Yamanaka, Keiichi, Geschichte und Gegenwart der japanischen Strafrechtswissenschaft (= Strafrechtswissenschaft und Strafrechtspolitik 26). De Gruyter, Berlin 2012. XI, 433 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Yamanaka, Keiichi, Geschichte und Gegenwart der japanischen Strafrechtswissenschaft (= Strafrechtswissenschaft und Strafrechtspolitik 26). De Gruyter, Berlin 2012. XI, 433 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Keiichi Yamanaka begann nach seinem kurzen Vorwort sein Studium der Rechtswissenschaft in Osaka im Jahre 1966. Vierzehn Jahre später kam er erstmals als Stipendiat der Alexander von Humboldt Stiftung nach Deutschland und zwar zu Claus Roxin nach München. Seit dieser Zeit bemüht er sich intensiv und mit großem Erfolg um den Gedankenaustausch zwischen japanischer Strafrechtswissenschaft und deutscher Strafrechtswissenschaft.
Das vorliegende Werk bietet in diesem Sinne eine Zwischenbilanz seiner vielfältigen Tätigkeit, die umgehend das Interesse eines Sachkenners erweckte, aber infolge Ausbleibens eines Rezensionsexemplars leider auf einen kurzen Hinweis des Herausgebers beschränkt bleiben muss. Insgesamt haben 23, vor allem aus Vorträgen in Deutschland entstandene Studien Aufnahme in das aufschlussreiche Sammelwerk gefunden. Sie beginnen mit der Entwicklung der Strafrechtsdogmatik in Japan 100 Jahre nach Inkrafttreten des geltenden Strafgesetzbuchs, behandeln außer der allgemeinen Dogmengeschichte aktuelle Probleme der japanischen Strafrechtsdogmatik, die Lehre von der objektiven Zurechnung, Aufgaben und Tendenzen der japanischen Strafrechtswissenschaft sowie Kriminalitätstendenzen und Justizreform in Japan und enden mit einer instruktiven Beschreibung der neuen Law School japanischer Art.
Im Kern geht es bei dieser Ausbildungsreform um die Schaffung von Juristen als Ärzten im Sozialleben, wobei grundsätzlich nur die Absolventen einer nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten von Amerika - hauptsächlich an (74 von 93) juristischen, etwa jährlich 45000 Absolventen erzeugenden Fakultäten - eingerichteten, aber abgewandelten Law School nach meist zwei Jahren zum Staatsexamen zugelassen sind, das nach außeruniversitärer intensiver Vorbereitung (Auswendiglernen) bei einer Erfolgsrate von 3 Prozent 1993 etwa 500 Kandidaten und 2002 etwa 1200 Kandidaten bestanden. Für das neue Staatsexamen beträgt die Gesamtzahl der Law School Studenten etwa 6000, von denen 3000 Studenten das jährliche Staatsexamen bestehen können. Nach der zu Recht sehr kritischen Stellungnahme des sachkundigen Verfassers hat die Beschränkung auf 300 Personen pro Jahr keinen anderen Grund als die Erhaltung des status quo der berufstätigen Juristen und sollte als Folge der Übernahme des amerikanischen Law School Systems zum Wohl der Gesellschaft gelockert oder weitgehend aufgehoben werden.
Innsbruck Gerhard Köbler