüdesheim. L.: Riedenauer 122.
Brömser von Rüdesheim (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die B. zum Ritterkreis Rhein. Außerdem waren sie Mitglied des Kantons Steigerwald des Ritterkreises Franken. S. Brömbsen. L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Zimmermann 77; Bechtolsheim 14.
Bronnbach (Abtei). Um 1790 gehörte die um 1151 von Edelfreien an der unteren Tauber gestiftete, seit 1656 vom Erzstift Mainz und dem Hochstift Würzburg als terra nullius betrachtete Abtei B. wegen Rütschdorf zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1802 kam das Kloster mit Reicholzheim (Reichholzheim) und Dörlesberg an Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, 1806 an Baden. B. gelangte 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 101; Winkelmann-Holzapfel 143; Riedenauer 128; Scherg, L., Die Zisterzienserabtei Bronnbach im Mittelalter, 1976; Ehmer, H., Das Kloster Bronnbach im Zeitalter der Reformation, Württemberg. Franken 72 (1988).
Bronnen (reichsritterschaftliche Herrschaft). B. zählte zum Kanton Kocher und kam an Ellwangen und damit über Württemberg (1802/1803) 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Bronsart, Bronstardt (Reichsritter). Zwischen etwa 1550 und etwa 1750 zählten die B. zum Kanton Steigerwald (etwa 1650-1680), zum Kanton Baunach (Ende 17. Jahrhundert) und zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 356 (Bronstardt); Bechtolsheim 14; Riedenauer 122.
Bruggen (Reichsritter). Vom 17. Jahrhundert bis 1806 zählten die B. mit dem Rittergut Schernau zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 16; Riedenauer 122.
Bubenhofen (Reichsritter, Personalist). Die B., die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft St. Jörgenschild, Teil am Neckar, waren, zählten seit 1548 mit den Rittergütern Leinstetten und Bettenhausen sowie der Burg Lichtenfels zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Nach dem Verkauf dieser Güter im Jahre 1784 an die Frank (Franck) gehörte Johann Wilhelm von B. dem Kanton bis 1805 als Personalist an. Die Familie war auch mit dem 1575 erworbenen Kleinsüßen, dem 1621 erworbenen Winzingen und dem 1789 an die Rechberg verkauften Gut Mösselhof im Kanton Kocher immatrikuliert. Die Familie hatte außerdem Ramsberg (1550-1682), Krummwälden (1550-1805), Steinbach (1653-1666) und Eislingen (Großeislingen) (1744-1765). L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61; Hellstern 201f.; Kollmer 369, 375; Schulz 259.
Buchau (ritterschaftliche Herrschaft). B. am oberen Main zählte zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und fiel später an Bayern. L.: Wolff 512.
Buchenau (reichsritterschaftliche Herrschaft). Die B. zählten seit dem 16. Jahrhundert (um 1790 mit B. nördlich von Hünfeld, Bodes, Branders, Erdmannsrode, Fischbach, Giesenhain, Schwarzenborn und Soislieden) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken sowie um 1750 zum Kanton Odenwald. L.: Stieber; Seyler 356f.; Wolff 513; Winkelmann-Holzapfel 143f.; Riedenauer 122; Rahrbach 31.
Buches von Wasserlos, Buchs von Wasserlos (Reichsritter). Um 1550 zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Neumaier 75, 162.
Buchholz, Bucholtz (Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Von 1592 bis 1629 waren sie wegen Helfenberg Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Stieber; Seyler 357; Riedenauer 122; Schulz 259.
Buirette von Oehlefeld (Oelefeld) (Reichsritter). Um 1800 zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Bünau (Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert und im 18. Jahrhundert zählten die aus der bischöflich-naumburgischen Ministerialität aufsteigenden, um 1408 mit der Herrschaft Weesenstein belehnten Herren von B. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122; Die Familie von Bünau, hg. v. Schattkowsky, M., 2008.
Bundorf (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Burdian (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Burgfriede (reichsritterschaftliche Herrschaft). Der aus den Dörfern Kronweiler, Dorweiler und Mannebach bei Simmern im Hunsrück bestehende sog. Burgfriede Waldeck zählte zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. S. Waldeck reichsritterschaftliche Herrschaft. L.: Wolff 515.
Burggraf zu Heppenheim (Reichsritter). Von etwa 1650 bis etwa 1720 zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Burghaslach (ritterschaftlicher Ort). B. südwestlich von Schlüsselfeld im Steigerwald erscheint erstmals 1317 als Lehen der Hohenlohe-Speckfeld an die Vestenberg. Nach deren Aussterben 1687 fiel die zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken steuernde Herrschaft an die Grafen von Castell und damit 1806 an Bayern. L.: Wolff 512; Stein, F., Geschichte der Grafen und Herren zu Castell bis 1528, 1892.
Burghausen (Reichsritter). Die B. zählten im frühen 17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald und zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Burgsinn (ritterschaftliche Herrschaft). Im Jahre 1001 erscheint Sinna in einem Tausch des Hochstifts Würzburg. Im 12. Jahrhundert errichteten die Grafen von Rieneck dort eine Wasserburg, die am Anfang des 14. Jahrhunderts unter der Herrschaft des Hochstifts Würzburg stand. 1405 erwarb der Würzburger Ministeriale Wilhelm von Thüngen die Burg. 1438 wurde sie den Markgrafen von Brandenburg als Mannlehen aufgetragen. Mit Altengronau, Obersinn und einigen weiteren Dörfern zählte sie über die Thüngen zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Bayern. L.: Wolff 513.
Burkhardt von der Klee, Burkard von der Klee (Reichsritter). 1712-1760 waren die B. als Personalisten Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 259.
Bürresheim (Herrschaft, Ganerbschaft, Reichsritterschaft). Im 12. Jahrhundert entstand auf vielleicht ursprünglich gräflichem Gut am Einfluss des Nitzbaches in das Nettetal die 1157 genannte Burg B. (Burchenesem). Im 14. Jahrhundert war das Erzstift Köln infolge Kaufs alleiniger Lehnsherr. Zu den Ganerben der Burg zählten die Leutesdorf, Schöneck, Bell, Plieck von Lichtenberg und Kempenich. Vom 15. Jahrhundert bis 1679 erlangten nach Einheirat allmählich die Breidbach (Breitbach) das Schloss und die dem Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreies Rhein angehörige Herrschaft B. L.: Wolff 515; Bornheim gen. Schilling, W., Zur Geschichte der von Bürresheim im Mittelalter, Niederrhein. Annalen 158 (1956); Geschichtlicher Atlas von Hessen, Inhaltsübersicht 33.
Burrweiler (ritterschaftliche Herrschaft). Die Herrschaft B. nördlich von Landau zählte zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Über Bayern kam B. 1946 zu Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 515.
Burtenbach (reichsritterschaftlicher Ort). Nach B. an der Mindel bei Günzburg nannte sich ein seit dem Anfang des 12. Jahrhunderts nachweisbares Adelsgeschlecht. Seit dem 14. Jahrhundert war B. teilweise Teil der von Bayern lehnbaren Herrschaft Eberstall, teilweise Lehen der Markgrafschaft Burgau und teilweise Lehen des Hochstifts Augsburg an die Familie Burggraf. Diese verkaufte 1532 ihre Güter an den Söldnerführer Sebastian Schertel (von Burtenbach) (Schertlin von Burtenbach), der später auch die Lehen Bayerns und Burgaus erwarb und damit eine geschlossene ritterschaftliche Adelsherrschaft begründete, die zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben zählte und 1806 an Bayern fiel. 1818 geriet die 1546 reformierte Herrschaft in Konkurs. S. Schertel von B. L.: Wolff 508; Brüderlein, A., Burtenbach. Geschichte einer schwäbischen evangelischen Gemeinde, 1951.
Busch (Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Buseck (Ganerbschaft, Reichsritter). Das die Orte Alten-Buseck (Altenbuseck), Großen-Buseck (Großenbuseck), Rödgen, Reiskirchen, Beuern, Bersrod, Oppenrod, Burkhardsfelden und Albach umfassende Busecker Tal östlich von Gießen wird erstmals am 2. 10. 1340 genannt. Wahrscheinlich war es zunächst konradinisches Reichslehngut, kam dann an die Grafen von Gleiberg, von diesen an die Grafen von Cleeberg bzw. Kleeberg und durch deren Erbtochter Gertrud an die Grafen von Peilstein, ehe es 1218 an das Reich zurückfiel. Vermutlich unmittelbar danach wurden die reichsministerialischen Familien von Buseck und Trohe vom Reich gemeinsam mit dem Gericht - und wohl dem Tal - zu B. belehnt. Im Jahre 1265 erwarb der Landgraf von Hessen die Grafschaft Gießen und war von da an am Erwerb des Busecker Tales interessiert. 1398 belehnte König Wenzel den Landgrafen mit dem Buseckertal (Busecker Tal), widerrief die Belehnung aber noch im gleichen Jahr. 1480 anerkannten die Ganerben des Busecker Tales den Landgrafen als Landesherren. Seit etwa 1544 waren die Ganerben des Busecker Tals (Trohe, Merle bzw. Mörlau, Schwalbach, Buseck, Schenk zu Schweinsberg), die sich zwischenzeitlich in vielfache lehnsrechtliche Abhängigkeiten zu Hessen begeben hatten, Mitglieder des Kantons Wetterau der Reichsritterschaft, seit 1550 des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken (bis etwa 1700) und seit der Gefangennahme Landgraf Philipps des Großmütigen des Kantons Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1561 bestätigte Kaiser Ferdinand I. die Reichsunmittelbarkeit des Tales. 1576 unterwarfen sich die Ritter dem Landgrafen (von Hessen-Marburg) als Landesherrn, erst 1724/1725 jedoch gewann Hessen auf Grund des Gutachtens des 1702 angerufenen Reichshofrats endgültig die Lehnshoheit über das am Ende des 18. Jahrhunderts etwa 800 Personen umfassende Busecker Tal (Buseckertal), wobei die Ganerben die Lehnsoberhoheit des Reiches und ausgedehnte Gerichtsrechte wahren konnten. L.: Wolff 255; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122; Rahrbach 33; Neumaier 79, 162; Lindenstruth, W., Der Streit um das Busecker Tal, Mitteil. d. oberrhein. Geschichtsvereins N.F. 18 (1910), 85ff., 19 (1911), 67ff.; Geschichtlicher Atlas von Hessen, Inhaltsübersicht 33; Stetten 32; Becker, C., Die Busecker Ritterschaft zwischen Territorium und Reich, Magisterarbeit Gießen 1975 (ungedruckt); Jendorff, A., Condsominium, 2010.
Buttendorf (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 122.
Buttlar (Reichsritter), Buttlar genannt Neuenburg. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die B. (genannt Neuenburg) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken (bis etwa 1760). Von etwa 1650 bis 1760 waren sie mit Kirchschönbach, Krautheim und Herleshof auch im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Von etwa 1560 bis etwa 1650 gehörten sie zum Kanton Altmühl. S. Neuenburg L.: Stieber; Seyler, 357; Bechtolsheim 17 und Anm. 760; Riedenauer 122; Rahrbach 35; Ulrichs 209.
Buwinghausen, Bouwinghausen, Bouvinghausen (Reichsritter). Seit 1619 gehörten die B. unter anderem mit dem 1710 an Württemberg verkauften Schloss Zavelstein, dem 1759 ebenfalls an Württemberg verkauften Rittergut Altburg und dem halbem Weltenschwann (Weltenschwan) sowie seit 1772 mit Teilen von Helfenberg zu den Kantonen Neckar und Kocher des Ritterkreises Schwaben. Seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts waren sie im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert (um 1800 Personalisten). L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61; Hellstern 202; Stetten 39; Kollmer 375; Schulz 259; Riedenauer 122.
Calenberg, Callenberg (Reichsritter). Von etwa 1650 bis etwa 1750 gehörten die C. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 357; Riedenauer 122.
Cämmerer von Worms, genannt von Dalberg (Reichsritter), (Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg). Die aus Worms stammenden Cämmerer (Kämmerer) genannt von Dalberg, waren von 1544 bis 1800 durch weibliche Erbfolge an der Ganerbschaft Bechtolsheim und von 1521 bis 1800 wohl durch Kauf an der Ganerbschaft Mommenheim beteiligt. Im 18. Jahrhundert zählten die Cämmerer (Kämmerer) zum Ritterkreis Rhein, außerdem zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Dalberg. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Zimmermann 74.
Cammermeister, genannt Camerari (Reichsritter), Kammermeister genannt Camerarius. Im 17. und 18. Jahrhundert, bis zum Verkauf ihrer Güter Bischberg, Hartlanden und Kreuzschuh 1741, zählten die aus Bamberger Stadtadel stammenden, später auch in Nürnberg ansässigen C. (Kammermeister), genannt Camerari(us), zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken, zwischen 1650 und 1720 auch zum Kanton Odenwald sowie im Übrigen vielleicht auch zum Kanton Baunach. L.: Stieber; Bechtolsheim 14, 21, 195; Riedenauer 122; Seibold, G., Die Cammermeister genannt Camerariii, Jh. f. fränk. Landesforschung 67 (2007), 107ff.
Campo (Reichsritter). Um 1700 zählten die del C. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Candel (Grafen, Reichsritter). Von 1645 bis etwa 1663 war Karl Philibert Graf von C. mit Rübgarten Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 202.
Cappel (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die C. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Cappler von Oedheim genannt Bautz, Cappler von Oedheim genannt Bautz, Capler von Oedheim, Cappler von Oeden, genannt Bautz (Reichsritter). Von etwa 1550 bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts gehörten die C., genannt Bautz, mit dem halben Oedheim (Oeden) und Willenbacher Hof zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 55; Winkelmann-Holzapfel 144; Stetten 32, 35; Riedenauer 122; Rahrbach 37; Neumaier 103, 149.
Carben (Reichsritter), Karben. Im 18. Jahrhundert gehörten die C. (Karben) zum Ritterkreis Rhein, außerdem die C. (Karben) zu Staden im 16 und 17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald und zum Kanton Rhön-Werra (bis etwa 1610) des Ritterkreises Franken. S. Wetzel genannt von Karben (Carben). L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122; Neumaier 66.
Castell (Grafschaft). C. bei Gerolzhofen wird 816 erstmals genannt. Seit 1091 ist der Ort namengebend für ein ab 1057 erkennbares edelfreies fränkisches Geschlecht (Berthold 1059?), das 1202 erstmals den Grafentitel führte. Zwischen Steigerwald und Main gewann es bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts ein ausgedehntes Herrschaftsgebiet (Vogtei über einzelne Güter der Abteien Ebrach und Münsterschwarzach), das aber nach der Teilung um 1260 allmählich an Umfang wieder verlor und 1457 dem Hochstift Würzburg, dessen Erbschenken die Grafen waren, zu Lehen aufgetragen werden musste, ohne dass allerdings dadurch die Reichsstandschaft der Grafen aufgehoben wurde. Seit 1528 war die Grafschaft wieder in einer Hand vereint. In der Mitte des 16. Jahrhunderts wurde die Reformation eingeführt. 1556 erbten die Grafen von Seiten von Wertheim die Herrschaft Remlingen. 1597 erfolgte eine Teilung in die Linien Castell-Remlingen und Castell-Rüdenhausen. Mit Rücksicht auf angekaufte oder heimgefallene Lehen ließen sich die Grafen seit 17851794 mit einem Vertreter bei der fränkischen Reichsritterschaft aufschwören. Im 18. Jahrhundert zählten sie mit Breitenlohe samt Buchbach sowie Gleißenberg mit Frickenhöchstadt (Frickenhöchstadt, Frickenhochstadt) zum Kanton Steigerwald, mit Urspringen zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. 1806 wurde die Grafschaft mit 4 Quadratmeilen, 3 Flecken, 28 Dörfern und rund 10000 Einwohnern mediatisiert und fiel an Bayern, teilweise bis 1814 auch an das Großherzogtum Würzburg. 1803 starb die Linie Castell-Rüdenhausen aus, worauf die neuen Linien Castell-Castell und Castell-Rüdenhausen begründet wurden, die 1901/1913 nach dem Erstgeburtsrecht in den bayerischen Fürstenstand erhoben wurden. L.: Wolff 119f.; Zeumer 554 II b 62, 2; Wallner 692 FränkRK 14 a, b; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F4, III 38 (1789) D3; Winkelmann-Holzapfel 144; Bechtolsheim 2; Monumenta Castellana, hg. v. Wittmann, P., 1890; Stein, F., Geschichte der Grafen und Herren von Castell, 1892; Castell-Castell, P. Graf zu, Die Mediatisierung der Grafschaft Castell, Mainfrk. Jb. 2. (1950); Castell-Castell, P., Graf zu/Hofmann, H., Die Grafschaft Castell am Ende des alten Reiches (1792), 1955, (in) Histor. Atlas von Bayern, Teil Franken II/3; Meyer, O./Kunstmann, H., Castell, 1979; Endres, R., Castell, LexMA 2 1983, 1557; Kemper, T. u. a., Castell. Unsere Kirche. Festschrift aus Anlass des 200jährigen Kirchenbaujubiläums, 1988; Büll, F., Die Grafen von Castell, (in) Das Land zwischen Main und Steigerwald, hg. v. Wendehorst, A., 1998; Bachmann, M., Lehenhöfe von Grafen und Herren im ausgehenden Mittelalter. Das Beispiel Rieneck, Wertheim und Castell, 2000; Wagner, H., Miszellen zur Geschichte der Castell, Mainfränkisches Jb. 55 (2003), 13; Hochmittelalterliche Adelsfamilien in Altbayern, Franken und Schwaben, hg. v. Kramer, F. u. a., 2005, 449.
Castell-Remlingen (Grafen). 1792 gehörte die 1597 durch Teilung entstandene Linie C. der Grafen von Castell zum fränkischen Reichsgrafenkollegium der weltlichen Bank des Reichfürstenrates des Reichstags. Seit 1785 zählte sie mit Breitenlohe samt Buchbach sowie Gleißenberg mit Frickenhöchstadt (Frickenhöchstädt) zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken, daneben auch zum Kanton Rhön-Werra. S. Castell. L.: Wallner 692 FränkRK 14a; Bechtolsheim 65; Riedenauer 122.
Chanoffsky von Langendorf (Reichsritter). Von 1635 bis 1645 waren die C. wegen der konfiszierten sturmfederischen Güter und wegen des oberen Schlosses zu Talheim Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 260.
Chelius (Reichsritter). Um 1700 zählten die C. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Chrichton (Reichsritter). Um 1650 zählten die C. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Chur (Hochstift, Residenz). Der Ursprung von C. (zu kelt. kora, korja, Stamm, Sippe) in Graubünden liegt in vorrömischer Zeit. Nach 310 war C. Sitz des Präses der Provinz Raetia prima. Um 300 entstand ein Römerkastell (Curia Raetorum), vermutlich seit dem 4. Jahrhundert war der Ort Sitz eines 451 erstmals sicher erwähnten Bischofs (Asinio). Sein Sprengel gehörte bis zur Zuteilung an das ostfränkische Reich 843 zur Kirchenprovinz Mailand, dann bis 1803 zur Kirchenprovinz Mainz. Er umfasste den rätischen Teil des heutigen Kantons Sankt Gallen, den nördlichsten Teil von Glarus, fast ganz Graubünden, den Vinschgau bis Meran, Liechtenstein und Vorarlberg (Anfang des 9. Jahrhunderts etwa 230 Kirchen und Klöster). Die Bischöfe übten bis zur Trennung von Bistum und Grafschaft durch König/Kaiser Karl den Großen (799/806/807) auch die weltlichen Herrschaftsrechte des Gebiets, dessen Recht im 8. Jahrhundert in der Lex Romana Curiensis aufgezeichnet wurde, aus. Im 10./11. Jahrhundert wurden sie ihnen vom König erneut zugeteilt. 955 erhielt der Bischof den halben Ort C., 958 das Münzrecht und 1055 die Reichsvogtei mit dem Blutbann. Seit dem 12. Jahrhundert umfasste die Herrschaft des Bischofs C., die Talschaften „Vier Dörfer“, Bergell, Oberhalbstein, Oberengadin, Domleschg und Münstertal sowie die niedere Gerichtsbarkeit im Unterengadin und im Vinschgau. Im 15. Jahrhundert wurden die bischöflichen Rechte durch Landesherren und vor allem die freiheitliche Entwicklung der Drei Bünde wieder eingeengt und im Gefolge der Reformation 1526 durch Graubünden aufgehoben. Zwischen 12991489 und 1526 verlor der Bischof auch schrittweise die Herrschaft über die (Reichs-)Stadt C. Dessen ungeachtet blieb er weiter, auch noch über 1648 hinaus, als Fürstbischof Mitglied des Reichsfürstenrates. L.: Wolff 533; Zeumer 552 II a 26; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E5; Planta, Verfassungsgeschichte der Stadt Chur im Mittelalter, 1878; Mayer, J., Geschichte des Bistums Chur, Bd. 1f. 1907ff.; Casparis, H., Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter, 1910; Bündner Geschichte, 1945; Bistum Chur 1500 Jahre, 1950; Pieth, F., Helvetia Sacra, Bd. I, 1 1972, 449ff.; Affentranger, U., Die Bischöfe von Chur in der Zeit von 1122 bis 1250, Diss. Salzburg 1975; Sennhausen, H./Meyer-Marthaler, E., Chur, LexMA 2 1981, 2058; Studien zur Geschichte des Bistums Chur, hg. v. Durst, M., 2002; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 522, 1, 2, 113; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007.
Clarstein (Reichsritter). Um 1650 zählten die C. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Clebes von Nelßbach, Glebeß von Nelßbach (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert gehörten die C. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Neumaier 67.
Clengel, Klengel (Reichsritter). Die C. gehörten im frühen 18. Jahrhundert wegen Thürnhofen (Dürrenhof) und Kaierberg (Keyerberg) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. 1731-1746 war Johann Caspar von C. wegen eines ererbten Anteils an Bartholomä Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Wegen Amblishagen waren die C. zur gleichen Zeit im Kanton Odenwald immatrikuliert. L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 124; Schulz 260.
Cleßheim, Gleßheim (Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die C. (Fabrici genannt C.) zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Fabrici. L.: Riedenauer 122.
Clodt zu Ehrenberg (Freiherren, Reichsritter). Bis zum Tod ihres letzten Familienmitgliedes 1789 gehörten die Freiherren C. mit Teilen der Herrschaft Ehrenburg (Ehrenberg), nämlich Karbach samt Hirzenach (Oberhirzenach), zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Ihre Güter fielen 1789 an die Freiherren vom Stein an der Lahn zu Nassau. L.: Genealogischer Kalender 1753, 546; Roth von Schreckenstein 2, 594; Winkelmann-Holzapfel 144.
Closen (Reichsritter). Von 1592 bis in das 18. Jahrhundert zählten die C. mit dem 1768 an die Hopffer (Hopfer) verkauften Bläsiberg (Blasiberg), Wankheim und dem um 1720 an Leutrum von Ertingen verkauften Kilchberg (Kirchberg) zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Außerdem waren sie 1629 bis 1721 wegen des erheirateten Mühlhausen am Neckar und danach bis 1764 als Personalisten im Kanton Kocher immatrikuliert. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 202; Kollmer 369, 375f.; Schulz 260.
Colloredo (Fürst). 1302 erbaute der schwäbische Adlige Wilhelm von Mels die Burg C. bei Udine, nach der sich die Familie nunmehr benannte. Bei seinem Tod spaltete sie sich in eine 1693 erloschene Asquinische Linie, eine Bernhardinische Linie und eine Weikardische Linie. 1591 wurde das Haus mit den schwäbischen Grafen von Waldsee (Wallsee) an der Ach in Oberschwaben vereinigt, von denen die C. fälschlich ihren Ursprung herleiteten. 1629 erhielt die Asquinische Linie, 1724 das Gesamthaus den Reichsgrafenstand, 1763 den Reichsfürstenstand. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte der Fürst von C. als Personalist zu den schwäbischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags und zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Der 1788 vom älteren Sohn weitergeführte fürstliche Zweig nannte sich seit 1789 Colloredo-Mannsfeld bzw. Colloredo-Mansfeld. Colloredo-Mannsfeld bzw. Colloredo-Mansfeld wurde 1805/1806 in Österreich und Württemberg mediatisiert. L.: Zeumer 554 II b 61, 20; Klein 179; Stetten 39; Riedenauer 123; Crollalanza, G. v., Das Adelsgeschlecht der Waldsee-Mels und insbesondere der Grafen von Colloredo, 1889.
Comburg, Komburg (Abtei). Die Benediktinerabtei C. bei Schwäbisch Hall am Kocher wurde 1079 an Stelle einer gräflichen Burg gegründet. Von den Gründern kam die Vogtei an die Staufer. Von 1265 bis 1317 war das Kloster ohne Vogt. Danach gab der König die Vogtei an die Stadt Schwäbisch Hall. Vom 14. bis zum 16. Jahrhundert verlor die zeitweise völlig darniederliegende Abtei einen großen Teil ihrer beträchtlichen Güter. 1488 wurde sie weltliches Chorherrenstift, das 1521 in der Reichsmatrikel aufgeführt wird, und kam 1541 unter die Hoheit des Bischofs von Würzburg. Das Ritterstift, das ein Gebiet von 1,5 Quadratmeilen mit 3700 Einwohnern hatte, fiel 1802 an Württemberg. Zu seinen Gütern gehörten die Dörfer Steinbach, Großallmerspann und Hausen an der Rot, das Amt Gebsattel bei Rothenburg ob der Tauber, Lehnsgüter in Ingersheim, Enslingen und Reinsberg, Vasallenlehen und Rittermannslehen in Michelbach, im Hardter Holz oberhalb des Weilers Klingen bei Steinbach (Vorderholz ob Klingen), Anteile an Schloss Bartenau (Bardenau) in Künzelsau, die Obermühle in Jagstheim, ein Anteil an Nagelsberg, Morsbach (Moosbach) und Künzelsau, Heimbach, Tüngental (Thüngental), Blindheim, Untermünkheim, Arnsdorf (Arndorf) und Neunkirchen, 295 Erblehen, in 70 Orten die Zehntrechte sowie 30-40000 Morgen Waldungen. Mit Teilen von Enslingen und von Künzelsau war es um 1800 Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Wolff 101; Winkelmann-Holzapfel 155; Riedenauer 129; Erzberger, M., Die Säkularisation in Württemberg von 1802 bis 1810, 1902; Lamey, B., Die Comburg in Geschichte und Gegenwart, 2. A. 1956; Krüger, E., Comburg. Ein Gang durch Geschichte und Kunst, 1967; Germania Benedictina 5 1975, 351ff.; Jooss, R., Kloster Komburg im Mittelalter. Studien zur Verfassungs-, Besitz- und Sozialgeschichte einer fränkischen Benediktinerabtei, 2. A. 1987; Schraut, E., Die Comburg, 1989; Eberl, I., Komburg, LexMA 5 1990, 1275f.
Corray, de (Reichsritter). Johann de C., Obervogt zu Groß-Engstingen (Großengstingen), wurde als Pächter des Rittergutes Deufringen 1677 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 202.
Crailsheim (Freiherren, Reichsritter). C. an einer Jagstfurt ist wohl im 6. Jahrhundert von Franken gegründet worden. Nach ihm nannten sich die Herren von C. Von den Anfängen der Reichsritterschaft bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches zählten die Freiherren von C. zum Ritterkreis Franken. Mit Teilen von Hornberg, der Herrschaft Morstein, Teilen von Hengstfeld und Teilen von Gaggstatt (Gaggstadt), Dünsbach und Windischbrachbach (Brachbach) waren sie im Kanton Odenwald, mit Fröhstockheim, Walsdorf, Altenschönbach und Teilen von Rödelsee im Kanton Steigerwald und mit Teilen der Herrschaft Rügland und Sommersdorf, Thann und Rosenberg sowie Neuhaus im Kanton Altmühl immatrikuliert. Hornberg und Hengstfeld fielen 1806 an Bayern und 1810 an Württemberg, Morstein und Dünsbach an Württemberg, so dass sie 1951/1952 zu Baden-Württemberg gelangten. L.: Biedermann, Altmühl; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 55, 56, 58; Winkelmann-Holzapfel 144; Pfeiffer 197, 198, 210, 213; Stetten 10, 32, 35, 183f.; Bechtolsheim 12, 18, 63; Riedenauer 123; Rahrbach 39; Neumaier 72, 149, 152; Crailsheim, S. Frhr. v., Die Reichsfreiherren von Crailsheim, 1905.
Creutzburg (Reichsritter). Vielleicht gehörten die C. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Cronheim zu Laufenbürg (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die C. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 123.
Curtius zu Umstadt (Reichsritter). Um 1700 zählten die C. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Dachenhausen (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die D., die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar waren, zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Von 1629 bis 1673 waren die D. wegen Freudental Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 202; Schulz 260.
Dachröden (Reichsritter), Dacheröden. Bis 1650 zählten die D. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im Kanton Steigerwald und im Kanton Baunach und von 1746 bis 1772 wegen Helfenberg im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Bechtolsheim 13; Stetten 32; Schulz 260; Riedenauer 123; Neumaier 80, 86, 111.
Dachsbach (Reichsritter). Die D. zählten im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 123.
Dalberg (Herren, Reichsritter, Freiherren, Herrschaft). Seit 1132 ist in D. bei Kreuznach eine begüterte Edelherrenfamilie (von Stein, von Weierbach) nachweisbar. Sie übertrug ihre um die etwa 1170 erbaute Burg errichtete reichsunmittelbare Herrschaft (mit D., Wallhausen, Sommerloch, Spabrücken, Schlierschied [wüst] Aschborn [Eschborn], Oberhub, Unterhub, Münchwald und Wald-Erbach [Walderbach]) mit ihrem Namen 1315/1318/1325 erbweise an die seit dem 12. Jahrhundert nachweisbaren verwandten Kämmerer von Worms. 1367 erlangten die Pfalzgrafen durch die Öffnung der D. Einfluss auf die mit Lehnsrechten des Hochstifts Speyer belastete Herrschaft. Die D. gehörten zum Ritterkreis Rhein der Reichsritterschaft und wurden 1653/1654 in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Die Familie zerfiel in zahlreiche Zweige (Dalberg zu Dalberg bzw. Dalberg-Dalberg bis 1848, Dalberg zu Herrnsheim bzw. Dalberg-Herrnsheim bis 1833). Um 1790 waren die D. zu D. mit Aschborner Hof bzw. Aschborn, D., Münchwald, Oberhub, Schlierschied (wüst), Sommerloch, Spabrücken, Unterhub, Wallhausen und der Hälfte von Wald-Erbach (Walderbach) Mitglied des Kantons Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein sowie außerdem im Kanton Rhön-Werra (von etwa 1650 bis 1806) und im Kanton Baunach (von etwa 1700 bis 1806) des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Die D. zu Herrnsheim zählten mit Mandel zum Kanton Niederrheinstrom und mit Essingen, Herrnsheim samt Abenheim und Kropsburg zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Die D. zu Heßloch (Haßloch) rechneten um 1790 mit einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim, einem Achtel der Ganerbschaft Mommenheim, Gabsheim und Heßloch (Haßloch) samt Hospitalhof ebenfalls zum Kanton Oberrheinstrom. Die Linie Dalberg-Heßloch (Dalberg-Haßloch) war seit 1810 als Grafen von Ostein in Böhmen begütert. Karl Theodor von Dalberg (8. 2. 1744-10. 2. 1817) war seit Juli 1802 der letzte Kurfürst von Mainz (1803 Fürstentum Regensburg mit Fürstentum Aschaffenburg und Wetzlar) und von Juni 1810 bis 1813 Großherzog von Frankfurt (ohne Regensburg, aber mit Fulda und Hanau). L.: Wolff 515; Seyler 358; Hölzle, Beiwort 58; Winkelmann-Holzapfel 144; Riedenauer 123; Rahrbach 41, 43; Fabricius, N., Die Herrschaften des unteren Nahegebietes, 1914; Bilz, B., Die Großherzogtümer Würzburg und Frankfurt, 1968; Battenberg, F., Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und der Freiherren von Dalberg 1165-1823, Bd. 1ff. 1981ff.; Färber, K., Der Übergang des Dalbergischen Fürstentums Regensburg an das Königreich Bayern - zum 175jährigen Jubiläum, 1985, Verh. d. hist. Vereins f. Oberpfalz und Regensburg 125; Carl von Dalberg, hg. v. Spies, H., 1994; Carl von Dalberg, hg. v. Hausberger, K., 1995.
Dalberg zu Heßloch (Haßloch) (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren von D. gehörten um 1790 mit einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim, einem Achtel der Ganerbschaft Mommenheim, Gabsheim und Heßloch (Haßloch) mit Hospitalhof zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Seit 1810 war sie als Grafen von Ostein in Böhmen begütert. L.: Genealogischer Kalender 1753, 543; Winkelmann-Holzapfel 145; Rahrbach 43.
Danckelmann, Dankelmann (Reichsritter). Von 1694 bis zu dem 1702 erfolgten Verkauf des Gutes Burggrub zählten die D. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 14 und Anm. 760; Riedenauer 123.
Dangrieß, Danngrieß (Reichsritter). Um 1700 waren die D. im Kanton Altmühl immatrikuliert. Von etwa 1700 bis zu ihrem 1754 erfolgten Aussterben zählten die D. mit Gleißenberg und Frickenhöchstadt (Frickenhöchstädt) zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Stiebler; Bechtolsheim 15 und Anm. 760; Riedenauer 123.
Dankenschweil (zu Worblingen) (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die Dankenschweil mit Worblingen zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch 18 Anm. 2.
Danndorf (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Daun (Herren, Reichsritter). Die Burg D. am Oberlauf der Lieser in der Eifel war ein Reichslehen der seit 1136 nachweisbaren Herren von D. 1356 kam D. an das Erzstift Trier, so dass die Herren von D. nunmehr Afterlehnsträger des Erzstifts Trier waren. Bis zum 18. Jahrhundert starben alle Linien der Herren von D. aus. Burg und Herrschaft wurden vom Erzstift Trier teilweise als erledigtes Lehen eingezogen, teilweise an die von Manderscheid verlehnt, wodurch diese Teile 1780 mit Blankenheim und Gerolstein an die Grafen von Sternberg kamen. Nach 1797 wurde D. Sitz einer Kantonsverwaltung Frankreichs, fiel 1815 an Preußen und 1946 an Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 83, 363; Blum, P., Geschichte der Stadt Daun in ihren Grundzügen, 2. A. 1954.
Deckendorf (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 197.
Degenfeld (Herren, Freiherren, Reichsritter). Die nach der auf altrechbergischem Gut liegenden Stammburg D. bei Schwäbisch Gmünd benannte Familie erscheint 1270. Sie gehörte zur Dienstmannenschaft der Herren von Rechberg, hatte im 14. Jahrhundert Burg und Dorf D. (1597 zur Hälfte an Württemberg, 1791 zur rechbergischen anderen Hälfte unter Lehnshoheit Württembergs) und erwarb unter anderem 1456 Eybach und am Ende des 16. Jahrhunderts Neuhaus im Kraichgau. 1604 teilte sie sich in die Linien Eybach und Neuhaus. 1625 wurde sie in den Reichsfreiherrenstand, 1716 in der Linie Eybach in den Reichsgrafenstand erhoben. Diese Linie erbte 1719 die deutschen Güter des mit einer Tochter Karl Ludwigs von der Pfalz und Marie Susanne Luises von D. (seit 1667 Raugräfin) verheirateten Herzogs Meinhard von Schomburg (Schonburg) und nannte sich seitdem Degenfeld-Schomburg (Degenfeld-Schonburg). Die Freiherren von D. zählten seit etwa 1700 mit Rothenberg (Rotenberg) und dem 1797 an den Grafen Erbach-Fürstenau verkauften Finkenbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, dem der Graf D. als Personalist angehörte. Außerdem waren sie zur gleichen Zeit wegen Vollmerz mit Ramholz und Steckelberg im Kanton Rhön-Werra, mit dem 1684 an Bayern verkauften, 1711/1771 wieder erworbenen Dürnau, und Gammelshausen, mit den 1696 von den von Wöllwarth-Lauterburg erworbenen Teilen von Essingen, Eybach (seit 1456), den 1776 von den von Welden erworbenen Teilen von Eislingen (Großeislingen), Rechberghausen (seit 1789) und Staufeneck samt Salach (seit 1665) seit 1542 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben sowie mit Altdorf samt Freisbach und Gommersheim im Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein immatrikuliert. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Seyler 358f.; Hölzle, Beiwort 56, 58, 61; Stetten 35, 39; Winkelmann-Holzapfel 145; Kollmer 359; Schulz 260; Riedenauer 123; Thürheim, A. Graf, Christoph Martin von Degenfeld und dessen Söhne, 1881; Lange, L., Raugräfin Louise, 1908.
Degenfeld-Neuhaus (Freiherren, Reichsritter). Die von den Freiherren von Degenfeld abgespalteten Freiherren von D. waren mit Neuhaus samt Ehrstädt, Eulenhof und dem 1782 erworbenen Unterbiegelhof (Unterbigelhof) Mitglied des Kantons Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. L.: Genealogischer Kalender 1753, 534; Hölzle, Beiwort 63; Winkelmann-Holzapfel 145; Archive der Freiherren von Degenfeld-Neuhaus und Gemmingen-Hornberg-Babstadt - Urkundenregesten 1439-1902, bearb. v. Burkhardt, M., 2013.
Dehrn (Reichsritter), Dehren. Die D. zählten zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber.
Dellmensingen (ritterschaftlicher Ort). D. rechts der oberen Donau zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. Über Württemberg kam es 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 508.
Dernbach (Herren, Reichsritter). Nach der wüst gewordenen Burg D. (Altdernbach) nördlich der Aar nordöstlich von Herborn nannten sich seit 1247 Herren, die ab 1230 mit den Grafen von Nassau in Streit um die Mark Herborn gerieten. 1327 wurde ihre Burg Altdernbach zerstört. Am 21. 5. 1333 mussten die Ganerben ihre Güter, die sie am 9. 11. 1309 schon an die Landgrafen von Hessen aufgetragen und als Erbburglehen erhalten hatten, an Nassau verkaufen, das es als Lehen Hessens erhielt. Die 1333/1336 errichtete Burg D. (Neudernbach) im Gericht Gladenbach verfiel nach 1540, als der Landgraf von Hessen eine Hälfte erworben hatte. Im 18. Jahrhundert zählten die D. zum Ritterkreis Rhein sowie im späten 17. Jahrhundert zu den Kantonen Rhön-Werra, Baunach und Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 359; Bechtolsheim 21; Riedenauer 123; Rahrbach 44; Renkhoff, O., Die Grundlagen der nassau-dillenburgischen Territorialentwicklung, Korrespondenzbl. d. Gesamtver. d. dt. Gesch. u. Altertumsver. 80 (1932); Kaminsky, H., Burg Vetzberg und ihre Ritter im 13. Jahrhundert, Hess. Jb. f. LG. 52 (2002), 1; Becker, H., Neue Untersuchungen zur Dernbacher Fehde, Nass. Ann. 119 (2008) 49 (Karte 51).
Dettelbach (Reichsritter). Die D. zählten im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken sowie bis etwa 1650 zum Kanton Altmühl. L.: Stieber; Riedenauer 123; Rahrbach 46.
Dettingen (Reichsritter). Vom 16. bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts zählten die D. mit D. am Neckar zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 202.
Deuring (Freiherren, Reichsritter). Im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert zählten die Freiherren von D. mit den Herrschaften Heilsperg (Heilsberg) mit Ebringen und Gottmadingen und Randegg zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. Ihre Güter fielen 1806 an Württemberg, das sie 1810 an Baden abtrat und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Hölzle, Beiwort 60; Ruch 71, 82 und Anhang 80.
Deuring zu Randegg (Reichsritter). Am Ende des 18. Jahrhunderts zählten die D. zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. S. Deuring. L.: Ruch 71.
Deutscher Orden, Deutscher Ritterorden, (Orden, Reichsfürst [Deutschmeister seit 1494 Reichsfürst, Hochmeister nicht belehnbar, aber den Reichsfürsten gleichgestellt]). Eine im dritten Kreuzzug 1190 von Lübecker und Bremer Bürgern vor Akkon gebildete Spitalbruderschaft, die nach eigenem Anspruch aus einem deutschen, 1143 vom Papst der Oberhoheit des Johanniterordens unterstellten deutschen Hospital in Jerusalem hervorgegangen sein soll, wurde am 5. 3. 1199 (1198) nach dem Vorbild des Templerordens wie des Johanniterordens zu einem geistlichen Ritterorden (homines imperii) mit Sitz in Montfort bei Akkon umgeformt. 1211 wurde der Orden in Siebenbürgen (Burzenland) gegen die heidnischen Kumanen eingesetzt. 1216 erhielt er von Kaiser Friedrich II. Ellingen an der schwäbischen Rezat, das später Sitz der Ballei Franken wurde (1796 an Preußen, 1806 an Bayern). 1225/1226 rief ihn Herzog Konrad von Masowien mit dem Versprechen des (Culmer Landes, Kulmer Landes bzw.), Kulmerlands gegen die heidnischen baltischen Pruzzen zu Hilfe. Im März 1226 gab Kaiser Friedrich II. dem Hochmeister des Ordens für dieses Ordensland reichsfürstliche Rechte und begriff ihn in die Herrschaft des Reiches ein, ohne den nicht lehnsfähigen geistlichen Ordensobersten in die Lehnsverfassung des Reiches einzubeziehen. 1230 überließ Herzog Konrad dem Orden das Kulmer Land (Kulmerland). 1231 wurde das Gebiet der Pruzzen erobert, 1243 die Bistümer Kulm (Culm), Pomesanien, Samland und Ermland errichtet. 1290 wurde die Grenze gegen Litauen erreicht. Infolge der weiteren Erwerbung Danzigs und Pommerellens (1309), Kurlands, Nordestlands (1346), der Besetzung Gotlands (1398) und der Pfandnahme der Neumark (1402) erreichte der Orden, dessen Hochmeister nach dem Fall Akkons 1291 seinen Sitz nach Venedig, 1309 nach Marienburg in Westpreußen und 1457 nach Königsberg verlegte, anfangs des 15. Jahrhunderts seine größte Ausdehnung. Zugleich gewann er vor allem in den alten salisch-staufischen Königslandschaften des Reiches zahlreiche Häuser, Hospitäler und Pfarreien, auf deren Grundlage ihm allmählich der Aufbau von allerdings nur selten geschlossenen Herrschaften um mehrere Mittelpunkte gelang, wobei organisatorisch zwischen den Hochmeister bzw. Landmeister einerseits und die einzelnen Ordenshäuser (Komtureien, Kommenden) andererseits die (wieder in Komtureien und Ämter untergliederten) Balleien eingefügt wurden. Nach der vernichtenden Niederlage des Ordens gegen den seit 1386 übermächtigen feindlichen König von Polen (und Litauen) bei Tannenberg (1410) musste der Hochmeister 1466 nach dem Verlust Westpreußens (Pommerellen, Kulm, Ermland mit Danzig, Elbing, Marienburg [1457]) im zweiten Thorner Frieden die Schirmherrschaft des Königs von Polen anerkennen. Der Deutschmeister, der über 12 Balleien deutschen Gebiets verfügte (Thüringen, Österreich, Hessen [Marburg], Franken [Mergentheim], Koblenz, Elsass-Schwaben-Burgund, Bozen [an der Etsch], Utrecht [bis 1637], Altenbiesen [bei Maastricht], Lothringen, Sachsen, Westfalen), wurde 1494 als Reichsfürst mit den Regalien belehnt. 1527/1530 erhielt er, nachdem der Hochmeister am 8. 4. 1525 das inzwischen protestantisch gewordene Preußen (trotz Nichtanerkennung durch Kaiser und Papst) als Herzogtum von Polen zu Lehen genommen hatte, die Administration des Hochmeistertums in Preußen und damit vor allem den Anspruch auf das alte Ordensland. 1525/1526 verlegte er seinen Sitz von Horneck am Neckar nach (Bad) Mergentheim, das Mittelpunkt der Güter an Tauber, Neckar und in Franken wurde (insgesamt rund 2200 Quadratkilometer mit 100000 Einwohnern). Das Deutschmeistertum des Ordens gehörte mit Mergentheim und den zwei Komtureien Virnsberg und Ellingen der Ballei Franken (10 Quadratmeilen mit 32000 Einwohnern [u. a. 1250 Gundelsheim und Horneck, 1506 Hohenfels]) dem fränkischen Reichskreis, mit der Ballei Koblenz, die trotz reicher Güter kein eigenes Gebiet besaß und durch den Komtur der Ballei vertreten wurde, dem kurrheinischen Reichskreis an. Wegen der Hälfte von Berlichingen und wegen Teilen von Gollachostheim zählte der Deutsche Orden zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, wegen Teilen von Volkershausen zum Kanton Rhön-Werra. Außerdem war er um 1800 in den Kantonen Altmühl, Baunach und Steigerwald immatrikuliert. 1803 blieb der Orden bestehen und erhielt durch § 26 des Reichsdeputationshauptschlusses für den Verlust seiner drei linksrheinischen Balleien als Entschädigung die mittelbaren Stifter, Abteien und Klöster in Vorarlberg, in dem österreichischen Schwaben (Schwäbisch-Österreich) und überhaupt alle Mediatklöster der Augsburger und Konstanzer Diözesen in Schwaben, über die nicht disponiert worden war, mit Ausnahme der im Breisgau gelegenen. 1805 schuf das Haus Habsburg das Fürstentum Mergentheim als österreichische Sekundogenitur. 1809 wurde dieses durch Napoléon zugunsten der Rheinbundstaaten (Württemberg) beseitigt. Der Orden behielt nur noch die in Österreich liegenden mittelbaren Balleien Österreich und Bozen (Etsch). In Österreich wurde der Deutsche Orden 1834 durch Franz I. unter Erzherzögen als Hoch- und Deutschmeistern wiederbelebt. 1845 erhielt auf Grund eines Vertrages zwischen dem Deutschen Orden, der freien Stadt Frankfurt am Main und Österreich das Deutschordenshaus in Sachsenhausen (bei Frankfurt) durch die Fiktion der Zugehörigkeit zur diplomatischen Mission Österreichs völkerrechtliche Privilegien. 2000 wurde der 65. Hochmeister des zu dieser Zeit rund 1000 Mitglieder zählenden Ordens gewählt. S. Fränkischer Reichskreis. L.: Wolff 111; Zeumer 552 II a 5; Wallner 692 FränkRK 12; Großer Historischer Weltatlas III 39 (1803) D3; Riedenauer 129; Winkelmann-Holzapfel 145f.; Forstreuter, K., Deutschordensland Preußen, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 6, 224; Voigt, J., Geschichte Preußens von den ältesten Zeiten bis zum Untergang der Herrschaft des Deutschen Ordens, Bd. 1ff. 1827ff.; Voigt, J., Geschichte des Deutschen Ritterordens in seinen 12 Balleien in Deutschland, 1857; Scriptores rerum Prussicarum (Die Geschichtsquellen der preußischen Vorzeit bis zum Untergang der Ordensherrschaft), hg. v. Hirsch, T. u. a., Bd. 1ff. 1861ff., Neudruck 1965; Preußisches Urkundenbuch, hg. v. Philippi, F. u. a., Bd. 1ff. 1882ff., Neudruck 1960; Perlbach, M., Die Statuten des Deutschen Ordens, 1890; Pettenegg, E. Graf v., Die Privilegien des Deutschen Ritter-Ordens, 1895; Prutz, H., Die geistlichen Ritterorden, 1908; Krollmann, C., Politische Geschichte des Deutschen Ordens in Preußen, 1932; Maschke, E., Der deutsche Ordensstaat, 1935, 3. A. 1943; Haaf, R. ten, Kurze Bibliographie zur Geschichte des Deutschen Ordens, 1949; Haaf, R. ten, Deutschordensstaat und Deutschordensballeien, 2. A. 1965; Forstreuter, K., Vom Ordensstaat zum Fürstentum, 1951; Quellen zur Geschichte des Deutschen Ordens, hg. v. Hubatsch, W., 1954; Tumler, M., Der deutsche Orden, 1955; Grill, R., Die Deutschordens-Landkommende Ellingen, Diss. phil. Erlangen 1958; Zimmermann, H., Der Deutsche Orden in Siebenbürgen, 1957, 2. A: 2011; Hofmann, H., Der Staat des Deutschmeisters, 1962; Stengel, E., Abhandlungen und Untersuchungen zur Geschichte des Kaisergedankens, 1965; Acht Jahrhunderte Deutscher Orden, hg. v. Wieser, K., 1967; Forstreuter, K., Der Deutsche Orden am Mittelmeer, 1967; Militzer, K., Die Entstehung der Deutschordensballeien im Deutschen Reich, 1970; Favreau, M., Studien zur Frühgeschichte des Deutschen Ordens, 1974; Lampe, K., Bibliographie des Deutschen Ordens bis 1954, bearb. v. Wieser, K., 1975; Von Akkon nach Wien. Studien zur Deutschordensgeschichte, FS Tumler, M., hg. v. Arnold, U., 1978; Wippermann, W., Der Ordensstaat als Ideologie, 1979; Die geistlichen Ritterorden Europas, hg. v. Fleckenstein, J./Hellmann, M., 1980; Tumler, M./Arnold, U., Der Deutsche Orden, 1981; Boockmann, H., Der Deutsche Orden, 1981; Boockmann, H., Die Vorwerke des Deutschen Ordens in Preußen, (in) Die Grundherrschaft im späten Mittelalter, hg. v. Patze, H., Bd. 1 1983; Diefenbacher, M., Territorienbildung des Deutschen Ordens am unteren Neckar im 15. und 16. Jahrhundert, 1985; Beiträge zur Geschichte des Deutschen Ordens, hg. v. Arnold, U., 1986; Tumler, M./Arnold, U., Der Deutsche Orden. Von seinem Ursprung bis zur Gegenwart, 4. A. 1986; Neitmann, K., Die Staatsverträge des Deutschen Ordens in Preußen 1230-1449, Studien zur Diplomatie eines spätmittelalterlichen deutschen Territorialstaates, 1986; Arnold, U., Deutschsprachige Literatur zur Geschichte des Deutschen Ordens 1980-1985. Ein Bericht, 1987, Zs. f. hist. Forschung 14; Seiler, A., Der Deutsche Orden. Geschichte und Ideologie, 1988; Boockmann, H., Der Deutsche Orden, 12 Kapitel aus seiner Geschichte, 3. A. 1989; Grzegorz, M., Die territorialen Erwerbungen des Deutschen Ordens in Pommerellen vor 1308, Zs. f. Ostforschung 38 (1989); 800 Jahre Deutscher Orden, 1990; Diefenbach, M., Der Deutsche Orden in Bayern, 1990; Beiträge zur Geschichte des Deutschen Ordens, 2 1993; Die Hochmeister des Deutschen Ordens 1190-1994, hg. v. Arnold, U., 1998; Militzer, K., Von Akkon zur Marienburg, 1999; Biskup, M./Labuda, G., Die Geschichte des Deutschen Ordens in Preußen, 2000; Klebes, B., Der Deutsche Orden in der Region Mergentheim im Mittelalter, 2002; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 727; Demel, B., Der Deutsche Orden im Spiegel seiner Besitzungen und Beziehungen in Europa, 2004; Die Domkapitel des Deutschen Ordens in Preußen und Livland, hg. v. Biskup, R. u. a., 2004; Militzer, K., Die Geschichte des Deutschen Ordens, 2005; Demel, B., Unbekannte Aspekte der Geschichte des Deutschen Ordens, 2006.
Didelzheim, Dieselzheim (Reichsritter). Die D. zählten im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 32; Riedenauer 123.
Diemantstein (Freiherren, Herrschaft). Um 1260 errichtete Tiemo von dem Stein, der mit den Familien der Edelfreien der Hohenburg und zu Fronhofen verwandt gewesen sein dürfte, im Tal der Kessel bei Dillingen die Burg D. Seit 1712 waren die Freiherren von Diemantstein (Stein) Reichsgrafen (von Diemenstein). Beim Aussterben des Geschlechts folgten 1730 die Elster, 1756 die Schaudi, 1758 das Reichsstift Sankt Ulrich und Afra zu Augsburg und 1777 die Fürsten von Oettingen-Wallerstein. D. gehörte seit 1542 dem Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben an. Über Oettingen gelangte D. an Bayern. L.: Schulz 260.
Diemar (Reichsritter). Seit dem 16. Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken sowie von 1557 bis 1574 wegen Lindach zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und um 1750 zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 359f.; Riedenauer 123; Schulz 260; Rahrbach 47.
Diener, Dyener (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 211, 212.
Dienheim (Freiherren, Reichsritter). Die seit Beginn des 13. Jahrhunderts bezeugten Freiherren von D. bei Oppenheim waren vom 16. bis 18. Jahrhundert mit einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim, Friesenheim, Hahnheim, einem Achtel der Ganerbschaft Mommenheim, einem Siebtel der Ganerbschaft Niedersaulheim bzw. Nieder-Saulheim, Rudelsheim und einem Fünftel der Ganerbschaft Schornsheim Mitglied des Kantons Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein sowie im 17. Jahrhundert Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Zimmermann 65f.; Winkelmann-Holzapfel 146; Riedenauer 123; Neumaier 144f., 153.
Diersburg, Dierspurg (reichsritterschaftliche Herrschaft). Nach der Burg D. bei Hohberg in der Ortenau nannte sich erstmals 1197 ein Walther de Tirsperc, der mit den Grafen von Geroldseck verwandt war. 1279 kam die Burg erbweise an die Ritter von Schwarzenberg, am Ende des 14. Jahrhunderts je zur Hälfte an die Markgrafen von Baden und an die Ritter Hummel von Stauffenberg, die ihre Hälfte im 15. Jahrhundert an Baden verkauften. 1463 belehnte Baden den Ritter Andreas Röder mit Burg und Herrschaft. Im 18. Jahrhundert gehörte die Familie der D. (Röder von D.) mit D. und Reichenbach zum Ort (Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben sowie zum Ritterkreis Unterelsass. D. gelangte über Baden 1951/1952 an Baden-Württemberg. S. Röder von Diersburg. L.: Genealogischer Kalender 1753, 531.
Dießen (reichsritterschaftlicher Ort). D. südwestlich von Horb am Neckar erscheint erstmals am Ende des 11. Jahrhunderts. Begütert waren dort die Dießer (bis 1520), Hülwer (bis 1528), Ow (bis etwa 1500) und die Neuneck (bis 1499). Von den Neuneck ging D. erbweise an die Herren von Ehingen, 1556 an die Herren von Wernau und 1696 an die Schenken von Stauffenberg über. Diese verkauften die reichsritterschaftliche, zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben zählende Herrschaft mit Dettingen und Bittelbronn 1706/1708 an Muri. 1803 kam D. mit der Herrschaft Glatt an Hohenzollern-Sigmaringen und damit 1849 an Preußen, 1945 an Württemberg-Hohenzollern und 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 509; Hodler, F., Geschichte des Oberamtes Haigerloch, 1928.
Dietenhofen, Diedenhofen (Reichsritter). Die vielleicht zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken zählenden D. waren im 18. Jahrhundert bereits erloschen. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 123.
Dietherr von Anwanden und Schwaich? (Reichsritter). Kanton Rhön-Werra, Ritterkreis Franken. L.: Stieber.
Disentis (Reichsabtei, reichsunmittelbares Kloster, Residenz), rätoroman. Mustèr. Das im 7. Jahrhundert zur Sicherung des Lukmanierpasses im Vorderrheintal in der Hochgebirgslandschaft Desertina von dem Franken Sigisbert und dem Räter Placidus gegründete, 960 von Otto I. erneuerte Benediktinerkloster D. kam 1020 durch Heinrich II. an das Hochstift Brixen, erhielt aber 1048 von Heinrich III. die Reichsunmittelbarkeit, der Abt die Reichsfürstenwürde. Dank kaiserlicher Verleihungen gewann es bis ins Urserental ein großes reichsunmittelbares Herrschaftsgebiet. 1395/1424 beteiligte sich der Abt maßgeblich an der Stiftung des Grauen Bundes (Graubünden). 1472 wurde die Herrschaft Jörgenberg von den Grafen von Hohenzollern gekauft. 1803 kam die Herrschaft D. an Graubünden. L.: Wolff 533; Poeschel, E., Die Kunstdenkmäler des Kantons Graubünden, Bd. 5 1943; Müller, I., Geschichte der Abtei Disentis, 1971; Müller, I., Ergänzungen der Disentiser Klostergeschichte, 1987; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 648, 1, 2, 146; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007, 322.
Dobeneck (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Stieber; Riedenauer 123.
Dölau (Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Rabensteiner. L.: Riedenauer 123; Neumaier 90.
Donau (Kanton, Ritterkanton). Der Kanton D. gehörte zum Ritterkreis Schwaben der Reichsritterschaft. Seine Kanzlei hatte ihren Sitz in Ehingen. L.: Wolff 507.
Dorfmerkingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). D. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam vor der Mediatisierung an Ellwangen, 1802/1803 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Dörnberg (Reichsritter), Doringenberg,. Von etwa 1560 bis 1700 zählten die D. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Dörzbach (Herren, reichsritterschaftlicher Ort). D. (1245 Torcebach) bei Künzelsau war Sitz der Herren von D., die als Dienstmannen der Herren von Krautheim-Boxberg 1416 ausstarben. 1601 kam es von den den Ort an sich ziehenden Berlichingen durch Kauf an die Herren von Eyb. Lehnsherren waren die Schenken von Limpurg, dann die Markgrafen von Ansbach, 1791 Preußen und 1801 Hohenlohe. 1806 fiel das zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählende D. an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 511.
Drachsdorff, Drachsdorf (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von D., die im frühen 16. Jahrhundert schon dem Kanton Gebirg angehört hatten, zum Kanton Baunach und später auch zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Traxdorff. L.: Seyler 360; Riedenauer 123.
Drechsel (Reichsritter). Um 1700 zählten die D. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Riedenauer 123.
Drechsel von Deufstetten (Reichsritter). Wegen des 1698 veräußerten Unterdeufstetten zählten die D. von 1655 bis 1673 zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Unterdeufstetten kam über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Schulz 260.
Drosendorf (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 123.
Dungern (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von D. zum Ort (Bezirk, Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 66.
Dunstelkingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). D. zählte zum Kanton Kocher und kam an Thurn und Taxis, danach an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Dürn zu Riedsberg, Düren zu Riedsberg, Dürn zu Rippberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Odenwald und anfangs auch zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Pfeiffer 210; Riedenauer 123; Stetten 32; Ulrichs 209; Neumaier 66, 73, 90, 141.
Dürrigl von Riegelstein, Dürriegel von Riegelstein, Türrigel zum Riegelstein (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. Der älteste Name von 1260 lautete Türrigel, seit 1402 zum Riegelstein (bei Hormersdorf). Die letzte Nennung des Adels erfolgte 1635 (Adam Tirrigel zum Riegelstein, Bräugegenschreiber und Richter in Blaibach, 1635 in Kötzting). Daneben wurde der Name Dirrigl, Thürrigl, Tirrigel, Dürriegel von Bauern geführt. L.: Stieber; Riedenauer 123.
Ebenheim, genannt Übel (Reichsritter) s. Ehenheim (Reichsritter). Um 1550 zählten die E. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 32.
Eberbach (Reichsritter). Im frühen 17. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123; Neumaier 88.
Ebermann (Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert waren E. Mitglied im Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Ebern, Pfarrei. Die Pfarrei E. zählte um 1800 zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 129.
Ebers (Reichsritter). Vielleicht zählten E. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Ebersberg genannt von Weyhers (Reichsritter, Freiherren, Herrschaft), Ebersberg. Das 944 erstmals erwähnte Gersfeld in der Rhön war fuldaisches Lehen der Herren von Schneeberg, das nach der Eroberung durch Würzburg 1402/1428 an die schon im 12. Jahrhundert nachweisbaren Herren E. kam. Die unterhalb der Wasserkuppe in der Rhön in staufischer Zeit errichtete Burg Ebersberg wurde 1271 vom Abt von Fulda zerstört, 1396 als Ganerbenburg unter Lehnshoheit Fuldas wieder aufgebaut. 1435 entstand im Anschluss daran die reichsunmittelbare Herrschaft der Herren von E. 1460 wurde die Burg erneut von Fulda erobert. Seit dem 16. Jahrhundert zählte die in 3 Linien geteilte Familie der E. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken (im 17. und 18. Jahrhundert mit der Herrschaft Gersfeld, Bodenhof, Dammelhof, Diesgraben, Dörrenhof, Dresselhof, Holenbrunn [Hohlenbrunn], Kippelbach, Maiersbach, Mosbach, Obernhausen, Rengersfeld, Rodenbach, Rommers, Sandberg und Schachen). Im frühen 17. Jahrhundert gehörten sie auch dem Kanton Baunach an. Ernst Friedrich von E. erlangte 1732 einen Anteil an den Ganerbschaften Bechtolsheim und Mommenheim (bis 1790) und wurde 1733 unter Hinzufügung des Namens und Wappens seines Schwiegervaters Hans Eberhard Freiherr von Leyen in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Die Freiherren E. waren bis zum 1790 erfolgten Verkauf von einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim und einem Achtel der Ganerbschaft Mommenheim an den Freiherren von Wallbrunn zu Nieder-Saulheim (Niedersaulheim) Mitglied des Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1785 heiratete die letzte, in Gersfeld lebende Erbin den Grafen Johann Wilhelm von Froberg-Montjoie (Montjoye). Gersfeld kam 1816 an Bayern, 1866 an Preußen und 1945 an Hessen. S. Weyhers. L.: Genealogischer Kalender 1753, 544, 546; Seyler 360; Pfeiffer 198; Winkelmann-Holzapfel 146f.; Zimmermann 66; Riedenauer 123; Rahrbach 48; Abel, A., Der Kreis Gersfeld nach seiner erdkundlichen und geschichtlichen Seite, 1924.
Ebersberg (reichsritterschaftliche Herrschaft). E. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam bei der Mediatisierung an Württemberg.
Eberstein (Reichsritter). 1116 erscheint ein ostfränkisch-thüringisches Geschlecht, das sich nach der 1282 vom Bischof von Würzburg zerstörten Burg E. in der vorderen Rhön benannte. Es gehörte im 16. Jahrhundert zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 123; Rahrbach 51; Eberstein, L. F. Frhr. v., Urkundliche Geschichte des reichsritterlichen Geschlechts Eberstein vom Eberstein auf der Rhön, Bd. 1ff. 2. A. 1889.
Ebinger von der Burg, Ebing von der Burg (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. Jahrhundert bis um 1800, seit 1672 mit Steißlingen zählten die nach dem 793 erstmals erwähnten Ebingen (Ebinga) in der schwäbischen Alb benannten Freiherren E. zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 60; Ruch 18 Anm. 2 und Anhang 77.
Ebrach (Reichsabtei?). E. an der Mittelebrach im Steigerwald wurde 1127 als drittältestes deutsches Zisterzienserkloster vom Kloster Morimond aus gegründet. Es wurde seinerseits Mutterkloster für sechs Tochterklöster. Um 1800 war es in den Kantonen Steigerwald und Baunach des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Obwohl es vergeblich versucht hatte, gegenüber dem Hochstift Würzburg die Reichsunmittelbarkeit zu gewinnen, wurde es 1802/1803 als Reichsabtei Bayern überlassen. L.: Riedenauer 129; Zeiss, H., Reichsunmittelbarkeit und Schutzverhältnisse der Abtei Ebrach vom 12. bis 16. Jahrhundert, 1928; Weiß, H., Die Zisterzienserabtei Ebrach, 1962; Zimmermann, G., Ebrach und seine Stifter. Die fränkischen Zisterzienser und der Adel, Mainfränk. Jb. f. Gesch. u. Kunst 21 (1969), 162; Wiemer, W., Zur Entstehungsgeschichte des neuen Baues der Abtei Ebrach, 1989; Codex diplomaticus Ebracensis I. Die Urkunden der Zisterze Ebrach 1127-1306, bearb. v. Goez, E., 2001.
Echter (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Odenwald und zum Kanton Rhön-Werra, im 17. Jahrhundert auch zum Kanton Steigerwald und zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 210; (Stetten 32;) Riedenauer 123; Neumaier 72, 132, 149f., 152f.
Echter von Mespelbrunn (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Von etwa 1600 bis 1650 waren sie mit Dingolshausen, Gaibach, Öttershausen (Oettershausen), Kirchschönbach/Schwarzenau, Traustadt, Weisbrunn, Schallfeld und Gochsheim auch im Kanton Steigerwald und wegen des Zehnthofs in Talheim von 1603 bis 1629 auch im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. S. Ingelheim. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 361; Bechtolsheim 13, 17, 34, 63; Schulz 260; Rahrbach 53; Neumaier 72, 132, 149f., 152f.
Eck und Hungersbach (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren zu E. mit dem 1702 erworbenen Rittergut Gündringen und Dürrenhardt, das 1805 an den Freiherren von Münch gelangte, zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 64; Hellstern 202, 218.
Eckbrecht von Dürckheim, Eckbrecht von Dürkheim (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die E. zum Ritterkreis Rhein. 1773 gehörten sie zu den bereits 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten Familien des Ritterkreises Unterelsass, am Ende des 18. Jahrhunderts auch zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 123.
Eckersberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg, im 17. und 18. Jahrhundert mit Schernau zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 15 und Anm. 760; Riedenauer 123.
Ega, Egen, Egn (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Odenwald des Ritterkeises Franken. L.: Riedenauer 123; Neumaier 80, 88, 145.
Egloffstein (Freiherren, Grafen, Reichsritter). 1190 erscheinen die nach der Burg E. bei Forchheim benannten Herren von E. (Hegelofveste). 1509/1515 wurde die Burg Lehen des Hochstifts Bamberg. Von etwa 1600 bis 1806 gehörten die E. mit dem Rittergut Mühlhausen zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im Kanton Gebirg immatrikuliert. Nach 1650 gehörten sie auch dem Kanton Odenwald, um 1780 auch dem Kanton Altmühl zu. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 196, 199, 208; Bechtolsheim 12, 18, 63; Riedenauer 123; Rahrbach 56; Egloffstein, G. Frhr. von und zu, Chronik der Grafen und Freiherren von Egloffstein, 1894.
Ehenheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die später erloschenen E. (genannt Übel, Grummat, Wild, Steinfelder) zum Ritterkreis Franken (Kanton Altmühl). Bis etwa 1650 waren sie im Kanton Steigerwald immatrikuliert, bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts im Kanton Odenwald. L.: Biedermann, Altmühl; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 214; Bechtolsheim 13, 18; Riedenauer 123; Rahrbach 59; Neumaier 72, 141, 150.
Ehingen (Reichsritter). Von 1548 bis zu ihrem Aussterben 1697 zählten die E., die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar, waren, mit Schloss und Stadt Obernau bei Rottenburg, bis 1608 mit dem halben Bühl und Börstingen zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Börstingen gelangte 1697 an die Rassler von Gamerschwang und über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Hellstern 149f., 203.
Ehingen (reichsstadtähnliche Stadt). In dem 760 oder 961 erstmals erwähnten E. an der Donau wurde um 1230 von den schwäbischen Grafen von Berg neben einer älteren Siedlung eine Stadt gegründet. 1343 wurde E. nach dem Aussterben der Grafen an Habsburg verkauft, bis 1568 von Habsburg aber mehrfach verpfändet. In dieser Zeit gewann es eine reichsstadtähnliche Stellung (1379 Befreiung vom auswärtigen Gericht, 1434 Blutbann, 1444 Wahl des Ammannes, 1447 Befreiung von auswärtigen Kriegsdiensten, von 1568 bis 1680 Erwerb der Pfandschaft der Herrschaften Berg[, Ehingen] und Schelklingen) und wurde Tagungsort der Landstände Schwäbisch-Österreichs sowie Sitz des Kantons Donau des Ritterkreises Schwaben. 1806 kam es von Österreich an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 46; Weber, F., Ehingen. Geschichte einer oberschwäbischen Donaustadt, 1955; Bauer, C., Ehingen als vorderösterreichische Stadt, (in) Vorderösterreich. Eine geschichtliche Landeskunde, hg. v. Metz, F., Bd. 2, 3. A. 1978.
Ehrenberg (Reichsritter). Von etwa 1560 bis 1700 waren die E. im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. S. Ernberg. L.: Stieber; Riedenauer 123; Rahrbach 61; Neumaier 150.
Ehrenburg (reichsritterschaftliche Herrschaft). Vermutlich in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts wurde am Ehrbach bei Brodenbach die E. erbaut, die das Erzstift Mainz den Pfalzgrafen bei Rhein zu Lehen gab. Nach der E. nannten sich seit 1189 Ritter von E., die Lehnsleute der Pfalz waren. Um 1399 zog die Pfalz die Herrschaft als erledigtes Lehen ein, teilte aber 1413 mit Schönenburg und Pyrmont. 1426 erbte Pyrmont den Anteil Schönenburgs. 1545 kamen die Güter durch Erbfolge von Pyrmont-Ehrenburg an Eltz-Pyrmont, 1561 an Quadt von Landskron, 1668 an die Freiherren Clodt zu Ehrenberg (E.) und 1789 an den Freiherren vom Stein. Die aus den Dörfern Brodenbach und Karbach und der Vogtei Hirzenach (Oberhirzenach) bestehende Herrschaft zählte zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Über Preußen gelangten die Gebiete 1946 an Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 515; Skiba, W., Die Burg in Deutschland. Aufzeichnung und Analyse der Ehrenburg auf dem Hunsrück, Darmstadt 1962 (masch. schr.).
Eibingen (adliges Frauenkloster). Das 1148 von Marka von Rüdesheim gegründete adlige Frauenkloster E. bei Rüdesheim war um 1790 wegen Bermersheim Mitglied des Kantons Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 147.
Eichelberg (Reichsritter). Um 1700 zählten die E. (Aichler von Aichelberg?) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Eichler. L.: Stieber; Seyler 362; Riedenauer 123.
Eichinger von Eichstamm (Reichsritter). Die E. zählten wegen Seibelsdorf (Seeboldsdorf) zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 122.
Eichler von Auritz (Reichsritter). Bis zum 1765/1766 erfolgten Verkauf von Obersteinbach, Rossbach, Stübach und Obertaschendorf (nicht Markt Taschendorf) an die Künsberg (, Künßberg, Künsberg-Thurnau, Künßberg-Thurnau) zählten die E. kurzzeitig zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem gehörten sie im 18. Jahrhundert mit Dennenlohe und Oberschwaningen zum Kanton Altmühl. S. Bayern. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Bechtolsheim 15, 20, 198; Riedenauer 123.
Eichstätt (Hochstift, Residenz). Um 741/745 gründete Bonifatius das Bistum E. an der Altmühl, setzte den Angelsachsen Willibald als Bischof ein und unterstellte das von der Donau bis zu den späteren Orten Nürnberg, Erlangen und Sulzbach reichende Bistum der Erzdiözese Mainz. Erste Güter wurden von einem gewissen Suidger gegeben. 888 kam die Abtei Herrieden an der oberen Altmühl hinzu. Durch die Gründung des Bistums Bamberg (1007) verlor es Gebiete im Norden zwischen Schwabach, Pegnitz und Regnitz, durch die Reformation Nürnberg, Weißenburg, Ansbach und das Oberstift Öttingen (Oettingen). Das Gebiet des Hochstifts, das um 1800 im Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken immatrikuliert war, war verhältnismäßig klein und zersplittert (Oberstift mit Herrieden, Ornbau, Sandsee, Wernfels-Spalt [1304/1305], Pleinfeld; Unterstift mit Eichstätt, Greding [11. Jh.], Beilngries, Hirschberg) und wurde mit rund 20 Quadratmeilen und 62000 Einwohnern 1802 säkularisiert und von Bayern annektiert, nachdem schon 1794 Preußen die Enklaven in Franken eingezogen hatte. Von 1802/1803 bis 1805 wurde es zum größten Teil des Unterstifts als Sekundogenitur Österreichs dem Großherzogtum Toskana zugeteilt, während der Rest an Bayern kam. 1805 fiel auch der größere Teil an das Königreich Bayern. Teile des Oberstifts kamen 1803 an Preußen (Ansbach), 1806 ebenfalls an Bayern. Von 1817 bis 1832/1834/1855 errichtete Bayern aus einem Teil des Hochstifts das Herzogtum Leuchtenberg als freie Standesherrschaft für Eugène de Beauharnais, Herzog von Leuchtenberg. L.: Wolff 105; Zeumer 552 II a 9; Wallner 692 FränkRK 8; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F4, III 22 (1648) E4, III 38 (1789) D3; Riedenauer 129; Die Territorien des Reichs 4, 166; Heidingsfelder, F., Die Regesten der Bischöfe von Eichstätt 741-1324, 1915ff.; Sax, J. v./Bleicher, J., Die Bischöfe und Reichsfürsten von Eichstätt, Bd. 1, 2 (2. A.) 1927; Buchner, F., Das Bistum Eichstätt, historisch-statistische Beschreibung, Bd. 1, 2 1937ff.; Bauerreiß, R., Kirchengeschichte Bayerns, Bd. 1 1949; Hirschmann, G., Eichstätt, 1959, (in) Historischer Atlas von Bayern 1, 6; Handbuch der bayerischen Geschichte, hg. v. Spindler, M., Bd. 3, 1 1971; Sage, W./Wendehorst, A., Eichstätt, LexMA 3 1986, 1671ff.; Röttel, K., Das Hochstift Eichstätt, 1987; Schuh, R., Territorienbildung im oberen Altmühlraum. Grundlagen und Entwicklung der eichstättischen Herrschaft im 13. und 14. Jh., Zs. f. bay. LG. 50 (1987); Weinfurter, S., Die Grundlagen der geistlichen Landesherrschaft in Eichstätt um 1300, Bll. f. dt. LG. 123 (1987), 137; Schindling, A., Das Hochstift Eichstätt im Reich der frühen Neuzeit. Katholisches Reichskirchen-Fürstentum im Schatten Bayerns, 1988, Sammelblätter Hist. Verein Eichstätt 80; Buchholz-Johanek, I., Geistliche Richter und geistliches Gericht im spätmittelalterlichen Bistum Eichstätt, 1988; Flachenecker, H., Eine geistliche Stadt, 1988; Lengenfelder, B., Die Diözese Eichstätt zwischen Aufklärung und Restauration, 1990; Braun, H., Das Domkapitel zu Eichstätt, 1991; Arnold, B., Count and Bishop, 1991; Beiträge zur Eichstätter Geschichte, hg. v. Flachenecker, H./Littger, K., 1999; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 526, 1, 2, 161; Zürcher, P., Die Bischofswahlen im Fürstbistum Eichstätt von 1636 bis 1790, 2009.
Eisack (Reichsritter). Um 1650 zählten die E. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Eisenburg (reichsritterschaftliche Herrschaft). Um 1288 erscheint erstmals die auf welfischem Gut um Memmingen in staufischer Zeit errichtete Burg E. Sie wurde um 1300 Mittelpunkt einer von den Herren von E. unter der Landvogtei Oberschwaben errichteten Herrschaft, zu der Amendingen, E., Grünenfurt, Schwaighausen, Trunkelsberg und Unterhart gehörten. Seit 1455 war die dem Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben angehörige Herrschaft in den Händen der patrizischen Settelin von Memmingen. 1580 kam sie an das Unterhospital Memmingen, 1601 an die Neubronner von E. 1671 erfolgte eine Zwölfteilung (Wachter, Zoller, Ebertz (Eberz), Schermar, Lupin). 1803 fiel die 1801 über die Reichstadt Memmingen zum schwäbischen Reichskreis gerechnete Herrschaft an Bayern. L.: Wolff 217, 508; Wallner 688 SchwäbRK 57.
Ellrichshausen, Ellrichhausen, Ellershausen (Freiherren, Reichsritter). Die Burg E. bei Schwäbisch Hall erscheint erstmals 1240 (Oulrichshausen). Von etwa 1550 bis um 1806 zählten die Freiherren von E. mit der 1676 erworbenen Herrschaft Assumstadt, Ziegelhütten, Züttlingen und Maisenhälden (Maisenhelden), Teilen von Jagstheim, Teilen von Satteldorf, Teilen von E. und bis 1788 auch mit Neidenfels zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Ihre Güter (Neidenfels und Jagstheim, Züttlingen mit Assumstadt, Ziegelhütten und Maisenhälden) fielen später an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. Im 16. Jahrhundert waren die E. auch im Kanton Altmühl immatrikuliert. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 56; Pfeiffer 211; Winkelmann-Holzapfel 147; Stetten 32, 35, 183, 185; Riedenauer 123; Rahrbach 62; Neumaier 72, 149f., 152.
Ellwangen (Fürstpropstei, fürstliche Propstei, Fürstentum, Residenz). Das Benediktinerkloster E. (“Elch-wangen“) an der Jagst wurde um 764 (750 ?) im Grenzwald Virgunna zwischen Franken und Schwaben von den fränkischen Herren Hariolf und Erlolf (Bischof von Langres) gegründet. Seit 817 erschien das 812 erstmals genannte Kloster unter den Reichsabteien. Seine staufertreuen Äbte waren seit 1215 Reichsfürsten. Die Vogtei hatten zuerst die Grafen von Oettingen, seit etwa 1370 die Grafen von Württemberg. 1460 wurde es in ein exemtes weltliches Chorherrenstift mit einem Fürstpropst und einem Stiftskapitel (12 adlige Kanoniker, 10 Chorvikare) umgewandelt. Zu den 1337 bestehenden Ämtern E., Tannenburg und Kochenburg kamen 1471 Rötlen, 1545 Wasseralfingen und 1609 Heuchlingen. Um 1800 war es im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. E. stellte die bedeutendste geistliche Herrschaft in Württemberg dar, die bei der Säkularisation 1802 etwa 20000 Menschen umfasste. Das Herrschaftsgebiet von etwa 500 Quadratkilometern (7 Quadratmeilen) gliederte sich in die sechs fürstlichen Oberämter und ein Oberamt des Stiftskapitels. 1802/1803 kam E. an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 157; Zeumer 552 II a 29; Wallner 686 SchwäbRK 17; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F4, III 22 (1648) E4, III 38 (1789) D3; Riedenauer 129; Beschreibung des Oberamts Ellwangen, 1886; Die Ellwanger und Neresheimer Geschichtsquellen, 1888, Anhang zu Württemberg. Vierteljahreshefte; Hutter, O., Das Gebiet der Reichsabtei Ellwangen, 1914 (Diss. phil. Tübingen); Häcker, E., Ellwangen an der Jagst, 1927; Schefold, M., Stadt und Stift Ellwangen, 1929; Hölzle, E., der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Pfeifer, H., Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Fürstpropstei Ellwangen, 1959; Ellwangen 764-1964. Beiträge und Untersuchungen zur 1200-Jahrfeier, hg. v. Burr, V., Bd. 1f. 1964; Ellwangen, Germania Benedictina V: Baden-Württemberg, 1975; Seiler, A., Ellwangen. Von der Klostersiedlung zur modernen Flächenstadt, 1979; Fahlbusch, F., LexMA 3 1986, 1850; Schulz, T., Das Fürststift Ellwangen und die Ritterschaft am Kocher, 1986, Ellwanger Jb. 31 (1986); Stievermann, D., Das geistliche Fürstentum Ellwangen im 15. und 16. Jh., Ellwanger Jb. 32 (1988); Pfeifer, H., Das Chorherrenstift Ellwangen, FS H. Maurer, 1994, 207; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 654, 1, 2, 173; Das älteste Urbar der Abtei, bearb. v. Häfele, H., 2008.
Elm (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 123.
Elsass-Schwaben-Burgund (Ballei des Deutschen Ordens), Elsass und Burgund. Die Ballei E. (Elsass und Burgund) war eine der 12 Balleien des Deutschen Ordens im Reich. Zu ihr gehörten die Kommenden Kaysersberg (vor 1295), Straßburg (1278), Mülhausen (1227), Suntheim (1278), Gebweiler (nach 1270) und Andlau (1268), Sumiswald (1225), Köniz bzw. Könitz bei Bern (1226), Basel (1293), Hitzkirch (1237) und Bern (1226), Beuggen (1226) (Dorf Beuggen bei Rheinfelden und die Schaffnereien Frick im südlichsten Breisgau und Rheinfelden), Freiburg im Breisgau (1260/1263) (mit den Dörfern Wasenweiler, Walddorf, Unterschwandorf und Vollmaringen, Rexingen bzw. Räxingen, Ihlingen bzw. Illingen, Rohrdorf und Hemmendorf), Mainau (um 1270) (mit der Insel Mainau, Ämtern in der Stadt Immenstadt und der Reichsstadt Überlingen sowie dem Amt Blumenfeld mit mehreren Dörfern) sowie Altshausen (1264) (mit dem Schloss Altshausen und einigen Dörfern), Zur Kommende Altshausen zählten auch die Herrschaft Rohr-Waldstetten bzw. Rohr und Waldstetten (mit den Flecken Rohr bzw. Unterrohr und Waldstetten und dem Dorf Bleichen bzw. Unterbleichen), das Schloss Arnegg bzw. Arneck, das Kastenamt in der Reichsstadt Ravensburg, Schloss und Herrschaft Achberg und das Bergschloss Hohenfels mit mehreren Dörfern. Als Folge der Verpfändung der Ballei durch den Deutschmeister an den Hochmeister (1394/1396) erlangte die Ballei weitgehende Selbständigkeit. Am Ende des 18. Jahrhunderts zählte sie zu den rheinischen Prälaten der geistlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. Zugleich war ihr Komtur zu Altshausen Mitglied der schwäbischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. Sitz des Landkomturs war von 1410 bis 1806 Altshausen bei Saulgau. L.: Wolff 195 (dort fälschlich die Herrschaft Rohr-Waldstetten bzw. Rohr und Waldstetten als eigene Kommende geführt und der reichsritterschaftliche Marktflecken Herrlingen der Freiherren von Bernhausen im Kanton Donau aufgenommen); Zeumer 552 II a 37, 3; Rueß, B., Geschichte von Altshausen, 1932; Haaf, R. ten, Deutschordensstaat und Deutschordensballeien, 1951; Tumler, L., Der deutsche Orden im Werden, Wachsen und Wirken bis 1400, 1954; Müller, K., Beschreibung der Kommenden der Deutschordensballei Elsass-Schwaben-Burgund im Jahre 1393, 1958; Millitzer, K., Die Entstehung der Deutschordensballeien im Deutschen Reich, 1970; Der Deutsche Orden und die Ballei Elsass-Burgund, hg. v. Brommer, H., 1996.
Elsgau (Gau um Pruntrut bzw. Porrentruy im heutigen Kanton Jura der Schweiz, Elisgouwe, Elischowa, franz. Ajoie) L.: Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 22, 24, 26, 27; Moreau, J., Dictionnaire de géographie historique, 1972, 5 Ajoie.
Elster, Elstern (Reichsritter). 1715-1721 zählte Albrecht von E. wegen Ederheim zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 261.
Eltershofen(, Elpershofen) (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Odenwald und zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken sowie von 1542 bis 1578 und von 1651 bis 1712 wegen Ebersberg, Adelstetten, Schnait, Teilen von Schaubeck und Kleinbottwar zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 211; Riedenauer 123; Schulz 267; Neumaier 73.
Eltingshausen, Eltinghausen (Reichsritter). Die E. zählten vielleicht zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 123.
Eltz (Herrschaft, Herren, Grafen, Reichsritter). Nach der im 12. Jahrhundert kurz vor dem Einfluss der Elz in die Mosel entstandenen Burg E. nannten sich seit 1150/1157 Herren von E. Durch allmähliche Aufspaltung des Geschlechts in mehrere Linien wurde die Burg Ganerbenburg. 1331/1336 erzwang der Erzbischof von Trier die Übergabe. Die Herren von E. wurden Lehnsleute des Erzstifts Trier. Die Burg war Mittelpunkt einer kleinen Herrschaft der später in den Reichsgrafenstand erhobenen Familie. Im 18. Jahrhundert waren die Grafen zu E. mit einem Drittel Burg-Gräfenrode (Burggräfenrode) im Kanton Mittelrheinstrom, mit einem Viertel der Ganerbschaft Burglayen (Burg Leyen) und einem Viertel Rümmelsheim im Kanton Niederrheinstrom und mit Vendersheim im Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein immatrikuliert. Ab etwa 1760 gehörten E. auch zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. 1815 kam Eltz zu Preußen, 1946 an Rheinland-Pfalz. S. Faust von Stromberg. L.: Genealogischer Kalender 1753, 544, 545; Roth von Schreckenstein 2, 594; Zimmermann 66f.; Winkelmann-Holzapfel 147; Riedenauer 123.
Embs (Reichsritter) s. Ems. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 123.
Ems (Reichsritter), Embs. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 123.
Enckevort (Reichsritter). Im frühen 17. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 123.
Ender (Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Endtlicher (Reichsritter). Um 1700 zählten die E. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Engelberg (Abtei). In einem Talkessel der Unterwaldener Alpen gründete 1120 Konrad von Sellenbüren (Selenbüren) das Benediktinerkloster E. Ab 1124 stand es unter päpstlichem und kaiserlichem Schutz. Aus der Ausstattung in Streulage wurde rasch ein geschlossenes Gebiet im Engelbergertal zwischen Grafenort und Stierenbachfall. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts übertrug der Abt die Vogtei dem König. Der Abt war Inhaber der hohen und niederen Gerichtsbarkeit in der nächsten Umgebung des Klosters. Nach 1415 entfiel der kaiserliche Schutz und die Abtei wurde nicht selten durch die Vogtei der Eidgenossenschaft der Schweiz bedrängt. Nach dem Umsturz von 1798 kam E. zum Kanton Waldstätte, 1803 zu Nidwalden, 1815 zu Obwalden. L.: Wolff 531; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E5, II 72 b (bis 1797) E3; Güterbock, F., Engelbergs Gründung und erste Blüte, 1120-1223, 1946; Reznicek, F. v., Das Buch von Engelberg, 1964; Hunkeler, L., Benediktinerstift Engelberg, 3. A. 1968; Heer, G., Aus Vergangenheit von Kloster und Tal Engelberg, 1975; Abendländische Mystik im Mittelalter, hg. v. Ruh, K., 1986; Gilomen-Schenkel, E., Engelberg, LexMA 3 1986, 1914.
Enntzlin (Reichsritter). Johann E. zu Stuttgart war als Inhaber des nippenburgischen adligen Gutes Riet von 1610 bis 1614 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 203.
Enslingen, Enßlingen (Reichsritter). Um 1550 zählten die E. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Stetten 32; Riedenauer 123.
Enzberg (Herrschaft). E. an der Enz wird erstmals 1100 erwähnt. Nach ihm nannte sich seit 1236 ein Ministerialengeschlecht. Ort und Burg wurden 1324 Lehen Badens. Nach 1384 siedelten die Herren nach Mühlheim an der Donau über, das sie 1409 von den Weitingen kauften. 1438 erwarb Kloster Maulbronn ein Viertel des im Übrigen ritterschaftlichen Ortes. 1544 wurde die hohe und fürstliche Obrigkeit der Herrschaft E. durch Vertrag der Grafschaft Hohenberg und damit Habsburg/Österreich übertragen. 1685 kam das ritterschaftliche E. an Württemberg, 1806 auch Mühlheim. Die Freiherren von E. waren 1488 Mitglied der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild in Schwaben, Teil im Hegau und am Bodensee, seit dem 16. Jahrhundert mit Mühlheim an der Donau und Bronnen Mitglied des Kantons Hegau des Ritterkreises Schwaben. 1951/1952 gelangte E. zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 509; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 60; Ruch 18 Anm. 2, Anhang 4, 81; Bauser, F., Mühlheim und die Herren von Enzberg, 1909; Wissmann, F., Das ehemalige Städtchen Enzberg, 1952.
Erbach-Fürstenau (Grafen). Die Grafen von E. waren mehrfach Linien der Grafen von Erbach (um 1270, 1678). 1792 gehörten sie zum fränkischen Reichsgrafenkollegium. Ihr Gut umfasste die Ämter Freienstein, Fürstenau mit der ehemaligen Benediktinerfrauenabtei Steinbach und Michelstadt. Seit 1797 zählten sie mit der Herrschaft Rothenberg, Kortelshütte, Moosbrunn, Rimhorn, Oberhainbrunn (Oberhaunbrunn) und Finkenbach (Unterfinkenbach) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. (Rothenberg mit Finkenbach, Rimhorn und Oberhainbrunn [Hainbrunn] fielen 1808 an Hessen-Darmstadt und kamen damit 1945 zu Hessen.) L.: Winkelmann-Holzapfel 147; Stetten 187; Riedenauer 129.
Erffa, Erff, Erpff (Reichsritter). Von etwa 1560 bis etwa 1750 gehörten die E. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken sowie um 1650 zum Kanton Baunach und um 1750 zum Kanton Odenwald. L.: Stieber; Seyler 362; Riedenauer 123; Rahrbach 64.
Erkenbrechtshausen (reichsritterschaftlicher Ort). Die Wasserburg E. bei Crailsheim gehörte zur Herrschaft Lobenhausen, die 1399 über die Hohenlohe an die Burggrafen von Nürnberg (Ansbach) kam. Seit 1647 teilten sich als Nachfolger der Crailsheim die Rüdt von Collenberg, Seckendorff und Leubelfing (Leubelfingen) Burg und Herrschaft. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts hatten die Seckendorff (Seckendorf) den zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählenden Ort allein inne. Über Württemberg kam E. 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Erlach (Reichsritter). Erasmus von E. war von 1613 bis 1614 mit der Hälfte der Ortschaft Enzberg Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 203.
Erlbeck (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Marschalk genannt Greif zu Erlebach? L.: Riedenauer 123.
Erlingshofen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die E. (Erlingshofen/Heideck) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 123.
Ermreich (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Eroldsheim, Erolzheim (Reichsritter). Wegen der blarerischen Güter zu Unterböbingen zählten die E. von 1652 bis 1689 zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Der Ort Erolzheim kam an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Schulz 261.
Erthal (Reichsritter). Die Familie E. ist bereits im 12. Jahrhundert (1133) in Franken nachweisbar. 1553/1555 teilte sie sich in eine Fuldaer, 1640 ausgestorbene Linie und eine fränkische Linie, die sich 1626 in eine Leuzendorfer Linie (bis 1764) und eine Elfershauser Linie spaltete. Mit Teilen von Elfershausen und Obererthal (Obertal) samt Hetzlos und Untererthal (Untertal) zählten die E. (vom 16. Jahrhundert bis 1806) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, mit Schloss Gochsheim und Schwarzenau (von etwa 1610 bis 1806) zum Kanton Steigerwald und (von etwa 1560 bis 1802) zum Kanton Baunach sowie mit Teilen der Herrschaft Binzburg samt Hofweier und Schutterwald zum Ort (Bezirk, Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. 1805 erlosch das Geschlecht. L.: Stieber (zum Kanton Baunach); Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 362; Hölzle, Beiwort 66; Winkelmann-Holzapfel 147f.; Pfeiffer 211; Riedenauer 123; Bechtolsheim 12, 18; Rahrbach 66.
Esch (Reichsritter). Um 1700 zählten die E. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Eschenbach, Essenbeck (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Eschenbach (reichsritterschaftliche Herrschaft). E. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam zur Hälfte an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Eschwege (Reichsritter). Vom frühen 16. Jahrhundert bis etwa 1750 gehörten die E. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 363; Riedenauer 123.
Esel (, Esel von Berg, Esel von Altenschönbach?) (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 123.
Estenfeld genannt Behaim (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Eulner, Eyllner, Euler, Ulner (Reichsritter). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die Reichsritter E. (bzw. Ulner) mit Gumpen und Teilen von Winterkasten zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Eulner von Dieburg, Ulner von Dieburg. L.: Stetten 38; Pfeiffer 211; Riedenauer 127.
Eulner, Euler von Dieburg (Reichsritter). Ulner (von Dieburg, Ulmer). Um 1550 zählten die E. bzw. Ulner zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert gehörten sie dem Ritterkreis Rhein an. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 127; Stetten 33. L.: Pfeiffer 211; Riedenauer 123.
Exdorf (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Eyb (Freiherren, Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von E. mit Dörzbach, Hohebach bzw. Hobbach und dem 1789 an die Thüna gelangten Messbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im 16. bis 18. Jahrhundert wegen Wiedersbach, Rammersdorf (Ramersdorf), Neuendettelsau und Vestenberg im Kanton Altmühl immatrikuliert. Dörzbach fiel 1808 an Württemberg. Daneben gehörten sie im späten 16. Jahrhundert zum Kanton Gebirg und um 1801 zum Kanton Baunach. Weiter zählten die Freiherren von E. im 16. und 17. Jahrhundert wegen des Rittergutes Riet und des 1682 von den Schertel von Burtenbach erworbenen Gutes Burtenbach zum Kanton Neckar und wegen der 1760 erworbenen Herrschaft Reisensburg zum Kanton Donau sowie von 1595 bis 1614 wegen Mühlhausen am Neckar und 1629 wegen Freudental zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 371; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 56, 58; Winkelmann-Holzapfel 148; Pfeiffer 197, 212; Riedenauer 123; Stetten 35, 184; Hellstern 203; Kollmer 381; Schulz 261; Rahrbach 68; Neumaier 149f., 152.
Eyß (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren von E. waren mit Rheinstein und dem zur Herrschaft Faitzberg gehörigen Lendershof um 1790 Mitglied des Kantons Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 148.
Faber von Randegg (Reichsritter), Fauler von Randegg. Hans Wilhelm F. zu Brunnhaupten war von 1610 bis zu seinem Tod 1614 Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Hans Burkard von F. war von 1609 bis 1632 wegen des erheirateten Horn und des 1612 erworbenen Leinzell Mitglied im Kanton Kocher. L.: Hellstern 203; Schulz 261.
Fach (reichsritterschaftliche Herrschaft). F. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Ellwangen und damit über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Fahnenberg (Reichsritter). Um 1800 zählten die F. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Falkenhausen (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert (um 1750 bis 1760) zählten die Freiherren von F. mit einem Achtel Bibersfeld, das um 1790 an den Freiherren von Gemmingen ging, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Seit etwa 1720 waren sie auch im Kanton Altmühl immatrikuliert. L.: Wolff 158; Hölzle, Beiwort 56; Riedenauer 123.
Fauler von Randegg, Faber von Randegg (Reichsritter). Hans Wilhelm F. zu Brunnhaupten war von 1610 bis zu seinem Tod 1614 Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Hans Burkard von F. war von 1609 bis 1632 wegen des erheirateten Horn und des 1612 erworbenen Leinzell Mitglied im Kanton Kocher. L.: Hellstern 203; Schulz 261.
Faulhaber (Reichsritter). Vielleicht zählten die F. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 123; Neumaier 75, 80f., 88, 162.
Faust von Stromberg (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die F. zum Ritterkreis Rhein und zu den Kantonen Rhön-Werra und Baunach im Ritterkreis Franken. L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 123.
Fechenbach (Freiherren, Reichsritter, Warrenbach?, Wehrenbach?, Wehrn?). Von etwa 1550 bis um 1800 zählten die 1215 erstmals genannten Freiherren von F. mit dem 1315 erworbenen Laudenbach (Lundenbach) und Sommerau (im Landkreis Miltenberg) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Bis etwa 1760 waren sie außerdem im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Weitere Güter der auch als Geistliche hervortretenden F. lagen in Dieburg. Die Güter im Kanton Odenwald fielen 1808 an Aschaffenburg. F. selbst gelangte 1450 durch Kauf zusammen mit Reistenhausen, wo vorher die Herren von Grumbach Rechte gehabt hatten, als Eigengut an die Rüdt von Collenberg, die 1635 ausstarben. Die Herrschaft kam dann an die Grafen Reigersberg, 1803 an Aschaffenburg (Dalberg) und 1814 (Sommerau) bzw. 1816 (Laudenbach über Baden und Hessen) an Bayern. Bis 1848 konnte die Familie über Laudenbach und Sommerau die patrimoniale Gerichtsbarkeit ausüben. Mit Karl von F. zu Laudenbach (1836-1907) erlosch die Fechenbacher Linie im Mannesstamm. 1969 kam das Archiv an Bayern. S. Wehen. L.: Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 363; Hölzle, Beiwort 56; Riedenauer 123; Winkelmann-Holzapfel 148; Stetten 32, 33 Warrenbach, Wehrenbach, 35, 188; Riedenauer 128 Wehrenbach, Wehrn; Rahrbach 71; Ulrichs 209; Neumaier, 72, 150, 153; Rüdt von Collenberg, Geschichte der Familie Rüdt von Collenberg, 1937 (masch. schr.); Archiv der Freiherren von Fechenbach zu Laudenbach, bearb. v. Kallfelz, H., Bd. 1f. 1988ff.
Feilitzsch (Reichsritter), Feilitsch. Im 16. (und 18.) Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 208; Riedenauer 123.
Felberg, Vellberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 210; Neumaier 66, 72, 90, 141.
Fetzer von Oggenhausen, Fetzer von Ockenhausen (Reichsritter). Wilhelm F. war im Jahr 1614 wegen des adligen Gutes Gärtringen Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau und wegen Oggenhausen von 1542 bis 1629 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 203; Schulz 261.
Fin, de (Freiherren, Reichsritter). Im Jahre 1752 zählten die Freiherren de F. zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch Anhang 77, 79.
Finsterlohr, Finsterlohr zu Lauttenbach, Finsterlohr zu Laudenbach (Reichsritter). Um 1550 zählten die F. zum Kanton Odenwald sowie zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Pfeiffer 210; Riedenauer 123; Stetten 32; Rahrbach 73; Neumaier 73.
Fischborn (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Fischer von Filseck (Reichsritter). Von 1647 bis 1707 waren die F. wegen Filseck Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 261.
Fladungen (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 123.
Fork, Vorkene? (Reichsritter). Bis 1650 zählten die F. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Vogt von Wallstadt. L.: Stetten 32; Riedenauer 123; Ulrichs 209.
Forster, Vorster (Freiherren, Reichsritter). Um 1790 zählten die Freiherren von F. mit einem Siebtel der Ganerbschaft Nieder-Saulheim (Niedersaulheim) zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Zimmermann 79; Winkelmann-Holzapfel 167.
Forster, Vorster (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die F. mit der Herrschaft Burghausen (Hausen) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 55; Riedenauer 128.
Forstmeister von Gelnhausen(, Forstmeister zu Gelnhausen) (Freiherren, Reichsritter). Um 1550 bis etwa 1650 zählten die im Dienst im Büdinger Wald reich gewordenen F. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Im späten 16. Jahrhundert waren sie auch im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Im 18. Jahrhundert waren sie mit der Herrschaft Aufenau, die vielleicht von Fulda zeitweilig an die Herren von Lißberg und dann im 14. Jahrhundert an die Forstmeister gelangt und reichsunmittelbar geworden war, 1781 wegen Überschuldung aber an das Erzstift Mainz verkauft werden musste, Schloss Kinzighausen und Neudorf Mitglied des Kantons Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Winkelmann-Holzapfel 148; Pfeiffer 212; Riedenauer 123; Stetten 32; Neumaier 67, 132, 150.
Forstmeister von Lebenhan (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 123; Rahrbach 76.
Forstner (Reichsritter). Von etwa 1785 bis 1806 zählten die F. mit Hausen, das 1808 an Bayern fiel, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Um 1750 waren sie auch im Kanton Altmühl immatrikuliert. L.: Stetten 35, 183; Riedenauer 123.
Forstner von Dambenois, Forstner-Dambenoy (Reichsritter). Von 1720 bis 1805 zählten die F. zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 203.
Förtsch von Thurnau (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 123; Rahrbach 75.
Frank, Franck (Freiherren, Reichsritter). 1780 wurde der brandenburgisch-ansbachische geheime Rat Philipp Jacob von F. zusammen mit seinem Vater, der Wechsler in Straßburg war, von Kaiser Joseph II. in den Reichsadelsstand erhoben. Er war von 1785 bis zu seinem Tod 1789 ohne männliche Nachkommen mit den 1783/1784 gekauften bubenhofischen Gütern Leinstetten und Bettenhausen, die 1791 an den Grafen von Sponeck gelangten, Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Um 1800 erscheint F. auch im Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Hölzle, Beiwort 64; Riedenauer 123; Hellstern 203; Kollmer 375.
Franken (Ritterkreis), fränkischer Ritterkreis. Der Ritterkreis F. (fränkische Ritterkeis) war wie der Ritterkreis Schwaben (schwäbische Ritterkreis) und der Ritterkreis Rhein(strom) (rheinische Ritterkreis) eine Untergliederung der Reichsritterschaft. Seine Geschäfte wurden von jeweils derjenigen Kantonskanzlei erledigt, auf die das Generaldirektorium turnusgemäß entfiel (z. B. Schweinfurt). Im frühen 16. Jahrhundert zählten zu ihm vielleicht 481 Familien (Odenwald 132, Gebirg 123, Rhön-Werra 86, Steigerwald 37, Altmühl 62, Baunach 41), zu denen später zumindest zeitweise 572 Familien hinzukamen, so dass einschließlich verschiedener Zweifelsfälle mit einer Gesamtzahl von knapp 1100 zugehörigen, nicht unbeträchtlich wechselnden Familien gerechnet werden kann. Um 1790 umfasste der Ritterkreis rund 700 Gebiete mit etwa 200000 Einwohnern und 150 Ritterfamilien. Er gliederte sich in die Kantone Odenwald (Heilbronn, seit 1764 Kochendorf), Gebirg (Bamberg), Rhön-Werra (Schweinfurt), Steigerwald (Erlangen), Altmühl (Wilhermsdorf) und Baunach (Baunach, seit 1778 Nürnberg). (Um 1800 zählte die Reichsritterschaft F. (selbst) zu den Mitgliedern des Kantons Steigerwald des Ritterkreises F.) L.: Stieber; Biedermann; Wolff 511; Riedenauer 87ff.; Die Territorien des Reichs 4, 182; Bundschuh, M., Versuch einer historisch-topographisch-statistischen Beschreibung der unmittelbaren freyen Reichsritterschaft in Franken, 1801.
Frankenberg (reichsritterschaftlicher Ort). In F. nördlich von Uffenheim erbaute der Bischof von Würzburg um 1200 eine Burg, die seit 1554 verfiel. Eine von den Burggrafen von Nürnberg 1254 errichtete weitere Burg (Vorderfrankenberg) wurde 1284 den Hohenlohe verpfändet und von diesen 1362 Böhmen zu Lehen aufgetragen. Um 1390 wurde sie als Herrschaft an die Seckendorff verkauft. 1429 erwarb Würzburg die Herrschaft, verpfändete sie aber bald an die Heßberg. 1452/1445 kam die allodiale Ganerbenburg an die Absberg, die sie 1464 den Markgrafen von Ansbach auftrugen. 1520 fiel sie an die Hutten, die sie 1630 durch Konfiskation verloren, 1638/1639 aber wieder zurückgewannen. Nach deren Aussterben 1783 kam es zu einem Streit zwischen Schwarzenberg und Pölnitz (Pöllnitz). Einzelne Güter zog Ansbach ein. 1796 wurde der zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken steuernde Ort von Preußen in Besitz genommen, 1806 fiel er an Bayern. L.: Wolff 511.
Frankenberg zu Riet (Reichsritter), Frankenberg. Von 1601 bis 1614 war der württembergische Rat Balthasar von F. (zu Riet) Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 203.
Frankenstein, Franckenstein (Freiherren, Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert (1650-1720) zählten die F. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Im 16. und 17. Jahrhundert sowie um 1806 waren sie im Kanton Odenwald immatrikuliert. Im 17. und 18. Jahrhundert gehörten sie mit dem Rittergut Ullstadt und Langenfeld zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert zählten sie mit einem Viertel Allmannsweier, Niederschopfheim und einem Viertel Wittenweier zum Ort (Bezirk, Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben sowie als Ganerben zu Mommenheim zum Ritterkreis Rhein. 1802 waren Johann Friedrich Karl Joseph Xaver F. (Herr der Herrschaft Binzburg (Bünzburg), Niederschopfheim usw.), Johann Philipp Anton Franz F. und Franz Christoph Karl Philipp F. immatrikuliert. Die Freiherren von F. zu Ockstadt waren um 1790 mit Messenhausen Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. Wegen der Hälfte von Dorn-Assenheim (Dornassenheim), Ockstadt mit Oberstraßheimer Hof und Usafeldchen gehörten sie auch dem Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein an. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 363; Pfeiffer 210, 211; Hölzle, Beiwort 66; Zimmermann 68f.; Winkelmann-Holzapfel 148; Riedenauer 123; Stetten 32; Bechtolsheim 196; Rahrbach 78; Neumaier 66f., 72.
Frauenberg (Reichsritter). Von 1548 bis 1623 zählten die F. zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Letztes Kantonsmitglied war Conrad von F. zu Rosenfeld. Von 1560 bis 1636 gehörten sie wegen des unteren Schlosses zu Talheim dem Kanton Kocher an. L.: Hellstern 203; Schulz 261.
Freiberg, Hohenfreyberg (Herrschaft, ritterschaftlicher Ort). Die vom Hochstift Augsburg umschlossene Herrschaft Hohenfreyberg (F.) am rechten Ufer der oberen Wertach nordwestlich Füssens gehörte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. 1806 kam sie an Bayern. S. a. Hohenfreyberg. L.: Wolff 509.
Freiberg, Freyberg (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von F. mit Teilen des 1662 erworbenen Wäschenbeuren (außerdem 1534-1569 Beihingen, 1557-1594 Neidlingen, 1608-1665 Salach, 1608-1653 Steinbach) zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Seit 1609 (Konrad-Siegmund von Freyberg-Eisenberg zu Wellendingen bzw. Conradt-Sigmundt v. Freyberg-Eisenberg zu Wellendingen) waren sie Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau. 1802 übten sie über die dem Kanton Neckar inkorporierte Ortschaft Wellendingen (Eigengut unter Territorialhoheit Österreichs) die Herrschaft aus. Außerdem zählte die Familie im 18. Jahrhundert wegen Worndorf zum Kanton Hegau und wegen Allmendingen (1593), Altheim (1512), Griesingen (1503) und Öpfingen, Hürbel, Knöringen mit Wiblishausen, Landstrost (1659) mit Offingen und Waldkirch (1506) zum Kanton Donau. S. Hohenfreyberg. L.: Genealogischer Kalender 1753, 529; Roth von Schreckenstein 2, 592; Freyberg-Eisenberg, M. Frhr. v., Genealogische Geschichte des Geschlechts der Freiherren von Freyberg, (handschriftlich), (o. O.) 1884; Hölzle, Beiwort 58, 60, 62, 64; Ruch 18 Anm., Anhang 78, 80; Hellstern 204, 219; Schulz 261; Archiv der Freiherren von Freyberg Schloss Allmendingen Urkundenregesten 1367-1910, bearb. v. Steuer, P., 2010.
Freiburg (Freiburg im Üchtland) (Reichsstadt, Kanton, Residenz). 1157 gründete der Herzog von Zähringen auf mit Burgund 1032 an das Reich gelangtem Gebiet die Stadt F. Sie fiel 1218 von den Herzögen von Zähringen an die Grafen von Kiburg (Kyburg), von diesen 1264/1277 an Habsburg. 1452 unterwarf sie sich Savoyen. 1478 erhielt sie Reichsunmittelbarkeit. 1481/1506 wurde sie als neunter Ort in die Eidgenossenschaft der Schweiz aufgenommen. Zwischen 1536 und 1538 eroberte sie von Savoyen Romont (Romort), Estavayer und Bulle, 1544 kaufte sie fast die gesamte Grafschaft Greyerz (Gruyères). Die Stadt wurde 1613 Sitz des Bischofs von Lausanne und Mittelpunkt der Gegenreformation in der Schweiz. L.: Wolff 525; Großer Historischer Weltatlas II 72 b (bis 1797) C3; Castella, G., Histoire du Canton de Fribourg, 1892; Zurich, P. de, Les origines de Fribourg et le quartier du Bourg au XVe et XVe siècles, 1924; Gedenkband zur 800-Jahrfeier-Freiburg, Freiburg im Üchtland, 1957; Geschichte des Kantons Freiburg, hg. v. Rufieux, R., Bd. 1f. Freiburg 1981; Portmann, U., Bürgerschaft im mittelalterlichen Freiburg, 1984; Carlen, L., Freiburg im Üchtland, LexMA 4 1989, 891f.; Die Freiburger Handfeste, hg. v. Foerster, H. u. a., 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 2, 193.
Freudental (reichsritterschaftliche Herrschaft). F. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam vor der Mediatisierung an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 161.
Freundstein (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die F. mit Schmieheim, Schweighausen, Berrweiler (Beerweiler), Bertschweiler (Berolzweiler) und Sierenz (Sierens) zum Ort (Bezirk, Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. S. Waldner von Freundstein. L.: Genealogischer Kalender 1753, 531.
Frick von Frickenhausen (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 123.
Fricktal (Tal, Herrschaft, Kanton). Das durch die Sisseln entwässerte, etwa 130 Quadratkilometer große F. zwischen Jura und Schwarzwald unterstand im 12. Jahrhundert den Grafen von Homburg, von Kiburg (Kyburg), der Stadt Rheinfelden und dem Kloster Säckingen. Ihre Rechte gingen seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert an Habsburg über, das 1408 schließlich die Städte Laufenburg und Säckingen erwarb. Am 29. 1. 1802 kam das F. mit den österreichischen Herrschaften Rheinfelden und Laufenburg an die Schweiz (Kanton F.) und wurde am 9. 2. 1803 dem Kanton Aargau angegliedert. L.: Wolff 41; Großer Historischer Weltatlas II 72 b (bis 1797) D1; Stalder, P., Vorderösterreichs Schicksal und Ende, 1932; Jegge, E., Die Geschichte des Fricktales bis 1803, 1943; Graf, W., Die Selbstverwaltung der fricktalischen Gemeinden im 18. Jahrhundert, 1966; Vorderösterreich, hg. v. Metz, F., 3. A. 1978.
Fries (Grafen, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Grafen von F. mit den um 1770 von den Eichler von Auritz erworbenen Teilen der Herrschaft Dennenlohe zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Hölzle, Beiwort 55; Riedenauer 123.
Frieß, Frießel (Reichsritter). Um 1700 zählten die F. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Froberg bzw. Froberg-Montjoie (Reichsritter, Grafen, Frohberg). Um 1806 zählten die Froberg-Montjoie bzw. Frohberg-Montjoie zum Kanton Rhön-Werra de Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Fronhofen, Frohnhoffen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Altmühl. Im 16. Jahrhundert gehörten die F. zum Kanton Rhön-Werra sowie zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Seyler 363; Riedenauer 123; Neumaier 90.
Fuchs (Reichsritter). Im 16. und 18. Jahrhundert zählten die F. in den Kantonen Altmühl, Baunach, Gebirg und Steigerwald zum Ritterkreis Franken. S. Fuchs von Bimbach, Fuchs von Dornheim, Fuchs von Neidenfels, Fuchs von Rügheim, Fuchs von Wiesentheid. L.: Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 209, 213; Ulrichs 209.
Fuchs, Fuchß (Reichsritter). Ogier Fuchß, württembergischer Obrist und Kommandant auf Hohentübingen, war etwa von 1659 bis 1674 Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 210.
Fuchs von Bimbach (Reichsritter). Vom Ende des 15. Jahrhunderts bis 1806 waren die F. mit dem Rittergut Bimbach Mitglied des Kantons Steigerwald des Ritterkreises Franken. Etwa in der gleichen Zeit waren die F. auch im Kanton Baunach immatrikuliert. Bis etwa 1650 erscheinen sie auch im Kanton Altmühl (Cronheim) sowie sehr früh auch im Kanton Gebirg. L.: Pfeiffer 196, 198; Riedenauer 123; Bechtolsheim 12, 18, 63; Rahrbach 81; Neumaier 98.
Fuchs von Dornheim (Reichsritter). Vom Ende des 16. Jahrhunderts bis zu ihrem Aussterben 1727 zählten die F. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 198; Bechtolsheim 2, 194; Rahrbach 81; Neumaier 73, 150.
Fuchs von Neidenfels (Reichsritter). Bis etwa 1650 zählten die F. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 210; Stetten 32; Riedenauer 123; Ulrichs 209; Neumaier 80, 86.
Fuchs von Rügheim (Reichsritter). Die F. zählten zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 126.
Fuchs von Wiesentheid (Reichsritter). Vom 16. Jahrhundert bis zu ihrem Aussterben 1673 zählten F. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 198.
Fuchsstadt (Reichsritter). Vielleicht zählten die F. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Fugger (Grafen, Reichsgrafen, Reichsfürsten). 1367 erscheint der Webermeister Hans Fugger aus Graben bei Schwabmünchen in Augsburg. Seine Nachkommen wurden bereits in der nächsten Generation ratsfähig. Während die von Andreas Fugger († 1457) begründete Linie F. vom Reh rasch in Bankrott geriet, erlangte die von Jakob Fugger begründete Linie F. von der Lilie durch die Fuggersche Handelsgesellschaft (Jakob Fugger der Ältere † 1469), das Kupfermonopol (Jakob Fugger der Reiche 1459-1525) und auch den Ablasshandel Weltgeltung. Seit 1504 waren die rasch zu den Bankiers der Päpste und der Habsburger aufsteigenden F. adlig, seit 1511 Grafen und seit 1514/1525/1530 Reichsgrafen. 1507 verpfändete König Maximilian I. der Familie die Grafschaft Kirchberg und die Stadt Weißenhorn, 1514 Biberbach in Burgau sowie 1536 die sog. Reichspflege. 1533 erwarben die F. die Herrschaft Oberndorf, 1537 Babenhausen und Glött, 1551 Kirchheim, 1580 Nordendorf, 1595 Wellenburg, 1597 Welden und 1682 die Herrschaft Hausen (bis 1756). Nach dem Tod Georg Fuggers († 1506) gründeten seine beiden Söhne Raimund († 1525) und Anton († 1560), der König der Kaufleute, der bei seinem Tode 6 Millionen Goldkronen bares Vermögen hinerließ, zwei Linien. Von Raimund stammen zwei Äste ab, von denen sich der eine in Pfirt (bis 1846), Sulmetingen (bis 1738) und Adelshofen (bis 1795), der andere in Weißenhorn (früh erloschen) und Kirchberg teilte. Von den Söhnen Anton Fuggers leiten sich die Linien Markus (mit Nordendorf, bis 1671), Johann und Jakob ab. Die Johann-Fuggerische Linie teilte sich in einen Ast, der die Herrschaft Nordendorf der Markusschen Linie erbte und deswegen - fälschlich - als Markus-Fuggerischer Ast bezeichnet wurde (mit der Herrschaft Nordendorf, den Dörfern Ehingen, Lauterbrunn [Lauterbronn], Duttenstein [Dutenstein], Demmingen [Diemingen], Wagenhofen [Wangerhof]), in den kirchheimischen Ast (mit Kirchheim, Eppishausen [Eppichhausen], Türkenfeld und Schmiechen [Schmüchen]), den mickhausischen (mückenhausischen) Ast (mit Mickhausen [Mückenhausen] und Schwindegg) und den glöttischen Ast (mit Glött, Hilgartsberg [Hilgartschberg], Oberndorf und Ellgau [Elgau]). Die Jakob-Fuggerische Linie zerfiel in den Zweig Babenhausen (mit Babenhausen und Boos) und den Zweig Wasserburg bzw. Wellenburg (mit Wellenburg, Gablingen [Gaiblingen], Biberbach und Rettenbach an der Günz). Im 18. Jahrhundert bestanden danach vor allem F. zu Nordendorf, Kirchheim, Mickhausen (Mückenhausen), Wasserburg oder Wellenburg, Glött, Babenhausen und Boos. Der Zweig Fugger von Babenhausen wurde 1803 in den Reichsfürstenstand erhoben (Reichsfürstentum Babenhausen). Die Fugger-Babenhausen und Fugger-Glött wurden 1805/1806 in Bayern mediatisiert, die Fugger-Nordendorf und Fugger-Kirchberg-Weißenhorn in Württemberg. Von 1560 bis 1805 zählten die F. wegen der 1551 erworbenen Herrschaften Niederalfingen und Stettenfels (bis 1747) zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Wolff 203; Zeumer 553 II b 61, 12; Großer Historischer Weltatlas III 22 (1648) E4, III 38 (1789) D3; Schulz 261; Ehrenberg, R., Das Zeitalter der Fugger, Bd. 1f. 3. A. 1922; Studien zur Fuggergeschichte, hg. v. Strieder, J., Bd. 1-8 1907ff.; Stauber, A., Das Haus Fugger von seinen Anfängen bis zur Gegenwart, 1960; Pölnitz, G. Frhr. v., Die Fugger, 2. A. 1960, Neudruck 1990; Unger, E. E., Die Fugger in Hall in Tirol, 1967; Fried, P., Die Fugger in der Herrschaftsgeschichte Schwabens, 1976; Nebinger, G./Rieber, A., Genealogie des Hauses Fugger von der Lilie, 1978; Kellenbenz, H., Fugger, LexMA 4 1989, 1010f.; Mandrou, R., Die Fugger als Grundbesitzer in Schwaben, (1969, deutsch) 1997; Häberlein, M., Die Fugger, 2006.
Führer von Haimendorf (Reichsritter?). Nürnberg, Kanton Odenwald, Ritterkreis Franken.
Fulda (Abtei, Reichsabtei, Hochstift, Fürstentum, Residenz). Das Kloster F. (zu ahd. feld?, aha) an der Fulda wurde am 12. 3. 744 durch Bonifatius' Schüler Sturmi (Sturmius) auf altem, durch Einfälle der Sachsen um 700 aber verödetem Siedlungsgebiet, das Bonifatius sich 743 von dem merowingischen Hausmeier Karlmann aus Königsgut hatte übertragen lassen, als Benediktinerabtei gegründet. 751 wurde es unmittelbar dem Papst unterstellt, 765 von König Pippin zur Reichsabtei erhoben und 774 von König Karl dem Großen mit der Immunität versehen. Im 9. Jahrhundert wurde F. einer der wichtigsten deutschen Schreiborte (Hildebrandslied, Muspilli, Tatian), durch dessen Bibliothek wichtige Texte überliefert wurden. 968 erhielten die Äbte den päpstlichen Primat vor allen Äbten Germaniens und Galliens und 1170 den Titel Reichsfürsten. Der im 9. Jahrhundert von den Alpen bis zur Nordsee reichende Streubesitz, der für das 12. Jahrhundert noch auf 15000 Hufen bzw. 450000 Morgen geschätzt wurde, schrumpfte (z. B. durch den Verlust von Breuberg im Odenwald) bis zum 13. Jahrhundert auf eine kleine Herrschaft in der Rhön und über Brückenau bis Hammelburg in Franken, die aber als geschlossenes Gebiet an Umfang immer noch die Herrschaftsgebiete anderer Abteien des Reiches übertraf. Im 15. Jahrhundert gingen die Fuldische Mark und Gersfeld verloren. 1487 musste fast das gesamte Stiftsgebiet an Mainz und Hessen verpfändet werden. Bei der Reichskreiseinteilung kam F. zum oberrheinischen Reichskreis. 1626 wurde das Kloster innerlich erneuert. Von 1632 bis 1634 war es Wilhelm V. von Hessen-Kassel als Fürst von Buchen übertragen. 1648 verlor F. das letzte Drittel von Vacha an Hessen-Kassel. Am 5. 10. 1752 wurde für das Stiftsland ein selbständiges Fürstbistum (1829 als Bistum neu errichtet) eingerichtet. Um 1790 zählte F. wegen Burghaun, Großenmoor, Marbachshöfe (Marbachshof) und Mahlertshof (Mahlertshöfe), Rothenkirchen, Steinbach, Dalherda, Eichenzell, Welkers, Geroda, Langenschwarz, Hechelmannskirchen, Köhlersmoor, Schlotzau, Lütter mit Altenfeld und Hettenhausen, Mansbach, Glaam, Oberbreitzbach, Wenigentaft, Poppenhausen, Eichenwinden, Farnlieden (Farnliede), Gackenhof, Hohensteg, Kohlstöcken, Remerz (Remerts), Rodholz, Sieblos, Steinwand, Tränkhof, Schmalnau, Weyhers, Zillbach und Sannerz mit Weiperz zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. 1802 wurde F. mit 33/37 Quadratmeilen und 90000 Einwohnern säkularisiert und wenig später die 1723/1734 gegründete Universität aufgehoben. 1803 fiel das Fürstbistum an Nassau-Oranien, 1806 an Frankreich, 1810 an das Großherzogtum Frankfurt und 1813 unter die Verwaltung Österreichs. 1815 kam es teilweise an Preußen, das es 1816 als Großherzogtum an Hessen-Kassel überließ, 1866 mit diesem wieder an Preußen, das zugleich von Bayern die Ämter Gersfeld, Hilders und Weyhers erhielt, 1945 zu Groß-Hessen bzw. zu dem Land Hessen. Die südlichen Gebiete gelangten 1815 an Bayern, die östlichen an sächsisch/thüringische Länder, Johannisberg (Johannesberg) im Rheingau an den Fürsten Metternich. Das Bistum F. wurde 1992/1994 Suffragan von Paderborn. L.: Wolff 238; Zeumer 552 II a 27; Wallner 695 OberrheinRK 4; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E3, III 22 (1648) D3, III 38 (1789) B3; Riedenauer 129; Die Territorien des Reichs 4, 128; Winkelmann-Holzapfel 149;Kalkoff, P., Die Reichsabtei Fulda am Vorabend der Reformation, Archiv f. Reformationsgeschichte 22 (1925); Werner-Hasselbach, T., Die älteren Güterverzeichnisse der Reichsabtei Fulda, 1942; Lübeck, K., Die Fuldaer Äbte und die Fürstäbte des Mittelalters, 1952; Hilpisch, S., Die Bischöfe von Fulda, 1957; Hoffmann, A., Studien zur Entstehung und Entwicklung des Territoriums der Reichsabtei Fulda und seiner Ämter, 1958; Stengel, E., Urkundenbuch des Klosters Fulda, 1958; Stengel, E., Die Reichsabtei Fulda in der deutschen Geschichte, 1948, 1960; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961; Der Landkreis Fulda, hg. v. Stieler, E., 1971; Die Klostergemeinschaft von Fulda im früheren Mittelalter, hg. v. Schmid, K., Bd. 1ff. 1978; Teuner, R., Die fuldische Ritterschaft 1510-1656, 1982; Hussong, K., Studien zur Geschichte der Reichsabtei Fulda bis zur Jahrtausendwende, Arch. f. Diplomatik 31 (1985), 1ff., 32 (1986), 129ff.; Jäger, B., Das geistliche Fürstentum Fulda in der frühen Neuzeit, 1986; Raab, H., Das Fürstbistum Fulda (1752-1802/03), 1989, Archiv. f. mittelrheinische Kirchengeschichte 41; Rathsack, M., Die Fuldaer Fälschungen, 1989; Hahn, H., Kleine Fulda-Chronik, 1989; Leinweber, J., Die Fuldaer Äbte und Bischöfe, 1989; Weidinger, U., Untersuchung zur Grundherrschaft des Klosters Fulda in der Karolingerzeit, (in) Strukturen der Grundherrschaft im frühen Mittelalter, 1989; Sandmann, M., Fulda, LexMA 4 1989, 1020ff.; Fulda im alten Reich, hg. v. Jäger, B., 1994; Fulda in seiner Geschichte, 1995; Geuenich, D., Die Stellung der Abtei Fulda, Fuldaer Geschichtsblätter 7 (1995); Meyer zu Ermgassen, H., Der Codex Eberhardi, Bd. 1ff. 1995ff.; Kloster Fulda, hg. v. Schrimpf, G., 1996; Witzel, W., Die fuldischen Ministerialen, 1998; Früh, M., Die Lehnsgerichtsbarkeit der Abtei Fulda, Hess. Jb. f. LG. 49 (1999), 39; Theisen, F., Mittelalterliches Stiftungsrecht, 2002; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 657, 1, 2, 198; Adel in Hessen, hg. v. Conze, E. u. a., 2010.
Füllbach, Fulpach, Fullbach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Pfeiffer 213; Riedenauer 123; Rahrbach 87.
Fürbringer (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 123; Neumaier 88.
Fürfeld (reichsritterschaftlicher Ort). F. bei Heilbronn wurde 1516 von den Herren von Helmstadt an die Gemmingen verkauft. Es war Mannlehen des Hochstifts Worms. Es gehörte zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. Über Württemberg kam F. 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 510.
Fürstenberg (Grafen, Fürsten, Fürstentum). Die Grafen und Fürsten von F. leiteten sich von einer fränkischen Grafenfamilie in Innerschwaben ab, die seit 1070 als Grafen von Urach bezeugt ist. 1218 erbten sie über Agnes von Zähringen die Güter der Herzöge von Zähringen um Freiburg im Breisgau sowie in der Baar bzw. im östlichen Schwarzwald (Haslach, Steinach, Biberach im Kinzigtal) und nannten sich zunächst nach Freiburg und seit etwa 1250 nach der zähringischen, 1175 erstmals erwähnten Burg Fürstenberg (fürdersten Berg) bei Neudingen in der Nähe von Donaueschingen. Weiter erhielten sie Lehen der Bischöfe von Straßburg. 1265 mussten sie aus dem Zähringer Erbe die Grafschaft Urach Württemberg überlassen. Heinrich I. von F. gewann 1278 Villingen, die Feste F. und die Herrschaft Dornstetten und erhielt 1283 als Vetter König Rudolfs von Habsburg durch königliche Belehnung die Landgrafschaft Baar. Von 1286 bis 1386 teilte sich eine jüngere Linie mit Residenz in Haslach im Kinzigtal ab. Nach 1408 spaltete sich von der Linie Baar die ältere Linie Kinzigtal ab (bis 1490). 1305 ging Bräunlingen, 1325/1326 Villingen, später außerdem Freiburg an Habsburg, 1320 Dornstetten an Württemberg verloren, doch wurde 1488 Eschingen bzw. Donaueschingen gewonnen. Der Verlust von Reichslehen im Renchtal sowie der Herrschaft Dornstetten wurde durch den Erwerb der Herrschaft Wolfach ausgeglichen. 1509 reichte die Grafschaft F., die zeitweise durch mehrere Linientrennungen aufgespalten war, dann aber wieder zusammenkam, vom Feldberg bis zum Kniebis und von der Donau (Möhringen) bis zum Schönenberg. Durch Heirat fiel 1534 aus werdenbergischem Erbe die Landgrafschaft Heiligenberg an, 1627 von den Grafen von Helfenstein die Herrschaften Wildenstein, Messkirch, Gundelfingen und Neufra, 1636 ein Anteil an Wiesensteig sowie 1639 die Landgrafschaft Stühlingen mit der Herrschaft Hewen (Hohenhewen), so dass sich die Güter innerhalb von hundert Jahren insgesamt vervierfachten. Nach dem Tod Graf Friedrichs II. († 1559) entstanden aus der Baarer Linie die jüngere Kinzigtaler Linie, von der sich 1614 eine Messkircher und eine Stühlinger Linie abspalteten und eine Heiligenberger Linie (bis 1716). 1664 wurde die (1716 ausgestorbene und von der Linie Messkirch beerbte) Linie Heiligenberg in den Reichsfürstenstand erhoben (1667 Sitz und Stimme in der Reichsfürstenbank), 1716 das ganze Haus. 1744 wurden die Güter nach Aussterben der Messkircher Linie durch die Stühlinger Linie in dem Fürstentum F. mit Residenz in Donaueschingen zusammengefasst. Am Ende des 18. Jahrhunderts hatten die Fürsten zu F. weiter die Herrschaften Hausen, Wartenberg, Prechtal, Romberg, Lenzkirch, Schenkenzell, Waldsberg, Schlatt am Randen, Aulfingen und Hausen vor Wald, die Stadt Hüfingen, die Obervogteiämter Blumberg, Engen, Haslach, Löffingen, Möhringen, Neufra, Neustadt, Stühlingen und Trochtelfingen und die Oberämter Heiligenberg, Hüfingen, Jungnau, Messkirch und Wolfach. Wegen Waldsberg und Stetten zählten die Fürsten, die bereits 1488 als Grafen Mitglieder der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee gewesen waren, zum Kanton Hegau und wegen Kluftern und Efrizweiler zum Bezirk (Quartier) Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben. 1804 erlosch die fürstliche Hauptlinie. Titel und Gut kamen an eine österreichisch-böhmische Nebenlinie. 1806 wurde F. mit 20000 Quadratkilometern und 100000 Einwohnern unter Baden, Württemberg und Hohenzollern-Sigmaringen aufgeteilt. Auf 1945 verlorenen böhmischen Nebengütern und in Österreich waren im 19. Jahrhundert neue Seitenlinien entstanden. L.: Wolff 171; Zeumer 553 II b 55, 61, 1; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E5, III 22 (1648) D5, III 38 (1789) C4; Ruch Anhang 3, 77, 82; Fürstenbergisches Urkundenbuch, hg. v. Riezler, S./Baumann, F., Bd. 1ff. 1877ff.; Riezler, S., Geschichte des fürstlichen Hauses Fürstenberg bis 1509, 1883; Tumbült, G., Das Fürstentum Fürstenberg von seinen Anfängen bis zur Mediatisierung im Jahre 1806, 1908; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Link, R., Verwaltung und Rechtspflege im Fürstentum Fürstenberg in den letzten Jahrzehnten vor der Mediatisierung (1744-1806), Diss. phil. Freiburg, 1942; Bader, K., Der deutsche Südwesten in seiner territorialgeschichtlichen Entwicklung, 2. unv. A. 1978; Vetter, A., Geschichte der Stadt Fürstenberg, 1960; Bader, K., Landes- und Gerichtsordnungen im Gebiet des Fürstentums Fürstenberg (15.-17. Jahrhundert), FS G. Schmelzeisen, 1980, 9; Eltz, E., Die Modernisierung einer Standesherrschaft, 1980; Asch, R., Verwaltung und Beamtentum der gräflich-fürstenbergischen Territorien vom Ausgang des Mittelalters bis zum schwedischen Krieg (1490-1632), 1986; Eberl, I., Fürstenberg, LexMA 4 1989, 1037; Die Fürstenberger, 1994; Mauerer, E., Südwestdeutscher Reichsadel im 17. und 18. Jahrhundert, 2001.
Fürstenwärther (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren von F. waren wegen dem halben Duchroth mit dem halben Oberhausen und einem Viertel der Ganerbschaft Burglayen (Burg Layen) Mitglied des Kantons Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 148.
Furtenbach (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert (um 1760) zählten die F. mit den Rittergütern Schnodsenbach, Burgambach und Zeisenbronn zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 15, 414; Riedenauer 123.
Gagern (Reichsritter). Das Adelsgeschlecht G. mit dem Sitz Gawern auf Rügen wird erstmals 1290 erwähnt. 1731 wurde eine Linie als Reichsfreiherren in den Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein aufgenommen. L.: Genealogischer Kalender 1753, 544.
Gail (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die G. mit Altdorf (Altorff), Mühlhausen und Staffelfelden zum Ort (Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. 1773 gehörten sie zu den bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten Familien des Ritterkreises Unterelsass. L.: Genealogischer Kalender 1753, 532; Roth von Schreckenstein 2, 592.
Gailing von Altheim, Gailing, Gayling, Gayling von Altheim (Reichsritter). Um 1550 bis etwa 1720 gehörten die G. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken (Geyling). Im 18. Jahrhundert zählten die G. zum Ort (Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben und zum Ritterkreis Unterelsass (Reichsfreiherren). Die G. erloschen männlicherseits 1940 und weiblicherseits 1987. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Riedenauer 123; Stetten 32; Neumaier 73, 150; Zander, P., Das Freiherrlich Gayling von Altheim'sche Gesamtarchiv, (in) Barockschloss Ebnet bei Freiburg i. Br., 1989.
Gailing von Illesheim, Geiling von Illesheim (Reichsritter), Gayling von Illesheim. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 123.
Gailingen (reichsritterschaftlicher Ort). G. bei Konstanz wird 965 erstmals erwähnt, dürfte aber bereits der frühen alemannischen Besiedlungszeit angehören. Bis 1806 zählte der Ort zum Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben. Von 1540 unterstand ein Drittel der Ortsherrschaft der Stadt Schaffhausen. Die hohe Gerichtsbarkeit und Landeshoheit hatte von 1465 bis 1805 Habsburg bzw. Österreich. Über Baden kam G. 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Götz, F., Untersee und Hochrhein, 1971.
Gaisberg (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von G. mit Teilen von Helfenberg (seit 1740), Schloss und Gut Hohenstein (1678-1738), Gut Schnait (seit 1633) und dem Rittergut Kleinbottwar und Schaubeck (Schabeck) (1645-1765) zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Wegen graneckischer Güter gehörte die Familie seit 1599 zum Kanton Neckar. 1805 waren Kantonsmitglieder Carl Ludwig, Ludwig-Heinrich und Ludwig von G. zu Schöckingen. Um 1785 bis 1800 gehörte Benjamin von G. als Personalist dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken an. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 62; Hellstern 204; Stetten 39, 183; Riedenauer 123; Kollmer 370, 376f.; Schulz 262; Gaisberg-Schöckingensches Archiv Schöckingen. Urkundenregesten 1365-1829, bearb. v. Müller, P., 1993 (141 Urkunden).
Gaist von Wildeck (Reichsritter). Von 1581 bis 1623 waren die G. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 204.
Gammertingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). Nach bronzezeitlichen und merowingerzeitlichen Gräbern erscheint im 13. Jahrhundert die von den Grafen von Veringen, die das 1101 erstmals erwähnte Dorf über die Grafen von Achalm, die Grafen von G. (vor 1182), die Grafen von Ronsberg und die Herren von Neuffen in der Mitte des 13. Jahrhunderts erlangt hatten, angelegte Stadt G. am linken Lauchertufer bei Sigmaringen. Nach mehrfachem Herrschaftswechsel kaufte der württembergische Obervogt Dietrich von Speth die Herrschaft G. mit Hettingen, Hermentingen, Feldhausen, Kettenacker und Neufra. Sie zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. 1806 kam sie an Hohenzollern-Sigmaringen, das die Spethschen Güter 1827 durch Kauf erwarb, 1850 an Preußen. Bis 1925 war G. Sitz eines Oberamtes. 1945 gelangte es an Württemberg-Hohenzollern, 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 508; Wiest, J., Geschichte der Stadt Gammertingen, 1928, Neudruck 1961; Burkarth, H., Die Geschichte der ehemaligen Herrschaft Gammertingen-Hettingen, 1983.
Gams (Reichsdorf), Gambs. G. in der Schweiz im heutigen Kanton Sankt Gallen?). Campesias wird 835 erstmals genannt. Zunächst gehörte es zur Herrschaft Sax. Nach einer Erbteilung um 1360 bildete es eine eigene Herrschaft. 1393 verkaufte Eberhard der Ältere von Sax G. mit Burg Hohensax für 20000 Gulden an die Herzöge von Österreich. 1398 erhielt sein Neffe Eberhard der Jüngere von Sax die Herrschaft als Lehen Österreichs. Über eine Erbtochter kam sie an Kaspar von Bonstetten. Auf Bitte der Leute von Gams kauften Schwyz und Glarus 1497 die Herrschaft, die in der Reformation katholisch blieb. Als Reichsdorf erschien Gams erstmals 1609 bei dem 1603-1605 als Erzieher im Dienst der Herren von Sax/Hohensax stehenden Melchior Goldast von Haiminsfeld (Haimisfeld). 1797 kam Gams zum Kanton Linth, 1803 zum Kanton Sankt Gallen der Schweiz. L.: Goldast, Reichshandlung 1609, Einleitung; Jenichen 12; Hugo 475; Historisch-biographisches Lexikon der Schweiz Bd. 3 (1926), 388.
Gans von Otzberg, Gans von Uzberg (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert (um 1785) zählten die G. zum Ritterkreis Rhein und bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 123; Stetten 33; Neumaier 73, 150.
Gartner (Reichsritter). Johann Thomas von G. war von 1714 bis 1730 Personalist im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 262.
Gauerstadt (Reichsritter), Gauberstadt. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Gebirg (Kanton, Ritterkanton). Der Kanton G. war eine Untergliederung des Ritterkreises Franken der Reichsritterschaft. Er war seinerseits in die Quartiere Fichtelberg, Forchheim, Hollfeld und Rodach eingeteilt. Um 1800 zählte die Kantonskorporation zu den Mitgliedern des Kantons. L.: Mader 3, 318ff., 8, 661ff., 8, 682ff.; Wolff 512; Riedenauer 116, 122ff., 129; Waldenfels, W., Frhr. v., Die Ritterschaft des heutigen Oberfranken im Jahre 1495, Arch. d. hist. Ver. Oberfranken 26, 3 (1917), 61ff.; Rupprecht, K., Ritterschaftliche Herrschaftswahrung in Franken, 1994.
Gebsattel (Reichsritter, Freiherren). Vielleicht kurz vor 1100 entstand an einer Tauberfurt als Witwensitz einer Gräfin von Rothenburg G. Als Folge der Ausdehnung Rothenburgs verlegten die G. ihren Sitz nach Acholshausen, später nach Trennfeld. Im 16. bis 18. Jahrhundert zählten die Freiherren G. mit Teilen von Haselbach, der Hälfte von Burglauer, Lebenhan und Teilen von Leutershausen zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Im frühen 16. Jahrhundert waren sie auch im Kanton Baunach, im 17. Jahrhundert auch im Kanton Odenwald immatrikuliert. L.: Genealogischer Kalender, 1753, 538; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 364; Winkelmann-Holzapfel 149; Pfeiffer 198, 211; Riedenauer 123; Rahrbach 88; Neumaier 90.
Geilber (Reichsritter). Vielleicht zählten die G. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Riedenauer 123.
Geilsdorf (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert und im frühen 18. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. a. Geylstorff. L.: Riedenauer 123; Pfeiffer 209.
Geißmar, Geismar (Reichsritter). Im 17./18. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 364f.; Riedenauer 123.
Geizkofler (Reichsritter). Von 1600 bis 1662 waren die G., von denen der aus Brixen stammende Zacharias Geizkofler nach dem Studium des Rechts in Ingolstadt, Straßburg und Basel sowie Italien und Frankreich 1593 zum Reichspfennigmeister aufstieg, wegen Haunsheim und Wäschenbeuren im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 262; Sigelen, A., Dem ganzen Geschlecht nützlich und rühmlich, 2009.
Geldern (Reichsritter). Vielleicht zählten die G. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Gemmingen (Herren, Reichsritter). G. (Gemmincheim) bei Sinsheim im Kraichgau wird 769 anlässlich einer Gabe an Lorsch erstmals erwähnt (768 Gemminisheim?). 1233 bzw. 1275 erscheinen (wohl mit Allodialgut) Herren von G., die sich später mit den Grafen von Neipperg in die Herrschaft über G. teilten. Die seit der Wende des 13. Jh.s in die später weitverzweigten Hauptstämme Guttenberg (1449, Zweigstamm Steinegg-Hagenschieß Beginn des 15. Jh.s, später Bessenbach) und Hornberg (1612, vorher Bürg) geteilte Familie G. war bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Zeitweise bestanden in G. drei Schlösser. Das später der Reichsritterschaft Schwaben und Franken aufgeschworene Geschlecht bildete die Linien (Steineck bzw.) Steinegg, G., Mühlhausen, Presteneck, Horneck, Tiefenbronn und Hamberg (Homberg) aus. Zu ihren Gütern zählten innerhalb des Ritterkreises Schwaben im Kanton Neckar Hamberg (Homberg) (Lehen Badens, v. G. zu Steinegg, 1457), Hohenwart (Lehen Badens, v. G. zu Steinegg, 1457), Lehningen (Lehen Badens, v. G. zu Mühlhausen), Mühlhausen an der Würm (Erblehen von G. zu Mühlhausen), Neuhausen im Hagenschieß (Lehen Badens, v. G. zu Steinegg), Schellbronn (Lehen Badens, v. G. zu Steinegg, 1457), Steinegg (Lehen Badens, v. G. zu Steinegg, 1407), Tiefenbronn (Lehen Badens, v. G. zu Steinegg), im Kanton Kocher Ganerbschaft Bönnigheim (Bennigheim) mit Erligheim, Beihingen teilweise (seit 1675), Filseck (1593-1597), Neubronn teilweise, Hochberg (1684-1779), Talheim teilweise, im Kanton Kraichgau Erligheim, Guttenberg, Adersbach mit Rauhof, Bonfeld mit (dem 1732 von Gemmingen-Hornberg erworbenen) Babstadt, Fürfeld, Rappenau, Treschklingen, fünf Achtel Gemmingen, Hüffenhardt mit Kälbertshausen, Neckarmühlbach, Wollenberg und Michelfeld sowie im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, in dem sie von den Anfängen bis 1806 immatrikuliert waren, drei Viertel Crumbach (Fränkisch-Crumbach), Bierbach, Eberbach, Erlau, Freiheit, Hof Güttersbach, Michelbach, Hof Rodenstein (17. Jh.) mit Rodensteinschen Waldungen, Altenberg (Schloss und Gut mit Niedersteinach 1622), Hoffenheim (1771), Teile von Sachsenflur, Unterheimbach mit Oberheimbach, Bürg (1334), Ilgenberg, Leibenstadt, Lobenbacherhof, Neckarzimmern mit Schloss Hornberg (1612), Steinbach, Stockbronn (Stockbrunn), Teile von Widdern (15. Jh.), Kochendorf teilweise (1749), Herrschaft Maienfels und Neuhütten (16. Jh., gemeinschaftlich mit den Weiler) sowie Schloss Presteneck teilweise. 1520 wurde in G. die Reformation eingeführt. Um 1790 waren die G. auch im Kanton Baunach immatrikuliert. 1806 kam G. an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. (Am Beginn des 21. Jh.s sind noch rund 200 Namensträger bezeugt.) L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 56, 59, 62-64; Winkelmann-Holzapfel 150; Hellstern 204, 218, 219; Schulz 262; Riedenauer 123; Stetten 32, 36; Rahrbach 90; Neumaier 72, 149f., 151f.; Fleck, A., Die Mediatisierung der Reichsfreiherrn von Gemmingen beim Übergang in die badischen Souveränitätslande, Diss. jur. Mainz 1972; Andermann, K., In Angelegenheiten der Ritterschaft, 1986; Andermann, K., Die Urkunden des Freiherrlich von Gemmingen’schen Archivs auf Burg Guttenberg über dem Neckar, 1990; Andermann, K., .Die Urkunden der Freiherrlich von Gemmingen’schen Archive auf Gemmingen und Fürfeld - Regesten 1331-1849, 2011; Archive der Freiherren von Degenfeld-Neuhaus und Gemmingen-Hornberg-Babstadt - Urkundenregesten 1439-1902, bearb. v. Burkhardt, M., 2013.
Genf (Kanton). Nach der 1533 erfolgten Vertreibung des Bischofs von G. aus der Stadt G. wurde in der seit 1526 mit Bern und Freiburg (im Üchtland) verbündeten Stadt die Reformation eingeführt. 1584 schloss sich G. mit Bern und Zürich, später auch mit Frankreich gegen Savoyen zusammen, das 1603 Genfs Unabhängigkeit anerkannte. Nach der vorübergehenden Eingliederung in Frankreich (1798-1815) wurde G. nach gewissen gebietsmäßigen Abrundungen am 19. 5. 1815 als 22. Kanton der Eidgenossenschaft der Schweiz aufgenommen. L.: Wolff 538; Histoire de Genève, hg. v. d. Société d' Histoire, Bd. 1f. Genf 1951ff.; Geisendorf, P., Bibliographie raisonée de l'histoire de Genève, 1967; Moreau, J., Dictionnaire de géographie historique, 1972, 131 Genevois ; Poncet, A., Châtelains et sujets dans la campagne genevoise (1536-1792), 1973; Eidgenössische Grenzfälle, hg. v. Kaiser, W. u. a., 2001.
Geradstetten (reichsritterschaftliche Herrschaft). G. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam noch vor der Mediatisierung (zu einem Drittel) an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Gerboth, Gerrodt (Reichsritter). Von etwa 1560 bis etwa 1650 waren die G. im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Riedenauer 123.
Gersau (freier Ort, zugewandter Ort, Republik). 1064 wird der Hof G. am Vierwaldstätter See als Gut des Klosters Muri erstmals erwähnt. Die Vogtei hatten zunächst die Grafen von Habsburg, seit Ende des 13. Jahrhunderts durch Verpfändung Luzerner Patrizier und seit 1390 durch Kauf G. selbst, das sich bereits 1332/1359 als zugewandter Ort der Eidgenossenschaft der Schweiz angeschlossen hatte. 1433 erlangte es die Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit. 1798 ging es im Kanton Waldstätte der Helvetischen Republik auf und kam 1817 mit etwa 1000 Einwohnern und 15 Quadratkilometern Gebiet zum Kanton Schwyz. L.: Wolff 531; Camenzind, D., Geschichte der Republik Gersau, 1863.
Gersfeld (Stadt, Herrschaft). 944 gaben Gerhard und Snelburg ihre Güter in dem vermutlich älteren G. (Geresfeld) an der oberen Fulda an das Kloster Fulda. Dieses erwirkte 1359 Stadtrecht für G. 1402 und 1428 eroberte das Hochstift Würzburg den Ort und gab ihn an die von Ebersberg genannt von Weyhers. Sie führten um 1540 die Reformation ein. 1804 kam das zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken zählende G. an das Großherzogtum Würzburg, 1806 an Bayern, 1866 an Preußen (Hessen-Nassau) und 1945 an Hessen. L.: Wolff 513; Abel, A., Heimatbuch des Kreises Gersfeld, 1924; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961.
Geuder von Heroldsberg, Geuder (Reichsritter). 1391 erwarben die in Nürnberg sitzenden Patrizier Geuder das Reichslehen Heroldsberg, das vor ihnen die Nassauer und von diesen über die Burggrafen von Nürnberg Herzog Swantibor von Pommern innegehabt hatte. Im 17. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken, im 18. Jahrhundert wegen Stein (Kanton Altmühl) und anderer Güter (Kanton Baunach) zum Ritterkreis Franken (Geuder-Rabenstein). S. Heroldsberg. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 196; Riedenauer 123.
Geyer von Giebelstadt, Geyer zu Giebelstadt (Reichsritter). Die G(eyer von Giebelstadt bei Ochsenfurt) entstammten der Ministerialität der Grafen von Rieneck. Bekanntester Vertreter war Florian G. (1490-3. 6. 1525). Von vor 1550 bis nach 1700 zählten die G. zum Kanton Odenwald, in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts auch zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. 1685 wurden die G. Reichsgrafen. Nach ihrem Aussterben fiel ihre Reichsgrafschaft mit Giebelstadt, Ingolstadt in Unterfranken, Reinsbronn, Goldbach und Rechten in Neunkirchen an Brandenburg/Preußen (1704). L.: Pfeiffer 210; Stetten 32; Riedenauer 123; Rahrbach 94; Neumaier 73, 149, 152.
Geylstorff (Reichsritter), Geilsdorf. Im 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. a. Geilsdorf. L.: Pfeiffer 209.
Geypel, Geipel, Geubel, Gruppel (Reichsritter). Von vor 1550 bis nach 1720 zählten die G. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 32; Riedenauer 123; Neumaier 66, 73 (Geipel von Schöllkrippen).
Geyso zu Mansbach (Reichsritter). Die G. zählten im 16. bis 18. Jahrhundert mit Mansbach, Glaam, Oberbreitzbach, der Hälfte von Rossdorf und Wenigentaft zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Genealogischer Kalender 1753, 538; Stieber; Seyler 365; Winkelmann-Holzapfel 151; Riedenauer 123; Adel in Hessen, hg. v. Conze, E. u. a., 2010
Giech (Reichsritter, Reichsgrafen). Seit 1125 erscheint die Burg G. bei Bamberg, nach der sich seit 1137 eine ministerialische Adelsfamilie G. aus dem Hause der Grafen von Wertheim benannte, die in den Diensten der Grafen von Andechs und der Bischöfe von Bamberg stand. Sie erwarb Güter um Bamberg und Würzburg, in der Oberpfalz und in Böhmen. Um 1350 teilte sie sich in die bald ausgestorbene Linie Oberbrunn (Brunn) und in die Linie Ellern-Kröttendorf. Die G. waren zunächst fränkische Reichsritter (Kanton Gebirg „Thurnau, Buchau“, im frühen 16. Jahrhundert auch Kanton Steigerwald, außerdem im frühen 16. und späten 18. Jahrhundert Kanton Baunach), seit 1680 Reichsfreiherren und seit 1695 Reichsgrafen. Von 1564/1731 bis 1796 hatten sie die Herrschaft Thurnau der Ministerialenfamilie Förtsch von Thurnau. 1726 erlangten sie Sitz und Stimme im fränkischen Reichsgrafenkollegium und im fränkischen Reichskreis. 1740 beerbten sie zusammen mit Hohenlohe-Kirchberg die Grafen von Wolfstein. 1796 wurden sie von Preußen gewaltsam mediatisiert, behielten aber ihr Stimmrecht im Reichsgrafenkollegium und im Reichskreis. Von 1806 bis 1810 stand G. mit Bayreuth unter der Herrschaft Frankreichs, 1810 fiel G. mit Bayreuth an Bayern. Die Burg G. kam schon in der Mitte des 12. Jahrhunderts durch Heirat an die Grafen von Andechs, bei deren Aussterben 1248 an die Truhendingen und die Burggrafen von Nürnberg, 1390 durch Kauf von den Truhendingen an das Hochstift Bamberg. L.: Wolff 98; Zeumer 554 II b 62, 8, 62, 15; Pfeiffer 196, 208, 214; Riedenauer 123; Bechtolsheim 2; Rahrbach 96; Guttenberg, E., Die Territorienbildung am Obermain, 1927, Neudruck 1966; Pezolt, U. v., Die Herrschaft Thurnau im 18. Jahrhundert, 1968; Pezold, U. v., Adelige Standesherrschaft im Vormärz, 2003.
Giel von Gielsberg (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren G. zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. Außerdem waren sie 1783 wegen Reisensburg, Nornheim und Leinheim im Kanton Donau immatrikuliert. L.: Genealogischer Kalender 1753, 529; Roth von Schreckenstein 2, 592; Ruch Anhang 78.
Gießen, Giese? (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 123.
Girger von Grünbühl (Reichsritter). Seit 1661 war der als württembergischer Capitain über das Landvolk bezeichnete Maximilian Jakob G. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 204.
Glarus (Kanton). Das ursprünglich rätisch, seit dem 6. Jahrhundert alemannisch besiedelte Tal der Linth kam vermutlich im 9. Jahrhundert an das Kloster Säckingen, dessen Schutzpatron, der heilige Fridolin, es christianisiert haben soll. Im späten 13. Jahrhundert wurde es durch die den Grafen von Lenzburg (bis 1173), Otto von Burgund und den Grafen von Kiburg (Kyburg) 1264 folgenden habsburgischen Vögte (Habsburg) bedroht. Deshalb verband sich die erstmals 1289 fassbare Talschaft 1323 mit Schwyz und 1352 mit den Eidgenossen der Schweiz und erlangte durch den eidgenössischen Sieg bei Näfels 1388 die Unabhängigkeit. 1395 kaufte der Ort G. sämtliche Rechte von Säckingen, 1415 erlangte er vom König die Reichsunmittelbarkeit sowie den Blutbann. Daneben beteiligte sich G. an der Eroberung des Aargaus, bekam Anteil an den sog. gemeinen Herrschaften, nahm 1436 zusammen mit Schwyz Toggenburg ins Landrecht auf und sicherte sich die Pfandschaft über Uznach und Gaster. 1473 wurde G. vollberechtigtes Mitglied der Eidgenossenschaft. 1517 kaufte es die Herrschaft Werdenberg und die Herrschaft Wartau (Untertanenlande). 1528 trat es überwiegend zur Reformation über. 1798 wurde G. mit den gemeinen Herrschaften, den Untertanenlanden, dem Rheintal und dem Oberen Toggenburg als Kanton Linth Teil der Helvetischen Republik. 1803/1815 wurde das ehemalige Glarner Gebiet als Kanton anerkannt. 1836 gab es sich eine am 22. 5. 1887 abgeänderte Verfassung mit Landsgemeinde, Landrat, Landammann und Obergericht. L.: Wolff 523f.; Spälti, H., Geschichte der Stadt Glarus, 1911; Thürer, G., Kultur des alten Landes Glarus, 1936; Stucki, F., Beiträge zur Geschichte des Landes Glarus, 1936; Winteler, J., Geschichte des Landes Glarus, Bd. 1f. 1952ff.; Die Rechtsquellen des Kantons Glarus, hg. v. Stucki, F., 1984; Steinmüller, J., Glarus um 1800, 1989; Hauser, W., Die Entwicklung der Zivilrechtspflege des Kantons Glarus, 1989; Tremp, E., Glarus, LexMA 4 1989, 1476f.
Gleichen genannt von Rußwurm (Freiherren, Reichsritter). Seit etwa 1750 waren die Freiherren von G. mit Bonnland Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Rußwurm. L.: Stieber; Seyler 365f.; Winkelmann-Holzapfel 151; Riedenauer 123; Rahrbach 100.
Gnodstadt, Gnodtstatt, Gnottstadt (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 123; Rahrbach 102.
Goez (Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Gofer, Hofer? (Reichsritter). Um 1780 zählten G. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Goldochs zu Beratsweiler (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Odenwald und zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123; Neumaier 74, 76.
Göler von Ravensburg (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die G. mit Sulzfeld und Teilen von Kieselbronn zum Kanton Kraichgau sowie 1651 mit einem Viertel Beihingen zum Kanton Kocher, beide im Ritterkreis Schwaben. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts waren sie im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert, um 1750 im Kanton Gebirg. Außerdem zählten sie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 63; Riedenauer 123; Schulz 262.
Goll (, Gollen) (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von G. mit Neunthausen, das um 1800 an Freiherr von Gaisberg und 1803 teilweise an Freiherrn von Linden gelangte, zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 64.
Göllnitz (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren von G. zählten von 1654 bis zum Tod Christoph Wilhelms von G. 1793 zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben sowie von 1651 bis 1790 wegen Waldenstein zum Kanton Kocher. L.: Genealogischer Kalender 1753, 531; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 204; Schulz 262.
Golnitz (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert waren die G. Mitglied im Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Gopp, Goppe von Marezek (Reichsritter). Vielleicht zählten die G. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 123.
Goßbach, Goßbach zu Freudental (Reichsritter). Philip G. zu Freudental (Freudenthal) war 1592/1593 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 204.
Gottesfelden, Gottsfeld, Gotzfeld (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 123.
Gottesmann zum Thurn, Gottsmann von Thurn (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zu den Kantonen Gebirg (bis ins frühe 17. Jahrhundert), Steigerwald, Altmühl und Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Gottfahrt (Reichsritter). Vielleicht zählten die G. zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 123.
Grafeneck, Graveneck (Reichsritter). Von 1592 bis 1600 war Ferdinand Friedrich von G., Herr zu Marschalkenzimmern und Hofrichteramtsstatthalter zu Rottweil, Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Von 1629 bis 1651 waren die G. wegen Gütern in Geradstetten, Bartenbach und Lerchenberg, von 1674 bis 1697 wegen Waldstetten bzw. Unterwaldstetten (Waldstetten) im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Hellstern 204; Schulz 262.
Grafenreuth, Gravenreuth (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert waren die G. Mitglied im Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123.
Grandson (Herrschaft). Nach der um 1000 gegründeten Burg G. am südwestlichen Neuenburger See nannten sich Herren von G. Die zugehörige Herrschaft kam 1389 zu Savoyen und wechselte 1475/1476 mehrfach zwischen Bern und Freiburg. 1815 gelangte G. zum Kanton Waadt. L.: Wolff 530; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) B3; Michaud, L., Grandson, 1957.
Grappendorf (Reichsritter). Im 17. (etwa 1680) und 18. Jahrhundert (etwa 1760) zählten die G. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 366; Riedenauer 123.
Graubünden (Kanton). Das ursprünglich von den Rätern bewohnte Gebiet im Südosten der heutigen Schweiz wurde 15 v. Chr. von den Römern unterworfen (Provinz Raetia prima). Seit 536/539 gehörte es zum fränkischen Reich, seit 843 zu dessen ostfränkischem Teil. Wichtigste Herren waren der Bischof von Chur und der Abt von Disentis. Seit 1200 sind Gemeinden von Freien nachweisbar, zu denen freie Rodungssiedler (Walser) kamen. Gegen Versuche der Grafen von Habsburg, ihre Herrschaft auszudehnen, entstand 1367 der Gotteshausbund der Talschaften Domleschg, Oberhalbstein, Bergell und Engadin sowie der Stadt Chur und des Domkapitels. 1395 vereinigte sich u. a. das Vorderrheintal (Disentis, Rhäzüns, Sax, 1395 Gruob, 1399 Hohentrins, 1406 Schams, 1441 Cazis, 1480 Misox, Calanca) zum Oberen oder (vielleicht wegen der grauen Bekleidung der bäuerlichen Einwohner seit 1442) Grauen Bund (1424 erneuert), am 8. 6. 1436 die ehemals toggenburgischen Gemeinden im Prätigau (Prättigau) zum Zehngerichtenbund (Belfort, Davos, Klosters, Castels, Schiers, Schanfigg, Langwies, Churwalden, Maienfeld, Malans-Jenins). Diese Bünde bzw. deren Orte verbanden sich 1471 untereinander. 1470 wurden sechs Gerichte im Prättigau durch Kauf erworben. 1497/1498 gingen Gotteshausbund, Grauer Bund und Zehngerichtenbund ein Bündnis mit den Eidgenossen der Schweiz ein. 1499 wurden die Grafen von Tirol bzw. Erzherzöge von Österreich besiegt. 1512 eroberten die Drei Bünde (Gemeine drei Bünde) Chiavenna, Veltlin und Bormio. Wenig später fand die Reformation Eingang. Am 23. 9. 1524 schlossen sich die drei Bünde eng zum Freistaat der drei Bünde zusammen. Namengebend wurde dabei der Graue Bund. Von 1649 bis 1652 wurden die letzten Rechte Österreichs im Zehngerichtenbund und im Engadin abgelöst. Im Gegenzug gab der Bischof von Chur seine Leute im Vinschgau an die Grafen von Tirol bzw. Erzherzöge von Österreich. Im 17. Jahrhundert besetzten Frankreich und Österreich/Spanien abwechselnd das Gebiet, doch gelang Georg Jenatsch die Sicherung der Unabhängigkeit. 1797 gingen Chiavenna, das Veltlin und Bormio an die Zisalpinische Republik verloren. 1798/1799 wurde G. als Kanton Rätien mit der Helvetischen Republik vereinigt, 1803/1815 fünfzehnter, um Tarasp vergrößerter Kanton der Eidgenossenschaft. 1814 gab sich G. eine neue Verfassung. L.: Wolff 533ff.; Plattner, W., Die Entstehung des Freistaates der drei Bünde, 1895; Heierli, J./Oechsli, W., Urgeschichte Graubündens, 1903; Planta, P. v., Geschichte von Graubünden, 3. A. 1913; Caliezi, B., Der Übergang der Herrschaft Räzüns an den Kanton Graubünden, 1920; Heuberger, R., Raetien im Altertum und Frühmittelalter, 1932; Gillardon, P., Geschichte des Zehngerichtenbundes, 1936; Müller, I., Die Entstehung des Grauen Bundes, Zs. f. schweizer. Geschichte 21 (1941); Kern, W., Graubünden, Bd. 1f. 1944ff.; Pieth, F., Bündnergeschichte, 1945; Bündner Urkundenbuch, bearb. v. Meyer-Marthaler, E./Perret, F., 1947ff.; Jenny, R., Historisches über den Freistaat Graubünden, Bd. 1ff. 1964; Festschrift 600 Jahre Gotteshausbund, 1967; Bundi, M., Zur Besiedlungs- und Wirtschaftsgeschichte Graubündens im Mittelalter, 1982; Bischofberger, H., Graubünden, LexMA 4 1989, 1659; Jahrzeitbücher, Urbare und Rödel Graubündens, Band 1 Die Kreise Disentis und Ruis, Band 2 Die Kreise Ilanz, Lugnez und Trins, bearb. v. Brunold, U. u. a., 1999ff.R; athgeb, C., Die Verfassungsentwicklung Graubündens im 19. Jahrhundert, 2003.
Grävenitz (Grafen). Die über Christiane von G. (1686-1744) in Württemberg hochgekommenen Grafen von G. waren am Ende des 18. Jahrhunderts Mitglied des Kollegiums der fränkischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags. Von 1711 bis 1764 waren sie Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben (davon 1727-1736 wegen Freudental). L.: Zeumer 554 II b 62, 16; Schulz 262; Oßwald-Bargende, S., Die Mätresse, der Fürst und die Macht, 2000.
Greck von Kochendorf, Greck zu Kochendorf (Reichsritter). Von vor 1550 bis etwa 1750 zählten die G. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 124; Stetten 32; Neumaier 66, 73, 149, 151.
Greifenclau, Greiffenclau zu Vollrads (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von G. mit Gereuth, Hafenpreppach und Albersdorf (Aldersdorf) zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. Seit 1750 waren sie (als Personalisten) Mitglieder des Kantons Odenwald. Von 1723 bis 1738 war Lothar von Greiffenclau-Vollrads wegen Eislingen (Großeislingen) im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Bis 1764 waren Familienangehörige dort Personalisten. L.: Genealogischer Kalender 1753, 542; Stieber; Riedenauer 124; Stetten 39; Schulz 262.
Greifenclau-Dehrn zu Vollrads, Greiffenclau-Dehrn zu Vollrads (Freiherren, Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von Greiffenclau-Dehrn zu Vollrads mit einem Achtel der Ganerbschaft Mommenheim zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Zimmermann 70f.; Winkelmann-Holzapfel 151; Rahrbach 103.
Greifensee (Herrschaft). Am Ostufer des Greifensees bei Zürich gründeten die Grafen von Rapperswil im 13. Jahrhundert das Städtchen G. 1402 kam die Herrschaft G. an Zürich. L.: Wolff 519; Schaufelberger, O., Der Greifensee, 1954; Kläui, P., Bezirkschroniken des Kantons Zürich, Bd. 3 1961.
Greith, Greuth (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die G. (Greuth) zum Kanton Hegau bzw. Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch 18 Anm 2.
Gremlich von Jungingen, Gremlich von Jungningen (Reichsritter). Von 1581 bis 1623 waren die G. wegen der Hälfte von Sondelfingen Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 204.
Grempp, Gremp (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert gehörten die G. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Grempp von Freudenstein (Reichsritter). Joachim G., Burgvogt auf Zollern, zählte seit 1548 zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Die Familie war bis etwa 1628 Kantonsmitglied. 1773 gehörten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten G. zum Ritterkreis Unterelsass. Sie erloschen männlicherseits im 20. Jahrhundert. L.: Hellstern 204.
Greul, Graul, Dernbach genannt Greul (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. (S. Dernbach.) L.: Riedenauer 124.
Greusing (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Baunach und zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Gripp auf Storzeln-Freudenach (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch 18 Anm. 2.
Grolach (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Grönenbach, Grönbach, Grünenbach (Herrschaft). 1384 erwarben die Ritter von Rothenstein die von Kaiser Otto II. dem Stift Kempten überlassene, bis 1260 bei den Freiherren von G. befindliche Herrschaft G. bei Memmingen. 1482 kam die zum schwäbischen Reichskreis und zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben zählende Herrschaft erbweise an die Marschälle von Pappenheim, 1612 an die Fugger und 1695/1696 durch Rückkauf an die Fürstabtei Kempten. 1803 fiel sie an Bayern. L.: Wolff 158, 508; Wallner 685 SchwäbRK 7; Sedelmayer, J., Geschichte des Marktfleckens Grönenbach, 1910.
Grorod, Grorodt, Gränrodt (Reichsritter). Um 1700 zählten die G. zum Kanton Odenwald im Ritterkeis Franken. S. Grünrod. L.: Riedenauer 123.
Groschlag (Reichsritter). Vom frühen 16. Jahrhundert bis 1806 zählten die G. zum Kanton ; des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 32; Riedenauer 124; Neumaier 67, 70, 73, 150.
Groschlag von Dieburg, Groschlag von und zu Dieburg (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die nach Schloss und Gut Dieburg benannten Freiherren von G. mit dem 1808 an Hessen-Darmstadt kommenden Hergershausen (Hengershausen), Eppertshausen, dem 1799 an den Grafen Lerchenfeld (Lerchfeld) gelangenden Sickenhofen und dem seit 1799 den Albini gehörenden Messel zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie Mitglied im Ritterkreis Rhein. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Winkelmann-Holzapfel 151; Stetten 36, 187.
Groß (Reichsritter). Im Jahre 1801 zählten die G. mit Allersheim, das 1808 an Würzburg fiel, und Rottenbauer zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Zeitweise gehörten sie auch dem Kanton Baunach an. (S. Groß von Trockau.) L.: Stetten 36, 188; Riedenauer 124.
Groß von Trockau (Freiherren, Reichsritter). Vom frühen 16. Jahrhundert bis 1806 zählten die Freiherren G. mit Teilen der Herrschaft Trockau zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 55; Winkelmann-Holzapfel 151; Pfeiffer 208; Riedenauer 124; Rahrbach 106; Neumaier 183
Großaspach (reichsritterschaftlicher Ort). G. nordwestlich von Backnang zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Wolff 510.
Grumbach (Reichsritter). Im 16. bis 18. Jahrhundert zählten die G. zu den Kantonen Rhön-Werra (von Anfang des 16. bis Mitte des 18. Jahrhunderts) und Steigerwald (17. Jahrhundert) des Ritterkreises Franken. Früh waren sie auch im Kanton Odenwald immatrikuliert. Wilhelm von G. (1503-1567) war Schwager Florian Geyers sowie Lehnsmann des Hochstifts Würzburg und der Markgrafen von Brandenburg und unternahm für die Reichsritterschaft den letzten Versuch einer Erhebung gegen die Landesherren (Grumbachsche Händel), in dessen Verlauf er 1563 geächtet und 1567 hingerichtet wurde. L.: Stieber; Roth v. Schreckenstein 2, 593; Ortloff, F., Geschichte der Grumbacher Händel, 1868ff.; Seyler 366; Pfeiffer 198, 211; Bechtolsheim 13, 17; Riedenauer 124; Stetten 10f., 25; Rahrbach 110; Neumaier 89.
Grün, Kryn (Reichsritter). Von etwa 1550 bis ins 18. Jahrhundert zählten die von (der) G. zeitweise zu den Kantonen Gebirg und Odenwald des Ritterkreises Franken. 1643-1651 war Michael von (der) G. wegen des 1640 erworbenen Oberensingen im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 209; Stetten 32; Riedenauer 124; Schulz 263.
Grünau, Kloster (Reichsritter). Um 1785 zählte das Kloster G. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 129.
Grünrod? (Reichsritter). Um 1700 zählten die G. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Grorod, Grorodt, Gränrodt. L.: Riedenauer 124; Neumaier 74, 150 (Grönrodt).
Grüntal, Grünthal (Reichsritter). Von 1695 bis etwa 1730 waren die G. Mitglieder des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben, von 1618 bis 1633 wegen Harteneck des Kantons Kocher. L.: Hellstern 204f.; Schulz 263.
Grünwald (Reichsritter). Von 1712 bis 1731 war Christoph Otto von G. Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 263.
Gugel (Reichsritter). 1805/1806 zählten G. vielleicht zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Guin, Guyn (Reichsritter). Von 1650 bis 1666 war Wilhelm von G. wegen Staufeneck mit Salach Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 263.
Gültlingen (Reichsritter). Vom 16. Jahrhundert bis 1805 zählten die erstmals um 1100 genannten, 1488 an der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil Neckar, beteiligten und 1495 zu Erbkämmerern der Herzöge von Württemberg ernannten G. mit Pfäffingen (bis 1699) und Deufringen und am Ende des 18. Jahrhunderts mit Berneck samt Überberg und Zumweiler (Zinnweiler), Garrweiler, Gaugenwald, Heselbronn und Lengenloch zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Seit 1762 war die Familie wegen erheirateter Anteile an Adelmannsfelden auch im Kanton Kocher immatrikuliert. Die Oberherrlichkeit über den schon im frühalemannischer Zeit besiedelten Ort G. kam 1363 mit der Herrschaft Wildberg von den Grafen von Hohenberg an die Pfalz und 1440 an Württemberg. Damit gelangte G. 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 64; Hellstern 154, 205, 218; Schulz 263; Nagolder Heimatbuch, hg. v. Wagner, G., 1925.
Gundelsheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die später erloschenen G. (Gundelsheim-Brauneck) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken, danach zum Kanton Odenwald und von 1593 bis 1614 wegen Schenkenstein und Aufhausen zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Pfeiffer 213; Riedenauer 124; Schulz 263.
Günderode (Freiherren, Reichsritter). Im späteren 17. Jahrhundert gehörten die G. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert zählten die G. mit Höchst an der Nidder zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 366; Winkelmann-Holzapfel 151; Riedenauer 124.
Günther von Brennhausen (Reichsritter). Im späteren 17. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Guntzenroth, Gonsrodt (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die G. (Lengenstein genannt G.) zum Kanton Odenwald und zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 32; Riedenauer 124.
Güssen von Güssenburg, Güss von Güssenberg (Reichsritter). 1596/1597 zählten die G. wegen Utzmemmingen zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 263.
Gut von Sulz (Reichsritter). Die Familie G. war bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis etwa 1614 zählte sie zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 205.
Guttenberg (Freiherren, Reichsritter). Kurz vor 1320 wurde die Burg G. am Obermain errichtet, nach der sich ein Ministerialengeschlecht der Herzöge von Andechs-Meranien nannte, das seit 1149 als von Plassenburg greifbar ist. Es war Lehnsträger für die Burggrafen von Nürnberg sowie die Hochstifte Würzburg und Bamberg. Innerhalb der Reichsritterschaft gehörte es den Kantonen Rhön-Werra (1650-1801/1802 mit Kleinbardorf), Baunach (spätes 16. Jahrhundert, 1750-1806 mit Kirchlauter), Steigerwald (1700, 1790), Odenwald (17. Jahrhundert) und Gebirg (frühes 16. Jahrhundert bis 1805/1806) des Ritterkreises Franken an. Die Linie Steinenhausen hatte seit 1691 erblich das Amt des Obermarschalls des Hochstifts Würzburg inne. 1700 stieg es in den Reichsfreiherrenstand auf. 1802 wurden die Güter von Bayern besetzt und 1804 an Preußen übertragen. Später kamen sie an Bayern zurück. L.: Genealogischer Kalender 1753, 542; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 367; Pfeiffer 196, 208; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 124; Rahrbach 113; Neumaier 119, 183; Guttenberg, E. Frhr. v., Die Territorienbildung am Obermain, 1927, Neudruck 1966; Bischoff, J., Genealogie der Ministerialen von Blassenberg und der Freiherren von und zu Guttenberg, 1966; Rupprecht, K., Ritterschaftliche Herrschaftswahrung in Franken, 1994.
Habe? (Reichsritter). Kanton Odenwald, Ritterkreis Franken. S. Habern?
Haberkorn (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert waren die H. Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Im späten 17. Jahrhundert waren sie auch im Kanton Steigerwald immatrikuliert. L.: Pfeiffer 212; Bechtolsheim 15; Riedenauer 124.
Haberland (Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Habermann (Reichsritter). Die H. waren im späteren 18. Jahrhundert mit Teilen von Unsleben Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Mit dem Rittergut Erlabronn waren sie bis 1806 im Kanton Steigerwald immatrikuliert. L.: Seyler 367; Winkelmann-Holzapfel 151; Bechtolsheim 16, 22; Riedenauer 124; Rahrbach 116.
Habern (Reichsritter). Von etwa 1550 bis ins 17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 210; Stetten 32; Riedenauer 124; Neumaier 87, 141, 164.
Habsberg (Reichsritter). Die H. zählten seit 1548 zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben sowie zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Letztes Mitglied im Kanton Neckar (Rittermatrikel von 1608) war Conrad von H. zu Nordstetten und Isenburg. L.: Hellstern 205; Pfeiffer 210.
Habsburg (Grafen, Residenz). Nach der um 1020 vom ihnen verwandten (oder verschwägerten) Bischof Werner von Straßburg und Förderer von Muri errichteten Burg H. (Habichtsburg) an der Aare im heutigen schweizerischen Kanton Aargau nannten sich erstmals 1090 (urkundlich 1108 comes de Hauichburch) seit 952 (Guntramus dives) nachweisbare Grafen (Eberhardiner), die vielleicht von den Herzögen des Elsass, den Etichonen, abstammen und mit den Welfen verwandt waren. Sie waren im Elsass, am Oberrhein (Grafschaft Klettgau) und zwischen Aare und Reuß begütert. Durch Beerbung anderer schwäbischer Geschlechter vermehrten sie ihre Güter weiter. Seit Kaiser Heinrich V. (1125) hatten sie die Grafschaft im oberen Elsass inne, seit 1170 auch die Grafschaften im Zürichgau und später im Aargau, Frickgau und Thurgau, so dass sie bereits in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts das wichtigste südwestdeutsche und eines der bedeutendsten süddeutschen Geschlechter waren. Zwischen 1232 und 1238 spaltete sich die 1408/1415 erloschene Linie Habsburg-Laufenburg von der Hauptlinie, welche die meisten Eigengüter im Elsass, die Grafenrechte im Aargau und Zürichgau und die Landgrafschaft im Oberelsass behielt, ab. Seit dieser Zeit verlor die dabei an die ältere Linie gelangte Burg H. ihre Bedeutung. Nach dem Interregnum wurde Graf Rudolf von Habsburg, für den Kaiser Friedrich II. Pate geworden war, 1273 zum deutschen König gewählt. Er beerbte die Grafen von Kiburg (Kyburg) bei Zürich, besiegte 1278 den König von Böhmen, Ottokar II., und belehnte 1282 seine beiden Söhne mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark. 1306 gewann sein Sohn Rudolf Böhmen, das jedoch 1308 an das Haus Luxemburg überging. Im zähen Ringen mit den 1438 aussterbenden Luxemburgern und den Wittelsbachern wurden 1335 Kärnten und Krain, 1363 Tirol, 1368 Freiburg im Breisgau und 1382/1383 Triest gewonnen. Seit 1359 wurde auf Grund gefälschter Urkunden (sog. privilegium maius) der Titel eines (Pfalz-)Erzherzogs in Anspruch genommen. 1379 teilte sich das Geschlecht unter den Brüdern Rudolfs IV. in die albertinische Linie (Albertiner) in Niederösterreich und Oberösterreich und die leopoldinische Linie (Leopoldiner) in Innerösterreich (Steiermark, Kärnten, Krain, Istrien, Görz, Tirol, Vorderösterreich), 1409/1411 die Leopoldiner Linie in eine jüngere steirische und eine Tiroler Linie (Tirol, Vorderösterreich). Aus der albertinischen Linie erwarb Albrecht V. durch seine Ehe mit Elisabeth von Luxemburg 1437 Böhmen und Ungarn, die 1457 aber wieder verlorengingen. 1438 wurde Albrecht V., der Schwiegersohn König Sigmunds, als Albrecht II. König. Sein Nachfolger Friedrich III. aus der steirischen leopoldinischen Linie gewann erneut und auf Dauer für H. die deutsche Krone. Außerdem erwarb er zu den ererbten Ländern Steiermark, Kärnten und Krain 1457 nach dem Tod seines Neffen Ladislaus Postumus Niederösterreich und 1463 nach dem Tod seines Bruders Oberösterreich. Zugleich wurde 1453 der Vorsitz der nicht zu den Kurfürsten gezählten Habsburger im Rat der übrigen Reichsfürsten anerkannt. 1490 trat Friedrichs III. kinderloser Vetter Siegmund Tirol und Vorderösterreich an Maximilian I., den einzigen Sohn Friedrichs III., ab, so dass dieser nach dem Aussterben der Albertiner Linie und der Tiroler Linie wieder die Gebiete aller Linien vereinigte. Hinzu kamen die durch die Heirat (1477) mit Maria von Burgund († 1482) angefallenen Lande der Herzöge von Burgund sowie 1500 Görz und 1505 nach dem bayerischen (Landshuter) Erbfolgekrieg die Landvogtei Hagenau (von der Pfalz), die schwäbische Herrschaft Weißenhorn sowie Kufstein, Rattenberg und Kitzbühel (von Bayern), doch waren im 14. und 15. Jahrhundert der Tiroler Linie die althabsburgischen Güter in der Schweiz verlorengegangen (1415 Aargau, 1450 Zürich, 1460 Thurgau). Maximilians Sohn Philipp der Schöne († 1506) heiratete die Thronerbin Spaniens (Johanna von Spanien), so dass Maximilians Enkel Karl V. nach dem Tod seines Vaters Philipp die ehemals burgundischen Niederlande, nach dem Tod seines mütterlichen Großvaters, Ferdinand des Katholischen von Spanien, 1516 Spanien mit Neapel/Sizilien und den in Amerika neu gewonnenen Kolonien sowie 1519 die österreichischen Lande erben konnte. Diese überließ er 1521/1522/1526 seinem jüngeren Bruder Ferdinand, so dass sich das Haus H. in eine Linie Spanien und eine Linie Österreich (ohne Niederlande, Freigrafschaft Burgund und Mailand) teilte. Ferdinand eroberte als Schwager des letzten Königs von Ungarn und Böhmen 1526 Böhmen (mit Schlesien) und Ungarn und wurde damit Begründer der österreichisch-ungarischen Donaumonarchie. 1564 teilte sich das Haus Österreich (Maximilian II. erhielt Niederösterreich und Oberösterreich, Böhmen und Ungarn, Ferdinand Tirol und Vorderösterreich, Karl Innerösterreich mit Steiermark, Kärnten und Krain), wurde aber 1598/1619 unter Ferdinand II. (1619-1637) von der jüngeren steirischen Linie wieder vereinigt, da die von Maximilian II. gegründete Linie ausstarb und die Nachkommen Ferdinands aus morganatischer Ehe stammten. 1623 kamen Tirol und die Vorlande an Ferdinands Bruder Leopold Wilhelm und dessen Nachkommen, doch starb diese Linie bereits 1665 im Mannesstamm aus und kam Tirol 1705 zurück. 1700/1701 starben die Habsburger in Spanien aus. Von Leopolds I. beiden Söhnen verstarb Joseph I. 1711, so dass der verbleibende Karl VI. von Rechts wegen auch die spanischen Güter erlangen konnte, durch den spanischen Erbfolgekrieg (1701-1714) im Ergebnis aber auf den Erwerb der meisten spanischen Nebenländer (Neapel-Sizilien, Mailand, um die Generalstaaten geschmälerte spanische Niederlande) beschränkt wurde. Als letzter Habsburger im Mannesstamm regelte Karl VI. 1713 in der Pragmatischen Sanktion die Thronfolge nach dem Aussterben im Mannesstamm und legte die Unteilbarkeit der Güter fest. Weiter gelang ihm 1718 die endgültige Bannung der seit dem 15. Jahrhundert entstandenen Türkengefahr, doch musste er Sizilien, das soeben durch Heirat gewonnene Lothringen (faktisch) sowie Serbien und die Walachei (1736-1739) aufgeben. Seine Tochter Maria Theresia (1740-1780) verlor in den schlesischen Kriegen (1740/1742, 1744, 1756/1763) Schlesien bis zur Oppa und die Grafschaft Glatz an Preußen. Wegen ihrer Heirat mit Franz Stephan von Lothringen wurde die Dynastie von nun an als Haus Habsburg-Lothringen bezeichnet. Aus der kinderreichen Ehe stammten Joseph II., Leopold II. und Ferdinand, der Gründer des Hauses Österreich-Este (Modena, bis 1859/1875). Joseph II. vollendete im Geiste der Aufklärung die schon von Maria Theresia begonnene Umformung der Erblande zu einem modernen absolutistischen und zentralistischen Staat und erreichte zudem Landgewinne aus dem 1778/1779 ausgefochtenen bayerischen Erbfolgekrieg und der ersten Teilung Polens. Leopolds II. Sohn Franz II. war letzter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation). Am 11. 8. 1804 nahm er als Reaktion auf die Selbsternennung Napoleons zum Kaiser der Franzosen den Titel Kaiser von Österreich an. Am 6. 8. 1806 verzichtete er infolge der Bildung des Rheinbunds auf den deutschen Kaiserthron. Die schweren Territorialverluste von 1801/1805/1809 wurden 1814/1815 wieder ausgeglichen. In Italien begründeten die Habsburg-Lothringer Sekundogenituren und Tertiogenituren (Toskana, Modena), die im Zuge der Einigung Italiens 1860 abgesetzt wurden. 1859 verlor Österreich auch die Lombardei und 1866 Venetien an Italien. Als Folge des ersten Weltkrieges verzichtete Kaiser Karl I. am 11. 11. 1918 auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften, ohne abzudanken. Die dadurch entstehende, im Wesentlichen auf deutschsprachige Gebiete beschränkte Republik (Deutschösterreich bzw.) Österreich hob durch Gesetz vom 3. 4. 1919 alle Herrscherrechte des Hauses Habsburg-Lothringen auf. In Ungarn verloren die Habsburger durch Gesetz vom 6. 11. 1921 den Thron. L.: Haselier, G., Die Oberrheinlande, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Monumenta Habsburgica, Bd. 1ff. 1854ff.; Schulte, A., Geschichte der Habsburger in den ersten drei Jahrhunderten, 1887; Luschin v. Ebengreuth, A., Österreichische Reichsgeschichte, Bd. 1f. 1895; Tezner, F., Der österreichische Kaisertitel, seine Geschichte und seine politische Bedeutung, (Grünhuts) Zeitschrift für das Privat- und öffentliche Recht der Gegenwart 25 (1898), 351ff.; Koehler, C., Stammtafel des Hauses Habsburg und Habsburg-Lothringen, 1900; Turba, G., Geschichte des Thronfolgerechts in allen habsburgischen Ländern, 1903; Regesta Habsburgica. Bd. 1,1ff. Die Regesten der Grafen von Habsburg bis 1281, bearb. v. Steinacker, H., 1905ff.; Kahler, E. v., Das Geschlecht Habsburg, 1919; Ammann, H., Die Habsburger und die Schweiz, 1931; Feine, H., Die Territorialbildung der Habsburger im deutschen Südwesten, ZRG GA 67 (1950), 176; Wandruszka, A., Das Haus Habsburg. Die Geschichte einer österreichischen Dynastie, 2. A. 1968; Hellbling, E. C., Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, Wien 1956; Hantsch, H., Die Geschichte Österreichs, Bd. 1 4. A. 1959, Bd. 2 2. A. 1953; Zöllner, E., Geschichte Österreichs, 8. A. 1990; Uhlirz, K./Uhlirz, M., Handbuch der Geschichte Österreich-Ungarns, 2. A. 1963; Benedikt, H., Kaiseradler über dem Appennin, 1964; Randa, A., Österreich in Übersee, 1966; Stadtmüller, G., Geschichte der habsburgischen Macht, 1966; Vorderösterreich, hg. v. Metz, F., 3. A. 1978; Wandruszka, A., Das Haus Habsburg, 1978; Wachter, D., Aufstieg der Habsburger. Das Reich und Europa im 13./14. Jahrhundert, 1982; Rieger, E., Das Urkundenwesen der Grafen von Kiburg und Habsburg, 1984; Brauneder, W., Österreichische Verfassungsgeschichte, 10. A. 2005; Hödl, G., Habsburg und Österreich 1273-1493, 1988; Die Habsburger, Ein biographisches Lexikon, hg. v. Hamann, G., 1988; Herm, G., Der Aufstieg des Hauses Habsburg, 1988; Evans, R., Das Werden der Habsburgermonarchie 1550-1700, 1989; Scheibelreiter, G., Habsburger, LexMA 4 1989, 1815f.; Kann, R., Geschichte des Habsburgerreiches, 1990; Krieger, K., Die Habsburger im Mittelalter, 1994; Bérenger, J., Die Geschichte des Habsburgerreiches, 1995; Die Habsburger im deutschen Südwesten, hg. v. Quarthal, F. u. a., 1999; Nuss, P., Les Habsbourg en Alsace, 2002; Sauter, A., Fürstliche Herrschaftsrepräsentation, 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 85, 1, 2, 245; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 503; Meier, B., Ein Königshaus aus der Schweiz, 2008; Die Habsburger zwischen Aare und Bodensee, hg. v. Niederhäuser, P., 2010.
Hafner, Haffner (von Bittelschieß), Hafner von Büttelschieß (Reichsritter). Nach Bittelschieß bei Sigmaringen nannten sich seit 1083 Herren von Bittelschieß (Butelsciez), denen der Ort bis zur Wende des 14. Jahrhunderts gehörte. Vom 16. bis ins 18. Jahrhundert zählte die Familie der H. zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. Über Hohenzollern, Preußen und Württemberg-Hohenzollern kam Bittelschieß 1951/1952 zu Baden-Württemberg L.: Ruch 18 Anm. 2 und Anhang 78.
Hagenmann (Reichsritter). Der 1569 an einem Rittertag teilnehmende Carl Friedrich von H. war Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 205.
Haideneck (Reichsritter). Um 1700 zählten die H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Haider (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Hain, Han, Haun (Reichsritter). (Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra und vielleicht auch zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.) S. Haun. L.: Riedenauer 124.
Hainach (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert und von etwa 1600 bis 1630 zählten die H. (Heinach) zum Kanton Steigerwald und zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. S. a. Hainach zu Hundelshausen. L.: Stieber; Bechtolsheim 13, 18; Riedenauer 124.
Hainach zu Hundelshausen (Reichsritter). Bis zu ihrem Aussterben (1680) zählten die H. mit Bischwind und Vögnitz zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 194.
Hallberg (Grafen, Reichsritter). Die Grafen von H. waren im 18. Jahrhundert mit einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim, Fußgönheim (Fußgoenheim) mit Ruchheim, Heuchelheim und einem Achtel der Ganerbschaft Mommenheim Mitglied des Kantons Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Mommenheim und Bechtolsheim kamen später zu Hessen-Darmstadt und 1946 zu Rheinland-Pfalz. L.: Hölzle, Beiwort 58; Zimmermann 72; Winkelmann-Holzapfel 151.
Haller von Hallerstein (Reichsritter). Die aus Tirol stammenden Haller sind seit dem Ende des 13. Jahrhunderts in Franken bezeugt. Seit dem 14. Jahrhundert erwarben sie reiche Güter. Seit 1528 nannten sie sich H. Im 17. Jahrhundert zählten die Nürnberger Patrizier H. auch zum Kanton Steigerwald (?) des Ritterkreises Franken. Seit 1750 saßen sie als Vertreter der Stadt Nürnberg im Kanton Altmühl. L.: Stieber; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 124; Haller von Hallerstein, H./Zirnbauer, H., Die Haller von Hallerstein, 1961.
Hallweil (Reichsritter). Die H. zählten von 1569 bis 1710 wegen Beihingen (Beilingen) zum Kanton Kocher im Ritterkreis Schwaben. L.: Kollmer 361; Schulz 263.
Haltermannstetten, Haldermannstetten (Reichsritter). Die H. zählten zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. (S. Stettner von Grabenhof.) L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Pfeiffer 213; Riedenauer 124.
Hamilton (Reichsritter). Um 1700 zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Hammerstein (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Handschuhsheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert gehörten die H. dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken an. Im 18. Jahrhundert zählten die H. (Handschuchsheim) zum Ritterkreis Rhein. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Stetten 32; Riedenauer 124; Neumaier 67, 132, 141.
Hanstein (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die H. zum Ritterkreis Rhein. Im späten 17. und frühen 18. Jahrhundert gehörten sie auch dem Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken an. S. Haustein. L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 124.
Hanxleden (Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten die Freiherren von H. zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch Anhang 79.
Harant, Horant (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Hardenberg (Reichsritter). Um 1801/1802 zählten die H. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Harling (Freiherren, Reichsritter). Von 1739 bis 1805 waren die Freiherren von H. mit dem 1733 von den Münchingen erworbenen Gut und Schloss Münchingen Mitglieder des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Von 1770 bis 1795 waren sie wegen erheirateter Teile von Adelmannsfelden auch im Kanton Kocher immatrikuliert. L.: Hölzle, Beiwort 64; Hellstern 205; Kollmer 379; Schulz 263.
Harras (Reichsritter). Vielleicht zählten die H. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Harseldt (Reichsritter). Im frühen 17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Harstall (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 124.
Harthausen (reichsunmittelbare Herrschaft). H. nördlich von Rottweil erscheint 882. Im Jahre 994 gab dort Herzogin Hadwig Güter an das Kloster Petershausen. Die Lehnsoberhoheit lag zunächst bei Sulz und seit 1471 bei Württemberg. Die später zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben steuernde reichsunmittelbare Herrschaft unterstand zunächst den Hack (Hacken) von H., seit 1481 den Rosenfeld und seit 1549 den Herren Stein von Steinegg (Steineck) bzw. Stein zum Rechtenstein. 1806 kam H. an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 509.
Hartheim (Reichsritter). Um 1550 zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 32; Riedenauer 124; Neumaier 73, 90, 141, 144f. 147.
Hartig, Hartegg (Reichsritter). Von 1718 bis zu seinem Tod 1754 war der Reichshofrat, spätere Reichsgraf und Reichshofrats-Vizepräsident Anton Elias von H. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 205.
Hartingshausen, Hartungshausen (Reichsritter). Die H. waren im 16. und 17. Jahrhundert Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 206.
Haslital. Das H. der oberen Aare gehörte bereits 1378 zum Herrschaftsbereich der Eidgenossenschaft der Schweiz. Später kam es zum Kanton Bern. L.: Wolff 520; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E5; Mühlemann, A., Studien zur Geschichte der Landschaft Haslital, 1895.
Hasslach (Reichsritter), Haßlach, Haslach, Haßlohe. Im 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Baunach und zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Pfeiffer 213; Riedenauer 124.
Hattstein (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die H. zum Ritterkreis Rhein und zu Beginn des 18. Jahrhunderts zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Haustein. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 124; Neumaier 67.
Hatzfeld, Hatzfeldt (Herren, Reichsgrafen, Reichsfürsten, Reichsritter). Nach der 1282 erwähnten Burg H. an der oberen Eder benannte sich eine seit 1138/1145 nachweisbare edelfreie Familie (Hepisvelt). Zu Anfang des 14. Jahrhunderts teilte sie sich in zwei Hauptlinien. Sie musste 1311 ihre Burg an Hessen zu Lehen auftragen, erwarb aber um 1380/1430 die reichsunmittelbare Herrschaft Wildenburg bei Altenkirchen sowie 1387 Bringhausen und 1503 Eifa. Die Herrschaft H. kam nach dem Aussterben einer Linie 1570, 1588 und 1772 an die Landgrafen von Hessen. 1635/1640 wurde die Familie H. in den Reichsgrafenstand erhoben. 1641 erlangte sie aus der Konfiskationsmasse des Grafen Schaffgotsch die freie Standesherrschaft Trachenberg (Drachenberg) in Niederschlesien(, die 1741 Fürstentum wurde). Dazu kamen weitere Güter (1639 Belehnung mit den Teilen Mainz‘ der Grafschaft Gleichen [1794 an Mainz zurück], 1641 Herrschaften Haltenbergstetten [vom Hochstift Würzburg, 1794 dorthin zurück], Rosenberg, Waldmannshofen, Pfand der Herrschaft Laudenbach bei Weikersheim). Außerdem gehörte zu den Ländereien der Fürsten die niedere Herrschaft Kranichfeld und die Herrschaft Blankenhain im obersächsischen Reichskreis. Mit Haltenbergstetten, Eichhof, Ermershausen, Eulenhof, Neubronn, Niederstetten, Oberndorf, Rinderfeld, Streichental, Wermutshausen und dem 1637 erworbenen, 1806 an Bayern und 1810 an Württemberg fallenden Waldmannshofen zählten die H. im 17. und 18. Jahrhundert zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken (außerdem um 1700 zum Kanton Rhön-Werra), mit dem Kirchspiel Friesenhagen und mit den Schlössern Wildenburg und Krottorf (bei Friesenhagen)sowie Wissen rechts der Sieg, Schönstein und Merten in der Linie Hatzfeld-Wildenburg (Hatzfeld-Wildenberg) zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Durch König Friedrich den Großen von Preußen wurde der Linie Hatzfeld-Trachenberg der Fürstenstand verliehen. Bei ihrem Aussterben (1794) wurde sie von Graf Franz Ludwig von Hatzfeld-Werther-Schönstein beerbt, dem 1803 der preußische Fürstenstand bestätigt wurde. Die von ihm begründete Linie Hatzfeld-Trachenberg erhielt 1900 den Titel eines Herzogs von Trachenberg. Der Linie Hatzfeld-Wildenburg wurde 1870 die preußische Fürstenwürde verliehen. L.: Wolff 398ff.; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 152; Stetten 183; Riedenauer 124; Neumaier 149, 173; Genealogischer Kalender 1753, 547; Genealogisches Handbuch des Adels. Fürstliche Häuser, Bd. 1 1951, 485ff.; Gensicke, H., Landesgeschichte des Westerwaldes, 2. A. 1987; Kloft, J., Inventar des Urkundenarchivs der Fürsten von Hatzfeld, 1975; Friedhoff, J., Die Familie von Hatzfeldt, 2004.
Hatzfeld-Wildenburg (Herren, Reichsgrafen, Reichsfürsten). Die Familie H. ist eine nach der 1380 erworbenen reichsunmittelbaren Herrschaft Wildenburg benannte Linie der Familie Hatzfeld. Sie zählte zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Gensicke, H., Landesgeschichte des Westerwaldes, 2. A. 1987.
Haueisen, Hausen? (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Haun, Hune (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra und vielleicht zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. Die von ihnen vermutlich im 14. Jahrhundert bei Hünfeld erbaute Burg Hauneck musste bereits 1409 an Hessen gegeben werden. Zwischen Hessen und Fulda war noch im 18. Jahrhundert das links der Haune gelegene Rothenkirchen streitig, das über die H. in die Matrikel der Reichsritterschaft gelangt war und von Fulda bis zur Säkularisation erfolgreich gegen Hessen verteidigt wurde, danach aber über Hessen-Kassel und Preußen (1866, Provinz Hessen-Nassau) 1945 zu Hessen kam. L.: Stieber; Seyler 367, Riedenauer 124; Rahrbach 117; Ulrichs 209; .
Hausen, Hausner, Heußner, Heuß (Reichsritter). Von 1545 bis 1569 war Wolf von H. wegen eines Schlosses in Trochtelfingen im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Bis etwa 1650 zählten die H. zum Kanton Odenwald und zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Haueisen? L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 124; Schulz 263.
Haußlode (Reichsritter), Hußlode? Die zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken zählenden H. waren im 18. Jahrhundert bereits erloschen. L.: Stieber
Haxthausen, Harxthausen (Freiherren, Reichsritter). Die aus dem Hochstift Paderborn stammende, dessen Erbhofmeisteramt tragende Familie gelangte im 17. Jahrhundert an den Rhein. 1670 gewann sie erbweise von den Rodenstein den unter der Herrschaft der Pfalz stehenden Häuserhof bei Ingelheim. Im 18. Jahrhundert waren die Freiherren von H. mit Dilshofen und Georgenhausen Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken und mit einem Siebtel der Ganerbschaft Nieder-Saulheim (Niedersaulheim) im Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein immatrikuliert. Ihre Güter im Kanton Odenwald fielen 1808 an Hessen-Darmstadt und gelangten damit 1945 zu Hessen. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Zimmermann 72; Winkelmann-Holzapfel 152; Stetten 36, 187; Riedenauer 124.
Hebele (Reichsritter). Die H. zählten um 1700 im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Hebenhausen, Hedingshausen? (Reichsritter). Im 17./18. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Seyler 368; Riedenauer 124.
Heddesdorf, Heddersdorf, Hedersdorf, Hettersdorf (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die auch in den Kantonen Rhön-Werra und Baunach immatrikulierten H. mit dem 1808 an Aschaffenburg gefallenen Bessenbach (Besenbach) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, mit Lörzweiler zum Kanton Oberrheinstrom sowie mit Teilen von Horchheim und Arzheim zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1805 war Christoph von H. als Personalist Mitglied des Kantons Odenwald. L.: Genealogischer Kalender 1753, 546; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Winkelmann-Holzapfel 153; Pfeiffer 211; Riedenauer 124, 188; Stetten 32, 38, 39; Rahrbach 123; Neumaier 66, 73.
Hedingshausen, Hebenhausen? (Reichsritter). Im späten 18. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Hees (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von und zu der H. mit Holdinghausen (Holdingshausen) zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Genealogischer Kalender 1753, 547.
Heesperg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 211.
Hegau (Quartier). Das Quartier H. ist ein Quartier des Kantons Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben. Sein Sitz ist Radolfzell. S. Hegau-Allgäu-Bodensee.
Hegau-Allgäu-Bodensee, Hegau (Kanton, Ritterkanton). H. ist ein Kanton des Ritterkreises Schwaben. Er gliederte sich in die Bezirke (Sonderorte oder Quartiere) Hegau (Kanzlei in Radolfzell) und Allgäu-Bodensee (Kanzlei in Wangen). L.: Wolff 509.
Hehl (Reichsritter). 1651 und 1666 war Johann Sigmund von H. wegen Bromberg im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 263.
Heidenopp, Haidnob (Reichsritter). Von 1654 bis 1666 waren die H. wegen Gütern in Plüderhausen und Bromberg im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Im 16. Jahrhundert zählten die H. (Haidnob) zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Schulz 263; Riedenauer 124.
Heilbronn (Reichsstadt). H. am Neckar erscheint nach älteren Siedlungsspuren als fränkisches Königsgut, dessen Kirche und Zehnt dem 742 gegründeten Bistum Würzburg übertragen wurden (822 Heilibrunna). Um die Mitte des 11. Jahrhunderts unterstand es den Grafen von Calw, die es 1146 an Hirsau gaben. Später war es zwischen den Herren von Dürn, dem Hochstift Würzburg und den Staufern umstritten. Spätestens im 13. Jahrhundert kam es an die Staufer. 1215/1225 wurde es oppidum genannt. Das erste erhaltene Stadtrecht stammt von 1281. Vielleicht schon seit dem Interregnum (1254-1273), jedenfalls seit dem 14. Jahrhundert (1322 Blutbann, 1334 Nichtevokationsprivileg, 1360 Erwerb des Schultheißenamtes, 1464 Erwerb der Vogtei) war es Reichsstadt. Zu ihr gehörten das Reichsdorf Böckingen sowie drei weitere Dörfer. Um 1790 war H. im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. 1802 fiel das zum schwäbischen Reichskreis zählende H. mit Böckingen, Flein, Frankenbach, Neckargartach und Lautenbacher Hof (Lauterbacher Hof), insgesamt 1 Quadratmeile bzw. rund 55 Quadratkilometer Gebiet, und rund 9400 Einwohnern an Württemberg, über das es 1951/1952 zu Baden-Württemberg kam. L.: Wolff 215; Zeumer 555 III b 12; Wallner 689 SchwäbRK 77; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3; Riedenauer 129; Schroeder 346ff.; Jäger, K., Geschichte der Stadt Heilbronn und ihrer ehemaligen Gebiete, 1828; Knapp, T., Über die vier Dörfer der Reichsstadt Heilbronn, (in) Erinnerungsschrift des herzogl. Karls-Gymnasiums in Heilbronn, 1894; Beschreibung des Oberamtes Heilbronn, Bd. 1f. 1901ff.; Urkundenbuch der Stadt Heilbronn, Bd. 1ff. 1904ff.; Gauss, W., Heilbronn, die Stadt am heiligen Brunnen, 1956; Hempe, L., Die Stadtgemeinde Heilbronn, 1959; Weingärtner, K., Studien zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Heilbronn am Neckar, 1962; Hellwig, H., Der Raum um Heilbronn, 1970; Stadt- und Landkreis Heilbronn, 1973; Aus der Heilbronner Geschichtsschreibung, hg. v. Schrenk, C., 1988; Schuler, P., Heilbronn, LexMA 4 1989, 2013f.; Jäschke, K., Heilbronn, 1991; Schrenk, C., Von Helibrunna nach Heilbronn, 1998.
Heinold (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Heinrichen (Reichsritter). Vom 17. Jahrhundert bis 1806 zählten die H. mit den Rittergütern Grasmannsdorf und Grub zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie um 1805/1806 auch im Kanton Gebirg immatrikuliert. L.: Bechtolsheim 16; Riedenauer 124.
Heinsheim (reichsritterschaftlicher Ort). Das vermutlich bereits im 6. oder 7. Jahrhundert gegründete H. bei Wimpfen am Neckar zählte zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben und kam 1806 zu Baden und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 510; Neuwirth, G., Geschichte des Dorfes Heinsheim, 2. A. 1965.
Helbe (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 124.
Heldritt (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg und zum Kanton Rhön-Werra (bis etwa 1750), im frühen 17. Jahrhundert auch zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 368; Riedenauer 124; Rahrbach 118.
Helmstadt (reichsritterschaftlicher Ort). H. bei Sinsheim wird erstmals 782 in Lorscher Urkunden erwähnt. Es war Sitz der im 13. Jahrhundert weit verzweigten Adelsfamilie von H. (1229), deren Angehörige ursprünglich Ministeriale der Staufer waren. 1273 kam es durch Auftragung an die Pfalz. Diese belehnte 1401 die Herren mit dem später zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben zählenden Dorf, das 1681 nach deren Aussterben an die Berlichingen und Auerbach fiel. Von der Pfalz kam es 1803 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 510; Senges, W., Geschichte des Kraichgaudorfes Helmstadt, 1937.
Helmstadt, Helmstatt, Helmstädt (Reichsritter, Grafen). Vom frühen 16. Jahrhundert bis zum frühen 18. Jahrhundert zählten die von den Göler von Ravensburg abstammenden H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Um 1790 waren die Grafen von H. mit Berwangen, Hochhausen, Neckarbischofsheim mit Hasselbach, einem Drittel Kälbertshausen und Oberbiegelhof Mitglied des Kantons Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. Von 1603 bis 1629 waren die H. wegen Dunstelkingen, Ebersberg und Talheim im Kanton Kocher immatrikuliert. 1581 zählten die H. zum Kanton Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Sie gehörten auch zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 63; Stetten 32; Winkelmann-Holzapfel 152; Schulz 264; Riedenauer 124; Neumaier 73, 150.
Hendrich (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Henlein (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Heppenheim, genannt Saal (Reichsritter). Im frühen 17. Jahrhundert zählten die H. genannt Saal zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.( S. Burggraf zu H.) L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 124.
Herbstadt, Herbilstadt, Herbolsthal (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra, zum Kanton Steigerwald und zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 212; Riedenauer 124; Rahrbach 119.
Herbsthain (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert waren die H. Mitglied im Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch 18 Anm. 2.
Herckam, Horken?, Horkheim? (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 213; Riedenauer 124.
Herda, Hörda, Harda (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, im 17. Jahrhundert auch zum Kanton Odenwald. L.: Seyler 368; Pfeiffer 197; Riedenauer 124; Neumaier 150.
Herdegen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Heringen (Reichsritter). Die H. zählten ab etwa 1785 mit Wehrda, Schloss Hohenwehrda (Hohenwerda), Rhina, Schletzenrod und Wetzlos zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Winkelmann-Holzapfel 152; Riedenauer 124.
Herisem, Heressem (Reichsritter). Im späteren 17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Herman von Hermansdorf (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von H. mit dem 1784 erworbenen Bellenberg zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben sowie von 1715 bis 1776 zum Kanton Kocher (zeitweise mit Dettingen). L.: Hölzle, Beiwort 58; Kollmer 361; Schulz 264.
Herold (Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Heroldsberg (reichsritterschaftlicher Ort). Am Ende des 13. Jahrhunderts war das im Reichswald Sankt Sebalds bei Nürnberg gelegene H. Mittelpunkt eines an Nassau verpfändeten, von diesem über die Burggrafen von Nürnberg an Herzog Swantibor von Pommern gelangten Reichsamtes. 1391 erwarben die Patrizier Geuder aus Nürnberg das Reichslehen. Ihre Linie Geuder-Rabenstein (seit 1649) zählte zur Reichsritterschaft, innerhalb deren H. dem Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken angehörte. 1806 fiel es an Bayern. S. Geuder. L.: Wolff 512.
Herter von Herteneck (Reichsritter). Die H. waren von 1548 bis 1613 Mitglieder im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben (zuletzt Hans Christoph Herter von Herteneck zu Dusslingen) sowie von 1567 bis 1614 mit Harteneck im Kanton Kocher. L.: Hellstern 205; Schulz 264.
Herwart von Bittenfeld (Reichsritter), Herwarth von Bittenfeld. Von 1574 bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts war die Augsburger Patrizierfamilie Herwart mit dem 1245 erstmals erwähnten, vor 1253 an Württemberg gelangten und im 15. Jahrhundert vorübergehend an die Herren von Bernhausen gekommenen Bittenfeld bei Waiblingen belehnt. Die H. zählten zum Kanton Kocher im Ritterkreis Schwaben. Bittenfeld kam 1951/1952 über Württemberg zu Baden-Württemberg. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Schulz 264.
Heß, Hess (Reichsritter). Von 1782 bis 1805 waren die H. als Personalisten Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 264.
Heßberg, Hessberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die H. (Hespergk, Hesperg) zu den Kantonen Altmühl (bis 1806), Steigerwald (bis 1806) (wegen Lenzersdorf [Lentzelsdorf]), Baunach, Odenwald, Rhön-Werra und Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 208, 213, 214; Bechtolsheim 13, 17, 195; Riedenauer 124; Rahrbach 121; Neumaier 68.
Hessen-Darmstadt (Landgrafschaft, Großherzogtum). Darmstadt geht vermutlich auf ein karolingisches Jagdhaus im geschlossenen Reichsgut um Frankfurt zurück und erscheint im 11. Jahrhundert als Darmundestat in der Grafschaft Bessungen des Hochstifts Würzburg. 1256 belehnte das Hochstift die Grafen von Katzenelnbogen mit der Grafschaft. 1479 fiel Katzenelnbogen nach dem Aussterben der Grafen an Hessen. 1567 wurde Darmstadt bei der Erbteilung nach Philipp dem Großmütigen unter Georg I. Residenz der lutherischen Linie Hessen-Darmstadt der Landgrafen von Hessen, die mit rund 1300 Quadratkilometern und 20000 Einwohnern etwa ein Achtel Hessens geerbt hatte. H. gewann erbweise 1583 von Hessen-Rheinfels Schotten, Stornfels und Homburg vor der Höhe, kaufte 1600 Mörfelden und erbte 1604 die südliche Hälfte Hessen-Marburgs (mit Gießen), die ihr nach heftigsten Auseinandersetzungen mit Hessen-Kassel endgültig aber erst 1648/1650 zugesprochen wurde. 1607 gründete H. die lutherische Landesuniversität Gießen. Von 1609 bis 1643 zweigte sich Hessen-Butzbach, 1622 das 1866 erloschene Hessen-Homburg ab. 1736 erwarb H. die Grafschaft Hanau-Lichtenberg (mit Pirmasens), überzog aber durch prunkvolle Hofhaltung bei weitem seine Mittel. Um 1806 zählte es zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Durch § 7 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 gewann H. zum Ausgleich für die Grafschaft Hanau-Lichtenberg und die Aufhebung von Rechten über Wetzlar und Frankfurt sowie für die Abtretung der Ämter Lichtenau und Willstädt an Baden und von Katzenelnbogen, Braubach, Ems, Cleeberg bzw. Kleeberg, Eppstein und des Dorfes Weiperfelden an Nassau-Usingen das zum Erzstift Köln gehörige Herzogtum Westfalen (Brilon, Arnsberg, bis 1815) mit Volkmarsen, die mainzischen Ämter Gernsheim, Bensheim, Heppenheim, Lorsch, Fürth im Odenwald, Steinheim, Alzenau, Vilbel, Rockenberg, Hassloch, Astheim, Hirschhorn, die mainzischen Güter Mönchhof, Gundhof und Klaraberg (Klarenberg), die pfälzischen Ämter Lindenfels, Umstadt, Otzberg, Alzey (teilweise) und Oppenheim (teilweise), den Rest des Hochstifts Worms, die Abteien Seligenstadt und Marienschloss bei Rockenburg, die Propstei Wimpfen und die Reichsstadt Friedberg (insgesamt 100 Quadratmeilen mit 218000 Einwohnern), so dass das (in die Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Westfalen gegliederte) Land nunmehr 175 Quadratmeilen mit 520000 Einwohnern umfasste. Von Baden tauschte es (die Reichsstadt) Wimpfen ein. 1806 fielen die Grafschaft Erbach und reichsritterschaftliche Gebiete an. Außerdem umfasste das bisherige Gebiet Hessen-Darmstadts die Oberämter Gießen (mit den Städten Gießen und Staufenberg, den Gerichten Lollar, Heuchelheim und Steinbach) und Nidda, die Ämter und Städte Allendorf, Grünberg, Homberg/Ohm, Alsfeld, Grebenau, Lauterbach, Ulrichstein, Schotten, Rosbach (Roßbach), Butzbach, Königsberg, Biedenkopf und Battenberg, die Ämter Burg-Gemünden (Burggemünden), Stornfels, Bingenheim, Petterweil (Peterweil), Cleeberg, Hüttenberg, Blankenstein, Itter und Breidenbacher Grund (Grund Breidenbach), einige adlige Besitzungen (die Zent Lauterbach, die Gerichte Engelrod und Ober-Ohmen [Oberohm], den rabenauischen oder Londorfer Grund, das Busecker Tal (Buseckertal) mit 9 Dörfern und das Gericht [Gebiet] Frohnhausen mit 2 Dörfern). 1806 wurde die Landgrafschaft anlässlich des Beitrittes zum Rheinbund zum Großherzogtum erhoben. Außerdem mediatisierte sie bis 1815 Hessen-Homburg. 1815 erhielt Hessen-Darmstadt für die Abgabe Westfalens an Preußen das Fürstentum Isenburg-Birstein (Offenbach), Worms, Alzey und Bingen, 1816 die Festung Mainz. Pirmasens kam an Bayern. Insgesamt umfasste das Land damit 152,75 Quadratkilometer mit 720000 Einwohnern. Seit 1816 nannte sich der Landesherr von H. Großherzog von Hessen und bei Rhein. 1866 musste H. das seit 1622 einer Nebenlinie zugehörige, 1866 zurückgefallene Hessen-Homburg sowie die Kreise Biedenkopf und Vöhl an Preußen abtreten und mit Preußen eine Militärkonvention eingehen, die faktisch den Verlust der politischen und militärischen Selbständigkeit bedeutete. Außerdem musste es sich dem Norddeutschen Bund anschließen. 1871 wurde es Bundesstaat des Deutschen Reiches. Von 1918 bis 1945 folgte dem Großherzogtum der Volksstaat Hessen, in dem 1933 die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die Macht übernahm und der mit seinen rechtsrheinischen Gebieten am 19. 9. 1945 in Großhessen aufging, das sich seinerseits seit 1. 12. 1946 Land Hessen nannte. 1968 erlosch die Linie Darmstadt der ehemaligen Landgrafen von Hessen. L.: Wolff 255; Zeumer 553 II b 28; Wallner 695 OberrheinRK 2; Großer Historischer Weltatlas III 22 (1648) D3, III 38 (1789) C2; Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Hessen, 1835ff.; Hattemer, K., Entwicklungsgeschichte Darmstadts, 1913; Blass, G., Das Stadtbild von Darmstadt und seine Entwicklung, 1927; Müller, A., Aus Darmstadts Vergangenheit, 3. A. 1939; Das Rhein-Maingebiet vor 150 Jahren, 1787, entworfen v. Strecker, K., hg. v. Wagner, W., 1939; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961; Nahrgang, K., Stadt- und Landkreis Offenbach am Main, 1963; Schmidt, K., Darmstädter Bürgerbuch, 1964; Demandt, K., Geschichte des Landes Hessen, 2. A. 1972, Neudruck 1980; Kromphardt, D., Hessen-Darmstadt in der Rheinbundzeit, Magisterarbeit Geschichtswissenschaft Gießen 1979; Knodt, M., Die Regenten von Hessen-Darmstadt, 1989; Schulz A., Herrschaft durch Verwaltung, 1991; Lange, T., Hessen-Darmstadts Beitrag, 1993.
Hessen-Homburg (Landgrafschaft). 1502 fiel die Herrschaft Homburg an die Landgrafschaft Hessen. 1521 wurde dies vom Kaiser bestätigt. 1583 kam Homburg von Hessen-Rheinfels, an das es 1567 gelangt war, an Hessen-Darmstadt. 1622 bildete sich in Hessen-Darmstadt unter Friedrich, dem Bruder Ludwigs V. von Hessen-Darmstadt, die Nebenlinie H. Von 1648 bis 1681 spaltete sich die Linie Hessen-Bingenheim ab. 1708 gewann H. die Landeshoheit. Von 1806 (Rheinbundakte) bis 1815 war H. von Hessen-Darmstadt mediatisiert, wurde aber auf dem Wiener Kongress wiederhergestellt und über Preußen um die linksrheinische Herrschaft Meisenheim (und Bärenbach, Becherbach, Otzweiler und Hoppstädten im Kanton Grumbach) vergrößert. 1817 trat der Landgraf dem Deutschen Bund bei. Am 24. 3. 1866 kam H. nach dem kinderlosen Tod des letzten Landgrafen an Hessen-Darmstadt, das es am 3. 9. 1866 (mit dem nicht in Hessen-Darmstadt einverleibten, sondern in Personalunion beherrschten Meisenheim) an Preußen abtreten musste. 1945 gelangte Homburg an Großhessen bzw. 1946 Hessen. L.: Wolff 255; Lotz, F., Geschichte der Stadt Homburg, Bd. 1 1964; Demandt, K., Geschichte des Landes Hessen 2. A. 1972, Neudruck 1980; Strauch, D., Birkenfeld, Lichtenberg, Meisenheim etc. (in) Engagierte Verwaltung für die Wissenschaft, 2007, 487.
Hessen-Kassel (Landgrafschaft, Kurfürstentum Kurhessen). Kassel erscheint als Chassalla, Chassella (zu lat. castellum) erstmals 913 und ist vermutlich wenig früher von den Konradinern gegründet worden. König Heinrich II. schenkte 1008 den Königshof seiner Gemahlin Kunigunde, die damit das Kloster Kaufungen ausstattete. Noch 1154 wurde Kassel als Reichsgut bezeichnet. Bald danach unterstand es den Landgrafen von Thüringen. 1189 wurde Kassel civitas genannt. 1277 wurde es Sitz der Landgrafen von Hessen, die in Kassel eine neue Burg errichteten. 1373 wurden Altstadt, Unterneustadt und Freiheit vereinigt. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts war Kassel Sitz der Landgrafschaft H. (1458-1500), die wieder in Hessen aufging. Seit dem Anfang des 16. Jahrhunderts war es Verwaltungsmittelpunkt Hessens. Bei der Erbteilung nach Landgraf Philipp dem Großmütigen 1567 erhielt Wilhelm IV. etwa die Hälfte Hessens mit Kassel als Residenz. 1571 gewann er die Herrschaft Plesse, 1582 die Hoyaer Ämter Uchte und Freudenberg. 1583 erwarb H. von Hessen-Rheinfels die Niedergrafschaft Katzenelnbogen. 1604 wurde Landgraf Moritz unter dem Einfluss Graf Johanns von Nassau-Dillenburg calvinistisch. Deswegen kam es beim Tode Ludwigs IV. von Hessen-Marburg 1604 zum hessischen Erbfolgestreit, in dessen Folge unter anderem in Gießen eine lutherische Universität als Nachfolgerin des calvinistisch gewordenen Marburg gegründet wurde. Im Ergebnis behielt Hessen-Kassel 1648/1650 den nördlichen Teil Hessen-Marburgs mit Marburg und erlangte endgültig Hersfeld. Zuvor hatte es 1640 die Grafschaft Schaumburg erworben. 1736 fiel ihm die Grafschaft Hanau-Münzenberg an (u. a. mit Nauheim). 1800 umfasste es ein Gebiet von etwa 170 Quadratmeilen. Mit Völkershausen, Martinroda, Willmanns, Wölferbütt und Altengronau gehörte Hessen-Kassel dem Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, mit dem Lindentaler Hof dem Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein an. Außerdem war es um 1806 Mitglied im Kanton Odenwald. Durch § 7 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erlangte es für Sankt Goar und Rheinfels sowie seine Ansprüche auf Corvey außer der Kurwürde nur einzelne mainzische Güter (Ämter Fritzlar, Naumburg, Neustadt und Amöneburg, Kapitel Fritzlar und Amöneburg, die Klöster in diesen Kapiteln) sowie die (Reichs-)Stadt Gelnhausen und das Reichsdorf Holzhausen (Burgholzhausen). Danach nannte sich der Landgraf von H. Kurfürst von Hessen. 1806/1807 wurde H., da es nicht dem Rheinbund beigetreten war, von Frankreich besetzt und dem Königreich Westphalen (Hauptstadt Kassel) einverleibt. 1813/1815 wurde es wiederhergestellt und erhielt für die Niedergrafschaft Katzenelnbogen das Großherzogtum Fulda und Teile Isenburgs. Den Titel Kurfürst behielt der Landesherr (trotz Untergangs des Heiligen Römischen Reichs und seines Wahlrechts [Kurrechts der Kurfürsten]) bei. 1831 wurde eine Verfassung erlassen. Durch preußisches Gesetz vom 20. 9. 1866 wurde H. wegen der Unterstützung Österreichs in der misslungenen Bundesexekution des Jahres 1866 gegen Preußen von Preußen annektiert und Teil der preußischen Provinz Hessen-Nassau wurde (Hauptstadt Kassel). Die damit preußischen Gebiete gingen am 19. 9. 1945 im Wesentlichen in Großhessen und damit in Hessen auf. Die Linie Hessen-Kassel erlosch 1875. L.: Wolff 254; Zeumer 553 II b 27; Wallner 694 OberrheinRK 1; Großer Historischer Weltatlas III 22 (1648) D3, III 38 (1789) C1; Winkelmann-Holzapfel 152f.; Riedenauer 129; Landau, G., Die hessischen Ritterburgen und ihre Besitzer, Bd. 1ff. 1832ff., Neudruck 2000; Piderit, F., Geschichte der Haupt- und Residenzstadt Cassel, 2. A. 1882; Brunner, H., Geschichte der Residenzstadt Cassel, 1913; Losch, P., Geschichte des Kurfürstentums Hessen 1803-66, 1922; Anhalt, E., Der Kreis Frankenberg. Geschichte seiner Gerichte, Herrschaften und Ämter von der Urzeit bis ins 19. Jahrhundert, 1928; Meisenträger, M./Krug, E., Territorialgeschichte der Kasseler Landschaft, 1935; Schröder-Petersen, A., Die Ämter Wolfhagen und Zierenberg. Ihre territoriale Entwicklung bis ins 19. Jahrhundert, 1936; Stengel, E., Johann Georg Schleensteins Landesaufnahme der Landgrafschaft Hessen-Kassel, Hessenland 44 (1933), und (in) Stengel, E., Abhandlungen und Untersuchungen zur hessischen Geschichte, 1960; Demandt, K., Geschichte des Landes Hessen, 1959, 2. A. 1972, Neudruck 1980; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961; Speitkamp, W., Restauration als Transformation. Untersuchungen zur kurhessischen Verfassungsgeschichte 1813-1830, 1986; Akten und Dokumente zur kurhessischen Parlaments- und Verfassungsgeschichte 1848-1866, hg. v. Seier, H., 1987; Hollenberg, G., Die hessen-kasselischen Landstände im 18. Jahrhundert, 1988, Hessisches Jb. f. LG. 38 (1988); Grothe, E., Verfassungsgebung und Verfassungskonflikt, 1996; Wegner, K., Kurhessens Beitrag für das heutige Hessen, 1999; Philippi, H., Die Landgrafschaft Hessen-Kassel 1648-1806, 2007.
Hessler, Heßler (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Hettingen (Herrschaft, reichsritterschaftlicher Ort). H. an der Lauchert wird um 1135 erstmals erwähnt (Hatingin) und gehörte zunächst den Grafen von Achalm und dann den Grafen von Veringen. 1524 erwarben die Herren von Speth mit der Herrschaft Gammertingen auch H. und bildeten 1599 aus H., Hermentingen und Kettenacker eine eigene Herrschaft. Sie zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. 1806/1827 kamen die Güter an Hohenzollern-Sigmaringen und damit über Preußen (1849) und Württemberg-Hohenzollern (1945) 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 508.
Hettman? (Reichsritter). Am Ende des 17. Jahrhunderts zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Hetzelsdorf, Hezelsdorf (Reichsritter). Bis etwa 1650 waren die H. im Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Stieber; Riedenauer 124.
Heubscher (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Heuchlingen (Herrschaft). Nach der Burg H. bei Heilbronn nannten sich bereits 1222 Herren von H. (Huchelheim). Im 15. Jahrhundert ging die Burg von der Propstei Ellwangen zu Lehen. 1466 und 1502 erwarb der Deutsche Orden die Anteile der Wittstadt und Capler von Oedheim bzw. Cappler von Oedheim, 1590 die Propstei Ellwangen die gesamte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben zählende Herrschaft. Über Württemberg gelangte H. 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 157; Hölzle, Beiwort 80; Schulz 275.
Heusenstamm (Herrschaft). H. in der unteren Mainebene wird erstmals 1211 erwähnt, als der Ritter Eberhard Waro genannt Geware sein Reichslehen H. an das Reich zurückgab und es über die Grafen von Eppstein zurückerhielt. Es zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1628 kam die Herrschaft pachtweise an den Frankfurter Patrizier Stefan von Cronstetten, 1661 kaufweise an die Grafen von Schönborn, 1816 an Hessen-Darmstadt und damit H. 1945 zu Hessen. L.: Wolff 511; Roth, H., Ortsgeschichte von Heusenstamm mit Patershausen und Gravenbruch, 1911.
Heusenstamm, Heußenstamm, Haußenstamm, Heussenstein (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die seit dem 11. Jahrhundert bezeugten H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, im 18. Jahrhundert zum Ritterkreis Rhein. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Zimmermann 72; Stetten 32, Pfeiffer 210; Riedenauer 124; Neumaier 67, 69, 72.
Heuß (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die H. mit dem 1729 erworbenen Trunkelsberg zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. S. Hausen (,Hausner). L.: Hölzle, Beiwort 58.
Heussen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Heußner. L.: Pfeiffer 210.
Heußlein von Eußenheim, Heußlein von Eussenheim (Reichsritter). Im 16. bis 18. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Von etwa 1600 bis gegen 1700 gehörten sie mit dem Rittergut Fatschenbrunn dem Kanton Steigerwald an. Weiter waren sie im 18. Jahrhundert im Kanton Gebirg immatrikuliert. L.: Stieber; Seyler 368f.; Bechtolsheim 13, 18, 194; Riedenauer 124; Rahrbach 125.
Heußner (Reichsritter). Um 1550 zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Hausen, Heussen. L.: Stetten 32; Neumaier 73.
Hevel (Reichsritter). Die H. waren seit der Aufnahme des Reichshofrates Heinrich Edler Herr von H. in die Reichsritterschaft von 1699 bis etwa 1737 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 206.
Heydt, Haidt, Hawdt (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die H. (Broum von der Heydt) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124; Stetten 32.
Hildebrandt (Reichsritter). Im frühen 17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124; Neumaier 82, 164.
Hingka zu Henneberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Hirnsberg (Reichsritter). Um 1550 zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Stetten 33; Riedenauer 124.
Hirrlingen (reichsritterschaftlicher Ort), Hürrlingen. H. südlich Rottenburgs zählte zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben und kam 1805 an Württemberg. L.: Wolff 509.
Hirsberg (Reichsritter) s. Hirschberg (Reichsritter im Kanton Gebirg) L.: Riedenauer.
Hirschaid (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 124.
Hirschberg I (Reichsritter), Hirsberg. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die (von den Grafen Hirschberg verschiedenen) Reichsritter H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland, Ritterschaft). L.: Riedenauer 124(; Neumaier 67, 72).
Hirschberg II (Reichsritter). Von etwa 1550 bis in das 17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 32; Riedenauer 124.
Hirschhorn (Herren, Reichsritter, reichsritterschaftlicher Ort). Vermutlich um 1200 entstand die Burg H. am Neckar. Die danach benannten Herren von H. hatten Pfandschaften über Mosbach, Sinsheim und Weißenburg sowie weitere Güter. 1317 wurde die Burg H. dem Erzstift Mainz geöffnet. H. zählte zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben, doch waren die Herren von H. bis etwa 1650 auch im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. 1803 kam H. von Mainz an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen. L.: Wolff 80, 511; Riedenauer 124; Neumaier 66, 73, 150, 153; Kissinger, F., Aus Hirschhorns Geschichte, 1900; Stetten 33; Irschlinger, R., Zur Geschichte der Herren von Hirschhorn, 1986; Lohmann, E., Die Herrschaft Hirschhorn, 1986.
Hochaltingen (Herrschaft). H. (Haheltingen) bei Nördlingen war Sitz der Adelsherrschaft H. Seit 1238 unterstand es den Hürnheim-Niederhaus-Hochaltingen, bei deren Aussterben es über die Erbtochter 1585 an die Freiherren von Welden kam. Seit 1764/1777 gehörte es durch Kauf zu Oettingen-Spielberg. Die Herrschaft war reichsritterschaftlich (Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben). 1806 kam sie an Bayern. L.: Monninger, Das Ries und seine Umgebung, 1892; Hölzle, Beiwort 52.
Hochberg (reichsritterschaftliche Herrschaft). Zwischen 1231 und 1270 ist die Burg H. am Neckar bei Ludwigsburg bezeugt. Den Herren von H. folgte die württembergische Dienstmannenfamilie Nothaft, die 1684 die dem Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben eingegliederte Herrschaft über die Erbtochter den von Gemmingen zubrachte. Diese verkauften 1779 H. mit Hochdorf und Kirschenhardthof (Kirschenhardshof) an Württemberg. S. Baden-Württemberg.
Hofen (reichsritterschaftliche Herrschaft). H. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Hofer von Lobenstein(, Hofer zum Lobenstein) (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die aus Niederbayern stammenden Freiherren von H. mit dem 1662 erworbenen Wildenstein und Neustädtlein, Rötlein (Röthlein) und Tempelhof (1699 an Ansbach verkauft) zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben, um 1801/1802 auch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 62; Kollmer 370, 377; Riedenauer 124; Schulz 264.
Hoff (Reichsritter)(, Holff). Von 1720 bis etwa 1737 war der württembergische Obrist-Jägermeister Friedrich Ludwig von H. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 206.
Hoffenheim (reichsritterschaftlicher Ort). H. nordwestlich von Sinsheim zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken und kam 1806 an Baden und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 511.
Höfingen, Truchseß von Höfingen, Truchsess von Höfingen (Truchsessen, Reichsritter). Höfingen bei Leonberg erscheint auf altem Siedlungsland spätestens im 11./12. Jahrhundert. Nach ihm nannten sich Herren von Höfingen, die 1285 Truchsessen Württembergs wurden. Sie gaben Teile Höfingens an Württemberg ab. 1488 waren sie Mitglied in der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1705 zählten sie mit Wendelsheim zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 149, 206.
Hofwart von Kirchheim, Hoffwart, Hoschwardt (Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert und im frühen 17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 124; Neumaier 150, 153f.
Hohenberg (Reichsritter). Die H. waren seit 1640 unter anderem mit dem 1697 von den Ehingen erworbenen Gut Börstingen Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (zuletzt Franz-Joseph-Anton von H. zu Rottenburg, Herr zu Weitingen, Rohrdorf, Wendelsheim, Wurmlingen und Hirschau, 1727 immatrikuliert). S. Nothaft von H. L.: Hellstern 206; Kollmer 376.
Hoheneck (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die H., die bereits im Jahr 1488 Mitglied der Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Hegau und am Bodensee waren, zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben, im ausgehenden 18. Jahrhundert mit Monbrunn, Röllbach und Teilen von Sachsenflur zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Wegen Teilen von Helfenberg waren sie von 1597 bis 1629 im Kanton Kocher immatrikuliert. L.: Hölzle, Beiwort 56; Ruch Anhang 4; Winkelmann-Holzapfel 153; Hellstern 206; Stetten 36; Riedenauer 124; Schulz 264.
Hohenfeld (Reichsritter). Den aus Österreich stammenden H. gehörten seit 1464 Aistersheim und seit 1537 Almegg in Oberösterreich. Nach dem 1648 erfolgten Kauf von Mühlhausen an der Enz zählten sie von 1650 bis 1689 zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Von 1654 bis 1678 gehörten sie außerdem dem Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben . Johann Adam von H. starb 1689 ohne Nachkommen. Mit der Hälfte von Eisenbach zählte H. im 18. Jahrhundert zum Kanton Mittelrheinstrom. des Ritterkreises Rhein. L.: Genealogischer Kalender, 1753, 547; Hellstern 206; Winkelmann-Holzapfel 153; Schulz 264.
Hohenfreyberg (reichsritterschaftliche Herrschaft). H. nordwestlich Füssens zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. S. a. Freiberg. L.: Wolff 509 (fälschlich zum Kanton Hefgau-Allgäu-Bodensee).
Hohenheim (Reichsgrafen). Herzog Karl Eugen von Württemberg ließ 1774 seine Geliebte Franziska von Adelmannsfelden, geb. von Bernerdin (10. 1. 1748-1. 1. 1811), zur Reichsgräfin von H. erheben. Sie zählte mit dem 1640 an die Bernerdin (Bernardin) gelangten Schloss Sindlingen zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau und mit dem 1785 von den Stein zum Rechtenstein (Stain) erworbenen Mühlhausen an der Enz und dem 1790 von den Stein zum Rechtenstein (Stain) erworbenen Rittergut Bächingen zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 62, 64; Kollmer 381.
Hohenlohe (Grafschaft, Fürstentum). Die erstmals 1153 bezeugten Herren (Konrad, Heinrich) von Weikersheim nannten sich seit 1178/1198 nach der die Straße Frankfurt-Würzburg-Augsburg beherrschenden Burg H. (Hohlach) bei Uffenheim. Im staufischen Reichsdienst erlangten sie 1232/1235 Langenburg und 1250 Öhringen, später Neuenstein, Möckmühl (1445 Verkauf an Pfalz) und Waldenburg sowie den Grafenrang. Trotz der Gabe Mergentheims an den Deutschen Orden (1219) und mehrfacher Erbteilung (1215/1254 Hohenlohe-Hohenlohe [bis 1412], Hohenlohe-Brauneck [bis 1390/1434] und Hohenlohe-Weikersheim) gelang ihnen die Errichtung eines fast geschlossenen Herrschaftsgebiets um Kocher und Tauber. Seit 1530 wurden sie (wegen der erbrechtlich begründeten, aber tatsächlich nicht umsetzbaren Belehnung mit den Grafschaften Ziegenhain und Nidda) als Reichsgrafen anerkannt, waren etwa zu dieser Zeit aber auch im Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken immatrikuliert. 1551/1553 erfolgte die Teilung des erst 1551 wieder vereinigten Gebiets in die protestantische, 1764 gefürstete Linie Hohenlohe-Neuenstein und die (seit 1667 wieder) katholische, 1744 gefürstete, nach der (erstmals 1253 erwähnten, als Lehen des Hochstifts Regensburg erlangten) Burg Waldenburg bei Schwäbisch Hall benannte Linie Hohenlohe-Waldenburg. Die Linie Hohenlohe-Neuenstein teilte sich dann in die Zweige Hohenlohe-Langenburg, Hohenlohe-Ingelfingen, Hohenlohe-Kirchberg und Hohenlohe-Öhringen (Hohenlohe-[Neuenstein-]Öhringen) (bis 1805). Sie erwarb 1631 durch Erbschaft die halbe Grafschaft Gleichen mit Ohrdruf. Die Linie Hohenlohe-Waldenburg zerfiel 1615 in Hohenlohe-Pfedelbach (bis 1728) und Hohelohe-Waldenburg (bis 1679) sowie Hohenlohe-Schillingsfürst, das sie beerbte, sich aber wiederum in die Linien Hohenlohe-Bartenstein und Hohenlohe-Schillingsfürst aufteilte (seit 1840 infolge des 1834 erfolgten Anfalls des Erbes des letzten Landgrafen von Hessen-Rotenburg[-Rheinfels] preußische Herzöge von Ratibor und Fürsten von Corvey). Durch § 18 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 wurden die Fürsten von Hohenlohe-Bartenstein, Hohenlohe-Waldenburg, Hohenlohe-Ingelfingen und Hohenlohe-Neuenstein entschädigt. 1806 fielen die zum fränkischen Reichskreis zählenden hohenlohischen Gebiete, die etwa 32 Quadratmeilen mit rund 100000 Einwohnern in 17 Städten, 7 Marktflecken und etwa 250 Dörfer und Weilern umfassten, überwiegend an Württemberg, im Übrigen an Bayern (Kirchberg [1810 an Württemberg], Schillingsfürst). S. Baden-Württemberg. L.: Zeumer 554 II b 62, 1; Wallner 692 FränkRK 7 a-d, 9 a, b; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3; Fischer, A., Geschichte des Hauses Hohenlohe, Bd. 1f. 1868ff.; Hohenlohisches Urkundenbuch (1153-1375), hg. v. Weller, K./Belschner, C., Bd. 1ff. 1899ff.; Weller, K., Geschichte des Hauses Hohenlohe (bis Mitte des 14. Jahrhunderts), Bd. 1f. 1904ff.; Belschner, C., Die verschiedenen Linien und Zweige des Hauses Hohenlohe seit 1153, 1926; Engel, W., Würzburg und Hohenlohe, 1949; Fischer, W., Das Fürstentum Hohenlohe im Zeitalter der Aufklärung, 1958; Schremmer, E., Die Bauernbefreiung in Hohenlohe, 1963; Genealogisches Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser, Bd. 9 1971; Thumm, A., Die bäuerlichen und dörflichen Rechtsverhältnisse des Fürstentums Hohenlohe im 17. und 18. Jahrhundert, 1971; Hohenlohische Dorfordnungen, bearb. v. Schumm, K./Schumm, M., 1985; Seibold, G., Die Radziwillsche Masse, 1988; Wendehorst, A., Hohenlohe, LexMA 5 1990, 82; Kleinehagenbrock, F., Die Grafschaft Hohenlohe im Dreißigjährigen Krieg, 2003; Hochmittelalterliche Adelsfamilien in Altbayern, Franken und Schwaben, hg. v. Kramer, F. u. a., 2005, 563; Die Familie Hohenlohe - Eine europäische Dynastie im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Hannig, A. u. a., 2013.
Hohenlohe-Bartenstein(, Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein) (Fürsten). Die 1247 genannte Burg Bartenstein bei Schwäbisch Hall war seit dem 15. Jahrhundert Sitz eines Amtes der Grafen von Hohenlohe. 1688 errichteten die Reichsgrafen von H. (Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein) dort ihre Residenz. Die Linie H. ist ein 1635 entstandener Zweig der Linie Hohenlohe-Schillingsfürst, die von Hohenlohe-Waldenburg abstammt. 1728 bererbte sie die erloschene Linie Hohenlohe-Pfedelbach. Um 1800 umfasste das zum fränkischen Reichskreis zählende Gebiet von H. zusammen mit Hohenlohe-(Waldenburg-)Schillingsfürst etwa 12 Quadratmeilen. H. hatte die Oberämter Bartenstein und Pfedelbach und die Ämter Herrenzimmern, Sindringen, Schnelldorf und Mainhardt. Durch § 18 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielt der Fürst von Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein, der auch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählte, für die kurz zuvor ererbte Herrschaft Oberbronn (im Elsass) die Ämter Haltenbergstetten, Laudenbach, Jagstberg und Braunsbach, den Würzburger Zoll im Hohenlohischen, Anteil am Dorf Neunkirchen, das Dorf Münster und den östlichen Teil des Gebiets von Karlsberg. S. Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein. L.: Wolff 119; Wallner 692 FränkRK 9 a; Neumaier 66.
Hohenlohe-Ingelfingen (Grafen, Fürsten). Das 1080 erstmals genannte Ingelfingen bei Künzelsau kam 1287 mit der Burg Lichteneck an die Grafen von Hohenlohe. Durch Teilung der Linie Hohenlohe-Langenburg entstand 1699 die Nebenlinie H. Von 1701 bis 1805 war Ingelfingen Residenz der zum fränkischen Reichskreis zählenden Fürsten zu H. Um 1800 umfasste das Gebiet der H. zusammen mit Hohenlohe-Kirchberg, Hohenlohe-Langenburg und Hohenlohe-Öhringen etwa 22 Quadratmeilen. In Besitz der Linie H. befanden sich Ingelfingen, das Amt Schrozberg und das Salinenamt Weißbach (Weisbach). H. zählte auch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Durch § 18 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielt der Fürst von H. für seine Rechte und Ansprüche auf die 7 Dörfer Gaukönigshofen (Königshofen), Tauberrettersheim (Rettersheim), Rinderfeld (Reiderfeld), Wermutshausen, Neubronn, Streichental und Oberndorf das Dorf Nagelsberg. 1805 erbte H. Hohenlohe-Öhringen. Ingelfingen fiel 1806 an Württemberg und kam damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wallner 692 FränkRK 7 c; Riedenauer 129.
Hohenlohe-Jagstberg (Fürsten). Nach Jagstberg an der Jagst nannte sich eine edelfreie Familie. 1340 kam Jagstberg von Hohenlohe-Brauneck an Bayern, 1387 an Würzburg. Die Familie H. zählte auch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1802 fiel Jagstberg an Prinz Karl Joseph zu Hohenlohe-Bartenstein, der sich Fürst von H. nannte. S. Hohenlohe.
Hohenlohe-Öhringen (Fürsten). Um 150 n. Chr. verschoben die Römer die Reichsgrenze vom Neckar hinweg und errichteten am neuen vorderen Limes den vicus Aurelianus. 1037 erscheint die Siedlung Orengowe in der Hand der Mutter Kaiser Konrads II., die dort ein Kollegiatstift gründete. Vögte dieses Stiftes waren später die Herren von Hohenlohe, die um 1250 Öhringen erwarben. Auch nach der Landesteilung von 1551/1553 gehörte Öhringen den Hauptlinien Hohenlohe-Neuenstein und Hohenlohe-Waldenburg. Durch Teilung der Hauptlinie Hohenlohe-Neuenstein entstand 1641 die Linie H. die sich seit 1782 Hohenlohe-Neuenstein-Öhringen (bzw. H.) nannte. H. zählte zum fränkischen Reichskreis und gehörte auch dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken an. Um 1800 umfasste das Gebiet der H. zusammen mit Hohenlohe-Langenburg, Hohenlohe-Ingelfingen und Hohenlohe-Kirchberg etwa 22 Quadratmeilen. H. hatte die Stadt Öhringen, Stadt und Amt Neuenstein, die Ämter Michelbach, Forchtenberg, Künzelsau und Stadt und Amt Weikersheim. Die Güter fielen nach Aussterben der Linie 1805 an Hohenlohe-Ingelfingen und damit über Württemberg 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 119; Wallner 692 FränkRK 7 a; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Der Landkreis Öhringen, 1968.
Hohenstadt (reichsritterschaftlicher Ort). Um 1147 erscheint das Dorf H. (Hummstat) am Kocher südwestlich von Ellwangen. Am Ende des 13. Jahrhunderts hatten es die Grafen von Oettingen, die es von 1361 bis 1367 den Herren von Westerstetten und von 1376 bis 1407 den Wöllwarth zu Lehen gaben. 1407 kam es an Conz Adelmann aus Schwäbisch Hall bzw. Adelmannsfelden. Er gab 1407 die Hälfte an seine Tochter als Mitgift und veräußerte 1408 die andere Hälfte an seinen Schwiegersohn Georg Schenk von und zu Schenkenstein (Schenk von Schenkenstein). 1530 kaufte Hieronymus Adelmann von Adelmannsfelden Burg und Dorf. 1680 wurde die Familie, die auch Schechingen und Rechberghausen hatte, zu Reichsfreiherren, 1790 zu Reichsgrafen erhoben. Der zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben zählende Ort kam 1806 an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 510; Kaißer, B., Geschichte und Beschreibung der Marktflecken Hohenstadt und Schechingen, 1867; Mangold, M., Heimatbuch von Hohenstadt, 1953.
Hohenstein (reichsritterschaftliche Herrschaft). H. zählte zum Kanton Kocher und kam an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Höhnstett (Reichsritter). Generalmajor Quirinus von H. auf Weitenburg und Sulzau war etwa von 1659 bis 1686 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 207.
Holdermann von Holderstein (Reichsritter). Von 1607 bis etwa 1623 waren die H. mit dem vom Markgrafen von Baden gekauften Gut Zumweiler (Weiler) Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Von 1560 bis 1599 waren sie wegen Hochdorf im Kanton Kocher immatrikuliert. L.: Hellstern 206; Schulz 264.
Holtz, vom, Holz (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die vom H. mit Aichelberg (1663), Alfdorf (1628/1640), Bartholomä 1708, Wißgoldingen (1742) und Unterdeufstetten (1742-1761, von den Rüdinger von Rüdingerfels (Rüdingern von Rüdingerfels) erworben,) zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Mit der Herrschaft Mühringen (Hohenmühringen) erlangten sie bis zum Verkauf an die Markgrafen von Brandenburg (Ansbach) (1695) die Mitgliedschaft im Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau. Mit Amlishagen, Hagenhof sowie Teilen von Limbach, Michelbach und Hengstfeld gehörten sie seit der Mitte des 18. Jahrhunderts dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken an. L.: Genealogischer Kalender 1753, 532; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 56, 62; Hellstern 206; Kollmer 370, 377, 380; Winkelmann-Holzapfel 153; Stetten 36, 183; Riedenauer 124; Schulz 264; Rahrbach 126; Neumaier 164.
Hölzel von Sternstein (zu Biberfeld), Hölzl (Reichsritter). Um 1750 zählten die H. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 124.
Holzingen (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 124.
Holzschuher von Aspach und Harrlach (Reichsritter), Holzschuher von Harrlach. Von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis 1806 zählten die H. mit dem Rittergut Vestenbergsgreuth zu dem Kanton Steigerwald und außerdem zu den Kantonen, Odenwald und Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Bechtolsheim 16, 22, 198, 415; Riedenauer 124.
Höpfigheim (reichsritterschaftliche Herrschaft). H. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam bei der Mediatisierung am Beginn des 19. Jh.s an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 161.
Horben (Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten die Freiherren von H. zum Bezirk (Quartier) Allgäu-Bodensee des Kantons Hegau bzw. Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch Anhang 82.
Horkheim, Horkenn, Horckheim, Horben?, Hack? (Reichsritter). Um 1550 zählten die H. (Horkenn von Wallstadt) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Wegen Trochtelfingen, Horn, Leinzell und Haunsheim waren die H. bis 1542 bzw. 1624 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. S. (Horxheim,) Lemlin von Horkheim, Seybold von Horkheim L.: Stetten 33; Riedenauer 124; Schulz 264.
Hornberg (reichsritterschaftlicher Ort). Die Burg H. am Neckar war im 12. Jahrhundert Sitz der Herren von H. Danach wechselte sie mehrfach den Berechtigten. 1517 kam sie an Götz von Berlichingen. Sie zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1806 kam H. zu Baden und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 511.
Horneck von Hornberg (Reichsritter), Horneck. Im 18. Jahrhundert zählten die H. von Hornberg zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben, 1674-1740 wegen Helfenberg im Kanton Kocher). L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Schulz 265; Neumaier 150.
Horneck von Weinheim (Freiherren, Reichsritter), Horneck zu Weinheim. Um 1790 zählten die Freiherren von H., die sich nach der Stadt Weinheim an der Bergstraße nannten und seit dem 14. Jahrhundert bestanden, mit einem Siebtel der Ganerbschaft Nieder-Saulheim (Niedersaulheim) zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Die H. (von Weinheim) gehörten im 17. Jahrhundert dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, im späteren Jahrhundert den Kantonen Baunach und Gebirg an. L.: Zimmermann 73; Winkelmann-Holzapfel 153; Riedenauer 124; Rahrbach 128; Neumaier 150.
Hornstein (Freiherren, Reichsritter). Nach der Burg H. am Laucherttal bei Sigmaringen nannten sich seit 1244 Herren. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von H., die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee waren, mit der 1579/1623 von Werner von Reischach erworbenen Herrschaft Hohenstoffeln zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. Mit dem im 14. Jahrhundert erworbenen Göffingen und Grüningen waren sie im Kanton Donau immatrikuliert. Nachdem sie 1773 von den Freiherren von Rost Göttelfingen und Vollmaringen und 1770 das halbe Zimmern unter der Burg erlangt hatten, waren sie damit dem Kanton Neckar inkorporiert. Nach der Erbteilung 1686 entstanden mehrere Linien (Binningen, Grüningen, Weiterdingen). Die Linie Binningen hatte Hinterstoffeln, Mittlerstoffeln (Mittelstoffeln) und Binningen, die Linie Weiterdingen Vorderstoffeln, Schloss und Dorf Weiterdingen, Bietingen und Gut Homboll, die 1805 an die Linie Binningen gelangten. Die Güter fielen 1806 an Württemberg, das sie 1810 größtenteils an Baden gab. Damit gelangte das Gebiet 1951/1952 an Baden-Württemberg. Vielleicht waren die H. am Ende des Heiligen Römischen Reiches auch im Ritterkreis Franken immatrikuliert. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592;Schweizer, Geschichte des freiherrlichen Hauses Hornstein, (in) Archiv für Geschichte, Genealogie, Diplomatik 1846; Hölzle, Beiwort 59, 60, 64; Mau, H., Die Rittergesellschaften mit St. Jörgenschild in Schwaben, 1941, 34; Ruch Anhang 4, 77-80; Riedenauer 124; Danner, W., Die Reichsritterschaft im Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert, 1969.
Hornstein zu Binningen (Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten die Freiherren von H. mit Hinterstoffeln, Mitterstoffeln (Mittelstoffeln) und Binningen zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. 1806 fielen ihre Güter an Württemberg, das sie 1810 an Baden gab. Damit gelangten sie 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Ruch 82 Anhang 78; Danner, W., Die Reichsritterschaft im Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert, 1969.
Hornstein zu Grüningen (Freiherren, Reichsritter). Im Jahre 1752 zählten die Freiherren von H. zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch Anhang 77, 79.
Hornstein zu Weiterdingen (Freiherren, Reichsritter). Vom 17. bis ins 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von H. mit Vorderstoffeln, Schloss und Dorf Weiterdingen, Bietingen und Gut Homboll, die im Erbgang 1805 an die H. zu Binningen gelangten, zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. 1806 fielen die Güter an Württemberg, das sie 1810 an Baden gab. Damit gelangten sie 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Ruch 18, Anm. 2, 82 und Anhang 80; Danner, W., Die Reichsritterschaft im Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert, 1969.
Horschelt (Reichsritter). Im späteren 18. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 124.
Huckelheim (Herrschaft, reichsritterschaftlicher Ort). H. östlich von Hanau zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Es gehörte den Grafen von Schönborn und umfasste als Herrschaft und Amt 16 Orte. Später fiel es über Aschaffenbrug 1814/1816 an Bayern. L.: Wolff 511.
Huldenberg (Reichsritter). Von 1722 bis 1743 waren die H. als Personalisten im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 265.
Hüls von Rathsberg, Hüls von Ratsberg (Reichsritter)(, Hülsen von Rathsberg). Im früheren 18. Jahrhundert waren die H. im Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken immatrikuliert. L.: Riedenauer 124.
Humpiß (Freiherren, Reichsritter), Hundbiß. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von H., die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee waren, mit dem im 15. Jahrhundert erworbenen Waltrams zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 60; Ruch Anhang 4.
Humpiß genannt von Ratzenried (Freiherren, Reichsritter), Humpiß, genannt von Ratzenried. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von H., die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee waren, mit dem 1453 erworbenen Ratzenried zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 60; Ruch Anhang 5.
Humpiß von Waltrams (zu Wellendingen) (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählte die Familie H. mit Wellendingen zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 207.
Hund von Wenkheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken (bis etwa 1700). L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 211; Riedenauer 124; Stetten 33; Rahrbach 129; Neumaier 116.
Hürnheim (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Von 1542 bis 1586 waren die H. wegen H., Hochaltingen, Abtsgmünd und Utzwingen im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. H. kam an Oettingen und damit 1806 an Bayern. L.: Stieber; Riedenauer 124; Schulz 265.
Hutten (Reichsritter). Beim Zerfall der Herrschaft Steckelberg im oberen Kinzigtal kam Ramholz im späten 13. Jahrhundert an die Familie H., die sich dort gegen die Grafen von Hanau behauptete. Vom 16. bis 18. Jahrhundert gehörten die H. zum Ritterkreis Franken der Reichsritterschaft. Sie waren in den Kantonen Rhön-Werra, Baunach (, Steigerwald?) und Odenwald immatrikuliert. Ihr bekanntester Angehöriger war Ulrich von H. (1488-1523), der Anhänger der Reformation war, 1519/1520 umfassende Reichsreformpläne erarbeitete, die auf ein gegenüber den Fürsten starkes, auf die Reichsritterschaft gestütztes Kaisertum zielten, und 1521 vergeblich Privatfehden gegen Geistliche in Raubritterart zu führen versuchte. (1642 kam Ramholz an die Freiherren von Landas, 1677 an die Freiherren und späteren Grafen von Degenfeld. 1803 fiel es an Hessen-Kassel. Über Preußen gelangte es 1945 zu Hessen.) L.: Genealogischer Kalender 1753, 542; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 369; Pfeiffer 196, 197, 212; Riedenauer 124; Stetten 11, 23, 33; Rahrbach 131; Neumaier 149, 153; Strauß, D., Ulrich von Hutten, 1858ff., hg. v. Clemen, O., 3. A. 1938; Steinfeld, L., Die Ritter von Hutten, 1988; Körner, H., Die Anfänge der Fränkischen Reichsritterschaft und die Familie v. Hutten, (in) Ulrich von Hutten, Katalog des Landes Hessen anlässlich des 500. Geburtstages, 1988; Körner, H., Die Familie v. Hutten, (in) Ulrich von Hutten, Katalog des Landes Hessen anlässlich des 500. Geburtstages, 1988.
Hutten von Frankenberg (Reichsritter), Hutten zu Frankenberg. Bis zu ihrem Aussterben 1783 waren die Freiherren von H. mit dem 1783 an Ansbach heimgefallenen Asbachhof, Bullenheim, Teilen der 1520 an die Familie gefallenen Herrschaft Frankenberg, Geckenheim, Ippesheim mit Reusch und Nenzenheim Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 153; Rahrbach 133.
Hutten von Stolzenberg (Freiherren, Reichsritter), Hutten vom Stolzenberg, Hutten zum Stolzenberg. Im 18. Jahrhundert waren die Freiherren von H. mit Romsthal mit Eckardroth, Kerbersdorf, Marborn und Wahlert sowie Steinbach Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Seyler 369; Winkelmann-Holzapfel 153; Rahrbach 133.
Hüttersdorf (Reichsherrschaft). H. an der Prims im Saarland war bis zur französischen Revolution Sitz einer kleinen, zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein zählenden Reichsherrschaft. 1815 fiel es an Preußen (Saargebiet). L.: Wolff 516.
Huyn von Geleen (Reichsritter). Die H. zählten um 1650 zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Ichenhausen (reichsritterschaftlicher Ort). I. an der unteren Günz gehörte vom 14. Jahrhundert bis 1574 überwiegend den Herren von Roth als Lehen Burgaus. 1574 verkauften die Roth an Bernhard vom Stein zum Rechtenstein (Stain von Rechtenstein) zu Niederstotzingen und Harthausen. Von dessen Nachkommen fiel das zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben zählende I. 1806 an Bayern. L.: Wolff 508; Sinz, H., Geschichtliches vom ehemaligen Markt und der nunmehrigen Stadt Ichenhausen, 1926, Ergänzungsband 1935.
Ifflinger von Graneck (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren I. waren von 1548 bis 1805 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. 1802 übte die Familie über Lackendorf, das Lehen Württembergs und dem Kanton Neckar inkorporiert war, die Ortsherrschaft aus. L.: Hölzle, Beiwort 64; Hellstern 207, 218; Kollmer 377.
Illereichen (Herrschaft), Illereichheim. Die Herrschaft I. an der Iller, die von 1771 bis 1778 durch Verkauf von Seiten der Grafen von Limburg-Styrum an die Grafen Palm gelangt war, gehörte seit dem Ende des 18. Jahrhunderts über die Grafen Schwarzenberg zum schwäbischen Reichskreis und zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. 1776 erscheint in der Reichsmatrikel der Eintrag I. Mit der Mediatisierung fiel I. an Bayern. L.: Wolff 508; Bader, Der deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen Entwicklung, 2. unv. A. 1978, 133.
Illertissen (reichsfreie Herrschaft). In vorgeschichtlich besiedelter Gegend gelegen erscheint I. 954 erstmals (Tussen). Mindestens seit 1181 unterstand es den Grafen von Kirchberg, die es zeitweise zu Lehen ausgaben. Von 1520 bis 1756 war es durch Kauf reichsfreie, zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben zählende Herrschaft der Memminger Patrizierfamilie Vöhlin. 1756 fiel es durch Verkauf der verarmten Vöhlin an Bayern. L.: Wolff 136, 508; Nebinger, G./Rieber, A., 1000 Jahre Illertissen, 1954; Habel, H., Landkreis Illertissen, 1967.
Illingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). I. südwestlich von Ottweiler gehörte zunächst den Grafen von Saarwerden, dann den Grafen von Moers-Saarwerden und schließlich den Grafen von Nassau-Saarbrücken als Lehnsherren. Seit dem 14. Jahrhundert war die Herrschaft in den Händen der Herren von Kerpen, die von den Herren von Manderscheid abstammten. Die reichsritterschaftliche Herrschaft zählte zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein und umfasste 1789 Wemmetsweiler, Gennweiler, I. und Merchweiler. 1815 kam I. zu Preußen und 1919 bzw. 1945 zum Saargebiet und damit 1957 zum Saarland. L.: Wolff 516.
Ilten, Illten (Reichsritter). Im 17./18. Jahrhundert zählten die I. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 370; Riedenauer 124.
Imhoff, Imhof (Reichsritter). Vom 16. bis 18. Jahrhundert zählten die I. zeitweise zu den Kantonen Odenwald (18. Jahrhundert), Gebirg (16. Jahrhundert, frühes 18. Jahrhundert) und Baunach (von etwa 1790 bis 1806) des Ritterkreises Franken. S. Imhoff von Mörlach. L.: Riedenauer 124.
Imhoff von Kirchentellinsfurt (Reichsritter), Im Hoff von Kirchentellinsfurt, Imhof von Kirchtellinsfurt. Von 1610 bis 1702 waren die I. Mitglieder des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. 1659 war Hans Ernst I. mit Buchenbach im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Hellstern 207; Schulz 265.
Imhoff zu Untermeitingen (Reichsritter), Imhof zu Untermeithingen. 1752 zählten die I. zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch Anhang 78.
Ingelheim, genannt Echter von Mespelbrunn (Freiherren, Grafen, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von I. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Steigerwald (um 1800) des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert gehörten die Grafen zu I. zum Ritterkreis Rhein und zwar wegen Schöneberg (Schönberg), Dörrebach mit Ruine Gollenfels, Hergenfeld, Schweppenhausen, Seibersbach und Waldhilbersheim zum Kanton Niederrheinstrom und wegen Gaulsheim zum Kanton Oberrheinstrom. Außerdem waren sie mit Unterhausen und Teilen von Würzberg Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Unterhausen fiel 1808 an Aschaffenburg. L.: Genealogischer Kalender 1753, 543, 545; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Seyler 370; Zimmermann 73; Winkelmann-Holzapfel 154; Riedenauer 124; Stetten 36, 39; Rahrbach 136.
Ippesheim (reichsritterschaftlicher Ort). I. nördlich von Uffenheim zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1806 fiel es an Bayern. L.: Wolff 511.
Ipt von Ipthausen (Reichsritter), Ippt von Ippthausen. Vielleicht waren die I. im Kanton Baunach des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Riedenauer 124.
Isenburg, Ysenburg (Grafen, Grafschaft, Fürstentum). Zunächst nach Rommersdorf, dann nach der 1103 erstmals erwähnten Burg I. bei Neuwied nannten sich die seit 1098 bezeugten Grafen von I. (Rembold I. † 1121), die vermutlich zu einem seit dem 9./10. Jahrhundert auftretenden edelfreien mittelrheinischen Geschlecht gehören. Sie waren Vögte der Reichsabtei Fulda und Grafen im Gau Einrich links der unteren Lahn sowie Grafen von Arnstein, von 1232 bis 1414 Grafen von Limburg und von 1326 bis 1462 Grafen von Wied. Seit der Mitte des 12. Jahrhunderts teilten sie sich in (die Linien Kobern an der unteren Mosel [bis 1301], Grenzau [mit den Abspaltungen Limburg vor 1249, Büdingen und Arenfels vom Ende 13. Jahrhundert bis 1373] und Braunsberg [seit 1340 Grafen von Wied] bzw.) den gerlachschen und den remboldschen Stamm und erbauten bis zum Ende des 12. Jahrhunderts in vier Linien die vier Häuser der Burg (Runkeler Haus 1373 an Wied, Wiedisches Haus, Kobernhaus 1344 an salentinische Linie, viertes Haus im 16. Jahrhundert an Isenburg-Neumagen). Der gerlachsche Stamm (Niederisenburg) erlosch 1664 mit der Linie Niederisenburg (Isenburg-Grenzau), die Lehen teils des Erzstifts Trier, teils des Erzstifts Köln hatte. Beim Aussterben zog Trier die Lehen ein. Die Grafen von Wied beanspruchten das Erbe, erlangten aber zusammen mit den Freiherren von Walderdorff (Walderdorf), die sich vom letzten Grafen eine Anwartschaft auf die Lehen hatten erteilen lassen, nur Isenburg, Großmaischeid (Großmeyscheid) und Meud, während Grenzau und Hersbach (Herschbach) bei Trier blieben und 1803 an Nassau-Weilburg kamen. Dieses erhielt 1806 auch die wiedschen Teile und gab das ehemals niederisenburgische Gut 1815 überwiegend an Preußen (Regierungsbezirk Koblenz) ab. Herschbach (Hersbach) kam 1866 mit Nassau an Preußen. Der remboldsche Stamm (Oberisenburg) beerbte um 1213/1245 (vor 1247) mit anderen (Eberhard von Breuberg, Konrad von Hohenlohe-Brauneck, Rosemann von Kempenich und Albert von Trimberg) die Herren/Grafen von Büdingen zwischen Nidder, Kinzig, Salz und Limes (Herrschaft Büdingen [1324 fünf Achtel], Grafschaft Cleeberg) und baute im Reichsforst Büdingen eine Herrschaft auf. Sie wurde seit 1335 auf Birstein und seit 1412/1419/1486 auf Offenbach ausgedehnt. 1442 wurde wegen Büdingen von der Linie Isenburg-Birstein der Reichsgrafenstand erworben. Im 16. Jahrhundert erfolgte der Übertritt zum Calvinismus und eine Aufspaltung in zahlreiche Linien (1517 Linien Isenburg-Ronneburg, Isenburg-Birstein). Von 1601 bis 1628 wurde das Haus nochmals vereinigt (u. a. erlosch 1625 Isenburg-Marienborn). 1628 teilte es sich jedoch erneut in fünf Linien (u. a. Isenburg-Offenbach bis 1718, Isenburg-Birstein, Isenburg-Philippseich bis 1920). 1635 kam es zur vorübergehenden Sequestrierung der Grafschaft an den Landgrafen von Hessen-Darmstadt. Seit 1684 bestanden die Hauptlinien Isenburg-Büdingen und Isenburg-Birstein. Isenburg-Birstein wurde 1744 in den Reichsfürstenstand erhoben. Im 18. Jahrhundert zählte die Fürstin von I., geborene Gräfin von Parkstein, wegen Altenbamberg, (Altenbaumburg) Alte Baumburg und Steigerhof zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Durch § 19 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielt der Fürst von I. für die Abtretung des Dorfes Okriftel das Dorf Geinsheim (Gainsheim) am Rhein mit gewissen Resten der Abtei Sankt Jakobsberg (Jakobsburg) auf der rechten Rheinseite sowie das Dorf Bürgel bei Offenbach, die Fürstin zu I., Gräfin von Parkstein, für ihren Anteil an der Herrschaft Reipoltskirchen und anderen Herrschaften am linken Rheinufer eine Rente von 23000 Gulden. 1806 trat Isenburg-Birstein dem Rheinbund bei, erlangte die Güter von Isenburg-Philippseich und die Hälfte der Herrschaft der Grafen Schönborn-Heusenstamm, sicherte sich die Hoheit über die gräflich gebliebenen Linien (u. a. Isenburg-Büdingen, Isenburg-Wächtersbach, Isenburg-Meerholz) und vereinigte so alle isenburgischen Güter mit 190 Quadratkilometern und etwa 58000 Einwohnern. 1815 wurde es aber mediatisiert und kam zunächst an Österreich und 1816 teils an Hessen-Darmstadt, teils an Hessen-Kassel und damit 1866 an Preußen und 1945 an Hessen. S. a. Niederisenburg, Oberisenburg. L.: Wolff 94f., 276f.; Wallner 697ff. OberrheinRK 20, 34, 42, 48; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) D3, III 22 (1648) D3, III 38 (1789) B3; Winkelmann-Holzapfel 154; Fischer, C. v., Isenburg. Geschlechts-Register der uralten deutschen Reichsständischen Häuser Isenburg, Wied und Runkel samt einer Nachricht von deren theils ehehin besessenen, theils noch besitzenden Landen und der Erbfolge-Ordnung aus Urkunden und Geschichtsschreibern, 1775; Simon, G., Geschichte des reichsständischen Hauses Ysenburg und Büdingen, Bd. 1ff. 1864f.; Isenburg, Prinz W. v., Meine Ahnen, 1925; Isenburg, Prinz W. v., Isenburg-Ysenburg, Stammtafeln, 1941; Philippi, H., Territorialgeschichte der Grafschaft Büdingen, 1954; Gensicke, H., Landesgeschichte des Westerwaldes, 2. A. 1987; Isenburger Urkundenregesten 947-1500, bearb. v. Battenberg, F., 1976; Decker, K., Isenburg, LexMA 5 1990, 673f.
Isenburg-Birstein (Grafen, Reichsfürsten). Die Grafen von I. sind eine seit 1628 bestehende Linie der Grafen von Isenburg, die 1744 in den Reichsfürstenstand erhoben wurde. Im 18. Jahrhundert zählte die Fürstin von I., geborene Gräfin von Parkstein, wegen Altenbamberg, Altenbaumburg (Alte Baumburg) und Steigerhof zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Am Ende des 18. Jahrhunderts umfassten die zum oberrheinischen Reichskreis zählenden Güter 7 Quadratmeilen mit 22500 Einwohnern (die Gerichte Reichenbach, Wenings, Wolferborn, Selbold, Langendiebach und das Oberamt nebst Stadt Offenbach). Durch § 19 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielt der Fürst von I. für die Abtretung des Dorfes Okriftel das Dorf Geinsheim am Rhein mit gewissen Resten der Abtei Sankt Jakobsberg auf der rechten Rheinseite sowie das Dorf Bürgel bei Offenbach, die Fürstin von I., Gräfin von Parkstein, für ihren Anteil an der Herrschaft Reipoltskirchen und anderen Herrschaften auf dem linken Rheinufer eine Rente von 23000 Gulden. 1806 trat I. dem Rheinbund bei, erlangte die Güter Isenburg-Philippseichs und die Hälfte der Herrschaft der Grafen von Schönborn-Heusenstamm, sicherte sich die Hoheit über die gräflich gebliebenen Linien (u. a. Isenburg-Büdingen-Büdingen, Isenburg-Büdingen-Wächtersbach und Isenburg-Büdingen-Meerholz) und vereinigte so alle oberisenburgischen Güter mit 190 Quadratkilometern und etwa 58000 Einwohnern. 1815 wurde I. mediatisiert. Seine Güter kamen 1816 teils an Hessen-Darmstadt, teils an Hessen-Kassel und damit 1866 an Preußen und 1945 an Hessen. L.: Wolff 277; Zeumer 553 II b 60, 9; Wallner 697 OberrheinRK 20; Simon, G., Geschichte des reichsständischen Hauses Ysenburg und Büdingen, Bd. 1ff. 1965; Isenburg-Ysenburg 963-1963, hg. v. Isenburg, Fürstin I. v., 1963.
Jacob von Holach (Reichsritter), Jacob von und zu Holach. Im 18. Jahrhundert zählten die J. zeitweise zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 124.
Jäger von Gärtringen (Reichsritter). Die J. waren von 1592 bis 1711 (seit 1679 mit Rübgarten) Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Wegen des württembergischen Lehens Höpfigheim waren die J. von 1578 bis 1678/1683 im Kanton Kocher immatrikuliert. Sie hatten von 1606 bis 1649 auch Güter zu Ebersberg. L.: Hellstern 207; Schulz 265.
Jagsthausen (reichsritterschaftlicher Ort). An der Jagst erscheint nach einem römischen Kastell 1090 der Ort J. (Husun). Die nach ihm benannten Herren von Hausen, die Ministeriale der Grafen von Dürn (Walldürn) und dann der Herren von Hohenlohe waren, starben um 1370 aus. J. kam allmählich an die Berlichingen. Es zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1806 gelangte der Ort an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 512.
Jagsthausen, Jaxthausen (Reichsritter). Um 1800 zählten die J. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken und vielleicht auch zum Kanton Rhön-Werra. L.: Riedenauer 124.
Jagstheim (Reichsritter), Jaxtheim. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die J. mit Erlabronn zum Kanton Steigerwald, seit dem 16. Jahrhundert wegen Obermögersheim zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken, um 1700 zum Kanton Baunach, vielleicht zum Kanton Odenwald sowie wegen Utzmemmingen und Ederheim (1542-1584) bzw. von 1652 bis 1666 als Personalisten zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Biedermann, Altmühl; Bechtolsheim 13, 195; Riedenauer 124; Schulz 265; Rahrbach 138.
Jahnus von Eberstätt (Reichsritter), Janus von Eberstätt. Im 18. Jahrhundert zählten die J. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Janowitz (Reichsritter). Um 1581 war Hermann von J. zu Ditzingen, Obervogt zu Sachsenheim, Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Zeitweise war die Familie wegen Ditzingen, das 1951/1952 über Württemberg zu Baden-Württemberg kam, auch im Kanton Kocher immatrikuliert. L.: Hellstern 207; Schulz 265.
Janus von Eberstätt (Reichsritter, Jahnus von Eberstätt). Im 18. Jahrhundert zählten die J. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Jemmerer (Reichsritter?). Kanton Odenwald, Ritterkreis Franken.
Jettingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). J. an der Mindel bei Günzburg unterstand ursprünglich dem Hochstift Augsburg und den Markgrafen von Burgau. Als deren Lehen kam es im 13. Jahrhundert an die Ministerialen von J. (Uettingen). Ihnen folgten von 1351 bis 1469 die Knöringen, dann bis 1747 die Stein zu Ronsberg (Stain zu Ronsberg), welche die Herrschaft Eberstall mit Oberwaldbach, Ried und Freihalden hinzuerwarben, und ab 1748 die Schenk Freiherren von Stauffenberg. Die reichsritterschaftliche Herrschaft zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. 1806 fiel J. an Bayern. L.: Wolff 508; Hartmann, C., Ortsgeschichte der Marktgemeinde Jettingen, 1953.
Johanniterorden (Reichsfürst), Johannitermeister. Vermutlich 1048, jedenfalls vor 1072 gründeten Kaufleute aus Amalfi bereits vor den Kreuzzügen in Jerusalem ein Spital. Daraus entstand nach der Eroberung Jerusalems (1099) eine Ordensgemeinschaft, die zunächst in den Kreuzfahrerstaaten, bald aber auch in allen Teilen Europas Ordenshäuser bzw. Hospitäler errichtete und in den Kreuzfahrerstaaten Antiochien und Tripolis auch herrschaftliche Rechte gewann. Die von dem Ordensmeister Raymund von Puy (1120-1160) 1137 erlassene Ordensregel gab dem geistlichen Orden ritterschaftliche Züge. An der Spitze des Ordens stand der Großmeister, der von den acht Großwürdenträgern der acht Zungen des Ordens beraten wurde. Nach dem Fall Akkons (1291) verlegte der Großmeister seinen Sitz nach Limassol (Limisso) auf Zypern und wurde Vasall des dortigen Königshauses. Von 1308 bis 1310 eroberte er Rhodos und dessen Nachbarinseln. 1312 erlangte er einen Teil der Güter des aufgelösten Templerordens in Frankreich. 1372 ließ sich die Ballei Brandenburg im Vergleich von Heimbach besondere Rechte einräumen. 1522/1523 musste nach Siegen der Türken der Sitz von Rhodos verlegt werden (u. a. Viterbo). 1530 übertrug Kaiser Karl V. als König von Sizilien dem Orden Malta und seine Nachbarinseln sowie Tripolis gegen einen symbolischen Tribut aber ohne Heerfolgepflicht zu Lehen. Seitdem wurde der Orden auch Malteserorden genannt. Nach der Reformation traten die Mitglieder der Ballei Brandenburg zum evangelischen Glauben über. 1548 erhielt der J. bzw. der Johannitermeister in Deutschland, der seit 1187 als Großprior an der Spitze der deutschen Zunge des Ordens stand und seit 1428 (endgültig 1505) seinen Sitz in Heitersheim hatte, Sitz und Stimme auf der geistlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags. Deutsche Kommenden bestanden u. a. in Dätzingen und Rohrdorf, Schwäbisch Hall (Hall) und Affaltrach, Heitersheim, Hemmendorf und Rexingen, Kleinerdlingen (Kleinnördlingen), Leuggern, (Neuburg,) Rothenburg, Überlingen, Villingen, Würzburg und Biebelried. 1781 wurde der Orden mit dem Antoniterorden vereinigt. 1789 verlor er seine Güter in Frankreich, 1798 auch Malta (an Frankreich). Um 1800 zählte der J. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Durch § 27 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielt der J. bzw. Malteserorden für den Verlust seiner linksrheinischen Güter die Grafschaft Bonndorf, die Abteien Sankt Blasien, Sankt Trudpert, Schuttern, Sankt Peter, Tennenbach und alle Stifter, Abteien und Klöster im Breisgau. 1806 erlosch auch das Großpriorat in Heitersheim, nachdem das Fürstentum Heitersheim schon früher allmählich tatsächlich unter die Landeshoheit Österreichs sowie 1805/1806 an Baden gelangt war. 1852 wurde die Ballei Brandenburg vom König von Preußen in ihren Rechten wiederhergestellt. 1999 hatte der evangelische Teil des Johanniterordens rund 3400 Mitglieder. L.: Zeumer 552 II a 30; Riedenauer 129; Geschichte des Malteserordens nach Vertot, bearb. v. Niethammer, Bd. 1ff. 1792; Falkenstein, K., Geschichte des Johanniterordens, 1867; Pflugk-Harttung, J. v., Die Anfänge des Johanniterordens in Deutschland, 1899; Rödel, W., Das Großprioriat Deutschland des Johanniterordens, Diss. phil. Mainz 1966; Engel, C., Histoire de L’Ordre de Malte, 1968; Waldstein-Wartenberg, B. Graf v., Rechtsgeschichte des Malteserordens, 1969; Der Johanniter-Orden. Der Malteser-Orden, hg. v. Wienand, A., 3. A. 1988; Barz, W., Georg Schilling von Cannstatt. Ein deutscher Johanniter auf Malta, (in) Der Johanniterorden in Baden-Württemberg 69 (1984), 5; Riley-Smith, J., Johanniter, LexMA 5 1990, 613ff.; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 739 (Johannitermeister); Die Johanniter, die Templer, der Deutsche Orden, die Lazariter und Lazariterinnen, die Pauliner und die Serviten in der Schweiz, bearb. v. Andenmatten, B. u. a., 2006
Jöstelsberg, Jöbstelsberg, Löbstelsberg (Reichsritter). Von etwa 1665 bis 1725 zählten die J. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 15, 21; Riedenauer 124.
Jungken genannt Münzer von Morenstamm (Reichsritter). Von 1766 bis 1790 waren die J. wegen Gütern in Adelmannsfelden Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 265.
Jura (Kanton). Aus dem Hochstift Basel kamen nach der Säkularisation die französischsprachigen Teile 1815 zum Kanton Bern der Schweiz. Dies führte seit 1830 zu Streitigkeiten. Nach einer erfolglos gebliebenen Volksabstimmung von 1959 sprachen sich am 23. 6. 1974 36802 Abstimmungsberechtigte für und 34052 Abstimmungsberechtigte gegen eine Verselbständigung aus. 1978 wurde daraufhin aus den Bezirken Delémont (Delsberg), Franches Montagnes (Freibergen), Porrentruy (Pruntrut) und 8 Gemeinden des Bezirkes Moutier der Kanton J. mit der Hauptstadt Delémont (Delsberg) gebildet (rund 837 Quadratkilometer, 65000 Einwohner). L.: Junker, B., Geschichte des Kantons Bern seit 1798, 1991.
Kalb von Kalbsrieth (Reichsritter), Kalb von Kalbsried. Am Ende des 18. Jahrhunderts zählten die K. zu den Kantonen Rhön-Werra und Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Kaltenbrunn (Reichsritter?). Um 1700 zählten die K. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Kaltenburg (reichsritterschaftliche Burg). Die Burg K. am Übergang einer Römerstraße über die Lone bei Niederstotzingen wird um 1240 erstmals erwähnt. Nach ihr nannten sich ministerialische Herren von K. Um 1349 saß auf der Burg ein Vogt der Grafen von Helfenstein. Graf Ulrich der Jüngere verkaufte K. als Inhaber der Herrschaft Heidenheim an die Riedheim, die sie 1393 Bayern-Ingolstadt zu Lehen auftrugen. Von 1496 bis 1821 war die zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben zählende Burg in Händen der Riedheim-Remshart. 1806 kam sie an Bayern, 1810 an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Kaltental (Reichsritter), Kaltenthal. Im 18. Jahrhundert zählten die K. unter anderem mit dem 1722 verkauften Hofgut Steinächle (Steinachlin) zum Ritterkreis Schwaben. Wegen Aldingen (14. Jh.-1746), Mühlhausen am Neckar (bis 1582) und Oßweil (bis 1647) war die Familie im Kanton Kocher immatrikuliert. An der Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert gehörte sie auch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Kollmer 378; Riedenauer 124; Schulz 265.
Karg von Bebenburg (Reichsritter). Mit Oberweilersbach, Mittlerweilersbach (Mittelweilersbach) und Unterweilersbach waren die K. im 18. Jahrhundert im Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken immatrikuliert, außerdem im Kanton Baunach. L.: Stieber; Riedenauer 124.
Karpfen (Reichsritter), Karpffen. Von 1548 bis zu ihrem Aussterben 1663 zählten die K. mit Hausen ob Verena und Rietheim zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwad-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 154, 207.
Karsbach, Karspach (Reichsritter). Die zu K. zählten im 17./18. Jahrhundert zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Wolf von Karsbach. L.: Stieber; Seyler 370; Riedenauer 124.
Katzenstein (Herrschaft). Nach der Burg K. bei Heidenheim nannten sich seit Anfang des 12. Jahrhunderts Vasallen der Grafen von Dillingen, die später nach Dillingen wechselten, seit 1252 ein Zweig der Edlen von Hürnheim, der 1354 K. an die Grafen von Oettingen verkaufte. Sie verpfändeten K. zeitweise an die Grafen von Helfenstein und belehnten 1382 Berthold von Westerstetten, wozu 1453/1469 Dunstelkingen kam. 1572/1589 verkauften die Erben der Linie Westerstetten-Katzenstein die zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben zählenden Eigengüter an Oettingen, an das 1632 auch die Lehen zurückfielen. Zeitweilig war K. nach 1662 Sitz einer Seitenlinie Oettingen-Balderns (Oettingen-Baldern-Katzenstein). Mit Erlöschen der Linie Oettingen-Baldern kam K. 1798 an Oettingen-Wallerstein, 1810 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 177; Hölzle, Beiwort 52; Seitz, A., Zur Entstehungsgeschichte von Burg Katzenstein, Jb. d. hist. Ver. Dillingen 72 (1970).
Kechler von Schwandorf (Freiherren, Reichsritter). Die K. waren bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft St. Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1805 - davon bis 1748 mit dem Rittergut Diedelsheim - gehörten sie dem Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben an. Im Jahre 1802 übten sie die Herrschaft über die dem Kanton Neckar inkorporierten Ortschaften Obertalheim und Untertalheim, beides Lehen Österreichs, sowie Unterschwandorf aus. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 64, Hellstern 207, 218f.; Kollmer 378.
Keller von Schleitheim (Reichsritter), Keller von Schlaitheim. Von 1642 bis 1805 zählten die K. unter anderem bis etwa 1736 mit dem Rittergut Neckarhausen und bis 1750 mit dem an die Raßler von Gamerschwang (Raßler, Rassler) verkauften Gut Lützenhardt zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 207; Kollmer 378.
Kemnat (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Kempinsky (Reichsritter). Um 1750 zählten die K. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 124.
Kempten (gefürstete Abtei, Fürststift, Residenz). K. an der Iller wird erstmals als spätkeltische Siedlung Cambodunum (um Christi Geburt) von Strabo erwähnt. 15 v. Chr. wurde es von den Römern erobert, die dort eine Siedlung mit Markt, Tempeln und Thermen errichteten, die ihrerseits im 3. Jahrhundert von den Alemannen zerstört wurde. 742/743 gründete vielleicht das Kloster Sankt Gallen in Kempten eine Zelle und 752 ein Benediktinerkloster, das karolingisches Eigenkloster wurde. 1062 bestätigte König Heinrich IV. seine durch mehrfache Vergabungen (vor 963 Augsburg, 1026 Schwaben, 1065 Rheinfelden) bedrohte Reichsunmittelbarkeit. 1348 wurde der Abt als Fürstabt betitelt, 1360 wurde das Kloster von Kaiser Karl IV. zum Fürststift erhoben, das 1419 exemt wurde. Sein Herrschaftsgebiet entwickelte sich aus einer dem Kloster durch Kaiser Karl dem Großen im 9. Jahrhundert verliehenen Immunität, die zwischen 1062 und 1213 zur Grafschaft erhoben wurde. 1213 gingen durch Verleihung König Friedrichs II. die zuletzt von den Staufern ausgeübten Grafenrechte und Vogteirechte an den Abt über. Weitere Käufe rundeten im 17. und 18. Jahrhundert das Gebiet ab. Bis 1803 war dann das Fürststift nach dem Hochstift Augsburg das größte geistliche Herrschaftsgebiet in Ostschwaben. Es gehörten bei der Säkularisation (1803) zum Stift die 1728 mit Stadtrecht ausgestattete sogenannte Stiftsstadt unmittelbar vor den Toren der Reichsstadt K. und die Marktflecken Sulzberg, Unterthingau (Thingau), Günzburg (Obergünzburg), Ronsberg, Dietmannsried, Grönenbach, Legau, Altusried und Buchenberg sowie Martinszell (Sankt Martinszell) und die Herrschaften Wagegg, Westerried, Rothenstein, Kalden (Calde), Theinselberg-Hetzlinshofen-Herbishofen (Teisselberg-Hetzlingshofen-Erbishofen), Hohenthann (Hohentann) und Kemnat (Kemnath) Das Gebiet war in die acht Pflegämter Sulzberg und Wolkenberg, Unterthingau, Kemnat, Liebenthann oder Günzburg (Obergünzburg), Falken, Grönenbach, Hohentann oder Lautrach und das Pflegamt diesseits der Iller gegliedert. Als Exklave unterstand dem Abt auch die Obervogtei Binswangen. Wegen Lautrach (Lauterach) und Langenegg zählte der Abt zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Für einen Teil der Eingesessenen war er gegeüber den Kantonen Hegau und Donau steuerpflichtig.1803 fiel das Stift mit 18 Quadratmeilen weitgehend geschlossenem Gebiet und 40000 Einwohnern an Bayern. L.: Wolff 2158; Zeumer 552 II a 28; Wallner 685 SchwäbRK 7; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F5, III 38 (1789) D4; Ruch Anhang 82; Wagner, F., Die Römer in Bayern, 4. A. 1928; Rottenkolber, J., Geschichte des hochfürstlichen Stiftes Kempten, 1933; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Weitnauer, A., Kempten 1949; Schwarzmaier, H., Königtum, Adel und Klöster im Gebiet zwischen Iller und Lech, 1961; Dertsch, R., Stadt- und Landkreis Kempten, 1966; Blickle, P., Kempten, 1968: (in) Historischer Atlas von Bayern, Teil Schwaben; Hermann, N., Kempten und das Oberallgäu, 2. A. 1984; Geschichte der Stadt Kempten, hg. v. Dotterweich, V., 1989; Böck, F., Kempten im Umbruch, 1989; Fahlbusch, F., Kempten, LexMA 5 1990, 1103; Walter, M., Das Fürststift Kempten, 1995; Bürgerfleiß und Fürstenglanz, hg. v. Jahn, W. u. a., 1998; Petz, W. Zweimal Kempten, 1998; Böck, F., Ein Einzelfall? (in) Suevia Sacra, hg. v. Liebhart, W. u. a., 2001; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 666, 1, 2,292.
Kere (Reichsritter), Kehr. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die von der K. (Kere, Kießling von der Kere) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im Kanton Baunach und im Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken immatrikuliert. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 212; Riedenauer 124; Rahrbach 139.
Kerpen (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von K. mit Würzweiler und Fürfeld samt Biedenthalerhof (Biedenthaler Hof) zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Mit Illingen, Lixingen und Ruhlingen (Rollingen) waren sie im Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein immatrikuliert. L.: Genealogischer Kalender 1753, 545; Roth v. Schreckenstein 2, 595; Winkelmann-Holzapfel 154.
Kesselstatt, Kesselstadt (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von K. zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Genealogischer Kalender 1753, 546; Roth von Schreckenstein 2, 595.
Keudell zu Schwebda (Reichsritter), Keudel zu Schwebda. Kanton Rhön-Werra, Ritterkreis Franken.
Killinger (Freiherren, Reichsritter). Um 1790 waren die Freiherren von K. mit Eschenau Mitglied des Kantons Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 63; Winkelmann-Holzapfel 154.
Kirchen (reichsritterschaftliche Herrschaft). K. zählte zum Kanton Kocher und kam an Zwiefalten und damit über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Kirchentellinsfurt (reichsritterschaftlicher Ort). 1007 gab König Heinrich II. K. bei Tübingen an das Hochstift Bamberg. Von dort kam der durch Aufnahme des Ortsnamens Tälisfurt von anderen Kirchheimnamen unterschiedene Ort an die Grafen von Hohenberg und 1381 an Habsburg bzw. Österreich. K. steuerte zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben, bis Württemberg 1769 die Rechte ablöste. Über Württemberg gelangte K. 1951/1952 zu Baden-Württemberg. S. Imhoff (Im Hoff) von K.
Kirchlauter (reichsritterschaftlicher Ort). K. bei Ebern unterstand im 15. Jahrhundert den Herren von Füllbach. 1476 kam es an die Fuchs von Schweinshaupten, 1511 als Lehen des Hochstifts Würzburg an die Guttenberg. Es zählte zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken und fiel 1806 an Bayern. L.: Wolff 512.
Kisslegg (Herrschaft), Kißlegg. K. im Allgäu wurde vermutlich in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts als Ratboticella gegründet. Im 9. Jahrhundert war dort der Haupthof des Klosters Sankt Gallen im Nibelgau. 1227 nannten sich die 1135 bezeugten klösterlichen Meier nach der hier erbauten Burg von K. (Kiselegge). Sie erlangten die Klostergüter und das Niedergericht über K., Immenried, Waltershofen und Eintürnen als Lehen. Um 1300 wurden sie von den Herren von Schellenberg beerbt, die hier eine Linie begründeten. 1381 wurde die Herrschaft geteilt. Ein Teil kam 1708 an Waldburg-Wolfegg (Waldburg-Wolfegg-Waldsee). Der andere Teil gelangte über die Sulzberg (1428), Freyberg (1525), Paumgarten (1592), Khuen-Belasi und Waldburg-Trauchburg (1669) 1793 an Waldburg-Zeil-Wurzach. Die Herrschaft war dem Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben der Reichsritterschaft steuerbar. 1806 fiel K. an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 200, 509; Wallner 685f. SchwäbRK 12, 26 a; Der Kreis Wangen, 1962; Müller, S., Kißlegg im Allgäu, 1974.
Kitzingen, Spital. Um 1800 zählte das Spital in K. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 129.
Kitzingen, Stadt (Reichsritter). Um 1800 zählte die Stadt K. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 129: Hock, B., Kitzingen im Dreißigjährigen Krieg, 1981; Apud Kizinga monasterium, hg. v. Walter, H., 1995.
Kleinschmidt (Reichsritter). Um 1700 zählten K. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 124.
Klinckhart, Klinkhart (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die K. von Wartenrode (Vockenrot [Vockenrodt]) zum Kanton Odenwald des Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 124; Neumaier 73.
Knebel von Katzenelnbogen (Freiherren, Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert und im 17. Jahrhundert gehörten die K. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren K. mit einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim und Neuweier (Neuweyer) zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein sowie zum Ort (Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 Philipp Franz K.). L.: Genealogischer Kalender 1753, 544; Roth von Schreckenstein 2, 595; Zimmermann 75; Winkelmann-Holzapfel 154; Riedenauer 124; Neumaier 73.
Kniestedt (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von K. mit dem 1701 erworbenen Heutingsheim und dem 1765 erworbenen Schaubeck samt Kleinbottwar zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Von 1771 bis 1805 waren sie mit dem 1706 erworbenen Rübgarten auch im Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenauimmatrikuliert. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 62, 64,; Hellstern 208, 218; Kollmer 376f.; Schulz 265.
Knöringen (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren von K. waren mit der 1545 erworbenen Herrschaft Kreßberg (Krießberg) samt Marktlustenau (Lustenau) bis 1805/1806 Mitglied des Kantons Altmühl des Ritterkreises Franken. Außerdem zählten sie zum Ritterkreis Schwaben (1605-1662 mit Wildenstein zum Kanton Kocher). L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 55; Winkelmann-Holzapfel 154; Riedenauer 125; Schulz 266.
Koch, Kott? (Reichsritter). Die K. gehörten im frühen 17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Kocher (Kanton, Ritterkanton). Der Kanton K. gehörte zum Ritterkreis Schwaben der Reichsritterschaft. L.: Wolff 510; Schulz, T., Das Fürststift Ellwangen und die Ritterschaft am Kocher, Ellwanger Jb. 31 (1985/1986); Schulz, T., Die Mediatisierung des Kantons Kocher, Zs. f. württemberg. LG. 47 (1988).
Kocherstetten, (Ganerbschaft). Um 1700 zählte die Ganerbschaft K. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Der Ort K. kam über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Riedenauer 129.
Köhrscheidt, Röhrscheid? (Reichsritter). Die K. gehörten vielleicht dem Kanton Gebirg (Vogtland) des Ritterkreises Franken und der vogtländischen Ritterschaft (Vogtland) an. L.: Riedenauer 125.
Kolb von Rheindorf (Reichsritter). Bis ins frühe 17. Jahrhundert waren Kolb im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die K., davon bis 1711 mit dem Rittergut Kreßbach (Krießbach), zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Stieber; Hellstern 208; Kollmer 378; Riedenauer 125.
Königsbach (reichsritterschaftlicher Ort). K. zwischen Karlsruhe und Pforzheim erscheint erstmals in einer um 1150 gefälschten Urkunde des Klosters Reichenau. Die zuerst 1252 belegten Herren von K. waren im 14. Jahrhundert Vasallen der Markgrafen von Baden. 1399 waren zwei Drittel Königsbachs Lehen Brandenburgs, ein Drittel Lehen Badens. Seit 1518 hatten die Herren von Venningen sieben Zwölftel als Lehen Brandenburgs, fünf Zwölftel der Markgraf von Baden. Die Herren von Venningen verkauften 1650 ihre Zwölftel an Daniel Rollin de Saint André (Daniel Rollin de Saint-André). Der zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben steuernde Ort fiel 1806 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 511.
Königsegg-Rothenfels (Grafen, Reichsritter). (Die Burg Rothenfels [Rotenfels) bei Immenstadt unterstand am Ende des 11. Jahrhunderts den Grafen von Buchhorn, nach denen sie die Welfen beanspruchten, aber an die Grafen von Kirchberg herausgeben mussten. 1243 kaufte Kaiser Friedrich II. die gesamte Albgaugrafschaft und überließ vermutlich den Herren von Schellenberg Rothenfels als Reichslehen. 1332 kam die Burg an die Grafen von Montfort-Tettnang, unter denen 1471 Rothenfels zur Grafschaft erhoben wurde.) Die Grafschaft K. wurde 1565 an die Herren von Königsegg verkauft, die dort 1588 die Linie K. gründeten. Sie umfasste Rothenfels und die Herrschaften Staufen und Werdenstein (1785). Herrschaftsmittelpunkt war Immenstadt. Wegen Stein und Bräunlings (Breunlings) zählten die Grafen zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Die Güter der Rothenfelser Linie wurde 1804 gegen Güter in Ungarn an Österreich gegeben. Durch den Frieden von Pressburg kamen sie an Bayern. L.: Ruch Anhang 82; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Mau, H., Die Rittergesellschaften mit St. Jörgenschild in Schwaben, 1941, 34; Bader, K., Der deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen Entwicklung, 2. unv. A. 1978.
Königsfeld (Kunigffeldt) (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 209; Riedenauer 125.
Königshofen (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Könitz, Köniz (Reichsritter). Seit dem frühen 16. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. Während des 16. Jahrhunderts waren sie auch im Kanton Gebirg immatrikuliert. L.: Riedenauer 125.
Konstanz (Hochstift, Residenz). Nach Verlegung des Bistums Aventiacum von Avenches nach Windisch (Vindonissa) wurde im alemannisch gewordenen Teil des Bistums vielleicht zwischen 550 und 590 in K., wo vermutlich nach 300 (Constantius II. [337-361]) ein römisches Kastell mit dem im 6. Jahrhundert überlieferten Namen Constantia errichtet worden war, ein Bistum eingerichtet (Bischof Gaudentius †613), das sich bald zum größten deutschen Bistum entwickelte (Breisgau, Waiblingen, Ulm, Oberstdorf, Bodensee, Glarus, Brienz, Thun, Aarau, genauer Umfang erst 1275 beschrieben). Es unterstand zunächst Besançon, seit der Mitte des 8. Jahrhunderts Mainz. Ihm gelang zwar die Eingliederung der Propstei Öhningen (1155), doch verlor es schon 1192 die Herrschaft über die Stadt K. Insgesamt glückte ihm im Wettbewerb mit Habsburg (Österreich) und Wittelsbach (Bayern) nur der Ausbau eines kleinen, zeitweise stark verschuldeten Hochstifts zu beiden Seiten des Bodensees (am Ende des 18. Jahrhunderts insgesamt 22 Quadratmeilen mit 50000 Einwohnern). Altes Bischofsgut waren neben Meersburg (1113 Merdesburch, vor dem 12. Jahrhundert an das Hochstift) das in der Gegenwart auf der schweizerischen Seite liegende Gottlieben sowie Bischofszell und Horn. Dazu kamen zu verschiedenen Zeiten und aus verschiedenen Händen Gaienhofen, die Herrschaft Bohlingen, die Obervogtei Güttingen, die Herrschaft Homburg mit Stahringen, Ittendorf und Ahausen, Klingnau und Zurzach, Markdorf (1354 Kauf), die Obervogtei Öhningen, die Herrschaft Rosenegg, die Herrschaft Konzenberg in der östlichen Baar und die Herrschaft Liebburg. Die Reformation führte bald zu schweren Einbußen der Diözese (Schweiz, Württemberg, Ulm, Esslingen [Eßlingen], Reutlingen). 1540 gewann K. das Kloster Reichenau. Von 1526 bis 1803 residierte der zum schwäbischen Reichskreis gehörige Bischof in Meersburg. Im 18. Jahrhundert zählte er wegen Homburg und Stahringen zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. 1803 fielen die rechtsrheinischen Gebiete des Hochstifts an Baden. Das Bistum wurde 1821 zugunsten des neuen Erzbistums Freiburg im Breisgau aufgelöst. L.: Wolff 155; Zeumer 552 II a 12; Wallner 686 SchwäbRK 27; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) F4, II 66 (1378) E5, III 22 (1648) D5, III 38 (1789) C4; Ruch Anhang 77; Regesta episcoporum Constantiensium, hg. v. d. Bad. hist. Komm. Bd. 1ff. 1886ff.; Ahlhaus, J., Die Landdekanate des Bistums Konstanz im Mittelalter, 1929, Neudruck 1961; Isele, E., Die Säkularisation des Bistums Konstanz, 1933; Fleischhauer, M., Das geistliche Fürstentum Konstanz beim Übergang an Baden, 1934; Feger, O., Das älteste Urbar des Bistums Konstanz, 1943; Dann, W., Die Besetzung des Konstanzer Bischofsstuhls von der Gründung des Bistums bis zur Reformation, Diss. phil. Heidelberg 1950; Tüchle, H., Kirchengeschichte Schwabens, Bd. 1 1950; Reinhardt, Die Beziehungen von Hochstift und Diözese Konstanz zu Habsburg-Österreich in der Neuzeit, 1966; Burbach, R., Die Reformation in den freien Reichsstädten Lindau und Konstanz, 1983; Die Bischöfe von Konstanz, hg. v. Kuhn, L. u. a., Bd. 1f. 1988; Bischof, F., Das Ende des Bistums Konstanz. Hochstift und Bistum im Spannungsfeld von Säkularisation und Suppression, 1989; Maier, K., Das Domkapitel von Konstanz und seine Wahlkapitulationen, 1990; Zimpel, D., Die Bischöfe von Konstanz im 13. Jahrhundert (1206-1274), 1990; Maurer, H., Konstanz, LexMA 5 1991, 1399ff.; Degler-Spengler, B., Der schweizerische Teil der ehemaligen Diözese Konstanz, 1994; Derschka, H., Die Ministerialen des Hochstifts Konstanz, 1999; Die Konstanzer Bischöfe vom Ende des 6. Jahrhunderts bis 1206, bearb. v. Maurer, H., 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 548, 1, 2, 306; Bihrer, A., Der Konstanzer Bischofshof im 14. Jahrhundert, 2005.
Köselin (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Köstner (Reichsritter). Vielleicht zählten die K. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 125.
Köth von Wanscheid (Reichsritter). Bis zu ihrem Erlöschen 1788 zählten die K. mit einem Achtel der Ganerbschaft Mommenheim, einem Fünftel der Ganerbschaft Schornsheim, Sörgenloch und Udenheim zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Zimmermann 75; Winkelmann-Holzapfel, 154.
Kotlinsky, Kottlinsky (Reichsritter). Um 1700 zählten die K. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 370; Riedenauer 125.
Kötschau, Ketschau (Reichsritter). Von der Mitte des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die K. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Seyler 370; Riedenauer 125.
Kottenheim, Rodenheim?, Tottenheim? (Reichsritter). Von der Mitte des 16. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zählten die K. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. S. Rodenheim. L.: Riedenauer 125; Neumaier 7, 72, 141.
Kottwitz von Aulenbach (Reichsritter), Kottwitz. Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Von der Mitte des 17. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts waren sie im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert (Kottwitz von Aulenbach). L.: Stieber, Seyler 370; Pfeiffer 210; Stetten 32, 33; Riedenauer 122, 125; Rahrbach 141; Neumaier 73, 132, 149f., 153.
Kotzau (Herren, Reichsritter). Nach der 1234 erstmals erwähnten Burg K. in Oberfranken nannten sich seit 1172 erscheinende Herren. Im 16. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Gebirg, zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). Als sie um die Mitte des 17. Jahrhunderts ausstarben, fielen ihre Güter an die Markgrafschaft Bayreuth (Brandenburg-Bayreuth). 1810 kam Oberkotzau mit der Markgrafschaft Bayreuth an Bayern. L.: Stieber; Pfeiffer 209; Riedenauer 125; Sieghardt, A., Die Herren von Kotzau und ihr Schloss, (in) Siebenstern, 1936; Gebessler, A., Stadt und Landkreis Hof, 1960.
Kraichgau (Kanton, Ritterkanton). Ausgehend vom Gau Kraichgau bildete sich an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit ein Kanton K. des Ritterkreises Schwaben der Reichsritterschaft, zu dem aber auch Orte anderer frühmittelalterlicher Gaue gehörten. L.: Wolff 510; Kolb, A., Die Kraichgauer Ritterschaft unter Kurfürst Philipp von der Pfalz, 1909; Press, V., Die Ritterschaft im Kraichgau zwischen Reich und Territorium 1500-1683, ZGO 122 (1974); Die Kraichgauer Ritterschaft in der frühen Neuzeit, hg. v. Rhein, S., 1993.
Kratz von Scharfenstein, Craatz von Scharfenstein (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die K. zum Ritterkreis Rhein, außerdem um 1700 zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 123.
Krauseneck (Reichsritter). Vielleicht zählten die K. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Krautheim (Reichsritter, Krautwein). Um 1550 zählten die K. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125; Stetten 33.
Kreß von Kressenstein (Reichsritter). Im späteren 17. und 18. Jahrhundert zählten die K. wegen Dürrenmungenau zum Kanton Altmühl im Ritterkreis Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Roth von Schreckenstein 2, 593; Riedenauer 125.
Kresser von Burgfarrnbach (Reichsritter), Kresser zu Burgfarrnbach. Im 17. Jahrhundert zählten die später erloschenen K. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Pfeiffer 197; Riedenauer 125.
Kronberg zu Ladenberg, Cronberg zu Ladenberg (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 123; Neumaier 67.
Kroneck (Reichsritter). Wegen des Erwerbs eines Teiles der Ganerbschaft Bönnigheim zählten die K. 1654 zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. Croneck. L.: Schulz 266.
Küchenmeister (Reichsritter). Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zählten die K. zum Kanton Odenwald (K. von Seldeneck, K. von Neuburg) sowie zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 33; Riedenauer 125; Rahrbach 143.
Küchenmeister von Nortenberg (Reichsritter), Küchenmeister von Nordenberg. Im 18. Jahrhundert zählten die K. zum zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Roth von Schreckenstein 2, 593.
Kuefstein, Kufstein (Grafen). Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten die Grafen von K., die mit den Herren von Spitz verwandt sind, in der Wachau begütert waren und 1620 wegen ihres Übertritts zum Protestantismus in Niederösterreich geächtet wurden, zu den schwäbischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags. Außerdem zählten sie zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. L.: Zeumer 554 II b 61, 19.
Kühdorf, Küdorff (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 213; Riedenauer 125.
Külsheim (Reichsritter). Um 1800 zählten die K. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Kunitz? (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 210.
Künsberg, Künßberg (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die bereits im Hochmittelalter als Herren sichtbaren, nach Altenkünsberg bei Creußen benannten Freiherren von K. mit Nagel, Tüschnitz und Thurnau zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Mit Schernau, dem Rittergut Obersteinbach, Roßbach, Stübach und Markt Taschendorf (Markttaschendorf) gehörten sie im 18. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald. Außerdem waren sie im 18. Jahrhundert in den Kantonen Altmühl und Baunach (auch um 1800) immatrikuliert. L.: Genealogischer Kalender 1753, 535, 536; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 208; Bechtolsheim 12, 198; Riedenauer 125; Rahrbach 145.
Künzelsau (reichsritterschaftlicher Ort). K. am Kocher wird 1098 erstmals genannt. Von den Herren von Stein kam es erbweise an die Bartenau, Stetten, K. und Neuenstein. 1328 kauften die Hohenlohe Rechte. 1484 erwarb das Erzstift Mainz, 1499 das Hochstift Würzburg Rechte. 1489 vereinbarten Mainz, Hohenlohe, Schwäbisch Hall und die Stetten eine Ganerbenverwaltung. 1598 erlangte Hohenlohe den Anteil Schwäbisch Halls, 1717 Kloster Comburg den Anteil der Stetten. 1802 gewann Hohenlohe die Anteile Würzburgs und Mainzs. 1806 fiel das zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählende K. an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 119, 512; Eyth, L., Der Bezirk Künzelsau, 1900; Nowak, W., Die Ganerbschaft Künzelsau, 1967; Bibliographie des Landkreises Künzelsau, 1972.
Küps (reichsritterschaftlicher Ort). K. an der Rodach bei Kronach zählte zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. 1806 fiel es an Bayern. L.: Wolff 513.
Laihsheim, Lamsheim (Reichsritter). Im frühen 17. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125.
Lamprecht von Gerolzhofen (Reichsritter), Lamprecht. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125.
Landas, Landass (Reichsritter). Um 1700 zählten die L. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. S. Swerts von L. zu Weinheim. L.: Riedenauer 125.
Landenberg (Reichsritter). Die L. waren vom Anfang des 16. Jahrhunderts bis etwa 1654 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. 1531 hatten sie auch die dem Kanton inkorporierte Herrschaft Schramberg. Sie zählten außerdem zum Ritterkreis Unterelsass und zum Ritterkreis Rhein. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hellstern 148, 208.
Landschad von Steinach (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert gehörten die im 12. Jh. als edelfreie Herren sichtbaren L., denen der Minnesänger Bligger II. entstammte, dem Kanton Odenwald und kürzere Zeit auch dem Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken an. Im 18. Jahrhundert zählten die L. zum Ritterkreis Rhein. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 125; Stetten 33; Neumaier 66, 73, 132, 149f., 153; Hinz, E., Die Wappen der Herren und Landschaden von Steinach, 2012.
Landsee (Reichsritter). Von 1680 bis 1788 zählten die L. mit dem Rittergut Glatt zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 208.
Landstuhl (Herrschaft). L. bei Kaiserslautern wird als Königsgut Nannenstul zu Anfang des 9. Jahrhunderts im Reichsurbar Lorschs erstmals erwähnt. Mit der um 1160 erbauten Burg Nannenstein wurde L. dann Mittelpunkt einer Herrschaft, die als Reichslehen an verschiedene Inhaber gegeben wurde. Am Ende des 15. Jahrhunderts kam sie an die Sickingen, die sie bis zum Ende des 18. Jahrhunderts innehatten. In der Reichsmatrikel von 1776 wird das zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein zählende L. im schwäbischen Reichskreis genannt. 1815 fiel es an Bayern, 1946 an Rheinland-Pfalz. L.: Gumpelzhaimer 92; Wolff 516; Knocke, T., Landstuhl in Vergangenheit und Gegenwart, 1951.
Lang (Reichsritter)(, Lang von Leinzell). Die aus Augsburger Patriziergeschlecht stammenden L. zählten mit dem im 1636 erworbenen ellwangischen Lehen Leinzell und den 1657 von den Adelmann erworbenen Gütern Dewangen, Reichenbach, Faulherrnhof und Rodamsdörfle zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 62; Kollmer 362, 371, 375, 378; Schulz 266.
Langen (Reichsritter). Um 1750 zählten die L. zum Kanton Altmühl im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125.
Langenschwarz (Reichsritter). Die von und zu L. zählten im ausgehenden 17. und im 18. Jahrhundert mit L., Hechelmannskirchen, Köhlersmoor und Schlotzau zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Über Hessen-Kassel und Preußen (Hessen-Nassau) kamen die Orte 1945 zu Hessen. L.: Stieber; Seyler 371; Winkelmann-Holzapfel 155; Riedenauer 125.
Langheim(, Kloster) Um 1800 zählte das Kloster L. zu den Kantonen Baunach und Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Wolff 98; Riedenauer 129.
Langwerth zu Simmern (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert waren die Freiherren von L. mit einem Siebtel der Ganerbschaft Nieder-Saulheim (Niedersaulheim) und einem Fünftel der Ganerbschaft Schornsheim Mitglieder des Kantons Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Außerdem waren sie im Kanton Mittelrheinstrom immatrikuliert. L.: Genealogischer Kalender 1753, 547; Zimmermann 75f.; Winkelmann-Holzapfel 155.
Lasser genannt von Halden (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von L. mit dem 1765 erworbenen und 1798 an die Freiherren von Lassberg und von Deuring gelangten Autenried zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. (Autenried fiel an Bayern.) L.: Hölzle, Beiwort 59.
Laubenberg (Reichsritter). Von 1578 bis 1584 war Hans von L. wegen Steinbach im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 266.
Laudenbach, Lautenbach, Lauthenbach (Reichsritter). Um 1550 zählten die L. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Finsterlohr zu L., Windeln zu L. L.: Stetten 33.
Laufenbürg (Reichsritter), Lauffenburg. Die Amman von der L. (Ammann von der L.) waren möglicherweise im Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken immatrikuliert. S. Cronheim. L.: Biedermann, Altmühl.
Lauffen, Lauter? (Reichsritter). Um 1700 waren die L. im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Riedenauer 125.
Lauffenholz, Laufenholz (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Steigerwald und zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 125; Neumaier 31, 36.
Laupen (Reichsstadt). 1310 verpfändete König Heinrich VII. die Reichsstadt L. im ostjuranischen Burgund an Otto von Grandson (Granson). Später kam L. zum Kanton Bern. L.: Wolff 519.
Laupheim (Herrschaft, reichsritterschaftlicher Ort). Nach dem 778 erstmals erwähnten L. (Louphaim) an der Riss nannten sich seit 1110 bezeugte Herren von L., die im Dienst der Grafen von Kirchberg standen. Die Herrschaft L. kam von den Staufern über die Truchsessen von Waldburg und die Herren von Waldsee 1331 an Österreich, das 1407 die Herren von Ellerbach, die 1362 das Pfand erlangt hatten, damit belehnte. Nach dem Aussterben der Ellerbach fiel die zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben zählende Herrschaft 1582 an die Welden, 1806 an Württemberg und damit L. 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 508; Schenk, G., Laupheim, 1976; Diemer, K., Laupheim, 1979.
Lausanne (Hochstift, Residenz). Nach vorrömischen Vorläufern entstand auf einem Bergsporn über dem Genfer See die römische Siedlung Lousanna (Lousonna) (108 v. Chr.). Noch in römischer Zeit wurde in Aventicum (Aventiacum, Avenches) südwestlich von Bern ein Bistum gegründet, das beim Vordringen der Alemannen zunächst nach Windisch (Vindonissa) und um 600 (585-594) in das sicherere L. verlegt wurde. Es unterstand dem Erzbischof von Besançon (bis 1801, seitdem exemt), gelangte 1032 mit Burgund an das Reich und wurde bis in das 13./14. Jahrhundert als Reichsfürstentum angesehen. Die weltliche Herrschaft beruhte auf der 1011 erfolgten Verleihung der Grafschaft Waadt, zu der 1079 Teile der Güter Rudolfs von Rheinfelden kamen. Die Herrschaft wurde durch die Vögte (bis 1218 Herzöge von Zähringen, dann Grafen von Savoyen) allmählich entfremdet. Die Stadt L. gewann weitgehende Selbständigkeit. 1536 eroberte Bern Waadt und führte die Reformation ein. Der Bischof verlor 1538 seine weltlichen Rechte in L. und seinen Sitz im Reichsfürstenrat. Seit 1613 hatte er seinen Sitz in Freiburg im Üchtland. 1798 wurde die Berner Herrschaft beseitigt und L. Hauptstadt des Kantons Waadt der Schweiz. L.: Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) D5; Maillefer, P./Boissonas, F., Lausanne, Genf 1923; Hüffer, H., Die Territorialmacht der Bischöfe von Lausanne in ihrer Entwicklung bis zum Ende der Zähringer 1218, Zs. f. schweiz. Geschichte 4 (1924); Biaudet, J./Biaudet, E., Lausanne, 1947¸; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 555, 1, 2, 323.
Lausanne (Reichsstadt). Nach vorrömischen Vorläufern entstand auf einem Bergsporn über dem Genfer See die römische Siedlung Lousanna (Lousonna) (108 v. Chr.). Unter der Herrschaft des um (bzw. kurz vor) 600 von Aventiacum (Aventicum, Avenches) über Windisch nach L. gezogenen Bischofs, dessen Bistum im Wesentlichen das ehemalige helvetische Siedlungsgebiet umfasste, entwickelte sich eine Siedlung, die 1224 in den Mauerring einbezogen wurde. 1334 erklärte Kaiser Ludwig der Bayer L. unter dem Vorbehalt der bischöflichen Rechte zur freien Reichsstadt. 1434 wurde dies von Kaiser Sigmund anerkannt. 1536 kam L. mit Waadt unter die Herrschaft Berns. 1798 wurde L. Hauptstadt des von Bern verselbständigten Kantons Waadt der Schweiz. L.: Wolff 520 ; Guex-Rolle, H./Guex-Rolle, A., Lausanne d'hier à aujourd'hui, 1964; Grandjean, M., La ville de Lausanne, 1965; Histoire de Lausanne, hg. v. Cabanis, J., 1982; Coutaz, G., Lausanne, LexMA 5 1991, 1762.
Lauter, Lutter, Lüdder (Reichsritter). Bis etwa 1700 gehörten die L. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, bis etwa 1750 zum Kanton Rhön-Werra sowie zeitweise zum Kanton Altmühl(?) und zum Kanton Steigerwald, alle im Ritterkreis Franken. S. Lauffen? L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Seyler 371; Bechtolsheim 15; Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 77, 82, 165 (Lauter zu Schöllkrippen).
Lay (Reichsritter). Im frühen 17. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125.
Laymingen (Reichsritter). Die aus Bayern emigrierten L. waren wegen des württembergischen Lehens Lindach seit 1592 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. 1616 wurde die Familie, die 1679 erlosch, mit Bodelshofen belehnt. Von etwa 1628 bis 1727 waren L. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 208; Schulz 266.
Lechner von Lechfeld (Reichsritter). Um 1700 zählten die L. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 125.
Ledergerb (Reichsritter). Vielleicht zählten die L. um 1800 zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Lehrbach (Grafen, Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert (von etwa 1680 bis etwa 1760) gehörten die L. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Von etwa 1785 bis etwa 1805 zählten die Grafen von L. wegen Laudenau (Lautenau) und Winterkasten mit Gumpen (Kleingumpen) zum Kanton Odenwald. Ihre Güter fielen 1808 an Hessen-Darmstadt und kamen damit 1945 zu Hessen. L.: Stieber; Seyler 371; Winkelmann-Holzapfel 155; Riedenauer 125; Stetten 36.
Leidendorf (Reichsritter). Um 1800 zählten die L. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Leiher von Talheim (Reichsritter). Die L. zählten von 1563 bis 1614 zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 266.
Leinach (Reichsritter). Vielleicht zählten die L. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125.
Leineck, Leyneck, Laineck (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die L. (Schütz von L.) zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Pfeiffer 209; Riedenauer 125.
Leiningen von Lemburg, Laimingen? (Reichsritter). Um 1550 gehörten die L. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 251? (Leininger).
Lemlin von Horkheim (Reichsritter). Die L. waren von 1542 bis 1640 wegen Talheim und Horkheim im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Über Württemberg kam Horkheim 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Schulz 266.
Lengsfeld, Stadtlengsfeld (reichsritterschaftlicher Ort, reichsfreies Gericht). L. westlich von Salzungen erscheint 1235 als Lehen Fuldas in der Hand der Herren von Frankenstein. 1326 mussten diese Burg und Stadt an Fulda verkaufen. Um 1523 erwarben nach zahlreichen Verpfändungen die Boyneburg (Boineburg) die Herrschaft, die zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken zählte und wohl deswegen als reichsfreies Gericht galt. 1806 kam L. zu Sachsen-Weimar-Eisenach, 1820 zu Sachsen-Weimar (1896 in Stadtlengsfeld umbenannt), 1920 zu Thüringen und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. L.: Wolff 513.
Lentersheim, Lendersheim (Reichsritter). Vom 16. Jahrhundert bis 1739 (Verkauf der Güter) zählten die L. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie mit Altenmuhr und Neuenmuhr bis etwa 1800 im Kanton Altmühl immatrikuliert. Im 16. Jahrhundert gehörten sie weiter den Kantonen Gebirg und Baunach an. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 197, 199, 213; Bechtolsheim 18, 195; Riedenauer 125; Rahrbach 148.
Lenz von Lenzenfeld (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren L. mit dem 1785 erworbenen und 1790 an Freiherrn von Bodman gelangten Schlatt unter Krähen und dem 1791 an Freiherren von Stotzingen gelangten Wiechs zum Kanton Hegau bzw. Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 60.
Leo (Reichsritter). Um 1700 zählten die L. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Leonrod (Grafen, Reichsritter). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die Grafen von und zu L. mit Leonrod, Hornsegen, Neudorf, Muggenhof (Mugenhof) und Stein zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Wegen Ballmertshofen, das nach 1650 an Saint Vincent gelangte, waren sie im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 542; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 212; Riedenauer 125; Schulz 266; Rahrbach 150; Fürstenhöfer, V., Im Bannkreis der Bibert und Methlach, 1932.
Lerchenfeld (Graf, Personalist, Reichsritter). Um 1800 zählte der Graf von L. als Personalist zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 39; Riedenauer 125.
Leubelfing, Leublfing (Reichsritter). Wegen Falbenthal und Untererlbach zählten die L. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 125.
Leutrum von Ertingen (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren L. zählten bereits 1488 zur Gesellschaft St. Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1805 waren sie mit Kilchberg, Wankheim, Kreßbach (Krespach), Eck und Unterriexingen, Heidach (Haydach), Liebeneck und Nippenburg Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. 1802 übten sie über das dem Kanton Neckar inkorponierte markgräflich badische Lehen Würm die Herrschaft aus. Von 1723 bis 1776 waren die L. wegen des 1721 erworbenen und 1755 verkauften Filseck im Kanton Kocher immatrikuliert. L.: Genealogischer Kalender 1753, 530; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 64; Hellstern 208, 218; Kollmer 378; Schulz 266.
Leuzenbronn, Leutzenbrunn, Leuzenbrunn (Reichsritter). Um 1550 zählten die L. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 73.
Lewenstein, Leonstein (Reichsritter). Im frühen 17. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Leyden (Reichsritter). Von 1763 bis 1805 zählten die L. als Personalisten zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 266.
Leyen (Reichsritter, Freiherren, Grafen, Fürsten [von der Leyen]). 1158 erscheint an der Mosel ein edelfreies Adelsgeschlecht, das sich nach Gondorf (Cunthereve) benennt, seit 1300/1375 aber als von der L. (mhd. lei, Fels) auftritt. Seine Angehörigen waren Erbtruchsessen des Erzstifts Trier. Am Ende des Mittelalters erheiratet Georg I. Güter der Ministerialen Mauchenheimer in Zweibrücken. 1653 wurden die Ritter Reichsfreiherren und erwarben zu verstreuten reichsritterschaftlichen Gütern 1667 vom Erzstift Trier die Herrschaften Blieskastel und Bürresheim/Burrweiler (Burresheim/Burrweiler), wobei sie um 1760 Blieskastel zur Residenz ausbauten. Dazu kamen Adendorf bei Bonn, die Herrschaft Leiningen auf dem Hunsrück, die Herrschaft Arenfels nordwestlich von Neuwied und Sankt Ingbert. 1697/1705 erhielten sie als Lehen Österreichs die seit 1504 österreichische, zum schwäbischen Reichskreis steuernde, 170 Quadratkilometer umfassende Grafschaft Geroldseck (Hohengeroldseck) bei Lahr. 1711 wurden sie Reichsgrafen (schwäbische Bank), erwarben in Nassau, Schwaben und Bayern insgesamt 450 Quadratkilometer Güter und wurden wegen ihrer vorteilhaften verwandtschaftlichen Beziehungen zu Karl Theodor von Dalberg und Josephine Napoleon mit dem Beitritt zum Reichsbund 1806 Fürsten mit Souveränität über Geroldseck (Hohengeroldseck). Mit Nievern, Fachbach, Hohenmalberg, Hühnerberg (Hünerberg), Lindenbach, Miellen und den vier Potaschhöfen Büchelborn, Dachsborn, Erlenborn und Neuborn waren die Grafen Mitglied des Kantons Mittelrheinstrom, mit Otterbach Mitglied des Kantons Niederrheinstrom und mit Burrweiler und Modenbacherhof des Kantons Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Das Fürstentum wurde 1815 unter Österreich und 1819 unter Baden mediatisiert. L.: Zeumer 553 II b 61, 11; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) B3; Zimmermann 76; Winkelmann-Holzapfel 155; Kleinschmidt, A., Geschichte von Arenberg, Salm und Leyen 1789 bis 1815, 1912; Krämer, W., Beiträge zur Familiengeschichte des mediatisierten Hauses von der Leyen und zu Hohengeroldseck, 1964; Inventar der mittelalterlichen Urkunden des Archivs der Fürsten von der Leyen im Landeshauptarchiv Koblenz, bearb. v. Ostrowitzki, A., 2010.
Lichtenberg (Fürstentum). (Die Burg L. [Lichtenburg] bei Birkenfeld erscheint 1214 als Gut der Grafen von Veldenz. 1444 wurde sie vom Herzog von Pfalz-Zweibrücken geerbt.) Am 9. Juni 1815 wies der Wiener Kongress dem Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld als Entschädigung für die bei dem Krieg gegen Frankreich geleisteten Dienste ein Gebiet von 20000 Seelen zu, das einstweilen von Preußen verwaltet werden sollte. Durch Vertrag vom 3./20. 11. 1815 übernahm es Preußen, Sachsen-Coburg aus seinem linksrheinischen Erwerbungen zu entschädigen. Der Herzog erreichte in Verhandlungen eine Erhöhung der Seelenzahl auf 25000. Am 9. 9. 1816 gab Preußen ein ursprünglich für den Herzog von Oldenburg vorgesehenes Gebiet um Sankt Wendel, Baumholder und Grumbach (ohne die der bayerischen Rheinpfalz zufallenden Orte Saal, Niederkirchen, Bubach, Marth, Hoof und Osterbrücken aus dem Kanton Sankt Wendel) an den Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld (Sachsen-Coburg), das seit (24. 2. bzw.) 6. 3. 1819 Fürstentum L. hieß. Es wurde wegen innerer Unruhen am 31. 5. 1834 für letztlich 2,1 Millionen Taler in preußischen Staatsschuldscheinen wieder an Preußen (Rheinprovinz) verkauft (Kreis Sankt Wendel). Der südliche Teil gehörte seit 1919 bzw. 1945/1946 zum Saargebiet (1957 Saarland), der Rest blieb bei Preußen und gelangte 1946 zu Rheinland-Pfalz. L.: Haarbeck, W., Burg Lichtenburg, 1927, neu hg. 1964; Fischer, W., Das vormals sachsen-coburgische Fürstentum Lichtenberg, Heimatkalender des Kreises Birkenfeld 1956; Düwell, K., Sachsen-Coburg-Gotha linksrheinisch, FS Gerlich, A., 1995, 335; Strauch, D., Birkenfeld, Lichtenberg, Meisenheim etc. (in) Engagierte Verwaltung für die Wissenschaft, 2007, 487.
Lichtenberg (Reichsritter). Um 1806 zählten die L. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Lichtenstein (Reichsritter). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im frühen 16. Jahrhundert im Kanton Altmühl und bis 1700 im Kanton Odenwald immatrikuliert. L.: Genealogischer Kalender 1753, 543; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 196, 213; Stetten 33; Riedenauer 125; Rahrbach 152; Neumaier 149, 153.
Lichtenstein zu Geiersberg (Reichsritter), Lichtenstein zu Geisberg. Am Ende des 16. Jahrhunderts zählten die L. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 196.
Liebenfels (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von L. mit Beuren/Aach, Teilen von Gailingen und Worblingen zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. 1806 fielen ihre Güter an Württemberg, das sie 1810 an Baden abtrat. 1951/1952 gelangten sie zu Baden-Württemberg. L.: Hölzle, Beiwort 60; Ruch Anhang 77.
Liebenstein (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die seit 1243 bezeugten Freiherren von L. (Archiv 1678 teilweise an Württemberg) mit Buttenhausen (1782 von den Freiherrn von Gemmingen erworben), zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. Wegen des halben Köngen waren sie dem Kanton Neckar inkorporiert. Mit dem 1467 erworbenen Jebenhausen sowie mit den später aufgegebenen Gütern Eschenbach, L., Schlat, Steinbach und Teilen von Bönnigheim waren sie auch Mitglied im Kanton Kocher. L., Kaltenwesten und Ottmarsheim kamen an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Genealogischer Kalender 1753, 533; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59, 62; Hellstern 208; Kollmer 379; Schulz 267; Archiv der Freiherren von Liebenstein, Jebenhausen, bearb. v. Burkhardt, M. u. a., 2001; Neumaier 153.
Liechtenstein (Reichsritter). Die L. zählten bereits 1488 zur Gesellschaft St. Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1663 waren sie Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 208.
Lierheim (Reichsritter). Wegen Hohenstein war Sebastian von L. von 1542 bis 1567 Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 267.
Liesch von Hornau (Reichsritter). Von 1581 bis 1604 waren die L. Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 208.
Limpurg (Schenken, Grafschaft). 1230/1234 wird die nach der von den 1144 erstmals genannten, aus der staufischen Reichsministerialität hervorgegangenen, schon vor 1146 das Amt des königlichen Schenken ausübenden Schenken von Schüpf (Oberschüpf) errichteten Burg L. bei Schwäbisch Hall benannte Grafschaft L. mit Allodialgütern an der Grenze zwischen Württemberg und Franken erstmals erwähnt. Wichtigstes Gut waren die von den Staufern übertragenen Reichsforste am mittleren Kocher. Die Güter um die Burg L. gingen weitgehend an Schwäbisch Hall verloren. 1335 wurde die Herrschaft Welzheim als Lehen Württembergs gewonnen, 1411/1435 Speckfeld mit Sommerhausen in Mainfranken, 1436 Gröningen, vor 1437 Schmiedelfeld und 1483 Sontheim (Obersontheim). 1441, mit dem Verkauf ihrer Stammburg Comburg (Komburg), teilte sich die ursprünglich staufisch-reichsministerialische Familie, die seit 1356 als Afterlehen Böhmens das Amt des Reichserbschenken innehatte, in die Linien Limpurg-Gaildorf (Limpurg-Gaildorf-Schmiedelfeld), die 1690, die Linie Limpurg-Speckfeld (Limpurg-Speckfeld-Obersontheim), die 1705/1713, und die Linie Limpurg-Sontheim, die 1713 im Mannesstamm ausstarb. Um 1550 zählten die L. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, im frühen 17. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts führten sie den Grafentitel. Die Grafschaft zählte zum fränkischen Reichskreis und zum fränkischen Reichsgrafenkollegium. Die letzten Grafen beider Hauptlinien (Limpurg-Gaildorf, Limpurg-Speckfeld), nach deren Tod 1713 die Lehen Bayerns und Württembergs eingezogen und die Lehen des Reiches von Brandenburg/Preußen auf Grund einer Anwartschaft aus dem Jahre 1693 bestritten wurden, hinterließen zehn Töchter. Danach bildeten sich im Laufe des 18. Jahrhunderts (Realteilung 1772/1774) aus den Gütern der Limpurg-Gaildorfer Linie der Solms-Assenheimische Landesteil und der Wurmbrandsche Landesteil, aus den Gütern der Limpurg-Sontheimer Linie die Herrschaften Gaildorf, Gröningen, Michelbach, Obersontheim und Schmiedelfeld, und aus den Gütern der Limpurg-Speckfelder Linie die Herrschaft Speckfeld mit den Ämtern Sommerhausen, Einersheim und Gollhofen, deren jeweilige Inhaber fortwährend wechselten. Seit 1780 begann Württemberg die einzelnen Teile aufzukaufen. Um 1800 umfasste die Grafschaft in sämtlichen Linien ein Gebiet von 6,8 Quadratmeilen mit 11000 (1785 14404) Einwohnern. 1806 fiel Gaildorf an Württemberg. Über Württemberg kamen die Güter 1951/1952 an Baden-Württemberg. Speckfeld gelangte bei der Mediatisierung an Bayern. L.: Wolff 124; Zeumer 554 II b 62, 5; Wallner 693 FränkRK 17 a-h; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3; Stetten 33; Riedenauer 125; Prescher, H., Geschichte und Beschreibung der zum fränkischen Kreis gehörigen Reichsgrafschaft Limpurg, Bd. 1f. 1789ff., Neudruck 1978; Müller, K., Das Geschlecht der Reichserbschenken zu Limburg bis zum Aussterben des Mannesstammes, Z. f. württemberg. LG. 5 (1941); Wunder, G./Schefold, M./Beutter, H., Die Schenken von Limpurg und ihr Land, 1982; Maurer, H., Die Schenken von Schüpf-Limpurg und die Burg Hohenstaufen, Z. f. württemberg. LG. 44 (1985), 294ff.; Eberl, I., Limpurg, LexMA 5 1991, 1995.
Linck von Kirchheim (Reichsritter). Wegen eines 1608 erworbenen Freigutes zu Kirchheim waren die L. von 1611 bis 1684 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 267.
Lindach (reichsritterschaftliche Herrschaft). L. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Lindelbach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125.
Linden (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die L. zum Ritterkreis Rhein. Von 1800 bis 1805 war der Kammergerichtsassessor Franz Joseph Freiherr von L. in Wetzlar Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hellstern 208.
Lindenfels (Reichsritter). Im späten 17. und 18. Jahrhundert zählten die L. zum Ritterkreis Franken. Sie waren in den Kantonen Gebirg (bis etwa 1750) und Altmühl immatrikuliert. L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 125.
Lissberg, Lißberg, Lisberg (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125; Rahrbach 154.
Littwag, Ledwacher (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 125.
Lochau (Reichsritter). (Im frühen 16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken). S. Lüchau. L.: Riedenauer 125.
Lochinger (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Odenwald (bis etwa 1700), zum Kanton Gebirg und zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Lochner, Lochau. L.: Stieber; Pfeiffer 210; Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 72, 149f., 153.
Lochner von Hüttenbach (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren L. zum Kanton Gebirg, im späten 18. Jahrhundert mit Querbachshof und Rödelmaier zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie vielleicht im Kanton Steigerwald immatrikuliert. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Winkelmann-Holzapfel 155; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 125; Rahrbach 155.
Lochner von Loch (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Löffelholz von Colberg (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Nürnberger Patrizier L. mit Mühlendorf und Erlau zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie vielleicht im 17. Jahrhundert im Kanton Gebirg immatrikuliert. L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Bechtolsheim 21, 414; Riedenauer 125.
Lomersheim (Reichsritter). 1567 war Dietrich von L. wegen Hohenstein im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 267.
Lonnerstadt, Lonerstatt (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125.
Loschwitz, Loschwiz, Löschwitz, Lüschwitz (Reichsritter). Im 16. und 18. Jahrhundert zählten die L. zeitweise zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125.
Lösenich, Lösnich (Herrschaft). 1789 beantragten die Kesselstatt (Kesselstadt) die Aufnahme von L. in das westfälische Reichsgrafenkollegium. Fälschlich wurde die Herrschaft zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein gezählt. L.: Wolff 515; Arndt 220.
Löw von Steinfurth (Reichsritter), Löw von und zu Steinfurt. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren L. mit Steinfurth (Steinfurt) und der Vogtei zu Oberstraßheim, Staden, Florstadt, Stammheim und Wisselsheim zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Genealogischer Kalender 1753, 547; Roth von Schreckenstein 2, 595; Winkelmann-Holzapfel 155; Löw, W. Frhr. v., Notizen über die Familie derer Freiherrn Löw von und zu Steinfurth, 1868.
Löw zu Bruckberg (Reichsritter). Vielleicht zählten die L. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Löwenstein-Wertheim (Fürsten, Fürstentum, Reichsritter). Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz hinterließ aus einer morganatischen Ehe mit der Augsburger Patriziertochter Klara Tott (Dettin) einen zur Versorgung mit der Herrschaft Scharfeneck ausgestatteten Sohn Ludwig, dem sein Vetter Kurfürst Philipp die für einen natürlichen Sohn König Rudolfs von Habsburg gebildete, 1287 mit dem Titel der erloschenen Grafen von Löwenstein begabte, um die an der Sulm bei Heilbronn gelegene Burg Löwenstein liegende, 1441 von der Pfalz gekaufte reichsständische Grafschaft Löwenstein 1448 verlieh. 1494 wurde Ludwig in den Reichsgrafenstand erhoben. 1510 musste als Folge des bayerischen Erbfolgekriegs die Lehnsherrschaft Württembergs anerkannt werden. Ludwigs Enkel Ludwig III. erlangte durch Heirat einer Gräfin von Stolberg die Grafschaft Wertheim mit den Herrschaften Rochefort, Montaigu (Montaigne), Herbeumont (Herbemont), Chassepierre und Breuberg (alleinige Inhaberschaft 1598) und nahm um 1600 den Namen Graf von L. an. 1604 wurde die Grafschaft Virneburg erworben. 1607 gingen die wertheimischen Lehen von Würzburg an das Hochstift verloren. Ludwigs III. Söhne gründeten 1611 die Linien Löwenstein-Wertheim-Virneburg und Löwenstein-Wertheim-Rochefort, wobei 1648 der Kondominat der Stammgrafschaft Wertheim festgelegt wurde. Im 18. Jahrhundert erwarb Löwenstein-Wertheim-Virneburg Anteile an der Grafschaft Limpurg. (Löwenstein-Wertheim-Rochefort kaufte 1730 von Hatzfeld die reichsritterschaftliche, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken steuernde Herrschaft Rosenberg, mit der es noch 1805 zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählte.) Die ältere evangelische Linie (Grafen von Löwenstein-Wertheim-Virneburg) erhielt 1803 als Entschädigung für den Verlust der in der Eifel gelegenen Grafschaft Virneburg (1801) von Würzburg das Amt Freudenberg, die Kartause Grünau, das Kloster Triefenstein und die Dörfer Mondfeld (Montfeld), Rauenberg, Wessental und Trennfeld, nannte sich seitdem Löwenstein-Wertheim-Freudenberg mit Residenz in Kreuzwertheim und wurde 1812 gefürstet. Die jüngere, seit 1621 katholische, 1711 in den Reichsfürstenstand erhobene Linie (1713 Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat) bekam für ihre linksrheinischen Güter (Rochefort, Chassepierre, Herbeumont [Herbemont), Agimont [Agimbat), Neufchâteau und Cugnon in den Ardennen, Scharfeneck und Grafschaft Püttlingen) das Amt Rothenfels, von Mainz die Dörfer Wörth und Trennfurt, von Würzburg die Ämter Rothenfels und Homburg sowie die Abteien Bronnbach, Neustadt und Holzkirchen (Löwenstein-Wertheim-Rosenberg). Beide Linien wurden 1806 mediatisiert. Die noch vorhandenen Güter wurden erst unter Bayern, dann die Großherzogtümer Würzburg und Frankfurt und schließlich unter Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt aufgeteilt. Die Restitutionsbemühungen blieben erfolglos. Bestehende Vorrechte wurden 1848 und 1919 beseitigt. L.: Stetten 39; Riedenauer 125; Kienitz, O., Die Löwenstein-Wertheimschen Territorien und ihre Entwicklung, Jb. d. hist. Ver. Alt-Wertheim, 1919; Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken II, 2 1955;Hutt, C., Maximilian Carl Graf zu Löwenberg-Wertheim-Rosenberg und der fränkische Kreis, Diss. phil. Würzburg 1969; Stockert, H., Adel im Übergang, 2000; Gläser, S., Die Mediatisierung der Grafschaft Wertheim, 2006 (mit Übersichtskarte).
Löwenstein-Wertheim-Rochefort (Grafen, Fürsten). Die 1611 durch Teilung entstandene, seit 1621 katholische Linie der Grafen von Löwenstein-Wertheim hatte um 1790 das 1490 erworbene, seit 1504 unter Landeshoheit Württembergs stehende Amt Abstatt der Grafschaft Löwenstein, einen 1581 erworbenen Anteil an der Grafschaft Wertheim, die 1728/1730 von dem Fürsten Hatzfeld gekaufte Herrschaft Rosenberg, die Herrschaft Breuberg und damit das Amt Kleinheubach inne. Um 1790 zählte sie mit Brehmen, Habitzheim, Rosenberg, Bofsheim, Bronnacker, Neidelsbach, Altenbuch, Hirschlanden und Hohenstadt zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken sowie mit Gau-Köngernheim (Gauköngernheim) (Bösköngernheim) zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Altenbuch fiel 1808 an Aschaffenburg, Rosenberg, Bofsheim, Brehmen, Hohenstadt und Neidelsbach kamen an Baden und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. 1711 wurden die Grafen von L. zu Reichsfürsten erhoben. 1713 erhielt die Linie Sitz und Stimme auf der schwäbischen Reichsgrafenbank. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss waren Sitz und Stimme für Löwenstein-Wertheim im Reichsfürstenrat vorgesehen. 1803 erhielt L. als Entschädigung für die linksrheinischen Güter (Rochefort, Chassepierre, Herbeumont, Agimont, Neufchateau und Cugnon in den Ardennen, Scharfeneck und Grafschaft Püttlingen) von Mainz die Ämter Wörth und Trennfurt und von Würzburg die Ämter Rothenfels und Homburg sowie die Abteien Bronnbach, Neustadt und Holzkirchen (Löwenstein-Wertheim-Rosenberg). L.: Winkelmann-Holzapfel 156; Stetten 186, 188; Stockert, H., Adel im Übergang, 2000.
Lüchau (Reichsritter). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die L. (Lochau) mit Donndorf (Domdorf), Eckersdorf, Unterleinleiter und Sankt Gilgenberg zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im 16. Jahrhundert auch im Kanton Altmühl und im Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Genealogischer Kalender 1753, 535; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 210, 212; Riedenauer 125 (Lochau); Rahrbach 157; Ulrichs 209.
Lugano (Stadt, Herrschaft), mhd. Lauis. L. am Luganer See wird im 6. Jahrhundert als befestigter Ort erwähnt. Im 10. Jahrhundert (901) kam es als wichtiger Markt vom westfränkischen König an das Hochstift Como. 1303/1335 fiel es an die Visconti bzw. Mailand. 1512 wurde es von den Eidgenosssen der Schweiz erobert. Dort gelangte es 1798 zum Kanton Tessin. L.: Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) F4; Pometta, E./Chiesa, V., Storia di Lugano, 1942; Trezzini, C., Le diocèse de Lugano dans son origine historique et sa condition juridique: Discours rectoral, 1948; Vismara, G./Cavanna, A./Vismara, P., Ticino medievale, 2. A. 1990; Margaroli, P., Lugano, LexMA 5 1991, 2204.
Lützelburg (Reichsritter). Von 1654 bis in das 18. Jahrhundert waren die L. Mitglied im Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 209.
Luzern (Kloster, Stadt, Kanton). Am Ausfluss der Reuß aus dem Vierwaldstättersee wurde wohl in der Mitte des 8. Jahrhunderts (um 750) ein St. Leodegar geweihtes Kloster gegründet, das vor 840 (1100?) der Abtei Murbach unterstellt wurde. 1178 erhob der Abt von Murbach den im Anschluss hieran gewachsenen Ort zur Stadt, die 1274 den besonderen Schutz des Reiches erhielt. 1291 verkaufte der Abt von Murbach seinen Anteil an L. an König Rudolf von Habsburg. Am 13. 11. 1332 verbündete sich L. mit Uri, Schwyz und Unterwalden und löste sich seitdem von Habsburg. 1370 erhielt es den Blutbann. 1380 kaufte es Weggis. 1386 gewann es die 1415 formell bestätigte Unabhängigkeit. Zugleich erwarb L. ein größeres Herrschaftsgebiet, das später Kanton der Schweiz wurde. 1479 löste L., das um 1350 etwa 4200 Einwohner und 1487 etwa 2800 Einwohner hatte, die letzten Rechte des Klosters (seit 1456 Chorherrenstifts) ab. Von 1798 bis 1803 war L. Hauptstadt der Helvetischen Republik. L.: Wolff 520f.; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) E2; Segesser, A. v., Rechtsgeschichte der Stadt und Republik Luzern, Bd. 3 1857; Schnyder, W. u. a., Geschichte des Kantons Luzern von der Urzeit bis zum Jahre 1500, 1932ff.; Schaffer, F., Geschichte der luzernischen Territorialpolitik bis 1500, Geschichtsfreund 95 (1940/1941), 119; Luzern 1178-1978, 1978; Wicki, H., Bevölkerung und Wirtschaft des Kantons Luzern im 18. Jahrhundert, 1979; Dubler, A., Geschichte der Luzerner Wirtschaft, 1983; Aufbruch in die Gegenwart, hg. v. d. Jubiläumsstiftung, 1986; Marchal, G., Sempach 1386. Von den Anfängen des Territorialstaates Luzern, 1986; Glauser, F., Luzern 1291, Jb. d. hist. Ges. Luzern, 1991; Glauser, F., Luzern, LexMA 6 1992, 37.
Lynar (Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125; Familienarchiv der Grafen zu Lynar auf Lübbenau, hg. v. Neitmann, K., 2006.
Macaire (Reichsritter). Der in Pforzheim lebende Jean de M. war 1686 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 209.
Machwitz (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125.
Maggia, Valle Maggia (Tal, Herrschaft). Das von der M. bis zum Lago Maggiore durchflossene Valle M. bzw. Maiental im Tessin war von 1411 bis 1422/1513 gemeine Herrschaft der Eidgenossen der Schweiz. Es kam später zum Kanton Tessin. L.: Wolff 531; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) F4.
Magolsheim (reichsritterschaftliche Herrschaft). M. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam zunächst zu zwei Dritteln, danach ganz an Württemberg und damit das Gebiet 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Maienfels (reichsritterschaftliche Burg). Auf der 1302 erstmals genannten Burg M. an der Brettach bei Heilbronn saß zunächst ein Zweig der Herren von Neudeck. Nach deren Aussterben war M. Ganerbengut (1426 Weiler, Urach, Venningen, Sickingen, später auch Schott von Schottenstein, Rauch von Winnenden, Gültlingen, Remchingen, Freyberg, Vellberg). Dieses wurde 1464 der Pfalz zu Lehen aufgetragen. 1505 gingen die Lehnsrechte weitgehend an Württemberg über. Nach 1500 erwarben die Gemmingen zwei Ganerbenanteile der Adelsheim und Vellberg. M. zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1806 kam es an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. 1938 erwarben die Gemmingen von den Weiler den letzten fremden Ganerbenanteil am Schloss. L.: Wolff 512.
Maienfels, Mayenfels (Reichsritter). Im frühen 17. Jahrhundert zählten M. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Mainz, Dompropstei. Die Dompropstei zu M. war wegen Heddernheim Mitglied des Kantons Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 156.
Mainz (Erzstift, Kurfürstentum, Residenz). M. am verkehrsgünstig gelegenen Einfluss des Mains in den Rhein geht auf eine keltische, vielleicht nach dem Gott Mogon(tius) benannte Siedlung zurück, der um 15 (18–13) v. Chr. die Errichtung eines römischen Militärlagers folgte, das 44 n. Chr. als Mogontiacum erstmals bezeugt ist. Infolge seiner günstigen Lage entwickelte es sich als Handelsplatz so gut, dass es im 3. Jahrhundert ummauert, um 297 v. Chr. civitas genannt und dann zum Vorort der neugebildeten Provinz Germania prima gemacht wurde. Seit 346 (gesichert seit etwa 540/550, Bischof Sidonius) sind Bischöfe von M. erwähnt. Seit dem Ende des 5. Jahrhunderts (um 500) war der in der Völkerwanderung stark zerstörte Ort fränkisch. 746/747-754 hatte Bonifatius als Erzbischof das Bistum, dem er die Bistümer Büraburg und Erfurt eingliederte, inne. 780/781 oder 782 wurde das Bistum endgültig zum Erzbistum erhoben. Dieses Erzbistum reichte von Chur über Konstanz, Augsburg, Straßburg, Eichstätt, Speyer, Würzburg, Paderborn, Verden und Hildesheim bis Brandenburg und Havelberg, von M. und Worms bis Prag und Olmütz (bis 1344), wurde aber 968 durch die Errichtung Magdeburgs und später durch die Errichtung Prags (1343/1344) sowie die Abtrennung Verdens und Halberstadts (1648) verkleinert. Der Erzbischof war Primas Germaniae, hatte das Recht der Krönung des König (1054 Köln), war seit 965 ständig Erzkanzler des Reiches (mit dem Recht der Berufung zur Königswahl und der Leitung der Wahl) und wurde als solcher im 13. Jahrhundert einer der sieben Kurfürsten. Die Schwerpunkte der Güter des Hochstifts lagen im Rheingau (983 Algesheim bzw. Gaualgesheim, Bingen, sog. Unterstift), am Main (Aschaffenburg u. a.), im Taubertal (Tauberbischofsheim), im Spessart (Lorsch 1232), im Kinzigtal, in Hessen (1114-1137 Amöneburg, ursprünglich Reichsgut Kirchhain, Fritzlar, Naumburg), in Thüringen (Erfurt) und auf dem Eichsfeld (seit 1100), auf dem 1342 noch das Untereichsfeld (Duderstadt) durch Kauf erworben wurde. Seit dem 14. Jahrhundert wurde das Erzstift immer stärker von den Landgrafen von Hessen und den Pfalzgrafen bei Rhein bedrängt. Von 1244 bis 1462 gewann die Stadt M. faktisch weitgehende Unabhängigkeit vom Erzbischof (1331 freie Stadt des Reiches) und zwang ihn zur Verlegung seines Sitzes nach Eltville bzw. Aschaffenburg. Anlässlich einer der zahlreichen Doppelwahlen auf den Erzbischofsstuhl kam es 1461 zur Mainzer Stiftsfehde, in deren Folge das Erzstift seine wichtigsten Stellungen in Hessen an die Landgrafen von Hessen und im Rhein-Odenwald-Gebiet (Lorsch, Güter an der Bergstraße) an die Pfalzgrafen verlor, aber die Herrschaft über die Stadt M. wieder gewann. 1476/1477 wurde in M. von Erzbischof Diether von Isenburg eine bis 1792/1814/1816 bestehende Universität begründet. Durch die Reformation wurde das zum kurrheinischen Reichskreis zählende Erzstift M. weiterer Gebiete beraubt, konnte aber in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts (1648) einige früher verlorene Güter an der Bergstraße sowie 1664 Erfurt zurückgewinnen. Am 1. 1. 1756 wurde das Mainzer Landrecht vom 24. 7. 1755 in Kraft gesetzt. Im ausgehenden 18. Jahrhundert zählte der Erzbischof wegen Kronberg mit Eschborn und Niederhöchstadt sowie wegen des 1781 von den Forstmeister von Gelnhausen erworbenen Aufenau, mit Neudorf und Schloss Kinzighausen zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Außerdem war er etwa zu dieser Zeit auch Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. Am Ende des 18. Jahrhunderts umfasste das Erzstift nach Erwerbung des Amts Kronberg im Taunus etwa 170 Quadratmeilen (8260 Quadratkilometer) mit 400000 Einwohnern und 1,4 Millionen Gulden Einkünften. 1792/1793 fielen die linksrheinischen Güter an Frankreich (M. wurde von 1801 bis 1814 Hauptstadt des Departements Donnersberg), das 1804 den Code civil einführte. 1803 erhielt Preußen Erfurt (11,75 Quadratmeilen), das Eichsfeld (36 Quadratmeilen, Untereichsfeld an Hannover abgetreten) und weitere Güter in Thüringen. Andere Güter fielen an Hessen-Darmstadt (Oberstift, Ämter an der Bergstraße und im Odenwald, 11,25 Quadratmeilen), Hessen-Kassel (Ämter in Hessen) und Nassau-Usingen (Nassau) (Rheingau, 18 Quadratmeilen). Den Rest des Erzstifts, die Fürstentümer Aschaffenburg, Regensburg (mit Sankt Emmeram, Obermünster und Niedermünster), die Grafschaft Wetzlar und mehrere Ämter (Aufenau, Lohr, Orb, Prozelten [Stadtprozelten] Klingenberg, Aura [Aurach]) wurden durch § 25 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 zum Staat des Kurerzkanzlers Karl Theodor von Dalberg (1806 Fürstprimas des Rheinbunds) zusammengefasst (1810 Großherzogtum Frankfurt). 1816 kam M. als Hauptstadt der neugeschaffenen Provinz Rheinhessen an Hessen-Darmstadt. Das Bistum M. wurde 1821 Suffragan der Erzdiözese Freiburg. 1949 wurde das 1942/1945 stark zerstörte M., in dem 1946 erneut eine Universität eingerichtet worden war, Hauptstadt von Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 79; Zeumer 552 I 1; Wallner 699 KurrheinRK 1; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) F4, II 66 (1378) E3, II 78 (1450) F4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) B3; Winkelmann-Holzapfel 156; Riedenauer 129; Neumaier 14, 132, 224; Demandt, K., Die Mittelrheinlande, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 4, 60; Schwab, K., Geschichte der Stadt Mainz, Bd. 1ff. 1841ff.; Böhmer, J., Regesta archiepiscoporum Maguntiensium (bis 1374), Bd. 1f. 1877ff., Neudruck 1966; Hegel, C., Verfassungsgeschichte von Mainz im Mittelalter, 1882; Monumenta Moguntina, hg. v. Jaffe, P., (in) Bibliotheca rerum Germanicarum 3, 1886; Goldschmidt, H., Zentralbehörden und Beamtentum im Kurfürstentum Mainz vom 16. bis zum 18. Jahrhundert, 1908; Hensler, E., Verfassung und Verwaltung von Kurmainz um das Jahr 1600, 1909; Bockenheimer, K., Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz, Bd. 1ff. 1910ff.; Humpert, T., Die territoriale Entwicklung von Kurmainz, 1913; Vigener, F., Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1286-1396, Bd. 1f. 1913ff.; Schrohe, H., Mainz in seinen Beziehungen zu den deutschen Königen und den Erzbischöfen der Stadt bis zum Untergang der Stadtfreiheit (1462), 1915; Stimming, M., Die Entstehung des weltlichen Territoriums des Erzbistums Mainz, 1915; Schrohe, H., Die Stadt Mainz unter kurfürstlicher Verwaltung (1467-1792), 1920; Klibansky, E., Die topographische Entwicklung der kurmainzischen Ämter in Hessen, 1925; Mainzer Urkundenbuch, hg. v. Stimming, M./Acht, P., Bd. 1f. 1932ff.; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961; Dertsch, A., Die Urkunden des Stadtarchivs Mainz, Regesten 635-1400, Teil 1ff. 1962ff.; Erler, A., Die Mainzer Stiftsfehde 1459-1463 im Spiegel mittelalterlicher Rechtsgutachten, 1963; Geschichte der Stadt Mainz, hg. v. Brück, A. P./Falck, L., Bd. 1ff. 1972ff.; Demandt, D., Stadtherrschaft und Stadtfreiheit im Spannungsfeld von Geistlichkeit und Bürgerschaft in Mainz (11. bis 15. Jahrhundert), 1977; Gerlich, A., Der Aufbau der Mainzer Herrschaft im Rheingau, Nassauische Annalen 96 (1985); Rödel, W., Mainz und seine Bevölkerung im 17. und 18. Jahrhundert, 1985; Fischer, W., Die verfassungsgeschichtlichen Grundlagen des Mainzer Oberstifts, T. 1f., Aschaffenburger Jb. 10ff. (1986ff.); Jürgensmeier, F., Das Bistum Mainz, 1988; Mathy, H., Tausend Jahre St. Stephan in Mainz, 1990; Hollmann, M., Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter (1306-1476), 1990; Falck, L./Corsten, S./Gerlich, A., Mainz, LexMA 6 1992, 131; Heinemeyer, K., Territorien ohne Dynastie, Hess. Jb. f. LG. 44 (1994), 1; Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 1 1997; Erzstift und Erzbistum Mainz, hg. v. Jürgensmeyer, F., 1997; Mainz, hg. v. Dumont, F. u. a., 1998; Semmler, J., Series episcoporum Moguntinorum, Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 50 (1998), 423; Rettinger, E., Die Umgebung der Stadt Mainz, 2002; Waldecker, C., Zwischen Kaiser, Kurie, Klerus und kämpferischen Laien, 2002; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1,418;, 1, 2, 355 Jendorff, A., Verwandte, Teilhaber und Dienstleute, 2004; May, G., Die Organisation von Gerichtsbarkeit und Verwaltung in der Erzdiözese Mainz vom hohen Mittelalter bis zum Ende der Reichskirche, 2004; Voss, W., Dietrich von Erbach, 2004; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 485; Grathoff, S., Mainzer Erzbischofsburgen, 2005.
Malerseck, Seck? (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Mansbach, Mannsbach (Reichsritter). Die M. zählten vom 16. bis zum 18. Jahrhundert (mit M., Glaam, Oberbreitzbach bzw. Oberbreizbach und Wenigentaft) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, vielleicht auch zum Kanton Baunach sowie mit Höchst zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Über Hessen-Kassel und Preußen (1866) kamen die fränkischen Güter 1945 zu Hessen. L.: Genealogischer Kalender 1753, 547; Stieber; Seyler 371f.; Winkelmann-Holzapfel 156; Riedenauer 125.
Mansbach (reichsritterschaftliche Herrschaft). Seit 1232 erscheinen ministerialische Herren von M. bei Hünfeld, die zwischen Fulda, Hersfeld und Hessen eine teilweise selbständige Herrschaft errichteten. Im 17. Jahrhundert erreichten die Herren nach langen Rechtsstreitigkeiten die Aufnahme in den Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. 1651 verkauften sie die Hälfte der Güter an den hessischen Generalleutnant Johann Geyso. Bis zur Mediatisierung in Hessen-Kassel 1806 enthielt M. 3 Rittergüter, die von Fulda als landsässig beansprucht wurden, tatsächlich aber reichsunmittelbar waren. Über Preußen (Hessen-Nassau) (1866) gelangte M. 1945 zu Hessen. S. Geyso zu M. L.: Wolff 514.
Mansfeld (Reichsritter). Die M. zählten um 1750 zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer.
Mariaburghausen, Kloster, Burghausen, Kloster Sankt Maria. Um 1800 zählte das Kloster M. wegen Teilen Volkershausens zum Kanton Rhön-Werra und außerdem zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 129; Winkelmann-Holzapfel 144.
Marienberg (Kloster). Das adlige Frauenkloster M. bei Boppard war wegen Ehr mit Mermicherhof und Teilen Siebenborns Mitglied des Kantons Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 156.
Marioth zu Langenau (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren von M. waren mit Langenau Mitglied des Kantons Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 156.
Marschalk genannt Greif zu Erlebach (Reichsritter). Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die M. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. S. Marschalk von Ostheim. L.: Riedenauer 125.
Marschalk von Ebneth (Kunstadt) (Reichsritter), Marschalk von Ebnet. Vom späten 16. Jahrhundert bis 1728 waren die M. mit Frensdorf und Weingartsgreuth im Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Außerdem gehörten sie im frühen 16. Jahrhundert dem Kanton Baunach und bis etwa zur Mitte des 18. Jahrhunderts dem Kanton Gebirg an. L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Bechtolsheim 13, 18, 194; Riedenauer 125; Rahrbach 184.
Marschalk von Ostheim (zu Marisfeld, Murrstadt, Waldersdorf, Walthershausen, Friesenhausen) (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die Freiherren M. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Wegen des Rittergutes Trabelsdorf waren sie bis 1806 im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Außerdem gehörten sie vom späten 16. Jahrhundert bis etwa 1800 dem Kanton Baunach an. S. Marschalk genannt Greif zu Erlebach L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 373f.; Bechtolsheim 16; Riedenauer 125; Rahrbach 159; Ulrichs 209.
Martinstein (Ganerbschaft). In M. an der Nahe errichtete das Erzstift Mainz 1340 eine Burg, die mehrfach an Ritter verpfändet und verliehen wurde. 1716 kauften die Markgrafen von Baden die zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein zählende Herrschaft. 1815 kam M. an Preußen und 1946 an Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 516; Lunkenheimer-Salden, E., Besitzungen des Erzstiftes Mainz im Naheraum, Diss. phil. Mainz 1949; Geschichtlicher Atlas von Hessen, Inhaltsübersicht 33.
Masbach (Reichsritter), Maßbach. Im 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Rhön-Werra sowie vielleicht zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Pfeiffer 198; Riedenauer 125; Rahrbach 161.
Massenbach (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von M. mit M. zum Kanton Kraichgau sowie 1564-1697 mit Ebersberg zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. M. kam über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 63; Winkelmann-Holzapfel 156; Schulz 267; Rahrbach 93.
Mauchenheim genannt Bechtolsheim (Freiherren, Reichsritter). Um 1200 wird das zum rheinischen Uradel zählende Geschlecht erstmals urkundlich erwähnt. Es war seit 1270 Ganerbe zu Bechtolsheim, seit 1429 zu Schornsheim, seit 1553 zu Mommenheim und seit 1471 zu Nieder-Saulheim (Niedersaulheim). Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von M. mit einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim und einem Achtel der Ganerbschaft Mommenheim zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Mit Albertshofen samt Mainsondheim (Mainsontheim), Bibergau und Teilen Mainstockheims waren sie seit 1727 Mitglied im Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Von etwa 1650 bis 1750 gehörten sie auch dem Kanton Rhön-Werra, kurz vor 1700 dem Kanton Odenwald an. (Der Ort M. kam über Bayern 1946 zu Rheinland-Pfalz.) L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Seyler 374; Hölzle, Beiwort 58; Zimmermann 63; Winkelmann-Holzapfel 156; Riedenauer 122; Pfeiffer 199; Bechtolsheim 16, 197, 360; Rahrbach 13; Neumaier 6.
Mayenberg (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125.
Mayenthal (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125.
Mayerhofer (Reichsritter), Mairhofen. Die vielleicht schon seit 1550 zum Ritterkreis Franken gehörenden M. zählten im 18. Jahrhundert (um 1800 mit Aulenbach (Oberaulenbach), Klingenberg und Hobbach, die 1808 an Aschaffenburg fielen,) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Stetten 33, 36, 188; Riedenauer 125; Neumaier 119.
Mecklenburg-Strelitz (Herzogtum, Großherzogtum). 1701 entstand durch Teilung des Herzogtums Mecklenburg das Herzogtum M., das im Wesentlichen aus dem Fürstentum Ratzeburg (ohne Stadt Ratzeburg [ausgenommern die Dominsel]) und der 42 Quadratmeilen großen Herrschaft Stargard (mit 42000 Einwohnern) bestand, die durch Mecklenburg-Schwerin getrennt waren. Außerdem gehörten zu M. die Komtureien Mirow und Nemerow. 1808 trat der Herzog dem Rheinbund bei. 1815 wurde er zum Großherzog erhoben. Drei während der Besetzung durch Frankreich (1794-1814) als Kantone entstandene, als Entschädigung erhaltene Kreise in der Eifel (Cronenburg/Kronenburg [ohne Steffler/Steffeln und Schuller/Schüller], Reifferscheid und Schleyden/Schleiden [ohne Wolfsseiffen/Wollseifen] mit 10332 Einwohnern) verkaufte er am 21. 5. 1819 für eine Million Taler und einige Domänen an Preußen. 1866/1867 trat er auf preußischem Druck dem Norddeutschen Bund, 1868 dem Deutschen Zollverein bei. Am 23. 2. 1918 beging der letzte Großherzog Selbstmord. Die Regierung ging an den Großherzog von Mecklenburg-Schwerin über, der am 14. 11. 1918 abdankte. Am 29. 1. 1919/24. 5. 1923 erhielt M. ein Landesgrundgesetz. Zum 1. 1. 1934 wurde es durch Gesetz mit Mecklenburg-Schwerin zum Land Mecklenburg vereinigt. L.: Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) E1; Strecker, W./Cordshagen, C., Mecklenburg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Bauer 1, 373; Endler, E., Geschichte des Landes Mecklenburg-Strelitz 1701-1933, 1935; Hamann, M., Das staatliche Werden Mecklenburgs, 1962; Strauch, D., Birkenfeld, Lichtenberg, Meisenheim etc. (in) Engagierte Verwaltung für die Wissenschaft, 2007, 487; .Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a., 2013, 153ff.
Medelsheim (reichsritterschaftliche Herrschaft). M. östlich von Saargemünd gehörte um 1150 zur Herrschaft Bitsch in Lothringen, im 14. Jahrhundert den Grafen von Zweibrücken und danach Kurpfalz. Als Mannlehen Österreichs geltend fiel M. 1576 an die Bollweiler, 1620 in weiblicher Erbfolge an die Fugger (Fugger-Kirchberg [Fugger zu Kirchberg]) und 1656 an die von der Leyen. M. zählte zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1815 kam es zu Bayern (Provinz Rheinpfalz bzw. Pfalz), 1919 und 1945/1946 zum Saargebiet und 1957 zum Saarland. L.: Wolff 516; Kampfmann, L., Heimatkunde des Bezirksamts Zweibrücken, 1912.
Megenzer von Felldorf (Reichsritter). Die M. waren bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft St. Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis etwa 1686 waren sie im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Letztes Kantonsmitglied war Philipp Jacob M. zu Mühlen und Egelstal. Von 1648 bis 1656 zählte Hans Kaspar von M. wegen Schaubeck und Kleinbottwar zum Kanton Kocher. L.: Schulz 267; Hellstern 209.
Meiningen (Reichsritter). Um 1790 waren die M. mit Oepfershausen bei M. Mitglied im Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Oepfershausen kam über Sachsen-Meiningen 1920 zu Thüringen. L.: Winkelmann-Holzapfel 157.
Meisenbug, Meysenbug, Meisenbach (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. Der Ort Meisenbug fiel 1945 über Preußen (Hessen-Nassau) an Hessen. L.: Seyler 374; Riedenauer 125.
Memmelsdorf (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 125.
Mendel von Steinfels (Reichsritter). Georg M. war um 1654 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 209.
Mengersdorf, Mengersdorff (Reichsritter). Bis etwa 1600 zählten die M. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. Der Ort M. kam zu Bayern. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 125; Rahrbach 163.
Mengersreuth (Reichsritter), Mengersreut. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. Der Ort M. kam zu Bayern. L.: Riedenauer 125.
Menzingen, Mentzingen (Freiherren, Reichsritter). Die noch in Menzingen im Kraichtal bei Karlsruhe ansässige Adelsamilie Mentzingen erscheint im 13. Jahrhundert. Ihre Angehörigen waren im 14. und 15. Jahrhundert vor allem bei den Pfalzgrafen bei Rhein und an den Domkirchen von Worms und Speyer tätig. Im 18. Jahrhundert gehörten die Freiherren von M. mit M. und Gondelsheim (Gundelsheim) zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. Von 1681 bis 1731 waren sie wegen des ererbten Bodelshofen Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Außerdem zählten sie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). Der Ort M. gelangte über Baden 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Genealogischer Kalender 1753, 534; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 37, 63; Winkelmann-Holzapfel 157; Schulz 267; Archiv der Freiherren von Mentzingen, Schlossarchiv Mentzingen. Urkundenregesten 1351-1805, bearb. v. Armgart, M., 2007.
Merchingen (Ganerbschaft). Im 17. Jahrhundert zählte die Ganerbschaft M. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 129.
Merckingen, Merkingen (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 125.
Merz von Staffelfelden (Reichsritter). Rochus M. zu Schramberg war im 16. Jahrhundert mit Schramberg Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 148, 209.
Merzbach (Reichsritter), (Kanton Baunach, Ritterkreis Franken). S. Rotenhan. L.: Stieber; Riedenauer 125.
Metsch (Freiherren, Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von M. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 375; Riedenauer 125.
Metternich (Grafen, Reichsgrafen, Fürsten). Seit dem Ende des 13. Jahrhunderts nannte sich ein Zweig des rheinischen Adelsgeschlechts Hemberg (Hemmerich bei Bonn) nach dem Dorf M. westlich von Bonn. Er hatte die Erbkämmererwürde des Erzstifts Köln inne, stellte zahlreiche Bischöfe und Erzbischöfe und teilte sich in insgesamt 12 Linien. 1652 erhielt Philipp Emmerich vom Erzstift Trier die heimgefallenen Herrschaften Winneburg und Beilstein an der unteren Mosel zu Reichsafterlehen. 1635 wurde die Familie reichsfreiherrlich und 1679 reichsgräflich. Im 18. Jahrhundert zählte sie als Metternich-Winneburg mit dem Hofgut Denzerheide samt Sporkentaler Mühle zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Außerdem war sie im früheren 18. Jahrhundert im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. 1803 erlangte sie als Entschädigung für ihre linksrheinischen Güter Winneburg und Beilstein, über die sie Sitz und Stimme im westfälischen Reichsgrafenkollegium hatte, die Reichsabtei Ochsenhausen in Schwaben (ohne das Amt Tannheim und mit verschiedenen Renten belastet) als Fürstentum (Winneburg), das 1806 aber von Württemberg mediatisiert und 1825 gekauft wurde. Klemens Wenzel Lothar M., der zum Staatskanzler Österreichs (1821) aufstieg, erhielt 1813 vom Kaiser von Österreich Schloss Johannisberg im Rheingau verliehen. L.: Stieber; Zeumer 554 II b 63, 19; Roth von Schreckenstein 2, 595; Winkelmann-Holzapfel 157; Riedenauer 125; Klein 188.
Metternich zur Gracht, Wolff-Metternich zur Gracht (Grafen, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert gehörten die Grafen Wolff M., die von den Grafen Metternich abstammten und sich nach dem Schloss zur Gracht in Liblar südwestlich Kölns nannten, mit dem 1638 erworbenen Flehingen zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 63.
Meyer zu Osterberg (Reichsritter). Am Ende des 17. Jahrhunderts zählten die M. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125.
Meyern (Erben) (Reichsritter). Vom 18. Jahrhundert bis 1806 zählten die M. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken sowie um 1800 auch zum Kanton Gebirg. L.: Bechtolsheim 16; Riedenauer 125.
Milz (Reichsritter). Die M. zählten im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. S. Scholl. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 125; Rahrbach 165, Ulrichs 209.
Minkwitz (Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Mistelbach, Mistelbeck (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. Der Ort M. kam zu Bayern. L.: Riedenauer 125.
Mittelburg (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 125.
Mittelrheinstrom (Kanton, Ritterkanton). M. war ein Kanton des Ritterkreises Rhein der Reichsritterschaft. Die Kanzlei des in einen wetterauischen, rheingauischen, einrichschen und westerwaldischen Sonderort gegliederten Kantons war in der Burg Friedberg. L.: Wolff 515.
Mock, Möckh (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Mock von Balgheim, Möckh von Balgheim (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert waren die M. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 209.
Modschiedel, Modschiedl, Motschider, Mutschiller, Mudschidler, Madschiller (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Odenwald und zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 33; Pfeiffer 211; Riedenauer 125; Neumaier 63, 77, 148, 165 (Modschiller).
Montfort (Grafen). Nach der um 1200 erbauten Burg M. bei Götzis in Vorarlberg nannte sich seitdem ein schwäbisches, die um 1160 ausgestorbenen Grafen von Bregenz (Udalrichinger) bzw. Pfalzgrafen von Tübingen um 1200 (nach 1182) beerbendes Grafengeschlecht. 1258 spalteten sich die Grafen von Werdenberg (mit Bludenz) ab. 1258/1260 bzw. 1267/1270 teilte sich M. in die Linien Montfort-Feldkirch (bis 1390), Montfort-Bregenz (bis 1338, beerbt von Montfort-Tettnang) und Montfort-Tettnang, von der 1354 eine jüngere Linie Tettnang (bis 1574) und eine jüngere Linie Bregenz (bis 1787) ausgingen. Die Grafen zählten 1488 zur Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee, später wegen Schomburg zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Von den umfangreichen Gütern am Bodensee und Alpenrhein sowie im Voralpengebiet gingen die meisten an die Grafen von Habsburg (Feldkirch 1375/1379, Bregenz 1451/1523). 1565 wurde Rothenfels an Königsegg veräußert, 1779/1780 Tettnang an Österreich verkauft. 1787 starben die Grafen aus. Wegen der Grafschaft M. (Menthor) zählte Österreich am Ende des 18. Jahrhunderts zu den schwäbischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. 1816 ernannte der König von Württemberg seinen Schwiegersohn (Jerôme Bonaparte 1784-1860), dessen Nachkommen in der Gegenwart in Frankreich leben, zum Fürsten von M. L.: Wolff 39; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E5; Ruch Anhang 3, 82; Vanotti, J. v., Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg, 1845; Roller, O., Die Stammtafel der Grafen von Montfort bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts, ZGO 53 (1899); Bilgeri, B., Geschichte Vorarlbergs, Bd. 1ff. 1971ff.; Die Montforter, 1982 (Katalog); Burmeister, K., Montfort, LexMA 6 1992, 805; Burmeister, K., Die Grafen von Montfort, 1997.
Montmartin (Grafen, Reichsritter). Im späteren 18. Jahrhundert zählten die Grafen M. im Kanton Altmühl zum Ritterkreis Franken. L.: Pfeiffer 197; Riedenauer 125.
Morgen (Reichsritter). Im 17./18. Jahrhundert zählten die M. vielleicht zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 125.
Mörlau, Merlau, Mörlau genannt Böhm (Reichsritter). Die M. gehörten im 16. und 17. Jahrhundert zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 374; Riedenauer 125.
Mörlau zu Münkheim, Merlau zu Münkheim (Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125; Neumaier 87, 102 (Mörlau genannt Behem).
Mörlbach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125.
Morstein (Reichsritter), Morstein zu Niedernhall. Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 72, 150, 152.
Mosbach, Mospach, Moßbach, Mussbach, M. von Lindenfels, M. zu Mosau, M. zu Reinheim, M. zu Rheinheim (Reichsritter). Die M. stammten aus M. bei Heidelberg und erbauten später die Burg Lindenfels im Odenwald. Von 1544 bis vor 1688 gehörten die M. von Lindenfels zur Ganerbschaft Mommenheim. Bis ins frühe 18. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 212; Stetten 33; Zimmermann 76; Riedenauer 125; Neumaier 72 (Mosbach von Lindenfels).
Moser von Filseck (Reichsritter). Von 1617 bis 1673 waren die M. wegen Oberensingen im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 267.
Moutier (zugewandter Ort), mhd./nhd. Münster. M. westlich von Solothurn im Jura wurde 1486 zugewandter Ort der Eidgenossenschaft der Schweiz. Später kam es zum Kanton Bern. L.: Wolff 237; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) C2.
Mudersbach (Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Müdesheim (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Muffel (Reichsritter). Im 16. und frühen 17. Jahrhundert zählten die Nürnberger Patrizier M. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert waren sie wegen des 1730 erworbenen Rittergutes Vestenbergsgreuth auch im Kanton Steigerwald immatrikuliert. L.: Pfeiffer 208, 209; Bechtolsheim 15, 21, 414; Riedenauer 125.
Muffelger, Muffelgern (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert waren die M. im Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Riedenauer 125.
Müffling genannt Weiß, Muffling (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Riedenauer 125.
Mugelein (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Muggenthal (Reichsritter). Im 17. und frühen 18. Jahrhundert zählten die M. mit Laibach zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125; Stetten 79.
Mühlhausen (Reichsdorf?, reichsritterschaftlicher Ort). Vielleicht wird M. an der Enz bereits 789/792 in der Überlieferung Lorschs genannt. Seit 1233 erwarb das Kloster Maulbronn Güter. 1508 verzichtete Maulbronn auf die Ortsherrschaft, die danach an verschiedene Reichsritter kam (u. a. Thumb von Neuburg). 1785 gelangte das zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben zählende M. an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Dacheröden 174; Hugo 475
Muhr, Mur, Muri (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Altenmuhr. L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 125.
Müller zu Lengsfeld (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren M. zählten im 18. Jahrhundert mit Stadtlengsfeld, Gehaus und Weilar zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 375; Winkelmann-Holzapfel 157; Riedenauer 125.
Münch (Reichsfreiherr, Reichsritter). Bankier von M. stammte aus alten Patriziergeschlechtern der Reichsstädte Augsburg, Frankfurt, Ulm und Memmingen und wurde 1788 von Kaiser Joseph II. in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Nach dem Erwerb der Herrschaft Mühringen (Hohenmühringen), Egelstal, Wiesenstetten und einem Teil von Mühlen war er von 1790 bis 1805 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Mit dem 1748 von den Leutrum von Ertingen erworbenen Filseck gehörte er auch dem Kanton Kocher an. L.: Hölzle, Beiwort 62, 64; Hellstern 209, 218f.; Kollmer 378.
Münch von Rosenberg (Reichsritter). Im späteren 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 125; Neumaier 147 (Münch, Hans Hermann).
Münchingen (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die M. mit dem 1700 an die Nettelhorst verkauften Schlossgut Bittenfeld zum Kanton Kocher und mit dem 1709 an die Tessin verkauften Gut Hochdorf und dem 1733 an die Harling verkauften Gut und Schloss M. zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Kollmer 379; Hellstern 209; Heimatbuch Münchingen, 1973.
Münchweiler (Herrschaft). M. an der Glan westlich von Kaiserslautern zählte mit etwa 10 Dörfern zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Später kam es zu Bayern und 1945 zu Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 516.
Münster (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von M. mit Euerbach, M., Niederwerrn, Kleineibstadt, Pfändhausen, Teilen von Burglauer, Rannungen und Teilen von Poppenlauer zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie seit dem 17. Jahrhundert mit Lisberg (Lissberg, Lißberg) im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Im späten 16. Jahrhundert gehörten sie auch dem Kanton Baunach an. L.: Genealogischer Kalender 1753, 538ff.; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 375f.; Winkelmann-Holzapfel 157; Pfeiffer 198, 211; Bechtolsheim 12, 17, 63, 306; Riedenauer 125; Rahrbach 166.
Muri (Abtei). Um 1027 wurde M. an der Bünz als Eigenkloster der Grafen von Habsburg gegründet und von Einsiedeln aus besetzt. Güter lagen in Muri, Hermetschwil, Küssnacht, Gersau, Buochs, Thalwil, Rufach (Ruoffach) und Bellingen (Breisgau). 1415 kam die Vogtei von Habsburg an die Eidgenossen der Schweiz (gemeine Herrschaft). 1622/1649 wurde das Kloster exemt und 1701 zur Fürstabtei erhoben. 1706 erwarb es die Herrschaft Glatt. 1798 fielen seine Güter in der Schweiz an die Helvetische Republik, im Übrigen 1802/1803 an Württemberg und Hohenzollern-Sigmaringen. 1803 erneuert, wurde es 1841 aufgehoben und 1843/1845 nach Gries bei Bozen verlegt. L.: Wolff 529; Das Kloster Muri im Kanton Aargau, hg. v. Kiem, M., 1883; Kiem, M., Geschichte der Benedictinerabtei Muri-Gries, Bd. 1,2 1888, 1891; Rösener, W., Grundherrschaft im Wandel, 1991; Gilomen-Schenkel, E., Muri, LexMA 6 1992, 943.
Murten (Reichsstadt, Herrschaft, Land). M. am Murtensee zwischen Solothurn und Avenches (Aventicum) erscheint 515 als burgundischer Königshof Muratum in der Gründungsurkunde des Klosters Saint-Maurice (Saint Maurice/Wallis, Sankt Moritz). Nach seiner 1034 erfolgten Zerstörung wurde es nach 1159 von den Herzögen von Zähringen als Stadt begründet. Nach dem Aussterben der Herzöge wurde es Reichsstadt, kam aber 1255 und nach der Rückgewinnung seitens des Reiches (1283) 1291 erneut an Savoyen. Von 1475 bis 1798 wurde es von Bern und Freiburg gemeinsam verwaltet. 1803 gelangte es an den Kanton Freiburg der Schweiz. L.: Wolff 530; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) C3; Welti, F. E., Das Stadtrecht von Murten, 1925; Flückiger, E., Murten, 1946.
Musslohe, Musenlo (Reichsritter). Im frühen 17. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 125.
Muth (Reichsritter). Um 1806 zählten die M. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Mylius (Reichsritter). Um 1700 zählten die M. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Nankenreuth (Reichsritter). Bis ins frühe 17. Jahrhundert zählten die N. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 125.
Nassau-Usingen (Grafschaft, Fürstentum). Usingen im Taunus wird im 8. Jahrhundert erstmals erwähnt. 1207 gehörte es den Grafen von Diez, 1326 den Grafen von Nassau. 1659 wurde Usingen bei der Teilung der Linie Nassau-Saarbrücken Sitz der walramischen Linie N. der Grafen von Nassau, die 1721 die Linie Nassau-Idstein, 1723 die Linie Nassau-Saarbrücken und 1728 die Linie Nassau-Ottweiler beerbte. Sie teilte sich 1735 in die Linien N. und Nassau-Saarbrücken. 1744 verlegte N. die Residenz von Usingen nach Biebrich und die Regierung nach Wiesbaden. Um 1790 war das zum oberrheinischen Reichskreis zählende N. mit Falkenstein, Kettenbach, Daisbach und Hausen Mitglied des Kantons Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1793/1801 verlor es seine linksrheinischen Güter an Frankreich. 1797 beerbte N. Nassau-Saarbrücken. Am 25. 2. 1803 erhielt der Fürst von N. durch § 12 des Reichsdeputationshauptschlusses für das Fürstentum Saarbrücken, zwei Drittel der Grafschaft Saarwerden, die Herrschaft Ottweiler und die Herrschaft Lahr in der Ortenau von Mainz die Ämter Königstein, Höchst, Kronberg (Kronenburg), Rüdesheim, Oberlahnstein, Eltville, Harheim (Haarheim), Kastel, vom Mainzer Domkapitel die Güter unterhalb Frankfurts, von der Pfalz das Amt Kaub, vom Erzstift Köln den Rest des eigentlichen Kurfürstentums Köln (u. a. Deutz, Königswinter, aber mit Ausnahme der Ämter Altenwied )[Altwied] und Neuerburg [Nürburg]), von Hessen-Darmstadt die Ämter Katzenelnbogen, Braubach, Ems, Eppstein und Cleeberg (Kleeberg) (frei von solmsischen Ansprüchen), die Reichsdörfer Soden und Sulzbach, die Dörfer Weiperfelden, Schwanheim und Okriftel, die Kapitel und Abteien Limburg, Rommersdorf (Rumersdorf), Bleidenstadt, Sayn, alle Kapitel, Abteien und Klöster in den zugefallenen Landen, die Grafschaft Sayn-Altenkirchen und eine Virilstimme im Reichsfürstenrat. Am 30. 8. 1806 schloss sich das 16 Quadratmeilen große N. mit Nassau-Weilburg zum Herzogtum Nassau zusammen, das 1866 von Preußen annektiert wurde. Die Linie N. starb 1816 aus und wurde von Nassau-Weilburg beerbt. L.: Wolff 265; Zeumer 553 II b 60, 1; Wallner 695 OberrheinRK 10; Schliephake, F./Menzel, K., Geschichte von Nassau walramischen Teils, Bd. 1ff. 1864ff.; Winkelmann-Holzapfel 157; Kloft, J., Territorialgeschichte des Kreises Usingen, 1971.
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau (Kanton, Ritterkanton). Der Kanton N. ist eine Untergliederung des Ritterkreises Schwaben. Der Ort (Bezirk) Neckar (Neckar-Schwarzwald) hatte seine Kanzlei in Tübingen, der Ort (Bezirk) Ortenau (an der Ortenau) in Kehl. L.: Wolff 509; Kullen, S., Der Einfluss der Reichsritterschaft auf die Kulturlandschaft im mittleren Neckarland, 1967.
Neckar-Schwarzwald (Ort, Bezirk) ist ein Bezirk im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Er hatte seine Kanzlei in Tübingen, während der Ort (Bezirk) Ortenau (an der Ortenau) die Kanzlei in Kehl hatte. L.: Wolff 509; Kullen, S., Der Einfluss der Reichsritterschaft auf die Kulturlandschaft im mittleren Neckarland, 1967.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau (Kanton, Ritterkanton) s. Neckar
Neckarsteinach (Reichsritter, reichsritterschaftliche Herrschaft). Kurz nach 1100 wurde in N. am Neckar östlich von Heidelberg die Hinterburg erbaut. Von ihr aus brachte das fränkische Rittergeschlecht der Landschad (Landschwalbe) von Steinach die 1142 erstmals bezeugte Vorderburg, die nach 1165 errichtete Mittelburg und die vielleicht im zweiten Viertel des 13. Jahrhunderts geschaffene Burg Schadeck (Schwalbennest) 1428 von unterschiedlichen Berechtigten (Helmstadt, Worms, Erbach, Mainz, Speyer, Handschuhsheim) an sich. 1653 starb das damit N. beherrschende Geschlecht aus. Es folgten die Metternich zu Burscheid und Müllenark und die Freiherren von Dorth. N. zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1806 kam N. an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen. L.: Wolff 512; Möller, W./Kraus, K., Neckarsteinach, seine Herren, die Stadt und die Burgen, 1928.
Neckar-Schwarzwald (Kanton, Ritterkanton) s. Neckar
Neckar-Schwarzwald-Ortenau (Kanton, Ritterkanton) s. Neckar
Neideck, Neidek (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die N. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken sowie vielleicht auch zum Kanton Gebirg. L.: Stieber; Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 73 (Neudeck).
Neidenfels (Burg, reichsritterschaftliches Gut). Die Burg N. (1391 Nidenfels [= Kampffels]) bei Schwäbisch Hall gehörte vom Ende des 14. Jahrhunderts an den Fuchs von Neidenfels (Dornheim). 1788 kam sie von den Ellrichshausen an die Freiherren bzw. Grafen von Soden, 1810 an Württemberg. Sie war dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken inkorporiert. S. Fuchs von N., Steinheuser von N.
Neidlingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). N. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 161.
Neipperg (Herren, Reichsritter, Grafen, Reichsgrafen). Von dem 1120 erstmals bezeugten Birtilo von Schwaigern leitet sich das seit 1241 nach der Burg N. (Niberch) bei Brackenheim benannte fränkisch-schwäbische Geschlecht N. her, dem die 1302 erworbene Herrschaft Schwaigern im Kraichgau gehörte. Es wurde 1726 zu Reichsgrafen erhoben und gelangte 1766 in der schwäbischen Reichsgrafenbank als Personalist zur Reichsstandschaft. Den Grafen gehörten neben Schwaigern das 1407 erworbene Klingenberg, das 1737 erworbene Massenbachhausen, Adelshofen und halb bzw. drei Achtel Gemmingen. Alle diese Güter steuerten zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. Die Stammherrschaft N. fiel 1806 an Württemberg und Baden und kam über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg. S. Neitperger? L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Zeumer 554 II b 61, 23; Hölzle, Beiwort 51; Winkelmann-Holzapfel 157; Klunzinger, K., Die Edlen von Neipperg, 1840; Eberl, I., Die Herren und Grafen von Neipperg, (in) Schwaigern, 1994, 385; Archiv der Grafen von Neipperg 1280-1881, bearb. v. Kraus, D., 1997.
Neipperg zu Freudental (Reichsritter). Von etwa 1581 bis 1587 zählten die N. zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 209.
Neitperger (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die N. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. S. Neipperg? L.: Riedenauer 125.
Nettelhorst (Freiherren, Reichsritter). Von 1713 bis 1770 zählten die Freiherren von N. mit dem 1737 ererbten Teil von Adelmannsfelden und dem 1700 erworbenen Schlossgut Bittenfeld zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Genealogischer Kalender 1753, 533; Kollmer 379; Schulz 267.
Neubronner von Eisenburg (Reichsritter). Bis zu ihrem Aussterben im 17. Jahrhundert zählten die N. zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 59.
Neuburg (reichsritterschaftliche Herrschaft). N. an der Kammel zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. L.: Wolff 508.
Neuenburg (Grafschaft, Fürstentum), frz. Neuchâtel. An der Stelle vorgeschichtlicher Siedlungen und einer älteren Grafenburg wurde 1011 eine neue Burg (novum castellum) errichtet. 1032 (1032/1033) kam das im 9. Jahrhundert an das Königreich Burgund gefallene Gebiet um N. zum Deutschen Reich. Die seit der Mitte des 12. Jahrhunderts fassbaren, seit 1196 als Grafen auftretenden Herren von N. stammten von den Grafen von Fenis ab. 1214 wurde geteilt. 1218 wurden die Grafen nach dem Aussterben der Herzöge von Zähringen reichsunmittelbar. 1226 wurde in die Linien Nidau, Straßberg und Aarberg-Valangin geteilt. Seit 1288 waren die Grafen von Chalon (und später die Oranier) Oberlehnsherren. Nach dem Aussterben der Grafen von N. 1373 kamen ihre Güter erbweise 1395 an die verwandten Grafen von Urach-Freiburg und 1458 an die Markgrafen von Hachberg. 1406 ging N. mit Bern ein ewiges Burgrecht ein. 1504 fiel die Grafschaft über eine Erbtochter von den Hachberg an das Haus Orléans-Longueville (bourbonische Nebenlinie der Ducs de Longueville). Um 1530 wurde die Reformation eingeführt. 1579/1592 erwarb das Haus Orléans-Longueville die Rechte über Valangin. 1643 nahm es den Titel eines Fürsten von N. an. 1648 wurde die Grafschaft zum souveränen, unter dem Schutz der Eidgenossenschaft stehenden Fürstentum erhoben. Nach dem Aussterben des Hauses Orléans-Longueville 1694/1707 ging das Fürstentum durch Wahl der Stände an Friedrich I. von Preußen als testamentarischen Erben des Hauses Oranien, das die 1530 ausgestorbenen Grafen von Chalon beerbt hatte. 1713 wurde dies von Frankreich anerkannt. 1805 kam N. (wie Kleve) durch von Napoleon erzwungene Abtretung seitens Preußens (gegen Hannover) an Frankreich bzw. 1806 dessen Marschall Berthier. Nach der Wiedervereinigung mit Preußen (1814) gab König Friedrich Wilhelm III. dem Fürstentum eine Verfassung (charte constitutionelle vom 18. 6. 1814), erklärte es als einen souveränen Staat und bewirkte, dass es am 12. 9. 1814 als 21. Kanton in die Eidgenossenschaft der Schweiz aufgenommen wurde. In Bezug auf seine inneren Angelegenheiten blieb N. Fürstentum des Königs von Preußen. Die vom König von Preußen als persönlicher Besitz vorbehaltenen Hoheitsrechte wurden am 1. 3. 1848 revolutionär durch eine republikanische Verfassung aufgehoben und die Monarchie abgeschafft. Am 26. 5. 1857 verzichtete der König von Preußen auf alle Rechte, behielt aber den Titel Fürst von N. und Graf von Valangin, den er 1861 aufgab. S. Neuenburg (Kanton). L.: Wolff 537; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) D5, II 72 b (bis 1797) B2/3; Chambrier, F. de, Histoire de Neuchâtel et Valangin, 1840, Neudruck 1984; Oppinger, E., Neuenburg, die Schweiz und Preußen 1798 bis 1806, 1915; Bonjour, E., Preußen und Österreicher im Neuenburger Konflikt, 1931; Thévenaz, L., Histoire du pays de Neuchâtel, 1948; Bonjour, E., Der Neuenburger Konflikt, 1957; Neuchâtel et la Suisse, hg. v. Montandon, L. u. a., 1969; Histoire du Pays de Neuchâtel, Bd. 1 1989; Bibliographie neuchâteloise, hg. v. Froidevaux, A., 1990; Koler-Weiß, K., Neuenburg, LexMA 6 1992, 1100; Bachmann, A., Die preußische Sukzession in Neuchâtel, 1993; Stribrny, W., Die Könige von Preußen als Fürsten von Neuenburg-Neuchâtel, 1998.
Neuenburg (Kanton). Nachdem Friedrich Wilhelm III. von Preußen dem 1813 wiedererlangten Fürstentum N. eine Verfassung gegeben hatte (18. 6. 1814), bewirkte er, dass es als 21. Kanton in die Eidgenossenschaft der Schweiz aufgenommen wurde. Am 1. 3. 1848 wurde die Monarchie abgeschafft. Am 26. 5. 1857 verzichtete der König von Preußen auf alle Rechte. S. Neuenburg (Grafschaft, Fürstentum). L.: Wolff 537f.; Neuchâtel et la Suisse, hg. v. Montadon, L. u. a., 1969.
Neuenburg (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die N., die möglicherweise mit den Küchenmeister gleichzusetzen sind, zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. S. Buttlar genannt N. L.: Riedenauer 125; Ulrichs 209.
Neuenstein (Freiherren, Reichsritter). (Um 1550 waren N. Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken.) Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von N. mit dem 1799 an Truchsess von Waldburg-Zeil-Trauchburg gelangten halben Zimmern unter der Burg zum Kanton Neckar, Ort Neckar-Schwarzwald und Ort Ortenau bzw. Kanton Neckar-Schwarzwald-Ortenau (1802 Leopold Joseph Andreas N. [Herr zu Rodeck], Johann Baptist N., Joseph Franz Xaver N., Karl N. [Herren zu Hubacker]) des Ritterkreises Schwaben. Außerdem gehörten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten N. 1773 zum Ritterkreis Unterelsass. L.: Hölzle, Beiwort 64; (Stetten 33; Riedenauer 125;) Kollmer 379.
Neufra (reichsritterschaftlicher Ort). N. (Neuferen) westlich von Gammertingen auf der schwäbischen Alb zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. Über Württemberg kam N. 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 508.
Neuhaus (reichsritterschaftlicher Ort). Die Burg N. bei Sinsheim kam 1333 von Württemberg als Lehen an die Massenbach, 1580/1582 nach dem Aussterben der M. an die Degenfeld. N. war bis 1805 dem Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben inkorporiert und fiel dann an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Neuhausen (Reichsritter). Von 1548 bis in das 18. Jahrhundert zählten die N. mit dem halben Gut Schnürpflingen (bis 1662) zum Kanton Donau und mit halb N. (bis 1699) zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Mit Hofen (1369-1753), Oeffingen (1369-1618), Oberensingen (1550-1640) und Alfdorf (Mitte 16. Jh.-1619) war das 1754 erlöschende Geschlecht auch im Kanton Kocher immatrikuliert. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 149, 209; Kollmer 380; Schulz 267.
Neukirchen (reichsritterschaftlicher Ort). N. an der Haune nördlich von Hünfeld zählte zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken und kam über Hessen-Kassel und Preußen (1866) 1945 an Hessen. L.: Wolff 514.
Neuneck (Reichsritter). Die N. gehörten bereits 1488 zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1671 (dem Tod von Hans Caspar von N. zu Glatt und Dürrenmettstetten) waren die N. Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 210.
Neunhof (reichsritterschaftlicher Ort), Neuhof. N. südöstlich Nürnbergs zählte am Ende des 18. Jahrhunderts zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Es fiel an Bayern. L.: Wolff 513.
Neustetter genannt Stürmer (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die N. zu den Kantonen Gebirg und Baunach im Ritterkreis Franken. Von etwa 1600 bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts waren sie im Kanton Steigerwald immatrikuliert. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Bechtolsheim 13, 18; Riedenauer 125; Rahrbach 170.
Niederraunau, Raunau (reichsritterschaftliche Herrschaft). 1067 erwarb das Stift Sankt Peter zu Augsburg in Raunau bzw. N. (Ruonen, Raunau) an der Kammel bzw. Kammlach bei Krumbach die Güter Swiggers von Balzhausen. Um die Mitte des 12. Jahrhunderts gelangten Güter derer von Raunau bzw. N. (Rünun, Raunau) durch Übertragung an das Kloster Ursberg. Daneben hatte 1316 das Hochstift Augsburg Güter. Am Anfang des 15. Jahrhunderts vereinigten die Herren von Ellerbach die Güter zu einer reichsunmittelbaren Herrschaft, die 1494 die hohe Gerichtsbarkeit erlangte und zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben steuerte. Diese kam durch Kauf und Erbe an die Kartause Buxheim, das Frauenkloster in Kaufbeuren, das Kloster Ursberg, die Ulmer Patrizier Ehinger und Ungelter, die Freyberg, Hausen, Westerstetten, Freyberg-Eisenberg und Ponickau. Die Herrschaft N. (Raunau) bestand aus dem Schloss Hohenraunau und dem Marktflecken Niederraunau. 1806 fiel sie an Bayern. L.: Wolff 508; Miller, L., Geschichtliches vom ehemaligen Markt Niederraunau, (in) Deutsche Gaue Sonderheft 70, 1908.
Niederrheinstrom (Kanton, Ritterkanton). Der Kanton N. ist eine Untergliederung des Ritterkreises Rhein. Er hatte seine Kanzlei in Koblenz. L.: Wolff 515.
Niederstetten (reichsritterschaftlicher Ort). N. südöstlich von Mergentheim erscheint im 9. Jahrhundert in den Traditionen Fuldas (Stetine). Seit 1290 gehörte es den Herren von Hohenlohe-Brauneck. 1366 erwarb es Hohenlohe-Speckfeld, das 1412 ausstarb. Von 1415 an war es Lehen Würzburgs der Rosenberg, fiel aber 1632 heim. 1636 kam es von Würzburg an die Hatzfeld, fiel aber 1794 erneut heim. 1803 gelangte die zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählende Herrschaft an Hohenlohe-Bartenstein, fiel 1806 aber an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 512; Stern, M., Heimatbuch der Stadtgemeinde Niederstetten, 1930.
Niederstotzingen, Stotzingen (reichsritterschaftlicher Ort). Nach dem 1143 erwähnten Stotzingen nördlich von Günzburg nannten sich seit 1286 Ritter. Um 1336 hatten die Riedheim die Oberherrschaft. Um 1450 fiel N. (Stotzingen) an die Westernach, 1457 durch Verkauf an Puppelin von Stein (Stein zum Rechtenstein) N. und Oberstotzingen zählten zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben und kamen über Bayern (1806) und Württemberg (1810) 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 509; Mangold, O., Geschichte von Niederstotzingen, 1926; Stockinger, G., Geschichte der Stadt Niederstotzingen, 1966.
Nievern (Herrschaft). In der Sponheimer Vogtei N. bei Ems (Bad Ems) an der Lahn am Westerwald setzten die von der Arken und ihre Ganerben zu Ende des 14. Jahrhunderts Landeshoheit durch. Später kam das zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein zählende N. an Nassau und damit 1866 an Preußen (Hessen-Nassau) und 1946 zu Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 516; Gensicke, H., Landesgeschichte des Westerwaldes, 2. A. 1987, 327.
Nippenburg (Reichsritter). Die N. gehörten bereits 1488 zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis etwa 1630 waren sie Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben, von 1592-1645 wegen dem halben Mühlhausen am Neckar auch des Kantons Kocher. L.: Hellstern 210; Schulz 267.
Nordeck von Rabenau (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die Nordeck von Rabenau zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Rabenau. L.: Riedenauer 126.
Nördlinger (Reichsritter). Von 1614 bis 1629 war Melchior N. mit einem 1609 als Lehen erlangten Schloss in Talheim im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 268.
Nothaft, Notthaft (Herren, Reichsritter). Die vielleicht aus dem Raum um Regensburg kommenden N. sind 1163 erstmals mit Adalbertus de Egre (1166 Adelbertus N.) im Egerland nachweisbar. Später saßen sie auf den Burgen Thierstein, Weißenstein im Steinwald (von etwa 1300 bis 1381), Wernberg, Runding, Bodenstein bei Nittenau (von etwa 1400 bis 1539), Aholming (bei Deggendorf und an vielen anderen Orten. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die N. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. In mehrere Linien verzweigt, standen die N. in Wien, München, Kaiserswerth und Münster in hohen Diensten. 1718 beerbte die Linie Bodenstein die 1638 zu Grafen erhobene Linie Weißenstein, 1734 die Linie Wernberg. 1881 endete ihre letzte Herrschaft. Im 20. Jahrhundert starb die Linie Bodenstein im Mannesstamm aus. L.: Riedenauer 125; Stark, H., Die Stammlehen der Familie Nothaft im Egerland, Archiv f. d. G. v. Oberfranken 75 (1995), 39; Singer, F., Das Nothaftische Lehensbuch von 1360, 1996; Stark, H., Die Familie Nothaft, (in) Der Dohlenturm 1 (1997), 1; Stark, H., Die adeligen Forstmeister im Egerer Reichsforst, Archiv f. d. G. v. Oberfranken 77 (1997), 207; Rahrbach 172
Nothaft von Hohenberg (Reichsritter). Von 1542 bis 1687 waren die N. mit Hochdorf und Hochberg im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 268.
Nürnberg (Reichsstadt, Residenz des Königs und der Burggrafen von Nürnberg). (Im Jahre 2011 werden bei Bauarbeiten an der Bärenschanzstraße in Gostenhof etwa 14000 Jahre alte Keuperhornsteine als älteste Spuren menschlichen Lebens in bzw. bei N. entdeckt.) An wichtigen Handelsstraßen entstand auf ursprünglich bayerischem Siedlungsboden auf einem 351 Meter über dem Meeresspiegel aufragenden Sandsteinfelsen vermutlich um 1000 (1040/1041) die anscheinend vorsalische (und damit vor 1024 entstandene) Baureste aufweisende Reichsburg N. (Felsberg?), die 1050 anlässlich eines Hoftags erstmals erwähnt wird. Vor 1062 war N. Sitz einer Reichsmünzstätte, vor 1122 Zollstätte. Seit 1163 hatte es einen Schultheißen, seit 1200 Stadtrecht. 1219 erhielt es Privilegien Kaiser Friedrichs II. 1256 traten Ratsherren (consules) und Stadtgemeinde (universitas civium) hervor. Unter König Rudolf von Habsburg begann der Aufstieg zur Reichsstadt (1320 Hochgerichtsbarkeit). Ludwig der Bayer hielt sich dort vierundsiebzigmal, Karl IV. mehr als fünfzigmal auf. In der Goldenen Bulle belohnte Kaiser Karl IV. 1356 die Treue der Stadt mit der Verpflichtung jedes neugewählten Königs, seinen ersten Reichstag in N. abzuhalten. Vom 22. 3. 1424 bis 1796 und von 1938 bis 1945 war N. Aufbewahrungsort der Reichsinsignien. Um 1400 war die streng patrizische Ratsverfassung voll entwickelt. Bis 1427 konnte N. durch Kauf der Burg und Kauf von Rechten den Druck seiner Burggrafen teilweise beseitigen. Durch Kauf von Hiltpoltstein mit Wildenfels und Strahlenfels (1503) sowie von Gräfenberg (1520/1548) und durch seine Eroberungen im Landshuter Erbfolgekrieg (1504-1506) gewann es das größte Herrschaftsgebiet einer Reichsstadt (Hersbruck, Lauf, Altdorf, Reicheneck, Velden, Betzenstein, Stierberg), doch blieb das Gebiet unmittelbar vor der Stadt umstritten. 1479/1484 erneuerte N. durch die römisches Recht gemäßigt rezipierende (Neue) Reformation sein Stadtrecht, das schon zuvor auf etwa 22 Orte übertragen worden war. 1524/1525 führte es die Reformation ein und erreichte im Zusammenhang mit seinem von Handwerk und Handel getragenen wirtschaftlichen Aufschwung auch eine kulturelle Blüte (Albrecht Dürer, Veit Stoß, Willibald Pirckheimer, Martin Behaim, Hans Sachs). Im Reichstag gehörte N. zum schwäbischen Reichsstädtekollegium, im fränkischen Reichskreis führte es die Ausschreibung durch. 1578/1623 gründete es in Altdorf eine Akademie bzw. Universität. Im Dreißigjährigen Krieg wurde es stark geschwächt. 1792 und 1796 musste es die Beschlagnahme eines Teils seines Landgebiets durch Bayern und Preußen dulden, blieb aber 1803 durch § 27 des Reichsdeputationshauptschlusses als Reichsstadt erhalten. Zu dieser Zeit gehörte es den Kantonen Gebirg, Steigerwald und Altmühl des Ritterkreises Franken an. Durch die Rheinbundakte von 1806 fiel es an Bayern, das es am 6./15. 9. 1806 mit rund 23 Quadratmeilen bzw. rund 1500 Quadratkilometern (Sebalder Wald, Lorenzer Wald, Pflegämter Wöhrd, Gostenhof, Altdorf, Lauf, Hersbruck, Reicheneck, Engelthal, Hohenstein, Velden, Betzenstein, Hiltpoltstein, Gräfenberg und Lichtenau) und insgesamt 80000 Einwohnern offiziell in Besitz nahm. L.: Wolff 127; Zeumer 555 III b 3; Wallner 691 FränkRK 5; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F4, II 78 (1450) G4, III 38 (1789) E4; Die Territorien des Reichs 1, 32; Riedenauer 129; Schroeder 93ff.; Reicke, E., Geschichte der Reichsstadt Nürnberg, 1896; Schrötter, G., Geschichte der Stadt Nürnberg, 1909; Dannenbauer, H., Die Entstehung des Territoriums der Reichsstadt Nürnberg, 1928; Liermann, H., Nürnberg als Mittelpunkt deutschen Rechtslebens, Jb. f. fränk. Landesforschung 2 (1936), 1ff.; Otremba, E., Nürnberg, 1949; Hofmann, H., Nürnberg-Fürth, 1954, Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Heft 4; Gagel, E./Schnelbögl, F., Pfinzing, der Kartograph der Reichsstadt Nürnberg 1554-1599, 1957; Nürnberger Urkundenbuch, hg. v. Stadtrat zu Nürnberg, Bd. 1 1959; Fehring, G./Ress, A., Die Stadt Nürnberg, 1961; Schultheiss, W., Kleine Geschichte Nürnbergs, 2. A. 1987; Ammann, H., Die wirtschaftliche Stellung der Reichsstadt Nürnberg im Spätmittelalter, 1970; Wüllner, W., Das Landgebiet der Reichsstadt Nürnberg, 1970; Nürnberg. Geschichte einer europäischen Stadt, hg. v. Pfeiffer, G., Bd. 1f. 1971ff.; Schultheiss, W., Geschichte des Nürnberger Ortsrechts, 2. A. 1972; Schneider-Hiller, G., Das Landgebiet der Reichsstadt Nürnberg, 1976; Schnurrer, L., Das Territorium der Reichsstadt Nürnberg, Jb. d. hist. Ver. f. Mittelfranken 89 (1977-1981), 91ff.; Boener, J., Die Reichsstadt Nürnberg und ihr Umland um 1700, 1981; Reformation der Stadt Nürnberg, hg. v. Köbler, G., 1984; Tiggesbäumker, G., Die Reichsstadt Nürnberg und ihr Landgebiet im Spiegel alter Karten und Ansichten, Ausstellung der Stadtbibliothek Nürnberg, 1986; Hirschmann, G., Aus sieben Jahrhunderten Nürnberger Stadtgeschichte, 1988; Berühmte Nürnberger aus neun Jahrhunderten, hg. v. Imhoff, C. v., 1989; Wendehorst, A., Nürnberg, LexMA 6 1993, 1317; Endres, R., Grundzüge der Verfassungsgeschichte der Reichsstadt Nürnberg, ZRG GA 111 (1994), 405; Martin, H., Verbrechen und Strafe in der spätmittelalterlichen Chronistik Nürnbergs, 1997; Vogel, T., Fehderecht und Fehdepraxis im Spätmittelalter, 1998; Schieber, M., Nürnberg, 2000; Schubert, A., Der Stadt Nutz oder Notdurft?, 2003; Bühl-Gramer, C., Nürnberg 1850 bis 1892, 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 424.
Oberdischingen (reichsritterschaftlicher Ort). Die Herrschaft O. gehörte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. 1661 kam sie an die Schenk von Castell, 1805 an Württemberg und 1951/1952 ihr Gebiet damit zu Baden-Württemberg. S. a. Dischingen, Schenk v. Castell L.: Wolff 508, Hölzle, Beiwort 58.
Oberkamp (Reichsritter). Seit etwa 1785 zählten die O. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 125.
Oberkirch (Freiherren, Reichsritter). 1773 zählten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten Freiherren von O. zum Ritterkreis Unterelsass sowie mit einem Viertel Allmannsweier und einem Sechstel Schmieheim (später an die Freiherren von Montbrison) zum Ort (Bezirk, Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 August Samson von O., Mitherr zu Nonnenweier). Sie erloschen männlicherseits 1882 und weiblicherseits um 1930. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 66.
Oberländer (Reichsritter). Im späteren 18. Jahrhundert zählten die O. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Vielleicht gehörten sie auch dem Kanton Gebirg sowie der vogtländischen Ritterschaft (Vogtland) an. L.: Stieber; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 125.
Obernitz (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die O. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im Kanton Rhön-Werra und vielleicht auch in den Kantonen Baunach und Steigerwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Pfeiffer 213; Bechtolsheim 15; Riedenauer 125.
Oberrheinstrom (Kanton, Ritterkanton). Der auch Gau oder Wasgau genannte Kanton O. war eine Untergliederung des Ritterkreises Rhein (am Rheinstrom) der Reichsritterschaft. Seine Kanzlei hatte ihren Sitz in Mainz. L.: Wolff 515.
Oberschöntal (reichsritterschaftliche Herrschaft). O. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Oberstenfeld (Kloster). Um 1016 gründete ein Graf Adalhard in dem wohl schon seit dem 7. oder 8. Jahrhundert bestehenden Dorf O. bei Ludwigsburg ein Frauenstift. Schirmvögte waren bis 1357 die Hummel von Lichtenberg, dann durch Kauf die Grafen von Württemberg. 1534/1535 wandelte der Herzog das Stift in ein evangelisches Damenstift um. Wenig später schloss sich dieses dem Kanton Kocher der Reichsritterschaft an, musste jedoch 1730 die Schirmherrschaft Württembergs, an das es 1802/1803 fiel, anerkennen. 1951/1952 kam O. an Baden-Württemberg.
Oberstotzingen (reichsritterschaftlicher Ort). O. (1286) und Niederstotzingen nördlich von Günzburg zählten zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben und kamen über Württemberg 1951/1952 an Baden-Württemberg. S. Niederstotzingen. L.: Wolff 509.
Ochs von Gunzendorf (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die O. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. S. Pünzendorf, Puntzendorf. L.: Stieber; Riedenauer 125.
Ochsenburg (reichsritterschaftlicher Ort). O. bei Zaberfeld nördlich von Vaihingen zählte zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. Es gehörte den Herzögen von Württemberg und kam über dieses 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 161, 511.
Odenwald (Kanton, Ritterkanton). Der Kanton O. war eine Untergliederung des Ritterkreises Franken der Reichsritterschaft. Er hatte seine Kanzlei zunächst in Heilbronn (das Archiv wurde im Dreißigjährigen Krieg vernichtet) und seit 1762 in dem gemeinschaftlich gekauften Ort Kochendorf. Die inkorporierten Güter lagen etwa zwischen Würzburg, Rothenburg, Heilbronn und Frankfurt am Main. Um 1790 war die Kantonskorporation mit Teilen von Kochendorf Mitglied des Kantons O. des Ritterkreises Franken (fränkischen Ritterkreises). Die Güter fielen 1808 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 511; Winkelmann-Holzapfel 171; Stetten 184; Riedenauer 116, 122ff.; Bauer, H., Der Ritterkanton Odenwald, Zs. f. württemberg. Franken 8, 1 (1868), 115ff.; (Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II. 74, S. 301, Gebietsname;) Neumaier, H., Dass wir khein annder Haupt …, 2005.
Odenwald (Kantonskorporation) s. Odenwald (Kanton, Ritterkanton) L.: Hölzle, Beiwort 57; Riedenauer 129.
Oeffingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). O. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an das Domkapitel Augsburg. 1803 gelangte es an Bayern, 1810 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Oepp (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die O. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 377; Riedenauer 125.
Oeringer (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die O. zeitweise zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Oetinger. L.: Riedenauer 125.
Oetinger (Reichsritter), Oeringer, Öttinger (Reichsritter). Die O. waren Mitglied der Reichsritterschaft Schwaben und zählten seit der Mitte des 18. Jahrhunderts mit Forst (Großforst), Teilen von Archshofen und Teilen von Hohlach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Ihre Güter fielen 1808 an Bayern. S. Oeringer, Oetinger. L.: Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 158; Kollmer 312; Stetten 36, 183; Riedenauer 126.
Offenburg (Reichsritter). Hans Heinrich von O., württembergischer Rat und Hofgerichtsassessor sowie Obervogt zu Nagold, war von 1614 bis 1623 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 210.
Offingen (Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert zählten die O. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. S. Öpfner. L.: Riedenauer 126.
Oggenhausen (reichsritterschaftliche Herrschaft). O. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg. Das dortige Schloss der Fetzer (Vetzer) wurde bis 1662 von Württemberg erworben. Über Württemberg gelangten die Güter 1951/1952 zu Baden-Württemberg. S. Fetzer von O.
Öpfner, Opfner, Offner, Öfner (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die O. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Offingen. L.: Riedenauer 126; Stetten 33.
Orsenhausen (reichsritterschaftlicher Ort). O. an der Rot bei Laupheim zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. Später kam es an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 508.
Ortenau (Ort, Bezirk) ist ein Bezirk (Ort) im Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben, der 1802 20 Geschlechter mit 42 immatrikulierten Personen (21 katholisch, 21 evangelisch) umfasste. Seine Kanzlei hatte ihren Sitz in Kehl. L.: Wolff 510; Hillenbrand, E., Die Ortenauer Ritterschaft auf dem Weg zur Reichsritterschaft, ZGO 137 (1989).
Oßweil (reichsritterschaftlicher Ort). O. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam zunächst zu einem Drittel, dann ganz an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Ostein (Grafen). Die Grafen von O. sind ein Zweig der Familie Dalberg (Dalberg-Heßloch, Dalberg-Hassloch). Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten die auch zum Ritterkreis Rhein zählenden Grafen von O. wegen der Herrschaft Millendonk(, Myllendonk, Mylendonk) zu den westfälischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags. Durch § 24 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielten sie für den Verlust der Herrschaft die Abtei Buxheim (ohne Pless und belastet mit verschiedenen Renten). Die O. waren um 1700 auch Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1696 war der würzburgische Domherr Johann Heinrich von O. wegen des 1694 erworbenen, 1698 aber wieder veräußerten Ebersberg im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Seit 1810 hatten die O. Güter in Böhmen. L.: Zeumer 554 II b 63, 26; Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 126; Schulz 268.
Osterberg (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von O. bei Illertissen mit dem 1647 erworbenen Bühl und dem 1679/1680 erworbenen O. mit Weiler zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. Sie waren am 2. 3. 1712 zu Reichsfreiherren erhoben worden (zuvor Mayer von Röfingen auf Bühl). Das Schloss O. gelangte 1816 als Teil eines Familienfideikommisses an den Freiherren von Ponickau und wurde 1995 verkauft. S. Meyer zu O. L.: Wolff 508; Hölzle, Beiwort 59.
Osterberg (reichsritterschaftlicher Ort). O. zwischen Illereichheim und Babenhausen in Schwaben gehörte im Mittelalter zusammen mit Weiler den Herren von Rechberg (Rechberg-Hohenrechberg auf Kellmünz). Von ihnen zweigte sich eine eigene Linie Rechberg auf O. und Weißenstein (Wolfenstall) ab. 1679 kaufte Johann Michael Meyer (Mayer) von Röfingen auf Bühl, Rat und Syndikus der Reichsritterschaft in Schwaben, die Herrschaft O. und wandelte sie 1695 durch Testament in ein die Herrschaften O., Bühl und Röfingen umfassendes Fideikommiss um. Dieses zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben und kam 1806 mit der Rheinbundakte an Bayern, in dem 1818 ein Patrimonialgericht und 1848 die politische Gemeinde O. entstand, in die 1978 die bis dahin selbständige Gemeinde Weiler eingegliedert wurde. S. Meyer zu O. L.: Wolff 508; Hölzle, Beiwort 59.
Ostheim (Ganerbschaft). In O. vor der Rhön nordwestlich Mellrichstadts bestand eine Ganerbschaft (u. a. Stein zum Altenstein [bis 1765], von der Tann [bis 1782], Stein zu Nordheim und Ostheim). Sie zählte zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. 1797 war Dietrich Philipp August Freiherr von Stein zum Altenstein einziger Ganerbe. Seine Güter fielen 1809 an das Großherzogtum Würzburg, 1814 an Bayern. O. selbst gehörte anfangs zur Herrschaft Lichtenberg und kam 1220 an Henneberg-Bodenlaube (Henneberg-Botenlauben), 1230 an Fulda, 1366 an Thüringen, 1409 an Mainz, 1423 an Würzburg, 1433 an Henneberg-Römhild, 1548 an Mansfeld, 1555 an Sachsen, 1741 an Sachsen-Weimar-Eisenach, 1920 an Thüringen und 1945 an Bayern. L.: Wolff 115; Geschichtlicher Atlas von Hessen, Inhaltsübersicht 34; Binder, C., Das ehemalige Amt Lichtenberg vor der Rhön, Zs. d. Ver. f. thür. Geschichte und Altertumskunde N.F. 8-10 (1893ff.); Ostheim vor der Rhön. Geschichte, Land und Leute, hg. v. Körner, H./Schmidt, H., 1982.
Ostheim (Reichsritter). Gideon von O., württembergischer Obervogt von Tübingen, war etwa von 1598 bis 1604 Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Außerdem waren die O. im Kanton Baunach des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Hellstern 210.
Ottenberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die O. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 213; Riedenauer 126.
Otzberg (Oberamt). O. bei Dieburg ist als Feste 1231 belegt. 1390 wurde es von Fulda an die Pfalz verkauft. (Um 1550 zählten die Gans von O. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.) S. Gans von O. L.: Wolff 90(; Stetten 33; Riedenauer 123).
Ow (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren von O. gehörten bereits 1488 zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1805 waren sie mit Ahldorf, Bierlingen, Felldorf, Wachendorf und dem 1722 verkauften Hirrlingen Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Über Württemberg kamen die Güter 1951/1952 zu Baden-Württemberg. Schlossarchive bestehen noch in Wachendorf (Ow-Wachendorf) bei Tübingen und Piesing (Ow-Felldorf) bei Altötting. L.: Genealogischer Kalender 1753, 531; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 64; Hellstern 210; Kollmer 380; Adel am oberen Neckar, hg. v. Quarthal, F. u. a., 1995; Archive der Freiherren von Ow, bearb. v. Seigel, R., 2003.
Pach zu Hansenheim und Hoheneppan (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Edlen von P. mit dem 1720 erworbenen Hausen am Tann zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 64.
Pallast (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Palm (Grafen, Fürsten, Reichsritter). Die dem Patriziat der Reichsstadt Esslingen entstammende Familie P. wurde 1711 (Reichsritterstand) geadelt. Eine katholisch gewordene Linie erwarb unter anderem die Herrschaften Illereichen (1771, von den Grafen Limburg-Styrum, 1788 Verkauf) und Hohengundelfingen (1774, von den Reichsfreiherren von Landsee) in Schwaben und wurde 1729 in den Reichsfreiherrenstand, 1750 in den Grafenstand und am 24. 7. 1783 (Carl Josef II., gegen hohe finanzielle Leistungen) in den Fürstenstand erhoben. Die evangelisch gebliebenen Linien gehörten mit dem 1728 erworbenen Mühlhausen/Neckar, dem 1740 erlangten Bodelshofen und dem 1744 erworbenen Rittergut Steinbach von 1722 bis 1805 zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 62; Kollmer 363, 375, 379; Schulz 268.
Pappenheim (Herrschaft, Grafschaft, Reichsritter). Am Beginn des 11. Jahrhunderts erscheinen die nach der Burg P. (801 Pappinheim) an der Altmühl bei Weißenburg benannten Reichsministerialen von P. Seit 1193 waren sie erbliche Träger des Reichsmarschallamts, das nach 1214 die mit ihnen verwandten Herren von Biberbach unter den Namen P. übernahmen und seit 1356 bei der Kaiserkrönung für den Kurfürsten von Sachsen ausübten. Im 15. Jahrhundert gewannen sie neben Eichstätt das Reichsforstmeisteramt und Reichsjägermeisteramt im bayerischen Nordgau. Neben der reichsunmittelbaren Herrschaft P. hatten die im 16. und 17. Jahrhundert der Reichsritterschaft (Kanton Altmühl bis etwa 1650, Kanton Steigerwald 17. Jahrhundert) im Ritterkreis Franken angehörigen, mehrfach in Linien aufgespaltenen P. verschiedene Güter inne (Stühlingen von 1582 bis ins 17. Jahrhundert, Biberbach nördlich Augsburgs bis 1514, Hohenreichen und Wertingen bis 1700). Nach 1539 drang die Reformation in ihren Gebieten ein. 1628/1740 wurden sie zu Reichsgrafen in der schwäbischen Grafenbank erhoben. Wegen Ramsberg (bis 1550) und Wildenstein (1549-1605) waren die P. von 1542 bis 1805 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Ihre reichsunmittelbare Grafschaft im Altmühltal kam unter Druck am 1. 6. 1806 durch Mediatisierung an Bayern. 1815 erhielt die Familie als Entschädigung für das Reichsmarschallamt kurzzeitig auf dem Papier zugedachte, nie übertragene Güter im ehemaligen Saardepartement (im Umfang von 9000 Seelen), die bald danach an Preußen fielen. Am 8. 8. 1816 von Preußen als Ausgleich versprochene Domänen im Regierungsbezirk Köln gab die Familie gegen Weingüter und Jagdgüter am Rhein auf, deren Erhalt sie gutgläubig vorab quittierte, aber nie erhielt. L.: Wolff 510; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D3; Riedenauer 126; Schulz 268; Pappenheim, H. Graf zu, Die frühen Pappenheimer Marschälle vom 12. bis zum 16. Jahrhundert, Bd. 1f., 1927; Kraft, W., Das Urbar der Reichsmarschälle von Pappenheim, 1929; Pappenheim, H., Graf zu, Geschichte des gräflichen Hauses zu Pappenheim 1739-1939, 1940; Hofmann, H., Gunzenhausen - Weißenburg, 1960, Historischer Atlas von Bayern; Arnold, B., Count and Bishop in Medieaval Germany, 1991; Wendehorst, A., Pappenheim, LexMA 6 1993, 1666; Strauch, D., Birkenfeld, Lichtenberg, Meisenheim etc. (in) Engagierte Verwaltung für die Wissenschaft, 2007, 487.
Pappus von Tratzberg, Pappus von Trazberg (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren P. mit den 1647 erworbenen Herrschaften Laubenberg und Rauhenzell zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. L.: Genealogischer Kalender 1753, 530; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61.
Partenheim (Ganerbschaft). In P. bei Alzey bestand innerhalb des Erzstifts Trier eine Ganerbschaft der zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein zählenden Herren von P. und Freiherren von Wallbrunn. Über Hessen kam P. 1946 zu Rheinland-Pfalz. L.: Geschichtlicher Atlas von Hessen, Inhaltsübersicht 34.
Paumgarten (Reichsritter). Von 1766 bis 1805 waren die P. im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 268.
Peterswald, Peterswaldt (Reichsritter). Im späteren 17. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 377; Riedenauer 126.
Petsch, Petzsch (Reichsritter). Um 1700 zählten die P. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 377; Riedenauer 126.
Peusser von Leutershausen, Preußer von Leutershausen? (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 126.
Pfäfers (Kloster, Residenz), lat. Fabaria. Das Kloster P. am Kunkelpass bei Ragaz bzw. am Ausgang des Taminatals ins Rheintal wurde im 8. Jahrhundert als Benediktinerabtei gegründet. Die freie Reichsabtei (861 Immunität) kam 905 an das Hochstift Konstanz, 909 an Sankt Gallen, 920 an Chur und wurde 950 wieder unabhängig. 1408 erhielt P. vom König die freie Abtswahl. 1483 erlangten die sieben alten Orte der Eidgenossenschaft der Schweiz die Grafschaft Sargans und damit die Schirmherrschaft über die Abtei und ihr Gebiet. 1521 erscheint P., in dem umfangreiche Fälschungen angefertigt werden, in der Reichsmatrikel. Bis zum Ende des 18. Jh.s huldigte der Abt dem Reich und ließ sich seine Privilegien bestätigen. 1798 verzichtete es auf seine Herrschaftsrechte, wurde 1803 zum neuen Kanton Sankt Gallen geschlagen und 1838 aufgehoben. L.: Reichsmatrikel 1521; Gmür, M., Urbare und Rödel des Klosters Pfäfers, 1910; Simon, R., Rechtsgeschichte der Benediktinerabtei Pfäfers, Diss. jur. Bern 1918; Perret, F., Aus der Frühzeit der Abtei Pfäfers, 1958; Vogler, W., Das Ringen um die Reform und Restauration der Fürstabtei Pfävers 1549-1637, 1972; Die Abtei Pfäfers. Geschichte und Kultur, hg. v. Vogler, W., 2. A. 1985; Vogler, W., Pfäfers, LexMA 6 1993, 1992; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 680, 1, 2, 445; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007, 316; Hüeblin, J., Archiv und Fälscherwerkstatt - Das Kloster Pfäfers, 2010.
Pfalz (Pfalzgrafschaft bei Rhein, Kurfürstentum, Regierungsbezirk, Landesteil). Die P. (Kurpfalz, Rheinpfalz, untere Pfalz) entstand durch die Verlagerung der wohl spätestens im 10. Jahrhundert entstandenen, fränkischen Pfalzgrafschaft Lothringen vom Niederrhein (Aachen, Köln, mit Gütern bei Bacharach und Vogteirechten über Trier und Jülich) über die Mosel zum Mittelrhein und Oberrhein. 1093 wird Heinrich von Laach, der dritte Gatte der Witwe (Adelheid von Orlamünde) des letzten lothringischen Pfalzgrafen aus dem Haus der Hezeliniden (Hermann), nach kaiserlicher Übertragung des Pfalzgrafenamtes (1085) als comes palatinus Rheni (Pfalzgrafschaft bei Rhein) erstmals genannt. Mit dieser an wechselnde Familien gelangten Pfalzgrafschaft belehnte 1155/1156 Kaiser Friedrich I. Barbarossa seinen Stiefbruder Konrad von Staufen und erhob ihn zum Reichsfürsten. Zur Pfalzgrafschaft kamen Hausgut, Lehnsrechte und Vogteirechte über Speyer, Worms und Lorsch sowie zunächst auch Trier. 1195 fiel die P. über Konrads Tochter Agnes vorübergehend an die Welfen. 1214 übertrug sie König Friedrich II. nach dem kinderlosen Tod des Welfen Heinrich des Jüngeren (1213) an Ludwig I. von Bayern, dessen Sohn (Otto II.) über die welfische Erbtochter Agnes auch die Eigengüter der Pfalzgrafen erwarb. (Pforzheim gelangte über eine weitere Erbtochter an Baden.) Schwerpunkte des Gutes waren Bacharach (12./13. Jahrhundert) und Alzey (1214 vom König erhalten). Vom Bischof von Speyer nahm der Pfalzgraf Neustadt, vom Bischof von Worms Heidelberg (1225) zu Lehen. Weiter erlangte er die Herrschaft über die Klöster Schönau und Otterberg. Andere Güter wurden nach der Aufhebung Lorschs (1232) 1247/1344 gewonnen. 1255 kamen durch Teilung Oberbayern (westliche Teile mit München) und die P. an Herzog Ludwig von Bayern, während Niederbayern mit Landshut an Heinrich XIII. fiel. 1266/1268 wurden die staufischen Güter um Sulzbach, 1277/1289 Kaub mit dem dortigen Rheinzoll erworben. Ludwig II. war somit angesehenster Reichsfürst und wirkte bereits 1257 als Kurfürst mit. 1329 bestimmte der wittelsbachische Hausvertrag von Pavia die Trennung der (unteren) P. und der oberen P. im bayerischen Nordgau (Oberpfalz) zwischen Regensburg und Fichtelgebirge, die der älteren pfälzischen Linie zugesprochen wurden, von Bayern, das an die jüngere bayerische Hauptlinie kam, wobei die Kurwürde zwischen P. und Bayern wechseln sollte, was die Goldene Bulle 1356 zugunsten der P. aufhob. Unter Kurfürst Ruprecht I. gewann die Pfalz, die 1329 die Pfandschaft der Stadt Mosbach (1330 Mosbach, Eberbach, Sinsheim, Neckargemünd, Germersheim, Annweiler, Trifels) erlangt hatte, unter anderem 1349 Bretten, 1354 Simmern, 1375 Ingelheim, Kaiserslautern, Odernheim, Nierstein und Oppenheim sowie 1385 die Grafschaft Zweibrücken mit Bergzabern, gab aber 1355 Teile der Oberpfalz für einige Zeit an Böhmen (Neuböhmen). 1386 wurde die Universität Heidelberg gegründet. Ruprecht II. strebte in der sog. Rupertinischen Konstitution die Unteilbarkeit der Pfalz an. Nach dem Tod des 1400 zum König gewählten Ruprecht III. (1410), der die an Böhmen gegebenen Teile der Oberpfalz zurückgewann und die Grafschaften Kirchberg am Hunsrück sowie (die Vordere Grafschaft) Sponheim (zu einem Fünftel) und die Reichsvogtei im Elsass (1408) erlangte, wurde die P. in die vier Linien Kurpfalz (Heidelberg, Amberg, Nabburg), Pfalz-Neumarkt (restliche Oberpfalz), Pfalz-Simmern (bzw. Pfalz-Zweibrücken-Simmern) (bis 1685) mit der Nebenlinie Pfalz-Zweibrücken (bis 1731) und Pfalz-Mosbach geteilt. Von diesen Linien starb die Linie Pfalz-Neumarkt (Oberpfalz) 1443 aus und wurde von Pfalz-Mosbach und Pfalz-Simmern beerbt. 1499 erlosch die Linie Pfalz-Mosbach und wurde von der Kurpfalz beerbt. Unter Friedrich I. (1449-1476) wurde die Vormacht der P. am Oberrhein (Erwerb der Reichsgrafschaft Lützelstein [1492] und Rappolstein, der Reichslandvogtei Hagenau, von Bischweiler, Selz, Kleeburg und Gebieten an Nahe und Bergstraße [1462], der Grafschaft Löwenstein [1461/1464]) begründet und die Kurpfalz modern organisiert. 1503 gingen im bayerischen Erbfolgekrieg die Güter im Elsass an Habsburg, die Grafschaft Löwenstein an Württemberg und Lauf, Hersbruck und Altdorf an Nürnberg verloren, doch wurde die neue Linie Pfalz-Neuburg 1508 noch mit Gütern Bayern-Landshuts ausgestattet. 1556 führte Otto Heinrich (Ottheinrich) die Reformation in seinem sehr zersplitterten Herrschaftsgebiet ein. 1559 starb mit Ottheinrich von Pfalz-Neuburg die alte Linie Kurpfalz aus und wurde (1556) in Pfalz-Neuburg von Pfalz-Zweibrücken (Wolfgang) und in den Kurlanden von Pfalz-Simmern (Friedrich III.) als mittlerer Kurlinie beerbt. Der neue Kurfürst führte dort sofort den Calvinismus ein. Infolge der Wahl zum König des aufständischen Böhmen (1619) verlor Friedrich V. Land und Kurwürde 1623 an Herzog Maximilian von Bayern, wobei weitere Güter an Habsburg und Hessen-Darmstadt kamen. Friedrichs Sohn erhielt 1648 die P. und eine neue achte Kurwürde, während die Oberpfalz und die alte Kurwürde bei Bayern verblieben. 1685 erlosch die Linie Pfalz-Simmern. Ihr folgte die aus Pfalz-Zweibrücken hervorgegangene katholische Linie Pfalz-Neuburg. Da auch König Ludwig XIV. von Frankreich für die Frau seines Bruders, Liselotte von der P., Erbansprüche auf Simmern, Kaiserslautern, Germersheim und Sponheim erhob, kam es zum pfälzischen Erbfolgekrieg (1688/1697) und der Verwüstung der Pfalz (1697) durch Frankreich, das Straßburg und Saarlouis behielt, Lothringen aber verlor. Pfalz-Neuburg vermochte sich - mit Ausnahme Germersheims - zu behaupten. Vorübergehend wurden die alten Kurrechte und die Oberpfalz zurückgewonnen. Zeitweise gehörte die P. dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken an. 1720 wurde die Residenz von Heidelberg nach Mannheim verlegt und zwischen 1743 und 1748 eine Sommerresidenz in dem 1200 erlangten Schwetzingen eingerichtet. 1742 erlosch die Linie Pfalz-Neuburg. Sie wurde von Karl Theodor aus der Linie Pfalz-Sulzbach beerbt, der durch Tausch die Herrschaften Zwingenberg und Ebernburg erlangte und zur Finanzierung seiner Hofhaltung die Industrie förderte. Wegen Udenheim gehörte unter ihm die P. seit 1788 zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1777 fiel ihm Bayern an. Als Folge hiervon wurde der Hof von Mannheim 1778 nach München verlegt. Der Versuch, Bayern gegen die habsburgischen Niederlande an Österreich abzugeben, scheiterte 1778/1779 und 1784/1785 an dem Widerstand Preußens. Am Ende seines Bestehens umfasste das niemals geschlossene, in bunter Gemengelage mit anderen Herrschaften liegende, von Germersheim bis Bacharach und von Kaiserslautern bis Mosbach reichende Gebiet der zum kurrheinischen Reichskreis zählenden P. 8200 Quadratkilometer (bzw. 76 Quadratmeilen) mit rund 300000 Einwohnern. 1801 musste Maximilian I. Joseph aus der 1799 erbenden Linie Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld die Abtretung der linksrheinischen, seit 1792 besetzten Gebiete an Frankreich (Departement Donnersberg) anerkennen. Das rechtsrheinische Gebiet wurde 1803 an Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau-Usingen (Nassau) und Leiningen verteilt. 1815 kamen die linksrheinischen Teile von Frankreich zurück und fielen 1816 weitgehend und um Gebiete Sickingens, Nassaus, von der Leyens, Leiningens usw. erweitert als Ersatz für Salzburg, Innviertel und Hausruckviertel an Bayern, im Übrigen an Hessen und Preußen. Der bayerische Teil bildete zunächst die königlich bayerischen Lande am Rhein, seit 1836 den bayerischen, von Speyer aus verwalteten Regierungsbezirk P. (seit 1838 Rheinpfalz). Von Dezember 1918 bis Juni 1930 war die Pfalz von Frankreich besetzt. (1919 bzw.) 1920 gelangten Teile der Westpfalz (Homburg, Sankt Ingbert, Blieskastel, insgesamt 418 Quadratkilometer mit 100000 Einwohnern) zum Saargebiet. Bereits 1940 wurde die P. aus der Verwaltung Bayerns gelöst und kam nicht mehr zurück. 1945 gehörte die P. zur französischen Besatzungszone und wurde 1946 wie Rheinhessen und Koblenz-Trier Teil des Landes Rheinland-Pfalz, wobei sie bis 1968 eigener Regierungsbezirk war (seit 1968 Rheinhessen-Pfalz). L.: Wolff 88; Zeumer 552 I 5; Wallner 699 KurrheinRK 4; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) F4, II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3; Winkelmann-Holzapfel 158; Riedenauer 129; Neumaier 49f., 125, 127, 140; Haselier, G./Sante, G., Die Pfalz - Das Saarland, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 5, 8; Tolner, C., Codex diplomaticus palatinus, 1700; Widder, J., Versuch einer vollständigen geographisch-historischen Beschreibung der kurfürstlichen Pfalz am Rheine, 1786ff.; Frey, M., Versuch einer geographisch-historisch-statistischen Beschreibung des königlich baierischen Rheinkreises, Bd. 1ff. 1836ff.; Häusser, L., Geschichte der rheinischen Pfalz, Bd. 1f. 1845, 2. A. 1856, Neudruck 1970; Koch, A. u. a., Regesten der Pfalzgrafen am Rhein, Bd. 1f. 1894ff.; Haberle, D., Pfälzische Bibliographie, Bd. 1ff. 1907ff.; Schreibmüller, H., Bayern und Pfalz 1816-1916, 1916; Raumer, K. v., Die Zerstörung der Pfalz 1689, 1930; Pfälzischer Geschichtsatlas, hg. v. Winkler, W., 1935; Stamer, C., Kirchengeschichte der Pfalz, Bd. 1ff. 1936ff.; Zimmermann, F., Die Weistümer und der Ausbau der Landeshoheit in der Kurpfalz, 1937; Gerstner, R., Die Geschichte der lothringischen und rheinischen Pfalzgrafschaft von ihren Anfängen bis zur Ausbildung des Kurterritoriums Pfalz, 1941; Christmann, E., Die Siedlungsnamen der Pfalz, Bd. 1ff. 1952ff.; Schütze, C., Die territoriale Entwicklung der rheinischen Pfalz im 14. Jh., Diss. phil. Heidelberg 1955; Vogt, W., Untersuchungen zur Geschichte der Stadt Kreuznach und der benachbarten Territorien im frühen und hohen Mittelalter, 1956; Böhm, G. F., Beiträge zur Territorialgeschichte des Landkreises Alzey, 1956; Weizsäcker, W., Pfälzische Weistümer, 1957ff.; Trautz, F., Die Pfalz am Rhein in der deutschen Geschichte, 1959; Karst, T., Das kurpfälzische Oberamt Neustadt an der Haardt, 1960; Schmidt, H., Die Kurpfalz unter den Kurfürsten der Häuser Neuburg und Sulzbach 1665-1799, (in) Mannheimer Hefte 1962; Hess-Gotthold, J., Hausmacht und Politik Friedrich Barbarossas im Raume des heutigen Pfälzer Waldes, 1962; Pfalzatlas, hg. v. Alter, W., 1963ff. (u. a. Schaab, M./Moraw, P., Territoriale Entwicklung der Kurpfalz von 1156-1792); Cohn, H., The Government of the Rhine Palatinate in the 15th century, 1965; Territorialverhältnisse der Gemeinden in Rheinland-Pfalz von 1789 bis zur Bildung des Landes, Statistik von Rheinland-Pfalz 172 (1967); Haas, R., Die Pfalz am Rhein, 1967, 2. A. 1968; Weiden, A. v. d., Erste Landesaufnahme in unserem Landesgebiet und Veröffentlichung des danach gefertigten topographischen Kartenwerks aus den Jahren 1804-1820, Nachrichtenblatt der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz 12 (1969); Press, V., Calvinismus und Territorialstaat. Regierung und Zentralbehörden der Kurpfalz 1559-1619, 1970; Topographische Aufnahme pfälzischer Gebiete durch Offiziere des kgl. bayerischen Generalstabes 1836-1837, hg. v. Landesvermessungsamt des Saarlandes, 1973-197474; Spieß, K., Lehnsrecht, Lehnspolitik und Lehnsverwaltung der Pfalzgrafschaft bei Rhein im Spätmittelalter, 1978; Spieß, K., Das älteste Lehnsbuch der Pfalzgrafen bei Rhein vom Jahr 1401, 1981; Haas, R./Probst, H., Die Pfalz am Rhein, 4. A. 1984; Moersch, K., Geschichte der Pfalz, 1987; Schaab, M., Geschichte der Kurpfalz, Bd. 1f. (Mittelalter) 1988ff.; Hesse, W., Hier Wittelsbach, hier Pfalz. Die Geschichte der pfälzischen Wittelsbacher von 1214 bis 1803, 1989; Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, hg. v. d. Komm.f. gesch. Landeskunde in Baden-Württemberg, Bd. 1ff. 1990ff.; Maier, F., Die baierische Unterpfalz, 1990; Heimann, H., Hausordnung und Staatsbildung, 1993; Schaab, M., Pfalzgrafschaft bei Rhein, LexMA 6 1993, 2013; Kurpfalz, hg. v. Schweickert, A., 1997; Ausgewählte Urkunden zur Territorialgeschichte der Kurpfalz 1156-1505, hg. v. Schaab, M., 1998; Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 3 1999; Die Pfalz im 20. Jahrhundert, hg. v. Schwarzmüller, T. u. a., 1999; … so geht hervor’ ein neue Zeit, hg. v. Kohnle, A. u. a, 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 440; Kohnle, A., Kleine Geschichte der Kurpfalz, 2005; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 497.
Pfaudt von Kürnberg (Reichsritter), Pfaudt von Kürnburg. Von 1661 bis 1704 waren die P. wegen des württembergischen Lehens Bittenfeld (bis 1664) und wegen Oßweil im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 268.
Pfeil (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von P. mit Unterdeufstetten (1794 an die Freiherrn von Seckendorff) zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Unterdeufstetten kam über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Hölzle, Beiwort 62.
Pferffelder genannt Großen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert gehörten die P. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 209; Riedenauer 124.
Pfersdorf, Pferdsdorf (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. Der Ort P. kam 1920 zu Thüringen. L.: Stieber; Riedenauer 126.Pfersfeld s. Pferffelder
Pflügern auf Schrozburg, Plfügern auf Schrotzburg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch 18 Fn. 2.
Pflummern (Reichsritter). Von 1651 bis 1655 war Peter von P. wegen Helfenberg Mitglied des Kantons Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 268.
Pforzheim (Damenstift). P. geht auf eine am Zusammenfluss von Nagold und Enz gelegene römische Siedlung (portus) zurück. Über (den König?,) die Staufer und die Welfen kam es an Baden. In P. wurde 1460 ein Kollegiatstift errichtet. Das Damenstift zu P. war um 1790 wegen Bockschaft Mitglied des Kantons Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. L.: Winkelmann-Holzapfel 158.
Pfraumheim genannt Klettenberg, Pfraumbd, Pfraunstein, Praumheim (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 126; Neumaier 72.
Pfuel (Reichsritter). Von 1714 bis 1731 war Conrad Christoph von P. als Personalist im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 268.
Plankenberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Plankenfels, Blankenfels (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 126.
Plassenberg (Reichsritter). Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zählten die P. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 126; Lenker, R., Herrschaft Plassenburg, Archiv f. G. v. Oberfranken 66 (1986).
Plato von Janersfeld (Reichsritter), Plato von Jaunsfeld. Caspar P. war von 1612 bis 1622 Mitglied im Kanton Neckar und von 1609 bis 1620 wegen halb Mühlhausen am Neckar Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 210; Schulz 269.
Plieningen (Reichsritter). Von 1593 bis 1610 war Friedrich von P. Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Von 1542 bis zu ihrem Erlöschen 1645 gehörten die P. wegen Schaubeck, Kleinbottwar, Hohenstein und (zeitweise) dem halben Magolsheim dem Kanton Kocher an. L.: Hellstern 210; Schulz 269; Bührlen-Grabinger, C., Die Herren von Plieningen, 1986.
Plittersdorf, Plittersdorff, Blittersdorff (Reichsritter). Im späteren 17. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie zeitweise im Ort Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Riedenauer 126.
Plofelden (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Pöllnitz, Pölnitz (Freiherren, Reichsritter). In der Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die Freiherren von P. mit Teilen von Bullenheim, Teilen von Frankenberg und Geckenheim zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Weiter waren sie mit Aschbach, Hohn (Hanbuch) und Wüstenbuch in dem Kanton Steigerwald (seit dem frühen 17. Jahrhundert), mit Hundshaupten und Heyda in dem Kanton Gebirg (seit dem früheren 18. Jahrhundert) und außerdem in dem Kanton Altmühl (um 1800) des Ritterkreises Franken immatrikuliert und gehörten zuzr vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). (Frankenberg fiel 1806 an Bayern.) L.: Genealogischer Kalender 1753, 534, 540; Stieber; Winkelmann-Holzapfel 158; Pfeiffer 197, 199; Stetten 36, 183; Riedenauer 126; Bechtolsheim 12, 63, 196; Rahrbach 174.
Pölnitz, Pöllnitz (Freiherren, Reichsritter) In der Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die Freiherren von P. mit Teilen von Bullenheim, Teilen von Frankenberg und Geckenheim zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Weiter waren sie mit Aschbach, Hohn (Hanbuch) und Wüstenbuch in dem Kanton Steigerwald (seit dem frühen 17. Jahrhundert), mit Hundshaupten und Heyda in dem Kanton Gebirg (seit dem früheren 18. Jahrhundert) und außerdem in dem Kanton Altmühl (um 1800) des Ritterkreises Franken immatrikuliert und gehörten zuzr vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). (Frankenberg fiel 1806 an Bayern.) L.: Genealogischer Kalender 1753, 534, 540; Stieber; Winkelmann-Holzapfel 158; Pfeiffer 197, 199; Stetten 36, 183; Riedenauer 126; Bechtolsheim 12, 63, 196; Rahrbach 174.
Porzig (Reichsritter). Am Ende des 18. Jahrhunderts zählten die P. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Potzlinger (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Prandtner (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. a. Brand von Neidstein L.: Riedenauer 126.
Praßberg (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. Jahrhundert bis etwa 1800 zählten die Freiherren von P. zu Altensummerau zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Ruch Anhang 77.
Praßberg (Herrschaft). Die zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben gehörige Herrschaft P. wurde 1749 von den Erbtruchsessen von Waldburg-Wolfegg-Wolfegg erworben. L.: Wolff 509; Hölzle, Beiwort 54.
Pretlack, Prettlack (Freiherren, Reichsritter). Im Jahre 1800 zählten die Freiherren von P. mit einem Viertel Crumbach (Fränkisch-Crumbach), das 1802 an den Freiherrn von Gemmingen ging, samt Bierbach, Eberbach, Erlau, Freiheit, Hof Güttersbach, Michelbach und Hof Rodenstein mit Rodensteinschen Waldungen und Lindenfels zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, in dem sie seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts immatrikuliert waren. L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 158; Stetten 36; Riedenauer 126.
Preuschen (Reichsritter). Mit dem Erwerb von Osterspai (1793) von den Freiherren zu Waldenburg, genannt Schenkern, waren die Freiherren von P. Mitglied des Kantons Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Osterspai kam über Preußen (1866, Hessen-Nassau) 1946 zu Rheinland-Pfalz. L.: Winkelmann-Holzapfel 158.
Preysing (Grafen, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die dem vornehmsten bayerischen Adel angehörenden Grafen von P. mit dem 1732 erworbenen Ramsberg und dem 1746 erlangten Rechberghausen (bis 1789) zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 62; Schulz 269.
Prückner (Reichsritter). Im späteren 16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Pückler (Reichsfreiherren, Grafen). Das schlesische Adelsgeschlecht P. erscheint erstmals 1306. 1655 wurde es in den Reichsfreiherrenstand und 1690 in den Reichsgrafenstand erhoben. Im 17. Jahrhundert spaltete es eine (seit 1676 in Franken ansässige,) fränkische Linie ab. Diese erwarb 1737/1764 durch Heiraten Anteile an der Grafschaft Limpurg. 1740 wurde sie in das fränkische Reichsgrafenkollegium aufgenommen (Grafen Pückler-Limpurg, Grafen von P. und Limpurg) 1792 gehörten die Grafen von P. als Personalisten den fränkischen Grafen in der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags an. Wegen Burgfarrnbach, Brunn und Tanzenhaid (Tantzenheid) zählten die Grafen P. seit dem frühen 18. Jahrhundert zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Die betreffenden Güter gelangten bei der Mediatisierung zu Bayern. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Zeumer 554 II b 62, 17; Riedenauer 126.
Pünzendorf, Puntzendorf (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. S. Ochs von Gunzendorf. L.: Riedenauer 126.
Pürckh (Reichsritter). Johann Adam Ernst von P., kaiserlicher Kammergerichtsassessor, war von 1691 bis etwa 1702 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 211.
Quadt (Herren, Grafen). 1256 erscheint das jülich-geldernsche Adelsgeschlecht Q. Es erbte 1498/1502 die reichsständische Herrschaft Wykradt (Wickrath, heute Stadtteil Mönchengladbachs) und zählte zum Ritterkreis Rhein sowie zum Kanton Rhön-Werra (etwa 1750-1780) des Ritterkreises Franken. 1557 wurde es protestantisch. 1752 wurde die Hauptlinie Quadt-Wickrath zu Reichsgrafen (westfälische Grafen) erhoben. s. Quadt-Wickrath.
Quadt-Wickrath, Quadt-Wykradt (Grafen, Reichsgrafen). 1256 erscheint das jülich-geldernsche Adelsgeschlecht Quadt. Es erbte 1498/1502 die reichsständische Herrschaft Wykradt (Wickrath, heute Stadtteil Mönchengladbachs) und zählte zum Ritterkreis Rhein sowie zum Kanton Rhön-Werra (etwa 1750-1780) des Ritterkreises Franken. 1557 wurde es protestantisch. 1752 wurde die Hauptlinie Q. zu Reichsgrafen (westfälische Grafen) erhoben. Sie verlor 1801 ihre linksrheinischen Güter und erhielt durch § 24 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 für Wickrath und Schwanenberg (heute Stadtteil von Erkelenz) neben einer Rente von 11000 Gulden die aus der Reichsabtei Isny und der Reichsstadt Isny gebildete standesherrliche Grafschaft Isny. Sie fiel 1806 an Württemberg. 1951/1952 kam Isny zu Baden-Württemberg. L.: Zeumer 552ff. II b 63, 25; Roth von Schreckenstein 2, 595; Seyler 377; Riedenauer 126; Speth, H., Die Reichsstadt Isny am Ende des alten Reiches (1775-1806), 1972.
Rabenau, Nordeck von Rabenau (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die Nordeck von Rabenau zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Rabenhaupt (Reichsritter). In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Rabenstein (Reichsritter). Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die vom R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Pfeiffer 196, 209; Riedenauer 126; Rahrbach 176.
Rabensteiner (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Dölau. L.: Riedenauer 126.
Racknitz (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die aus Österreich ausgewanderten Freiherren von R. mit dem von den Geizkofler erheirateten Haunsheim zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Mit Schloss Ehrenberg, zwei Dritteln Heinsheim und Zimmerhof mit Kohlhof waren sie dem Kanton Kraichgau inkorporiert. Außerdem gehörten sie mit dem 1777 von den Grafen von Muggenthal erworbenen Laibach, das 1808 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg kam, dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken an. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 56, 62, 63; Winkelmann-Holzapfel 158; Stetten 37, 185; Riedenauer 126; Schulz 269.
Raithenbach, Raitenbach (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Rammingen (Reichsritter). Erhardt von R. zu Bauschlott, markgräflich badischer Rat, war von 1610 bis etwa 1628 Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 211.
Ramschwag (Freiherren, Reichsritter). 1753 zählten die Freiherren von R. zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch Anhang 77, 81.
Ramsenstrut (reichsritterschaftliche Herrschaft). R. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwabenund kam an Ellwangen und damit 1802/1803 an Württemberg bzw. 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Randersacker, Randsacker (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 126; Rahrbach 178.
Ranhoff (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 214; Bechtolsheim 2.
Rapp, Rapp zu Hausen (Reichsritter). Im frühen 17. Jahrhundert zählten die R. zu Hausen zum Kanton Baunach, um 1700 zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Seyler 377; Riedenauer 126.
Rassler, Raßler (Reichsritter). Um 1789 waren die R. mit Domeneck Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Winkelmann-Holzapfel 158; Riedenauer 126.
Rassler von Gamerschwang, Raßler von Gamerschwang (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren R., die seit 1661 mit Gamerschwang dem Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben angehörten, wurden 1760 mit den Ortschaften Bittelbronn (Lehen Österreichs), Bieringen (Lehen Österreichs), Börstingen [Borstingen] (ein Viertel Lehen Österreichs, drei Viertel Eigengut) und der Herrschaft Weitenburg mit Sulzau (drei Viertel Eigengut, ein Viertel Lehen Österreichs) Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau. L.: Hölzle, Beiwort 59, 65; Hellstern 211, 218; Kollmer 375.
Rathsamhausen (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von R. mit Nonnenweier samt Daubensand zum Ort (Bezirk) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 Freiherr Christoph Philipp von R. zu Ehenweyer). Mit Bösenbiesen, Boozheim, Fegersheim, Künheim, Ohnheim und halb Wibolsheim waren sie Mitglied im Ritterkreis Unterelsass, wo sie bereits im Stichjahr 1680 angesessen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikuliert waren. 1819 erloschen sie männlicherseits, 1890 weiblicherseits. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592, 595; Hölzle, Beiwort 66, 67.
Ratiborski von Sechzebuhs (Reichsritter). Vielleicht zählten die R. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Riedenauer 126.
Rattenheim? (Reichsritter). Vielleicht zählten die R. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Rotenhan, Rodenheim? L.: Riedenauer 126.
Ratzenberg, Ratz, Ratzenburg (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Odenwald und zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Pfeiffer 210; Riedenauer 126; Neumaier 73, 141.
Ratzenried (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von und zu R. zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. S. Humpiß, genannt von R. L.: Ruch Anhang 82; Roth von Schreckenstein 2, 592; Genealogischer Kalender 1753, 529.
Rau von Holzhausen (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die R. mit Beienheim zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Der nach ihnen benannte Ort Rauischholzhausen wird zu Unrecht verschiedentlich mit dem Reichsdorf Holzhausen (Burgholzhausen) bei Friedberg in Hessen verwechselt. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Winkelmann-Holzapfel 159.
Rauber von Plankenstein (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Rauch von Winnenden (Reichsritter). Von 1548 bis 1737 zählten die R. zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Von 1542 bis 1564 war Wolf von R. als Ganerbe von Bönnigheim Mitglied im Kanton Kocher. L.: Hellstern 211; Schulz 269.
Rauche (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Rauchhaupt (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126; Neumaier 83, 85, 165.
Rauenbuch (Reichsritter), Rauenbach. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Raueneck (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken sowie vielleicht zum Kanton Steigerwald. L.: Riedenauer 126; Rahrbach 179.
Raunau (reichsritterschaftlicher Ort). Hohenraunau und Niederraunau an der Kammel bzw. Kammlach in Schwaben zählten zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. Bei der Mediatisierung kamen sie an Bayern. S. Niederraunau. L.: Wolff 508; Miller, L., Geschichtliches vom ehemaligen Markt Niederraunau, (in) Deutsche Gaue Sonderheft 70, 1908.
Rauschner, Reuschel (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Rechberg (Herrschaft, Herren, Reichsritter, Grafen). Die Burg Hohenrechberg am nordwestlichen Rand der Schwäbischen Alb wurde im 12. Jahrhundert errichtet. Nach ihr nannten sich seit 1179 (Rehperc) die vielleicht von einer Linie der Familie Pappenheim abstammenden Herren von R., die als staufische Ministeriale 1179 erstmals erscheinen, 1194 das Marschallamt im Herzogtum Schwaben erhielten und um ihren Stammsitz eine kleine reichsritterschaftliche Herrschaft (u. a. 1401 Weißenstein) behaupteten. In der Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden die Hauptlinien Unter den Bergen (in Bargau, Bettringen, Rechberghausen, bis 1413) und Auf den Bergen. Diese teilte sich 1326 in die Linien Hohenrechberg (bis 1585) und Illereichen. Bereits 1488 waren die R. Mitglied der Rittergesellschaft St. Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee. 1607 wurde die Familie in den Grafenstand erhoben, doch blieb die namengebende Herrschaft wegen des Widerstandes der Reichsritterschaft im reichsritterschaftlichen Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben (R. und Rothenlöwen mit Hohenrechberg, Weißenstein, Donzdorf, Treffelhausen [Traffelhausen], Böhmenkirch [Böhmenkirchen]). Dorthin steuerten die R. auch mit dem 1789 von den Bubenhofen erworbenen Gut Mösselhof und bis 1789 mit der Herrschaft Kellmünz. Außerdem gehörten sie vielleicht bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1810 wurden sie endgültig als Grafen anerkannt. Die Güter (Staufeneck bzw. Stauffeneck, Salach, Winzingen, Donzdorf, Wäschenbeuren, Hohenrechberg, Eislingen bzw. Großeislingen, Straßdorf, Wißgoldingen, Waldstetten [Unterwaldstetten], Rechberghausen, Weißenstein, Böhmenkirch [Böhmenkirchen], Degenfeld, Schnittlingen) umfassten zuletzt rund 220 Quadratkilometer und kamen 1805 an Württemberg (Rechberg) und Bayern. L.: Wolff 510; Ruch Anhang 3; Hölzle, Beiwort 62; Kollmer 371, 375, 380; Stetten 33; Riedenauer 126; Schulz 269; Maurer, H., Der Hohenstaufen, 1977; Rahrbach 180; Konzen, N., Aller Welt Feind, 2013.
Rechenbach, Rechenpach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. vielleicht zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 210; Riedenauer 126.
Rechenberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die R. (Rechenberg-Schwaningen) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Rechberg, Rechenbach. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 126.
Rechtern-Limpurg, Rechteren-Limpurg (Grafen). Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten die R. zusammen mit den Pückler über die 2 Quadratmeilen umfassende Herrschaft Speckfeld (Limpurg-Speckfeld) südöstlich Würzburgs zum fränkischen Reichskreis (Hauptort Sommerhausen am Main). Um 1790 zählten sie mit Teilen von Gollachostheim und Teilen von Pfahlenheim zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Winkelmann-Holzapfel 159; Riedenauer 126.
Reck, Reckherr (Reichsritter). Um 1550 zählten die von der R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken sowie zum Ritterkreis Rhein. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 126; Stetten 33.
Reckenbach (Reichsritter). Von 1548 bis etwa 1581 war Jakob von R. zu Marschalkenzimmern mit (Wohnsitz) Oberndorf am Neckar Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 211.
Reckrodt (Reichsritter). Bis ins frühe 18. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 377f.; Riedenauer 126.
Redwitz (Freiherren, Reichsritter). Von 1550 bis ins 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von R. (seit 1801 mit Allersheim) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Mit Küps, Redwitz, Theisenort (Theyßenorth), Schmölz und Wildenroth waren sie im Kanton Gebirg immatrikuliert, außerdem waren sie im 17. Jahrhundert Mitglied im Kanton Steigerwald und im Kanton Baunach. Allersheim fiel 1808 an Würzburg und damit 1814 an Bayern, an das auch die übrigen Güter gelangten. L.: Genealogischer Kalender 1753, 535, 536; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 196, 209; Bechtolsheim 13; Stetten 33, 37, 188; Riedenauer 126; Rahrbach 182.
Reibeld, Reybeld (Freiherren, Reichsritter). Um 1800 zählten die Freiherren von R. mit Teilen von Reichartshausen bei Amorbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Ihre Güter fielen 1808 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 159; Stetten 37, 186; Riedenauer 126.
Reichau (Reichsritter). Wegen des erheirateten Helfenberg zählte Georg von R. von 1684 bis 1694 zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 269.
Reichenbach (reichsritterschaftliche Herrschaft). R. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam teilweise an Ellwangen und damit 1802/1803 an Württemberg bzw. 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Reichenbach (Reichsritter). Um 1700 zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Reichlin von Meldegg (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren R. mit dem 1749 erworbenen Amtzell und dem später an den Freiherren von Bodman gelangten Freudental zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Mit Ellmannsweiler und Fellheim und dem vor 1617 erworbenen Niedergundelfingen waren sie im Kanton Donau immatrikuliert, mit Horn (1683-1746, später als Personalisten) im Kanton Kocher. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59, 61; Ruch Anhang 81, 82; Schulz 269.
Reichsritterschaft. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts schlossen sich entgegen den Bestimmungen der Goldenen Bulle von 1356 Edelfreie und frühere Ministeriale vor allem in Schwaben, Franken und dem Rheingebiet zu Einungen zusammen. 1422 wurden sie durch Kaiser Sigmund anerkannt. 1495 wendeten sie sich gegen die Heranziehung zum gemeinen Pfennig. Seit etwa 1530 leisteten sie stattdessen freiwillige Subsidien und gewannen zunehmend an Geschlossenheit. 1577 vereinigten sich der Schwäbische Ritterkreis, der Fränkische Ritterkreis und der Rheinische Ritterkreis mit insgesamt 14 Kantonen zum Bund der freien R., zu dem von 1651 bis 1678/1681 auch die unterelsässische Ritterschaft kam. Die Reichsritter waren reichsunmittelbar, wenn sie auch keine Reichsstandschaft hatten. Voraussetzung für die Aufnahme in die Ritterschaftsmatrikel war der Besitz eines Rittergutes, doch wurden später auch Personalisten zugelassen. 1805/1806 wurden die vielfachen Fluktuationen unterworfenen Reichsritter und ihre etwa 1730 Rittergüter und 450000 Einwohner umfassenden Territorien mediatisiert. Die Geschichte der R. ist bislang wissenschaftlich noch nicht völlig befriedigend bearbeitet. L.: Wolff 15, 506; Die Territorien des Reichs 4, 182; Burgermeister, J., Graven- und Ritter-Saal, 1715; Roth von Schreckenstein, Geschichte der ehemaligen freien Ritterschaft in Schwaben, Franken und am Rheinstrome, 2. A. 1886; Müller, H., Der letzte Kampf der Reichsritterschaft 1790-1815, 1910; Press, V., Kaiser Karl V., König Ferdinand und die Entstehung der Reichsritterschaft, 2. A. 1980; Press, V., Kaiser und Reichsritterschaft, (in) Adel in der Frühneuzeit, hg. v. Endres, R., 1992, 163ff.; Andermann, K., Reichsritterschaft, LexMA 7 1994, 636.
Reichsritterschaft Franken Um 1800 zählte die R. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 129.
Reifenberg, Reiffenberg (Herrschaft, Freiherren, Reichsritter). Nach der vermutlich im 12. Jahrhundert errichteten Burg R. am Feldberg im Taunus nannten sich die seit 1234 bekannten Herren von R. Sie zerfielen bald in verschiedene Linien. 1384 gehörte die Burg einem Ganerbenverband aus den R., Hatzfeld, Cleeberg/Kleeberg, Kronberg, Stockheim, den Burggrafen von Friedberg und anderen. 1665 erlosch die Wäller Linie, 1686 die Wetterauer Linie, 1745 die Linie Horchheim. Das Erbe der Wetterauer Linie fiel trotz mainzischer Besetzung an die Grafen Waldbott von Bassenheim (von Bassenheim) und kam 1802/1803 an Nassau und damit 1866 an Preußen bzw. 1945 an Hessen. Um 1790 waren die Erben der Freiherren von R. mit Teilen von Siebenborn Mitglied des Kantons Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 159.
Reigersberg (Freiherren, Reichsritter). Seit 1635 zählten die Freiherren von R. mit den von den Rüdt von Collenberg ererbten Teilen von Reistenhausen und Fechenbach mit Collenberg (Kollenberg zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Reistenhausen und Fechenbach gelangten später zu Bayern. L.: Stieber; Winkelmann-Holzapfel 159; Stetten 37; Riedenauer 126.
Reinsbronn, Reinsbrunn (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. Der Ort R. gelangte über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Riedenauer 126.
Reinstein, Rheinstein (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, im 17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald. L.: Riedenauer 126; Neumaier 83, 87, 166.
Reischach (Freiherren, Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die seit 1191 bezeugten Freiherren von R. (R. bei Sigmaringen), die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee gewesen waren, mit der Hälfte der Herrschaft Immendingen, dem Dorf Zimmerholz und der 1747 erworbenen Herrschaft Hohenkrähen zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Hohenkrähen fiel 1806 an Württemberg, das es 1810 an Baden abtrat. Mit dem 1469 erworbenen Eberdingen und dem 1470 erworbenen, 1796 verkauften Nussdorf waren die R. auch im Kanton Neckar immatrikuliert. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61, 65; Ruch 18 Anm. 2, 82, Anhang 3; Hellstern 211, 218; Kollmer 380; Mau, H., Die Rittergesellschaften mit St. Jörgenschild in Schwaben, 1941, 34; Danner, W., Die Reichsritterschaft im Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert, 1969.
Reiß von Reißenstein (Reichsritter). Von 1542 bis 1597 waren die R. wegen Filseck (bis 1568) und Schnaitheim (1560-1577) im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Schnaitheim gelangte 1951/1952 über Württemberg zu Baden-Württemberg. L.: Schulz 269.
Reitzenberg? (Reichsritter). Um 1550 zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 33.
Reitzenstein (Reichsritter). Die R. zählten zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken, zeitweise auch zum Kanton Steigerwald (frühes 16. Jahrhundert, spätes 18. Jahrhundert), vielleicht zum Kanton Baunach sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Genealogischer Kalender 1753, 535; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 126; Rahrbach 186.
Reitzheim (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Reitzenstein. L.: Pfeiffer 211; Riedenauer 126.
Remchingen (Reichsritter). Die R. zählten bereits 1488 zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis etwa 1686, zuletzt Johann Wilhelm von R., waren sie Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben, von 1566 bis 1619 mit dem 1621 verkauften Kirchen an der Donau im Kanton Kocher, in dem 1666 und 1673 noch Johann Wilhelm von R. erscheint. L.: Hellstern 211; Schulz 269.
Requilé (Reichsritter). Um 1790 zählten die R. mit der Hälfte von Wald-Erbach (Walderbach) zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 159.
Resch von Reschenberg (Reichsritter). 1643 war Johann Jakob R. Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 270.
Rettersbach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 126.
Reurieth, Roßrieth (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. S. Roßrieth. L.: Riedenauer 126.
Reuß genannt Haberkorn, Reuß-Haberkorn, Reuß (Reichsritter). Um 1760 zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Reutner von Weil (Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten die Freiherren R. wegen Achberg zum (Kanton) Hegau bzw. Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch Anhang 82.
Rewitz, Rebitz (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Rhein, Rheinstrom, am Rheinstrom, rheinischer Ritterkreis (Ritterkreis). Der Ritterkreis R. (rheinischer Ritterkreis) war wie der Ritterkreis Schwaben (schwäbischer Ritterkeis) und der Ritterkreis Franken (fränkischer Ritterkreis) eine Untergliederung der Reichsritterschaft. Er setzte sich aus den Kantonen Oberrheinstrom (Mainz), Mittelrheinstrom (Friedberg) und Niederrheinstrom (Koblenz) zusammen. Seine Verfassung stammte von 1652. Er umfasste etwa 360 Gebiete mit 90000 Einwohnern und 60 Ritterfamilien. 1801 kamen die linksrheinischen Güter an Frankreich. 1805/1806 gingen die übrigen Güter in den umgebenden Ländern auf. Damit endete der Ritterkreis. L.: Wolff 515.
Rheineck (Reichsstadt ?). 1276 erteilte König Rudolf von Habsburg dem im 13. Jahrhundert von den Grafen von Werdenberg gegründeten R. im Unterrheintal oberhalb der Mündung des Rheins in den Bodensee die Rechte einer Reichsstadt. 1415 fiel R. an das Reich. Ab 1489 ging es als Teil der Landvogtei Rheintal und als Schirmort der Abtei Sankt Gallen an die Eidgenossenschaft der Schweiz über. Dort wurde es Teil des Kantons Sankt Gallen. L.: Wolff 527; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007.
Rhön und Werra (Kanton, Ritterkanton) s. Rhön-Werra
Rhön-Werra, Rhön und Werra (Kanton, Ritterkanton). R. ist ein Kanton des Ritterkreises Franken der Reichsritterschaft. Die Kanzlei hatte ihren Sitz in Schweinfurt. Untergliedert war der Kanton in das hennebergische Quartier, das Saalequartier, das Mainquartier und das buchsche Quartier. Um 1800 zählte er selbst zu seinen Mitgliedern. L.: Lünig, Reichsarchiv 12, Franken 70; Mader 2, 538; 8, 351; 10, 626; Wolff 513; Riedenauer 116, 122ff.; Eschwege, v., Die freie Reichsritterschaft des Cantons Rhön-Werra (Franken) um das Jahr 1575, Literatur- und Intelligenzbl. des deutschen Herold 1 (1874), 1ff.; Seyler, G., Personalmatrikel des Ritterkreises Rhön-Werra, Abh. d. hist. Ver. Unterfranken 21 (1871), 347ff.; Körner, H., Der Kanton Rhön-Werra der der fränkischen Reichsritterschaft (in) Land der offenen Fernen, hg. v. Sauer, H., 1976, 53ff.
Riaucour (Grafen, Reichsritter). Um 1790 waren die Grafen von R. mit Binau Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. Mit der Hälfte von Hillesheim waren sie im Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein immatrikuliert. S. Schall-Riaucour. L.: Winkelmann-Holzapfel 159; Riedenauer 126.
Ried (Reichsritter, Rüdt). Im 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Rüdt. L.: Stetten 33; Riedenauer 126.
Rieder zu Kornburg, Rieter von Kornburg (Freiherren, Reichsritter). Kornburg bei Schwabach gelangte 1364 durch Verkauf von den Grafen von Nassau an die Burggrafen von Nürnberg. Die Burg der reichsministerialischen Herren von Kornburg kam nach ihrem Aussterben 1404 über die Hohenfels und Seckendorff 1447 an die Nürnberger Patrizier Rieter, die sich seitdem R. nannten. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren R. von und zu Kornburg mit dem in der Mitte des 15. Jahrhunderts erworbenen Kalbensteinberg und mit Kornburg zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. 1753 fiel Kornburg erbweise an das Heiliggeistspital in Nürnberg und mit Nürnberg 1806 an Bayern. L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 541; Pfeiffer 197; Riedenauer 126; Wich, H., Geschichte Kornburgs unter Einbeziehung der zum Kirchen- und Schulsprengel gehörenden Orte, 1911; 100 Jahre Landkreis Schwabach, hg. v. Ulsamer, W., 1964.
Riedern, Rüdern, Rütter (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Odenwald und zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 126; Rahrbach 188; Neumaier 67, 72, 90, 141.
Riedesel (zu Eisenbach) (Reichsfreiherren, Reichsritter). Die hessische Adelsfamilie R. wurde 1437 zu hessischen Erbmarschällen und 1680 zu Reichsfreiherren erhoben. Sie bildete im 15. Jahrhundert auf fuldischen, hersfeldischen und pfälzischen Lehen um Lauterbach und Schloss Eisenbach im nordöstlichen Vogelsberg eine Herrschaft aus (Junkernland). Durch Verträge mit Fulda 1684 und Hessen-Darmstadt 1713 gewann sie eine nahezu landesherrliche Stellung. Vom 16. bis zum 19. Jahrhundert zählten die R. mit Altenschlirf, Bannerod, Heisters, Nösberts, Schafhof, Schlechtenwegen, Steinfurt, Vaitshain, Weidmoos, Wünschen-Moos (Wünschenmoos), Zahmen, Freiensteinau, Fleschenbach, Holzmühl, Radmühl, Reichlos, Salz, Landenhausen, Lauterbach, Moos, Grunzenau, Metzlos, Metzlos-Gehaag bzw. Metzlos-Gehag, Niedermoos (Nieder-Moos), Obermoos (Ober-Moos) Stockhausen, Rixfeld, Rudlos, Schadges, Vietmes und Wernges zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, außerdem zum Ritterkreis Rhein. 1806 fiel das Gebiet durch Mediatisierung an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen. L.: Wolff 514; Roth von Schreckenstein 2, 595; Seyler 378f.; Pfeiffer 198; Winkelmann-Holzapfel 159f.; Riedenauer 126; Rahrbach 189; Becker,E. u. a., Die Riedesel zu Eisenbach, Bd. 1ff. 1923ff.; Zschaeck, F., Die Riedesel zu Eisenbach, 1957.
Riedheim (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von R. mit dem um 1440 erworbenen Rettenbach, dem 1570 erworbenen Harthausen und dem 1307 erworbenen Stetten samt Lontal zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. Ihren Sitz R. bei Leipheim hatten sie schon am Ende des 14. Jahrhunderts durch Verkauf aufgegeben. Über einzelne Ulmer Patrizier kam das Dorf 1502 an Ulm und 1803 an Bayern. L.: Genealogischer Kalender 1753, 528; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59.
Riedigheim, Rüdigsheim, Rüdigkhe (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Odenwald und zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Riedheim? L.: Riedenauer 126.
Rielern (Reichsritter). Um 1550 zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 33.
Rieneck (Grafschaft). Die um 1168 errichtete Burg R. im Ostspessart nördlich von Gemünden erscheint erstmals 1179 (Rienecke). Sie war Sitz der beim Aussterben der Familie der Burggrafen von Mainz einheiratenden Grafen von (Loon oder) Looz aus Brabant bzw. Westfalen/Grafen von R. (Linienbildung am Ende des 12. Jahrhunderts) und Mittelpunkt der aus Reichslehen und Eigengütern zusammengesetzten Grafschaft R., deren Sitz im ausgehenden 13. Jahrhundert nach Lohr verlegt wurde. 1366/1408 wurde R. Lehen Mainz´. Nach dem Aussterben der zum Kanton Odenwald der fränkischen Ritterschaft zählenden Grafen 1559 fielen die Lehen an das Hochstift Würzburg (die Ämter Rothenfels, Schönrain, Aura im Sinngrunde), die Pfalz (das Amt Wildenstein) und zum größten Teil an das Erzstift Mainz heim. Mainz verkaufte 1673 Amt, Burg und Stadt R. an die böhmischen Grafen von Nostitz zu Falkenau (Nostitz-Rieneck), die damit bis 1806 Sitz und Stimme im fränkischen Reichsgrafenkollegium des Reichstags und im fränkischen Reichskreis hatten. Nach der Mediatisierung (1806) fiel das 12 Quadratmeilen große R. zunächst an Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg und 1814/1815 an Bayern. S. Voit von R. L.: Wolff 122, 270; Zeumer 554 II b 62, 6; Wallner 692f. FränkRK 15, 19; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E3, III 38 (1789) B3; Pfeiffer 197; Neumaier 27, 41, 66, 105; Schecher, O., Die Grafen von Rieneck, Diss. phil. Würzburg 1963; Handbuch der bayerischen Geschichte, hg. v. Spindler, M., Bd. 3,1 3. A. 1997; Ruf, T., Die Grafen von Rieneck. Genealogie und Territorienbildung, 1984; Gerlich, A., Rieneck, LexMA 7 1995, 839f.; Bachmann, M., Lehenhöfe von Grafen und Herren im ausgehenden Mittelalter. Das Beispiel Rieneck, Wertheim und Castell, 2000.
Rieter von Kornburg, Rieder zu Kornburg (Freiherren, Reichsritter). Kornburg bei Schwabach gelangte 1364 durch Verkauf von den Grafen von Nassau an die Burggrafen von Nürnberg. Die Burg der reichsministerialischen Herren von Kornburg kam nach ihrem Aussterben 1404 über die Hohenfels und Seckendorff 1447 an die Nürnberger Patrizier Rieter, die sich seitdem R. nannten. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren R. von und zu Kornburg mit dem in der Mitte des 15. Jahrhunderts erworbenen Kalbensteinberg und mit Kornburg zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. 1753 fiel Kornburg erbweise an das Heiliggeistspital in Nürnberg und mit Nürnberg 1806 an Bayern. L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 541; Pfeiffer 197; Riedenauer 126; Wich, H., Geschichte Kornburgs unter Einbeziehung der zum Kirchen- und Schulsprengel gehörenden Orte, 1911; 100 Jahre Landkreis Schwabach, hg. v. Ulsamer, W., 1964.
Rietheim (Reichsritter). 1564, 1592 und von 1666 bis 1677 (wegen des erheirateten Ramsberg) waren die R. im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. S. Riedheim. L.: Schulz 270.
Rimbach, Rimpach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Rinck von Baldenstein, Reich von Baldenstein (Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten die aus der Burg Passel im Dorf Ringgenberg bei Truns in Graubünden stammenden, 1383 erwähnten, 1412 durch Heirat des Symon Ringg mit Margaretha von Stein Baldenstein erlangenden Freiherren R. zum (Kanton) Hegau bzw. Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch Anhang 80f.; Adelslexikon 11 (2000), 424.
Rinderbach (Reichsritter). Von 1542 bis 1603 war das Schwäbisch Gmünder Patriziergeschlecht R. wegen Horkheim im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Vom 16. bis ins 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 33; Riedenauer 126; Schulz 270; Neumaier 72.
Risstissen, Rißtissen (reichsritterschaftlicher Ort). Nach einem an der Mündung der Riss in die Donau um 50 n. Chr. errichteten Kastell erscheint 838 in einer Übertragung an Sankt Gallen der Ort R. (Tussa). Später unterstand er mehreren Herrschaften gemeinschaftlich und kam 1613 an die Freiherren Schenk von Stauffenberg. Er zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. 1806 fiel er an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 508.
Ritter zu Grünstein (Freiherren, Reichsritter). Um 1790 zählten die Freiherren R. mit dem Hof Hasselhecke zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 160.
Ritz (Reichsritter). 1802 zählte Ferdinand Maria Hermann von R. zum Ort Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
Rodamsdörfle (reichsritterschaftliche Herrschaft). R. zählte zum Kanton Kocher und kam zur Hälfte an Ellwangen und damit 1802/1803 an Württemberg bzw. 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Rodenheim, Kottenheim? (Reichsritter). Um 1550 sowie im späten 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Kottenheim. L.: Riedenauer 126; Stetten 33.
Roder? (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Rorer. L.: Riedenauer 126.
Röder, Roeder (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die R. mit dem 1788 von den Schertel von Burtenbach (Schertlin von Burtenbach) erworbenen Mauren zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 65.
Röder von Diersburg (Freiherren, Reichsritter). Das Ministerialengeschlecht der Röder. aus der Ortenau erscheint am Ende des 12. Jahrhunderts erstmals im Umfeld der Markgrafen von Baden. 1455 kaufte Andreas Röder die Hälfte von Burg und Herrschaft Diersburg. Seitdem wirkte die Familie vor allem im Kinzigtal und im Schuttertal. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren R. mit Diersburg zum Ort (Bezirk) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 Philipp Ferdinand R., Philipp Friedrich Karl Ludwig August R., Georg R., Ludwig R., Egenolf Christian R., Herren zu Diersburg und Reichenbach). 1773 gehörten sie - als bereits im Stichjahr 1680 angesessen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikuliert - dem Ritterkreis Unterelsass an. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 66; Burkhardt, M. u. a., Archiv der Freiherren von Diesburg, 2007.
Roll, Roll zu Bernau (Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten die Freiherren von R. mit Bernau zum (Kanton) Hegau bzw. Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch Anhang 79, 81.
Roman (Freiherren, Reichsritter). Um 1790 zählten die Freiherren von R. mit Teilen von Schernau zeitweise zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Bei der Mediatisierung kam Schernau zu Bayern. L.: Winkelmann-Holzapfel 160; Bechtolsheim 16, 22; Riedenauer 126.
Romrod (Reichsritter, Rumrodt, Rumredt, Rumroth, Romrod. Nach der Wasserburg Romrod bei Alsfeld nannten sich seit 1197 Herren von R. Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra, im 17. und 18. Jahrhundert zum Kanton Odenwald, im späteren 18. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken sowie zum Ritterkreis Rhein. Romrod selbst kam über die Erffa (Erfa) bis 1385 an die Landgrafen von Hessen, 1604 an Hessen-Darmstadt und 1945 an Hessen. L.: Seyler 380; Roth von Schreckenstein 2,595; Pfeiffer 211; Riedenauer 126; Bechtolsheim 15; Rahrbach 192.
Rorer, Roder?, Zerer? (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Rorschach (Reichshof). Das 850 erstmals genannte R. am Bodensee erhielt 947 Marktrecht, Münzrecht und Zollrecht. Am 29. 3. 1351 erlaubte Kaiser Karl IV. der Witwe Eberhards von Bürglen die Reichshöfe Mulach, R. und Tiefenbach an Hermann von Breitlandenburg zu verpfänden. Von diesem kamen sie an Burkhard Schenk. Am 1. 2. 1464 erlaubte Kaiser Friedrich III. dem Abt von Sankt Gallen, die Reichsvogtei über die drei Orte von Burkhard Schenk einzulösen. Über die Abtei kam R. an den Kanton Sankt Gallen. L.: Dacheröden 213; Hugo 473; Wolff 532; Willi, F., Geschichte der Stadt Rorschach und des Rorschacher Amtes bis zur Gründung des Kantons St. Gallen, 1947.
Rösch von Gerlachshausen, Rösch von Geroldshausen, Rösch von Gerolzhausen (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. (Rösch von Gerolzhofen?) zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 126.
Rosenau (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg sowie zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 208; Riedenauer 126; Rahrbach 193.
Rosenbach (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von R. mit Teilen von Gaukönigshofen, das 1808 an Würzburg fiel, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Mit Schackau (Schlackau), Bubenbad, Danzwiesen, Eselsbrunn, Gräbenhof, Kleinsassen, Dietges, Dörmbach, Eckweisbach, Gründcheshof, Harbach, Langenberg, Rupsroth, Ziegelhof (Ziegelhütte), Teilen von Maßbach samt einem Drittel Weichtungen, Teilen von Poppenlauer, Thundorf mit Haupertsmühle (Haupersmühle) und Teilen von Volkershausen waren sie etwa gleichzeitig im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Außerdem waren sie seit der Mitte des 16. Jahrhunderts Mitglied im Kanton Baunach. L.: Seyler 380; Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 160; Stetten 37, 188; Riedenauer 126; Rahrbach 195.
Rosenberg (Herrschaft, Reichsritter). R. westlich (Bad) Mergentheims wird 1251 erstmals erwähnt. Von 1270 bis 1632 war es in Händen der Herren von R. 1638 kam es nach ihrem Aussterben an die Grafen von Hatzfeld, welche die zu den Kanton Odenwald, Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises Franken steuernde Herrschaft 1730 an Löwenstein-Wertheim-Rochefort verkauften, die sich seit 1801 Löwenstein-Wertheim-Rosenberg nannten. S. Löwenstein-Wertheim-Rochefort, Löwenstein-Wertheim-Rosenberg. L.: Hölzle, Beiwort 50; Stetten 33; Rahrbach 197; Neumaier 26, 49f., 66, 72, 142, 149, 156, 173, 230; Kienitz, O., Die Löwenstein-Wertheimischen Territorien und ihre Entwicklung, Jb. d. hist. Ver. Alt-Wertheim, 1919; Schweizer, H., Aus der Geschichte meines Heimatdorfes Rosenberg, 1921; Löffler, M., Rosenberg im Herzen des Baulandes, 1974; Stockert, H., Adel im Übergang, 2000.
Rossach, Roßach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 126.
Rossau (Reichsritter). Bis ins frühe 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Rossrieth, Roßrieth (Reichsritter, Reurieth). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 126.
Rost (Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die R. mit den Rittergütern Vollmaringen und Göttelfingen zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 211f.
Rotenhan (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von R. (bei Ebern) zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. Im 16. Jahrhundert waren sie auch in den Kantonen Altmühl und Gebirg, im 17. Jahrhundert im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Von etwa 1661 bis 1800 waren sie Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. 1769 verkauften sie die Rittergüter Neuhausen und Pfauhausen an den Speyerer Bischof von Hutten. L.: Genealogischer Kalender 1753, 542, 543; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 196, 213; Hellstern 212; Bechtolsheim 13, 18; Riedenauer 126; Rahrbach 199; Rotenhan, G. Frhr. v., Die Rotenhan. Genealogie einer fränkischen Familie von 1229 bis zum Dreißigjährigen Krieg, 1985.
Roth von Bußmannshausen (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die R. mit der 1434 erworbenen und 1791 an Freiherrn von Hornstein gelangten Herrschaft Bußmannshausen zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59.
Roth von Schreckenstein (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. Jahrhundert bis um 1800 zählten die Freiherren R. mit Teilen des 1672 erworbenen Immendingen zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. Mit dem 1684 erworbenen Billafingen waren sie im Kanton Donau immatrikuliert. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59, 61; Ruch 18 Fn 2, Anhang 78, 79.
Rothenburg, Rothenburg ob der Tauber (Reichsstadt). Auf der Bergnase oberhalb des 970 von den Grafen von Comburg (Komburg) mit einer Kirche versehenen Dorfes Detwang (Dettwang) im Taubertal errichteten die Grafen von Comburg (Komburg) die rothe Burg, nach der sie sich im 11. Jahrhundert ebenfalls benannten. Beim Aussterben der Grafen von Rothenburg-Comburg (Rothenburg-Komburg) 1116 fiel sie zusammen mit dem Herzogtum Franken und der Grafschaft im Kochergau an die Staufer, als deren Gut sie 1144 erstmals genannt wird (Reichsburg nach 1142?). Vor 1241 erhielt der sich anschließende Ort Stadtrecht (1172?). 1273 zog König Rudolf von Habsburg ihn an das Reich. Ab 1274 war er Reichsstadt und löste sich von der Reichslandvogtei. R. gewann trotz zeitweiliger Verpfändung an die Herren von Hohenlohe vom 14. bis zum 16. Jahrhundert ein ansehnliches, auf drei Seiten eingezäuntes und befestigtes Landgebiet (Landhege), wurde aber wegen des Widerstands des Patriziats nie Fernhandelsstadt. 1355 gab Kaiser Karl IV. das Privileg der Unverpfändbarkeit. 1544 wurde die Reformation eingeführt. Die Herrschaft der mit Sitz und Stimme im schwäbischen Reichsstädtekollegiums des Reichstags und im fränkischen Reichskreis vertretenen Stadt umfasste am Ende des 18. Jahrhunderts die Landvogtei im Gau rechts der Tauber und die kleine Landvogtei links der Tauber (Teile von Gebsattel, Herrschaft Nordenberg mit Reichsamt Detwang [Dettwang] und der Hinterburg, Bannerschaft Endsee, Burgen Gammesfeld [Gammersfeld] und Insingen [Inzingen] mit Zubehör, Burg und Herrschaft Lichtel [Liental], Burg und Vogtei Seldeneck, Burg und Herrschaft Gailnau mit Vogtei Wettringen und Gericht zu Brettheim, Oberstetten, Oestheim, Teile von Archshofen, Burg Diebach und das Deutschordenshaus Rothenburg mit Gütern). Mit Teilen von Pfahlenheim war R. im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. 1802/1803 kam es mit 5 Quadratmeilen bzw. 370 Quadratkilometern Gebiet, 180 Ortschaften und 24000 Einwohnern an Bayern, 1810 der westliche Teil des Landgebiets an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 128; Zeumer 555 III b 8; Wallner 693 FränkRK 18; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F4, II 78 (1450) G4, III 22 (1648) E4, III 38 (1789) D3; Winkelmann-Holzapfel 160; Riedenauer 129; Schroeder 241ff.; Bensen, W., Beschreibung und Geschichte der Stadt Rothenburg, 1856; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Bosl, K., Rothenburg im Stauferstaat, 1947; Holstein, K., Rothenburger Stadtgeschichte, 1953; Woltering, W., Die Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und ihre Herrschaft über die Landwehr, Bd. 1 1965, Bd. 2 1971; Schnelbögl, F., Die fränkischen Reichsstädte, Zs. f. bay. LG. 31 (1968); Schnurrer, L., Rothenburg im schwäbischen Städtebund, 1969, Esslinger Studien 15; Ziegler, P., Die Dorfordnungen im Gebiet der Reichsstadt Rothenburg, Diss. jur. Würzburg, 1977; Fränkische Reichsstädte, hg. v. Buhl, W., 1987, 187; Borchardt, K., Die geistlichen Institutionen in der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und dem zugehörigen Landgebiet von den Anfängen bis zur Reformation, 1988; Wendehorst, A., Rothenburg, LexMA 7 1995, 1050.
Rothenhausen (Reichsritter). Bis ins 18. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 33; Riedenauer 126.
Rothschütz, Rotschütz (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert waren die R. im Kanton Gebirg immatrikuliert. Im 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 126.
Rott (Reichsritter). Von 1609 bis 1623 war Joachim Berthold von R. wegen Winzingen im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Über Württemberg kam Winzingen 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Schulz 270.
Rottenbach (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Seyler 380.
Rüdinger von Rüdingerfels (Reichsritter). Die R. waren unter anderem bis 1742 mit dem Rittergut Unterdeufstetten Mitglied des Kantons Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Kollmer 371, 380.
Rüdt (Reichsritter, Ried). Im 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 33; Riedenauer 126.
Rüdt von Collenberg, Rud (Reichsritter). Im 13. Jahrhundert dürfte die Kollenburg bei Fechenbach als einer der Stammsitze der R.-Bödigheim entstanden sein, die zu den reichsten ritterschaftlichen Familien um Miltenberg und Amorbach zählten. 1342 war ihre Burg Lehen des Deutschen Ordens, 1483 des Erzstifts Mainz. Als freies Allod erwarben sie durch Kauf 1450 Fechenbach und Reistenhausen. 1635 starben die R., die zum Kanton Odenwald und im späten 16. Jahrhundert auch zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken zählten, aus, so dass das Erzstift die Burg einzog. Die Herrschaft über die Orte Fechenbach und Reistenhausen kam an die Grafen Reigersberg. Um 1790 gehörten Bödigheim, Eberstadt, Waldhausen, ein Viertel Hainstadt, Sennfeld, Sindolsheim, halb Untereubigheim und ein Viertel Waldstetten dazu. Fechenbach und Reistenhausen kamen 1803 unter die Oberhoheit des Fürstentums Aschaffenburg und damit 1814 an Bayern. Die übrigen Güter fielen 1808 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. S. Bödigheim. L.: Genealogischer Kalender 1753, 536; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 197, 210; Stetten 33, 37, 186; Winkelmann-Holzapfel 160f.; Riedenauer 126; Hölzle, Beiwort 57; Rahrbach 204; Ulrichs 209; Neumaier 4, 72, 149, 152, 230; Bethmann, K. v., Reistenhausen und Fechenbach, Archiv des hist. Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 30 (1887); Collenberg, R. v., Geschichte der Familie Rüdt v. Collenberg, 1937 (masch.schr.).
Rügheim (Reichsritter), Fuchs von Rügheim. Die Fuchs von R. zählten zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. S. Fuchs von Rügheim. L.: Riedenauer 126.
Rügland (reichsritterschaftlicher Ort). Der im 12. Jahrhundert in einer Urkunde des Stiftes Sankt Gumbert in Ansbach erstmals genannte Ort gehörte später den Herren von Vestenberg. 1584 kam das zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken zählende und dessen Kanzlei beherbergende Dorf durch Kauf an die Herren von Crailsheim, 1806 an Bayern. L.: Wolff 513; Crailsheim, S. Frhr. v., Die Reichsfreiherren von Crailsheim, Bd. 1 1905.
Rumerskirch (Reichsritter, Rummerskirch). Am Ende des 18. Jahrhunderts zählten die R. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Rummerskirch, Rumerskirch (Reichsritter). Am Ende des 18. Jahrhunderts zählten die R. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Rumrodt, Rumredt, Rumroth, Romrod (Reichsritter). Nach der Wasserburg Romrod bei Alsfeld nannten sich seit 1197 Herren von R. Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra, im 17. und 18. Jahrhundert zum Kanton Odenwald, im späteren 18. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken sowie zum Ritterkreis Rhein. Romrod selbst kam über die Erffa (Erfa) bis 1385 an die Landgrafen von Hessen, 1604 an Hessen-Darmstadt und 1945 an Hessen. L.: Seyler 380; Roth von Schreckenstein 2,595; Pfeiffer 211; Riedenauer 126; Bechtolsheim 15; Rahrbach 192; Neumaier 81, 84.
Rüpplin von Kefikon, Rüpplin von Köffikon (Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten die Freiherren R. zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch Anhang 80.
Rüpplin von Kefikon zu Wittenwyl, Rüpplin von Köffikon zu Wittenwil (Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten die Freiheren R. zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch Anhang 80.
Rüppurr, Rieppurr (Reichsritter), Rüppur. Von 1562 bis 1782 zählten die R. zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 211.
Ruß von Sulzbach (Reichsritter). Von 1581 bis um 1628 zählten die R. zum Kanton Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 211.
Rüssenbach, Rüsenbach, Rusenbach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 126.
Rußwurm (Reichsritter). Bis ins frühe 18. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Im 17. Jahrhundert waren sie zeitweise in den Kantonen Baunach, Odenwald und Gebirg (?) immatrikuliert. S. Gleichen genannt von R. L.: Seyler 380; Pfeiffer 198; Riedenauer 126.
Rußwurm auf Greifenstein (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 196.
Rütschel (Reichsritter). Vielleicht zählten die R. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 126.
Sachsen-Coburg (Herzogtum). 1353 erlangten die Wettiner (Markgrafen von Meißen) Coburg und teilten es 1485 der ernestinischen Linie zu. S. entstand als sächsisches Teilherzogtum aus Sachsen-Coburg-Eisenach 1596 und erlosch 1633. 1680/1681 teilte sich von Sachsen-Gotha erneut S. ab, das 1699 erlosch. Nach langwierigen Erbstreitigkeiten fiel Coburg 1735 an Sachsen-Saalfeld unter der Landeshoheit Sachsen-Gothas, womit Sachsen-Coburg-Saalfeld entstand. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte S. der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags an. Um 1800 zählte S. (auch) zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. Das durch zahlreiche Prozesse und Misswirtschaft hochverschuldete Land trat 1806 dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund bei. 1826 gab der Herzog Saalfeld und das Amt Themar an Sachsen-Meiningen ab und erhielt dafür Sachsen-Gotha und die Ämter Königsberg und Sonnefeld. S. Sachsen-Coburg und Gotha. L.: Zeumer 553 II b 11; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129; Nicklas, C., Das Haus Sachsen-Coburg, 2003; Dressel, C. v., Die Entwicklung von Verfassung und Verwaltung in Sachsen-Coburg 1800-1826, 2007.
Sachsen-Coburg-Saalfeld (Herzogtum). Seit 1690 bestand das Fürstentum Sachsen-Saalfeld der ernestinischen Linie der Herzöge von Sachsen mit dem Sitz in Saalfeld an der Saale. 1735 entstand durch den Anfall Sachsen-Coburgs an Sachsen-Saalfeld das Herzogtum S. Es gehörte am Ende des 18. Jahrhunderts zur weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. Es umfasste aus dem Bestand Sachsen-Coburgs Stadt und Amt Coburg und die Gerichtsbezirke Gestungshausen, Lauter (Unterlauter), Rodach, Neustadt an der Heide und Steinheid, aus dem Bestand Sachsen-Saalfelds die Ämter Saalfeld, Gräfenthal und Probstzella. Außerdem hatte es zwei Drittel des Amtes Themar Hennebergs. 1710 kamen Teile Sachsen-Römhilds hinzu. Um 1800 zählte S. auch zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. Das durch viele Prozesse und durch Misswirtschaft hochverschuldete Land trat 1806 dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund bei. 1816 erhielt es das Fürstentum Lichtenberg an der Nahe. 1826 gab der Herzog Saalfeld und das Amt Themar an Sachsen-Meiningen ab und erlangte dafür die Ämter Königsberg und Sonnefeld. Coburg wurde Teil des neuen Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha. L.: Wolff 397; Bauer 1, 607; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.; Strauch, D., Birkenfeld, Lichtenberg, Meisenheim etc. (in) Engagierte Verwaltung für die Wissenschaft, 2007, 487
Sachsen-Eisenach (Fürstentum). 1572 entstand durch Erbteilung der ernestinischen Linie Sachsens Sachsen-Coburg-Eisenach und daraus 1596 durch Teilung S., das 1638 erlosch, wobei zwei Drittel der Güter an Sachen-Weimar kamen und ein Drittel an Sachsen-Altenburg fiel. 1641 spaltete sich von Sachsen-Weimar wieder eine Linie S. ab, die 1644 ausstarb. 1672 teilte Sachsen-Weimar erneut eine Linie S. ab. Sie starb 1741 aus. Ihre Güter kamen an Sachsen-Weimar (Sachsen-Weimar-Eisenach.) Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten Sachsen-Weimar und das 30000 Einwohner und 8 Quadratmeilen umfassende S. der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags und dem obersächsischen Reichskreis an und zählte S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Sachsen-Weimar-Eisenach ging am 1. 5. 1920 in Thüringen, dessen Gebiet von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik gehörte, auf. L.: Wolff 396; Zeumer 553 II b 10; Wallner 710 ObersächsRK 19; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129.
Sachsen-Gotha (Herzogtum). 1572 entstand durch Erbteilung der ernestinischen Linie Sachsens Sachsen-Weimar. Gotha blieb mit Coburg vereint und fiel 1633 an Eisenach. Nach Abteilung von Sachsen-Altenburg spaltete Sachsen-Weimar 1640/1641 unter Ernst dem Frommen S. ab. 1645 erlangte es Teile Sachsen-Weimars, 1672/1673 Sachsen-Altenburg. 1680 zerfiel S. in sieben Linien, darunter Sachsen-Gotha-Altenburg. 1707 fiel das Herzogtum Sachsen-Gotha-Eisenberg (Sachsen-Eisenberg) an. Am Ende des 18. Jahrhunderts zählte S., das zusammen mit der Reichsgrafschaft Gleichen ein Gebiet von 28 Quadratmeilen mit 82000 Einwohnern innehatte, zur weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags sowie zum obersächsischen Reichskreis. Um 1800 gehörte S. (auch) den Kantonen Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises Franken an. 1806 trat es dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund bei. 1825 starb die regierende Linie aus. Am 12. 11. 1826 entstand bei der Neuordnung der sächsischen Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha, wobei Altenburg an den Herzog von Sachsen-Hildburghausen kam. L.: Wolff 397; Zeumer 553 II b 12; Wallner 709 ObersächsRK 8; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Bauer 1, 609.
Sachsen-Gotha-Altenburg (Herzogtum). 1680 entstand bei der Teilung Sachsen-Gothas unter anderem S. 1707 fiel Sachsen-Gotha-Eisenberg an. Am Ende des 18. Jahrhunderts zählte S., das zusammen mit der Reichsgrafschaft Gleichen ein Gebiet von 28 Quadratmeilen mit 82000 Einwohnern umfasste, zur weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags und zum obersächsischen Reichskreis. E hatte aus dem Bestand Sachsen-Gothas Stadt Gotha und Amt Gotha, die Ämter Tenneberg, Reinhardsbrunn, Georgenthal, Schwarzwald oder Zella, Wachsenburg, Volkenroda und Tonna, die obere Herrschaft Kranichfeld und den unter Sachsen-Gothas Oberhoheit stehenden Teil der Grafschaft Gleichen, aus dem Bestand Sachsen-Altenburgs die Ämter Altenburg und Ronneburg, die Städte und Ämter Eisenberg, Camburg und Stadtroda sowie das Amt Kahla. Um 1800 gehörte es den Kantonen Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises Franken an. 1806 trat es dem Rheinbund bei, 1815 dem Deutschen Bund. 1825 starb die Linie aus. Am 12. 11. 1826 fiel Gotha an das neue Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, Altenburg an das neue Herzogtum Sachsen-Altenburg unter dem Herzog von Sachsen-Hildburghausen. S. Sachsen-Gotha. L.: Wolff 395.
Sachsen-Hildburghausen (Herzogtum). Hildburghausen an der Werra dürfte in fränkischer Zeit gegründet worden sein und wird 1234 erstmals erwähnt. Über die Grafen von Henneberg-Bodenlaube (Henneberg-Botenlauben) (bis 1234), das Hochstift Würzburg (bis 1304), die Markgrafen von Brandenburg, die Herrschaft Coburg, die Grafen von Henneberg-Schleusingen (1316) und die Burggrafen von Nürnberg (1353) kam es 1374 mit dem Amt Heldburg durch Heirat an die Landgrafen von Thüringen/Markgrafen von Meißen. Hier fiel es 1572 innerhalb des Hauses Wettin/Sachsen an die Linie Sachsen-Coburg, nach deren Aussterben 1638-1640 an Sachsen-Altenburg und 1672-1680 an Sachsen-Gotha. 1680 wurde es bei der Teilung nach Ernst dem Frommen Residenz des Herzogtums S. (aus dem Bestand Sachsen-Coburgs Hildburghausen, Heldburg, Eisfeld, 1683 Königsberg [1683] und die Klosterämter Veilsdorf, und 1705 Sonnefeld [1705], aus Henneberg das Amt Behrungen [, 1714]), das zunächst unter der Aufsicht Sachsen-Gothas stand, aber 1702 volle Landeshoheit erhielt. Infolge übergroßen Aufwands musste 1769 die kaiserliche Zwangsschuldenverwaltung hingenommen werden. Das in weiblicher Erbfolge erlangte Cuylenburg bzw. Culemborg wurde 1720 an die Generalstaaten der Niederlande verkauft. Um 1800 zählte S. zu den Kantonen Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises Franken. 1826 kam bei der umfassenden Neuordnung der sächsischen Herzogtümer die Linie S. nach Sachsen-Altenburg. Die Güter Sachsen-Hildburghausens fielen bis auf die Ämter Königsberg und Sonnefeld an Sachsen-Meiningen. L.: Wolff 397; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129; Human, A., Chronik der Stadt Hildburghausen, 1886; Hildburghausen 1324-1924. Festschrift zur 600-Jahr-Feier der Stadt, 1924; Kaiser, E., Südthüringen, 2. A. 1954.
Sachsen-Meiningen (Herzogtum, Volksstaat). Das Dorf Meiningen an der Werra wird 982 erstmals erwähnt. Es war Mittelpunkt der dem Reich gehörigen Meiningeromark (Meiningermark) und kam zunächst an das Stift Sankt Peter und Alexander in Aschaffenburg. 1007 gab es König Heinrich II. an das Hochstift Würzburg. Um die Mitte des 12. Jahrhunderts gründeten die Bischöfe von Würzburg die Stadt Meiningen. Sie kam 1434 als Pfand, 1542 als Lehen an die Grafen von Henneberg-Schleusingen. Nach deren Aussterben (1583) fiel sie an das Haus Wettin (Sachsen) und wurde 1660 der ernestinischen Linie (Sachsen-Altenburg) zugeteilt. Ab 1680 war Meiningen Residenz des aus der Aufteilung Sachsen-Gothas entstandenen Herzogtums S. Zu ihm gehörten Meiningen und mehrere vormals hennebergische Ämter. 1699 kamen Teile Sachsen-Coburgs (Städte und Ämter Schalkau, Sonneberg, Neuhaus, Salzungen und das Amt Altenstein), 1710 Teile Sachsen-Römhilds (mit dem Amt Römhild) hinzu. Um 1790 zählte S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. 1807 trat das im ausgehenden 18. Jahrhundert abgerundete Herzogtum dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund bei. 1823 erhielt das Land eine am 23. 8. 1829 verbesserte Verfassung. Am 12. 11. 1826 erfolgte nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg durch Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen eine umfassende Neuordnung der zersplitterten ernestinischen Linie in die Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha sowie S., zu dem von Sachsen-Coburg-Saalfeld Saalfeld und das Amt Themar sowie von Sachsen-Hildburghausen alle Güter ausgenommen Königsberg und Sonnefeld kamen. S. trat 1867/1871 dem Norddeutschen Bund bzw. dem Deutschen Reich bei. Es umfasste 1910 2468 Quadratkilometer mit 278800 Einwohnern. Am 10. 11. 1918 dankte der Herzog ab. Der am 5. 11. 1918 gebildete Volksstaat/Freistaat ging am 1. 5 1920 im Land Thüringen auf. Dieses kam 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. Am 25. 7. 1952 wurde es aufgehoben (str.), am 3.10.1990 wieder begründet. L.: Wolff 397; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129; Bauer 1, 631; Schneider, F./Tille, A., Einführung in die thüringische Geschichte, 1931; Pusch, H., Meiningen. Aufsätze zur Stadtgeschichte, 1937; Das Meininger Heimatbuch, hg. v. Ansorg, A. u. a., 1954; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.
Sachsen-Römhild (Fürstentum). Römhild im südlichen Vorland des Thüringer Waldes gehörte im 9. Jahrhundert dem Kloster Fulda, später den Grafen von Henneberg (1274-1379 Henneberg-Hartenberg-Römhild). Beim Aussterben der Linie Henneberg-Aschach 1549 kam es durch Erbschaft an die Grafen von Mansfeld, die es 1555 an das Haus Wettin (Sachsen) vertauschten. 1680 wurde es nach der Aufteilung Sachsen-Gothas Residenz des Fürstentums S. (ohne Landeshoheit), das 1710 unter Sachsen-Coburg-Saalfeld und Sachsen-Meiningen geteilt wurde, aber 1826 ganz an Sachsen-Meiningen kam. Um 1800 zählte S. zu den Kantonen Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 129; Siegfried, A., Aus Römhilds vergangenen Zeiten, 1906.
Sachsenheim (Reichsritter). Die Familie zählte bereits 1488 zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Bis etwa 1630 war sie Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 212.
Saint-André, Saint André (Freiherren, Reichsritter). Von 1765 bis 1805 zählten die Freiherren von S. mit dem ihnen aus der Verlassenschaft von Ludwig Christoph Leutrum von Ertingen angefallenen Rittergut Wankheim mit Kreßbach und Eck zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Mit Teilen von Königsbach waren sie im Kanton Kraichgau immatrikuliert. Wegen des 1789 von den Rassler erworbenen Lobenbach waren sie auch Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken, in dem sie seit dem späten 17. Jahrhundert auftraten. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 63, 65; Hellstern 212, 219; Stetten 37; Riedenauer 126.
Saint-Vincent, Saint Vincent (Reichsritter). Von 1674 bis 1749 (später als Personalisten) zählten die S. mit dem Rittergut Ballmertshofen zum Kanton Kocher im Ritterkreis Schwaben. Über Württemberg kam Ballmertshofen 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Kollmer 380; Schulz 273.
Sankt Gallen (Kanton) s. Sankt Gallen (Reichsabtei, Kanton)
Sankt Gallen (Reichsabtei, Kanton; Residenz). 612/613 gründete der heilige Gallus eine Niederlassung iroschottischer Mönche im Steinachtal, die 719/720 in ein Kloster verwandelt wurde (Neugründung, 747/748 Benediktinerkloster). 818 löste Kaiser Ludwig der Fromme das Kloster vom Hochstift Konstanz (endgültige Zinsfreiheit 854) und erhob es unter Verleihung der Immunität zum königlichen Kloster. Dieses wurde eine der wichtigsten Stätten früher deutscher Kultur (Notker von S., umfassende Bibliothek), der reiche Güter zuflossen (160000 Morgen Land). Seit 1180 hatte das Reich die Vogtei. 1206 wurde der Abt zum Reichsfürsten erhoben. In der Folge gewann die Abtei ein ansehnliches Herrschaftsgebiet mit der Stadt S., dem sog. Fürstenland und Appenzell (bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts), wozu 1468 durch Kauf noch die Grafschaft Toggenburg kam. 1345/1379 erwarb sie die Vogtei in den Niedergerichtsbezirken des Klosters. Zwischen 1401 und 1408/1411 errangen die Untertanen in Appenzell mit Unterstützung der Eidgenossen der Schweiz ihre Unabhängigkeit. 1437 schloss der Abt ein Landrecht mit Schwyz. 1451 wurde der Fürstabt durch Vertrag mit Zürich, Luzern, Schwyz und Glarus zugewandter Ort der Eidgenossenschaft. 1457 verzichtete er auf die Herrschaft in der Stadt S. 1521 verlegte er seinen Sitz nach Rorschach. In der seit 1524 eindringenden Reformation erwarb die Stadt S. rechtswidrig (von Zürich und Glarus) alle Klosterrechte und verlor Toggenburg, doch wurde das damit säkularisierte Kloster 1531/1532 mit Toggenburg wiederhergestellt. 1798 wurde das Stift, dessen Abt an der Stellung als Reichsfürst festhielt und das wegen Mooweiler (Untermooweiler, Unter-Mooweiler, Mohweiler) zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben zählte, säkularisiert und zur Helvetischen Republik geschlagen (Kantone Säntis, Linth). Die Herrschaft Neuravensburg in Oberschwaben, über die das Kloster 1699 den Blutbann erlangt hatte, fiel 1803 als Entschädigung für Tarasp an den Fürsten Dietrichstein und kam 1806 an Württemberg und das Gebiet damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. Am 3. 5. 1805 wurde das Kloster vom großen Rat (Parlament) des 1803(/1815) gebildeten Kantons S. aufgehoben. Der Kanton S. bestand aus den Herrschaftsgebieten der Abtei S., der Stadt S., den gemeinen Herrschaften bzw. Landvogteien Uznach und Gaster mit Gams (gemeine Herrschaft von Schwyz und Glarus seit 1436), Sargans (gemeine Herrschaft von Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus seit 1482/1483 sowie von Bern seit 1712), Werdenberg mit Wartau (Herrschaft von Glarus seit 1517), Sax (Herrschaft Zürichs seit 1615), Rheintal mit Rheineck (gemeine Herrschaft von Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus seit 1491 sowie von Appenzell seit 1500 und Bern seit 1712) sowie der autonomen Stadt Rapperswil, die seit 1464 unter der Schutzherrschaft von Uri, Schwyz, Unterwalden und Glarus sowie seit 1712 von Glarus, Zürich und Bern gestanden hatte. L.: Wolff 532; Ruch Anhang 82; Urkundenbuch der Abtei Sankt Gallen, hg. v. Wartmann, H. u. a., Bd. 1ff. 1863ff.; Die Rechtsquellen des Kantons Sankt Gallen, hg. v. Gmür, M. u. a., Bd. 1ff. 1903ff.; Ehrenzeller, W., Sankt Galler Geschichte, Spätmittelalter und Reformation, Bd. 1f. 1931ff.; Thürer, G., Sankt Galler Geschichte, Bd. 1f. 1953ff.; Duft, J., Die Stiftsbibliothek Sankt Gallen, 1961; Chartularium Sangallense, hg. v. d. Herausgeber- und Verlagsgemeinschaft Chartularium Sangallense, bearb. v. Clavadetscher, O., Bd. 3 1983; Duft, J./Gössi, A., Die Abtei St. Gallen, 1986; Rösener, W., Der Strukturwandel der St. Galler Grundherrschaft vom 12.-14. Jahrhundert, ZGO 137 (1989); Ziegler, E., Sitte und Moral in früheren Zeiten, 1991; Die Kultur der Abtei Sankt Gallen, hg. v. Vogler, W., 1993; Robinson, P., Die Fürstabtei St. Gallen und ihr Territorium 1463-1529, 1995; Vogler, W., Sankt Gallen, LexMA 7 1995, 1153ff.; Das Kloster St. Gallen im Mittelalter, hg. v. Ochsenbein, P., 1999; St. Gallen, hg. v. Wunderlich, W., 1999; Schaab, R., Mönch in Sankt Gallen, 2003.; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 689, 1, 2, 545; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007; Vita sancti Galli vetustissima, hg. v. d. Stiftsbibliothek, 2012.
Sankt Jakobsberg (Abtei). Bis 1791 war die Abtei S. bei Mainz wegen Planig (Planing) Mitglied des Kantons Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 154.
Sankt Johann (Kloster). S. im Turital bei Sankt Gallen im Kanton Sankt Gallen erscheint in der Reichsmatrikel von 1521. L.: Reichsmatrikel 1521.
Sargans (Land). Das ursprünglich keltisch besiedelte Alpenrheintal wurde 15 v. Chr. römisch. Um 850 entstand die Pfarrei S. in dem bis ins 13. Jahrhundert romanischsprachigen Gebiet. Von 982 bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts unterstand S., neben dem örtliche Herrschaften von Freudenberg, Nidberg, Flums, Tscherlach, Walenstadt und Wartau bestanden, den Grafen von Bregenz, dann den von den Grafen von Montfort abgespalteten Grafen von Werdenberg-Sargans bzw. S. 1396, 1406 und 1436 wurde S. an die Herzöge von Österreich verpfändet. Hiergegen schlossen die Einwohner 1440 ein Landrecht mit Schwyz und Glarus. 1483 wurde S. gemeine Herrschaft der sieben alten Orte der Schweiz (bis 1798). 1803 kam S. zum Kanton Sankt Gallen. L.: Wolff 528; Großer Historischer Weltatlas 72 (bis 1797) G2/3; Senti, A., Sarganserland, 1962; Bischofberger, H., Sargans, LexMA 7 1995, 1381; Rigendinger, F., Das Sarganserland im Spätmittelalter, 2007; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007, 324.
Sax (Land), Hohensax, Sax-Forstegg. Das Land im Alpenrheintal war durch Verkauf seit 1615 Herrschaftsgebiet von Zürich als eines Ortes der Eidgenossenschaft der Schweiz. 1803/1815 kam S. zum Kanton Sankt Gallen. L.: Wolff 519; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) G2; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007, 314.
Schachten, Schacht (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die von und zu S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 381; Riedenauer 126.
Schad, Schade (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert waren die S. im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Schadt. L.: Seyler 381; Stetten 33; Riedenauer 126; Neumaier 73, 141.
Schadt (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Schad. L.: Riedenauer 126.
Schaffalitzky, Schaffelitzky, Chavelitzky (Reichsritter). Um 1700 zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Schaffalitzky von Mukodell, Schaffelitzky von Mukkadell (Reichsritter). Von 1590/1592 bis 1685 zählten die S. mit Gut Freudental und seit 1686 mit dem von den Schertel von Burtenbach erworbenen Oberöwisheim zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Von 1623 bis 1675 hatten sie auch den Freihof in Faurndau. L.: Kollmer 380f.; Schulz 270.
Schaffhausen (Kanton). Nach dem Übergang der Güter des Klosters Allerheiligen, des Kloster Sankt Agnes und des Franziskanerklosters an die Stadt S. 1529 ließ diese sie durch Landvögte verwalten. Nach der französischen Revolution wurde die Stadt der Helvetischen Republik einverleibt. 1803 wurde der aus drei nicht zusammenhängenden Teilen bestehende Kanton S. mit der Hauptstadt S. gebildet. S. Schaffhausen (Reichskloster), Schaffhausen (Reichsstadt). L.: Wolff 526; Urkundenregister für den Kanton Schaffhausen 987-1530, Bd. 1,2 1906; Hedinger, G., Landgrafschaften und Vogteien im Gebiet des Kantons Schaffhausen, 1922; Bächtold, K., Beiträge zur Verwaltung des Stadtstaates Schaffhausen von der Reformation bis zur Revolution, 1947; Schib, K., Geschichte der Stadt und Landschaft Schaffhausen, 1972; Schulthess, M., Institutionen und Ämterorganisation in der Stadt Schaffhausen 1400-1550, 2006.
Schaffhausen (Reichskloster). Das 1049/1050 (22. November 1049?) von Graf Eberhard von Nellenburg auf Eigengut in S. begründete Kloster erlangte seit dem frühen 12. Jahrhundert zahlreiche königliche Schutzbriefe und damit die Stellung eines Reichsklosters. Wichtigstes Gut war der ihm 1080 vom Stifter übertragene Ort S., der sich aber seit 1190 allmählich von S. befreite. 1529 wurde S. säkularisiert. S. Schaffhausen (Kanton). L.: Schudel, E., Der Grundbesitz des Klosters Allerheiligen, 1936; Zotz, T., Schaffhausen, LexMA 7 1995, 1434f.; Bänteli, K./Gamper, R./Lehmann, P., Das Kloster Allerheiligen in Schaffhausen, 1999.
Schaffhausen (Reichsstadt). An wichtigen Handelswegen entstand um 1045 der Handelsplatz S. am Rhein. 1080 wurde der Ort dem 1049/1050 von Graf Eberhard von Nellenburg auf Eigengut gegründeten Benediktinerkloster Allerheiligen übertragen, dessen Vogtei seit 1198 die Herzöge von Zähringen und seit 1218 als deren Nachfolger die Staufer innehatten. 1190 bzw. 1218 erlangte der zur Stadt gewordene Ort Reichsunmittelbarkeit, 1277 eigene Gerichtsbarkeit. Von 1330 bis 1415 war S., das 1407 vom Kloster das Schultheißenamt erwarb, an Habsburg verpfändet, kaufte sich aber nach dem Zunftaufstand von 1411 im Jahre 1415 wieder frei. 1454 schloss es sich der Eidgenossenschaft der Schweiz als zugewandter Ort an und trat ihr 1501 als zwölfter Ort bei. 1491 erwarb die Stadt von den Landgrafen im Klettgau die Blutgerichtsbarkeit über die meisten Vogteien im Mundat am Randen (Mundat von Randen) und 1525 vom Hochstift Konstanz die Herrschaft Neunkirch-Hallau. 1529 wurde die Reformation eingeführt und das Kloster Allerheiligen, das seine Herrschaftsrechte im 15. Jahrhundert an die Stadt abgetreten hatte, säkularisiert. 1656/1657 gewann S. von den Grafen von Sulz die Hochgerichtsbarkeit über den oberen Klettgau, 1651/1723 von Österreich die Hochgerichtsbarkeit über einige Vogteien im Hegau. 1798 wurde S. Teil der Helvetischen Republik, 1803/1815 Hauptstadt des neuen Kantons S. S. Schaffhausen (Kanton), Schaffhausen (Reichskloster). L.: Wolff 526; Großer Historischer Weltatlas II 72 b (bis 1797) F1; Früh, K., Beiträge zur Stadtgeographie Schaffhausens, Diss. phil. Zürich 1950; Schib, K., Geschichte der Stadt und Landschaft Schaffhausen, 1972; Zotz, T., Schaffhausen, LexMA 7 1995, 1434f.; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 2, 546; Schultheiss, M., Institutionen und Ämterorganisation der Stadt Schaffhausen 1400-1550, 2006.
Schafstal (Reichsritter), Schafstall. Die S. zählten im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Schall-Riaucour (Reichsritter). Am Ende des 18. Jahrhunderts zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Riaucour L.: Riedenauer 126.
Schanbach (reichsritterschaftliche Herrschaft). S. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam zur Hälfte an Württemberg und damit ihr Gebiet 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Scharfeneck (reichsritterschaftliche Herrschaft). Die Herrschaft S. westlich Landaus zählte zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Zu ihr gehörten ein Drittel Albersweiler (1065 Albrehteswilre), Sankt Johann (früher Kanskirchen) sowie Maudach (insgesamt 8 Dörfer bzw. Dorfanteile mit einer Fläche von einer Quadratmeile und 3000 Einwohnern). Über Löwenstein-Wertheim und Bayern kam S. 1946 an Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 516; Biundo, G., Gefällbuch, 1940; Stockert, H., Adel im Übergang, 2000.
Scharfenstein genannt Pfeil (Reichsritter). Um 1750 zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Schauenburg (Freiherren, Reichsritter). Die wohl der Dienstmannenschaft der Herzöge von Zähringen entstammenden von S. saßen mindestens seit dem 12. Jahrhundert auf dem Schloss S. oberhalb Gaisbachs (Oberkirch). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von S. mit Gaisbach samt Sohlberg zum Ort (Bezirk) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 Franz Joseph Wilhelm Eusebius S., Karl S., Johann Wilhelm Jakob S.). 1773 gehörten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten S. zum Ritterkreis Unterelsass. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 66; Schauenburg, R. Frhr. v., Familiengeschichte der Reichsfreiherren von Schauenburg, 1954; Archiv der Freiherren von Schauenburg, Oberkirch – Urkundenregesten 1188-1803, bearb. v. Fischer, M., 2007.
Schaumberg (Reichsritter). Vom 16. bis zum 19. Jahrhundert zählten die S. mit Strössendorf (Strösendorf), Altenkunstadt (Altenburg ob Burgkunstadt), Weidnitz und Hof an der Steinach (bzw. Hofsteinach), Kleinziegenfeld und Rauenstein zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Vom 16. Jahrhundert bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts waren sie im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert, im 17. Jahrhundert im Kanton Steigerwald und im Kanton Odenwald, im 16. und 18. Jahrhundert auch im Kanton Baunach. L.: Genealogischer Kalender 1753, 535, 536; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 381; Pfeiffer 198, 209, 211; Bechtolsheim 13; Riedenauer 126; Rahrbach 207.
Schauroth (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 381; Riedenauer 126.
Schechs von Pleinfeld, Schechse von Pleinfeld (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 126.
Scheer von Schwarzenberg, Scheer von Schwarzenburg (Reichsritter). Von 1548 bis etwa 1663 waren die S. mit Schloss und Dorf Oberhausen Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 212.
Schefer (Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Schell (Reichsritter). Die S. zählten im 18. Jahrhundert, davon bis 1749 mit der Herrschaft Mönchsroth, zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Von 1698 bis 1719 hatten sie den Freihof zu Faurndau. Später waren die S. bis 1790 Personalisten. L.: Kollmer 365, 371, 380; Schulz 270.
Schellenberg (Herren, Reichsritter, Freiherren, Herrschaft). Vom 16. bis 18. Jahrhundert zählten die S., die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee waren, mit Bachheim und Hausen vor Wald zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben sowie zum Ritterkreis Unterelsass. Die Herrschaft S. gehörte am Ende des 18. Jahrhundert zum schwäbischen Reichskreis. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Ruch Anhang 3; Balzer, E., Die Freiherren von S. in der Baar, 1904; Mau, H., Die Rittergesellschaften mit St. Jörgenschild in Schwaben, 1941, 34.
Schelm von Bergen (Reichsritter). Bis ins frühe 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Im späten 17. Jahrhundert waren sie im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Im 18. Jahrhundert waren sie Mitglied des Ritterkreises Rhein. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Stetten 33; Riedenauer 126; Neumaier 66f., 70, 73.
Schenk von Arberg (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 126.
Schenk von Bibert(, Schenk von Bibart) (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert gehörten die S. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 212; RIedenauer 126.
Schenk von Castell (Reichsritter, Grafen). Die S. entstammen einer im Thurgau ansässigen, 1681 in den Reichsgrafenstand erhobenen Familie. 1663 erwarben sie durch Heirat die Herrschaft Dischingen, die sie 1734 an Anselm Franz von Thurn und Taxis verkauften. Bis zum frühen 18. Jahrhundert zählten die S. (von Hohenberg, Schenkenstein) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Außerdem gehörten sie mit Oberdischingen (1661) und Bach (1721) zum Kanton Donau (des Ritterkreises Schwaben) sowie zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Franz Ludwig Graf S. baute die 1764 erlangte Herrschaft Oberdischingen zu einer Residenz aus und errichtete in Oberdischingen ein Zuchthaus. 1785 wurde von Kloster Urspring Wernau (Kanton Donau) übernommen. 1806 wurden die S. in Württemberg mediatisiert. L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 58; Ruch Anhang 78; Riedenauer 126; Arnold, E., Der Malefizschenk, 1911.
Schenk von Geyern (Reichsritter). Vom 16. bis zum 19. Jahrhundert zählten die S. mit Teilen der Herrschaft Syburg, Geyern und Wiesethbruck (Wiesenbrück) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 541; Roth von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 55; Pfeiffer 197, 213; Riedenauer 126; Rahrbach 210.
Schenk von Hirschlach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 126.
Schenk von Leutershausen (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 126.
Schenk von Schenkenstein, Schenk von und zu Schenkenstein (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Von 1562 bis 1584 war das vor 1593 erloschene Geschlecht wegen Schloss Schenkenstein und der Herrschaft Aufhausen im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. S. Schenk von Castell. L.: Biedermann, Altmühl, Stieber; Pfeiffer 213; Schulz 270.
Schenk von Schmidtburg, Schenk zu Schmidburg, (Reichsritter). Um 1790 waren die Freiherren S. mit Iben Mitglied im Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1773 zählten sie als bereits im Stichjahr 1680 angesessene und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierte Familie zum Ritterkreis Unterelsass. L.: Winkelmann-Holzapfel 161.
Schenk von Schweinsberg, Schenk zu Schweinsberg, Schenk von Warnsdorf (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis ins 19. Jahrhundert zählten die nach Schweinsberg bei Kirchhain benannten Freiherren S. mit Buchenau, Bodes, Branders, Erdmannrode (Erdmannsrode), Fischbach, Giesenhain, Schwarzenborn und Soislieden zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 381f.; Winkelmann-Holzapfel 161; RIedenauer 126; Pfeiffer 212; Rahrbach 213.
Schenk von Siemau, Schenk von Simau, Schenk von Symau (Reichsritter). Im 16. und teilweise auch im frühen 17. Jahrhundert zählten die S. zu den Kantonen Gebirg, Steigerwald, Altmühl und Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Schenk von Stauffenberg (Reichsritter, Freiherren, Grafen). Die Schenken von Stauffenberg sind ein schwäbisches Adelsgeschlecht, das möglicherweise von den Schenken von Kiburg (Kyburg) abstammt und seit 1317 unter dem Namen S. (bei Hechingen) auftritt (1251 Schenken von Zell, 1262-1291 Truchsessen von Stauffenberg). Sie erwarben 1471 Wilflingen. Sie wurden 1698 in den Freiherrenstand und in ihrem Wilflinger Zweig 1791 in den Grafenstand erhoben. Die Familie gehörte bereits 1488 der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar, an. Von 1548 bis 1805 waren die Schenken von Stauffenberg mit Baisingen, Eutingertal, Geislingen, Lautlingen und Margrethausen Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Mit Risstissen bzw. Rißtissen (1613) und Schatzberg, mit Egelfingen und Wilflingen waren sie im Kanton Donau, mit dem 1527/1566 durch Heirat erworbenen Amerdingen im Kanton Kocher immatrikuliert. Von 1572 bis 1589 hatten sie infolge Heirat halb Katzenstein. Außerdem gehörten sie dem Ritterkreis Franken in den Kantonen Gebirg (ab etwa 1720), Odenwald (um 1720 bis 1750), Altmühl (um etwa 1650 bis 1680) und Steigerwald an. Wichtige weitere Güter waren Greifenstein (1691) und Jettingen (1747) in Bayern. 1833 starb die Wilflinger Linie aus und wurde von der Amerdinger Linie beerbt, die 1874 zu Grafen in Bayern erhoben wurde. L.: Genealogischer Kalender 1753, 533; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59, 62, 65; Pfeiffer 197; Hellstern 212, 218; Bechtolsheim 13; Riedenauer 126; Schulz 270; Rahrbach 215; Wunder, G., Die Schenken von Stauffenberg, 1972.
Schenk von Tautenburg (Reichsritter), Schenk von Tautenberg. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126; Berg, A., Zur Genealogie der Schenken von Tautenburg im Mittelalter (in) Archiv für Sippenforschung 12 (1935).
Schenk von Winterstetten (Reichsritter). Die S. waren bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1599 gehörten sie dem Ritterkreis Schwaben im Kanton Neckar an. Von 1542 bis 1584 waren die S. wegen der 1506 erworbenen Güter in Freudental im Kanton Kocher immatrikuliert, seit 1666 wegen des 1653 erworbenen, 1694 wieder veräußerten Ebersberg. L.: Hellstern 212; Schulz 270.
Scheppach (Reichsritter). Von 1542 bis 1564 waren die seit dem 14. Jahrhundert in Amerdingen ansässigen S. im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 270.
Schertel von Burtenbach, Schertlin zu Burtenbach, Schertlein zu Burtenbach (Reichsritter, Freiherren). 1532 kaufte der 1496 in Schorndorf geborene Landsknechtsführer Sebastian Schertlin das Schloss Burtenbach in der Markgrafschaft Burgau. 1532 wurde er zum Ritter und 1534 zum Freiherrn erhoben. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die S. zu den Kantonen Neckar und Kocher des Ritterkreises Schwaben (1560-1568 wegen des 1557 erworbenen Hohenburg, 1597-1795 wegen Zazenhausen, Stammheim und Beihingen). Ihre Güter waren bis 1669 Schlossgut Bittenfeld, bis 1682 das an die Eyb verkaufte Gut Burtenbach, bis 1686 das an die Schaffalitzky von Mukodell (Schaffelitzky von Mukkadell) gelangte Oberöwisheim, Teile von Unterriexingen, bis etwa 1700 Gut Heutingsheim, bis 1737 Stammheim und Rittergut Zazenhausen und bis 1782 Gut Geisingen (Geislingen) und halb Beihingen. Im späten 17. Jahrhundert waren die S. auch Mitglied in den Kantonen Steigerwald und Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 212; Kollmer 372, 380f.; Stetten 33; Riedenauer 126; Schulz 270; Rexroth, F. v., Der Landsknechtsführer Sebastian Schertlin, 1940.
Scheuring (Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 126.
Schewen (Reichsritter). Die S. zählten im 16. Jahrhundert zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Schifer von Freiling, Schifer von Freling (Reichsritter). Von 1605 bis 1614 war Alexander S. mit Gärtringen Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 213.
Schilling von Cannstatt, Schilling von Cannstadt (Freiherren, Reichsritter). Von 1701 bis 1805 waren die Freiherren S. mit dem 1725 erworbenen Hohenwettersbach Mitglied im Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben, von 1542 bis 1659 und 1722 im Kanton Kocher (bis 1616 wegen Bodelshofen, in der Mitte des 17. Jahrhunderts wegen Sulzburg) L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 65; Hellstern 213; Schulz 271; Schilling v. Cannstadt, C., Geschlechtsbeschreibung derer Familien von Schilling, 1807.
Schirnding, Scherending, Schürtinger (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert und in der Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Stieber; Pfeiffer 209; Riedenauer 127.
Schlammersdorf (Reichsritter). Von etwa 1700 bis 1778 waren die S. mit Weiler Klemmenhof und Sassanfahrt (Sassanfarth) Mitglied des Kantons Steigerwald des Ritterkreises Franken. Nach dem Verkauf der Güter gehörte Karl Ludwig Georg von S. ab 1781 dem Kanton als Personalist an. Seit dem späten 17. Jahrhundert waren die S. auch im Kanton Gebirg immatrikuliert. L.: Bechtolsheim 13, 18, 90; Riedenauer 127.
Schlat (reichsritterschaftliche Herrschaft). S. zählte zum Kanton Kocher und kam noch vor der Mediatisierung zur Hälfte an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Schleicher von Stötten (Reichsritter). Seit 1691 war Marx Albrecht S. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 213.
Schleiffraß, Schleifraß (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 382; Riedenauer 127.
Schleiß (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von der S. (von und zu S.) mit dem 1697 erworbenen Berghaupten zum Ort (Bezirk) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Genealogischer Kalender 1753, 531; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 66.
Schletten (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra, im frühen 18. Jahrhundert zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 382; Riedenauer 127; Rahrbach 219.
Schletz (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Schletzberg, Schrotzberg. L.: Pfeiffer 210; Riedenauer 127; Neumaier 152.
Schlitz (reichsritterschaftliche Herrschaft). Die reichsritterschaftliche Herrschaft S. nordwestlich Fuldas zählte zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Wolff 514; 1100 Jahre Schlitzer Geschichte, 1912; Schlitz genannt von Görtz, E. Gräfin v., Schlitz und das Schlitzer Land, 1936.
Schlitz genannt von Görtz (Herren, Reichsfreiherren, Reichsritter, Reichsgrafen). Schlitz im Nordosten des Vogelsberges erscheint anlässlich der Weihe der Kirche im Jahre 812. Nach Schlitz nannten sich die 1116 erstmals bezeugten ministerialischen Herren von S., die in Lehnsabhängigkeit von der Abtei Fulda um Schlitz eine Herrschaft aufbauten. Seit 1218 führten sie den Namen S., seit 1408 in einer Linie S. genannt von Görtz (Gerisrode?). Als Anhänger der Reformation (1563) lösten sie sich vor allem seit dem Dreißigjährigen Krieg aus der Landesherrschaft Fuldas, zu dessen Erbmarschällen sie 1490 erhoben worden waren. Nach 1612 setzten sie die Aufnahme ihrer Herrschaft (mit Bernshausen, Nieder-Stoll (Niederstoll), Ützhausen, Hutzdorf, Fraurombach, Queck, Rimbach, Sandlofs, Sassen, Wehnerts, Pfordt, Hartershausen, Hemmen, Üllershausen, Schlitz, Hallenburg, Wegfurth, Berngerod, Ober-Wegfurth (Oberwegfurth), Richthof, Unter-Schwarz (Unterschwarz), Unter-Wegfurth (Unterwegfurth) und Willofs) in den Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken und damit die Befreiung von der Landstandschaft Fuldas durch. 1677 wurden sie Reichsfreiherren, 1726 Reichsgrafen. 1804 erreichten sie nach dem Wegfall der Oberlehnsherrschaft Fuldas die Aufnahme in das wetterauische Reichsgrafenkollegium des Reichstags. Bei der Mediatisierung fiel ihr Gebiet (mit Schlitz, den Gerichten Hutzdorf, Pfordt, Bernshausen und der Herrschaft Wegfurth) 1806 an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen. L.: (Wolff 514;) Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 382f.; Pfeiffer 198; Winkelmann-Holzapfel 161; Riedenauer 127(; 1100 Jahre Schlitzer Geschichte, 1912; Schlitz genannt von Görtz, E., Gräfin v., Schlitz und das Schlitzer Land, 1936).
Schlüsselfelder von Kirchensittenbach (Reichsritter). Vielleicht zählten die S. mit dem Rittergut Nackendorf zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Bechtolsheim 13, 414; Riedenauer 127.
Schmid (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Schmid von Brandenstein, Brandenstein (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert rechneten die 1774 zu Freiherren erhobenen S. (Brandenstein) mit Orschweier (Orschwier) bei Mahlberg zum Kanton (Bezirk) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 65.
Schmidberg, Schmiedberg (Reichsritter). Von der Mitte des 17. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Von 1716 bis 1777 waren die S. wegen des 1694 erheirateten oberen Schlosses zu Talheim im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Riedenauer 127; Schulz 271; Neumaier 84.
Schmidt (Reichsritter). Im frühen 19. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 127.
Schmidt von Eisenberg (Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Schmidtburg zu Weiler (Freiherren, Reichsritter). Um 1790 waren die Freiherren von S. mit Teilen von Weiler Mitglied des Kantons Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 161.
Schmitz-Grollenburg (Reichsritter). Franz Edmund von S., hohenzollerischer und schwarzenbergischer Reichstagsgesandter, war von 1803 bis 1805 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben und des Kantons Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Hellstern 213.
Schneeberg (Reichsritter). Um 1550 zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 33; Riedenauer 127; Rahrbach 221; Neumaier 67.
Schnell von Rottenbach, Schmoll? (Reichsritter). Vielleicht zählten S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Schnodsenbach (reichsritterschaftlicher Ort). S. bei Scheinfeld zählte zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken und fiel später an Bayern. L.: Wolff 512.
Schönau (Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten die Freiherren von S. (von und zu S.) mit Wehr (Wöhr) und Zell zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Mit Saasenheim waren sie Mitglied des Ritterkreises Unterelsass. Sie erloschen in männlicher Linie 1847. L.: Hölzle, Beiwort 67; Ruch Anhang 78.
Schönbeck (Reichsritter). Im frühen 16. und frühen 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 127.
Schönberg, Schenburgk (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert (um 1550) zählten die S. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 127; Stetten 33.
Schönborn (Reichsritter, Freiherren, Grafen). Nach dem Ort S. bei Limburg an der unteren Lahn nannte sich ein 1284 erstmals sicher bezeugtes rheinisches, aus der Ministerialität aufgestiegenes Adelsgeschlecht. Seit dem späten Mittelalter gehörte es mit verschiedenen, bis zur ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit Ausnahme eines Zweiges aussterbenden Linien zur rheinischen Reichsritterschaft (Ritterkreis Rhein). Im 17. Jahrhundert verlagerte es seinen Schwerpunkt nach Franken. 1642 wurde Johann Philipp von Schönborn Bischof von Würzburg, 1647 Erzbischof von Mainz. Als Folge hiervon erlangte das Geschlecht für längere Zeit eine hervorgehobene Stellung. 1663 wurde es in den Freiherrenstand, 1701 in den Reichsgrafenstand erhoben. Wegen der 1671 erworbenen Herrschaft Reichelsberg gehörten die Grafen von S. zu den fränkischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. 1701/1704 erwarben sie die reichsständische Herrschaft Wiesentheid und damit eine zweite Stimme im fränkischen Reichsgrafenkollegium. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts waren die Grafen von S. in den Kantonen Odenwald, Steigerwald, Gebirg (ab Mitte des 18. Jahrhunderts) und Baunach (seit etwa 1790) immatrikuliert. Die im 18. Jahrhundert entstandene Linie Schönborn-Heusenstamm erlosch 1801. Von den Grafen von Schönborn-Wiesentheid zweigten sich 1801 und 1811 die Grafen von Schönborn-Buchheim in Österreich und die Grafen von S. in Böhmen ab. Um 1800 zählten sie mit Heusenstamm, Gravenbruch (Grafenbruch), Hausen, Obertshausen, Patershäuser Hof, Schloss S., Huckelheim, Bromelbergerhof, Dörnsteinbach, Großblankenbach, Großkahl, Großlaudenbach, Hauenstein, Hauhof, Kahler Glashütte (Kahler), Königshofen, Krombach, Langenborn, Mensengesäß, Oberschur, Oberwestern, Polsterhof, Schneppenbach, Unterschur, Waag, Wesemichshof (Wesemichshofen), Schöllkrippen und Michelbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Wegen Gaibach und Zeilitzheim waren sie im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Weiter waren sie mit der Hälfte von Dorn-Assenheim (Dornassenheim) Mitglied im Kanton Mittelrheinstrom und mit Badenheim im Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Michelbach fiel 1808 an Hessen-Darmstadt und Huckelheim, Oberwestern, Schöllkrippen, Großlaudenbach und Kahl an Aschaffenburg und damit später an Bayern. Die Herrschaften Wiesentheid und Reichelsberg kamen 1806/1810 durch Mediatisierung an Bayern. Der Ort S. gelangte 1479 über Katzenelnbogen an Hessen, 1803 an Nassau-Usingen (Nassau), 1866 an Preußen und 1946 an Rheinland-Pfalz. L.: Zeumer 554 II b 62, 9, 62, 10; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Winkelmann-Holzapfel 162; Bechtolsheim 22, 65f.; Riedenauer 127; Stetten 39, 187f.; Domarus, M., Würzburger Kirchenfürsten aus dem Hause Schönborn, 1951; Schröcker, A., Besitz und Politik des Hauses Schönborn vom 14. bis zum 18. Jahrhundert, (in) Mitteilungen des österreich. Staatsarchivs 26 (1973); Die Grafen von Schönborn, hg. v. Maué, H. u. a., 1989; Bott, K., Bibliographie zur Geschichte des Hauses Schönborn, 1991; Schraut, S., Das Haus Schönborn, 2004.
Schöner von Straubenhardt (Reichsritter). Die S. zählten bereits 1488 zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1614 waren sie Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 213.
Schönfeld, Schönfeldt (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra, zum Kanton Gebirg sowie zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Außerdem gehörten sie mit den Rittergütern Mühlen und Egelstal zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Seyler 383, Riedenauer 127; Hellstern 213.
Schönstätt (Reichsritter). Im frühen 17. Jahrhunderts zählten die S. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken und außerdem vielleicht zum Kanton Gebirg sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Riedenauer 127.
Schöntal (reichsunmittelbare Abtei, Reichsabtei). Nach der Mitte des 12. Jahrhunderts (1153?, vor 1157) gründete der fränkische Ritter Wolfram von Bebenburg auf seinem Gut Neusaß an der Jagst das Zisterzienserkloster Neusaß, das vor 1163 nach S. (Hoefelden) verlegt und dementsprechend umbenannt wurde. 1157 erhielt es die Bestätigung des Kaisers und 1176/1177 die des Papstes. 1418 erlangte es die Reichsunmittelbarkeit, wurde aber 1495 durch Übertragung der Vogtei seitens Königs Maximilian dem Erzstift Mainz unterstellt. 1671 erwarb S. die im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikulierte reichsritterschaftliche Herrschaft Aschhausen mit Teilen von Bieringen und Teilen von Sershof, gewann jedoch weder Reichsstandschaft noch Kreisstandschaft. Am Ende des 18. Jahrhunderts umfasste das unmittelbare Gebiet der Abtei 0,5 Quadratmeilen mit 300 Einwohnern. Sie hatte insgesamt noch folgende Güter: S., Aschhausen, Bieringen mit Weltersberg, Diebach, Oberkessach mit Hopfengarten und Weigental (Weigenthal), Westernhausen, halb Berlichingen, die Höfe Büschelhof, Eichelshof, Halberg, Halsberg, Muthof, Neuhof, Neusaß, Sershof, Schleierhof, Spitzenhof, den Propsteihof zu Mergentheim, den Schöntaler Hof in Heilbronn und über 4500 Morgen Land. Um 1800 zählte S. zum Kanton Odenwald. 1802/1803 kam es mit sieben Dörfern und etwa 3100 Einwohnern an Württemberg und wurde aufgehoben. 1951/1952 fiel S. über Württemberg an Baden-Württemberg. L.: Wolff 101, 493; Winkelmann-Holzapfel 162; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4; Riedenauer 129; Erzberger, M., Die Säkularisation in Württemberg von 1802-1810, 1902; Betzendörfer, W., Kloster Schöntal, 1937; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Die Kunstdenkmäler in Württemberg. Ehemaliges Oberamt Künzelsau, bearb. v. Himmelheber, G., 1962; Mellentin, E., Kloster Schöntal, 1964; 825 Jahre Kloster Schöntal, 1982; Eberl, I., Schöntal, LexMA 7 1995, 1539f.
Schorrenburg (Freiherren, Reichsritter). Um 1790 zählten die zwischen 1717 und 1731 aufgenommenen Freiherren von S. wegen Dörrmoschel mit Teschenmoschel (nördlich Kaiserslauterns) zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 161; Böhn, G., Inventar des Archivs der niederrheinischen Reichsritterschaft, 1971, 276.
Schott von Schottenstein (Freiherren, Reichsritter). Nach der Burg Schottenstein bei Staffelstein nannten sich die S. (Stein an der Itz). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten sie zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. Früh gehörten sie auch dem Kanton Rhön-Werra sowie vielleicht dem Kanton Gebirg an. Außerdem waren sie mit dem 1787 von den Hopffer (Hopfer) erworbenen Bläsiberg (Blasiberg) Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Schottenstein selbst war nach der Zerstörung der Burg durch Bamberg und Würzburg Ganerbendorf der Greiffenclau zu Vollrads (Greiffenclau), Lichtenstein, Hendrich und des Hochstifts Würzburg. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 65; Riedenauer 127; Rahrbach 222.
Schrautenbach, Schrautenbach genannt Weitolsheim, Weitolshausen genannt Schrautenbach, Weitelshausen genannt Schrautenbach (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 127; Stetten 33; Neumaier 78.
Schriebersdorf (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 384; Riedenauer 127.
Schrimpf von Berg, Schrimpff von Berg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S. (Berg genannt Schrimpf) zu den Kantonen Rhön-Werra, Gebirg, Steigerwald und Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 384; Riedenauer 122; Rahrbach 225.
Schrottenberg (Freiherren, Reichsritter). Vom späteren 17. Jahrhundert bis 1806 zählten die Freiherren von S. mit Untermelsendorf, Obermelsendorf und Bernroth, Treppendorf, Eckersbach und dem Rittergut Reichmannsdorf zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im späteren 17. Jahrhundert auch im Kanton Baunach immatrikuliert. L.: Stieber; Pfeiffer 199; Bechtolsheim 16, 196f.; Riedenauer 127; Rahrbach 227.
Schrozberg, Schrotzberg, Schletzberg (Reichsritter). Die seit 1249 nachweisbaren Herren von S. bei Schwäbisch Hall saßen zunächst vermutlich auf der Burg Leineck und dann bis 1521 auf S. Im 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl, vom 16. Jahrhundert bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. kam 1558/1609 an die Hohenlohe und von dort an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. S. Schrozberg (Herrschaft). L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Stetten 33; Riedenauer 127, Rahrbach 228; Neumaier 72.
Schuhmann (Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 127.
Schulers (Reichsritter). Die S. zählten mit der Burg Weltersburg zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein der Reichsritterschaft. L.: Winkelmann-Holzapfel 162, 177.
Schütz, Schüz (Freiherren, Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 384; Riedenauer 127.
Schütz von Eutingertal (Reichsritter). Von 1548 - mit dem Statthalter der Herrschaft Hohenberg Gall S. von und zu Eutingertal - bis 1623 waren die S. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 213.
Schütz von Hagenbach und Uttenreuth, Schütz zu Hagenbach und Uttenreut (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Schütz-Pflummern (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von S. mit dem 1739 erworbenen Hohenstein und dem 1726 erworbenen Winzerhausen zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Winzerhausen kam über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Hölzle, Beiwort 62.
Schutzbar genannt Milchling, Schutzbar genannt Burgmilchling (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert waren die S. Mitglied in den Kantonen Altmühl, Rhön-Werra und Steigerwald (?) des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert zählten sie zum Ritterkreis Rhein und nur zeitweise noch zum Kanton Rhön-Werra. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 127; Rahrbach 229.
Schwab (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Schwaben (Ritterkreis), schwäbischer Ritterkreis. Der zwischen 1541 und 1545 entstandene, 1560 mit einer Verfassung versehene Ritterkreis S. (schwäbischer Ritterkreis) war wie der Ritterkreis Franken (fränkischer Ritterkreis) und der Ritterkreis Rhein (rheinischer Ritterkreis) eine Untergliederung der Reichsritterschaft. Er setzte sich seit 1749 aus den fünf Kantonen Donau (Ehingen), Hegau bzw. Hegau-Bodensee-Allgäu (Radolfzell [Hegau], Wangen [Allgäu-Bodensee]), Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau (Tübingen), Kocher (Esslingen) und Kraichgau (Heilbronn) zusammen. Um 1790 umfasste der in Ehingen sitzende Ritterkreis etwa 670 Herrschaftsgebiete mit 160000 Einwohnern und rund 140 Ritterfamilien. 1805/1806 löste er sich auf. Art. 25 der Rheinbundakte setzte formell die Eingliederung der ritterschaftlichen Gebiete in die umgebenden Territorien fest. L.: Wolff 507.
Schwäbisch Hall (Reichsstadt). Das Gebiet von S. am Kocher war seit der mittleren Steinzeit besiedelt. Bereits die Kelten beuteten die dortige Salzquelle aus. 1037 wird der Ort erstmals erwähnt (Halle). Von den Grafen von Comburg (Komburg) kam er im 12. Jahrhundert (um 1116) erbweise an die Staufer, von denen ihm Friedrich I. Barbarossa Stadtrecht verlieh. Schon zu ihrer Zeit wurde S. eine der wichtigsten Münzprägestätten des Reiches (Heller um 1200 erstmals bezeugt). 1276 wurde die Stadt mit der Befreiung von auswärtigen Gerichten Reichsstadt. 1280 setzte sie ihre Selbständigkeit gegenüber den Schenken von Limpurg (Schüpf) durch. 1382 erwarb sie das Schultheißenamt. Die von ihr ausgehende Münze erlangte als Heller erhebliche Verbreitung. 1484 erhielt sie allgemein den seit 1191 aufkommenden Namen S. Im 14. bis 16. Jahrhundert erwarb sie ein verhältnismäßig großes, im 15. Jahrhundert mit einer Heeg umgebenes Herrschaftsgebiet (Kirchberg, Ilshofen, Teile von Künzelsau, Honhardt, Vellberg, 1541 Burg Limpurg. Seit dem 15. Jahrhundert rechnete sich S. zu dem schwäbischen Reichskreis (bzw. Schwaben). Von 1522 bis 1534 führte es die Reformation ein. Um 1800 zählte es zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1802/1803 kam S. mit 6 Quadratmeilen bzw. 330 Quadtratkilometer Gebiet und 21000 Einwohnern an Württemberg, das 1804 die Salzquellen verstaatlichte und 1812/1827 die Rechte der Siederfamilien gegen Rente abkaufte. In Württemberg wurde die Stadt Sitz eines Oberamts. 1934 wurde der Name S. amtlich eingeführt. 1951/1952 kam die Stadt mit Württemberg an Baden-Württemberg. L.: Wolff 213; Zeumer 552ff. III b 9; Wallner 686 SchwäbRK 24; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, II 78 (1450) F4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C4; Riedenauer 129; Schroeder 369ff.; Gmelin, J., Die Hällische Geschichte, 1896; Swiridoff, P., Schwäbisch Hall. Die Stadt. Das Spiel auf der Treppe, 1955; Wunder, G./Lenckner, G., Die Bürgerschaft der Reichsstadt Hall von 1395 bis 1600, 1956; Die Urkunden des Archivs der Reichsstadt Schwäbisch Hall, Bd. 1 (1156-1399), bearb. v. Pietsch, F., 1967; Der Kreis Schwäbisch Hall, hg. v. Biser, R., 1968, 2. A. 1976; Wunder, G., Probleme der Haller Geschichte, 1974; Wunder, G., Die Bürger von Hall, 1980; Studien zur Geschichte der Stadt Schwäbisch Hall, hg. v. hist. Verein für Württembergisch Franken, 1980; Döring, W., Die Mediatisierung der ehemaligen Reichsstadt Hall durch Württemberg 1802/03, 1982; Nordhoff-Behne, H., Gerichtsbarkeit und Strafrechtspflege in der Reichsstadt Schwäbisch Hall seit dem 15. Jahrhundert, 2. A. 1986; Hall in der Napoleonzeit, hg. v. Akermann, M. u. a., 1987; Dürr, R., Mägde in der Stadt, 1995; Lorenz, S., Schwäbisch Hall, LexMA 7 1995, 1605; Lau, T., Bürgerunruhen und Bürgerprozesse, 1999; Iländer, B., Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt Hall vom Ende des Dreißigjährigen Krieges bis zum Ende der Reichsstadtzeit (1648-1806), Diss. jur. Tübingen 2000.
Schwaigern (reichsritterschaftliche Herrschaft) (Schweigern). S. bei Heilbronn erscheint erstmals 766 (Suegerheim, zu ahd. sweiga Viehhof). Neben Lorsch hatten Odenheim, Worms und das Ritterstift Wimpfen Güter in S. Die Herrschaft S. wurde 1302 von den ursprünglich staufisch-ministerialischen Reichsgrafen von Neipperg erworben. Sie zählte zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. 1806 kam S. an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 511; Schwaigern, 1994.
Schwalbach (Ganerben, Reichsritter). Die aus S. im Taunus stammende Familie war von 1463 bis nach 1516 an der Ganerbschaft Schornsheim beteiligt. Im 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Carben (Karben). L.: Zimmermann 78; Stetten 33; Riedenauer 127; Neumaier 78, 80, 83, 126, 147, 156, 166.
Schwarzach (Reichsritter). Von 1747 bis 1770 waren die S. wegen des 1746 erworbenen, beim Erlöschen an die Beroldingen vererbten Rittergutes Horn im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 271.
Schwarzenberg (Grafschaft, Fürsten). Seit 1155 ist das edelfreie fränkische Geschlecht der Saunsheim/Seinsheim nachweisbar. Es erwarb 1405/1421 durch Erkinger von Seinsheim zu Stephansberg von den Castell die Burg und Herrschaft S. bei Scheinfeld am Steigerwald und benannte sich seitdem nach dieser. 1428 wurden Burg und Herrschaft durch Auftragung Reichslehen. 1429 wurde das Geschlecht in den Freiherrenstand, 1566 bzw. 1599 (Stephansberger Linie) in den Grafenstand und 1670 in den Fürstenstand (1696 Sitz und Stimme auf der Fürstenbank des schwäbischen Reichskreises) erhoben. 1511 musste es die Burg und die Herrschaft den Markgrafen von Ansbach (Brandenburg-Ansbach) zu Lehen auftragen, behielt aber dessenungeachtet seine Reichsstandschaft bei. 1524 führte es die Reformation ein, die aber 1623 durch die Gegenreformation wieder beseitigt wurde. Die Familie zerfiel seit 1437 in zahlreiche Linien (u. a. Hohenlandsberg bis 1646, Stephansberg). Durch Erwerb von Gütern in Franken (1662/1664 reichsunmittelbare Herrschaft Erlach, zweite Stimme im fränkischen Reichsgrafenkollegium), Südböhmen (1660 Wittingau als Erbschaft der von Eggenberg, Krumau 1719 [1723 Herzogtum]), in der Obersteiermark (1617 durch Heirat Murau), in Krain, in den Niederlanden, in Westfalen (1550 Gimborn, 1621 Neustadt, beide bildeten eine reichsunmittelbare, 1782 an Wallmoden verkaufte Herrschaft, Stimme im westfälischen Reichsgrafenkollegium), der Grafschaft Sulz (1687), der Landgrafschaft Klettgau (1687 Stimme im schwäbischen Reichskreis, jedoch nicht im Reichsfürstenrat, 1689 gefürstete Landgrafschaft), der am Ende des 18. Jahrhunderts zum schwäbischen Reichskreis zählenden Herrschaften Illereichen (1788) und Kellmünz (1789) am Mittellauf der Iller sowie der Hoheitsrechte in der Landgrafschaft Stühlingen und der Herrschaft Lichteneck im Breisgau stieg sie zu den führenden Familien des Reiches auf. 1654 erreichte das Haus für seine fränkischen Güter die Exemtion von allen Landgerichten. Am Ende des 18. Jahrhunderts zählte der Fürst von S. wegen der Herrschaft Seinsheim oder der gefürsteten Grafschaft S. zu den fränkischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. Mit Burggrub, Unterlaimbach, Appenfelden, Schnodsenbach und Burgambach mit Zeisenbronn war er im Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken (frühes 16. Jahrhundert, ab 1785) immatrikuliert, mit Ermetzhofen im Kanton Altmühl (16. Jahrhundert, frühes 19. Jahrhundert) und mit Teilen von Bullenheim und Gnötzheim im Kanton Odenwald (spätes 17. Jahrhundert, frühes 19. Jahrhundert). Die oberschwäbischen Güter, insgesamt 10 Quadratmeilen Gebiet, fielen 1806 an Baden (1812 Verkauf an Baden), die fränkischen Güter an Bayern. Als Rest der früheren Herrschaft blieben in Scheinfeld, Seehaus und Marktbreit bis 1848 standesherrliche schwarzenbergische Gerichte unter Staatsaufsicht Bayerns bestehen. Die Güter in Böhmen, die ursprünglich 600000 Hektar und 230000 Einwohner umfassten, wurden nach 1918 durch die Bodenreform verringert und gingen 1945 an die Tschechoslowakei und damit 1993 an Tschechien. L.: Wolff 116; Zeumer 553 II b 56, 61,7, 554 II b 62, 7; Wallner 692 FränkRK 13; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F4, III 22 (1648) E4, III 38 (1789) D3; Klein 157; Winkelmann-Holzapfel 162; Bechtolsheim 65, 197; Riedenauer 127; Fugger, E., Die Seinsheims und ihre Zeit, 1893; Schwarzenberg, K. zu, Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, 1963.
Schwegerer, Schweigerer (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 212; Riedenauer 127.
Schweiz (Land). Nach der Aufteilung des karolingischen Reiches gehörte das Gebiet der späteren S. im westlichen Teil zu Burgund, im östlichen Teil zum deutschen Reich. 1032/1033 kam das Königreich Burgund zum Reich. 1127 traten die Herzöge von Zähringen, die während des Investiturstreites Zürich als Reichslehen gewonnen hatten, als Rektoren von Burgund die Nachfolge der ausgestorbenen Grafen von Burgund an. Bei ihrem Aussterben 1218 zerfiel ihr Herrschaftsgebiet in teilweise reichsunmittelbare Teilherrschaften. 1231 kaufte König Heinrich (VII.) zur Sicherung des Gotthardpasses den Grafen von Habsburg, die über die Grafen von Kiburg (Kyburg) das Erbe der Herzöge von Zähringen erlangt hatten, die Leute von Uri ab und versprach ihnen ewige Reichsunmittelbarkeit. 1240 erlangten die Leute von Schwyz ein ähnliches Privileg von Kaiser Friedrich II., konnten sich aber gegen Habsburg nicht durchsetzen. Am Anfang des Monats August 1291 schlossen sich wenige Tage nach dem Tod Rudolfs von Habsburg die drei im ehemaligen Herzogtum Schwaben gelegenen Landschaften (Waldstätte) Uri mit Altdorf, Schwyz mit Schwyz und Unterwalden (Nidwalden mit Stans und Obwalden mit Sarnen) in einem ewigen Bündnis gegen die Grafen von Habsburg und jede andere herrschaftliche Einmischung zusammen. König Heinrich VII. dehnte am 3. 6. 1309 die Reichsunmittelbarkeit auf Unterwalden aus. Das Gebiet der drei Bündnispartner wurde ein einem Reichsvogt unterstellter Gerichtsbezirk. Als die Herzöge von Österreich aus dem Hause Habsburg auf Grund eines Überfalles von Schwyz auf Kloster Einsiedeln gegen die Schwyzer militärisch vorgingen, wurden sie am 15. 11. 1315 bei Morgarten besiegt. Als Eidgenossen bekräftigten Schwyz, Uri und Unterwalden (Waldstätte), auf die bald auch der Name der Schwyzer (Switenses, Swicenses, Anfang 14. Jahrhundert Sweizer) allgemein überging, daraufhin ihren Bund. 1318 begaben sich die Herzöge ihrer gräflichen Rechte. Bald verlor der Reichsvogt seine Bedeutung. 1332 schloss sich Luzern dem Bund an, 1351 die freie Reichsstadt Zürich, 1352 Glarus und Zug, 1353 das 1218 Reichsstadt gewordene Bern (achtörtiger Bund, Eidgenossenschaft der acht alten Orte, Bezeichnung als Orte seit 1426). 1386 und 1388 wurde Habsburg bei Sempach und Näfels erneut geschlagen. 1411 schloss sich Appenzell, das der Herrschaft Sankt Gallens entkommen wollte, an, 1415 wurde der restliche Aargau als Untertanenland einverleibt. Im Süden griff Uri nach dem Wallis, dem Urserental und dem Tessin aus. 1450 wurde nach einer durch den Streit um Toggenburg ausgelösten Entfremdung Zürich zurückgewonnen, 1460 dem habsburgischen Erzherzog von Tirol der Thurgau entrissen. 1481 wurden Freiburg und Solothurn aufgenommen, womit die Eidgenossenschaft erstmals über den deutschsprachigen Raum hinausgriff. 1495 lehnten die Eidgenossen Beschlüsse des Reichstags, die sie mit der Einführung des gemeinen Pfennigs und des Reichskammergerichts an das Reich binden wollten, ab. 1499 lösten sie sich tatsächlich vom Reich. 1501 zwangen sie Basel und Schaffhausen zum Eintritt. 1513 wurde Appenzell als 13. Ort aufgenommen. 1512/1526 wurde ein Teil der Lombardei (Tessin, Veltlin), 1563 von Bern das Waadtland gewonnen. Die durch die Reformation (Zwingli, Calvin) drohende Spaltung konnte verhindert werden, doch wurde die S. konfessionell gespalten, wobei sieben Orte katholisch blieben. 1648 schied die Eidgenossenschaft mit 13 Orten und 10 zugewandten Orten (Reichsabtei und Stadt Sankt Gallen, Biel, Rottweil, Mülhausen, Genf, Neuenburg, Hochstift Basel [1579], Wallis, Graubünden) aus dem Reich aus, dem seitdem aus dem betreffenden Gebiet nur noch der Reichsabt von Sankt Gallen und der Bischof von Basel angehörten. Die einzelnen Orte entwickelten bis zum 17. Jahrhundert überwiegend eine aristokratische Verfassung und verwalteten ihre Landgebiete wie die ihnen gemeinsam gehörenden Gebiete in deutlicher Abhängigkeit. 1798 griff auf Ruf der Anhänger der revolutionären Ideen Frankreich ein und errichtete die Helvetische Republik. Seitdem heißen die Orte Kantone. Mülhausen, das Hochstift Basel, Biel, Neuenburg und Genf kamen zu Frankreich, das Veltlin zur Zisalpinischen Republik. Auf Grund eines Aufstands gab Napoleon am 19. 2. 1803 eine neue Verfassung für die 13 alten und 6 neuen Kantone (Sankt Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und Waadt). Wallis wurde verselbständigt und 1810 Frankreich einverleibt, Neuenburg von 1806 bis 1813 ein Fürstentum des französischen Marschalls Berthier. 1814 kamen die von Frankreich entrissenen Gebiete mit Ausnahme Veltlins zurück. Das Hochstift Basel fiel an Bern. Genf, Wallis und Neuenburg vermehrten die Zahl der Kantone auf 22. 1815 wurde die dauernde Neutralität des am 7. 8. 1815 errichteten lockeren Staatenbundes anerkannt. Die Verfassung vom 12. 9. 1848 machte die S. zu einem Bundesstaat. Die Verfassung vom 29. 5. 1874 verstärkte die Bundesgewalt. 1978 spaltete sich von Bern der Kanton Jura ab, so dass seitdem insgesamt 26 Kantone und Halbkantone bestehen. Da die Halbkantone bei dem für Verfassungsabstimmungen erforderlichen sog. Ständemehr (Mehrheit der Ständestimmen) nur eine halbe Stimme haben, setzt sich die S. verfassungsrechtlich aus 23 Ständen zusammen. Zum 1. 1. 2000 wurde die Verfassung überarbeitet (z. B. Streikrecht, Sozialziele, Recht des Kindes). L.: Wolff 517; Haselier, G., Die Oberrheinlande, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 5, 278; Dierauer, J., Geschichte der schweizerischen Eidgenossenschaft, Bd. 1ff. 4. A. 1912ff.; Heusler, A., Schweizerische Verfassungsgeschichte, Basel 1920; Gagliardi, E., Geschichte der Schweiz, Bd. 1ff. 3. A. 1938; Historisch-biographisches Lexikon der Schweiz, hg. v. Türler, H. u. a., Bd. 1-8 1921ff.; Gasser, A., Die territoriale Entwicklung der Schweizer Eidgenossenschaft 1291-1797, 1932; Quellenwerk zur Entstehung der Schweizer Eidgenossenschaft, Abt. 1ff. 1933ff.; Näf, W., Die Eidgenossenschaft und das Reich, 1940; Mayer, T., Die Entstehung der Schweizer Eidgenossenschaft und die deutsche Geschichte, DA 6 (1943); Blumer, W., Bibliographie der Gesamtkarten der Schweiz von Anfang bis 1802, hg. v. d. Schweizerischen Landesbibliothek Bern, 1957; Historischer Atlas der Schweiz, hg. v. Ammann, H./Schib, K., 2. A. 1958; Pfister, R., Kirchengeschichte der Schweiz, 1964; Handbuch der Schweizer Geschichte, Bd. 1f. 1971f.; Meyer, B., Die Bildung der Eidgenossenschaft im 14. Jahrhundert, 1972; Bohnenblust, E., Geschichte der Schweiz, 1974; Ruffieux, R., La Suisse de l’entre-deux-guerres, e 1974; Im Hof, U., Geschichte der Schweiz, 5. A. 1991, 7. A. 2001, 8. A: 2007; Peyer, H. C., Verfassungsgeschichte der alten Schweiz, Zürich 1978, Neudruck 1980; Braun, R., Das ausgehende Ancien Régime in der Schweiz, 1984; Schuler-Adler, H., Reichsprivilegien und Reichsdienste der eidgenössischen Orte unter König Sigmund 1410-1437, 1985; Mattmüller, M., Bevölkerungsgeschichte der Schweiz, Bd. 1f 1987; Furrer, N., Glossarium Helvetiae Historicum, Ortsnamen 1991; Greyerz, H. v. u. a., Geschichte der Schweiz, 1991; Schweizer Lexikon, Bd. 1ff. 1991ff.; Handbuch der historischen Stätten der Schweiz, hg. v. Reinhardt, V., 1996; Böning, H., Der Traum von Freiheit und Gleichheit, 1998; Kästli, T., Die Schweiz, 1998; Historisches Lexikon der Schweiz, hg. v. d. Stiftung Historisches Lexikon der Schweiz, Bd. 1ff. 2002ff.
Schwendi (Herrschaft). S. bei Biberach war Sitz der um 1128 erstmals genannten Herren von S. Durch Heirat kam die zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben steuernde Herrschaft nach Aussterben der S. im Mannesstamm 1689/1700 an die Grafen von Oettingen-Spielberg. Über Württemberg gelangte S. 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 508; Hölzle, Beiwort 51; (Stetten 32;) Hammer, M., Schwendi, 1969.
Schwenningen (reichsritterschaftliche Herrschaft). S. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Ellwangen und damit 1802/1803 an Württemberg bzw. 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Schweppenhausen (reichsritterschaftliche Herrschaft). Die aus mehreren Dörfern bestehende Herrschaft S. nördlich von Bad Kreuznach zählte zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Über die Rheinprovinz Preußens kam S. 1946 an Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 516.
Schwyz (Gebiet, freie Leute?, Kanton). Das 972 erstmals als Suittes bezeichnete Gebiet zwischen Vierwaldstätter See, Zuger See und Zürichsee unterstand dem Kloster Einsiedeln und der Reichsvogtei Zürich. Die freien Bewohner erlangten aber unter der landgräflichen Gewalt der 1173 den Grafen von Lenzburg in der Reichsvogtei folgenden Grafen von Habsburg (Laufenburg) 1240 durch Kaiser Friedrich II. in Parallele zu den Leuten von Uri Freiheitsrechte, aus denen sie die Reichsunmittelbarkeit ableiteten, die von Habsburg stets bestritten wurde. 1273 fiel S. an König Rudolf von Habsburg. Nach dessen Tode 1291 schloss die Landsgemeinde ein ewiges Bündnis mit Uri und Unterwalden. Durch den Sieg bei Morgarten gewannen diese drei Landsgemeinden politische Selbständigkeit. Im 14. und 15. Jahrhundert dehnte S. seinen Herrschaftsbereich aus (Untermarch 1386, Einsiedeln 1394/1424, Küssnacht 1402, Mittelmarch 1405, Pfäffikon und Wollerau 1440, gemeinsam mit Glarus 1436 Uznach und Gaster). Von 1798 bis 1803 gehörte es zum Kanton Waldstätte der Helvetischen Republik, wurde dann aber wieder hergestellt. 1817 erlangte es Gersau. 1831 erhielt es eine Verfassung, die 1876 und 1898 modernisiert wurde. L.: Wolff 522; Großer Historischer Weltatlas II 72 b (bis 1797) F2; Fassbind-Rigert, T., Geschichte des Kantons Schwyz, Bd. 1ff. 1832ff.; Castell, A., Geschichte des Landes Schwyz, 1954; Walder, U., Brevier Schwyz, 1987; Schwyz – Portrait eines Kantons, 1991; Wiger, J., Schwyz, LexMA 7 1995, 1651f. ; Adler, B., Die Entstehung der direkten Demokratie, 2006.
Seck (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Riedenauer 127.
