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#HELDLiterature
2101Guastalla (Stadtkommune, Stadtstaat, Signorie, Grafschaft, Herzogtum). G. am Po wird im 8. Jahrhundert erstmals erwähnt (864 curtis Wardistalla). Seit Anfang des 11. Jahrhunderts unterstand es den Canossa. Danach wurde es Streitobjekt verschiedener Stadtstaaten (Cremona, Piacenza). Seit 1307 stand es den Correggio und seit 1335 den Visconti zu. 1406 wurde es mit dem umliegenden Gebiet als Lehen der Visconti Signorie der Torelli und 1428 Grafschaft. 1539 kam es durch Verkauf an die Familie Gonzaga. 1621 wurde G. Herzogtum. 1729 wurde es nach dem Aussterben der Herrscherfamilie eingezogen. 1746 fiel es an Österreich und wurde 1748 dem gegen Neapel und Sizilien an Österreich gelangten und an Karls III. Bruder Philipp überlassenen Herzogtum Parma und Piacenza einverleibt. 1805 wurde es an Napo...Großer Historischer Weltatlas III, 12 D2; Aff'ò, J., Istoria della città e ducato di Guastalla, o. J. (1785ff.); Il tempo dei Gonzaga, 1985; Bocchi, F., Guastalla, LexMA 4 1989, 1761f.
2102Guddingen, Guddingun s. GodingonPolenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 1, 4, Guottinga, Gudinge, Personenverbandsname.
2103Gudenberg s. Wolff von G.
2104Gudensberg (Grafschaft). Die Burg G. (1121 Udenesberc, d.h. Wodansberg) zwischen Fritzlar und Kassel war im 12. Jahrhundert Sitz der Grafen von Hessen. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte die Grafschaft G. über die Landgrafen von Hessen-Kassel zum oberrheinischen Reichskreis. G. gelangte über Preußen (1866) 1945 zu Hessen.Wolff 254.
2105Gugel (Reichsritter). 1805/1806 zählten G. vielleicht zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.Riedenauer 124.
2106Guin, Guyn (Reichsritter). Von 1650 bis 1666 war Wilhelm von G. wegen Staufeneck mit Salach Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.Schulz 263.
2107Gültlingen (Reichsritter). Vom 16. Jahrhundert bis 1805 zählten die erstmals um 1100 genannten, 1488 an der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil Neckar, beteiligten und 1495 zu Erbkämmerern der Herzöge von Württemberg ernannten G. mit Pfäffingen (bis 1699) und Deufringen und am Ende des 18. Jahrhunderts mit Berneck samt Überberg und Zumweiler (Zinnweiler), Garrweiler, Gaugenwald, Heselbronn und Lengenloch zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Seit 1762 war die Familie wegen erheirateter Anteile an Adelmannsfelden auch im Kanton Kocher immatrikuliert. Die Oberherrlichkeit über den schon im frühalemannischer Zeit besiedelten Ort G. kam 1363 mit der Herrschaft Wildberg von den Grafen von Hohenberg an die Pfalz und 1440 an Württemberg. Damit gelangte G. 1951/1952 zu Baden-Württe...Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 64; Hellstern 154, 205, 218; Schulz 263; Nagolder Heimatbuch, hg. v. Wagner, G., 1925.
2108Gülzow (Residenz des Bischofs von Cammin)Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 2, 239.
2109Gundelfingen (Herren, reichsunmittelbare Herrschaft). Nach der Burg G. an der Lauter nannten sich 1105 erscheinende hochadlige Herren, die bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts um Lauter und Donau ein kleines Herrschaftsgebiet errichteten, das durch Erbteilungen aber bald wieder zerfiel. Der letzte Freiherr von G. vererbte G. 1546 an die Grafen von Helfenstein, von denen es 1627 an Fürstenberg fiel (Linie Messkirch, 1744 Linie Stühlingen). Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte die freie Herrschaft G. mit einer Quadratmeile (66 Quadratkilometer, 2800 Einwohner) über die Fürsten von Fürstenberg zum schwäbischen Reichskreis sowie zum schwäbischen Reichsgrafenkollegium. 1806 fiel sie an Württemberg. Damit gelangte G. 1951/1952 zu Baden-Württemberg.Wolff 175; Uhrle, A., Regesten zur Geschichte der Edelherren von Gundelfingen, von Justingen, von Steußlingen und von Wildenstein, Diss. phil. Tübingen 1962.
