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#ZWERGLiterature
8261Transcriptio (lat. [F.]), transscriptio, ist in dem klassischen römischen Recht der bei dem nur kurzzeitig üblichen →Litteralkontrakt die →Obligation begründende Schriftakt.Köbler, DRG 45
8262Translatio (F.) imperii (lat.) (Übertragung der Herrschaft) ist die Vorstellung von der Übertragung der von den Römern (und später oströmischen Griechen) innegehabten Welt-herrschaft durch den Papst auf den fränkischen König (Karl den Großen 800). Sie lässt sich seit dem 11. Jahrhundert erkennen.Köbler, DRG 109; Goez, W., Translatio imperii, 1958; Geschichtsschreibung und Geschichtsbewusstsein, hg. v. Patze, H., 1987
8263Transleithanien ist (1867-1918, nichtamtlich) die jenseits der Leitha gelegene ungarische Reichshälfte Österreich-Ungarns (Länder der Stephanskrone, Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien-Slawonien, Fiume) in Gegensatz zu Cisleithanien/Zisleithanien.
8264Transmissio (lat. [F.], Übersendung) ist in dem klassischen römischen Recht der Übergang der erbrechtlichen Befugnisse des den Erblasser überlebenden, aber vor dem Erb-schaftserwerb versterbenden Berufenen auf seinen Erben, in dem spätantiken römischen Recht die Vererbung des Rechtes des Außenerben auf seine Erben.Kaser § 72 IV
8265Transport ist die Beförderung von Menschen oder Waren von einem Ort zu einem anderen Ort.
8266Transportvertrag ist der eine Beförderung betreffende →Werkvertrag.Basedow, J., Der Transportvertrag, 1987
8267Transsilvanien →Siebenbürgen
8268trans Tiberim vendere (lat.) über den Tiber verkaufen, d. h. in die Sklaverei gebenKaser § 15 II 3
8269Tratte ist der gezogene (den Bezogenen zu der Zahlung anweisende), seit etwa 1250 nachweisbare →Wechsel.
8270Trauung (1353) ist die Form der →Eheschließung. Sie entwickelt sich aus gebräuchlichen Geschehnissen. Nach der Entstehung des Christentums nimmt dieses auf die Trauung Einfluss. Seit dem Hochmittelalter setzt die Kirche sich auf der Grundlage des Satzes, dass die Willensübereinstimmung der Brautleute die →Ehe begründe (lat. consensus facit nuptias), für ein vorheriges Aufgebot (1215) und die Erfragung des Ja-Wortes durch den Priester ein. Seit 1875 erfolgt die weltliche Eheschließung in dem Deutschen Reich, für welche die Bezeichnung Trauung vermieden wird, vor dem →Standesbeamten (Zivilehe).Hübner; Friedberg, E., Das Recht der Eheschließung, 1865; Sohm, R., Das Recht der Eheschließung, 1875; Friedberg, E., Verlobung und Trauung, 1876; Sohm, R., Trauung und Verlobung, 1876; Opet, O., Brauttradition und Konsensgespräch in mittelalterlichen Trauungsritualen, 1910; Wehrli, P., Verlobung und Trauung, 1933; Conrad, H., Die Grundlegung der modernen Zivilehe, ZRG GA 67 (1950), 336; Hemmer, R., Über das Beilager im germanischen Recht, ZRG GA 76 (1959), 292; Buchholz, S., Eherecht zwischen Staat und Kirche, 1981; Haibach, U., Familienrecht in der Rechtssprache, 1991; Siffert, R., Verlobung und Trauung, 2004; Köbler, U., Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes, 2010
8271Trennung (1486, Trennungsgrund 1819) ist die Auflösung einer bisherigen Einheit durch Aufteilung.Köbler, U., Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes, 2010
8272Trennung von Justiz und Verwaltung →Gewaltenteilung
8273Trennung von Staat und Kirche ist die von der Aufklärung geforderte Lösung der seit 380 n. Chr. bestehenden Verbindung von Staat und Christentum. Die Trennung von Staat und Kirche wird 1789 in den Vereinigten Staaten, 1795 in Frankreich, 1848, 1919 bzw. 1949 in Deutschland bzw. in dem Deutschen Reich und 1995 in Schweden zumindest in dem Grundsatz (anders beispielsweise Kirchensteuer) verwirklicht.Feine, H., Kirchliche Rechtsgeschichte, 1950, 5. A. 1972; Erler, A., Kirchenrecht, 5. A. 1983; Campenhausen, A. v., Staatskirchenrecht, 3. A. 1996
8274Trennung von Tisch und Bett (lat. separatio a toro et mensa) ist in dem Kirchenrecht die tatsächliche Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft unter Aufrechterhaltung der rechtlichen Bindung.
8275Tres conformes sententiae (lat. [F.Pl.]) sind drei gleichlautende Urteile, gegen dessen letztes nach römisch-kanonischem Recht keine →Appellation mehr erhoben werden kann.Weitzel, J., Der Kampf um die Appellation, 1976, 169
8276Tres faciunt collegium (lat.). Drei bilden einen Verein.Liebs, D., Lateinische Rechtsregeln, 7. A. 2007 (Marcellus, um 115-um 175, Digesten 50, 16, 85, zu Neratius, um 58/9-nach 133)
8277trespass (engl. [N.]) Überschreitung, Friedensbruch, Angriff, Beschädigung
8278treu
8279Treue ist die innere feste Bindung eines Menschen an einen Menschen oder einen Gedanken. Es ist streitig, inwieweit die T. eine besondere germanisch-deutsche Eigenheit ist. Erhebliche Bedeutung kommt der T. in dem Lehnsverhältnis zu. Auch der Beamte steht zu dem Staat in einem besonderen Treueverhältnis.Hübner; Kroeschell, DRG 2, 3; Puntschart, P., Schuldvertrag und Treuegelöbnis, 1896; Schwerin, C. v., Die Treueklausel im Treugelöbnis, ZRG GA 25 (1904), 323; Puntschart, P., Treuklausel und Handtreue im altdeutschen Gelöbnisrecht, ZRG GA 26 (1905), 165; Gierke, O. v., Die Wurzeln des Treuedienstvertrags, 1914; Hueck, A., Der Treuegedanke im modernen Privatrecht, 1947; Kienast, W., Untertaneneid und Treuevorbehalt, ZRG GA 66 (1948), 111; Kienast, W., Untertaneneid und Treuevorbehalt in Frankreich und England, 1952; Graus, F., Über die sog. germanische Treue, 1959; Rejewski, H., Die Pflicht zur politischen Treue, 1973; Eckhardt, U., Untersuchungen zu Form und Funktion der Treueleistung, 1976; Fikentscher, W., De fide et perfidia, 1969; Halmen, R., Staatstreue und Interessenvertretung, 1988;...
8280Treubruch ist der Bruch der zugesagten oder erwarteten Treue.Illmer, F., Treubruch, Verrat und Felonie im deutschen Strafrecht, 1937
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