Hugo, Ludolf, Vom Missbrauch der Appellation, eingeleitet und hg. v. Oestmann, Peter, übersetzt v. Hugo, Bernd-Lothar von (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 62). Böhlau, Köln 2012. X, 221 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Hugo, Ludolf, Vom Missbrauch der Appellation, eingeleitet und hg. v. Oestmann, Peter, übersetzt v. Hugo, Bernd-Lothar von (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 62). Böhlau, Köln 2012. X, 221 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In Wolfenbüttel erschien im Jahre 1662 im Umfang von 175 Seiten das Werk Ludolphi Hugonis de abusu appellationum tollendo et Camera Imperiali immenso earum cumulo levanda consultatio. Sein Verfasser wurde als Sohn des braunschweig-lüneburgischen Amtmanns Statius Hugo in Rehburg vermutlich im Mai 1632 geboren, begann 1649 ein Studium an der Universität Helmstedt (auch bei Hermann Conring), wechselte nach drei Jahren nach Leiden und wurde nach einem nicht genauer festlegbaren Aufenthalt am Reichskammergericht in Speyer (1659?) 1661 in Helmstedt promoviert. !663 wurde er Hofrat in Mecklenburg, trat 1665 in die Dienste Hannovers und stieg dort 1677 zum Vizekanzler und Leiter der Justizkanzlei auf, in welchem Amte er bis zu seinem Tode im Sommer 1704 verblieb.
Die Entstehungsgeschichte der vorliegenden Ausgabe beruht nach dem Vorwort des Herausgebers auf einem günstigen Zufall. Am Rande eines sommerlichen Gartenfests bei Albrecht Cordes anlässlich der Emeritierung Joachim Rückerts im Jahre 2010 sprach ihn Michael Stolleis auf eine kurz zuvor erhaltene Übersetzung an, die ein alter Bekannter aus Studientagen zu dem lateinischen Werk eines entfernten Verwandten angefertigt hatte. In intensiver Zusammenarbeit zwischen dem in seiner aktiven Zeit als Rechtsanwalt im Steuerrecht und im Eigentumsrecht der neuen Bundesländer wirkenden Übersetzer und dem mit dem Reichskammergericht bestens vertrauten Herausgeber entstand danach die in einer Zeit schwindender Lateinkenntnisse den Zugang zur Geschichte erleichternde, so eng wie möglich an die Vorlage angelehnte neuhochdeutsche Übertragung des spätestens 1662 fertig gestellten, inzwischen auch digitalisiert greifbaren Werkes (http://gateway-bayern.de/BV001495841) des bei der Abfassung etwa dreißigjährigen Verfassers.
In seiner ausführlichen Einführung behandelt der Herausgeber offene Fragen der Appellation, Leben und Werk des Verfassers sowie dessen Vorschläge zur Verbesserung des Appellationsrechts und erläutert die Übersetzung. Das Werk selbst gliedert sich in zwei Teile Über die Verbesserung des Appellationsverfahrens mit dem Ziel eines kurzen und schlanken, am Ende auf bloße Überprüfung der Rechtmäßigkeit beschränkten Verfahrens trotz nachlässiger Parteien, leichtfertiger Anwälte und unüberlegter Kalumnieneide (mit 13 Kapiteln) und Wie sich die Leichtfertigkeit des Appellanten zügeln lässt (mit drei Kapiteln). Ein Literaturverzeichnis und ein Register von Abschrift bis Zwischenurteil runden das für das Verständnis der frühneuzeitlichen Appellation und den gelehrten Zivilprozess sehr hilfreiche Buch vorteilhaft ab.
Innsbruck Gerhard Köbler