Simon, Karla W., Civil Society in China. The Legal Framework from Ancient Times to the „New Reform Era“. Oxford University Press, Oxford 2013. XLIII, 502 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Simon, Karla W., Civil Society in China. The Legal Framework from Ancient Times to the „New Reform Era“. Oxford University Press, Oxford 2013. XLIII, 502 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Aus europäischer Sicht stammen die ältesten Rechtstexte aus dem Zweistromland und ist die Jurisprudenz in Rom auf der Grundlage der Zwölftafelgesetze der Jahre 451/450 entstanden. Demgegenüber gilt das Recht in China trotz früher Zeugnisse als rückständig. In seinem Mittelpunkt steht die Bestrafung durch die Obrigkeit und ihre Organe, nicht der Anspruch des einen gegen den anderen.
Aus diesem Grund erweckt ein umfangreiches Werk über die rechtlichen Rahmenbedingen in China von den alten Zeiten bis zur Gegenwart unmittelbares Interesse auch außerhalb Chinas. Die Verfasserin legt es in einem stattlichen Umfang vor und erfüllt sich dadurch gegen Ende ihrer akademischen Karriere lang gehegte Träume. Sie ist bereits durch anderweitige Veröffentlichungen als besonders sachkundig erwiesen.
Gegliedert ist die gewichtige Untersuchung nach einer Einführung in insgesamt 15 Abschnitte. Sie beginnen mit der Darstellung der Bedeutung des Rechtes im kaiserlichen China (211 v. Chr.-1911 n. Chr.), an die sich ein Überblick an die Dynastien seit 221 v. Chr. anschließt, dem grundlegende Ausführungen über charity and associational life in der kaiserlichen und nachkaiserlichen Zeit folgen, wobei ziemlich rasch die Revolution und die Gegenwart Deng Xiaopings erreicht werden. Im Ergebnis gelingen der Verfasserin zahlreiche weiterführende Einsichten in die Bedeutung von charity, philanthropy and social organisations für die Gesellschaft Chinas, die durch wichtige Anhänge abgestützt, durch eine Bibliographie literarisch abgesichert und durch einen Index von accountability bis „zu“ (clans) abgesichert werden, wobei dem interessierten Leser am Ende seiner Studien noch zusätzlicher Raum für eigene Bemerkungen bleibt.
Innsbruck Gerhard Köbler