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Akten des schwedischen Tribunals zu Wismar im niedersächsischen Landesarchiv - Staatsarchiv Stade - Herzogtümer Bremen und Verden 1653-1715, bearbeitet und eingeleitet v. Fiedler, Beate-Christine (= Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung - Das niedersächsische Landesarchiv und seine Bestände Band 3), Teil 1 A-L, Teil 2 M - Z, Indizes. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2012. 1030, 1031-2032 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Akten des schwedischen Tribunals zu Wismar im niedersächsischen Landesarchiv - Staatsarchiv Stade - Herzogtümer Bremen und Verden 1653-1715, bearbeitet und eingeleitet v. Fiedler, Beate-Christine (= Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung - Das niedersächsische Landesarchiv und seine Bestände Band 3), Teil 1 A-L, Teil 2 M - Z, Indizes. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2012. 1030, 1031-2032 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Durch den Friedensvertrag von Osnabrück erhielt das Königreich Schweden 1648 als Lohn und Entschädigung für seine Teilnahme am Dreißigjährigen Krieg im Heiligen römischen Reich die Herzogtümer Bremen und Verden. Verbunden damit war allerdings die Verpflichtung zur Einrichtung eines eigenen höchsten Gerichts, das die Aufgaben des Reichskammergerichts und des Reichshofrats in diesen Gebieten übernehmen sollte. 1653 erfüllte Schweden diese Verpflichtung mit seinem Tribunal zu Wismar, das bis zum Erwerb der Gebiete durch das Kurfürstentum Hannover im Jahre 1715 als Oberappellationsgericht wirkte.

 

Die dabei entstandenen Akten sind über Celle und Hannover seit 1959 im Niedersächsischen Landesarchiv - Staatsarchiv Stade - aufbewahrt. Sie sind bisher nur unzureichend erschlossen. Die beiden nach 2003 begonnenen Vorarbeiten durch Hans-Konrad Stein und Nils Jörn von Beate-Christine Fiedler als der besten Kennerin des schwedischen Abschnitts der Geschichte des Elbe-Weser-Raums zwischen 2006 und 2009 unter Förderung durch Forschungsmittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft bearbeiteten, gewichtigen Bände schließen diese bisherige Lücke in beeindruckender Weise.

 

Erfasst sind dabei rund 1500 Akten, über deren allgemeine Einordnung eine sachkundige Einführung der Bearbeiterin Auskunft gibt. Danach waren die meisten Prozesse aus Bremen und Verden Appellationen gegen Verordnungen oder Urteile der Landesregierung, des Justizkollegiums, des Hofgerichts und in Einzelfällen des Konsistoriums, die vor allem im Rahmen des Beweisverfahrens vielfältige Erkenntnisse über das tatsächliche Alltagsleben (Steuerfragen, Erbstreitigkeiten, Besitzrechte und vieles andere mehr) in diesem Raum vermitteln. Die sorgfältige Verzeichnung der alphabetisch nach den Klägern geordneten Akten ermöglicht erstmals einen durch je einen Index der Orte, der Personen, der Prokuratoren, Advokaten und Notare, der Sachen sowie der Vorinstanzen und Juristenfakultäten erleichterten sicheren Zugang zu einem den Akten des Reichskammergerichts und des Reichshofrats grundsätzlich gleichwertigen, wichtigen Quellenmaterial, das der wissenschaftlichen Forschung nunmehr ungehindert in einer nahezu unvergleichlichen Vielfalt seiner insgesamt 2216 Nummern zur Verfügung steht.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler