2014-01-14 |
Deutschland erzielt 2013 einen Leistungsbilanzüberschuss von 200 Milliarden Euro. |
Nigeria setzt Strafbestimmungen gegen Homosexualität (bis zu zehn Jahren Haft für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, bis zu 14 Jahren Haft für das öffentliche Bekenntnis zu Homosexualität) in Kraft. |
Der Basiszinssatz ist zum 1. Januar 2014 auf minus 0,63 Prozent gesunken. |
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2014-01-13 |
Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) ist es europarechtswidrig, wenn ein Rentner aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (z. B. Deutschland) ohne Berücksichtigung der Einzelumstände allgemein von Sozialleistungen (z. B. Österreichs) für eigene Staatsangehörige ausgeschlossen wird (C-140/2012). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands unterliegen als tarifvertragliche Normativbestimmung auf den Arbeitsvertrag wirkende Ausschlussfristen nicht den gesetzlichen Verboten für „Rechtsgeschäfte“ (8 AZR 280/2012 20. Juni 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind Zuschüsse, die eine Aktiengesellschaft Vorstandsmitgliedern zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk gewährt, Arbeitslohn (und nicht nur notwendige Begleiterscheinung) (VI R 8/2011 24. September 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands war ein Erblasser oder Schenker nur dann im Sinne des § 13a IV Nr. 3 ErbStG a. F. unmittelbar am Nennkapital einer Kapitalgesellschaft beteiligt, wenn er zivilrechtlich deren Gesellschafter war (II R 4/2012 11. Juni 2013). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm muss Nordrhein-Westfalen den Schaden an einem Personenkraftwagen aus Verkehrspflichtverletzung ersetzen, der bei dem Durchfahren eines durch eine von dem Land zu verantwortende vermeidbare Gefahrenquelle entstandenen Schlaglochs der Bundesautobahn 52 entstanden ist (11 U 52/2012 15. November 2013). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist eine Weiterverweisung innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ausgeschlossen, wenn ein Verwaltungsgericht ein Verfahren mit bindender Wirkung an das Oberlandesgericht verwiesen hat, wobei zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit strafprozessualer Maßnahmen der Polizei nicht das Oberlandesgericht gemäß den §§ 23ff. EGGVG berufen ist, sondern das gemäß § 98 II 2 StPO analog zuständige Gericht (2 VAs 2/2013 18. April 2013). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz kann der Eigentümer eines auf der Autobahn überholenden Transporters vollen Ersatz des durch ein auf der Gegenfahrbahn durch Räumen Schneebrocken oder Eisbrocken aufwirbelnden Schneepflug verursachten Schadens verlangen, wenn eine Räumung der Fahrbahn auch (z. B. durch langsameres Fahren) ohne Beeinträchtigung der Gegenfahrbahn möglich gewesen wäre (12 U 95/2012 9. September 2013). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg muss der Veranstalter eines kleinen dörflichen Straßenfests keinen Sicherheitsdienst für dort auftretende Musiker beschäftigen, solange keine konkreten Anhaltspunkte für deren Gefährdung bestehen (1 U 14/2013 5. Dezember 2013). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen ist das Duisburger Walzwerk von Thyssen Krupp Steel Europe kein selbständiger Unternehmensteil im Sinnde der EEG-Umlage (6 A 71/2013 ). Januar 2014 u. a.). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I darf die Stiftung Warentest (bei richtiger Auslegung von natürlich im Gegensatz zu künstlich) nicht behaupten, die Ritter-Sport-Herstellerin habe in der Schokoladensorte Voll-Nuss ein nichtnatürliches Aroma verwendet (9 O 25477/2013 13. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main waren das Anhalten von Reisebussen und das Kontollieren von Reisenden im Vorfeld der Blockupy-Proteste in Frankfurt am Main im Jahre 2013 rechtmäßig (5 K 1289/2013 10. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München darf ein Stellplatzinhaber die ganze Breite des Stellplates zum Abstellen ausnützen, auch wenn dies dem Nutzer des benachbarten Stellplatzes das Einsteigen und Aussteigen erschwert (415 C 3398/2013 11. Juni 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts Deutschlands sind gegen Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und Warre sowie sieben persönlich Verantwortliche wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von 106,5 Millionen Euro festgesetzt. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Italiens kann der frühere Hedgefondsmanager Florian Homm an die Vereinigten Staaten von Amerika ausgeliefert werden. |
