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Görtz, Hans-Helmut, Reichskammergerichtspersonal und andere Personen in den Taufbüchern von Predigerkirche und St. Georgen zu Speyer 1593-1689 (= Beiträge zur Speyerer Stadtgeschichte 12). Selbstverlag des Autors in Verbindung mit dem Historischen Verein der Pfalz Bezirksgruppe Speyer, Speyer 2015. XXI, 526 S., Ill. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Görtz, Hans-Helmut, Reichskammergerichtspersonal und andere Personen in den Taufbüchern von Predigerkirche und St. Georgen zu Speyer 1593-1689 (= Beiträge zur Speyerer Stadtgeschichte 12). Selbstverlag des Autors in Verbindung mit dem Historischen Verein der Pfalz Bezirksgruppe Speyer, Speyer 2015. XXI, 526 S., Ill. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Die Höchstgerichte eines Staates sind die Spitzen der besonderen staatlichen Gewalt der Judikative und damit von der Verfassung her gesehen eines der wichtigsten Staatsorgane. Aus diesem Grunde verdienen die jeweiligen Stelleninhaber in jedem Fall besonderes geschichtliches Interesse. Von daher gehört das Reichskammergerichtspersonal zu den bedeutsamen Gegenständen der Rechtsgeschichte.

 

Allerdings wurde das Reichskammergericht des Heiligen römischen Reiches in einer Zeit errichtet, in der personale Übersichten noch nicht selbverständlich waren und nur die Trennung vom Kaiser bzw. König allgemein anerkannt war. Die anfänglich häufigen Ortswechsel verhinderten oder erschwerten zudem die Registratur ebenso wie der Verlust der Personalakten des 16. und 17. Jahrhunderts. Von daher gibt es trotz der Wichtigkeit des Reichskammergerichts bisher keine vollständige Personalübersicht.

 

Diese bedauerliche Lücke kann für die Jahre (von 1527 bis 1689), in denen das Reichskammergericht in der Stadt Speyer seinen Sitz hatte, hilfsweise durch eine Auswertung von Kirchenbüchern verkleinert werden, wie sie Hans-Helmut Görtz nach seiner Bearbeitung des Speyerer Ratsprotokolls von 1667 an Hand der digitalisierten Quellen verdienstvollerweise auf sich nahm. Seine darauf beruhende vorliegende Druckveröffentlichung erregte unmittelbar bei Erscheinen das Interesse eine sachkundigen Rezensenten. Deswegen genügt es an dieser Stelle vorweg darauf aufmerksam zu machen, dass das gewichtige Werk nach einer Einführung des Verfassers über lutherische Kirchen im Speyer des 16. und 17. Jahrhunderts, die Anlegung von Taufbüchern 1593, die dort verzeichneten Personen, das Reichskammergerichtspersonal und den Aufbau der Personeneinträge) diese auf den Seiten 1ff. getrennt nach Kammerrichter (Eberhard von Dienheim), Kammerpräsidenten, Assessoren, Advokaten und Prokuratoren, Praktikanten, Ärzte, Kanzleibedíenstete, Pedelle, Boten, reitende Boten und sonstiges Personal sowie Personen ohne Bezug zum Reichskammergericht nämlich Juristen, Ärzte, Speyerer Pfarrer, auswärtige Pfarrer und weitere bemerkenswerte Personen) auflistet und in drei Registern der Personen, Orte sowie Universitäten und Absolventen aufschlüsselt, womit für den Personalbestand des Reichskammergerichts ein wertvolles Hilfsmittel geboten wird.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler