Kuhli, Milan, Carl Gottlieb Svarez und das Verhältnis von Herrschaft und Recht im aufgeklärten Absolutismus (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 272). Klostermann, Frankfurt am Main. 2012. XI, 303 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Kuhli, Milan, Carl Gottlieb Svarez und das Verhältnis von Herrschaft und Recht im aufgeklärten Absolutismus (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 272). Klostermann, Frankfurt am Main. 2012. XI, 303 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Carl Gottlieb Svarez wurde in Schweidnitz am 27. Februar 1746 als Sohn des Advokaten und Ratsherrn Gottfried Svarez’, der aus nicht mehr aufklärbaren Beweggründen den hergebrachten Familiennamen Schwartz in Suarez beziehungsweise Svarez umformte, geboren. Nach dem 1762 aufgenommenen Rechtsstudium in Frankfurt an der Oder (Johann Samuel Friedrich Böhmer, Joachim Georg Darjes) trat er 1765 in Breslau bei der Oberamtsregierung in den Staatsdienst ein, in dem er einen ungebrochenen Aufstieg erfuhr. 1780 wechselte er mit dem Großkanzler Carmer nach Berlin, wo er unter steter Berücksichtigung des heimischen Rechtes das Allgemeine Landrecht Preußens vorbereitete, aber wenige Jahre nach dessen Inkraftsetzung bereits am 14. Mai 1798 verstarb.
Der nach dem Vorwort als Sohn eines Pfarrers und einer Oberstudienrätin geborene Verfasser wurde in Frankfurt am Main im Jahre 2008 auf Grund seiner rechtswissenschaftlichen Dissertation über das Völkerstrafgesetzbuch und das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht promoviert. Die vorliegende, von Lothar Gall betreute Arbeit wurde im Wintersemester 2010/2011 vom Fachbereich Philosophie und Geschichtswissenschaften der Universität Frankfurt angenommen. In ihr setzt sich der damit multidisziplinär ausgewiesene Verfasser zum Ziel, Svarez’ Reflexionen zum Verhältnis von Herrschaft und Recht näher zu analysieren.
Zu diesem Zweck untersucht er nach einer kurzen Darstellung der Person und des Werdegangs veröffentlichte und unveröffentlichte Schriften Svarez’ und überprüft die praktische Umsetzung der darin enthaltenen Überlegungen im Allgemeinen Gesetzbuch für die preußischen Staaten von 1791 und in dem 1794 auf dessen Grundlage in Kraft getretenen Allgemeinen Landrecht. Im Ergebnis stellt der Verfasser nach sorgfältiger Abwägung fest, dass der ungewöhnlich fleißige und zugleich bescheidene Svarez sich stets um einen Ausgleich des Mangels rechtlicher Bindung des absoluten Monarchen durch Einsatz von Pflicht, Moral und Beratung durch Stände, Gesetzkommission und aufgeklärte Untertanen bemühte. Dass ihm dies gelang, mag nach den Worten des Verfassers aus heutiger Sicht nicht besonders viel sein, als ein Meilenstein in der Geschichte des Rechtes und seiner Begründung lässt sich das Lebenswerk Svarez’ gleichwohl einstufen.
Innsbruck Gerhard Köbler