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#ZWERGLiterature
1601Derby (ae. Northworthige) an dem Derwent geht auf das römische Lager Derventio zurück. 1204 erlangt es Stadtrecht. 1841 wird es Sitz einer Universität.Wright, S., The Derbyshire Gentry, 1983
1602Der Ältere teilt, der Jüngere wählt ist ein bereits bei Seneca (1-65 n. Chr.), Controv. 6, 3 ([lat.] maior frater dividat patrimonium, minor eligat, der größere Bruder soll das Vatergut teilen, der kleinere aus den Teilen auswählen), Augustinus (354-430), De civitate Dei cap. 20 ([lat.] quando terrenorum aliquid partiendum est, maior dividat, minor eligat, wenn etwas Irdisches zu teilen ist, soll der Größere bzw. Ältere teilen und der Kleinere bzw. Jüngere wählen) und in dem Sachsenspiegel Eike von Repgows (1221-1224, Wo zwei zu der Erbschaft kommen, soll der Ältere teilen und der Jüngere wählen) belegter Satz. Hinter ihm steht die Einsicht, dass der Teilende nur dann so gut wie möglich teilen wird, wenn er befürchten muss, dass eine ungleiche Teilung durch das Wahlrecht des anderen sich g...Voltelini, H. v., Der Ältere teilt, der Jüngere wählt, ZRG GA 36 (1915), 478; Krenz, U., Modelle der Nachlassteilung, 1994
1603Der Hehler ist nicht besser als der Stehler.Deutsche Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, hg. v. Schmidt-Wiegand, R., 1996, 170 (Graf/Dietherr 1864)
1604Der König ist gemeiner Richter überall.Deutsche Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, hg. v. Schmidt-Wiegand, R., 1996, 211 (Sachsenspiegel, 1221-1224, Landrecht III 26 § 1)
1605Der rechte WegDer rechte Weg. Ein Breslauer Rechtsbuch des 15. Jahrhunderts, hg. v. Ebel, F., 2000
1606Der Schlüssel des sächsischen Landrechts ist eine (in 17 Handschriften und Fragmenten überlieferte), 1421 vorliegende Gesamtverarbeitung des in Sachsenspiegel, Sachsenspiegel-glosse und Schwabenspiegel enthaltenen Rechtes in alphabetischer Reihenfolge durch einen unbekannten Verfasser.Sinauer, E., Der Schlüssel des sächsischen Landrechts, 1928
1607Derelictio (lat. [F.]) ist in dem römischen Recht die Aufgabe von →Eigentum und →Besitz durch einen bisherigen Eigentümer ohne Zuwendung an einen neuen Eigentümer. Das Eigentum erlischt nach den Sabinianern mit der Preisgabe, nach den Prokulianern mit der Aneignung durch einen anderen. Nachfolgender ursprünglicher Erwerb von Eigentum und Besitz durch jedermann sind grundsätzlich rechtmäßig.Kaser § 26; Meyer-Collings, J., Derelictio, 1932; Coing, H., Europäisches Privatrecht, Bd. 1f. 1985; Hoyer, H., Die Dereliktion von Liegenschaften, FS Wilhelm Brauneder, 2008, 181
1608Dereliktion (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1774 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in Bestandteilen über das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Verb derelinquieren 1756, aber in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, Eigentum aufgeben) ist die bewusste und gewollte Aufgabe des Eigentums und Besitzes einer Person an seiner Sache (ohne abgestimmten Erwerb des Eigentums und Besitzes durch einen anderen.)Köbler, U., Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes, 2010
1609derelinquieren (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1756 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in Bestandteilen über das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) zurücklassen, Eigentum aufgeben
1610Derivat (Wort ín Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1912 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in Bestandteilen über das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, N., Verb derivieren 1580, ableiten) Abgeleitetes
1611Lit. Derivate und Finanzstabilität - Erfahrungen aus 4 Jahrhunderten, hg. v. Institut für bankhistorische Forschung e. V., 2013
1612derivativ (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1791 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in Bestandteilen über das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.) abgeleitet
1613derivativer Erwerb, abgeleiteter →Eigentumserwerb (in dem römischen Recht beispielsweise durch (lat.) mancipatio, in iure cessio oder traditio möglich, in der Gegenwart durch Übereignung)
1614Dernburg, Heinrich (Mainz 3. 3. 1829-Berlin 23. 11. 1907), Sohn eines jüdischen, 1841 getauften Gießener Rechtsprofessors, wird nach dem Studium in Gießen und der Habilitation in Heidelberg (1852, Vangerow) Professor in Zürich, Halle (1862) und Berlin (1872) und Mitglied des Herrenhauses Preußens. 1871 veröffentlicht er ein dreibändiges Lehrbuch des preußischen Privatrechts, 1884 ein dreibändiges Lehrbuch des Pandektenrechts und 1898 ein dreibändiges Lehrbuch des bürgerlichen Rechtes des Deutschen Reiches und Preußens.http://www.koeblergerhard.de/Fontes/DernburgHeinrichPandekten1884Band1.pdf; http://www.koebler-gerhard.de/Fontes/DernburgHeinrichDasbuergerlicheRechtdesDeutschenReichsundPreussensBand13A1906.pdf; Süss, W., Heinrich Dernburg, 1991; Deutsche Juristen jüdischer Herkunft, hg. v. Heinrichs, H. u. a., 1993, 231
1615Descartes (Cartesius), René (La Haye 31. 3. 1596–Stockholm 11. 2. 1650), wird nach dem Besuch der Jesuitenschule La Flèche Mathematiker und Philosoph, mit dessen (lat.) Meditationes (Betrachtungen) eine neue Epoche der Philosophie beginnt. Als einzige Gewissheit gilt ihm die Selbstgewissheit in dem Denken (lat. cogito, ergo sum, ich denke, also bin ich). Hieraus entwickelt er durch vernunftbezogene Ableitung (deduktiv) das systematische Gedankengebäude des Rationalismus, der die Aufklärung fördert.Röd, W., Die Genese des Cartesianischen Rationalismus, 3. A. 1995; Schütt, H., Die Adoption des Vaters der modernen Philosophie, 1998; Descartes im Diskurs der Neuzeit, hg. v. Niebel, W. u. a., 1999; Schultz, U., Descartes, 2001; Descartes und Deutschland, hg. v. Ferrari, J. u. a., 2009; Herrmann, F., Descartes’ Meditationen, 2011; Kellerer, S., Zerrissene Moderne, 2012
1616desertieren (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1702 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen - als Ansatz - nicht belegt sowie in Bestandteilen über das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) überlaufen
1617Desertion (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1531 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen - als Ansatz - nicht belegt sowie in Bestandteilen über das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Verb desertieren 1702, weglaufen) Fahnenflucht (zwischen 1939 und 1945 in der deutschen Wehrmacht etwa 30000 Todesurteile wegen Desertion, Wehrkraftzersetzung u. s. w., davon rund 20000 vollstreckt)Fritsche, M., Entziehungen, 2004; Salisch, M. v., Treue Deserteure, 2008; Wolff, C., Deserteurs et transfuges dans l’armée romaine, 2009; Deserteure, Wehrkraftzersetzer und ihre Richter, hg. v. Kirschner, A., 2010
1618Design (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F als 1963 – nach EDEL 1962 durch den SPIEGEL - aus dem Neuenglischen aufgenommen bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie über die Bestandteile des Neuenglischen bis Lateinischen des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, N.), GestaltgebungSchmelzer-Ziringer, B., Mode Design Theorie, 2015; Zentek, S., Geschichte des Designschutzes, 2016
1619Designation (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1569 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz – nicht belegt sowie über das Lateinische des Altertums in Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Bezeichnung, Verb designieren 1569, bestimmen) ist die (während einer Amtszeit erfolgende) Berufung eines Menschen in ein Amt oder eine Herrschaft (als Nachfolger). Sie kann dort stattfinden, wo Erblichkeit nicht gilt oder grundsätzlich mehrere Erben nebeneinander berechtigt sind. Bedeutung erlangt die Designation in der Form der Einigung des Königs mit den Großen insbesondere für das Königtum in dem fränkisch-deutschen Reich zwischen dem 9. und 13. Jahrhundert (beispielsweise Bestimmung Ludwigs des Frommen zu dem Mitkaiser Karls des Großen 813, Bestim...Heinze, O., Designation, Diss. phil. Göttingen 1913; Mitteis, H., Die deutsche Königswahl, 1938, 2. unv. A. 1944, Neudruck 1965, 1981, 36; Schreyer, B., Zum Begriff der Designation bei Widukind, ZRG GA 67 (1950), 407; Wolf, G., Designation und designare bei Widukind von Corvey, ZRG GA 73 (1956), 372; Wolf, G., Über die Wort- und Rechtsbedeutung von „designare“, ZRG GA 75 (1958), 367; Giese, W., Zu den Designationen, ZRG GA 92 (1975), 174; Giese, W., Designative Nachfolgeregelungen in germanischen Reichen der Völkerwanderungszeit, ZRG GA 117 (2000), 39; Giese, W., Untersuchungen zur Herrschaftsnachfolge in langobardischen Herzogtümern und Fürstentümern, ZRG GA 119 (2002), 44; Giese, W., Die designativen Nachfolgeregelungen der Karolinger, DA 64 (2008), 437; Giese, W., Ein zweiter Versuch, Z...
1620designieren (Wort 1569 in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F Neufassung A-F bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie über das Lateinische des Altertums in Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) bezeichnen, bestimmen, auswählen
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