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Schmid, Hans-Ulrich, Historische deutsche Fachsprachen. Von den Anfängen bis zu dem Beginn der Neuzeit. Eine Einführung (= Grundlagen der Germanistik 57). Erich Schmidt, Berlin 2015. 288 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Schmid, Hans-Ulrich, Historische deutsche Fachsprachen. Von den Anfängen bis zu dem Beginn der Neuzeit. Eine Einführung (= Grundlagen der Germanistik 57). Erich Schmidt, Berlin 2015. 288 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Ob die menschliche Sprache einen einzigen örtlich-zeitlichen Ausgangspunkt hat oder mehrfach an unterschiedlichen Orten zu unterschiedlichen Zeiten entwickelt wurde, ist bisher wohl noch nicht entschieden. Eindeutig steht aber längst fest, dass ihr Umfang sich stetig erweitert. Damit differenziert sie sich auch notwendig so stark, dass der an sich jedem Sprachgemeinschaftsmitglied zugängliche Allgemeinwortschatz in Gegensatz zu dem besonderen Wortschatz einzelner Fachsprachen tritt, zu denen trotz einzelner Abgrenzungsschwierigkeiten auch und vor allem die Rechtssprache gezählt wird.

 

Das vorliegende Taschenbuch ist nach seinem kurzen Vorwort in Zusammenhang mit der Konzeption eines sprachhistorischen „Moduls“ in dem Bereich der historischen deutschen Sprachwissenswchaft an der Universität Leipzig entstanden. Es will einen Überblick über die Entwicklung deutscher Fachsprachen von der dem Verfasser besonders vertrauten ältesten Zeit bis zu dem Beginn der Neuzeit bieten. In diesem Rahmen behandelt es an Hand ausgewählter Texte Wortbildung, Lexik, Semantik, Syntax, Textstrukturen und sogar Wort-Bild-Bezüge.

 

Gegliedert ist es nach einer kurzen Einleitung in fünf Abschnitte über die septem artes liberales, die (11) verschiedenen artes mechanicae von Bauhandwerk, Bergbau, Textil- und Lederverarbeitung, Seefahrt, Handel, Landwirtschaft und Gartenbau, Jagd und Fischerei, Kochkunst, Heilkunde, Hofkünste und Kriegskunst, die suspekten und verbotenen Künste Alchemie, Zauber, Segen, Wahrsagerei und Mantik, die Rechtssprache und Abschließendes. Im Rahmen der ausführlich erfassten Rechtssprache unterscheidet der Verfasser die voralthochdeutsche und althochdeutsche Rechtssprache von der mittelhochdeutschen und mittelnierderutschen Rechtssprache (Urkunden, Rechtsbücher) und von der frühneuhochdeutschen Rechtssprache (Schöffensprüche, Carolina, Weistümer, Urbare, Rechtsabecedarien). Insgesamt bietet das durch Abbildungen veranschaulichte und durch ein von Abbildung bis Zwölf stucke von dem harne reichendes Register benutzerfreundlich aufgeschlossene Werk suf knappem Raum vielfältige Informationen, die jedem an der deutschen Sprache interessierten Leser einen raschen und vorteilhaften Überblick über die Entwicklung der einzelnen besonderen Fachsprachen verschaffen können.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler