Verfassungsrechtsprechung, hg. v. Menzel, Jörg/Müller-Terpitz, Ralf, 2. Aufl. Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XII, 947 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Verfassungsrechtsprechung, hg. v. Menzel, Jörg/Müller-Terpitz, Ralf, 2. Aufl. Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XII, 947 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahre 2000 nahmen Assistenten und Mitarbeiter der Universität Bonn das Erscheinen des hundertsten Bandes der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands zum Anlass, eine Sammlung von hundert Entscheidungen dieses Gerichts zu veröffentlichen. Leitende Vorstellung war dabei der Satz des früheren Richters am Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika Charles H. Hughes, dass the constitution is what the judges say it is. Diese Radizierung der Verfassung auf die Aussprüche der Verfassungsrichter haben die Bearbeiter sehr zu Recht auf die Machtfülle des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands übertragen.
Zum sechzigsten Geburtstag dieses Gerichts im Herbst 2011 haben die Herausgeber unterstützt von 22 inzwischen vielfach an anderen Orten und in anderen Stellungen tätigen Kollegen den gewichtigen Band neu veröffentlicht. Erweitert ist er (etwas gewollt wirkend) angesichts des Vorliegens von 127 offiziellen Entscheidungsbänden inzwischen um 27 neuere Entscheidungen. Ziel ist es gleichwohl unverändert, der Bedeutung der Verfassungsrechtsprechung für das deutsche Staatsleben und Rechtsleben in konkreten Bezügen nachzugehen.
An den Anfang stellt Jörg Menzel als Bonner Privatdozent, der im Übrigen 14 Entscheidungen selbst bearbeitet hat, einführende Überlegungen zu 60 Jahren Verfassungsgerichtsbarkeit, zum Bundesverfassungsgericht und zur grundlegenden Bedeutung seiner Rechtsprechung. Danach beginnt das Werk mit der in der verwendeten Entscheidungssammlung in Band 1, 208 veröffentlichten Entscheidung (SSW I) über die Zulässigkeit von Sperrklauseln, Wahlgleichheit und Wahlsystem, Mehrheitswahl und Verhältniswahl und Stellung von politischen Parteien im Verfassungsprozess, wobei im Übrigen die leichtere Erkennbarkeit des Entscheidungsdatums an allen Stellen nicht von Nachteil gewesen wäre. Beendet wird das hilfreiche, durch alphabetisch geordnete biographische Hinweise zu den Bundesverfassungsrichtern von 1951 bis 2011 und ein Stichwortregister von Abdruckverbot bis Zwei.plus-Vier-Vertrag abgerundete Werk mit Entscheidungen vom 2. März 2010 über die Vorratsdatenspeicherung und vom 4. Mai 2011 über die Sicherungsverwahrung, für die auf die Angabe einer Fundstelle in der amtlichen Entscheidungssammlung (noch) verzichtet werden musste.
Innsbruck Gerhard Köbler