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Archive der Freiherren von Degenfeld-Neuhaus und Gemmingen-Hornberg-Babstadt. Urkundenregesten 1439-1902, bearb. v. Burkhardt, Martin (= Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg 39). Kohlhammer, Stuttgart 2013. 242 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Archive der Freiherren von Degenfeld-Neuhaus und Gemmingen-Hornberg-Babstadt. Urkundenregesten 1439-1902, bearb. v. Burkhardt, Martin (= Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg 39). Kohlhammer, Stuttgart 2013. 242 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Nach dem 768 erstmals bezeugten Gemmingen bei Sinsheim im Kraichgau benennen sich vielleicht seit 1233 Herren von Gemmingen. Sie gehören zu den ältesten adligen Geschlechtern Frankens und Schwabens. Ihre urkundliche Hinterlassenschaft findet sich entsprechend den vielfältigen Aufteilungen in zahlreichen Partikulararchiven, wenn auch ein eigenes Archiv der Linie Gemmingen-Hornberg-Babstadt nicht vor 1825 erwähnt wird, obgleich das Rittergut Babstadt schon 1732 erworben wurde.

 

Die nach der auf altrechbergischem Gut liegenden Burg Degenfeld bei Schwäbisch Gmünd benannten, zu den Dienstmannen der Herren von Rechberg zählenden Herren von Degenfeld erscheinen 1270. Nach dem Erwerb von Neuhaus im Kraichgau am Ende des 16. Jahrhunderts teilten sie sich 1604 in die Linien Eybach und Neuhaus. Nach dem Ende des freiherrlichen Hauses Degenfeld im Mannesstamm (1921) gelangte das Rittergut Neuhaus mit dem Archiv Degenfeld über Hertha von Degenfeld, die 1919 Eberhard von Gemmingen-Hornberg-Babstadt geheiratet hatte, an die Familie Gemmingen.

 

Das damit vereinte Schriftgut ist im Zuge der Erschließung der ritterschaftlichen Archive seitens der staatlichen Archivverwaltung - seit 2005) in Gestalt des Landesarchivs Baden-Württemberg - von Martin Burkhardt erschlossen, der in der Einleitung kurz die Familiengeschichte und Archivgeschichte umreißt. Die Urkunden der Degenfeld-Neuhaus beginnen mit einem Schadloshaltungsversprechen vom 19. August 1476 und enden in der Nummer 346 mit einer Verleihung eines Ritterkreuzes am 18. Oktober 1895, die Urkunden der Gemmingen-Hornstein-Babstadt setzen in der Nummer 347 mit einem Pflichtenbekenntnis dreier Bürger von Waibstadt vom 14. Januar 1439 ein und schließen in der Nummer 441 mit einer Verleihung des Pfarramts in Daudenzell vom 18. März 1902. Umfangreiche Übersichten und Indizes erleichtern die wissenschaftliche Benutzung des gediegen ausgestatteten, für die südwestdeutsche Adelsgeschichte sehr hilfreichen Regestenwerks.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler