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Sprache und Recht, Kolumnen aus der österreichischen Juristenzeitung, hg. v. der Redaktion der österreichischen Juristen-Zeitung österreichischen Juristenzeitung. Manz, Wien 2014. 210 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Sprache und Recht, Kolumnen aus der österreichischen Juristenzeitung, hg. v. der Redaktion der österreichischen Juristen-Zeitung österreichischen Juristenzeitung. Manz, Wien 2014. 210 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Sprache und Recht sind zwei besondere Kennzeichen des Menschen, die er wohl erst im Laufe seiner Höherentwicklung errungen hat, die sich aber inzwischen weltweit durchgesetzt haben, selbst wenn sie im Einzelfall immer wieder auch verletzt werden. Nach dem bisherigen Wissensstand ist dabei die Sprache älter als das Recht und das Recht jedenfalls grundsätzlich auf die Sprache angewiesen. Menschliches Denken erfolgt in differenzierten Einzelgestaltungen, hinter denen noch immer im Wesentlichen unbekannte physikalische oder chemische Abläufe stehen, ohne die auch die Richtigkeit des Verhaltens nicht bestmöglich gesteuert werden kann.

 

Mit diesen Gegebenheiten in einem weitesten Sinn hat sich nach dem Vorwort der Herausgeber neben zahlreichen Vorgängern im Jahre 1985 auch Walter Barfuß dadurch befasst, dass er unter dem gleichen Titel eine Sammlung von Aufsätzen und Vorträgen des 1984 verunglückten Rechtsanwalts Fritz Schönherr edierte, der unermüdlich für ein einfaches, verständliches und richtiges Deutsch in advokatorischer Praxis, Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung eingetreten war. Trotz der dadurch bewirkten Hebung des Sprachbewusstseins in Juristenkreisen ist freilich die grundsätzliche Problematik noch nicht beseitigt worden. Deswegen hat die österreichische Juristenzeitung seit Jahren eine gleichnamige Rubrik für entsprechende Beiträge eingerichtet und stellt der  vorliegende, elegant gestaltete Band die seit Heft 19/2010 dort in unregelmäßiger Abfolge abgedruckten Glossen in chronologischer Reihung zusammen mit 22 demnächst erscheinenden Ausführungen der Allgemeinheit zwecks reflexiver Belehrung wie amüsanter Unterhaltung zur Verfügung.

 

Dies beginnt nach einer Einleitung über Deutsch-Jurist und Jurist-Deutsch mit sauren Zeiten und geheimen Rechten. Danach werden die unterschiedlichsten Aspekte angesprochen wie Darstellen oder nicht Darstellen (das ist keine Frage), höchstgerichtliche Wohlmeinung, Abgekü, Jesus und die Juristen, Anführungszeichen, von nackten Nichtigkeiten, Fuge in E und Es, zu hoch und zu lang, das B-Innen-I, anything goes, aktekundig und akteskundig, Mann und Weib und Weib und Mann, la voiture, c’est moi, Konjunktivitis, rettet die Banken, Ano Nym, des Rechts oder des Rechtes, von Io und Eos, die Einsamkeit der Hauptwörter, abstrakte Verkehrsunfälle, Wörter für den Giftschrank, Denglisch, das Leben ist rund, weniger demonstrativ, Redundanz eliminieren, ausrotten und beseitigen oder beziehungsweise. In allen Beiträgen schärfen Philipp Fidler, Robert Fucik, Reinhard Hinger, Gerhard Hopf, Kurt Kirchbacher, Hans Peter Lehofer, Max Leitner, Ludwig Nordmeyer, Michael Ramls und Eduard Strauss vorwiegend aus Wiener Sicht eindringlich und erfrischend das Bewusstsein des Lesers so geschickt, dass am Ende der Lektüre der mehr als 60 Gedankenblitze sein Sprachverständnis ohne besondere Anstrengung verbessert oder vielleicht sogar vervollkommnet sein wird.

 

Innsbruck                                                                              Gerhard Köbler