Seckendorff (Herren, Reichsritter, Freiherren). Bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts lässt sich die in Franken begüterte Familie zurückverfolgen. Sie teilte sich früh in die Zweige Aberdar, Gutend (Gudent) und Rinhofen. Von etwa 1402 bis um das Jahr 1800 gehörten die S. mit Teilen der Herrschaft Erkenbrechtshausen, neun Zehnteln Gröningen, Schainbach, Teilen von Burleswagen (Burleswangen), Teilen von Satteldorf, Elpershofen, Heinkenbusch (Hinkenbusch) und Oßhalden (Osthalten) zu den bedeutenden fränkischen Rittern bzw. zum Kanton Odenwald (18. Jahrhundert) des Ritterkreises Franken. Mit Teilen von Hüttenheim, den Rittergütern Sugenheim, Weingartsgreuth und Rockenbach waren sie außerdem noch im Kanton Steigerwald (16. bis 19. Jahrhundert) immatrikuliert. Mit Teilen der Herrschaft Obernzenn (Oberzenn), Unternzenn (Unterzenn) und Empel waren sie Mitglied im Kanton Altmühl. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten sie auch noch dem Kanton Baunach (ab etwa 1760) an. Weitere ritterschaftliche Güter waren Oberaltenbernheim, Unteraltenbernheim, Egenhausen, Trautskirchen, Urphetshofen (Urphetshof) und Ermetzhofen. Vielfach standen sie im Dienst der Hohenzollern, an die sie auch Güter abgaben. 1530 führten sie die Reformation ein. 1706 wurde die Linie Aberdar in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Ihre Güter im Kanton Odenwald fielen außer Gröningen, Schainbach und Burleswagen (Burleswangen) 1808 an Bayern. L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 540, 541; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 55, 57; Winkelmann-Holzapfel 163; Pfeiffer 196, 197, 198, 212; Bechtolsheim 12, 18, 63; Stetten 11, 22, 37, 183; Riedenauer 127;Neumaier 83, 102, 160, 191, 192, 194, 199, 239; Meyer, J., Die Seckendorffer, 1907; Richter, G., Die Seckendorff, Bd. 1ff. 1987ff.
Seefried (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren von S. zählten mit Teilen der 1697 erworbenen Herrschaft Buttenheim zum Kanton Gebirg (ab etwa 1770) des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie seit etwa 1760 im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Seit etwa 1750 waren sie mit dem Rittergut „4 Untertanen zu Birkach“ Mitglied des Kantons Steigerwald. Wilhelm Heinrich von S. gehörte ab etwa 1737, Wilhelm Christian Friedrich von S. ab 1766 dem Kanton als Personalist an. L.: Seyler 384; Hölzle, Beiwort 55; Winkelmann-Holzapfel 163; Riedenauer 127; Bechtolsheim 16, 89f., 197f.
Segnitz (Reichsritter). Im frühen 19. Jahrhundert waren die S. im Kanton Baunach des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Riedenauer 127.
Seibold von Horkheim, Seybold von Horkheim (Reichsritter). Von 1634 bis 1673 waren die S. wegen des 1622 erworbenen Horkheim im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Über Württemberg kam Horkheim 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Schulz 271.
Seibolstorff (Reichsritter). Um 1550 zählten die S. vielleicht zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 22.
Seiboth, Seyboth (Reichsritter). Die S. zählten im frühen 18. Jahrhundert zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Seinsheim, Saunsheim (Herrschaft, Freiherren, Grafen). S. bei Kitzingen wird 1155 (Sovensheim) erstmals erwähnt. Es war Sitz der seit 1172 bezeugten ministerialischen, westlich Ochsenfurts begüterten Herren von S., die von den Hochstiften Bamberg und Würzburg Lehen hielten und den Herren von Hohenlohe sowie den Grafen von Castell dienten. 1420 erwarb Erkinger von S. die Burg Schwarzenberg bei Scheinfeld, trug sie 1428 dem Reich zu Lehen auf und wurde 1429 in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Ein Zweig sind die späteren Fürsten zu Schwarzenberg, denen Freiherr Ludwig von S. die Güter 1655 überlassen hatte, nachdem die 1573 gekaufte, innerhalb Bayerns landsässige Herrschaft Sünching an der Großen Laaber neuer Stammsitz geworden war. Die S. gehörten im frühen 16. Jahrhundert mit Seehaus, Hohenkottenheim, Erlach, Schwarzenberg, Hohenlandsberg, Gnötzheim und Marktbreit dem Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken an. Weiter waren sie im 18. Jahrhundert zeitweise in den Kantonen Odenwald und Gebirg immatrikuliert. Sie zählten seit 1590 zur Grafenbank des fränkischen Reichskreises und seit 1598 zum fränkischen Reichsgrafenkollegium, doch gingen diese Rechte bis 1655 durch Verkauf an die Schwarzenberg über. Ohne Reichsstandschaft wurden die Freiherren von S. 1705 in den Reichsgrafenstand erhoben. Um 1800 umfasste die Herrschaft S. ein Gebiet von 3 Quadratmeilen (Verwalterämter Wässerndorf und Gnötzheim und Vogtamt Hüttenheim). 1912 starb die Familie aus. S. Bayern. L.: Stieber; Wolff 125; Zeumer 554 II b 62, 7; Wallner 693 FränkRK 20; Pfeiffer 198, 213; Bechtolsheim 2, 14; Riedenauer 127; Neumaier 48, 51, 54, 69, 96, 98, 100, 102, 107, 160, 192, 194, 195, 199, 202; Fugger, E. v., Die Seinsheims und ihre Zeit, 1893; Schwarzenberg, K. Fürst zu, Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, 1963; Wendehorst, A., Seinsheim, LexMA 7 1995, 1721; Rahrbach 237.
Selbitz (Reichsritter). Im 16. und frühen 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Baunach sowie zeitweise zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 213; Riedenauer 127; Rahrbach 239.
Senft von Suhlburg (Reichsritter), Senft von Sulburg. Vom frühen 16. Jahrhundert bis zu ihrem Aussterben 1803 zählten die S. mit dem 1802 an den Fürsten von Hohenlohe gefallenen Suhlburg mit Untermünkheim und Enslingen zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Mit dem 1524 erworbenen Matzenbach waren sie Mitglied des Kantons Kocher des Ritterkreises Schwaben. 1808 fielen diese Güter an Württemberg. L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 57, 62; Winkelmann-Holzapfel 163; Kollmer 365, 372; Pfeiffer 210; Stetten 33, 37, 185; Riedenauer 127; Schulz 271; Neumaier 149f.; .
Senftenberg (Reichsritter). Um 1801 zählten S. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 127.
Sengelau (Reichsritter). Vielleicht zählten die S. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 127.
Senger, Senger auf Diespeck (Reichsritter). Wegen Diespeck zählten die S. von der Mitte des 17. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie um 1750 im Kanton Odenwald immatrikuliert. Im 18. Jahrhundert zählten die S. (zu Rickelshausen) wegen Rickelshausen zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Ruch 71 Anm. 1; Riedenauer 127.
Sicherer (Reichsritter). Die S. zählten am Ende des 18. Jahrhunderts zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Sickingen (Herren, Reichsritter). Nach S. bei Karlsruhe nannten sich Herren von S. Von ihnen trat besonders der Reichsritter Franz von S. (1481-1523) hervor, der durch Fehden und Kriegszüge ansehnliche Güter am Mittelrhein erwarb und die Hoffnung der Reichsritterschaft auf eine eigenständige Stellung im Reich neben Reichsfürsten und Reichsstädten verkörperte. Seine wichtigsten Burgen waren Landstuhl und Ebernburg. Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, im 18. Jahrhundert mit S. zum Kanton Kraichgau, zum Kanton Rhön-Werra, mit Sauerburg, Hof Oders (Aders) und Sauerthal (Sauertal) zum Kanton Mittelrheinstrom, mit Köngernheim zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein und (die Sickingen-Schallodenbach) mit Schallodenbach, Heimkirchen, Schneckenhausen und Wörsbach zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein sowie mit einem Viertel von Obenheim zum Ritterkreis Unterelsass. S. selbst kam 1368 an die Pfalz (Kurpfalz), 1806 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Stieber; Seyler 384; Hölzle, Beiwort 63; Zimmermann 78; Winkelmann-Holzapfel 163; Stetten 23; Riedenauer 127; Neumaier 150; Langbrandtner, H., Die sickingische Herrschaft Landstuhl, 1991.
Sickingen-Schallodenbach (Freiherren, Reichsritter). Um 1790 waren die Freiherren von S. mit Schallodenbach, Heimkirchen, Schneckenhausen und Wörsbach Mitglied des Kantons Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. S. Sickingen. L.: Winkelmann-Holzapfel 163.
Siegenstein (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von und zu Siegenstein zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. L.: Genealogischer Kalender 1753, 530.
Sigelmann von Delsberg (Reichsritter). Von 1603 bis etwa 1628 war Melchior S. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 213.
Singer von Mossau, Sünger von Moßau (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Seyler 387; Riedenauer 127.
Soden (Freiherren, Grafen, Reichsritter). Im späten 18. Jahrhundert zählten die Freiherren und seit 1790 Grafen von S. mit dem von den Freiherren von Ellrichshausen erworbenen Neidenfels zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Wegen Neustädtles und Teilen von Eichenhausen waren sie im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert und mit den Rittergütern Sassanfahrt (Sassanfarth), Köttmannsdorf und Schlammersdorf im Kanton Steigerwald. Außerdem gehörten sie den Kantonen Gebirg und Altmühl an. L.: Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 163; Bechtolsheim 16, 198f.; Riedenauer 127; Stetten 37.
Solms (Herren, Grafen). 1129 wird anlässlich der Stiftung des Klosters Schiffenberg durch die Gräfin von Gleiberg das edelfreie, im Lahngau beiderseits der mittleren Lahn begüterte Geschlecht der Herren von S. (Sulmese) mit Sitz in Solms-Oberdorf, dann in Burgsolms (1160) westlich Wetzlars erstmals erwähnt. Es erlangte vermutlich über die Herren von Merenberg, Grafen von Gleiberg und Grafen von Luxemburg Güter der Konradiner. Seit 1226 erscheinen Grafen von S., die Güter an der Lahn und in Oberhessen hatten, sich aber nur in schweren Auseinandersetzungen mit den Landgrafen von Hessen behaupten konnten. Um 1250/1260 spalteten sich die Grafen in die Linien Solms-Burgsolms (bis 1415), Solms-Königsberg (bzw. Hohensolms, bis 1363, Güter an Hessen) und das verbleibende Solms-Braunfels. 1417/1418/1420 erlangten die Grafen das von den Herren von Hagen bzw. Arnsburg bzw. Münzenberg gekommene Erbe der Herren von Falkenstein (zwei Drittel, ein Drittel an Eppstein) in der Wetterau (Münzenberg, Lich, Wölfersheim, Södel, Hungen, Laubach, Butzbach), konnten es aber nicht mit den Stammgütern vereinigen. Von Solms-Braunfels leiteten sich 1420/1436 die beiden Hauptlinien Solms-Braunfels und Solms-Lich ab, von denen Solms-Lich seit 1461 bedeutender wurde. Solms-Braunfels zerfiel 1602 in Solms-Braunfels, Solms-Greifenstein (mit Wölfersheim) und Solms-Hungen. Davon erloschen Solms-Braunfels, das 1471 die kaiserliche Befreiung von fremder Gerichtsbarkeit und 1495 das Bergregal gewann, 1693 (an Solms-Greifenstein) und Solms-Hungen 1678 (an Solms-Greifenstein und Solms-Braunfels). Solms-Greifenstein nannte sich Solms-Braunfels und wurde 1742 Reichsfürstentum. Seine Ämter Greifenstein und Braunfels kamen 1806 an Nassau, 1815 an Preußen und 1945 an Hessen, seine Ämter Hungen, Gambach und Wölfersheim, Anteile an Grüningen, Münzenberg und Trais-Münzenberg fielen 1806 an Hessen-Darmstadt. Solms-Lich teilte sich in Solms-Lich und Solms-Laubach. Hiervon spaltete sich Solms-Lich, das 1461 durch Heirat Güter Kronbergs aus der Falkensteiner Erbschaft (Rödelheim, Assenheim, Niederursel) erbte sowie 1479 Nieder-Weisel (Niederweisel) erlangte, 1494 die kaiserliche Befreiung von fremder Gerichtsbarkeit, 1507 das Bergregal und seit 1537 Herrschaften im obersächsischen Reichskreis (1537 Sonnewalde in der Niederlausitz, 1544 Pouch bei Bitterfeld an der Mulde, 1596 Baruth in Brandenburg südöstlich von Berlin sowie 1602 Wildenfels in Sachsen südöstlich von Zwickau) gewann, 1628 aber Königsberg verlor, in das 1718 erloschene Solms-Lich und in Solms-Hohensolms, das sich nach 1718 Solms-Lich-Hohensolms (Solms-Lich und Hohensolms) nannte. Seit 1792 war es Reichsfürstentum (Solms-Hohensolms-Lich). Seine Ämter Lich und Nieder-Weisel (Niederweisel) kamen 1806 an Hessen-Darmstadt, sein Amt Hohensolms 1806 an Nassau, 1815 an Preußen und 1945 an Hessen. Solms-Laubach teilte sich 1561 in Solms-Sonnewalde (bis 1615) und Solms-Laubach. Dieses zerfiel 1607 in Solms-Rödelheim mit Assenheim (bis 1640), Solms-Laubach (bis 1676), Solms-Sonnewalde (mit Sonnewalde, Groß Leipe (Großleipa) und Schköna) und Solms-Baruth. Solms-Baruth spaltete sich in Solms-Baruth, Solms-Rödelheim und Solms-Laubach. Solms-Rödelheim zerfiel in Solms-Rödelheim (bis 1722) und Solms-Assenheim, dessen Ämter Rödelheim und Nieder-Wöllstadt (Niederwöllstadt) mit einem Anteil an Assenheim 1806 an Hessen-Darmstadt kamen. Solms-Laubach fiel mit Laubach, Utphe und Anteilen an Münzenberg und Trais-Münzenberg 1806 an Hessen-Darmstadt und durch Solms-Wildenfels (Solms-Sachsenfeld, Solms-Baruth, Solms-Wildenfels) mit Engelthal (Engeltal) und der Abtei Arnsburg 1806 ebenfalls an Hessen-Darmstadt. Am 4. 4. 1571 war als Gesetz für alle solmischen Lande die Gerichtsordnung und Landordnung der Grafschaft S. und Herrschaften Münzenberg, Wildenfels und Sonnewalde erlassen worden. Durch § 16 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 hatten die Fürsten und Grafen zu S., die im frühen 18. Jahrhundert auch Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken gewesen waren, für die Herrschaften Rohrbach, Scharfenstein und Hirschfeld sowie für ihre Ansprüche auf die Abtei Arnsburg und das Amt Cleeberg/Kleeberg die Abteien Arnsburg und Altenberg (Altenburg) erhalten. L.: Deren Graveschafften Solms unnd Herrschaft Mintzenberg Gerichtsordnung, 1571; Wolff 273; Zeumer 552ff. II b 60, 4-8; Wallner 696f. OberrheinRK 19, 30, 37, 38; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E3, III 22 (1648) D3, III 38 (1789) B3; Riedenauer 129; Neumaier 47, 99; Solms-Laubach, R. Graf zu, Geschichte des Grafen- und Fürstenhauses Solms, 1865; Uhlhorn, F., Geschichte der Grafen von Solms im Mittelalter, 1931; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961; Demandt, K., Geschichte des Landes Hessen, 2. A. 1972, Neudruck 1980, 505; Rupp, J., Kleine Geschichte des Solmser Landes, 1985; Battenberg, F., Solmser Urkunden, Bd. 5 1986; Schwind, F., Solms, LexMA 7 1995, 2036.
Solothurn (Reichsstadt, Kanton). An der Stelle einer bisher archäologisch nicht erwiesenen keltischen Siedlung errichteten die Römer das keltisch bezeichnete Kastell Salodurum. Das danach im Osten von Alemannen und im Westen von Burgundern besetzte Gebiet kam 888 an das Königreich Burgund und 1032 mit diesem an das Reich. Seit 1127 unterstand es der Vogtei der Herzöge von Zähringen und wurde nach deren Aussterben 1218 Reichsstadt. Von 1295 an verbündete diese sich mit Bern und erwarb seit 1389 Gebiete im Aaretal und im Jura (Herrschaften Buchegg 1391, Falkenstein 1402/1420, Olten 1426, Gösgen [Obergösgen, Niedergösgen] 1458), nachdem sie von Kaiser Ludwig dem Bayern 1344 das Stadtschultheißenwahlrecht und die Verfügung über Münze und Zoll sowie von Kaiser Karl IV. 1360 das Stadtschultheißenamt und 1365 die Hochgerichtsbarkeit erworben hatte. 1481 wurde S. in die Eidgenossenschaft der Schweiz aufgenommen, nachdem es 1353 durch den Eintritt Berns in die Eidgenossenschaft bereits zugewandter Ort geworden war. 1803 wurde das stets katholisch und aristokratisch-oligarchisch gesinnte, territorial zerrissene S. Kanton der Schweiz (791 Quadratkilometer). Verfassungsänderungen erfolgten 1814, 1830, 1856, 1875 und 1887. L.: Wolff 525f.; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) D2; Meyer, K., Solothurnische Verfassungszustände zur Zeit des Patriziates, 1921; Amiet, B., Die solothurnische Territorialpolitik von 1344 bis 1532, 1929; Amiet, B., Solothurnische Geschichte, Bd. 1ff. 1952ff.; Solothurner Urkundenbuch, bearb. v. Kocher, A., Bd. 1, 2 1952ff.; Sigrist, H. u. a., Solothurn, 3. A. 1972; Solothurn, bearb. v. Schubinger, B., 1990; Noser, O., Solothurn, LexMA 7 1995, 2038f.
Sommerau (Freiherren, Reichsritter). Um 1750 (1752?) zählten die Freiherren von S. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Sornegau (Gau an der Sorne links der Birs um Delsberg bzw. Delemont im Kanton Jura der Schweiz, Sornegouwe) L.: Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 24, Sornegouwe.
Sornegouwe (Gau an der Sorne links der Birs um Delsberg bzw. Delemont im Kanton Jura der Schweiz, Sornegouwe) s.Sornegau L.: Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 24, Sornegouwe.
Soyecourt (Reichsritter). Im späten 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Sparneck (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S. zu den Kantonen Gebirg und Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Sparr (Reichsritter). Um 1550 zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 33; Riedenauer 127; Neumaier 73, 78, 90; .
Specht (Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Specht von Bubenheim (Reichsritter). Von 1685, mit dem bis dahin zum Ritterkreis Rhein gehörenden Georg Wilhelm S., bis etwa 1760 waren die S. mit den Rittergütern Unterboihingen, Oberdettingen und Unterdettingen Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Mit der 1680 durch weibliche Erbfolge nach den Wernau zur Hälfte erworbenen und 1795/1797 an den Freiherrn von Rechberg gelangten Herrschaft Donzdorf waren sie im Kanton Kocher immatrikuliert. Wegen Lindheim waren sie Mitglied des Kantons Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Hölzle, Beiwort 62; Winkelmann-Holzapfel 163; Hellstern 214; Schulz 271.
Spengler von Neckarburg (Reichsritter). Etwa von 1557 bis 1581 war Jakob S. Mitglied des Kantons Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 214.
Sperberseck (Reichsritter). Von 1681 bis 1708 war Johann Philipp von S. mit einem Anteil von Unterriexingen Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis 1615 waren die S. mit Schnaitheim bzw. Schneitheim und seit 1636 bis zu ihrem Erlöschen 1708 mit dem unteren Schloss Talheim im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Hellstern 214; Schulz 271.
Speßhart, Speßhardt (Reichsritter). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert waren die S. mit Aschenhausen Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im 18. Jahrhundert in den Kantonen Gebirg und Baunach immatrikuliert. L.: Seyler 385; Winkelmann-Holzapfel 164; Riedenauer 127.
Speth (Freiherren, Reichsritter). Von 1592 bis 1623 waren die Freiherren von S. (Späth) Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Im 18. Jahrhundert gehörten sie mit den Herrschaften Eglingen und Ehestetten, Gammertingen, Granheim, Hettingen, Maisenburg mit Indelhausen, Schülzburg mit Anhausen und Erbstetten, Untermarchtal und Zwiefaltendorf zum Kanton Donau. Mit Höpfigheim (bis 1587) und dem Schloss zu Dettingen (bis zur Mitte des 17. Jhs.) waren die S. seit 1542 auch im Kanton Kocher immatrikuliert. L.: Genealogischer Kalender 1753, 529; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59; Hellstern 214; Schulz 271; Rahrbach 243.
Speyer, Domkapitel (Reichsritter). Das Domkapitel zu Speyer zählte wegen Oberöwisheim zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. L.: Winkelmann-Holzapfel 164.
Speyer (Hochstift, Residenz des Bischofs). In der ursprünglich keltischen, an der Mündung des Speyerbachs in den Rhein gelegenen Siedlung Noviomagus, die den Hauptort der (germanischen,) um 58 v. Chr. von Caesar unterworfenen Nemeter (civitas Nemetum) bildete, wurde vermutlich bereits im 3. oder 4. Jahrhundert ein Bischofssitz eingerichtet, der (nach Untergang und Erneuerung?) 614 mit Bischof Hulderich erstmals bezeugt ist. Zunächst gehörte er zum Erzbistum Trier, seit 748/780 bis zu seiner Auflösung 1801 zum Erzbistum Mainz. Sein ursprünglich zum alemannischen, dann zum fränkischen Stammesgebiet gezählter Sprengel reichte von der Hauptwasserscheide im Pfälzerwald bis zum Neckartal und Murrtal und von Selz und Oos bis zur Isenach und zum Kraichbach. Wichtigstes Kloster war Weißenburg im Elsass, das 1546 erworben wurde. Schon im 7. Jahrhundert erhielten die Bischöfe reiches Königsgut im Speyergau (Bienwald an der Grenze zu Frankreich, 8. Jh.?), wozu weitere Gaben Herzog Konrads des Roten wie Kaiser Ottos des Großen im 10. Jahrhundert kamen. 1030 wurde der Neubau des Domes begonnen. Zwischen 1050 und 1060 gewann der Bischof das ansehnliche Gebiet um Bruchsal (1056 Lusshardt [Lußhaardt]) und die Grafschaften des Speyergaus und Ufgaus bzw. Uffgaus. Von 1111 an begann sich allerdings die Stadt S. aus der Herrschaft der Bischöfe zu lösen, was ihr bis zum Ende des 13. Jahrhunderts gelang, so dass der Bischof 1371 seinen Sitz in das 784 erstmals genannte und seit 1316 zum Hochstift gehörige Udenheim an der Mündung des Saalbaches in einen Altrheinarm verlegte. Das Hochstift des späteren Mittelalters bestand aus zwei Hauptgebieten beiderseits des Rheins um Bruchsal, Deidesheim, Herxheim, Lauterburg und Weißenburg. Von 1371 bis 1723 war Udenheim, das zur Festung Philippsburg ausgebaut wurde, fast ständig Residenz des Bischofs. Danach siedelte der Bischof nach Bruchsal um. Wegen Brombach, Neckarsteinach, Darsberg, Grein und Teilen von Langenthal (Langental) war der Bischof um 1790 Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken(, wegen Oberöwisheim das Domkapitel im Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben). Die linksrheinischen Teile des zum oberrheinischen Reichskreis zählenden Hochstifts, das am Ende des 18. Jahrhunderts 28 Quadratmeilen mit 55000 Einwohnern und 300000 Gulden Einkünfte umfasste, kamen im 17. Jahrhundert (1681-1697) bzw. 1801 an Frankreich, 1816 an Bayern, die rechtsrheinischen Teile (16 Quadratkilometer) 1802/1803 an Baden. Von den ritterschaftlichen Gütern fielen Brombach 1808 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg, die übrigen Teile an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen. 1817 wurde ein neues, die Pfalz (Rheinpfalz) Bayerns umfassendes Bistum S. innerhalb des Erzbistums Bamberg errichtet. L.: Wolff 233; Zeumer 552 II a 10; Wallner 695 OberrheinRK 5; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3; Winkelmann-Holzapfel 163f.; Stetten 186f.; Remling, F., Geschichte der Bischöfe zu Speyer, Bd. 1ff. 1852ff.; Remling, F., Neuere Geschichte der Bischöfe zu Speyer, 1867; Bühler, A., Die Landes- und Gerichtsherrschaft im rechtsrheinischen Teil des Fürstbistums Speyer vornehmlich im 18. Jahrhundert, ZGO N.F. 38 (1925); Maass, H., Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte des Bistums Speyer 1743-70, Diss. phil. Göttingen 1933; Stamer, L., Kirchengeschichte der Pfalz, Bd. 1ff. 1936ff.; Doll, A., Das alte Speyer, 1950; Handbuch des Bistums Speyer, 1961; Bohlender, R., Dom und Bistum Speyer. Eine Bibliographie, 1963; Drollinger, K., Kleine Städte Südwestdeutschlands. Studien zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Städte im rechtsrheinischen Teil des Hochstifts Speyer bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, 1968; Schaab, M., Territoriale Entwicklung der Hochstifte Speyer und Worms, (in) Pfalzatlas, Textband, 20. H. (1972); Duggan, L., Bishop and Chapter, The Governance of the Bishopric of Speyer to 1552, 1978; Meller, J., Das Bistum Speyer, 1987; Fouquet, G., Das Speyerer Domkapitel im späten Mittelalter (ca. 1350-1540), 1987; Fouquet, G., Ritterschaft, Hoch- und Domstift Speyer, Kurpfalz, ZGO 137 (1989); Friedmann, A., Die Beziehungen der Bistümer Worms und Speyer zu den ottonischen und salischen Königen, 1994; Andermann, K., Speyer, LexMA 7 1995, 2095f.; Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 2, hg. v. Schaab, M., 1995, 481; Ehlers, C., Metropolis Germaniae, 1996;Krey, H., Bischöfliche Herrschaft im Schatten des Königtums, 1996; Neumann, H., Sozialdisziplinierung in der Reichsstadt Speyer, 1997; Gresser, G., Das Bistum Speyer bis zum Ende des 11. Jahrhunderts, 1998; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 612, 1, 2, 541; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 492, 2, 572.
Speyer (Reichsstadt, freie Reichsstadt). Um 150 n. Chr. nannte Ptolemäus das ursprünglich keltische Noviomagus, das den Hauptort der (germanischen,) 58 v. Chr. von Cäsar unterworfenen Nemeter (civitas Nemetum) bildete. 496 wurde der Ort von den Franken erobert und im 6. Jahrhundert erstmals als Spira bezeichnet. 614 ist S. (nach Untergang und Erneuerung?) als Bischofssitz sicher bezeugt. 843 kam es zum Ostreich. Durch ein Privileg Kaiser Ottos I. von 969 erlangte der Bischof die vermutlich anfänglich königliche Stadtherrschaft. 1084 wurden aus Mainz geflohene Juden angesiedelt. Weitere Privilegien von 1104 und 1111 führten 1294 zur Befreiung der von Saliern und Staufern sehr häufig aufgesuchten Stadt von der bischöflichen Herrschaft. In der Folge war S. Reichsstadt. Bereits mit den spätmittelalterlichen Judenverfolgungen begann aber ein allmählicher Abstieg. Immerhin war S. aber noch seit 1471 mit Peter Drach ein hervorragender Druckort und von 1526/1527 bis 1689 Sitz des Reichskammergerichtes. 1523/1538/1540 führte es die Reformation ein. 1689 wurde S., das zum oberrheinischen Reichskreis zählte, von Frankreich fast völlig zerstört und erst 1714 zur Wiederbesiedelung freigegeben. Seit dem frühen 18. Jahrhundert war es im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Von 1794 bis 1814 war es Sitz eines französischen Arondissements im Département Mont-Tonnerre (Donnersberg). 1815/1816 fiel es mit 1 Quadratmeile Gebiet und 5000 Einwohnern an Bayern und wurde Sitz der pfälzischen (rheinpfälzischen) Bezirksregierung Bayerns. 1946 kam es zu Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 290; Zeumer 554 III a 5; Wallner 699 OberrheinRK 52; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, II 78 (1450), III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3; Weiß, C., Geschichte der Stadt Speyer, 1876; Doll, A., Das alte Speyer, 1950; (Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, S. 306;) Bohlender, R., Dom und Bistum Speyer. Eine Bibliographie, 1963; Klotz, F., Speyer. Kleine Stadtgeschichte, 1971; Roland, B., Speyer. Bilder aus der Vergangenheit, 2. A. 1976; Voltmer, E., Reichsstadt und Herrschaft: Zur Geschichte der Stadt Speyer im hohen und späten Mittelalter, 1981; Geschichte der Stadt Speyer, hg. v. d. Stadt Speyer, 2. A. 1983; Andermann, K., Speyer, LexMA 7 1995, 2096ff.; Ammerich, H., Kleine Geschichte der Stadt Speyer, 2008.
Spick (Reichsritter). Vielleicht zählten die S. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 127.
Spieß, Stor zu Spieß (Reichsritter). Um 1550 zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 33; Riedenauer 127; Neumaier 73.
Spork (Reichsritter). Um 1550 zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 33; Riedenauer 127.
Spreter von Kreidenstein (Reichsritter). Von etwa 1614 bis 1663 waren die S. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 214.
Stadion (Herren, Freiherren, Grafen). Nach Oberstadion (Stadegun) bei Ehingen nannten sich die aus der Reichsministerialität hervorgegangenen, aus Graubünden (Prätigau) stammenden schwäbischen Herren von S., die 1197 erstmals erscheinen (1270 Walter von S.) und deren Stammsitz 1352 zerstört wurde. 1392 entstanden durch Teilung eine schwäbische und eine elsässische Linie, die um 1700 die Güter vereinigte. 1488 waren die Herren von S. Mitglied der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee. Von 1603 bis 1651 waren die S. wegen Magolsheim im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Sie wurden 1686 in den Reichsfreiherrenstand und 1693/1705 in den Reichsgrafenstand erhoben. 1700 erwarben sie die Herrschaft Warthausen bei Biberach. Wegen der 1708 erworbenen reichsunmittelbaren Herrschaft Thannhausen zählten sie zu den schwäbischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. Im 18. Jahrhundert teilte sich die wegen Hallburg zum Kanton Steigerwald und wegen weiterer Güter zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, im Übrigen zum Ritterkreis Schwaben zählende Familie. Die ältere fridericianische Linie Warthausen verkaufte ihre 1806 von Württemberg annektierten Güter an Württemberg, starb 1890 aus und wurde von der jüngeren philippinischen Linie Thannhausen beerbt, die 1908 ausstarb und von den Grafen von Schönborn-Buchheim beerbt wurde, die damit die Standesherrschaft Thannhausen in Bayern, Oberstadion, Moosbeuren, Alberweiler und Emerkingen in Württemberg (etwa 8000 Einwohner) und große Gebiete in Böhmen um Kauth bei Taus erhielten. S. Baden-Württemberg. L.: Stieber; Zeumer 553 II b 61, 16; Roth von Schreckenstein 2, 592; Winkelmann-Holzapfel 164; Bechtolsheim 16, 196; Schulz 271; Riedenauer 127; Rössler, H., Graf Johann Philipp Stadion, Bd. 1f. 1966.
Stammheim (Reichsritter). Von 1542 bis zu ihrem Erlöschen 1588 waren die S. wegen S., Zazenhausen und Beihingen Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. kam später an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Schulz 271.
Stammler (Reichsritter). Im Jahre 1800 zählten vielleicht die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 38.
Starkh, Storck, Stöckh, Stünk, Stürgkh (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Starschedel (Reichsritter). Von 1607 bis 1623 war Heinrich von S., markgräflich-badischer Geheimer Rat und Haushofmeister, Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 214.
Stauf, Stauff (Reichsritter). Wegen Adlitz zählten die S. im früheren 18. Jahrhundert zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 127.
Steigerwald (Kanton, Ritterkanton). Der Kanton S. gehörte zum Ritterkreis Franken der Reichsritterschaft. L.: Mader 6, 606ff.; Wolff 512; Riedenauer 116, 122ff.; Das Land zwischen Main und Steigerwald, hg. v. Wendehorst, A., 1998.
Stein (reichsritterschaftliche Herrschaft). Die reichsritterschaftliche Herrschaft S. an der Günz (südöstlich Ottobeurens) zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben.
Stein, Stein zu Nassau (reichsunmittelbare Herrschaft). Seit 1234 nannte sich eine als Burgmannen im Dienste der Grafen von Nassau stehende Freiherrenfamilie nach ihrer Burg S.(im Stadtgebiet von Nassau) an der unteren Lahn. Sie bildete aus den südwestlich und westlich von Nassau gelegenen Dörfern Schweighausen (belegt mit Landeshoheit vor 1361, seit 1427 Lehen Nassaus mit Landeshoheit und Grundherrlichkeit) und Frücht (1613 von Nassau-Diez und Nassau-Saarbrücken erworben) eine kleine Herrschaft mit Gütern in fast 50 Orten. Sie war reichsritterschaftliches Gebiet im Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1806 fiel sie an Nassau-Usingen und damit S. 1866 an Preußen und 1946 an Rheinland-Pfalz. 1831 starb die Familie mit Friedrich Karl Freiherr vom und zum S. aus. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Winkelmann-Holzapfel 164.
Stein (am Rhein) (Reichsstadt). Die Benediktinerabtei Sankt Georgen, die Kaiser Heinrich II. 1015 vom Hohentwiel an den Ausfluss des Rheins aus dem Bodensee verlegt hatte, erhielt zwischen 1009 und 1024 das Marktrecht und Münzrecht in S. 1457 wurde der Ort durch Kauf der es vordem einschließenden Herrschaft Hohenklingen reichsfrei und erwarb zur Sicherung seiner Versorgung ein ländliches Herrschaftsgebiet. 1484 schloss er sich Zürich an, huldigte 1748 noch dem Kaiser gegen Privilegienbestätigung und kam 1803 zum Kanton Schaffhausen. L.: Wolff 519; Urner-Astholz, H./Stiefel, O./Rippmann, E./Rippmann, F., Geschichte der Stadt Stein am Rhein, 1957; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007, 258.
Stein zu Bosenstein (Reichsritter). Von 1689 bis zum Erlöschen 1774 waren die S. wegen des von den Hohenfeld in weiblicher Erbfolge erlangten Mühlhausen an der Enz im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 272.
Stein zu Lobelbach (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Stein zu Nord- und Ostheim, (Stein von Lichtenberg? [Freiherren, Reichsritter]. Die S. zählten vom 16. bis 19. Jahrhundert mit Bahra, Filke, Sands, Völkershausen und Teilen von Willmars zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken., im 17. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald, im 18. Jahrhundert zum Kanton Gebirg und daneben vielleicht auch zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.) S. Stein zum Altenstein. L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 385f.; Winkelmann-Holzapfel 164; Pfeiffer 213; Riedenauer 127; Rahrbach 248.
Stein zu Trendel (Reichsritter). Um 1700 zählten die S. zum Kanton Altmühl im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 127; Rahrbach 245.
Stein zum Altenstein, Stein von Lichtenberg? (Freiherren, Reichsritter). Die S. zählten vom 16. bis 19. Jahrhundert mit Bahra, Filke, Sands, Völkershausen und Teilen von Willmars zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken., im 17. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald, im 18. Jahrhundert zum Kanton Gebirg und daneben vielleicht auch zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.) S. Stein zum Altenstein. L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 385f.; Bechtolsheim 13, 18, Winkelmann-Holzapfel 164; Pfeiffer 213; Riedenauer 127; Rahrbach 248; Ulrichs 209; Neumaier 66. L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 386f.; Bechtolsheim 13, 18; Riedenauer 127.
Stein zum Rechtenstein (Freiherren, Grafen, Reichsritter). Vom 16. bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts zählten die Freiherren und Grafen von S., die bereits 1488 zur Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar gehörten, mit den Herrschaften Bergenweiler, Teilen von Emerkingen, Ichenhausen und Teilen von Niederstotzingen mit Riedhausen zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. Wegen des 1549 erworbenen Harthausen waren sie im Kanton Neckar immatrikuliert. Seit 1597 zählten sie wegen des 1595 von den Westernach erlangten, bis 1790 bewahrten Bächingen zum Kanton Kocher der Ritterkreises Schwaben, L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59, 65; Hellstern 214, 218; Kollmer 372; Schulz 271.
Steinau genannt Steinrück (Reichsritter). Vom 16. bis ins frühere 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im 17. Jahrhundert im Kanton Steigerwald und vielleicht auch im Kanton Baunach immatrikuliert. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 387; Pfeiffer 198, 211; Bechtolsheim 14, 17; Riedenauer 127; Rahrbach 250; Neumaier 64.
Steinbach (zu Gräventhal?) (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 211; Riedenauer 127; Stetten 33; Neumaier 78, 83, 158, 166.
Steinhäußer (Reichsritter), Steinheuser. Im 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. S. Steinheuser. L.: Riedenauer 127.
Steinhäußer von Neidenfels, Steinheuser von Neidenfels (Reichsritter). Von 1542 bis zu ihrem Erlöschen 1611 zählten die S. mit dem 1532 erworbenen Rechenberg zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. Steinheuser von Neidenfels. L.: Schulz 272.
Steinheim (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 127.
Steinheuser (Reichsritter), Steinhäußer. Im 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 127.
Steinheuser von Neidenfels, Steinhäußer von Neidenfels (Reichsritter). Von 1542 bis zu ihrem Erlöschen 1611 zählten die S. mit dem 1532 erworbenen Rechenberg zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 272.
Steinkallenfels (Reichsritter). Die im Hahnenbachtal bei Kirn an der Nahe gelegenen Burgen Stein und Kallenfels erscheinen erstmals 1211. Im 14. Jahrhundert gehörten sie zusammen mit der Burg Stock ritterschaftlichen Ganerben. Im 18. Jahrhundert zählte die nach S. benannte Familie wegen Dörrmoschel mit Teschenmoschel zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Der letzte Freiherr von und zu S. starb 1778. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Ohlmann, M., Die Ganerbenburg Steinkallenfels, 1930, Beiträge zur Geschichte des Nahegaues Nr. 2.
Steinreut (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Stepfferts, Sterbfritz? (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Sternberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 127.
Sternenfels (Reichsritter). Nach S. (1232 Sterrenvils) bei Maulbronn nannte sich ein Zweig der edelfreien Herren von Kürnbach. Die Familie war bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1663 und im 18. Jahrhundert zählte sie zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Im späteren 17. Jahrhundert gehörte sie zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Der Ort S. kam 1391 an Württemberg, wurde an Adelsfamilien ausgegeben und fiel 1749 erneut an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 214; Riedenauer 127.
Stetten (Freiherren, Reichsritter). Von etwa 1550 bis etwa 1800 zählten die Freiherren von S. mit der Herrschaft Kocherstetten, Berndshofen, Bodenhof, Buchenbach, Buchenmühle (Buchenmühl), Heimhausen (Heimbach), Laßbach, Mäusdorf, Morsbach, Rappoldsweiler Hof (Rappoldsweilerhof) und Schlothof, Schloss S., Vogelsberg und Zottishofen zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Kocherstetten und Buchenbach fielen 1808 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 164; Pfeiffer 210; Riedenauer 127; Stetten 33, 37, 185; Rahrbach 253; Neumaier 73, 90, 149f.; Beschreibung des Oberamts Künzelsau, hg. v. d. kgl. statist.-topograph. Bureau, Bd. 1f. 1883, Neudruck 1968; Herrmann, M., Geschichte von Dorf und Schloss Stetten, 1931; Der Kreis Künzelsau, hg. v. Theiss, K./Baumhauer, H., 1965; Rauser, J., Die Mediatisierung des Baronats Stetten, 1968; Rauser, J., Die Reichsfreiherrschaft Stetten in der Endphase ihrer Unmittelbarkeit 1794-1809, 1969.
Stettenberg (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 127; Stetten 33; Rahrbach 255; Neumaier 72, 150 (Stettenberg zu Gamburg).
Stettner von Grabenhof, Stettner zu Wiesethbruck, Stettner zu Wiesenbruck (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die S. wegen Neuenbürg (Neuenburg) und Reinersdorf zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken sowie zum Kanton Odenwald. L.: Genealogischer Kalender 1753, 541; Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 127.
Stiebar von Buttenheim, Stibar von Buttenheim, Stibar von und zu Buttenheim, Stiebar (Reichsritter). Vom 16. bis ins 18. Jahrhundert zählten die S. mit Pretzfeld, Wolkenstein und Hagenbach zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie mit Adelsdorf, Aisch, Förtschwind und Sassanfahrt (Sassanfarth) im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Im frühen 16. Jahrhundert gehörten sie auch dem Kanton Altmühl an. Ihre Güter fielen später an Bayern. L.: Genealogischer Kalender 1753, 536; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 196, 208; Bechtolsheim 14, 18, 63; Riedenauer 127; Rahrbach 256; Neumaier 113, 183.
Stimpfach (reichsritterschaftliche Herrschaft). S. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Ellwangen und damit über Württemberg (1802/1803) 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Stingelheim (Reichsritter). Um 1780 zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Stockhammer (Reichsritter). Von 1735 bis 1743 zählte Josef Anton von S. als Personalist zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 272.
Stockheim (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Außerdem waren sie vielleicht im Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Bechtolsheim 15; Hellstern 214; Riedenauer 127.
Stoltzenroder (Reichsritter). Vielleicht zählten die S. im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Stör, Ster (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Stotzingen (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis 19. Jahrhundert zählten die Freiherren von S. mit Geislingen, Dotternhausen und Rosswangen zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben, mit Steißlingen und Wiechs seit 1790/1791 zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee) (1791 Stotzingen zu Wiechs). Mit dem 1471 erworbenen, 1790 an Fürst von Thurn und Taxis gelangten Heudorf waren sie im Kanton Donau immatrikuliert. Geislingen fiel 1806 an Württemberg und wurde 1810 an Baden abgetreten, über das es 1951/1952 an Baden-Württemberg kamen. S. a. Niederstotzingen. L.: Wolff 509; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59; Ruch 71 Anm. 1, 82; Hellstern 215; Mangold, O., Geschichte von Niederstotzingen, 1926; Stockinger, G., Geschichte der Stadt Niederstotzingen, 1966.
Streit von Immendingen, Streitt von Immendingen (Reichsritter). Von 1654 bis 1686 war der österreichische Rat Jacob Rudolph (Rudolf) S. zu Vollmaringen und Göttelfingen (Göttingen) Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. 1773 zählten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten S. zum Ritterkreis Unterelsass. Sie erloschen männlicherseits 1858. L.: Hellstern 215.
Streitberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im 17. Jahrhundert im Kanton Baunach und im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Die vor 1124 errichtete Burg S. bei Ebermannstadt war 1285 in Händen der Schlüsselberg, 1347/1360 bei Bamberg und Würzburg, doch hatten die Ritter von S. 1350 bereits wieder einen Anteil erlangt. 1460 kam ein Teil als Lehen an Kloster Saalfeld, ein weiterer an die Markgrafen von Ansbach und Bayreuth (endgültig 1538). Später fiel S. an Bayern. L.: Stieber; Wolff 109; Rahrbach 259; Pfeiffer 196, 209; Bechtolsheim 14; Riedenauer 127.
Stuben (Reichsritter). Von 1640 bis 1737 (zuletzt mit dem württembergischen Geheimen Rat Johann Joseph Anton von S., Herrn zu Zimmern unter der Burg und Hausen am Tann) waren die S. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 215.
Stuben zu Dauberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S., die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee waren, zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch 18 Anm. 2, Anhang 3, 5.
Sturmfeder (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Wegen Großaspach mit Oppenweiler und Schozach waren die S. von Oppenweiler von 1542 bis 1805 im Kanton Kocher immatrikuliert. Um 1790 waren die Freiherren S. (von und zu Oppenweiler) mit einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim Mitglied des Kantons Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 62; Zimmermann 79; Winkelmann-Holzapfel 164; Kollmer 372; Schulz 272.
Sugenheim (Herrschaft, reichsritterschaftliche Herrschaft). Im Hochmittelalter erwarben die Seckendorff von den Castell, Hohenlohe und anderen um S. bei Scheinfeld ein weitgehend geschlossenes Gut, das vermutlich ursprünglich aus Reichsvogteigut der Staufer kam. Mit ihm zählten sie zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. 1796 fiel S. gewaltsam an Preußen, danach an Bayern. L.: Wolff 512.
Sultzel, Sützel, Sintzell, Süntzell, Suzel von Mergentheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert gehörten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. a. Süntzel. L.: Pfeiffer 210; Stetten 33; Riedenauer 127.
Sulzfeld (Herren, reichsritterschaftlicher Ort). 1077 wird S. (Sultzfeld) bei Karlsruhe erstmals erwähnt. Nach ihm nannten sich Herren von S., die Lehnsleute Speyers waren. Im 14. Jahrhundert kam S. von ihnen an die Göler von Ravensburg, die Lehnsleute der Grafen von Oettingen waren. Der reichsritterschaftliche Ort zählte zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. 1805 gelangte er an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Pfefferle, T., Sulzfeld mit Ravensburg, 1969.
Summerau (Freiherren, Freiherren). Vom 16. Jahrhundert bis etwa 1800 zählten die Freiherren von S. zum Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben. s. Praßberg zu S. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61; Ruch, Anhang 79.
Sundheim, Sundtheim, Suntheim (Reichsritter). Von 1562 bis 1601 war Hans Conrad von S. zu Wendelsheim und Nellingsheim Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 215.
Suntheim (Reichsritter) s. Sundheim. Von 1562 bis 1601 war Hans Conrad von S. zu Wendelsheim und Nellingsheim Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 215.
Sürg von Sürgenstein, Syrg von Syrgenstein (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren S., die bereits 1488 der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee, angehörten, waren im 18. Jahrhundert mit Altenberg Mitglied des Kantons Kocher des Ritterkreises Schwaben, in dem sie im 17. Jahrhundert aus dem Erbe der Westerstetten Ballhausen und Dunstelkingen (bis 1786) erhalten hatten. Wegen des 1265 erwähnten Sürgenstein (Syrgenstein) an der Oberen Argen bei Isny im Allgäu waren sie auch im Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) immatrikuliert. Außerdem zählten sie zum Kanton Neckar, beide Kantone ebenfalls im Ritterkreis Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61, 62; Ruch Anhang 4; Kollmer 372; Hellstern 213; Schulz 272; Mau, H., Die Rittergesellschaften mit Sankt Jörgenschild in Schwaben, 1941, 34; Zenetti, L., Die Sürgen, (1965).
Swerts von Landas zu Weinheim (Reichsritter). Um 1750 zählten die S. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 127.
Talheim (Reichsritter). Von 1542 bis zu ihrem Erlöschen zählten die seit Anfang des 16. Jahrhunderts in T. ansässigen T. zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. a. Leiher von T. L.: Schulz 272.
Talheim (reichsritterschaftliche Herrschaft). T. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam vor der Mediatisierung an den Deutschen Orden und über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Tann (reichsritterschaftliche Herrschaft). T. an der Ulster erscheint erstmals 1197 in der Überlieferung Fuldas als civitas. Seit 1647 gehörte T. über die von und zu T. zum buchischen Quartier des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. 1803 kam T. an Bayern und 1866 mit Gersfeld an Preußen und damit 1945 an Hessen. L.: Wolff 514; Abel, A., Heimatbuch des Kreises Gersfeld, 1924.
Tann, Thann (Reichsritter). Vom 16. bis ins 18. Jahrhundert waren die nach T. an der Ulster benannten von und zu der T. mit T., Altschwambach (Altschwammbach) und Aura, Dietgeshof, Dippach, Esbachsgraben (Esbachgraben), Friedrichshof, Günthers, Habel, Herdathurm (Herdaturm), Hundsbach, Kleinfischbach, Knottenhof, Lahrbach, Meerswinden, Neuschwambach (Neuschwammbach), Neustädges, Oberrückersbach, Schlitzenhausen, Schwarzenborn, Sinswinden, Theobaldshof, Unterrückersbach, Wendershausen, Huflar, Teilen von Nordheim/Rhön und Oberwaldbehrungen Mitglied im Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Im 16. Jahrhundert waren sie auch im Kanton Steigerwald (?) und im Kanton Odenwald immatrikuliert. L.: Genealogischer Kalender 1753, 538, 539; Stieber; Wolff 514; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 387; Winkelmann-Holzapfel 165; Pfeiffer 198; Riedenauer 127; Stetten 33; Rahrbach 261; Neumaier 66; Eckhardt, K., Fuldaer Vasallengeschlechter im Mittelalter, 1968.
Tanner von Reichersdorf (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Tannhausen (Freiherren, Reichsritter). Seit 1542 (aber mit Ausnahme der Unterbrechung von 1570 bis 1657) zählten die Freiherren von T. mit einem Drittel T. und Rühlingstetten (seit dem 13. Jh.) zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. Thannhausen. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 62; Schulz 272.
Tänzl von Tratzberg, Tenzel, Tandlin (Freiherren, Reichsritter). Die aus dem Innsbrucker Bürgertum stammenden Tänzl waren spätestens seit 1441 Gewerken im Silberbergbau von Schwaz. Um 1500 erwarben sie die schon am Ende des 13. Jahrhunderts urkundlich erwähnte, 1490/1491 abgebrannte Burg Tratzberg bei Schwaz, gaben die Burg nach eindrucksvollem Wiederaufbau 1554 aber an die Augsburger Patrizier Ilsung. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren T. mit halb Bissingen zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. Vorübergehend gehörten sie auch dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken an. L.: Hölzle, Beiwort 59; Riedenauer 127; Enzenberg, S. Graf, Tratzberg, 2000.
Taschendorf (reichsritterschaftlicher Ort). T. (Markt Taschendorf) bei Scheinfeld zählte zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Es kam später zu Bayern. L.: Wolff 512.
Tastungen (Freiherren, Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von T. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 389; Riedenauer 127.
Tegernau, Degernau (Reichsritter). Von 1609 (Johann Friedrich von T., württembergischer Rat und Obervogt zu Balingen) bis 1702 waren die T. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 215.
Tessin (Kanton). Das vom Fluss Tessin (ital. Ticino) durchflossene Alpengebiet unterstand nacheinander den Rätern, Römern, Ostgoten, Langobarden und Franken. Größter Grundherr war danach der Bischof von Como. Vom deutschen Reich kam das T. bis 1335 an das Herzogtum Mailand, dem es zwischen 1403 und 1516 die Eidgenossen der Schweiz abgewannen. Sie gliederten das Untertanenland in acht Landvogteien (Leventina [Uri], Bellinzona, Blenio, Riviera [Uri, Schwyz, Nidwalden], Mendrisio, Locarno, Lugano, Valle Maggia [Gut der zwölf Orte]) und unterdrückten die Reformation. 1798 wurde das bis 1755 ziemlich lose Untertanenverhältnis beseitigt (Anschluss an die Eidgenossenschaft der Schweiz, Kantone Lugano und Bellinzona der Helvetischen Republik, 1801 vereinigt) und 1803 der Kanton T. (2811 Quadratkilometer) mit der Hauptstadt Bellinzona eingerichtet. L.: Rossi, G./Pometta, E., Geschichte des Kantons Tessin, 1944; Monumenti storici ed artistici del Ticino, 1948; Calgari, G., Idea di una storia del Ticino, 1966; Vismara, G./Cavanna, A./Vismara, P., Ticino medievale, 2. A. 1990.
Tessin (Reichsritter). Von 1711 (Erwerb des Ritterguts Hochdorf durch den württembergischen Kammerpräsidenten Philipp Heinrich von T.) bis 1804 (Tod Ferdinands von T. zu Hochdorf und Kilchberg) war die Familie T. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben und übte die Herrschaft über die Orte Hochdorf (Lehen Württembergs) und Kilchberg (sieben Achtel Eigengut, ein Achtel Lehen Württembergs) aus. Über Württemberg kamen die Güter 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 65; Hellstern 215, 218.
Tettau (Reichsritter). Im 16. und 18. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Tetzel (Reichsritter). Vielleicht zählten die T. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Teufel von Pirkensee, Teufel von Birkensee (Reichsritter). Vielleicht zählten die T. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Riedenauer 127.
Teufel von Pirkensee, Teufel von Birkensee (Reichsritter). Vielleicht zählten die T. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Riedenauer 127.
Theler, Thelein, Tewrlein, Deuerlein (Reichsritter). Die T. zählten im 16. Jahrhundert zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 127.
Themar (Reichsritter). Von etwa 1562 bis 1663, zuletzt mit Georg Adam von T. zu Schadenweiler und Baisingen, waren die T. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 215.
Theres, Kloster. Um 1800 zählte das Kloster T. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Wolff 101; Riedenauer 129.
Thinheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. S. Dienheim? L.: Riedenauer 127.
Thon (Reichsritter). Um 1790 zählte die Familie T. mit Hinterweimarschmieden zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Winkelmann-Holzapfel 165.
Thumb von Neuburg (Freiherren, Reichsritter). Von 1548 bis 1805 (zuletzt Friedrich T. zu Unterboihingen und Hammetweil) zählten die Freiherren T. mit Unterboihingen und Hammetweil sowie von 1514 bis 1648 mit Mühlhausen an der Enz zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben, von 1560 bis 1781 mit Stetten und Schanbach (Anfang 16. Jh.-1645) und Aichelberg (1507-1663) zum Kanton Kocher. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 65; Hellstern 215, 219; Schulz 272.
Thumbshirn (Reichsritter). Um 1700 zählten die T. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 389; Riedenauer 127.
Thüna, Thun (Reichsritter). Seit 1789 zählten die T. mit Messbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1808 fiel Messbach an Württemberg und damit 1951 an Baden-Württemberg. Im 16. Jahrhundert waren die T. auch im Kanton Gebirg, im 17. Jahrhundert auch im Kanton Steigerwald und im 18. Jahrhundert auch im Kanton Baunach des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 165; Bechtolsheim 18; Riedenauer 127; Stetten 37, 185.
Thüngen, Tüngen (Reichsritter, Freiherren, Grafen). T. kam schon früh als Reichsgut (788 Tungide) an Fulda. Seit 1100 bzw. 1159 sind Ritter von T. nachweisbar. Seit 1333 erscheinen erneut Ritter von T. und zwar als Ministeriale Hennebergs. Zum Schutz vor dem Hochstift Würzburg trugen sie ihre Güter um T. Böhmen, an anderen Orten Brandenburg zu Lehen auf. Die in mehrere Linie aufgespaltete Familie nahm in der fränkischen Reichsritterschaft eine bedeutsame Stellung ein. Vom Ende des 15. bis ins 18. Jahrhundert zählte sie mit Burgsinn, Dittlofsroda, der Hälfte von Gräfendorf, Hessdorf mit Höllrich, drei Vierteln T. mit einem Viertel Hesslar, der Hälfte von Völkersleier, Weißenbach mit Detter, Eckarts, Heiligkreuz, Rossbach, Rupboden, Trübenbrunn und Zeitlofs zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem war sie im 16. Jahrhundert im Kanton Steigerwald und im frühen 19. Jahrhundert im Kanton Baunach des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Mehrere Angehörige wurden zu Reichsfreiherren und Reichsgrafen erhoben. Von 1697 bis 1709 zählte Hans Karl von T., der 1708 die Reichsgrafenwürde gewann, wegen des 1696 erworbenen Freudental zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Genealogischer Kalender 1753, 538; Großer Historischer Weltatlas III 39 (1803) C2; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 389ff.; Winkelmann-Holzapfel 165f.; Pfeiffer 198, 211; Bechtolsheim 15; Riedenauer 127; Schulz 272; Rahrbach 265; Thüngen, R. Frhr. v., Das reichsritterliche Geschlecht der Freiherren von Thüngen, Lutzische Linie, 1926; Thüngen, H. Frhr. v., Das Haus Thüngen 788-1988, 1988; Morsel, J., La noblesse contre le prince, 2000.
Thüngfeld, Thünfeld (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 127.
Thurgau (Gau, Landgrafschaft, Herrschaft, Kanton). Das Gebiet zwischen Reuß, Aare, Rhein, Bodensee und Rätien wurde 58 v. Chr. von den Römern erobert. 455 n. Chr. fiel es an die Alemannen, wurde um 700 christianisiert und wenig später dem fränkischen Reich eingegliedert, in dem es den seit 741 in Urkunden Sankt Gallens erwähnten T. (Durgauia) bildete. 861 wurde hiervon der westliche Teil als Zürichgau abgetrennt, weitere Teile gingen an das Hochstift Konstanz und die Klöster Rheinau, Sankt Gallen und Reichenau. Der übrige T. entwickelte sich unter Verselbständigung der Grafschaften Toggenburg, Kiburg (Kyburg) und Andelfingen zur Landgrafschaft T., die von den Herzögen von Zähringen (1094) über die Grafen von Kiburg (Kyburg) (Dillingen-Kiburg, Dillingen-Kyburg) 1264 an die Grafen von Habsburg kam. 1415 zog Kaiser Sigmund den T. von Herzog Friedrich von Österreich ein, gab ihn aber in verringertem Umfang 1418 wieder an Habsburg zurück. 1460/1461 eroberten die Eidgenossen der Schweiz den ganzen T. und verwalteten ihn als gemeine Herrschaft. 1499 gewannen sie das bis dahin vom Reichsvogt in Konstanz beanspruchte Landgericht. Im T. setzte sich von Zürich her in einer Reihe von Gemeinden die Reformation durch. Im März 1792 erlangte der T. Unabhängigkeit von den Eidgenossen der Schweiz. 1798 wurde T. ein Kanton der Helvetischen Republik, 1803 ein selbständiger Kanton (Hauptstadt Frauenfeld) der Schweiz, der sich 1814 eine Verfassung gab, die 1869 vollständig überarbeitet wurde. L.: Wolff 527; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) G1; Curs, O., Deutschlands Gaue im zehnten Jahrhundert, 1908, 21 (Zurrega, Turgouue, Zuriggauui, Durgeuue, Zurihkeuue, Turgeuue, Zurichgeuue, Duricgouue, Zurichgevua, Thuregum, [Gau um den Zürichsee,] Eschenz, Säckingen, weitere Ortsangaben gehören zum Zürichgau); Hasenfratz, H., Die Landgrafschaft Thurgau vor der Revolution von 1798, 1908; Meyer, W., Die Verwaltungsorganisation, Diss. jur. Zürich 1933; Herdi, E., Geschichte des Thurgaus, 1943; Leisi, E., Chronik des Kantons Thurgau, 1950 Schoop, A., Der Kanton Thurgau 1803-1953, 1953; Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 22, 24, 26, 27, III, 30, S. 266, Durgouwe; Thurgau gestern, heute, morgen, hg. v. Vischer, M., 1966; Moreau, J., Dictionnaire de géographie historique, 1972, 268 Thurgovie; Borgolte, M., Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit, 1984, 51, 99, 101 (Egg, Rüeggshausen); Schoop, A., Geschichte des Kantons Thurgau, 1987; Eugster, E., Thurgau, LexMA 8 1996, 746; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007, 281.
Thurn (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Odenwald des fränkischen Ritterkreises bzw. Ritterkreis Franken. S. Gottesmann zum T., Dürn zu Riedsberg L.: Riedenauer 127.
Thurn und Taxis (Fürsten), Tour et Tassis. Die ursprünglich aus der Lombardei stammende, de la Torre benannte, dann nach der Vertreibung aus Mailand durch die Visconti am Berg Tasso (Taxis) bei Bergamo angesiedelte Adelsfamilie Taxis (1251 Omodeo de Tassis aus Cornello bei Bergamo), die 1489/1490 mit der Errichtung einer Botenlinie von Innsbruck nach Brüssel beauftragt worden war, aus der Franz von Taxis 1500 maitre der Posten Erzherzogs Philipps des Schönen von Österreich (1478-1506, 1481 Regent Burgunds, 1505 Regent Aragons) geworden war, Johann Baptista von Taxis 1518 von König Karl (V.) das Postmonopol in Spanien erlangt hatte und Leonhard von Taxis 1595 den Titel eines Reichsgeneralpostmeisters bekommen hatte und die 1615 mit dem erblichen Reichspostgeneralat betraut worden war, erhielt von König Philipp IV. von Spanien 1635 das Recht der Führung des Titels und Wappens der Grafen de la Tour et Valsassina und 1649 in Spanien sowie 1650 im Reich die Genehmigung zur Führung des Doppelnamens T. 1512 wurde sie geadelt, 1515 erlangte sie erblichen Adel. 1597 wurde die von ihr als Lehen innegehabte Post zum Regal erklärt. 1608 wurde sie in den Reichsfreiherrenstand, 1624 in den Reichsgrafenstand und 1695 in den Reichsfürstenstand erhoben (Virilstimme 1754). 1701 verlor sie Gut und Amt in den spanischen Niederlanden und siedelte 1702 nach Frankfurt über, nach Erhalt des Prinzipalkommissariats beim Reichstag nach Regensburg (1748). Neben reichsritterschaftlichen Gebieten (1647 wegen des erheirateten und später an die Reichlin von Meldegg [Meldegg] vererbten Horn im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben, 1648 ein Viertel Wäschenbeuren) kaufte sie 1723 die reichsständische Herrschaft Eglingen. Im kurrheinischen Reichskreis hatte sie seit 1724 Sitz und Stimme auf Grund eines Darlehens von 80000 Reichstalern. 1785/1786 wurde sie Inhaber der 1787 gefürsteten Reichsgrafschaft Friedberg-Scheer. 1797 kam sie auf die Fürstenbank des schwäbischen Reichskreises. 1802 verlor sie alle linksrheinischen Posten, erhielt dafür aber am 25. 2. 1803 durch § 13 des Reichsdeputationshauptschlusses die Reichsstadt Buchau, die Reichsabteien Buchau, Obermarchtal (Marchtal), Neresheim, das zu Salem gehörige Amt Ostrach mit der Herrschaft Schemmerberg und den Weilern Tiefenhülen (Tiefental), Frankenhofen und Stetten und die Dominikanerinnenklöster in Ennetach und Sießen mit insgesamt 530 Quadratkilometern und etwa 17000 Einwohnern als Reichsfürstentum Buchau mit Virilstimme im Reichsfürstenrat. 1806 wurde sie zugunsten Bayerns, Württembergs und Hohenzollern-Sigmaringens mediatisiert, erhielt jedoch 1815 durch die Deutsche Bundesakte eine reichsunmittelbare Stellung. Am 1. 7. 1867 musste sie die gesamte Postorganisation gegen 3 Millionen Taler an Preußen abtreten. 1899 erhielt sie den bayerischen Titel eines Herzogs zu Wörth und Donaustauf. Sitz der fürstlichen Hauptlinie blieb Regensburg. 2000 erfolgte eine Verlegung von Sankt Emmeram in Regensburg nach Prüfening. L.: Wolff 92; Zeumer 553 II b 58; Wallner 701 BurgRK 1; Großer Historischer Weltatlas II 39 (1803) C3; Klein 161; Schulz 273; Lohner, B., Geschichte und Rechtsverhältnisse des Fürstenhauses Thurn und Taxis, 1895; Ohmann, F., Die Anfänge des Postwesens unter den Taxis, 1909; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Herberhold, F., Das fürstliche Haus Thurn und Taxis in Oberschwaben, (in) Zs. f. württemb. LG. 13 (1954); Thurn und Taxis-Studien, hg. v. Piendl, M., 1961ff.; Gollwitzer, H., Die Standesherren, 2. A. 1964; Piendl, M., Thurn und Taxis 1517-1867, Archiv für dt. Postgeschichte 1 (1967); Dallmeier, M., Quellen zur Geschichte des europäischen Postwesens, 1977; Piendl, M., Das fürstliche Haus Thurn und Taxis, 1980; Behringer, W., Thurn und Taxis, 1990; Szabo, T., Taxis, LexMA 8 1996, 515f.; Reiser, R., Die Thurn und Taxis, 1998; Ruhnau, R., Die fürstlich Thurn und Taxissche Privatgerichtsbarkeit, 1998; Schröck, R., Gloria von Thurn und Taxis, 2003.
Thurnau (reichsritterschaftliche Herrschaft). In T. am roten Main saßen als Ministeriale der Herzöge von Andechs-Meranien die Förtsch, die sich seit 1239 nach T. benannten. 1292 trugen sie T. dem Hochstift Bamberg zu Lehen auf. 1565 starben sie aus. Das Hochstift Bamberg belehnte als Erben die Giech und Künsberg (Künßberg) gemeinsam. 1731 verkauften die Künsberg (Künßberg) ihren Anteil am Schloss. 1796 kam T., das zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken zählte, an Preußen, 1810 an Bayern. S. Förtsch von T. L.: Wolff 513; Pezold, U. v., Die Herrschaft Thurnau im 18. Jahrhundert, 1968.
Toggenburg (Grafschaft). Nach der T. im Tal der oberen Thur nannten sich seit 1044 Herren, seit 1209 Grafen, die am Ende des 12. Jahrhunderts Uznach erwarben. Sie erlangten durch Aneignung von Gütern der Abtei Sankt Gallen und durch Heirat der Erbtöchter der Herren von Vaz (1323) und der Vögte von Matsch (1391) bedeutende Güter im Gasterland, Rheintal, Vorarlberg, Sankt Galler Oberland und Prätigau (Prättigau). Bei ihrem Aussterben 1436 fiel das Stammgut an die Freiherren von Raron, die es 1468 an die Abtei Sankt Gallen verkauften. Die Güter in Graubünden und im Alpenrheintal gelangten an die Grafen von Montfort sowie die Herren von Sax, von Brandis und Thüring von Aarburg. Um die Herrschaften Uznach, Gaster und Obermarch entstand der Toggenburger Erbfolgekrieg. Danach wurden sie 1437/1438 gemeine Herrschaft mehrerer Orte der Eidgenossenschaft der Schweiz. 1802/1803 kam T. zum Kanton Sankt Gallen. L.: Wolff 532; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) G2; Rothenflue, E., Toggenburger Chronik, 1887; Kläui, P., Die Entstehung der Grafschaft Toggenburg, ZGO 90 (1937); Edelmann, H., Geschichte der Landschaft Toggenburg, 1956; Büchler, H., Das Toggenburg, 1992; Bischofberger, H., Toggenburg, LexMA 8 1996, 840f. ; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007, 307.
Traun (Reichsritter, Grafen). 1792 gehörten die Grafen von (Abensberg und) T. (Abensperg-Traun) wegen der Herrschaft Eglofs zu den schwäbischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. Wegen der 1764 vom Stift Kempten gekauften Herrschaft Siggen zählten sie zum Bezirk Allgäu-Bodensee des Kantons Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben. L.: Zeumer 553 II b 61, 14; Ruch, Anhang 82; Thürheim, A. v., Feldmarschall Otto Ferdinand Graf von Abensperg-Traun, 1877.
Trauschwitz (Reichsritter). Von 1603 bis 1619 zählte Joachim von T. wegen einiger von den Speth erworbener Güter zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 273.
Trautenberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Gebirg und daneben vielleicht im 17. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Stieber; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 127.
Trebra (Reichsritter). Um 1550 zählten die T. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 127; Stetten 33.
Treuchtlingen, Treuchlingen (Reichsritter). Die T. zählten im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 127.
Trimberg (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten T. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Trochtelfingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). T. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Nördlingen. Über Württemberg fiel T. 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Der Ostalbkreis, 1978
Trott zu Heusenberg (Reichsritter). Im späteren 16. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 127.
Truchsess (Reichsritter). Um 1550 gehörten die T. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Im 16. und 17. Jahrhundert waren sie auch im Kanton Baunach immatrikuliert (Truchsess zu Brennhausen, Eishausen [Eißhausen], Holnstein, Langheim, Rieneck, Werneck). S. Truchsess von Wetzhausen. L.: Pfeiffer 196, 213; Stetten 33; Riedenauer 127; Ulrichs 209.
Truchsess von Baldersheim (Reichsritter). Im 16. und frühen 17. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Odenwald sowie im frühen 16. Jahrhundert auch zum Kanton Altmühl im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 127; Rahrbach 270; Neumaier 73, 141
Truchsess von Henneberg (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Steigerwald und zeitweise zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Bechtolsheim 13, 18, 193; Riedenauer 127; Rahrbach 271.
Truchsess von Pommersfelden (Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die T. mit Frenshof, Hirschbrunn, Mühlhausen, Pommersfelden, Oberköst, Weiher, Steppach, Reichmannsdorf und Röttenbach zum Kanton Steigerwald sowie etwas früher auch zum Kanton Altmühl im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Bechtolsheim 13, 19, 64; Riedenauer 127; Rahrbach 272; Neumaier 47, 51, 118.
Truchsess von Wetzhausen (Reichsritter). Die T. errichteten um die Bettenburg nördlich Hassfurts, die sie 1343 erlangt hatten, ein Rittergut mit ausschließlicher Landeshoheit in Manau und Birkach und konkurrierender Landeshoheit in weiteren Orten. Lehnsherr war das Hochstift Bamberg. 1249 war die Bettenburg anlässlich des dem Aussterben der Grafen von Andechs-Meranien folgenden Erbfolgekriegs als Pfand an die Grafen von Henneberg und nach deren Aussterben (1583) an Sachsen gelangt. Vom 16. bis 18. Jahrhundert waren die T. (T. von Sternberg, Unsleben) im Kanton Baunach und im Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken immatrikuliert, im frühen 16. Jahrhundert außerdem im Kanton Altmühl. S. Truchsess. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 391; Riedenauer 127; Rahrbach 275; Neumaier 102; Butz, P., Der Ritter von der Bettenburg (Christian Truchsess), 1906.
Trümbach, Trübenbach, Trubenbach (Reichsritter). Die T. waren mit Wehrda, Schloss Hohenwehrda (Hohenwerda), Rhina, Schletzenrod und Wetzlos im 17. und 18. Jahrhundert Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 392; Winkelmann-Holzapfel 166; Pfeiffer 198; Riedenauer 127.
Truppach (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 127.
Trütschler (Reichsritter). Vielleicht zählten die T. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Riedenauer 127.
Tübingen (Reichsritter). Von 1640 bis etwa 1654 war Johann Georg von T. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 215.
Tucher (Reichsritter). Die T. zählten seit dem späten 16. Jahrhundert zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 127.
Türckh (Reichsritter). Von 1646 bis 1723 (zuletzt Carl Friedrich von T. zu Debingen [Täbingen] und Ramstein) waren die T. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 215.
Türkheim (Freiherren, Reichsritter), Türckheim. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von T. mit dem 1783 erworbenen Altdorf, dem 1773 gewonnenen und 1795 an das Hochstift Straßburg gelangten Bosenstein und der Rohrburger Mühle zum Ort (Bezirk) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 66.
Überbrück (von Rodenstein), Überbrick von Rodenstein, Überbruk von Rothenstein (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren Ü. mit Tairnbach, das 1808 an Baden fiel, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 166; Riedenauer 127; Stetten 37, 186.
Uhl (Reichsritter). Seit 1789 zählte der Kantonskonsulent U. mit Domeneck zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 166; Riedenauer 127; Stetten 38.
Ulm (Freiherren, Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von U. mit Grießenberg, Langenrain, Marbach und Wangen zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Mit zwei Dritteln Oberndorf-Poltringen (1722) waren sie auch im Kanton Neckar und mit der Herrschaft Mittelbiberach (1648) im Kanton Donau immatrikuliert. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59, 61, 65; Ruch 18 Anm. 2; Ruch Anhang 80; Hellstern 216.
Ulmenstein (Reichsritter). Von 1738 bis 1785 zählten die U. zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 273.
Ulner, Eulner, Eyllner, Euler (Reichsritter). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die Reichsritter U. mit Gumpen und Teilen von Winterkasten zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Ulner von Dieburg. L.: Stetten 38; Pfeiffer 211; Riedenauer 127.
Ulner von Dieburg, Ulmer (Reichsritter). Um 1550 zählten die U. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert gehörten sie dem Ritterkreis Rhein an. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 127; Stetten 33; Neumaier 67, 72, 132, 150.
Ungelter (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von U. mit dem 1661 erworbenen Oberstotzingen zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 59.
Unterböbingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). U. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam teilweise an Ellwangen und dann über Württemberg (1802/1803) 1951/1952 an Baden-Württemberg. S. Böbingen.
Unterdeufstetten (reichsritterschaftliche Herrschaft). U. zählte zum Kanton Kocher und kam an nichtritterschaftlichen Adel, danach an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Unterelsass (unterelsässische Ritterschaft bzw. Unterelsässische Ritterschaft). Von 1651 bis 1678/1681 war auch Unterelsass (die unterelsässische Ritterschaft bzw. Unterelsässische Ritterschaft) der Reichsritterschaft angeschlossen, ehe sie 1680 unter die Herrschaft Frankreichs geriet. 1773 zählten zum Kanton U. (der Reichsritterschaft) 40 Familien (Andlau, Berkheim [Berckheim], Bernhold von Eschau [1775/1816], Berstett [1893/1970], Bettendorf [Bettendorff], Birkenwald [Birckenwald] [1783], Bock von Bläsheim und Gerstheim [1791/1792], Bodeck von Ellgau [1907], Böcklin von Böcklinsau, Dettlingen, Eckbrecht von Dürckheim, Flachslanden [Ende 18. Jh.], Gail, Gailing [Gayling von Altheim] [1940/1987], Glaubitz, Gohr zu Nahrstett [1936], Grempp von Freudenstein [Gremp von Freudenstein] [20. Jh.], Haffner von Wasselnheim [Wasslenheim] [1800], Albertini [1808], Joham von Mundolsheim [1820], Kageneck, Landsberg [Landsperg] [1837/1842], Müllenheim, Neuenstein, Oberkirch [1882/um 1930], Rathsamhausen [1819/1890], Röder von Diersburg, Schauenburg, Schenk zu [von] Schmidtburg, Schönau [Schönau-Zell] [1847], Streit von Immendingen [1858], Ulm zu Erbach, Volz von Altenau [Voltz von Altenau] [1757/1807], Wangen [zu Geroldseck am Wasichen], Weitersheim [1839], Wetzel von Marsilien [1797/1810], Wurmser von Vendenheim [1844/1851], Zorn von Bulach, Zorn von Plobsheim [nach 1860], Zuckmantel von Brumath [1781/1789]). L.: Wolff 296; Kageneck, A. Graf v., Über die Anerkennung des Freiherrenstandes elsässisch-deutscher Familien durch König Ludwig XV. im Jahre 1773, Deutsches Adelsarchiv 1963/1964 (1965), 15ff.
Untereßfeld, Pfarrei. Um 1800 zählte die Pfarrei U. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 129.
Unterriexingen (reichsritterschaftlicher Ort). U. an der Enz war Sitz der von 1190 bis 1560 nachweisbaren Herren von Riexingen. Es zählte zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. 1806 kam es an Württemberg, 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 509.
Unterwalden (Kanton). Im Mittelalter bestanden in den schon vorgeschichtlich besiedelten Gebieten südlich des Vierwaldstätter Sees Grundherrschaften der Klöster Beromünster, Luzern, Muri und Sankt Blasien, über die seit 1173 die Grafen von Lenzburg die Vogtei innehatten. 1240 schloss das Gebiet nid dem Wald ([Kernwald,] U./Nidwalden) ein Bündnis mit Luzern, 1291 ein Bündnis (Bund der Waldstätte) mit Uri und Schwyz, dem auch das Gebiet ob dem Wald (U./Obwalden) beitrat, gegen die Grafen von Habsburg als Nachfolger der Grafen von Lenzburg. 1309/1324 erhielt ganz U. die Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit, trennte sich aber wieder in Nidwalden und Obwalden, die in der Eidgenossenschaft allerdings einheitlich auftreten mussten. 1432 löste Nidwalden alle weltlichen Rechte auswärtiger Herren ab. Im 15. Jahrhundert nahm U. an der Eroberung des Tessin durch Uri teil und gewann Mitherrschaft in einigen Vogteien im Süden des Sankt Gotthard. 1798 wurden Uri, Schwyz, Zug und U. zum Kanton Waldstätte der Helvetischen Republik vereinigt. 1803/1815 wurden Nidwalden und Obwalden als Halbkantone wiederhergestellt. Dabei erhielt Nidwalden 1803 das Gebiet der Abtei Engelberg südlich von Nidwalden, das aber 1815 an Obwalden gelangte. 1845 trat U. dem katholischen Sonderbund bei. 1850 erlangten die Halbkantone neue Verfassungen, die mehrfach geändert wurden (u. a. 1965/1968). L.: Wolff 522f.; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) E3; Amrein, W., Urgeschichte des Vierwaldstätter Sees und der Innerschweiz, 1939; Vokinger, K., Nidwalden, Land und Leute, 1958; Innerschweiz und frühe Eidgenossenschaft, Bd. 2 1990; Hitz, F., Unterwalden, LexMA 8 1996, 1273; Garovi, A., Obwaldner Geschichte, 2000.
Urbach, Aurbach (Reichsritter). Von 1581 bis 1593 zählten die U. zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben, 1542 bis 1607 wegen Hohenstein (bis 1564) und Bönnigheim (bis 1607) auch zum Kanton Kocher. L.: Hellstern 215; Schulz 273; Regesten zur Geschichte der Herren von Urbach, bearb. v. Uhland, R., 1958; (Böhringer, W.,) Aus der Vergangenheit von Urbach, hg. v. Familienarchiv Hornschuch, (1959).
Uri (Kanton). Das seit dem 7. Jahrhundert von Alemannen besiedelte Gebiet zwischen Sankt Gotthard und Vierwaldstätter See war im 8. Jahrhundert, in dem U. 732 erstmals erwähnt wird, Herzogsgut, das durch die Karolinger Königsgut wurde. 853 gab König Ludwig der Deutsche Königsgut im Land an das Kloster Fraumünster (Frauenmünster) in Zürich. Danach gehörte es zur Reichsvogtei Zürich, die seit dem 10. Jahrhundert die Grafen von Lenzburg, seit 1173 die Herzöge von Zähringen und von 1218 bis 1226 pfandweise die Grafen von Habsburg innehatten, die danach aber an das Reich zurückkam. 1231 bestätigte König Heinrich (VII.) die Reichsunmittelbarkeit (Reichsvögte Grafen von Rapperswil?), die 1274 auch König Rudolf von Habsburg anerkannte, nachdem U. im Interregnum infolge seiner Abgelegenheit tatsächlich weitgehende Selbständigkeit erlangt hatte. 1291 schloss sich U. mit Schwyz und Unterwalden gegen Habsburg im Bund der Waldstätte zusammen. Seit 1335 ist kein Reichsvogt in U. mehr nachweisbar. 1359 kaufte U. die Güter des von den Grafen von Rapperswil begünstigten Klosters Wettingen und löste danach auch die Rechte des Fraumünsters (Frauenmünsters) in Zürich ab. Darüber hinaus dehnte es sich auf Kosten von Glarus, der Abtei Engelberg und von Schwyz aus. 1410 nahm U. die Reichsvogtei Urseren in ein ewiges Landrecht auf und errang so die Herrschaft über die seit dem 13. Jahrhundert erschlossene Straße über den Sankt Gotthard. 1441 erlangte es von Mailand das Pfand an der Levantina, 1479/1480 diese selbst. Zusammen mit Unterwalden und Schwyz gewann U. Blenio, Riviera und Bellinzona. 1516 wurde in der Eidgenossenschaft der südliche und westliche Teil des Tessins erworben. 1798 kam der katholisch gebliebene Kanton mit Schwyz und Unterwalden zum Kanton Waldstätte der Helvetischen Republik, wurde aber 1803 mit rund 1075 Quadratkilometern wiederhergestellt. 1928 wurde die Landsgemeinde durch Urwahlen ersetzt. L.: Wolff 521; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) F3; Matt, L. v. u. a., Uri, Basel 1946; Oechslin, M./Dahinden, H., Land am Gotthard, Zürich 1965; Innerschweiz und frühe Eidgenossenschaft, Bd. 2 1995; Hitz, F., Uri, LexMA 8 1996, 1297.
Ursenbeck von Pottschach (Reichsritter). Von 1614 bis 1629 zählte Jörg Christoph von U. wegen Leinzell zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Schulz 273.
Ussigheim, Uissigheim, Usigheim (Reichsritter). Im 16., 17. und 18. Jahrhundert zählten die U. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Seyler 392; Riedenauer 127.
Utterod (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die U. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 127.
Utzmemmingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). U. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Oettingen, danach an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Utzwingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). U. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Oettingen, danach an Bayern.
Uznach (Herrschaft). U. am Rand der Linthebene östlich des Zürichsees wird 741 erstmals erwähnt. Um 1200 gründeten dort die Grafen von Toggenburg eine Stadt. Nach dem Aussterben der Grafen von Toggenburg wurde U. 1437/1469 gemeine Herrschaft von Glarus und Schwyz. Nach 1798/1803 kam es an den Kanton Sankt Gallen. L.: Wolff 528; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) F/G2; Oberholzer, P., Geschichte der Stadt Uznach, 1969.
Valangin, Valengin (Grafschaft). Die Grafen von V. waren eine 1584 zurückkehrende Nebenlinie der Grafen von Neuenburg/Neuchâtel. Deren Fürstentum kam nach dem Aussterben des Hauses Orléans-Longueville 1707 durch Wahl der Stände an König Friedrich I. in Preußen als testamentarischen Erben des 1702 mit Wilhelm III. von England ausgestorbenen Hauses Oranien. 1805 überließ König Friedrich Wilhelm III. Neuenburg/Neuchâtel gegen Hannover an Napoleon und dieser es 1806 an seinen Marschall Berthier. 1814 kam es an Preußen zurück und wurde als 21. Kanton in die Eidgenossenschaft der Schweiz aufgenommen. Am 1. 3. 1848 sagte es sich von Preußen los. Am 20. 4. 1857 verzichtete Preußen endgültig auf seine Rechte. 1861 gab der König von Preußen auch den Titel Graf von V. auf. L.: Wolff 538; Thévenaz, L., Histoire du pays de Neuchâtel, 1948; Stribrny, W., Die Könige von Preußen als Fürsten von Neuenburg-Neuchâtel, 1998.
Varell (Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 128.
Varnbüler von Hemmingen, Varnbühler von und zu Hemmingen (Freiherren, Reichsritter). Von 1649 (Erwerb des Rittergutes Hemmingen durch Johann Conrad Varnbüler [Varnbühler]) bis 1805 gehörten die V. zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 65; Hellstern 216.
Varrenbach (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Fechenbach. L.: Riedenauer 128.
Vasolt (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Vaßmann (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 128.
Vaud s. Waadt (Kanton)
Vellberg (Herren, Reichsritter). V. bei Schwäbisch Hall wird 1102 erstmals erwähnt. Nach ihm benannten sich die Herren von V., die im frühen 16. Jahrhundert dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken angehörten. Nach deren Aussterben 1592 kam V. an die Reichsstadt Schwäbisch Hall, 1803 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Wolff 214; Riedenauer 128; Stetten 33; Neumaier 66, 72, 90, 141; Vellberg in Geschichte und Gegenwart, hg. v. Decker-Hauff, H., 1984; Bd. 2, hg. v. Mack, C. u. a., 1994.
Venningen (Freiherren, Reichsritter). Die V. waren mit Dühren, Eichtersheim;, Grombach, Neidenstein, Rohrbach und Weiler Mitglied des Kantons Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. Seit 1518 hatten sie sieben Zwölftel von Königsbach bei Pforzheim als Lehen Brandenburgs, die sie 1650 an Daniel Rollin de Saint-André (Saint André) verkauften. Von 1614 bis 1629 waren sie wegen eines Schlosses zu Talheim auch im Kanton Kocher immatrikuliert. Im 18. Jahrhundert gehörten sie zum Ritterkreis Rhein. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 63; Winkelmann-Holzapfel 166; Schulz 273; Lurz, M., Die Freiherren von Vennungen, 1997.
Vestenberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die V. (bei Ansbach) zum Kanton Odenwald, Kanton Altmühl und Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Im 17. Jahrhundert waren sie mit Burghaslach und Breitenlohe im Kanton Steigerwald immatrikuliert. V. kam 1288 von den Ansbacher Vögten von Dornberg erbweise an die Herren von Heideck (Heydeck), 1435 an die Eyb, die es 1724 an die Markgrafen von Ansbach verkauften. S. Preußen, Bayern. L.: Stieber; Bechtolsheim 13, 18, 194; Riedenauer 128; Stetten 33; Rahrbach 279.
Vitzehagen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Vogelius (Reichsritter). Um 1750 zählten die V. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Vogt von Coburg (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 122.
Vogt von Hunolstein, Vogt von Hunoltstein genannt von Steinkallenfels (Freiherren, Reichsritter). Der V. ist 1239 erstmals belegt, doch gingen die bis zum Ende des 13. Jahrhunderts gewonnenen Güter um die Burg Hunolstein durch Fehden mit den Grafen von Salm, Sponheim und der Reichsstadt Speyer wieder verloren. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren V. mit Abtweiler, drei Achteln von Boos, Teilen von Staudernheim, Merxheim und Teilen von Weiler sowie Dörrmoschel mit Teschenmoschel zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Mit Nack und Nieder-Wiesen (Niederwiesen) waren sie im Kanton Oberrheinstrom immatrikuliert. Außerdem gehörten sie im späteren 17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken sowie 1802 zum Ort (Bezirk) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Genealogischer Kalender 1753, 544; Roth von Schreckenstein 2, 595; Winkelmann-Holzapfel 166; Uhrmacher, M., dilecti fideles nostri? (in ) Landesgeschichte als multidisziplinäre Wissenschaft, hg. v. Henn, V. u. a., 2001; Grimbach, J., Zur Territorialpolitik der Vögte von Hunolstein im Spätmittelalter (in) Landesgeschichte als multidisziplinäre Wissenschaft, 2001.
Vogt von Kallstadt, Vogt zu Kallstadt (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 33.
Vogt von Rieneck (Freiherren, Grafen, Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Vom 16. bis 18. Jahrhundert waren sie mit Urspringen Mitglied des Kantons Rhön-Werra. Im 17. und 18. Jahrhundert waren sie mit Trunstadt, Traustadt und Fatschenbrunn im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Außerdem erscheinen sie im 18. Jahrhundert im Kanton Gebirg und gegen Ende dieses Jahrhunderts im Kanton Baunach. S. Vogt von Rieneck zu Urspringen, Gmund, Voit von Rieneck. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 392; Pfeiffer 211; Riedenauer 128; Stetten 33; Bechtolsheim 16, 196; Rahrbach 281; Ulrichs 209; Neumaier 83, 148, 166.
Vogt von Rieneck zu Urspringen, Voit von Rieneck zu Erspringen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Vogt von Rieneck, Voit von Rieneck zu Urspringen. L.: Pfeiffer 211.
Vogt von und zu Salzburg, Voit von Salzburg (Freiherren, Reichsritter). Bis ins ausgehende 18. Jahrhundert zählten die Freiherren V. mit Nenzenheim und Ippesheim samt Reusch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie seit dem frühen 16. Jahrhundert im Kanton Rhön-Werra und am Ende des 18. Jahrhunderts im Kanton Baunach sowie vielleicht im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Ippesheim fiel 1808 an Bayern. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 392f.; Winkelmann-Holzapfel 166; Pfeiffer 211; Riedenauer 128; Stetten 38, 183; Rahrbach 284; Neumaier 31, 83.
Vogt von Wallstadt (Reichsritter), (Vogt zu Wallstadt). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Fork, Horkheim. L.: Riedenauer 128; Ulrichs 209.
Vohenstein (Reichsritter). Die 1737 ausgestorbenen V. zählten im frühen 17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken und weiter wegen Gütern in Talheim, Utzmemmingen und Adelmannsfelden zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 62; Riedenauer 128; Schulz 273.
Vöhlin von Frickenhausen (Freiherren, Reichsritter). Bis zu ihrem Aussterben 1786 zählten die Freiherren V. mit der 1521 erworbenen Herrschaft Neuburg zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben sowie mit Harteneck von 1652 bis 1666 zum Kanton Kocher. L.: Hölzle, Beiwort 59; Schulz 273.
Vöhlin von Illertissen (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592.
Vöhlin von Neuburg (Freiherr, Reichsritter). Um 1663 war Freiherr Johann Albrecht V. Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 216.
Voit von Rieneck (Freiherren, Grafen, Reichsritter, Vogt von Rieneck). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Vom 16. bis 18. Jahrhundert waren sie mit Urspringen Mitglied des Kantons Rhön-Werra. Im 17. und 18. Jahrhundert waren sie mit Trunstadt, Traustadt und Fatschenbrunn im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Außerdem erschienen sie im 18. Jahrhundert im Kanton Gebirg und gegen Ende dieses Jahrhunderts im Kanton Baunach. S. Voit von Rieneck zu Urspringen, Gmund. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein; Seyler 392; Pfeiffer 211; Riedenauer 128; Stetten 33; Bechtolsheim 16, 196; Rahrbach 281, Ulrichs 209; Neumaier 83, 148, 166.
Voit von Rieneck zu Urspringen, Voit von Rieneck zu Erspringen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Vogt von Rieneck, Voit von Rieneck. L.: Pfeiffer 211.
Voit von Salzburg (Freiherren, Reichsritter, Vogt von und zu Salzburg). Bis ins ausgehende 18. Jahrhundert zählten die Freiherren V. mit Nenzenheim und Ippesheim samt Reusch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie seit dem frühen 16. Jahrhundert im Kanton Rhön-Werra und am Ende des 18. Jahrhunderts im Kanton Baunach sowie vielleicht im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Ippesheim fiel 1808 an Bayern. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 392f.; Winkelmann-Holzapfel 166; Pfeiffer 211; Riedenauer 128; Stetten 38, 183; Rahrbach 284; Neumaier 31, 83.
Vol von Wildenau (Reichsritter). Die V. zählten bereits 1488 zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis etwa 1623 waren sie Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 216.
Völderndorff, Völderndorf (Reichsritter). Die V. zählten im 18. Jahrhundert vielleicht zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 128.
Völkershausen (Reichsritter). Bis zum frühen 18. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 393f.; Pfeiffer 198; Riedenauer 128.
Volland von Vollandseck (Reichsritter). Von 1581 bis 1593 war Hans Jörg V. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 216.
Volmar, Vollmar (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von V. mit dem 1656 erworbenen und 1791 an das Hochstift Augsburg gelangten Rieden zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. Im 17. Jahrhundert gehörten V. auch dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken an. L.: Hölzle, Beiwort 59; Riedenauer 128.
Vorburger zu Bödigheim (Reichsritter). Die V. zählten im späten 17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Vorburg. L.: Riedenauer 128.
Waadt, Waadtland (Herrschaft, Grafschaft, Kanton), franz. Vaud. Das Gebiet zwischen Jura, Neuenburger See, Genfer See, Alpen und Saane gehörte in römischer Zeit zur Provinz Helvetia und wurde um 470 von den Burgundern besetzt. 515 heißt es pagus Juranensis, 756 pagus Valdensis (Waldgau). 839 gab Kaiser Ludwig der Fromme das Gebiet als Grafschaft W. seinem Sohn Lothar. Danach fiel es an Hochburgund und mit diesem 1032 an das Deutsche Reich. Um 1100 wurden Greyerz (Gruyères) und Neuenburg abgetrennt. Seit 1207 und vor allem nach dem Aussterben der Herzöge von Zähringen 1218 drangen die Grafen von Savoyen vor und eroberten im 13. und 14. Jahrhundert fast das gesamte Gebiet (Baronie de Vaud). 1475 erlangten Bern und Freiburg im Üchtland durch Eroberung Grandson, Murten, Orbe und Echallens und machten sie zu gemeinen Herrschaften beider Orte. 1530 wurde die Reformation eingeführt. 1536 besetzte Bern die W. und das Hochstift Lausanne und verwaltete sie nach Abtretung einiger Teile an Freiburg im Üchtland und Wallis als Herrschaft. 1555 erwarb es Greyerz, 1701 Aubonne. 1564 verzichtete Savoyen auf die W., die 1616 ein eigenes Landrecht erhielt. Am 23./24. 1. 1798 löste sich W. als République Lémanique von Bern und wurde am 30. 3. 1798 als Kanton Léman der Helvetischen Republik eingegliedert. 1803 wurde es Kanton der Schweiz (3219 bzw. 1996 3212 Quadratkilometer). Seine Verfassung stammt vom 1. 3. 1885. L.: Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) B3; Mottaz, E., Dictionnaire historique et statistique du Canton de Vaud, Bd. 1,2 1914ff.; Olivier, J., Le Canton du Vaud, sa vie et son histoire, Bd. 1,2 2. A. 1938; Paquier, R., Le pays de Vaud des origines à la conquête bernoise, Bd. 1,2 1942; Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, I, 13, Waldensis, comitatus, Waadt, Vaud ; Bercher, J., Approche systématique de l’ancien droit privé vaudois, 888-1250, 1963; Encyclopedie illustrée du Pays de Vaud, hg. v. Galland, B., Bd. 1,2 1970ff.; Moreau, J., Dictionnaire de géographie historique, 1972, 285 Vaud; La maison de Savoie en Pays de Vaud, hg. v. Andenmatten, B. u. a., 1990; Durussel, V./Morerod, J., Le Pays de Vaud, 1990; Hubler, L., Histoire du Pays de Vaud, 1991; Le Pays de Vaud, hg. v. Paravicini Bagliani, A., 1992; Coutaz, G., Vaud, LexMA 8 1996, 1435f.
