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1641Deutsches Rechtswörterbuch ist das 1896 von einer Kommission der preußischen Akademie der Wissenschaften (Karl von Amira, Heinrich Brunner, Ferdinand Frensdorff, Otto Gierke, Richard Schröder, Ernst Dümmler, Karl Weinhold) vorgeschlagene, alphabetisch geordnete Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache (der vor 1815 belegten Grundwörter und der vor 1700 belegten Zusammensetzungen), das von Heidelberg (Richard Schröder) aus seit 1914 erscheint, seit etwa 2000 (retro)digitalisiert ist und in 16 Bänden mit 120000 Stichwörtern bis 2036 abgeschlossen sein soll (Band 1 Aachenfahrt-Bergkasten 11224 Artikel 1914-1932, Band 2 Bergkaue-entschulden 12314 Artikel 1932-1936, Band 3 entschuldigen – Geleitleute 9897 Artikel 1935-1938, Band 4 geleitlich – Handangelobung 7559 Artikel 1939-1951, Band 5...Wissenschaftliches Wörterbuch der deutschen Rechtssprache, ZRG GA 18 (1897), 211; Lemberg, I./Speer, H., Bericht über das deutsche Rechtswörterbuch, ZRG GA 114 (1997), 679; Speer, H., Rechtssprachlexikographie und neue Medien, (in) Das Wort, 2002, 89; http;//www.deutsches-rechtswoerterbuch.de; Das Deutsche Rechtswörterbuch - Perspektiven, hg. v. Deutsch, Andreas, 2010; https//drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige
1642Deutsches Reich ist eine Bezeichnung für verschiedene verfassungsrechtliche Organisa-tionsformen der Deutschen. Dabei wird als (erstes) Deutsches Reich das aus dem fränkischen Reich in dem Laufe des 10. Jahrhunderts erwachsene ostfränkische Königreich verstanden, das gegen die Jahrtausendwende anscheinend von Italien (lat. [N.] Chronicon Venetum, Chronik der Veneter, Brixener Urkunde Heinrichs II. von 1020, [N.Pl.) Miracula Severi, Wunder des Severus) ausgehend (lat.) regnum (N.) Teutonicum (Deutsches Reich) genannt wird. Es wird seit der Mitte des 12. Jahrhunderts (Lothar III., Konrad III.) hauptsächlich als römisches Reich, alsbald auch als heiliges Reich und 1474 als →Heiliges römisches Reich bezeichnet und führt diesen Namen 1512 erstmals auch offiziell. Demgegenüber wird die frühere B...Kroeschell, DRG 3; Kroeschell, 20. Jahrhundert; Köbler, DRG 76, 172, 196, 220, 256; Jahrbücher des deutschen Reiches, Bd. 1ff. 1862ff.; Acta imperii, hg. v. Kern, F., 1911; Laband, P., Das Staatsrecht des deutschen Reiches, 1887, 5. A. 1911ff.; Constitutiones et acta publica imperatorum et regum (MGH), Band 1ff. 1893ff. (2013 bis 1359); Brandenburg, E., Die Reichsgründung, 2. A. 1924, Neudruck 2005; Handbuch des deutschen Staatsrechts, hg. v. Anschütz, G. u. a., 1930; Anschütz, G., Die Verfassung des deutschen Reiches vom 11. August 1919, 14. A. 1933; Herding, O., Das römisch-deutsche Reich in deutscher und italienischer Beurteilung, 1937; Tellenbach, G., Die Entstehung des deutschen Reiches, 1940, 2. A. 1942; Huber, E., Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 3 1963; Müller-Mertens, E., Regnu...
1643Deutschland (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 12. Jh. bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1347 an drei Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist eine durch Zusammenziehung aus (mhd.) daz diutsche lant entstandene, in dem 14. Jahrhundert allgemeiner verwendete Bezeichnung für das Gebiet des →Deutschen Reiches bzw. das von Deutschen überwiegend besiedelte Gebiet.Köbler, Historisches Lexikon; Gebhardt, B., Handbuch der deutschen Geschichte, 1891f., 3. A. 1906, 4. A. 1910, 5. A. 1913, 6. A. 1922f., 7. A. 1930, 8. A. 1954ff., 9. A., hg. v. Grundmann, H., 1970; Andreas, W., Deutschland vor der Reformation, 1932; Keyser, E., Bevölkerungsgeschichte Deutschlands, 1938; Kienast, W., Deutschland und Frankreich in der Kaiserzeit (900-1270), 1974f.; Raumer, K. v. u. a., Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert, 1980; Deutschlands Grenzen, hg. v. Demandt, A., 3. A. 1993; Haverkamp, A., Aufbruch und Gestaltung, Deutschland 1056-1273, 1984; Moraw, P., Von offener Verfassung zu gestalteter Verdichtung, 1985; Angermeier, H., Deutschland zwischen Reichstradition und Nationalstaat, ZRG GA 107 (1990), 19; Nipperdey, T., Deutsche Geschichte 1866-1918, Bd. 1f. 1990ff.; ...
1644Deutschlandvertrag (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der das Besatzungsstatut der westlichen alliierten Siegermächte für ihre Besatzungszonen aufhebende Vertrag der Westmächte mit der Bundesrepublik Deutschland von dem 26. 5. 1952/5. 5. 1955. Er löst die →Alliierte Hohe Kommission auf und schreibt der Bundes-republik Deutschland die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten zu.Kroeschell, 20. Jahrhundert; Die Rechtsstellung Deutschlands, hg. v. Rauschning, D., 1985; Kohl, H., Ich wollte Deutschlands Einheit, 1996
1645Deutschösterreich (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist (im 19. Jahrhundert die inoffizielle Bezeichnung für die deutschsprachigen Gebiete Österreich-Ungarns und danach) die an dem 30. Oktober 1918 (str., Staatsgründungsbeschluss) ent-standene, an dem 12. 11. 1918 (Beschluss über die republikanische Regierungs- und Staatsform) von der provisorischen Nationalversammlung der deutschsprachigen Teile →Österreichs ausgerufene Republik, die ein Bestandteil der Deutschen Republik sein und nach dem Grundsatz der Selbstbestimmung das geschlossene Siedlungsgebiet der Deutschen innerhalb der bisher in dem Reichsrat Ös...Kroeschell, DRG 3; Köbler, DRG 220; Baltl/Kocher; Merkl, A., Die Verfassung der Republik Deutschösterreich, 1919; Brauneder, W., Eine Republik entsteht, 1999; Brauneder, W., Deutsch-Österreich 1918, 2000; Krämer, K., Die Bestrebungen für einen Zusammenschluss zwischen Österreich und Deutschland, Diss. phil. Hannover 2003
1646Deutschtirol (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar N.) ist in Gegensatz zu Welschtirol der deutschsprachige Teil der verschiedensprachige Gebiete unter einer Herrschaft zusammenfassenden Grafen von Tirol bzw. Grafschaft Tirol. Deutschtirol reicht südlich bis zu der Salurner Klause.Köbler, Historisches Lexikon; Wopfner, H., Beiträge zur Geschichte der freien bäuerlichen Erbleihe Deutschtirols im Mittelalter, 1903; Stolz, O., Deutschtirol, 1910; Riedmann, J., Geschichte Tirols, 1983, 2. A. 1988, 3. A. 2001
1647devestieren (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen mit dem Lateinischen des Altertums verbindbar)
1648Devestierung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen mit dem Lateinischen des Altertums verbindbar, F., Verb devestieren) ist in dem kirchlichen Recht die das Gegenstück zu der sichtbar gemachten Bekleidung (Investierung oder Investitur) mit einem Amt bei dessen Übertragung bildende, ebenfalls sichtbar gemachte Entkleidung von dem Amt bei dessen Entzug (beispielsweise Papst Formosus 897, Petrus Leonis 1139, Jan Hus auf dem Konstanzer Konzil 1414-1418, Alfred Dreyfus Frankreich 1894). In der Gegenwart wird die Devestierung wie die Investierung nicht mehr durchgeführt.Kober, F., Die Deposition und Degradation, 1867; Kantorowicz, E., The King’s Two Bodies, 1957
1649Devolution (Wort 1834 in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F Neufassung A-F bezeugt und– als Ansatz – in älteren deutschen Rechtsquellen belegt sowie in den Bestandteilen mit dem Lateinischen des Altertums verbindbar, F.) ist der Übergang eines Rechtes von einer Person auf eine andere, insbesondere in der Kirche der Übergang des Rechtes zu der Verleihung eines Amtes auf den nächsthöheren Oberen, wenn der an sich zuständige Berechtigte sein Recht nicht oder nicht rechtmäßig ausübt. Die Devolution findet sich sachlich bereits bei Justinian. Seit dem 13. Jahrhundert schränkt die Kirche den Anwendungsbereich ein.Ebers, G., Devolutionsrecht, 1906, Neudruck 1965; Feine, H., Kirchliche Rechtsgeschichte, 1950, 5. A. 1972, 343
1650Dezember (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1290 und nach EDEL um 1200 aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz – nicht belegt sowie in den Bestandteilen mit dem Lateinischen des Altertums und teilweise dem Indogermanischen verbindbar, M.) zehnter Monat der Römer bzw. später zwölfter Monat
1651Dezemberverfassung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in Bestandteilen über das Lateinische des Altertums und das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist in →Österreich eine Gesamtheit von sechs an dem 21. 12. 1867 erlassenen Gesetzen (Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit, Staatsgrundgesetz über die Reichsvertretung [Novellierung des Grundgesetzes der Februarverfassung von 1861 mit Herrenhaus, Abgeordnetenhaus, kaiserlichem Vetorecht und Notverordnungsrecht], Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger [übernimmt Gesetz zu dem Schutze der persönlichen Freiheit und Gesetz zu dem Schutz des Hausrechts aus dem Jahr 1862], Staatsgrundsetz übe...http://www.koeblergerhard.de/Fontes/VerfOeDezember1867.doc; Köbler, DRG 194; Baltl/Kocher; Haider, B., Die Protokolle des Verfassungsausschusses des Reichsrates von 1867, 1997
1652Dezennalrezess (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in Bestandteilen über das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der zehn Jahre laufende Steuerbewilligungsbeschluss der Landstände, den Maria Theresia seit 1749 (außer in Kärn-ten) in ihren Ländern politisch erzwingt.
1653Dezision (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1555 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz - nicht aufgenommen sowie in Bestandteilen üer das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) Entscheidung, Urteil
1654Diakon (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F in besonderer Bedeutung 1964 und in EDEL 765 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1276 an drei Stellen belegt sowie in Bestandteilen über das Lateinische und Griechische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, M., Lehnwort aus dem Griechischen, „Diener, Helfer“) ist in der Antike ein dem Bischof untergeordneter Diener oder Gehilfe, danach eine Vorbereitungsstufe (Weihegrad) auf dem Weg zu der Priesterschaft. In der protestantischen Kirche gewinnt der Diakon seit dem 19. Jahrhundert, in der katholischen Kirche seit dem zweiten Vatikanischen Konzil an Bedeutung. Hier ist der Diakon, der auch verheiratet sein kann, ermächtigt, viele liturgische Handlungen selbständig vorzunehmen (ausgenommen Eucharistie und Bußs...Kroeschell, DRG 1; Feine, H., Kirchliche Rechtsgeschichte, 1950, 5. A. 1972; Reynolds, R., The Ordinals of Christ, 1978; Der Diakon, hg. v. Plöger, J. u. a., 1980; Landau, P., Officium und libertas christiana, 1991; Will, J., Die Rechtsverhältnisse zwischen Bischof und Klerus im Dekret des Bischofs Burchard von Worms, 1992; Handbuch Geschichte der deutschen evangelischen Diakonie, hg. v. Kaiser, J., 2000; Schmuhl, H. u. a., Diakonie in der Diaspora, 2015; Geschichte der Diakonie in Quellem, hg. v. Schäfer, G. u. a. 2019
1655Dialogus (M.) de scaccario (lat., Gespräch über das Schatzamt) des Schatzmeisters Richard von Ely (um 1178) ist ein Lehrgespräch (Dialog) zwischen Lehrer und Schüler über die von dem Schatzamt (lat. [N.] scaccarium, engl. exchequer) in Finanzangelegenheiten angewandten Rechtssätze des englischen Rechtes.Busz, H., Zur Entstehungsgeschichte des Scaccarium, ZRG GA 35 (1914), 437; Richard von Ely, Dialog über das Schatzamt, übers. v. Siegrist, M., 1963; Dialogus de Scaccario, hg. v. Carter, F. u. a., 1983
1656Diät (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1230 als Lebensweise und 1647 als Taggeld bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 16. Jahrhundert an drei Stellen als Tagfahrt und Taggeld belegt sowie in Bestandteilen über das Lateinische und Griechische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist ursprünglich die geregelte Lebensweise oder der Aufenthaltsort. Diäten sind seit dem 20. Jahrhundert die (in Selbstbedienung zunehmend höhere) Entschädigung des Abgeordneten für die von ihm anfangs ohne Entgelt für politische Arbeit aufgewandte Zeit (Gesetz des Deutschen Reiches von dem 21. 5. 1906).Butzer, H., Diäten und Freifahrt, 1999; Urban, N., Die Diätenfrage, 2003
1657dichten (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1790 und in EDEL zweite Hälfte 8. Jh. bezeugt sowie in älteren deutschen Rechtsquellen ab 13. Jahrhundert belegt und über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) schaffen, erfinden, in Wörtern ein Kunstwerk bilden
1658Dichter (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1160 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen 1421 einmal belegt sowie in Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, M., Verb dichten zweite Hälfte 8. Jh.?) ist der Verfasser eines in Wörtern gefassten Kunstwerks wie beispielsweise des Hildbrandslieds.
1659Dichterkrönung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1886 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die sachlich von 1315 (Albertino Mussato Universität Padua) bis 1804 (Karl Reinhard) nachweisbare Ehrung von Dichtern durch Krönung seitens der Päpste und Fürsten.Broadus, E., The Laureateship, 1921; Konrad Celtis und Nürnberg, hg. v. Fuchs, F., 2004
1660Dichtung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1386 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen einmal 1890 [Badisches Landrecht] belegt sowie 1561 und in Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist das in Wörtern gebildete Kunstwerk, das auch vielfältige Bezüge zu dem Recht haben kann.
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