Original Ergebnisseite.

Landrechtsentwurf für Österreich unter der Enns 1573, hg. v. Brauneder, Wilhelm (= Rechtshistorische Reihe 461). Lang, Frankfurt am Main 2015. 559 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Landrechtsentwurf für Österreich unter der Enns 1573, hg. v. Brauneder, Wilhelm (= Rechtshistorische Reihe 461). Lang, Frankfurt am Main 2015. 559 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Wie der verdienstvolle Herausgeber in seiner sachkundigen Einleitung zutreffend hervorhebt, verringerte sich mit seiner 2014 geglückten Edition des Landrechtsentwurfs des Jahres 1526, die der Herausgeber selbst in das Jahr 2015 setzt, die Editionslücke in den österreichischen Privatrechtsquellen der frühen Neuzeit. Die Edition des chronologischen Nachfolgers des Jahres 1573 schließt sie in erheblichem Maße. Dies trifft nach den Worten des Herausgebers „umso mehr zu, da dessen Bedeutung insoferne über ihn hinausgeht, als er die Grundlage für die weiteren Entwürfe gleicher Art von 1595 und von 1564 für Österreich unter der Enns bildet“ und auch für jenen  für Österreich ob der Enns von 1609.

 

Dazu kommt, dass der Landrechtsentwurf 1573, wenn auch nur handschriftlich, weit verbreitet und praktisch wie literarisch verwendet wurde. Dementsprechend stuft der Verfasser ihn in der Kette der Landrechtsentwürfe von 1526 bis 1654 als wichtigstes Glied ein. Dass dieses nunmehr jedermann leicht greifbar zur Verfügung steht, verdient uneingeschränkten Dank an den Herausgeber für seine wertvolle Leistung.

 

Die von Gabriele Schneider durch Transkription und Renate Hoffmann durch weitere Betreuung des Manuskripts vorbereitete, dem Lehrer Hans Lentze gewidmete Edition beruht auf dem Text der Bände III und IV der lithographierten Sammlung Chorinsky, einer Abschrift des vom Herausgeber eingesehenen Exemplars des Juridisch-Politischen Leseverein (!) zu Wien , Signatur 44/R34. Auch jetzt besteht die Zielsetzung vor allem darin, „rund 120 Jahre nach der Präsentation des Jahres 1894 eine wesentliche Rechtsquelle im Druck zugänglich zu machen, die für die Privatrechtsgeschichte des 16. Jahrhunderts schlechthin unentbehrlich ist“. Inhaltlich besteht die Quellenbasis des Entwurfs aus gemeinem und aus heimischem Recht.

 

In der Einleitung bietet der Herausgeber nach allgemeinen Ausführungen wichtige Darlegungen über die Edition, die Bezeichnung (Landtafel oder Landesordnung) und die Datierung (19. Dezember 1573), den Verfasser (Dr. Wolfgang Püdler 1525-1588), die Einteilung Püdlers (gerichtlich wesen, von contracten, Erbrecht, landsachen) und eine Kurzcharakteristik. Dem folgen auf den Seiten 23-415 der Text und auf den Seiten 419ff. ein von dem Kopisten für die Sammlung Chorinsky erstelltes Inhaltsregister sowie zwei kurze Anhänge. Zusätzlich hilfreich könnte auch hier eine CD sein.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler