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Adel, Recht und Gerichtsbarkeit im frühneuzeitlichen Europa, hg. v. Baumann, Anette/Jendorff, Alexander (= bibliothek altes reich 15). Oldenbourg, München 2014. 429 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Adel, Recht und Gerichtsbarkeit im frühneuzeitlichen Europa, hg. v. Baumann, Anette/Jendorff, Alexander (= bibliothek altes reich 15). Oldenbourg, München 2014. 429 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der vorliegende Band enthält die Beiträge einer in Wetzlar vom 29. November bis 1. Dezember 2012 unter dem Thema Adel und (höchste) Gerichtsbarkeit – adelige Rechtskultur im alten Europa abgehaltenen, von dem hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa finanzierten Tagung. Er hat unmittelbar nach seinem Erscheinen das besondere Interesse eines sachkundigen Interessenten erweckt. Da der Verlag noch kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, müssen vorläufig einige kurze Bemerkungen des Herausgebers genügen.

 

Insgesamt umfasst das mit einem Bild Johann Ulrich von Cramers (1706-1772) nach einem Schabkunstblatt des Reichskammergerichtsmuseums geschmückte Werk nach einer Einleitung der Herausgeber über Adelskultur(en) und Rechtskultur(en) in der frühen Neuzeit als Problemzusammenhang 14 Referate. Sie sind in drei Gruppen eingeteilt. Diese betreffen Adeligkeit und Recht als Momente des Sozialen, Adel und Justizlandschaften  in Europa sowie adelige Justiznutzung und oberste Gerichtsinstitutionen im alten Reich.

 

Dabei beginnt etwa Alexander Jendorf mit der Beurteilung adeliger Tötungsdelikte, widmet sich Stefan Andreas Stodolkowitz der Gutsherrschaft der Grafen von Bernstorff und verfolgt Michael Sikora hochadlige Verwicklungen in Ehe und Stand. Die europäischen Justizlandschaften erfassen Spanien, die Toskana, Litauen, Polen und Russland. In Zusammenhang mit der adligen Justiznutzung im alten Reich wird vor allem der Reichshofrat angesprochen, doch werden auch der Konflikt eines anhaltischen Adligen mit seinem Landesherrn, die Grenzen des Fürstenstaats in Hessen und die Stellung der Kammerrichter zwischen Gericht und ständischer Ökonomie erörtert, so dass insgesamt ein vielfältiges Bild mit zahlreichen Einzeleinsichten gewonnen wird, das durch ein Register für interessiertere Leser noch hätte aufgeschlossen werden können.

 

Innsbruck^                                                                Gerhard Köbler