2110Gundelsheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die später erloschenen G. (Gundelsheim-Brauneck) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken, danach zum Kanton Odenwald und von 1593 bis 1614 wegen Schenkenstein und Aufhausen zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.Biedermann, Altmühl; Stieber; Pfeiffer 213; Riedenauer 124; Schulz 263.
2111Günderode (Freiherren, Reichsritter). Im späteren 17. Jahrhundert gehörten die G. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert zählten die G. mit Höchst an der Nidder zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein.Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 366; Winkelmann-Holzapfel 151; Riedenauer 124; Handbuch der hessischen Geschichte Bd. 3 Ritter, Grafen und Fürsten hg. v. Speitkamp, W., 2014, 356 (Höchst 1792).
2112Gundheim (Ganerben). Die G. waren Lehnsleute der Grafen von Sponheim, der Rheingrafen und der Pfalz. 1567 war Hans von G. an der Ganerbschaft Nieder-Saulheim (Niedersaulheim) beteiligt.Zimmermann 71.
2113Gundheim (Ganerbschaft). G. bei Worms wird 774 erstmals erwähnt (Guntheim). Im Mittelalter hatten die Hohenfels das Lehen, das 1306 an die Grafen von Leiningen verpfändet wurde, von denen es eine Familie von Meckenheim übernahm. Zusammen mit den Kämmerern von Worms, später den Oberstein und Flersheim (Flörsheim) bildeten sie eine Ganerbschaft. Diese erlangte G. zeitweise als Lehen der Pfalz, an die der Ort im 15. Jahrhundert gelangt war. Nach dem Aussterben des letzten Ganerbenstammes stand das Dorf wieder der Pfalz zu, die 1700 die Freiherren Greiffenclau zu Vollraths (Greifenclau) belehnte. Diese hatten G. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Über die Pfalz gelangte G. an Hessen (Hessen-Darmstadt) und 1946 an Rheinland-Pfalz.Geschichtlicher Atlas von Hessen, Inhaltsübersicht 33.
2114Güns (Herrschaft). Bei einer vermutlich auf das 9. Jahrhundert zurückgehenden Burg der Grafen von Güssing wurde im 13. Jahrhundert die Stadt G. gegründet. Sie war Mittelpunkt einer Herrschaft, die 1491 verwaltungsmäßig mit Niederösterreich vereinigt, 1647 aber wieder der Verwaltung Ungarns unterstellt wurde. 1921 kam G. zu Ungarn.
2115Günsbach (Reichsdorf), Grussersbach. Am 7. 1. 1409 bevollmächtigte König Ruprecht seinen Sohn, den Herzog Ludwig, hinsichtlich der im Münstertal im Elsass gelegenen Reichsdörfer Griesbach (Grundesbach) und G. (Grussersbach), die von Johann Ulrich von Huse und anderen in Besitz genommen worden waren, vor Gericht zu klagen und eine Untersuchung vornehmen zu lassen.Hugo 471.
2116Guntersblum (Dorf, Herrschaft). G. bei Mainz dürfte zeitlich erheblich weiter zurückreichen als seine erste Erwähnung im 13. Jahrhundert anzudeuten scheint. 1237 verkaufte das Stift Xanten Patronatsrecht und Zehnten an das Domstift Worms. Später kam G. an die Grafen von Leiningen und danach an Hessen (Hessen-Darmstadt) und 1946 an Rheinland-Pfalz. S. Leiningen-Guntersblum.Wolff 282; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4.
2117Günther von Brennhausen (Reichsritter). Im späteren 17. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.Riedenauer 124.
2118Guntzenroth, Gonsrodt (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die G. (Lengenstein genannt G.) zum Kanton Odenwald und zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.Stetten 32; Riedenauer 124.
2119Günzburg (Herrschaft). An der Stelle von G. an der Günz stand 77/78 n. Chr. ein römisches Kastell, zu dem eine zivile Siedlung hinzutrat. In karolingischer Zeit lag dort vermutlich Königsgut. 1274 verpfändete der Bischof von Augsburg G. dem Markgrafen von Burgau. 1805/1806 gelangte G. an Bayern. Die davon verschiedene Herrschaft Obergünzburg gehörte am Ende des 18. Jahrhunderts über die Fürstabtei Kempten zum schwäbischen ReichskreisWolff 43; Edlhard, F., Chronik der unmittelbaren Stadt Günzburg an der Donau, 1894.
2120Gunzendorf s. Ochs von G.
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