Borgers, Tim, Das Oberappellationsgericht zu Lübeck und seine Rechtsprechung zum Aktienrecht. Eine Auswertung der Rechtsprechung unter Berücksichtigung der aktienrechtlichen Literatur des 19. Jahrhunderts. Kovač, Hamburg 2012. XXXIX, 281 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Borgers, Tim, Das Oberappellationsgericht zu Lübeck und seine Rechtsprechung zum Aktienrecht. Eine Auswertung der Rechtsprechung unter Berücksichtigung der aktienrechtlichen Literatur des 19. Jahrhunderts. Kovač, Hamburg 2012. XXXIX, 281 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Oberappellationsgericht der vier Freien Städte des Deutschen Bundes (Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg und Lübeck) wurde 1820 auf der Grundlage des Artikels 12 III der Deutschen Bundesakte von 1815 geschaffen, nach dem den vier freien Städten, weil sie auch zusammen nicht die an sich erforderliche Zahl von 300000 Betroffenen hatten, das besondere Recht zugestanden wurde, sich untereinander über die Errichtung eines gemeinsamen obersten Gerichts zu vereinigen. Auf einen Vorstoß Bremens wurde dieses Gericht nach Überwindung anfänglichen Widerstands Hamburgs und Lübecks in Lübeck zunächst in den Schüsselbuden 15, dann in dem früheren dreistöckigen Haus der Zirkelgesellschaft in der Königsstraße 21 eingerichtet. In Lübeck trat es an die Stelle des Oberhofs Lübeck.
Die Arbeit ist die von Peter Oestmann betreute, von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster angenommene Dissertation des am 29. November 2011 promovierten Verfassers. Sie gliedert sich in insgesamt sechs Abschnitte. Nach einer kurzen Einleitung stellt der Verfasser in gleicher Kürze die Geschichte des Oberappellationsgerichts und etwas ausführlicher die Geschichte des deutschen Aktienrechts dar. Das Hauptgewicht misst er zu Recht den Entscheidungen zur Aktiengesellschaft bei.
Dabei erörtert er nacheinander die Aktiengesellschaft als juristische Person, die Gründung, die Haftung, die Haftung der Aktionäre und Handelnden, die innere Verfassung, die Kapitalherabsetzung und Liquidation, Aktien und Aktienhandel sowie Sonstiges. Dabei gelangt er nach sorgfältiger Durchsicht zu der Erkenntnis, dass das Oberappellationsgericht keine grundlegenden Ideen über die Aktiengesellschaft entwickelte und dementsprechend keine Entscheidungen traf, die als bahnbrechend für die weitere Entwicklung des Aktienrechts einzustufen wären. Gleichwohl schließt die am Ende die verwerteten Entscheidungen chronologisch auflistende Untersuchung des Verfassers ansprechend eine bisher bestehende rechtsgeschichtliche Lücke in ansprechender Weise.
Innsbruck Gerhard Köbler