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Potter, Harry, Law, Liberty and the Constitution. A Brief History of the Common Law. Boydell & Brewer, Woodbridge/Suffolk 2015. VIII, 352 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Potter, Harry, Law, Liberty and the Constitution. A Brief History of the Common Law. Boydell & Brewer, Woodbridge/Suffolk 2015. VIII, 352 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Recht, Freiheit und Verfassung sind grundlegende Einrichtungen des zivilisierten menschlichen Zusammenlebens, von denen die ursprüngliche Freiheit des Menschen wohl dem Recht deutlich vorausgeht und die Verfassung zumindest in dem formellen Sinn erst ziemlich spät nachfolgt. Dessenungeachtet lassen sie sich ansprechend im Rahmen einer kurzen Rechtsgeschichte einsetzen. Der Verfasser übernimmt dies in ansprechender Weise auf überschaubarem Raum.

 

Veranlasst ist das Werk durch eine Anfrage des BBC nach einer Geschichte des englischen Rechtssystems unter dem Titel The Strange Case of the Law. Zu diesem Zeitpunkt wusste der Angesprochene nach eigenem Eingeständnis in der kurzen Einleitung wenig von diesem Gegenstand, doch hat er nach seiner Zusage diesen Mangel auf der Grundlage wohl vor allem der abgekürzt zitierten Literatur zu beheben versucht. Seine daraufhin gegebene Darstellung geht davon aus, dass Englands Common Law, wenn auch unvollkommen, Recht und Freiheit sichert und dadurch gleichen Rang mit allen anderen Errungenschaften von Engländern  in Kunst und Wissenschaft aufweist.

 

Gegliedert ist der durch 18 Abbildungen vor allem wichtiger Rechtsgelehrter veranschaulichte Band in vier Teile. Sie betreffen die Grundlegung von den angelsächsischen Gesetzen bis zu dem Ende des Mittelalters, die rechtlichen Auseinandersetzungen unter Beteiligung von the King’s Conscience und the Lord Chancellor’s Foot mit the Writ and Charter of Liberty in der frühen Neuzeit, die Transformation des Rechtes zwischen 1766 und 1907 und schließlich die Herrschaft des Rechts von 1907 bis zur Gegenwart. Weil das in langen Jahrhunderten organisch gewachsene Recht den Menschen gegen den Missbrauch von Macht sichert, sieht es der Verfasser am Ende überzeugend als notwendig an, dass der Mensch sich seinerseits um die Wahrung des Rechtes in der Form der freiheitlichen Verfassung bemüht.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler