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Fünfzig (50) Jahre Institut für osteuropäisches Recht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, hg. v. Trunk, Alexander (= Kieler Schriften für Ostrecht 1). Eul, Lohmar 2011. VII, 148 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Fünfzig (50) Jahre Institut für osteuropäisches Recht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, hg. v. Trunk, Alexander (= Kieler Schriften für Ostrecht 1). Eul, Lohmar 2011. VII, 148 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Im letzten Jahrhundert haben sich die Verhältnisse der Menschen zunehmend verdichtet. Deswegen ist wie von selbst die Zahl der rechtlichen Regeln erheblich gewachsen. Bessere Kommunikationsmöglichkeiten haben zu einem gewaltigen Anstieg des Wissens geführt, weshalb es nahezu selbverständlich geworden ist, über die Kenntnisse des eigenen Rechtes hinaus auch fremdes Recht zu sammeln und zu bearbeiten, so dass die Rechtsvergleichung sich zu einem eigenen, wenn auch nicht unbedingt im Mittelpunkt des juristischen Interesses stehenden Gegenstand entwickelt hat.

 

Das Interesse für das besondere osteuropäische Recht geht dabei darauf zurück, dass man im so genannten kalten Krieg über den in etwa östlich der Elbe sitzenden politischen Gegner mehr wissen wollte. Der im russischen Zarenreich 1915 geborene, in Estland ausgebildete, im zweiten Weltkrieg nach Deutschland gelangte und aus einer Tätigkeit im Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland in Hamburg habilitierte Boris Meissner, der aktiv an vielen Verhandlungen der deutschen Bundesregierung mit der Sowjetunion mitwirkte, nahm dies bei seiner Berufung an die Universität Kiel 1959 zum Anlass, die Einrichtung eines Seminars für Recht, Geschichte und Politik Osteuropas vorzuschlagen. Da er damit Erfolg hatte, konnte im Jahre 2009 das daraus entstandene Institut für osteuropäisches Recht sein fünfzigjähriges Bestehen feiern.

 

Einige der bei dieser Gelegenheit am 12./13. Juni 2009 vorgetragene Referate vereinigt der vorliegende Band mit anderen Studien zu einer schlanken, mit dokumentarischen Zeugnissen veranschaulichten Einheit. Davon schildern sieben Beiträge die Geschichte des Instituts von den Anfangsjahren bis zu den heutigen Perspektiven, während fünf weitere Untersuchungen sich auf die bedeutsame deutsch-russische Rechtszusammenarbeit konzentrieren. Möge das nacheinander von Boris Meissner, Dietrich Andrè Loeber (1966-1989), Wolfgang Seiffert (bis 1994), Mark M. Boguslawski aus Moskau (1994-1997) und dem in München habilitierten Alexander Trunk geleitete, immer weiter nach Osten ausgreifende Institut sein erfolgreiches Wirken auf guter Grundlage weiter fortsetzen und in seinen Kieler Schriften für Ostrecht dokumentieren können.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler