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Suchtreffer
2001-11-24
Jansen, Rudolf/Jansen, Martin, Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrecht, 6. A. 2001
Schellhammer, Kurt, Familienrecht, 2. A. 2001
Handbuch der Testamentsvollstreckung, hg. v. Bengel, Manfred/Reimann, Wolfgang, 3. A. 2001
Schouler, Oliver, Grundlagen des Eigenkapitalersatzrechts, 2001
Schmitt, Joachim/Hörtnagl, Robert/Stratz, Rolf-Christian, Umwandlungsgesetz Umwandlungsteuergesetz, 2. A. 2001
Schack, Haimo, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 2. A. 2001
Schade, Jürgen, Patent-Tabelle, 8. A. 2001
Maaßen, Wolfgang, Kunst oder Gewerbe, 3. A. 2001
Leinemann, Wolfgang/Linck, Rüdiger, Urlaubsrecht, 2. A. 2001
Grimm, Dieter, Die Verfassung und die Politik, 2001
Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland, hg. v. Kirchhof, Paul, 31. A. 2001
Staats- und Verwaltungsrecht Baden-Württemberg, hg. v. Kirchhoff, Paul, 23. A. 2001
Schnellenbach, Helmut, Beamtenrecht in der Praxis, 2001
Battis, Ulrich/Krautzberger, Michael/Löhr, Rolf-Peter, Baugesetzbuch, 8. A. 2001
Schaller, Hans, Verdingungsordnung für Leistungen, 2. A. 2002
Steuer-Formular-Handbuch, hg. v. Fichtelmann, Helmar/Schulze zur Wiesche, Dieter/Högl, Hans-Werner u. a., 7. A. 2002
Schellhammer, Kurt, Zivilprozess, 9. A. 2001
Bassenge, Peter/Herbst, Gerhard/Roth, Herbert, Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, 9. A. 2002
Höver, Albert, Gebührentabellen, 31. A. 2001
Gerold, Wilhelm/Schmidt, Herbert/Eicken, Kurt v. u. a., Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, 15. A. 2002
Heussen, Bruno, Time-Management für Anwälte, 2001
Volk, Klaus, Strafprozessrecht, 2. A. 2001
Volckart, Bernd, Verteidigung in der Strafvollstreckung und im Vollzug, 3. A. 2001
Pohlmann, Hans/Jabel, Hans-Peter/Wolf, Thomas, Strafvollstreckungsordnung, 8. A. 2001
Knauer, Christoph, Die Kollegialentscheidung im Strafrecht, 2001
Bundesgesetzblatt Gesamtregister 1949-2000, hg. v. Tischler, Stefan, 3. A. 2001
Sacco, Rodolfo, Einführung in die Rechtsvergleichung, 2001
Barbara Mayen, Dr. Birgit Vézina, Claus Dietrich Asendorf und Karlheinz Stöhr sind zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.
2001-11-23
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der die Verlegung von Erdgasleitungen duldende Grundstückseigentümer auch die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsleitungen dulden (V ZR 419/2000).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands gilt für dreimal verwendete Vereinbarungen das Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen (VII ZR 388/2000 27. September 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist für die Entgeltfortzahlung die tatsächliche regelmäßige individuelle Arbeitszeit des Arbeitnehmers (während der vorhergehenden 12 Monate) einschließlich der Überstunden zugrunde zu legen (5 AZR 457/2000 21. November 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands erhält Walter Kaczmarczyk von der Partei des demokratischen Sozialismus wegen Fehlens eines Aufhebungsbescheids rund 30000 DM Arbeitslosengeld für 696 Tage neben seiner Abgeordnetenentschädigung von 5100 DM monatlich nebst 1460 DM steuerfreier Kostenpauschale.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist das Angebot einer Reise von einer Woche in die Türkei bei Kauf einer Küche, eines Wohnzimmers oder eines Schlafzimmers eines Möbelmarkts wegen fehlender Transparenz wettbewerbswidrig (6 W 181/2001 31. Oktober 2001).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist Schmitz (Familienname des Vaters) kein zulässiger zweiter Vorname für ein den Familiennamen der Mutter tragendes Mädchen(16 Wx 239/2001).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist eine Gebühr von 95 DM für den Wechsel des Stromanbieters rechtswidrig.
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg im Breisgau ist die Ablehnung der Genehmigung fünfer Windkraftanlagen auf dem Hoheneck wegen Beeinträchtigung des Landschaftsbilds und des Erholungswerts der Gegend rechtmäßig.
Vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ist Slobodan Milosevic nun auch wegen Völkermords im Bosnienkrieg angeklagt.
Dresdner Kleinwort Wasserstein erwirbt die Namensrechte an dieser Benennung trotz der Trennung von Bruce Wasserstein.
Thyssengas GmbH öffnet ihr Gasleitungsnetz für Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die Inflationsrate in Deutschland sinkt im November 2001 auf wahrscheinlich 1,7 Prozent.
Großbritannien verbietet durch Gesetz das Klonen zu Fortpflanzungszwecken durch Verschmelzung von Körperzelle und Eizelle.
Das Parlament Russlands verabschiedet eine neue Strafprozessordnung.
Die Türkei ändert ihr Zivilgesetzbuch durch Gleichstellung von Mann und Frau.
2001-11-22
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands durfte die Regierung Deutschlands ohne Zustimmung des Bundestags das neue strategische Konzept der Nordatlantischen Verteidigungsorganisation billigen, weil nur eine Fortentwicklung, nicht dagegen eine Änderung des zugrundeliegenden Vertrags vorliegt (2 BvE 6/1999).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können bekannte Wirtschaftsunternehmen (z. B. Deutsche Shell GmbH) wegen überragender Bekanntheit bei der Nutzung von Internetadressen (z. B. shell.de) Vorrang vor Einzelnen mit demselben Namen (z. B. Shell) haben, so dass der Einzelne einen unterscheidenden Zusatz aufnehmen muss (I ZR 138/1999).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss trotz Sittenwidrigkeit der Verträge das über eine 0190-Nummer geführte Telefonsexgespräch (mit Kosten von mehr als 20000 DM) dem Mobilfunkbetreiber bezahlt werden, weil die in einem Telefonvertrag geschlossenen Vereinbarungen grundsätzlich wertneutral sind (III ZR 5/2001).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen begeht trotz Eigentumserwerbs verbotene Eigenmacht, wer eine Verbindung zwischen einer Straße und einem Gang versperrt, ohne einem Mitbesitzer die Möglichkeit der weiteren Mitbenutzung zu belassen (2 U 119/2000 22. Februar 2001).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg entscheidet bei Nichtfeststellbarkeit des Wärmeverbrauchs einer Wohnung durch Heizkostenverteilungsvorrichtungen die Wohnungseigentümergemeinschaft über das anzuwendende Schätzverfahren nach billigem Ermessen (2 Wx 146/1999 16. Februar 2001).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main kann bei Behauptung krebserregender Belastung einer Wohnung das Mietminderungsrecht des Mieters entfallen, wenn der Mieter nicht bereit ist, die Wohnung schnellstmöglich aufzugeben (2-11 S 501/1999 4. Juli 2001).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz sind bei gleichzeitigen Eintragungen in gegensätzlichen Spalten oder Abschnitten Vereinbarungen unklar im Sinne des Gesetzes über allgemeine Geschäftsbedingungen (12 S 166/2000 10. Januar 2001).
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