Wächter (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die W. mit dem 1789/1790 von den Grafen von Attems erworbenen Hirrlingen zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Um 1800 waren sie auch im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Hölzle, Beiwort 65; Kollmer 375; Riedenauer 128.
Waischenfeld, Weischenfeld (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Waizenbach, Damenstift. Das evangelische Damenstift W. zählte um 1790 wegen W. bei Hammelburg zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Bayern. L.: Winkelmann-Holzapfel 167; Riedenauer 129.
Wald (Reichsritter). Um 1600 zählten die W. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Wallert? L.: Riedenauer 128.
Waldbott von Bassenheim, Waldbott-Bassenheim (Reichsgrafen). Die Familie Waldbott war Afterlehnsträger der Grafen von Isenburg-Braunsberg. Durch Erbschaft und Kauf erlangte sie allmählich die Herrschaft Bassenheim bei Koblenz von ihren Lehnsherren. Diese war seit 1729 reichsunmittelbar. Um 1790 zählten die Grafen mit Arnoldshain und Schmitten, Kransberg (Kronsberg), Friedrichsthal (Friedrichstal), Pfaffenwiesbach und Wernborn zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Durch § 24 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 wurde der Graf W. wegen Pyrmont und Olbrück durch die Abtei Heggbach (ohne Mietingen und Sulmingen und den Zehnten von Baltringen) und eine Rente von 1300 Gulden von Buxheim entschädigt. 1806 wurden die W. in Bayern und Württemberg mediatisiert. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Winkelmann-Holzapfel 167.
Waldburg-Trauchburg (Grafen, Truchsessen, Fürsten). Trauchburg nördlich von Isny fiel von den Herren von Trauchburg, einer Nebenlinie der Freiherren von Rettenberg, an die Grafen von Veringen und 1306 durch Verkauf an Waldburg. 1429 kam Trauchburg an die 1772 erloschene jakobische Linie W. der Truchsessen von Waldburg, von diesen an Waldburg-Zeil-Zeil. 1806 wurde Waldburg-Zeil-Trauchburg (Waldburg-Zeil-Zeil) in Württemberg mediatisiert. Trauchburg kam 1810 an Bayern. Wegen einer Hälfte Kissleggs zählten die Truchsessen zum Kanton (Bezirk) Allgäu-Bodensee (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. S. Waldburg-Zeil-Trauchburg (Waldburg-Zeil-Zeil). L.: Ruch Anhang 82; Vochezer, J., Geschichte des fürstlichen Hauses Waldburg in Schwaben, Bd. 1ff. 1888ff.
Waldburg-Wolfegg-Wolfegg (Truchsessen, Grafen). Die Truchsessen von Waldburg, die um 1200 Wolfegg erwarben, teilten sich 1429 in mehrere Linien. Wolfegg kam an die 1511 erloschene eberhardische Linie und von dort an die georgische Linie. Sie spaltete sich 1595 in die Linien Waldburg-Wolfegg (Wolfegg) und Waldburg-Zeil (Zeil). Waldburg-Wolfegg zerfiel 1672 in Waldburg-Wolfegg-Waldsee und das 1798 erloschene W. Diese Linie hatte 1790 die Grafschaft Wolfegg und die Herrschaften Waldburg, Kisslegg zur Hälfte, Leupolz, Praßberg und Waltershofen. Wegen des Teiles Kissleggs zählte sie zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Nach ihrem Aussterben fielen ihre Güter an Waldburg-Wolfegg-Waldsee. L.: Ruch Anhang 82; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938.
Waldburg-Zeil (Grafen, Truchsessen, Fürsten). Die Burg Zeil bei Leutkirch war 1123 ein Sitz der Grafen von Bregenz, im 13. Jahrhundert Reichsburg. 1337 fiel sie an die Truchsessen von Waldburg und kam 1595 an die Linie W. Wegen Altmannshofen und Vogelsang zählte sie zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. 1792 gehörten die Lande der Erbtruchsessen zu Waldburg-Zeil-Zeil und zu Waldburg-Zeil-Wurzach zum schwäbischen Reichskreis. 1803 wurden die Truchsessen von Waldburg in den Fürstenstand erhoben, 1806 mediatisiert. L.: Wallner 686 SchwäbRK 26 a; Ruch Anhang 82; Vochezer, J., Geschichte des fürstlichen Hauses Waldburg in Schwaben, Bd. 1ff. 1888ff.
Waldburg-Zeil-Zeil (Truchsessen, Grafen, Fürsten). Die Truchsessen von Waldburg teilten sich 1429 in mehrere Linien. Die georgische Linie erhielt Waldsee und Zeil. 1595 teilte sie sich in die Linien Waldburg-Wolfegg (Wolfegg) und Waldburg-Zeil (Zeil). Die Linie Waldburg-Zeil (Zeil) spaltete sich 1674/1676 in Waldburg-Zeil-Wurzach (Zeil-Wurzach) und W. (Zeil-Zeil). Am Ende des 18. Jahrhunderts hatten die Grafen von W. die Grafschaften Zeil und Trauchburg und die Herrschaften Herrot, Kisslegg (teilweise) und Aichstetten. Wegen Trauchburg nannten sie sich auch Waldburg-Zeil-Trauchburg. Wegen Altmannshofen zählten sie zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben, 1803 wurde die Linie W. in den Reichsfürstenstand erhoben. 1805 fiel ihr das Kollegitastift Zeil zu. 1806 wurde sie in Württemberg mediatisiert. Trauchburg wurde 1810 von Württemberg an Bayern abgegeben. L.: Vochezer, R., Geschichte des fürstlichen Hauses Waldburg in Schwaben, Bd. 1ff. 1888ff.; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938.
Waldeck (reichsritterschaftliche Herrschaft). Der aus den Dörfern Korweiler, Dorweiler und Mannebach bei Simmern bestehende sog. Burgfriede W. (der Freiherren Boos von Waldeck) im Hunsrück zählte zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Wolff 515; Hoppstädter, K., Burg und Schloss Waldeck im Hunsrück, 1957; Böhn, G., Inventar des Archivs der niederrheinischen Reichsritterschaft, 1971, 110.
Waldecker zu Kaimt, Waldecker zu Keimpt (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren W. mit Altenbamberg und Hohlenfels (Hollenfels) zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Genealogischer Kalender 1753, 543.
Waldenburg genannt Schenkern, Schenkherr von Waldenburg, Schenkherr von Walderburg (Freiherren, Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert waren die W. im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Um 1790 zählten die W. mit Liebenstein und bis 1793 auch mit Osterspai samt Liebeneck zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 167; Riedenauer 126.
Waldenfels (Reichsritter), Wallenfels. Vom 16. bis zum 19. Jahrhundert zählten die W. (bei Kronach) mit Ausnahme des späteren 18. Jahrhunderts zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 209; Riedenauer 128; Rahrbach 285.
Walderdorff, Walderdorf, Waldendorf, Walderndorf, Wallendorf, Wallerdorf (Reichsritter). Bis ins frühe 18. Jahrhundert zählten die 1211 erstmals erwähnten, 1660 mit dem Reichsfreiherrenstand und 1767 mit dem Reichsgrafenstand begabten W. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 128; Neumaier 66, 149, 151f.; Gensicke, H., Die von Walderdorff, Nassauische Annalen 106 (1995), 241; Die von Walderdorff, hg. v. Jürgensmeier, F., 1998.
Waldkirch (Grafen, Reichsritter). Um 1806 zählten die 1790 zu Grafen erhobenen W. mit Kleineicholzheim (Kleineichholzheim), Binau (Neckarbienau) und Schlossburg Sindolsheim zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Binau (Neckarbienau) und Kleineicholzheim fielen 1808 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 167; Stetten 38, 186; Riedenauer 128.
Waldmannshofen (reichsritterschaftlicher Ort). W. (807 Uualtmannisoua) bei Creglingen zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. In W. saßen zunächst die Schenken von Limpurg, dann die Hohenlohe. Die Lehnsherrlichkeit hatte Hohenlohe-Brauneck, seit dem 15. Jahrhundert Brandenburg bzw. Ansbach. Sie belehnten zunächst die Truchsessen von Baldersheim und die Herren von Rosenberg, nach deren Aussterben 1603/1632 die Grafen von Hatzfeld mit W. Später kam es zu Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 512.
Waldner von Freundstein (Freiherren, Grafen, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Grafen W. mit dem halben Schmieheim, Schweighausen, Berrweiler, Bertschweiler und Sierenz zum Ort (Bezirk, Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. S. a. Freundstein. L.: Hölzle, Beiwort 66.
Waldstätte (Bund, Kanton). Am 1. 8. 1291 schlossen Uri, Schwyz und Unterwalden einen, den früheren Bund von etwa 1241 bestätigenden Landfriedensbund gegen Habsburg, aus dem sich die Eidgenossenschaft der Schweiz entwickelte. 1309 wurden Uri, Schwyz und Unterwalden erstmals als W. bezeichnet. 1433 wurde Luzern hinzugezählt. Von 1798 bis 1803 wurden Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug im Kanton W. der Helvetischen Republik zusammengeschlossen.
Waldstetten (Herrschaft), Unterwaldstetten. W. bei Heidenheim, das 1275 als Walhsteten erwähnt wird, gehörte den Herren von Rechberg, die es an die Grafen von Grafeneck veräußerten, von denen es 1699 die Propstei Ellwangen erwarb. Von dort kam der zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben zählende Ort an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Hölzle, Beiwort 80.
Wallbrunn (Freiherren, Reichsritter). Von etwa 1550 bis um 1800 zählten die Freiherren von W. zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Um 1550 waren sie Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Wallbrunn zu Gauersheim, Wallbrunn zu Nieder-Saulheim (Niedersaulheim), Wallbrunn zu Partenheim. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 58; Zimmermann 80; Hellstern 216; Stetten 33, 38; Kollmer 382; Neumaier 66f., 70, 73, 151.
Wallbrunn zu Gauersheim (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim, Gauersheim und Teilen von Hochspeyer samt Teilen von Frankenstein zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein und zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1705 erlangte der aus der rheinischen Ritterschaft stammende Johann Christoph von W., markgräflich-badischer Geheimer Rat und Kammermeister, durch Heirat das Rittergut Schwieberdingen. Danach gehörten die W. bis zum Verkauf des Gutes (1771/1773) zum Kanton Neckar (Neckar-Schwarzwald-Ortenau) des Ritterkreises Schwaben. L.: Genealogischer Kalender 1753, 544; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 58; Hellstern 216; Kollmer 382; Winkelmann-Holzapfel 167.
Wallbrunn zu Nieder-Saulheim (Niedersaulheim) (Freiherren, Reichsritter). Um 1790 zählten die Freiherren von W. mit einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim, einem Achtel der Ganerbschaft Mommenheim und zwei Siebteln der Ganerbschaft Niedersaulheim (Nieder-Saulheim) zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 167.
Wallbrunn zu Partenheim (Freiherren, Reichsritter). Um 1790 zählten die Freiherren von W. mit einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim, einem Drittel von Partenheim und zwei Fünfteln der Ganerbschaft Schornsheim zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 168.
Walldürn (Reichsritter). Seit 1172 nannten sich Edelherren nach Dürn. Über eine Erbtochter der Grafen von Lauffen erlangten sie deren Güter, verloren aber danach rasch an Bedeutung und erloschen 1324 im Mannesstamm. Nur im Lehnsverhältnis zu ihnen standen die Ritter von Dürn/Walldürn, die im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählten. S. a. Dürn, Dürn zu Riedberg. L.: Pfeiffer 210; Stetten 33; Riedenauer 128.
Wallenrod, Waldenrod (Reichsritter). Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die W. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594.
Wallenstein, Waldstein (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die W. zeitweise zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 394; Riedenauer 128.
Wallert, Wallhardt (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Wald? L.: Pfeiffer 211; Stetten 33; Riedenauer 128; Neumaier 64, 79, 159.
Wallis (Kanton), frz. Valais. Das von Kelten bewohnte Tal der obersten Rhone (vallis poenina) wurde 25 v. Chr. von den Römern erobert und später in die Provinz Raetia (Rätien) eingefügt. In der Mitte des 5. Jahrhunderts drangen Burgunder in den unteren Teil (Unterwallis), später Alemannen in den oberen Teil (Oberwallis) ein. 534 kam das Gebiet an die Franken, 843 an Lotharingien, 888 an das Königreich Hochburgund, in dem König Rudolf II. dem Bischof von Sitten Grafschaftsrechte verlieh, und mit diesem 1032 an das Deutsche Reich. 1403 schloss der Bischof von Sitten, der damit als Graf von W. reichsunmittelbar geworden war, zusammen mit den im Kampf gegen die bis 1260 das Unterwallis erobernden Grafen von Savoyen ihn unterstützenden oberwallisischen Bauern einen Bund mit den Eidgenossen der Schweiz (Luzern, Uri, Unterwalden). Seit 1475 war das W. zugewandter Ort der Eidgenossenschaft. 1475/1476 eroberten Bischof und Oberwallis Unterwallis und verwalteten es als gemeine Herrschaft. 1528 verzichtete Savoyen auf dieses Gebiet. Die Reformation wurde unterdrückt. 1613/1634 verzichtete der Bischof unter Druck auf seine Rechte als Landesherr. 1798 wurde das W. von Frankreich besetzt (Kanton der Helvetischen Republik), 1802 zur unabhängigen Republik erhoben und 1810 wegen der Alpenübergänge mit Frankreich vereinigt (Departement Simplon). 1814 wurde es als Kanton in die Schweiz aufgenommen (5226 Quadratkilometer). 1815 erhielt es eine Oberwallis bevorzugende Verfassung, die mehrfach geändert wurde (1839, 1848, 1907). L.: Wolff 535f.; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) D4; Documents relatifs à l’histoire du Valais, Bd. 1-8 1875ff.; Heusler, A., Rechtsquellen des Cantons Wallis, 1890; Grenat, P.,. Histoire moderne du Valais de 1536 à 1815, 1904; Die Walliser Landratsabschiede, Bd. 1ff. 1916ff.; Eggs, J., Walliser Geschichte, Bd. 1 1930; Moreau, J., Dictionnaire de géographie historique, 1972, 279 Valais; Biffiger, K./Ruppen, O., Wallis. Erbe und Zukunft, 1975; Carlen, L., Kultur des Wallis im Mittelalter, 1981; Fibicher, A., Walliser Geschichte, Bd. 1ff. 1983ff.; Carlen, L., Kultur des Wallis 1500-1800, 1984; Rouiller, J., Le Valais, 1995; Coutaz, G., Wallis, LexMA 8 1996, 1985ff.; Schnyder, C., Reformation und Demokratie im Wallis (1524-1613), 2002.
Wallstein (Reichsritter). Von 1548 bis 1581 zählten die W. zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 216.
Wambolt von Umstadt (Freiherren, Reichsritter), Wambolt von und zu Umstadt. Vom frühen 16. Jahrhundert bis um 1800 zählten die Freiherren W., die ursprünglich aus dem Niddagau stammten, mit der 1721 erworbenen Herrschaft Birkenau, Hasselhof (Hasselhöfe,) Kallstadt und Rohrbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Mit zwei Dritteln Partenheim und Weitersweiler waren sie auch Mitglied des Kantons Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Birkenau und Kallstadt fielen 1808 an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 57; Zimmermann 80; Winkelmann-Holzapfel 168; Stetten 33, 38, 187; Riedenauer 128; Neumaier 67, 70, 73, 132, 151.
Wampach, Wanbach, Wannbach (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Wannbach. L.: Pfeiffer 208; Riedenauer 128.
Wangen (Reichsstadt). W. im Allgäu ist 815 in einer Gabe an Sankt Gallen erstmals bezeugt. Wahrscheinlich im 12. Jahrhundert gründete das Kloster Sankt Gallen am Schnittpunkt zweier Fernstraßen hier einen Markt. Vermutlich 1216/1217 wurde W. durch Kaiser Friedrich II. als Vogt Sankt Gallens zur Stadt erhoben. 1273 zog König Rudolf von Habsburg Wangen, dessen Vogtei nach 1251 mehrfach verpfändet wurde, an sich und verlieh ihm 1286 das Stadtrecht Überlingens. Aus erneuten Verpfändungen an Sankt Gallen (1298) und die Grafen von Montfort (1330) löste sich die zu dieser Zeit auf 700 Einwohner geschätzte Stadt (1347). 1394 erwarb sie das Ammannamt und 1402 den Blutbann und war damit trotz bis 1608 bestehender grundherrlicher Rechte Sankt Gallens Reichsstadt. Diese hatte Sitz und Stimme auf dem Reichstag und beim schwäbischen Reichskreis. Die Stadt war Sitz der Kanzlei des Kantons Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. 1802/1803 fiel sie mit 1,5 Quadratmeilen bzw. 50 Quadratkilometern (Deuchelried mit Haldenberg und Oflings, Wohmbrechts-Thann, Niederwangen, Eglofs [1516-1582], Neuravensburg [1586-1608]) und 4500 Einwohnern an Bayern, 1810 mit einem Teil des Gebiets an Württemberg, wo sie Sitz eines Oberamts wurde, und gelangte so 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 221; Zeumer 555 III b 24; Wallner 689 SchwäbRK 72; Schroeder 233ff.; Scheurle, A., Wangen im Allgäu. Das Werden und Wachsen der Stadt, 2. A. 1975; Walchner, K., Alt Wangener Erinnerungen, 1955, 1960; Der Kreis Wangen 1962; Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 2 1995; Lorenz, S., Wangen, LexMA 8 1996, 2030.
Wangenheim (Reichsritter). Um 1700 zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 128.
Wannbach (Reichsritter, Wampach, Wanbach). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Wampach. L.: Pfeiffer 208; Riedenauer 128.
Warnsdorf (Reichsritter). Um 1790 zählten die W. mit Buchenau, Bodes, Branders, Erdmannrode (Erdmannsrode), Fischbach, Giesenhain, Schwarzenborn und Soislieden zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Winkelmann-Holzapfel 168.
Warrenbach (Reichsritter). Um 1550 zählten die W. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Wehrenbach?, Fechenbach. L.: Stetten 33.
Warsberg (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit W. und Wartenstein (Wartelstein) zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Genealogischer Kalender 1753, 546.
Wartenstein (Herrschaft). Um 1357 erbaute Tilmann aus dem Ganerbengeschlecht der Ritter von Stein und Kallenfels/Steinkallenfels bei Hennweiler die Burg W. und trug sie dem Erzstift Trier zu Lehen auf. Später kam die Herrschaft W. mit Weiden, Hahnenbach, Herborn und Anteilen an Niederhosenbach (alle an bzw. bei der Nahe) durch Vererbung, Kauf und Übertragung an die Löwenstein, Manderscheid, Nassau-Saarbrücken, Flach von Schwarzenberg, Daun-Falkenstein-Oberstein (Dhaun-Falkenstein-Oberstein) u. a. 1583 musste das Erzstift Trier Johann von Warsberg, den Schwiegersohn Ludwig Flachs von Schwarzenberg (Ludwigs von Schwarzenberg), der den letzten Anteil gehalten hatte, mit der gesamten zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein zählenden Herrschaft belehnen. 1946 kamen die Güter an Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 516.
Wasdorf (Reichsritter). Vielleicht zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Riedenauer 128.
Wasen (Reichsritter). Im 16. und frühen 17. Jahrhundert zählten die vom W. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 211; Stetten 33; Riedenauer 128; Neumaier 73.
Wechinger, Wechaimer, Wechanner (Reichsritter). Bis zum frühen 17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Wechmar? L.: Riedenauer 128.
Wechmar (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis zum frühen 19. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit der Hälfte von Rossdorf zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Früh waren sie auch im Kanton Odenwald (Wechinger?), im Kanton Gebirg, im Kanton Baunach (?) und im 17. Jahrhundert im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Von 1799 bis 1805 waren sie Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Genealogischer Kalender 1753, 538; Stieber; Seyler 394f.; Winkelmann-Holzapfel 168; Pfeiffer 198; Hellstern 216; Bechtolsheim 14, 17; Riedenauer 128; Stetten 33; Rahrbach 288.
Wehrenbach (Reichsritter, Wehrn). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Fechenbach. L.: Stetten 33; Riedenauer 128.
Wehrn (Reichsritter), Wehr. Die W. zählten im 16. Jahrhundert zu den Kantonen Rhön-Werra, Baunach und vielleicht Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Fechenbach, Wehrenbach. L.: Riedenauer 128.
Weibenum, Weiblinger? (Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 395; Riedenauer 128.
Weiden, Weidenberg? (Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 128.
Weier, Weyer, Weirich (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Weiler (Reichsritter). Vom 16. bis zum frühen 19. Jahrhundert zählten die von und zu W. mit der Herrschaft Weiler, Eichelberg mit Friedrichshof (Friedrichsdorf) und einem Drittel der Herrschaft Maienfels zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Von 1483 an hatten sie auch das Gut Lichtenberg (Lichtenburg), mit dem sie seit 1542 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert waren. Um 1628 war Ludwig von W. (Weyler) zu Liechtenburg (Liechtenberg) Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Ihre Güter fielen 1808 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Genealogischer Kalender 1753, 537; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592, 594; Hölzle, Beiwort 57; Riedenauer 128; Hellstern 217; Stetten 33, 38, 184f.; Schulz 273; Neumaier 72, 149f., 151.
Weingarten (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 211; Riedenauer 128.
Weißenbach (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Weitersheim (Reichsritter, Freiherren). 1802 war Franz Karl von W. Mitglied des Ortes Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben der Reichsritterschaft. 1773 zählten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten W. zum Ritterkreis Unterelsass. Sie erloschen männlicherseits 1839.
Weitingen (Reichsritter). Die W. gehörten bereits 1488 zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil Neckar. Ab 1562 waren sie Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
Weitolshausen genannt Schrautenbach, Weitoltshausen genannt Schrautenbach Weitelshausen (Reichsritter) s. Schrautenbach. Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die W. bzw. Schrautenbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 127; Stetten 33; Neumaier 79, 84, 89, 146, 167.
Weittershausen (Reichsritter). Von 1560 bis 1651 waren die W. wegen Altburg und Weltenschwann (Weltenschwan) (16. Jh.-1619), Bromberg (1500-1651), Freudental (1580-7) und Talheim (bis 1580) im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 273.
Welden (reichsritterschaftliche Herrschaft, Freiherren, Reichsritter), Walden. Das wohl im 9. Jahrhundert durch Rodung entstandene, 1156 genannte Dorf W. (Waeldiu) bei Augsburg war Lehen der Markgrafen von Burgau an die Herren von W., die 1402 die Blutgerichtsbarkeit erlangten. 1597 verkauften sie die reichsritterschaftliche Herrschaft an die Grafen Fugger. 1764 kam W. ganz an Österreich (Schwäbisch-Österreich), 1805/1806 an Bayern. 1582 erwarben die W. das 778 erstmals erwähnte, über Staufer, die Truchsessen von Waldburg und die Herren von Waldsee 1331 an Habsburg gelangte Laupheim von den Ellerbach, die es 1362 (Pfand) bzw. 1407 (Lehen) von Habsburg erhalten hatten. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. außer mit Laupheim, mit den 1765 erworbenen und 1796 an den Freiherren Reuttner von Weyl gelangten Teilen von Achstetten zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. Außerdem waren sie wegen des 1585 von den Hürnheim erheirateten und 1764 an Oettingen verkauften Hochaltingen und wegen Eislingen (Großeislingen) (1765-1776) von 1588 bis 1805 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Vielleicht zählten die W. auch zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. 1806 fiel W. an Bayern. Laupheim kam an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Genealogischer Kalender 1753, 529, 533; Wolff 509; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 5, 59; Riedenauer 128; Schulz 273; Auch, J., Laupheim 1570-1870, 3./4. A. 1921; Schenk, G., Laupheim, 1976; Diemer, K., Laupheim, 1979.
Wellendingen (reichsritterschaftlicher Ort). Von 1264 bis 1299 sind Herren von W. bei Rottweil bezeugt. Unter der Oberherrschaft der Grafschaft Hohenberg hatten 1384 die Pfuser, dann die Ifflinger, 1543 die Gräter, die Stotzingen, 1548 die Humpiß von Waltrams den zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben zählenden Ort. 1806 kam er an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. S. Humpiß von Waltrams zu W. L.: Chronik von Wellendingen bei Rottweil, 1926.
Wellenstein (Reichsritter). Von 1718 bis etwa 1737 war Anton von W. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 216.
Wellwarth (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Stetten 22.
Welsberg, Welschberg zu Langenstein (Grafen, Reichsritter). 1752 zählten die Grafen W. mit der Herrschaft Langenstein zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 61 (Welsperg); Ruch Anhang 80; Götz, F./Beck, A., Schloss und Herrschaft Langenstein im Hegau, 1972.
Welser (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Wemding, Wemdingen (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Wendler von Pregenrot, Wendler von Pregenroth (Reichsritter). Von 1548 bis etwa 1623 waren die W. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 216f.
Wenk, Wenger (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Wenkheim, Wenckheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die wohl 1217 erstmals erwähnten W. (aus Großwenkheim bei Münnerstadt) zu den Kantonen Steigerwald und Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 214; Bechtolsheim 2; Rahrbach 290.
Werdenau (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die W. (Wernau) zum Kanton Odenwald und vielleicht zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. S. Wernau. L.: Riedenauer 128; Neumaier 149, 152.
Werdenstein (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die nach der Burg W. bei Sonthofen benannten, seit 1239 nachweisbaren Freiherren von W. zum (Kanton) Hegau bzw. (Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Ruch Anhang 82.
Wernau, Werdenau (Reichsritter). Von 1548 bis 1696 waren die W. (bei Erbach an der Donau) Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Sie hatten seit 1400 etwa ein Drittel von Pfauhausen (bei Esslingen am Neckar) erworben. 1696 kam bei ihrem Aussterben Pfauhausen an die Rotenhan in Neuhausen, 1769 durch Verkauf an das Hochstift Speyer. Im Kanton Kocher war 1542 Wolf Heinrich von W. zu Bodelshofen Mitglied, 1578 Veit von W. zu Unterboihingen. 1599 erbte die Familie halb Donzdorf, 1639 erhielt sie das Würzburger Lehen Eislingen (Großeislingen) und 1666 erwarb sie Steinbach. 1684 erlosch die im Kanton Kocher immatrikulierte Linie. Im 17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald und vielleicht zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128; Hellstern 217; Schulz 273f; Reichardt, L., Ortsnamenbuch des Alb-Donau-Kreises, 1986, 328
Werneck (Freiherren, Reichsritter). Seit 1805 zählten die Freiherren von W. mit dem halben, 1762 in weiblicher Erbfolge von den Wöllwarth erlangten Neubronn zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 62; Schulz 274.
Wernheim (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 214; Riedenauer 128.
Wertingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). Das 1208 als Wertung urkundlich greifbare W. an der Zusam gehörte den Staufern. 1269 gelangte es erbweise an die Wittelsbacher, welche die Truchsessen zu Hohenreichen belehnten. Sie verkauften W. 1348 an die Augsburger Patrizier Langenmantel, von denen es 1469 mit eigener Hochgerichtsbarkeit an die Marschälle von Pappenheim zu Hohenreichen kam. Nach ihrem Erlöschen fielen W. und Hohenreichen als reichsritterschaftliche Lehnsherrschaft im Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben an Bayern zurück. 1705 zog sie der Kaiser ans Reich, verlieh sie 1710 den Fürsten Lobkowitz, gab sie aber 1714 wieder an Bayern. L.: Wolff 509; Gerblinger, A., Geschichte der Stadt Wertingen, 1910.
Wessenberg (Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten die Freiherren von W. mit Aulfingen zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. L.: Ruch Anhang 79.
Westernach (Freiherren, Reichsritter). Im 16. und frühen 17. Jahrhundert waren W. im Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. zum (Kanton) Hegau (bzw. Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Mit dem 1619 erworbenen Kronburg waren sie im Kanton Donau immatrikuliert. Außerdem gehörten sie dem Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau und wegen Bächingen von 1560 bis 1576 auch dem Kanton Kocher an. L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59; Ruch Anhang 82; Hellstern 217; Riedenauer 128; Schulz 274.
Westerstetten (Reichsritter). Seit 1264 erscheinen Herren von W., die vom 13. bis zum 15. Jahrhundert W. innehatten, sich im 14. Jahrhundert in mehrere Linien teilten und unter anderem um Drackenstein, Dunstelkingen, Dillingen und Ellwangen Güter erwarben. Von etwa 1562 (Ulrich Dietdegen von W. zu Lautlingen und Margrethausen) bis etwa 1624 waren die W. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben und von 1542 bis 1637 wegen Ballhausen, Dunstelkingen und Katzenstein Mitglied des Kantons Kocher. 1637 starb die Familie aus. Das Dorf W. wurde 1432 vom Kloster Elchingen erworben und fiel über ein Kondominat mit Ulm (bis 1773) 1803 an Bayern und 1810 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Hellstern 217; Schulz 274; Heisler, E., Westerstetten, Chronik eines Dorfes der Ulmer Alb, 1974.
Wetzel genannt von Karben Wetzel genannt von Carben (Freiherren, Reichsritter). Um 1790 zählte der Freiherr von W. mit Melbach zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Winkelmann-Holzapfel 168.
Weyhers (Gericht). 1368 verpfändete der Abt von Fulda die Hälfte des fuldischen Gerichts W. an die Ebersberg, die sich auch nach W. nannten und im 17./18. Jahrhundert zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken zählten. 1777 kam die an die Ebersberg verpfändete Hälfte von W. durch Kauf an Fulda, mit diesem 1802/1803 an Hessen-Kassel, 1816 an Bayern und über Preußen (1866) 1945 an Hessen. S. Ebersberg genannt von W. L.: Wolff 239; Seyler 395; Riedenauer 128; Abel, A., Heimatbuch des Kreises Gersfeld, 1924.
Wichsenstein (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald, zum Kanton Gebirg und zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Pfeiffer 210; Stetten 33; Riedenauer 128; Rahrbach 292; Neumaier 72, 141.
Widdern (Ganerbschaft). In W. bei Heilbronn (Witterheim) hatte 774 Lorsch Güter. Im 13. Jahrhundert belehnten die Bischöfe von Würzburg die Herren von Dürn (Walldürn?), die Grafen von Wertheim und 1307 die Grafen von Eberstein mit dem Ort. 1362 kamen Burg und Stadt je zur Hälfte an das Hochstift Würzburg und Hohenlohe. Im 18. Jahrhundert waren Würzburg, Württemberg, Gemmingen und Züllenhard Ganerben. 1805/1806 kam das zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählende W. an Württemberg und Baden, 1846 durch Tausch an Württemberg und mit diesem 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 512; 1200 Jahre Widdern, Festbuch, 1977.
Widmann von Mühringen (Reichsritter). Von 1548 bis etwa 1614 (zuletzt Hans Christoff W.) waren die W. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 217.
Wiederhold von Weidenhofen (Reichsritter). Von 1718 bis zu seinem Ausschluss 1740 (wegen unanständiger, schimpflicher und pflichtwidriger Aufführung) war Carl W. zu Rietheim und Karpfen (Karpffen) Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 217.
Wiener (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 211; Riedenauer 128.
Wiesenfeld (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 128.
Wiesenthau (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die W. zu den Kantonen Gebirg (bis etwa 1806), Baunach und Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 208, 213, 214; Bechtolsheim 2; Riedenauer 128; Rahrbach 294.
Wiesentheid (reichsunmittelbare Herrschaft). Das 892 erstmals erwähnte W. bei Kitzingen war Mittelpunkt einer Herrschaft. Sie unterstand seit 1452 den Fuchs von Dornheim. Valentin Fuchs kaufte 1547 das Schloss mit Zubehör von den Grafen von Castell als Erblehen. Durch Heirat der Witwe des Georg Adolf Fuchs von Dornheim mit Johann Otto von Dernbach (1678) kam die zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken steuernde Herrschaft an die Herren von Dernbach. 1675 wurden die Inhaber in den Reichsfreiherrenstand, 1678 in den Reichsgrafenstand erhoben. 1681 erlangte der Graf Sitz und Stimme beim fränkischen Reichskreis und beim fränkischen Reichsgrafenkollegium. 1692 gab der Ritterkreis die Herrschaft frei. 1701/1704 fiel sie durch Heirat an die Grafen von Schönborn (W., Atzhausen, Geesdorf [Goesdorf], Wald von Obersambach), während Järkendorf, Abtswind, Schwarzenau und Kirchschönbach durch Abtretung an Würzburg und Heimfall verlorengingen. Um 1800 umfasste die Herrschaft mit 9 Dörfern ein Gebiet von einer Quadratmeile mit etwa 1300 Bauern. 1806 fiel sie zunächst an Bayern, das sie 1810 an das Großherzogtum Würzburg abtrat und sie mit diesem 1814/1815 zurückerhielt. L.: Wolff 126; Zeumer 554 II b 62, 10; Wallner 693 FränkRK 24; Domarus, M., Wiesentheid. Seine Bedeutung und seine Geschichte, 1953; Domarus, M., Territorium Wiesentheid, 1956.
Wildenberg (Freiherren, Reichsritter, Wildberg, Wiltberg). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit Lütz, Ulmen, Hasborn (Hassborn) und Faitzberg zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. S. Wiltberg. L.: Genealogischer Kalender 1753, 546.
Wildenburg, Wildenberg (reichsunmittelbare, Herrschaft). Nach der Burg W. bei Siegen (bzw. im Kreis Altenkirchen) nannten sich seit 1239 Herren von W., die von den Herren von Arenberg abstammten, die Vögte der Abtei Werden waren. Ihre innerhalb der Reichsritterschaft als reichsunmittelbar geltende, zwischen Westfalen, Siegen, Sayn und Berg gelegene Herrschaft kam bei ihrem Aussterben 1418 über eine Erbtochter an die Grafen von Hatzfeld. 1792 gehörte die Herrschaft W. mit Schloss W. und einigen Dörfern zu den nicht eingekreisten Reichsteilen und zu dem Kanton Mittelrheinstrom des Rheinischen Ritterkreises bzw. des Ritterkreises Rhein. 1806 kam sie an das Großherzogtum Berg (Departement Sieg), 1813/1815 an Preußen und 1946 an Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 347, 503; Gensicke, H., Landesgeschichte des Westerwaldes, 2. A. 1987.
Wildenfels (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Wildenstein (Reichsritter). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Im späten 17. Jahrhundert waren sie im Kanton Steigerwald, im späten 18. Jahrhundert im Kanton Baunach immatrikuliert. Mit Birnbaum gehörten sie von etwa 1560 bis etwa 1770 auch dem Kanton Altmühl an. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 209; Riedenauer 128; Bechtolsheim 14, 18.
Wildsen, Wild (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 128.
Wildungen (Reichsritter). Vom 16. bis zum frühen 19. Jahrhundert zählten die W. mit Vorderweimarschmieden und Teilen von Willmars zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 395; Winkelmann-Holzapfel 168; Riedenauer 128.
Wilhermsdorf (Herrschaft). Die Herrschaft W. an der Zenn zählte am Ende des 18. Jahrhunderts zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Bayern. L.: Wolff 513.
Wilhermsdorf, Wilhelmsdorf, Wilmersdorff (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Pfeiffer 212; Riedenauer 128.
Wiltberg (Freiherren, Reichsritter, Wildberg, Wildenberg). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit Lütz, Ulmen, Hasborn (Hassborn) und Faitzberg zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Genealogischer Kalender 1753, 546.
Wimpfen (im Tal) (Ritterstift). Um 1790 zählte das Ritterstift W. mit Finkenhof zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. L.: Winkelmann-Holzapfel 168.
Winckler von Mohrenfels, Winkler (Reichsritter). Von 1726 bis 1806 zählten die W. mit den Rittergütern Hemhofen, Zeckern und Buch (Bach) zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Vielleicht waren sie auch in den Kantonen Altmühl und Odenwald immatrikuliert. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Bechtolsheim 16, 22, 414; Riedenauer 128.
Windeln zu Lauterbach (Reichsritter), Windeln zu Lautenbach. Im späteren 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Windhausen (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Windsheim(, Bad Windsheim) (Reichsstadt). W. bei Uffenheim kam 791 (Kopie des 12. Jahrhunderts, Winedesheim) von König Karl dem Großen an den Bischof von Würzburg. Die um 1200 planmäßig angelegte Marktsiedlung fiel um 1235 (1235/1237) an das Reich zurück und wurde um 1280 Stadt. Trotz wiederholter Verpfändungen an Würzburg und an die Hohenzollern erlangte W. 1295 die Befreiung von den benachbarten Landgerichten, 1433 die Bestätigung der Gerichtshoheit, 1464 die Bestätigung des Blutbannes und 1496 die Anerkennung der vollen Gerichtsbarkeit des Rates innerhalb der Mauern. Damit war sie vom 15. Jahrhundert bis 1802 Reichsstadt. Am Ende des 14. Jahrhunderts hatte sie zwischen 2500 und 3000 Einwohner. Von 1521 bis 1555 wurde die Reformation in der Stadt eingeführt. Sie zählte zum fränkischen Reichskreis und gehörte um 1800 den Kantonen Odenwald und Steigerwald des Ritterkreises Franken an. 1796 unterstellte sie sich vorübergehend dem Schutz Preußens. Danach fiel sie mit 1 Quadratmeile Gebiet und 4000 Einwohnern 1802 an Bayern, 1804 an Preußen, 1806 an das von Frankreich besetzte Bayreuth und 1810 endgültig an Bayern. Seit 1961 trägt W. den Namen Bad Windsheim. L.: Wolff 129; Zeumer 555 III b 21; Wallner 693 FränkRK 26; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F4, III 22 (1648) E4, III 38 (1789) D3; Riedenauer 129; Schroeder 248ff.; Pastorius, M., Kurze Beschreibung der Reichsstadt Windsheim 1692, 1692, Neudruck 1980; Schultheiß, W., Die Entwicklung Windsheims vom Markt des Hochstifts zur Reichsstadt im 13. Jahrhundert, Jb. d. hist. Ver. f. Mittelfranken 73 (1953), 17; Hofmann, H., Neustadt-Windsheim, 1953, (in) Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken R I 2; Rößler, H., Die Reichsstadt Windsheim von der Reformation bis zum Übergang an Bayern, Zs. f. bay. LG. 19 (1956); Schultheiß, W., Urkundenbuch der Reichsstadt Windsheim 741-1400, 1963; Estermann, A., Bad Windsheim. Geschichte einer Stadt in Bildern, 1967; Schnelbögl, F., Die fränkischen Reichsstädte, Zs. f. bay. LG. 31 (1968), 421; Korndörfer, W., Studien zur Geschichte der Reichsstadt Windsheim vornehmlich im 17. Jahrhundert, Diss. phil. Erlangen-Nürnberg, 1971; Rabiger, S., Bad Windsheim. Geschichte - Zeugnisse - Informationen, 1983; Reichsstädte in Franken, hg. v. Müller, R., Bd. 1ff. 1987; Fahlbusch, F., Windsheim, LexMA 9 1998, 235.
Winzerhausen (reichsritterschaftliche Herrschaft). W. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Wirsberg (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert waren die W. im Kanton Gebirg und vielleicht im Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 196, 198; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 128; Rahrbach 296.
Wiselbeck, Wieselbeck (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Pfeiffer 209; Riedenauer 128.
Wittstadt genannt Hagenbach Wittstatt genannt Hagenbach (Reichsritter). Von 1563 bis 1584 waren die zu Helfenberg begüterten W. im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Im frühen 16. Jahrhundert gehörten sie den Kantonen Odenwald und Rhön-Werra des Ritterkreises Franken an. L.: Stieber, Schulz 274; Riedenauer 124; Neumaier 141.
Witzleben (Reichsritter). Von 1592 bis 1597 zählte Beppo von W. zu Freudental zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Von 1592 bis 1633 wurden die W. wegen drei Vierteln Freudental auch im Kanton Kocher geführt. Außerdem waren die W. im 16. Jahrhundert im Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken, im 17. Jahrhundert im Kanton Baunach und im 18. Jahrhundert im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. L.: Stieber; Hellstern 217; Schulz 274; Riedenauer 128.
Wobidezgi (Reichsritter). 1603 und 1604 war Eberhardt von W. wegen des adligen Gutes Gärtringen Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 217.
Wolf von Karsbach (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. L.: Riedenauer 128.
Wolf von Wolfsthal (Reichsritter). Vom späten 16. bis zum frühen 18. Jahrhundert zählten die 1717 ausgestorbenen W. zu den Kantonen Altmühl, Steigerwald und Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Pfeiffer 199; Bechtolsheim 13, 194; Riedenauer 128; Rahrbach 297.
Wolff von Gudenberg, Wolf von Guttenberg. Um 1700 zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkanton Franken. L.: Riedenauer 128.
Wolfskehl von Reichenberg (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die W. mit Allersheim, Burg Reichenberg mit Zent Albertshausen, Fuchsstadt, Lindflur, Rottenbauer, Uengershausen (Ungershausen), Uettingen (Üttingen) und Geroldshausen zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Im 17. und 18. Jahrhundert waren sie außerdem im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Ihre Güter fielen 1808 außer Allersheim an Würzburg. S. Bayern, Wolfskehl. L.: Genealogischer Kalender 1753, 537; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 396; Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 168; Pfeiffer 197, 210; Riedenauer 128; Stetten 11, 33, Rahrbach 299; Neumaier 73, 149f.
Wolfstein zu Sulzbürg (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Wolfstein. L.: Riedenauer 128.
Wölkern (Reichsritter). Im späten 18. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Wollmerath (Herrschaft). Die Herrschaft W. bei Cochem zählte zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Wolff 516.
Wollmershausen (Reichsritter), Wollmarshausen, Wolmarshausen. Im 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Altmühl und zum Kanton Odenwald (bis nach 1700) des Ritterkreises Franken. Von 1682 bis 1708 waren die W. wegen Bartholomä im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Stieber; Pfeiffer 211; Riedenauer 128; Stetten 33; Schulz 274; Rahrbach 302; Neumaier 72, 149f., 152, 156.
Wöllwarth, Woellwarth (Freiherren, Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit Essingen, Fachsenfeld, Laubach, Lauterburg und Lautern zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und mit Polsingen zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken sowie mit anderen Gütern zeitweise zum Kanton Baunach. 1805 gehörte Georg von W. dem Kanton Odenwald als Personalist an. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 62; Kollmer 366, 372, 382; Stetten 39; Riedenauer 128; Schulz 274; Neumaier 75; Archiv der Freiherren von Woellwarth. Urkundenregesten 1359-1840, bearb. v. Hofmann, N, 1991.
Wolzogen (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Seyler 396; Riedenauer 128.
Worms (Hochstift, Residenz des Bischofs). Seit 346 (?), sicher bezeugt seit 614, ist die ursprünglich keltische, dann germanische, dann römische Siedlung Borbetomagus/Vormatia Sitz eines Bischofs, der im 8. Jahrhundert dem Erzbistum Mainz eingegliedert war. Seine Diözese zog sich sichelförmig vom Saargebiet bzw. Kaiserslautern nach Guntersblum/Oppenheim und dem unteren Neckar (Ladenburg, Wimpfen). Die Vogtei lag bis 1156 bei den Grafen von Saarbrücken, danach bei den Pfalzgrafen bei Rhein. Dem Bischof gelang trotz erheblicher Bedeutung in der Stauferzeit nur der Erwerb eines kleinen Herrschaftsgebiets im Westen. Seit etwa 1330 stieg der Einfluss der Pfalzgrafen auf das Hochstift. Residenz wurde bald Ladenburg. In der Reformation ging mehr als die Hälfte der Pfarreien der Diözese verloren. Seit 1648 war das Bistum meist in Personalunion mit Mainz oder Trier verbunden. Um 1790 war der Bischof von W. wegen Neckarsteinach, Darsberg, Grein und Teilen von Langenthal (Langental) Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. 1797/1801 fielen die linksrheinischen Güter des zuletzt 8 Quadratmeilen mit 20000 Einwohnern und 85000 Gulden Einkünften umfassenden, zum oberrheinischen Reichskreis zählenden Hochstifts an Frankreich, 1803 die rechtsrheinischen Teile an Baden und Hessen-Darmstadt. 1805 wurde das Bistum aufgelöst und 1817/1821 sein Sprengel auf Mainz, Speyer, Freiburg und Rottenburg aufgeteilt. 1814 kamen die linksrheinischen Teile an Bayern und Hessen-Darmstadt. L.: Wolff 232; Zeumer 552 II a 8; Wallner 696 OberrheinRK 14; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) F4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3; Winkelmann-Holzapfel 169; Schannat, J., Historia episcopatus Wormatiensis, Bd. 1f. Frankfurt 1734; Wormatia Sacra, 1925; Seiler, A., Das Hochstift Worms im Mittelalter, Diss. phil. Gießen 1936; Sofsky, G., Die verfassungsrechtliche Lage des Hochstifts Worms, 1955; Schaab, M., Die Diözese Worms im Mittelalter, Freiburger Diözesanarchiv 86 (1966); Friedmann, A., Die Beziehungen der Bistümer Worms und Speyer zu den ottonischen und salischen Königen, 1994; Das Bistum Worms, hg. v. Jürgensmeier, F., 1997; Bönnen, G., Worms, LexMA 9 1998, 330; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 636, 1, 2, 645; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 491.
Worms (Reichsstadt, freie Stadt). Im 2. Jahrhundert n. Chr. erscheint der Name Borbetomagus für eine im alten Siedlungsland errichtete keltische Siedlung, die im 1. Jahrhundert v. Chr. an die germanischen Vangionen und 50 v. Chr. an die Römer gefallen war. Seit 346 (?), sicher bezeugt seit 614, ist dieser Ort Sitz eines Bischofs. 413 wurde er Mittelpunkt des Reiches der 436 von den Hunnen besiegten und danach umgesiedelten Burgunder, 436 alemannisch und 496 fränkisches Königsgut. Seit dem 7. Jahrhundert erscheint der Name Warmatia. Dorthin verlegten die fränkischen Könige ihre zunächst in Neuhausen errichtete, 790/803 (?) abgebrannte Pfalz. 898/979 gingen königliche Rechte auf den Bischof über. Bischof Burchard I. von Worms (1000-25) verdrängte den König aus der Stadt. Im Investiturstreit standen die Bürger auf der Seite der Könige und erhielten dafür 1074 Zollfreiheit und andere eigenständige Rechte. Weitere Freiheitsbriefe gewährte Kaiser Friedrich I. Barbarossa 1156 und 1184. 1273 wurde die Reichsfreiheit der Stadt durch König Rudolf von Habsburg anerkannt, doch bestanden weiter bischöfliche Rechte. 1498/1499 erneuerte die Stadt in weitgehender Romanisierung ihr Recht in einer Reformation. Sehr früh ging sie zum Luthertum über. 1659 lehnte W., das nur sein unmittelbares linksrheinisches Umland (ca. 2000 Hektar) unter seine Herrschaft bringen konnte, das Angebot des Kurfürsten der Pfalz ab, Residenz zu werden. 1689 wurde die dem oberrheinischen Reichskreis angehörige Stadt von Frankreich fast völlig zerstört. 1797/1801 fiel sie als Landstadt von 6000 Einwohnern, die im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken inkorporiert war, an Frankreich (Ende der Reichsunmittelbarkeit), 1814/1816 unter die Verwaltung Bayerns und Österreichs, 1816 an Hessen-Darmstadt und 1946 an Rheinland-Pfalz. L.: Wolff 290; Zeumer 554 III a 4; Wallner 699 OberrheinRK 55; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 38 (1789) C3; Riedenauer 129; Quellen zur Geschichte der Stadt Worms, hg. v. Boos, H., Bd. 1ff. 1886ff.; Boos, H., Geschichte der rheinischen Städtekultur mit besonderer Berücksichtigung der Stadt Worms, Bd. 1ff. 2. A. 1897ff.; Illert, F. M., Alt-Worms, 1925; Müller, W., Die Verfassung der freien Reichsstadt Worms am Ende des 18. Jahrhunderts, 1937; Illert, F. M., Die alte Stadt, 1953; Illert, F., Worms im wechselnden Spiel der Jahrtausende, 1958; (Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 61;) Hüttmann, H., Untersuchungen zur Verfassungs-, Verwaltungs- und Sozialgeschichte der freien Reichsstadt Worms 1659-1789, 1970; Illert, G., Worms, so wie es war, 1976; Der Statt Wormbs Reformation, hg. v. Köbler, G., 1985; Keilmann, B., Der Kampf um die Stadtherrschaft in Worms während des 13. Jahrhunderts, 1985; Grünewald, M., Die Römer in Worms, 1986; Friedmann, A., Die Beziehungen der Bistümer Worms und Speyer zu den ottonischen und salischen Königen, 1994; Breuer, H., Die politische Orientierung von Ministerialität und Niederadel im Wormser Raum, 1997; Bönnen, G., Worms, LexMA 9 1998, 330; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 2, 688.
Woyda, Woyde (Reichsritter). Im 17./18. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Vogt?. L.: Stieber; Seyler 397.
Wrede (Freiherren, Reichsritter). Um 1790 zählten die Freiherren von W. mit Mühlenbach, Arenberg und Immendorf zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Außerdem waren sie um 1750 im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. L.: Stieber; Winkelmann-Holzapfel 169; Riedenauer 128.
Wucherer von Huldenfeld (Reichsritter). Von 1732 bis 1749 war Heinrich Bernhard von W. als Personalist im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. L.: Schulz 274.
Wunschel (Reichsritter). Um 1700 zählten die W. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Wurm (Reichsritter). Im früheren 18. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. L.: Stieber; Riedenauer 128.
Wurmser von Vendenheim (Freiherren, Grafen, Reichsritter). 1773 zählten die im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten Grafen W. mit dem 1612 erworbenen Sundhausen und dem 1456 erworbenen Vendenheim zum Ritterkreis Unterelsass. Mit Meißenheim (Meisenheim) waren sie außerdem Mitglied des Ortes (Bezirks) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Sie erloschen männlicherseits 1844 und weiblicherseits 1851. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 66, 67; Wolf, J., Familienarchiv v. Wurmser, Urkunden und Akten (Abt. B 23 und F 26) 1398-1843, 1988.
Wurster von Kreuzberg, Creuzberg, Kreutzberg (Reichsritter). Die W. waren Mitglied des Ritterkreises Schwaben. Außerdem gehörten sie im 18. Jahrhundert dem Kanton Altmühl und dem Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken an. L.: Kollmer 312; Bechtolsheim 15, 21; Riedenauer 128.
Württemberg (Grafen, Herzogtum, Königreich, Land, Landesteil). 1081/1083/1092 erscheint die neu errichtete Burg Wirtinisberc auf dem Rotenberg zwischen Esslingen und Cannstatt im alten Stammesherzogtum Schwaben. Nach ihr nannten sich (fränkische?, von dem salischen Herzog Konrad von Kärnten abstammende?) Herren von W. (1081/1083 Konrad, 1089/1092 Conradus de Wirtineberc), die seit 1135/1139 als Grafen (Grafschaft im Remstal) auftraten, zunächst im mittleren Neckartal und Remstal begütert waren und - vielleicht nach einer Unterbrechung um 1150 - zu Beginn des 13. Jahrhunderts das ganze mittlere und untere Remstal mit Waiblingen und Schorndorf erlangt hatten. Wichtigste Grundlagen der Herrschaftsbildung wurden Leibeigenschaft, Mannsteuer, Ortsherrschaft und Steuer. Durch Heirat erwarben sie um 1245 von den Markgrafen von Baden Stuttgart (stuot-gart), das im 14. Jahrhundert (1321) Sitz des Hofes und Mittelpunkt der Grafschaft und ab 1482 offiziell Hauptstadt und Residenzstadt wurde. Dazu kamen Zollrechte und Geleitsrechte an wichtigen Straßen wie der Fernstraße von Speyer nach Ulm. Nach dem Untergang der Staufer rissen sie Reichsgut im erheblichen Umfang an sich (Waiblingen). 1259 wurde Graf Ulrich I. Marschall des Reiches über ganz Schwaben und kaufte die Grafschaft Urach (Urach, Münsingen, Pfullingen, Nürtingen). Eberhard I. gewann 1298 die Landvogtei Schwaben und vergrößerte das Herrschaftsgebiet um fast die Hälfte (Backnang, Calw [1308], Göppingen [1319], Hohenstaufen [1319], Dornstetten [1320], Neuffen, Rosenfeld, Neuenbürg, Glemsgaugrafschaft mit Hohenasperg). 1324/1325 kamen durch Kauf Reichenweier und Horburg im Elsass, 1330 Landvogtei Wimpfen, 1336 Markgröningen, 1339 Vaihingen, 1343 Tübingen mit dem Reichsforst Schönbuch, die halbe Herrschaft Teck mit Kirchheim, Winnenden, die Grafschaft Aichelberg, Grötzingen und 1381 von den Herzögen von Teck (Verkauf der zweiten Hälfte) Kirchheim hinzu. Eberhard III. erhielt die Herrschaft Schalksburg mit Balingen und Onstmettingen sowie dem Rest von Bietigheim. Eberhard IV. erwarb durch Heirat 1397/1409 die Grafschaft Mömpelgard (bis 1796/1802). 1420 umfasste W. als die größte Grafschaft des Reiches nach einem Verzeichnis der württembergischen Lehen und Eigengüter als Reichslehen die Grafschaft W. mit den Städten Stuttgart, Cannstatt (Canstatt, Cannstadt), Leonberg, Waiblingen und Schorndorf, den Zoll zu Göppingen, die Grafschaft Aichelberg mit der Stadt Weilheim und die Vogtei zu Jesingen, das Herzogtum Teck mit den Städten und Schlössern Kirchheim, Gutenberg, Wielandstein und Hahnenkamm, die Grafschaft Neuffen, die Grafschaft Urach mit den Städten Urach, Wittlingen und Münsingen, die Pfalzgrafschaft Tübingen mit den Städten Tübingen, Herrenberg, Böblingen, Sindelfingen und dem Forst Schönbuch, die Grafschaft Calw mit Stadt Calw, Wildbad und Zavelstein, die Grafschaft Vaihingen mit den Städten Vaihingen, Oberriexingen (Riexingen), Horrheim und Hohenhaslach (Haslach), die Herrschaft Magenheim mit der Stadt Brackenheim, die Stadt Markgröningen als ein Fahnlehen, die Grafschaft Asperg, die Herrschaft Horburg und die Grafschaft Wickisau (Willisau) mit der Stadt Reichenweier im Elsass, die auf der rechten Rheinseite oberhalb Breisach gelegene Burgfeste Sponeck, die Herrschaft Waldhausen bei Welzheim, die Herrschaft Nagold mit den Städten Nagold und Haiterbach (Haitersbach), die Herrschaft Urslingen mit dem Städtchen Rosenfeld, zeitweise die Grafschaft Sigmaringen mit der gleichnamigen Stadt und die Feste und die Hälfte von Herrschaft und Stadt Hornberg. Eigengüter lagen zu Tuttlingen (Wittlingen), Nürtingen, Grötzingen, Waldenbuch, Lichtenstein, Leofels, Schiltach, Dornhan, Fautsberg (Vogtsberg), Großgartach und Kleingartach (Gartach), Güglingen, Lauffen (Laufen), Backnang, Winnenden, Marbach, Göppingen, Schülzburg (Schilzburg), Hundersingen, Sternenfels, Bilstein bei Reichenweier, Ramstein, Ebersberg, Reichenberg, Waldenstein, Bittenfeld, Hoheneck, Schalksburg, Balingen, Blankenhorn, Bietigheim, Blankenstein, halb Rechtenstein, Ingersheim, Ebingen, Veringen, Achalm, Hohenstaufen, Lauterburg, Rosenstein, Gundelfingen, Oberndorf und Wasseneck. Dazu kamen als Lehen von der Krone Böhmens: Burg und Stadt Neuenbürg (Neuenburg), Burg und Stadt Beilstein, Lichtenberg und Großbottwar (Bottwar) und als ein Lehen des Hochstifts Bamberg Dornstetten. 1441/1442 wurde das damit bereits große, aber in sich noch recht uneinheitliche Land geteilt. Ludwig I. begründete die Linie Urach, Ulrich V. die Linie Neuffen bzw. Stuttgart (mit Nebenlinie Württemberg-Mömpelgard ab 1498, die 1593 die Hauptlinie beerbte). 1471/1473 wurde der Erwerb der Grafschaft Sulz abgeschlossen. 1482 stellte Eberhard V. im Bart von der Uracher Linie (1450-1496), der Gründer der Universität Tübingen (1477), die Einheit des Landes wieder her (Vertrag von Münsingen), erließ eine Landesordnung (1495) und erreichte 1495 vom Kaiser für die größte Grafschaft des Reichs die Erhebung zum Herzog und die Einordnung des Landes als Reichslehen, womit zugleich eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Besitzrechte gegeben war. Nach seinem Tode gewann zwar W. 1504 noch das Maulbronner Klostergut, die Reichsgrafschaft Löwenstein und die Ämter Besigheim, Weinsberg, Neuenstadt, Möckmühl und Heidenheim, doch erlangte der Landtag wachsenden Einfluss (1514), fiel W. wegen der Annexion Reutlingens von 1520 bis 1534 überhaupt an das Reich (1520-1522) bzw. Österreich und musste danach bis 1599 die Lehnshoheit Österreichs (Reichsafterlehen) anerkennen. Um 1535 wurde die Reformation eingeführt, 1555 ein romanistisch geprägtes Landrecht erlassen. Im Dreißigjährigen Krieg wurde das zum schwäbischen Reichskreis zählende Land zweimal besetzt, verlor (zeitweilig ein Drittel seines Gebiets und) zwei Drittel seiner ursprünglichen 450000 Einwohner und geriet danach in einen allgemeinen Niedergang. 1617 wurde in eine Hauptlinie und die Nebenlinien Württemberg-Mömpelgard (bis 1723) und Württemberg-Weiltingen (bis 1705) geteilt. 1649 spaltete sich Württemberg-Neuenstadt, 1674 Württemberg-Winnental ab. Im 18. Jahrhundert gelang die weitgehende Entmachtung des Landtags. 1733 übernahm die 1674 entstandene Nebenlinie Württemberg-Winnental die Nachfolge der ausgestorbenen Hauptlinie. Territorial kamen Justingen (1751), Bönnigheim und Sterneck, sowie die halbe Reichsgrafschaft Limpurg (nach 1781) hinzu, so dass das Land nunmehr 9400 Quadratkilometer mit 620000 Einwohnern umfasste. Wegen Untereisesheim war der Herzog Mitglied des Kantons Kraichgau des Ritterkreises Schwaben, wegen weiterer Güter auch Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. 1803 wurde der Herzog Kurfürst. Als Entschädigung für den Verlust linksrheinischer Güter an Frankreich 1796/1801 (Mömpelgard, Gebiete im Elsass [Horburg, Reichenweier], Freigrafschaft Burgund, 7 Quadratmeilen mit 14000 Einwohnern) bekam er 1803 durch § 6 des Reichsdeputationshauptschlusses unter der Auflage verschiedener Renten die Propstei Ellwangen, die Abteien Schöntal und Zwiefalten, fünf Klöster und Stifte (Comburg, Rottenmünster, Heiligkreuztal, Oberstenfeld, Margarethausen) sowie die neun Reichsstädte Reutlingen, Esslingen, Rottweil, Heilbronn, Giengen, Aalen, Weil der Stadt, Schwäbisch Hall und Schwäbisch Gmünd nebst dem Dorf Dürrenmettstetten, insgesamt 29 Quadratmeilen mit 120000 Einwohnern). Außerdem erhielt W. an geistlichen Gütern: Im Jahre 1803 vier Klöster in Schwäbisch Gmünd, Kloster Gotteszell, das Karmeliterkloster in Heilbronn und das Benediktinerinnenkloster Mariaberg, drei Klöster in Rottweil und das Augustinerkloster in Weil der Stadt. Im Jahre 1804 fielen das Kapuzinerkloster in Rottweil und 1805 die Johanniterkommenden Affaltrach, Hemmendorf, Rottweil und Dätzingen und die Deutschordenskommende Heilbronn an W. 1806 folgten die Deutschordenskommenden Altshausen und Kapfenburg, das Kapuzinerkloster Bartenstein, das Bruderhaus in Bernstein, das Dominikanerinnenkloster Binsdorf, das Chorherrenstift Ehingen-Rottenburg, das Kollegiatstift und das Dominikanerinnenkloster in Horb, die Dominikanerinnenklöster Kirchberg, Löwental (Löwenthal) bei Friedrichshafen und Oberndorf, das Wilhemiten- bzw. Benediktinerkloster in Mengen, die Kapuzinerklöster Michaelsberg (Michelsberg), Pfedelbach und Rottenburg, das Karmelitenkloster in Rottenburg, die Franziskanerklöster Oeffingen und Waldsee, das Benediktinerkloster Wiblingen und das Benediktinerinnenkloster Urspring. 1807 gelangte das Franziskanerinnenkloster Neuhausen, 1809 das gleiche Ordenskloster in Schwäbisch Gmünd und Mergentheim, die Kapuzinerklöster in Mergentheim und Wurmlingen an W. 1810 erhielt es die Kapuzinerklöster in Biberach, Schwäbisch Gmünd und Weil der Stadt, das Klarissinnenkloster in Heilbronn und das Franziskanerkloster Saulgau, 1811 die Kapuzinerklöster in Langenargen und Neckarsulm und das Franziskanerinnenkloster in Wiesensteig und schließlich 1830 die Kapuzinerklöster in Ellwangen, Riedlingen und Wangen. Mit der Anlehnung an Frankreich wurden 1805/1806 die Königswürde (30. 12. 1805), die österreichischen Güter in Oberschwaben (Landvogtei mit Sitz in Altdorf) und mehrere Grafschaften gewonnen. Der König trat dem Rheinbund bei und verheiratete seine Tochter 1807 an Jerôme Bonaparte. 1809 erhielt er das Deutschmeistergebiet von Mergentheim, 1810 Ulm und andere Reichsstädte, so dass das Land nach verschiedenen Grenzausgleichsverträgen mit Baden, Bayern und Hohenzollern-Hechingen (1806-1813) 19511 Quadratkilometer mit 1,1 Millionen Einwohnern umfasste. Eine im März 1815 erlassene Verfassung scheiterte. 1816 trat der König dem Deutschen Bund bei. Sein Nachfolger gewährte am 25. 9. 1819 eine Verfassung. Durch Vereinbarung vom 25. 11. 1870 wurde der Beitritt zum Deutschen Reich unter Wahrung von Sonderrechten für Post, Eisenbahn, Biersteuer und Branntweinsteuer vorbereitet und bald vollzogen. Am 30. 11. 1918 legte der König die Krone nieder (Erlöschen der Hauptlinie 1921). Am 26. 4./25. 9. 1919 trat eine neue Verfassung in Kraft. Im März 1933 übernahmen die Nationalsozialisten die Regierung. Im September/Oktober 1945 wurde W. in die Länder Württemberg-Hohenzollern (französische Besatzungszone) und Württemberg-Baden (amerikanische Besatzungszone) aufgeteilt. Nach der Volksabstimmung vom 9. 12. 1951 gingen beide Länder in Baden-Württemberg auf. S. a. Neuwürttemberg. L.: Wolff 159; Zeumer 553 II b 26; Wallner 684 SchwäbRK 1; Winkelmann-Holzapfel 169; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, II 78 (1450) F4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3; Riedenauer 129; Gönner, E./Zorn, W., Schwaben, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 5, 168; Sattler, C., Geschichte des Herzogtums Würtenberg unter der Regierung der Graven und Herzöge, 1777; Stälin, C., Wirtembergische Geschichte, Bd. 1ff. 1841ff.; Die württembergischen Oberamtsbeschreibungen, 1844ff.; Gaisberg-Schöckingen, F. v., Das Königshaus und der Adel von Württemberg, 1910; Wirtembergisches Urkundenbuch, hg. v. königlichen Staatsarchiv in Stuttgart, Bd. 1ff. 1849ff.; Stälin, P., Geschichte Wirtembergs, Bd. 1f. 1882ff.; Württembergische Geschichtsquellen, hg. v. d. Komm. f. Landesgeschichte, Bd. 1ff. 1894ff.; Bibliographie der württembergischen Geschichte, hg. v. Heyd, W., Bd. 1ff. 1895ff.; Mock, A., Die Entstehung der Landeshoheit der Grafen von Wirtemberg, 1927; Hertlein, F. u. a., Die Römer in Württemberg, Bd. 1ff. 1928ff.; Veeck, W., Die Alamannen in Württemberg, 1931; Weller, K., Die Grafschaft Württemberg und das Reich bis zum Ende des 14. Jahrhunderts, Württemberg. Vierteljahreshefte für Landesgeschichte 38 (1932); Hölzle, E., Württemberg im Zeitalter Napoleons, 1937; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reichs, 1938; Bader, K., Der deutsche Südwesten, 2. unv. A. 1978; Dehlinger, A., Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, Bd. 1f. 1950ff.; Deutsches Städtebuch, hg. v. Keyser, E./Stoob, H., 1939-1974, Bd. 4 Teilbd. 2; Müller, E., Kleine Geschichte Württembergs, 1963; Miller, M./Sauer, P., Die württembergische Geschichte. Von der Reichsgründung bis heute, 1971; Jänichen, H./Schröder, K., 150 Jahre amtliche Landesbeschreibung in Baden-Württemberg, Zs. für württemberg. LG. 38 (1974); Weller, K./Weller, A., Württembergische Geschichte im südwestdeutschen Raum, 10. A. 1989; Philippe, R., Württemberg und der westfälische Friede, 1976; Kann, J., The Making of a State: Württemberg 1593-1793, London 1984; Wicki, H., Das Königreich Württemberg im ersten Weltkrieg, 1984; 900 Jahre Haus Württemberg, hg. v. Uhland, R., 3. A. 1985; Vann, J., Die Entwicklung eines Staates, Württemberg 1593-1793 (Aus d. Engl. übers. v. Nicolai, K./Nicolai, H.), 1986; Barth, C., Geschichte von Württemberg, 1986; Haas, E., Württemberg, oh deine Herren! Ein Streifzug durch die württembergische Geschichte, 1986; Buszello, H., Der Oberrhein in Geschichte und Gegenwart, Von der Römerzeit bis zur Gründung des Landes Baden-Württemberg, 1986; Beiträge zur Geschichte der Landkreise in Baden und Württemberg, hg. v. Landkreis Baden-Württemberg, 1987; Saurer, P., Napoleons Adler über Württemberg, Baden und Hohenzollern, 1987; Gerner, J., Vorgeschichte und Entstehung der württembergischen Verfassung im Spiegel der Quellen (1815-1819), 1989; Frey, S., Das württembergische Hofgericht (1460-1618), 1989; Stievermann, D., Landesherrschaft und Klosterwesen im spätmittelalterlichen Württemberg, 1989; Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, hg. v. d. Komm. f. geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Bd. 1ff. 1990ff.; Holzgerlingen, 1995; Molitor, S., 1495: Württemberg wird Herzogtum, 1995; Eberl, I., Württemberg, LexMA 9 1998, 375; Regesten zur Geschichte von Württemberg 1325-1392, 1998; Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 3 1999; Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999, 182; Keitel, C., Herrschaft über Land und Leute, 2000; Schnabel, T., Geschichte von Baden und Württemberg 1900-1952, 2001; Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815-1933, bearb. v. Raberg, F., 2001; Württembergisches Klosterbuch, hg. v. Zimmermann, W., 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 225, 909 (Württemberg mit Mömpelgard); Württemberg 1797-1816/19, bearb. v. Paul, I., 2004; Hesse, C., Amtsträger der Fürsten im spätmittelalterlichen Reich, 2005; Mann, B., Kleine Geschichte des Königreichs Württemberg, 2006; Der württembergische Hof im 15. Jahrhundert, hg. v. Rückert, P., 2006; Das Herzogtum Württemberg zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges im Spiegel von Steuer- und Kriegsschadensberichten 1629-1655, hg. v. Hippel, W. v., 2007; 1806 – Souveränität für Baden und Württemberg. Beginn der Modernisierung?, hg. v. Schindling, A. u. a., 2007; Weber, R., Kleine Geschichte der Länder Baden und Württemberg 1918-1945, 2008.
Würtzburg, Würzburg (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis zum frühen 19. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit Teilen von Röttingen samt Teilen von Tauberrettersheim zum Kanton Gebirg sowie am Ende des 18. Jahrhunderts zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 397; Hölzle, Beiwort 55; Winkelmann-Holzapfel 169; Riedenauer 128; Rahrbach 303.
Würzburg (Hochstift, Großherzogtum, Residenz des Bischofs). 704 wird linksmainisch W. (Virteburh, um 700 Uburzis), dem bereits in vorchristlicher Zeit bedeutende keltische Siedlungen vorangehen, als Mittelpunkt eines fränkischen (thüringischen) Herzogtums bezeugt. 741/742 richtete Bonifatius einen in die rechtsmainische Talsiedlung gelegten Bischofssitz (Bischof Burchard) für Ostfranken ein, der Mainz unterstellt wurde. Die Diözese reichte vom Thüringer Wald (bzw. südlich von Hersfeld) bis zur Hohenloher Ebene (bzw. südlich von Schwäbisch Hall) und von Böhmen bis an Neckar und Spessart. Die Grundlage weltlicher Herrschaft bildeten reiche Schenkungen Karlmanns und König Pippins (752/753 Immunität). Um 800 ist W. als Königspfalz belegt. Vor allem von Kaiser Otto II. erhielt W. weitere Güter. 1007 wurde W. durch die Gründung des Bistums Bamberg beschnitten. 1030 war der Bischof Stadtherr, gegen den sich Stadt (1069 urbani cives, 1147 Juden bezeugt) und Zünfte von 1248 bis etwa 1400 vergeblich wendeten. 1168 bestätigte Kaiser Friedrich I. Barbarossa den Bischöfen die herzogliche Gewalt in Franken, doch kam das Herzogtum nicht zur tatsächlichen Entfaltung. Der Ausbau des zwischen Eltmann und Gemünden beiderseits des Mains und bis Marktheidenfeld linksmainisch sowie im Grabfeld, in der Rhön, im Bauland, in Markt Bibart und (bis 1542) Meiningen begüterten Hochstifts (u. a. 1297 Kissingen) erfolgte in heftigen Auseinandersetzungen mit den Grafen von Henneberg als Hochstiftsvögten. 1400 wurden bürgerliche Befreiungsversuche endgültig unterdrückt. Der Bischof hatte Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat und beim fränkischen Reichskreis. Durch die Reformation erlitt das Bistum bedeutende Verluste, die Julius Echter von Mespelbrunn (1573-1617), der Erneuerer der 1410 erstmals gegründeten Universität (1582), wieder wettmachte. 1633 wurde W. mit Bamberg als Herzogtum Franken an Herzog Bernhard von Weimar als Lehen Schwedens gegeben, aber bereits 1634 wieder verselbständigt. Im späteren 17. Jahrhundert zählte der Bischof zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Um 1790 war der Bischof Mitglied des Ritterkreises Franken und zwar außer in den Kantonen Steigerwald und Baunach im Kanton Odenwald wegen Teilen von Gollachostheim, Haltenbergstetten, Eichhof, Ermershausen, Eulenhof, Neubronn, Niederstetten, Oberndorf, Rinderfeld, Streichental, Wermutshausen und Teilen von Pfahlenheim und im Kanton Rhön-Werra wegen Teilen von Nordheim/Rhön, Büchold, Teilen von Elfershausen, Mittelsinn mit Aura, Teilen von Obersinn, Teilen von jeweils Burglauer, Eichenhausen, Leutershausen, Maßbach samt zwei Dritteln Weichtungen, Poppenlauer und Unsleben. 1802/1803 fiel das 90 Quadratmeilen (mit 262000 Einwohnern und 3 Millionen Gulden Einkünften) umfassende Hochstift mit 54 Ämtern an Bayern (72 Quadratmeilen), Württemberg, Hessen-Darmstadt und Leiningen. 1805 kam es von Bayern gegen Tirol, Brixen und Trient an den Habsburger Ferdinand von Toskana. Unter ihm gehörte es vom 30. 9. 1806 bis 1814 als Großherzogtum W. zum Rheinbund. Durch Grenzbereinigungsverträge mit den Nachbarländern wurde der Umfang des Gebiets seit 1807 verändert. 1810 kam Schweinfurt hinzu. Am 3. 6. 1814 gelangte W. erneut an Bayern. Das Bistum W. wurde 1817 erneuert und dem Erzbistum Bamberg unterstellt. L.: Wolff 99; Zeumer 552 II a 7; Wallner 691 FränkRK 1; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F4, II 22 (1648) E3, III 38 (1789) D4; Riedenauer 129; Winkelmann-Holzapfel 169f.; Zimmermann, G., Franken, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 4, 98; Neumaier 15, 19f., 24, 52, 87, 132; Monumenta Boica, Bd. 37ff. 1864ff.; Chroust, A., Geschichte des Großherzogtums Würzburg. Die äußere Politik des Großherzogtums Würzburg, 1932; Beck, M./Büttner, H., Die Bistümer Würzburg und Bamberg in ihrer politischen und wirtschaftlichen Bedeutung für die Geschichte des deutschen Ostens, 1937; Endrich, P./Dinklage, K., Vor- und Frühgeschichte der Stadt Würzburg, 1951; Herbipolis iubilans, 1200 Jahre Bistum Würzburg, 1952; Bosl, K., Würzburg als Reichsbistum, FS T. Mayer, 1954; Hofmann, H., Die Würzburger Hochstiftskarte des Oberleutnants von Fackenhofen 1791, Mainfränk. Hefte 24 (1956); Scherzer, W., Georg Conrad Jung (1612-1691) und die Entwicklung der Kartographie im Hochstift Würzburg, Ber. zur dt. Landeskunde 25 (1960); Wendehorst, A., Das Bistum Würzburg, Bd. 1f. 1962ff.; Wendehorst, A., Das Bistum Würzburg, Freiburger Diözesanarchiv 86 (1966); Schubert, E., Die Landstände des Hochstifts Würzburg, 1967; Bilz, W., Die Großherzogtümer Würzburg und Frankfurt, Diss. phil. Würzburg 1968; Bosl, K., Franken um 800, 2. A. 1969; Lindner, K., Untersuchungen zur Frühgeschichte des Bistums Würzburg und des Würzburger Raumes, 1972; Schich, W., Würzburg im Mittelalter, 1977; Trüdinger, K., Stadt und Kirche im spätmittelalterlichen Würzburg, 1978; Würzburg, hg. v. Wendehorst, A., 1981; Hoffmann, H., Das Lehenbuch des Fürstbischofs Albrecht von Hohenlohe 1345-1372, 1982; Götz, H., Würzburg im 16. Jahrhundert Bürgerliches Vermögen und städtische Führungsschichten zwischen Bauernkrieg und fürstbischöflichem Absolutismus, 1986; Wendehorst, A., Das Bistum Würzburg, 4 Das Stift Neumünster in Würzburg, 1989; Veith, P., Regesten aus Würzburger Urkunden, 1990; Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 1ff., hg. v. Wagner, U. u. a., 1992ff.; 1200 Jahre Bistum Würzburg, hg. v. Lenssen, J./Wamser, L., 1992; Link, T., Die Reichspolitik des Hochstifts Würzburg, 1995; Wendehorst, A., Würzburg, LexMA 9 1998, 377; Geschichte der Stadt Würzburg, hg. v. Wagner, U., Bd. 1ff. 2001ff.; Schäfer, D., Geschichte Würzburgs, 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 638, 1, 2, 648; Süßmann, J., Vergemeinschaftung durch Bauen, 2007.
Würzburg, Domkapitel. Das Domkapitel zu W. zählte zum Kanton Baunach und wegen Braunsbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. L.: Winkelmann-Holzapfel 170; Riedenauer 129.
Würzburg, Jesuiten-Administration. Um 1800 zählte die Jesuiten-Administration W. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 129.
Würzburg, Julius-Hospital, Juliusspital Seit dem frühen 18. Jahrhundert zählte das Juliusspital (Julius-Hospital) W. wegen Geroldshausen zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Im Kanton Rhön-Werra war es um 1790 wegen Platz, der Hälfte von Gräfendorf, Morlesau, Teilen von Ochsenthal (Ochsental), einem Viertel von Thüngen mit drei Vierteln Heßlar, der Hälfte von Völkersleier, einem Drittel Windheim und Wolfsmünster mit Aschenroth immatrikuliert. Zeitweise gehörte es auch dem Kanton Steigerwald an. L.: Winkelmann-Holzapfel 170; Riedenauer 129.
Würzburg, Sankt Stephan (Kloster). Um 1790 war das Kloster Sankt Stephan zu W. wegen Teilen von Burglauer und Teilen von Poppenlauer Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Winkelmann-Holzapfel 171; Riedenauer 129.
Würzburg, Stift Haug (Kloster). Um 1800 zählte das Stift Haug in W. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 129.
Würzburg, Universität. Um 1780 gehörte die (Julius-)Universität W. wegen Wüstensachsen und Teilen von Ochsenthal (Ochsental) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Etwas später zählte sie zum Kanton Steigerwald. L.: Winkelmann-Holzapfel 170f.; Riedenauer 129.
Yberg (Reichsritter). Um 1562 waren die Y. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 217.
Zandt von Merl (zu Weiskirchen) (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Z. mit Münchweiler und Weiskirchen zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Winkelmann-Holzapfel 171.
Zazenhausen (reichsritterschaftliche Herrschaft). Z. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Zedtwitz, Zettwitz (Reichsritter). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert gehörten die Z. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken, vom 16. bis zum 17. Jahrhundert zum Kanton Altmühl und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 209; Riedenauer 128.
Zeitlofs (Amt). Das Amt Z. an der Sinn zählte mit Rupboden (Ruckboden) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Wolff 515.
Zerer (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Rorer? L.: Riedenauer 128.
Zeyern (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Zilhart (Reichsritter). Von 1562 bis etwa 1623 (seit Anfang des 17. Jahrhunderts wegen der graneckischen Güter) waren die Z. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. S. Züllenhard. L.: Hellstern 217.
Zimmern (Freiherren, Grafen). Die um 1080 erstmals genannten Herren von Z. (Herrenzimmern) bei Rottweil bildeten um die Burg Z. eine Herrschaft aus. Dazu erwarben sie nach Heirat (1319) 1354 von einer Nebenlinie der Truchsessen von Waldburg die Herrschaft Messkirch, um 1400/1462 Wildenstein sowie 1462 von Habsburg Oberndorf als Pfand. 1538 wurden sie zu Grafen erhoben. Die Grafen von Z., über deren ältere Geschichte die Zimmerische Chronik des gelehrten Graf Froben Christoph (1519-1566) von 1564/1566 berichtet, gehörten dem schwäbischen Reichskreis sowie mit der 1581 erworbenen Herrschaft Schramberg dem Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben an, starben aber 1594 aus. Ihre Güter wurden von den Erben 1595 an die Stadt Rottweil verkauft. Messkirch kam über eine Schwester des letzten Grafen an die Grafen von Helfenstein. Über Rottweil gelangten die Güter zuletzt 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Hellstern 148; Franklin, O., Die freien Herren und Grafen von Zimmern, 1884; Jenny, B., Graf Froben Christoph von Zimmern, 1959; Kruse, H., Zimmern, LexMA 9 1998, 616.
Zink, Zinck, Zingel (Reichsritter). Um 1700 zählten die Z. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Seyler 397; Riedenauer 128.
Zobel von Giebelstadt, Zobel zu Giebelstadt, Zobel (Reichsritter). Im 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts zählten die Z. mit Teilen von Baiertal (Baierthal) bei Tauberbischofsheim, Teilen von Balbach, Darstadt, Teilen von Giebelstadt, der Hälfte von Goßmannsdorf, Schloss und Gut Guttenberg, Herchsheim, Messelhausen, Osthausen und Teilen von Segnitz, Lipprichhausen (Lipprichshausen) und Teilen von Rütschdorf zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Weiter waren sie anfangs in den Kantonen Altmühl und Baunach sowie im frühen 18. Jahrhundert im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Von 1717 bis 1727 gehörten sie wegen von den Thüngen ererbter Anteile an Freudental und von 1727 bis 1770 als Personalisten dem Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben an. Messelhausen, Balbach und Rütschdorf fielen 1808 an Baden, Giebelstadt an Würzburg und Lipprichshausen an Bayern. S. Baden-Württemberg. L.: Stieber; Seyler 397; Roth von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 171; Pfeiffer 210; Riedenauer 128; Stetten 33,38, 183, 186, 188; Schulz 274; Rahrbach 305; Neumaier 73, 149, 151f.
Zocha (Reichsritter). Die Z. zählten im 17. und frühen 18. Jahrhundert wegen Wald und Laufenbürg (Lauffenburg) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 128.
Zollner von Brand, Zollner genannt Brandt, Zollner von Brand von Kirchschletten (Reichsritter). Vom 16. bis zum frühen 19. Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Zeitweise gehörten sie auch den Kantonen Baunach und Steigerwald an. L.: Stieber; Pfeiffer 214; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 128.
Zollner von Hallburg, Zollner von der Hallburg (Reichsritter). Vom 16. Jahrhundert bis zu ihrem Aussterben um 1640 zählten die Z. mit Gaibach, Hallburg, Kleinlangheim, Krautheim mit Rimbach, Lülsfeld mit Strehlhof und Zeilitzheim zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Bechtolsheim 2, 13, 19, 63; Riedenauer 128; Rahrbach 307; Ulrichs 209.
Zollner von Rottenstein, Zollner von Rothenstein, Zollner von Birkenfeld von Rotenstein, (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. L.: Stieber; Riedenauer 128; Rahrbach 309.
Zorn (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Zorn von Bulach. L.: Riedenauer 128; Stetten 33.
Zorn von Bulach (Freiherren, Reichsritter). Die Z. sind eines der ältesten Adelsgeschlechter des Elsass. Im 18. Jahrhundert und frühen 19. Jahrhundert zählten die Freiherren Z. zum Ort (Bezirk) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 Anton Joseph Z., Herr zu Grol [Groll]) sowie als bereits im Stichjahr 1680 angesessene und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierte Familie mit der Hälfte Enzheim, der Hälfte Gerstheim und Osthausen zum Ritterkreis Unterelsass. S. Zorn. L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 67; Neumaier 73.
Zotter von Berneck, Zott von Perneck (Reichsritter). Von etwa 1581 bis 1587 war Gottfried Z., der um 1570 die Herrschaft Schramberg hatte, Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hellstern 148, 218.
Zufraß (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Zug (Stadt, Kanton). Z. am Zuger See wurde um 1200 von den Grafen von Kiburg (Kyburg) gegründet. 1273 kaufte König Rudolf von Habsburg die dortigen Kiburger (Kyburger) Rechte. 1352 wurde die Stadt von den sie umgebenden Orten der Eidgenossenschaft der Schweiz zum Eintritt in diese gezwungen und 1368 von Habsburg aus seiner Herrschaft entlassen. 1400 erwarb sie den Blutbann. 1415 wurde sie reichsunmittelbar. Im 15. Jahrhundert gewann sie Anteile an der Verwaltung einzelner gemeiner Herrschaften. Im Jahre 1604 wurden Spannungen zwischen der Stadt Z. und ihrem Umland durch Vertrag beigelegt. 1798 wurde Z. dem Kanton Waldstätte einverleibt, 1803/1815 aber in den alten Grenzen als kleinster Kanton der Schweiz (239 Quadratkilometer) wiederhergestellt. Die Verfassung von 1814 wurde 1848, 1876 und 1894 verändert. L.: Wolff 523; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) F2; Chronik der Innerschweiz, hg. v. Koch, H. u. a., Bd. 1, 2 1947; Gruber, E., Die Geschichte des Kantons Zug, 1968; Die Rechtsquellen des Kantons Zug, bearb. v. Gruber, E., Bd. 1 1971; Meyer, T., Zug, LexMA 9 1998, 683.
Zugewandte Orte (verbündete Städte und Landschaften). Z. waren die mit der Eidgenossenschaft der Schweiz oder einem ihrer Orte verbündeten Städte und Landschaften, die nicht die Rechte eines Ortes hatten. Allen dreizehn Orten zugewandt waren die Bünde in Graubünden, das Wallis, das Hochstift Basel, Rottweil und Mülhausen im Elsass. Mehreren Orten zugewandt waren Stadt und Stift Sankt Gallen, Abtei Engelberg, Biel, Rapperswil, Genf und Neuenburg/Neuchâtel. Einem einzelnen Ort zugewandt waren Gersau (Schwyz), die Freiherren von Sax (Zürich), Payerne und das Münstertal (Bern). Die zugewandten Orte gingen mit Ausnahme Rottweils und Mülhausens seit 1798 in den Kantonen der Schweiz auf. L.: Oechsli, W., Orte und Zugewandte Orte, Jb. f. schweizer. Gesch. 13 (1888).
Züllenhard, Züllnhorst, Zyllnhard, Zillert, Zilhart (Reichsritter). Vom frühen 16. Jahrhundert bis etwa 1650 und von etwa 1750 bis ins frühe 19. Jahrhundert waren die Z. (Zyllnhardt) mit Teilen von Widdern Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. Außerdem zählten sie zum Ritterkreis Rhein sowie wegen Gütern in Dürnau, Gammelshausen und Geradstetten von 1542 bis 1687 zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwabensowie von 1562 bis etwa 1623 (seit desm Anfang des 17. Jahrhunderts wegen der graneckischen Güter) zum Kanton Neckar-Schwarzwald-Ortenau. L.: Genealogischer Kalender 1753, 537; Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 171; Riedenauer 128; Stetten 33, 38; Schulz 274; Neumaier 151 (Züllenhard zu Widdern).
Zurhein, Zurheim (Reichsritter). Um 1800 zählten die Z. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. L.: Riedenauer 128.
Zürich (Kanton). 1798 wurde das aus der 1218 Reichsunmittelbarkeit erlangenden, seit 1291 durch Bündnisse mit Uri und Schwyz verknüpften (Reichs-)Stadt Z. erwachsene Herrschaftsgebiet Zürichs als Kanton in die von Basels Oberzunftmeister Ochs mit Unterstützung Frankreichs gebildete Helvetische Republik eingegliedert. 1803/1815 wurde Z. als Kanton der Eidgenossenschaft der Schweiz wiederhergestellt. L.: Wolff 518; Geschichte des Kantons Zürich, Bd. 1 1995.
Zürich (Reichsstadt). Am Ort des römischen Turicum (am Lindenhof) gründete Kaiser Karl der Große neben einem Königshof das Chorherrenstift Großmünster Z. (810/820 Zurih), König Ludwig der Deutsche 853 die Reichsabtei Fraumünster (Frauenmünster). Die Reichsvogtei (Kastvogtei) hierüber kam 1098/1173 als Erbe der Grafen von Lenzburg (10. Jahrhundert) an die Herzöge von Zähringen. Mit deren Aussterben 1218 erlangte Z. Reichsunmittelbarkeit. Mit Hilfe König Rudolfs von Habsburg unterwarf Z. den umwohnenden Adel. Am Ende des 13. Jahrhunderts brachte es das Fraumünster (Frauenmünster) und das Großmünster unter seine Herrschaft. 1291 schloss es ein erstes Bündnis mit Uri und Schwyz. Von 1313 bis 1336 verband es sich mit den Habsburgern. 1351 schloss es sich der Eidgenossenschaft der Waldstätte an. Bald wurde es, begünstigt durch die Lage an der Straße vom Sankt Gotthard nach Basel, Mittelpunkt der Eidgenossenschaft der Schweiz. Bereits im 14. Jahrhundert erlangte es ein ansehnliches Herrschaftsgebiet am Zürichsee (Wädenswil 1342, Zollikon 1358, Küsnacht am Zürichsee 1384, Thalwil [Talwil] 1385). Zwischen 1400 und 1415 erwarb es die Herrschaften am See Greifensee (1402), Grüningen (1408), Regensberg (1409), die Reichsgrafschaft Kiburg (Kyburg) (1424/1452) und ein Stück des östlichen Aargaus (Freiamt, Kelleramt, Steinhausen [1415], Andelfingen [1434]). In der Reichsmatrikel von 1521 wurde es nicht mehr geführt. Unter Zwingli setzte sich seit 1523 die Reformation durch. 1648 erlosch die Reichszugehörigkeit mit der übrigen Eidgenossenschaft der Schweiz. Seit 1712 übernahm Z. zusammen mit Bern wieder die 1531 verlorene Führung der Eidgenossenschaft. S. Zürich (Kanton). L.: Wolff 518f.; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) F2; Bluntschli, J., Staats- und Rechtsgeschichte der Stadt und Landschaft Zürich, 2 Teile 2. A. 1856; Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, Bd. 1ff. 1888ff.; Dändliker, K., Geschichte der Stadt und des Kantons Zürich, Bd. 1ff. 1908ff.; Largiadèr, A., Die Anfänge der zürcherischen Landschaftsverwaltung, 1932; Weiss, L., Verfassung und Stände des alten Zürich, 1938; Largiadèr, G., Geschichte von Stadt und Landschaft Zürich, Bd. 1f. 1943 ff; Kunz, E., Die lokale Selbstverwaltung in den zürcherischen Landgemeinden im 18. Jahrhundert, Zürich 1948; Kläui, P./Imhof, E., Atlas zur Geschichte des Kantons Zürich, 1951; (Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 16, 23, 30, 31, 32, Zurihgouwe, pagus Thuregum, Duricinum, Turegia provincia, ‚Zürichgau‘;) Karte des Kantons Zürich aus dem Jahre 1667 in 56 Messtischblättern von Gugger, H. C., hg. v. Imhof, E./Winkler, E., 1967; Raiser, E., Städtische Territorialpolitik im Mittelalter, Diss. phil. Hamburg 1969; Plattner, A., Die Herrschaft Weinfelden, 1969; Vogt, E./Meyer, E./Peyer, H. C., Zürich von der Urzeit zum Mittelalter, 1971; Dietrich, C., Die Stadt Zürich und ihre Landgemeinden während der Bauernunruhen von 1489 bis 1525, 1985; Zürich. Geschichte einer Stadt, hg. v. Schneebeli, R., 1986; Geschichte des Kantons Zürich, Bd. 1 1995; Hürlimann, K., Zürich, LexMA 9 1998, 790; Kleine Zürcher Verfassungsgeschichte 1218-2000, hg. v. Staatsarchiv des Kantons Zürich 2000; Koch, B., Neubürger in Zürich, 2002; Vonrufs, U., Die politische Führungsgruppe Zürich (1450-1489), 2002; Müller, M., Gesellschaftlicher Wandel und Rechtsordnung, 2005; Die Entstehung der neuen Zürcher Kantonsverfasssung, 2006; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007, 261.
Zweifel, Zweiffel (Reichsritter). Vom späteren 16. bis zum früheren 18. Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Von 1735 bis etwa 1747 waren die vorher zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein gehörigen Z. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Stieber; Hellstern 218; Seyler 397; Riedenauer 128.
Zwierlein (Freiherren, Reichsritter). Die 1790 in den Freiherrenstand erhobenen Z. zählten mit dem 1787 von den Hopffer erworbenen sieben Zweiundreißigstel Unterriexingen zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. L.: Hölzle, Beiwort 65.
Zwingenberg (am Neckar) (Herrschaft). Die Herrschaft Z. am Neckar mit zehn Dörfern und einigen Weilern zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1746 kaufte sie der Kurfüst von der Pfalz. 1779 gab er sie seinem natürlichen Sohn als Fürsten von Bretzenheim. Später kam sie an Baden und damit Z. 1951/1952 an Baden-Württemberg. L.: Wolff 512.
Altdorf (Kanton Uri) Schweiz
Baden* (Kanton Aargau) Aargau
Bremgarten (im Kanton Aargau) Aargau
Burgdorf (Kanton)* Bern (RS)
Engelberg* (im Kanton Obwalden) (Abtei) Unterwalden, Uri, Zugewandte Orte
Erlach* (RRi) (Kanton Bern)
Falkenstein (Kanton Solothurn) Solothurn
Grüningen (Kanton Zürich) Zürich
Güttingen (Kanton Thurgau) Konstanz
Haslach (Kanton Sankt Gallen) Hohenems
Homberg (bei Wittnau im Kanton Aargau) Basel
Klingenberg (bei Steckborn im Kanton Thurgau) Blumenfeld, Möhringen
Köniz (im Kanton Bern) (Könitz) Elsass und Burgund bzw. Elsass-Schwaben-Burgund
Kriessern* (in dem Kanton Sankt Gallen) (RHof, RDorf) Gägelhof
Mellingen (im Kanton Aargau) Aargau
Neuendorf (in dem Kanton Solothurn) Härkingen
Pfeffingen (im Kanton Basel-Land) Basel (FBtm)
Rheineck* (Rheinegg) (Kanton Sankt Gallen) (RS) Appenzell, Sankt Gallen (RAbtei)
Speicher (im Kanton Appenzell-Außerrhoden) Appenzell
Steinhausen (im Kanton Zug) Zürich
Straßberg (im Kanton Bern) Neuenburg (Gt)
Teufen (im Kanton Appenzell-Außerrhoden) Appenzell
Tiefenbach* (im Kanton Thurgau) (RHof) Rorschach
Trogen (im Kanton Appenzell-Außerrhoden) Appenzell
Wettingen* (im Kanton Aargau) (Kl) Uri