Frankreich will per Gesetz festlegen, dass Bücher im Onlinehandel (Amazons) mehr Geld kosten als im Buchhandel über Buchläden. |
China löst die Vereinigten Staaten von Amerika als führenden Handelsstaat der Erde ab. |
Google kauft für 3,2 Milliarden Dollar den Thermostathersteller Nest Labs. |
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2014-01-12 |
Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte waren bei Doping im Radsport die Durchsuchung der Redaktionsräume und einiger Wohnung der Beschwerdeführer in Frankreich sowie die Beschlagnahme von Unterlagen unverhältnismäßig gegenüber den verfolgten berechtigten Interessen, nämlich der Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen, dem Schutz des guten Rufes anderer und der Sicherung der Autorität und Unparteilichkeit der Rechtsprechung, so dass Art. 10 EMRK verletzt ist (15054/2007 28. Juni 2013 u. a.). |
Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprach in einem bestimmten Fall die Entscheidung der deutschen Gerichte, den Beschwerdeführer nicht aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen, den Zielen des erkennenden Gerichts bei Anordnung der Sicherungsverwahrung und war auch nicht willkürlich, so dass Art. 5 I EMRK nicht verletzt ist (36035/2004 22. März 2012). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kommt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht die Befugnis zur Aufhebung nationaler Gerichtsentscheidungen oder zur Anordnung einer Wiederaufnahme eines Verfahrens zu, wobei im Übrigen auch die betroffene Vertragspartei aus einem Verstoß gegen die Europäische Konvention der Menschenrechte keine Pflicht zur Beseitigung des konventionswidrigen Urteils trifft (2 BvR 1380/2008 18. August 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 I StGB neben lebenslanger Freiheitsstrafe zulässig ($ StR 124/2013 24. Oktober 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die Tilgung einer fremden Schuld unentgeltlich sein, auch wenn der Empfänger an den Zahlenden Leistungen erbracht hat, sofern sich der Zahlungsempfänger hierzu nur gegenüber seinem Schuldner verpflichtet hatte (IX ZR 10/2013 17. Oktober 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands schafft das verfahrensfehlerhafte Stattgeben gegenüber einem Scheidungsantrag vor der Entscheidung über eine Folgesache durch ein Amtsgericht eine selbständige Beschwer, die mit der Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss gerügt werden kann (XII ZB 87/2012 4. September 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands bleibt nach Verweigerung der Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Rechtsmittelfrist der Partei nach Bekanntgabe der Entscheidung noch eine Zeit von höchstens drei bis vier Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (2 AZN 250/2013 3. Juli 2013). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München kann der nach Eintritt eines Totalschadens eines Leasingfahrzeugs einen Ersatzwagen erwerbende geschädigte Leasingnehmer vom Schädiger die auf die Leasingraten gezahlte Mehrwertsteuer bis zur Höhe des Betrags verlangen, der als Mehrwertsteuer beim Kauf einer Ersatzsache angefallen wäre (10 U 3879/2012 26. April 2013). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss die wöchentliche Lehrverpflichtung eines Rechtsanwalts nicht als erheblicher Grund für eine Terminsverlegung anerkannt werden (7 N 78/2013 17. September 2013). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen spricht, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Aufhebung des Verwaltungsakts gerichtete Tätigkeit entfaltet hat und sodann die Aufhebung oder Abänderung des Verwaltungsakts erfolgt, eine tatsächliche Vermutung für die Ursächlichkeit seines Handelns (1 E 876/2013 4. September 2013). |
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2014-01-11 |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird § 4 Nr. 11 UWG i. V. m. 34d I GewO nicht verletzt, wenn sich ein Versicherungsvertreter, der seine Agenturbindung gegenüber dem Versicherungsnehmer offenbart, für die Beratung und die Vermittlung einer Netto-Police vom Versicherungsnehmer eine eigenständige Vergütung versprechen lässt (I ZR 104/2012 6. November 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands benötigt ein Gericht für ein Verfahren einen Gestaltungsspielraum, der es ihm ermöglicht, dem Umfang und der Schwierigkeit der einzelnen Rechtssachen ausgewogen Rechnung zu tragen und darüber zu entscheiden, wann es welches Verfahren mit welchem Aufwand sinnvollerweise fördern kann und welche Verfahrenshandlungen dazu erforderlich sind (III ZR 376/2012 14. November 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Lauf der Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen die Vergütung festsetzenden Beschluss nach Veröffentlichung des Beschlusses im Internet und der dadurch nach § 9 I 3 InsO bewirkten Zustellung nach den §§ 187 II, 188 II Alt. 2 BGB zu berechnen (IX ZB 101/2011 14. November 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann in Verfahren zur Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme der behandelnde Arzt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen mit der Erstattung des vor der Entscheidung einzuholenden Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme beauftragt werden, wobei die Gründe hierfür in der Genehmigungsentscheidung darzulegen sind (XII ZB 482/2013 30. Oktober 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt Abfallverwertung voraus, dass aus den Eigenschaften des Stoffes ein konkreter Nutzen gezogen wird, wohingegen die Abfallbeseitigung darauf gerichtet ist, den wegen seiner Schadstoffhaltigkeit oder aus anderen Gründen nicht weiter nutzbaren Stoff dauerhaft aus der Kreislaufwirtschaft auszuschließen (5 StR 505/2012 23. Oktober 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht die zur ordnungsgemäßen Benutzung eines Wohngrundstücks notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, wenn das Grundstück mit einem Kraftfahrzeug unmittelbar erreicht werden kann, ohne dass es grundsätzlich auf die Erreichbarkeit des Hauseingangsbereichs ankommt (V ZR 278/2012 18. Oktober 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Feststellung des Inhalts einer dienstlichen Beurteilung eines Richters samt Würdigung der darin verwendeten Formulierungen grundsätzlich Sache der Tatsachengerichte und unterliegt im Revisionsverfahren nur einer eingeschränkten Überprüfung (RiZ [R] 2/2012 14. Oktober 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands verliert der die Begründung einer Berufung nach zutreffender Prüfung ablehnende, von dem Mandanten gekündigte Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch nicht (IX ZR 51/2013 26. September 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann, wenn ein Anfechtungsgegner verurteilt wurde, von seinem Recht an einem Grundstück gegenüber einem nachrangigen Grundpfandgläubiger keinen Gebrauch zu machen, dieser in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das im vorgehende Recht abweichend von § 44 I ZVG nicht in das geringste Gebot aufgenommen wird, ohne dass es einer Zustimmung des Anfechtungsgegners bedarf (V ZB 195/2012 12. September 2013). |
† Scharon, Ariel (nach 8 Jahren im Koma) |
† Laufs, Adolf Josef (3. Januar 2014) |
*Bachmeier, Werner, Rechtshandbuch Autokauf, 2. A. 2013 |
*Beck’scher Bilanzkommentar, begr. v. Budde, 9. A. 2014 |
*Uckermann/Fuhrmanns/Ostermayer/Doetsch, Das Recht der betrieblichen Altersversorgung, 2014 |
*Handbuch des Krankenversicherungsrechts, hg. v. Sodan, Helge, 2. A. 2014 |
*Sozialgesetzbuch Gesetzliche Rentenversicherung, hg. v. Kreikebohm, Ralf, 4. A. 2013 |
*Münchener Prozessformularbuch Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht, hg. v. Mes, P., 4. A. 2014 |
*Grunsky/Waas/Benecke/Greiner, Arbeitsgerichtsgesetz, 8. A. 2014 |
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2014-01-10 |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann eine Betriebsvereinbarung rechtmäßig sein, die Arbeitnehmer von der Überleitung in ein geändertes System der betrieblichen Altersversorgung ausschließt, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung bereits das 63. Lebensjahr vollendet haben (3 AZR 686/2011 17. September 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist die Kostenquote für die Erstattung von Kosten des Vorverfahrens nach dem Verhältnis von tatsächlichem Erfolg zu dem durch die Erhebung des Widerspruchs angestrebten Erfolg zu bilden (14 AS 68/2012 12. Juni 2013). |