2014-01-17 |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist für eine Umfüllung eines teuerer Arzneimittels (z. B. Novartis’ durch das Unternehmen Aposan in Köln) eine eigene arzneimittelrechtliche Zulassung erforderlich (416 HKO 78/2011 15. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund können die gesundheitlichen Folgen eines nach einer Hepatitis B-Impfung auftretenden Gullian-Barre-Syndroms als Impfschaden anerkannt und entschädigt werden (7 VJ 601/2009 13. November 2013). |
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Gummersbach ist ein Hausverbot eines Eigentümers eines Grundstücks gegenüber einem Postzustelldienst grundsätzlich unzulässig (11 C 495/2012 12. April 2013). |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist Autofahren mit einer Googlebrille nicht strafbar, wenn die Einschaltung nicht nachweisbar ist. |
Nach einem Vergleich mit der Verbraucherschutzbehörde FTC zahlt Apple Inc. zwecks Beilegung von Rechtsstreitigkeiten betreffend Kinder, die ohne Zustimmung der Eltern virtuelle Güter für Anwendungen auf mobilen Geräten in AppStore gekauft haben, mindestens 32,5 Millionen Dollar an die Eltern. |
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments fordern die Europäische Kommission zur Nichtzulassung des Anbaues von Genmais 1507 des Herstellers Dupont Pioneer auf. |
In Katalonien stimmen 87 der 135 Abgeordneten für ein Referendum über die Unabhängigkeit von Spanien am 9. November 2014. |
Der neue Generalsekretär der CSU (Andreas Scheuer) verzichtet nach Vorwürfen auf die Führung seines kleinen Doktorgrads aus Prag. |
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2014-01-16 |
Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eine Beschwerde der Tierschutzorganisation Tierbefreier gegen das Verbot der Veröffentlichung eines heimlich aufgenommenen Films über Versuchstiere für die Pharmaindustrie abgewiesen. |
Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) können Zeiträume einer Strafhaft weder für den Erwerb eines Daueraufenthaltstitels noch für die Gewährung eines verstärkten Schutzes vor Ausweisung berücksichtigt werden (C-378/2012 16. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) ist der das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer betreffende Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union keine ausreichende Rechtsgrundlage für ein Recht eines Einzelnen auf Nichtanwendung einer dem Recht der Europäischen Union entgegenstehenden nationalen Bestimmung (C-176/2012 15. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) darf die Europäische Kommission bei der Erhebung eines vom Gerichtshof festgesetzten Zwangsgelds zur Vollstreckung eines Vertragsverletzungsurteils nicht über die Europarechtmäßigkeit einer neuen Regelung eines Mitgliedstaats zur Abstellung der Vertragsverletzung entscheiden, weil dafür der Gerichtshof zuständig ist (C-292/2ß011 P 15. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Gerichts (der Europäischen Union) kann Steiff die Anbringung eines Knopfes oder eines Fähnchens mittels eines Knopfs im Ohr eines Stofftiers nicht als Gemeinschaftsmarke schützen lassen, weil daran ein Durchschnittsverbraucher die Herkunft des Stofftiers nicht erkennt (T-433/2012 16. Januar 2014 u. a.). |
Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt nimmt die Unister GmbH ihre Unterlassungsklage gegen die Verbraucherzentrale Sachsen in zweiter Instanz zurück. |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern darf die Veranstalterin der Ultimate Fighting Championship gegen einen Bescheid der bayerischen Landeszentrale für neue Medien klagen, obwohl der Bescheid an die Programmanbieterin Sport.1 GmbH gerichtet ist (7 BV1397/2013 13. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Halle sind die von der Mitgas Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH in Sonderverträgen verwendeten allgemeinen Preisanpassungsbedingungen wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam. |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I ist die Anklage gegen Bernie Ecclestone wegen Bestechung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds der Landesbank Bayern zugelassen (16. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart gehören dem Rechtsanwalt Wolfgang Blumers 10 Prozent der BSG Beteiligungs GmbH an der Kaufhauskette Breuninger sowie möglicherweise Ansprüche auf Gewinnbeteiligung (22 O 582/2011). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen hat ein in Marburg unterrichtender Oberstudiendirektor und Schulleiter keinen Anspruch auf Verschiebung des Eintritts in den Ruhestand, weil die Lage an der Schule keine längere Tätigkeit erforderlich macht (5 L 3139/2012 10. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen haben Heckler & Koch zwei eines rechtswidrigen Waffengeschäfts verdächtige Mitarbeiter rechtswidrig gekündigt, weil sie den Verdacht nicht ausreichend erhärteten (12 Ca 153/2013 15. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hat ein 41jähriger Bundestagsmitarbeiter nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden, sondern war (wirklich) selbständig, so dass der Bundestag keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika muss ein Internetnetzanbieter (z. B. Verizon) nicht alle Datenpakete gleich behandeln, weshalb YouTube für Datentransport durch Breitbandnetze der Vereinigten Staaten von Amerika möglicherweise bezahlen muss. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Berufung Conrad Murrays gegen seine Verurteilung wegen des Todes Michael Jacksons abgewiesen. |
Volker Bouffier (CDU) wird im zweiten Wahlgang mit 62 von 109 Stimmen erneut zum Ministerpräsidenten Hessen gewählt. |
In Ägypten stimmen bei einer Beteiligung von 37 Prozent der Berechtigten 98 Prozent der neuen Verfassung zu. |
Hamburg einigt sich mit Vattenfall über Einzelheiten des Rückkaufs der Energienetze für wohl 412 Millionen Euro. |
Der Chefredakteuer der Mitgliederzeitung Motorwelt des Allgemeinen Deutschen Atomobli-Clubs gibt die Veröffentlichung gefälschter Stimmzahlen bei der Leserwahl zum Lieblingsautot der Deutschen veröffentlicht zu. |
Hiroo Onada stirbt als letzter japanischer Kämpfer des zweiten Weltkriegs (in Lubang auf den Philippinen bis zu einem Befehl zur Kapitulation 1974 mit 30 Tötungen) in Tokio an einem Herzinfarkt. |
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2014-01-15 |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann sich bei einem konkludent abgeschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag das Versorgungsunternehmen nur dann auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, wenn diese durch eine Einbeziehungsvereinbarung wirksam in den Vertrag einbezogen sind (VIII ZR 111/2012 15. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine von einem Kreditinstitut im Wertpapiergeschäft mit Privatkunden verwendete allgemeine Geschäftsbedingung, wonach die Bank die von Wertpapieremittenten gezahlten Vertriebsvergütungen behalten darf, wirksam (XI ZR 355/2012 14. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands fallen unter die Einkommensteuerpauschalierung nach § 37b EStG nur (bei dem Empfänger) einkommensteuerbare und auch dem Grunde nach einkommensteuerpflichtige Zuwendungen (VI R 57/2011 16. Oktober 2013 u. ö.). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen haben Schüler der zehnten Jahrgangsstufe des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs G8 keinen Anspruch auf Ersatz der Schülerbeförderungskosten (7 A 1481/2013 17. Dezember 2013). |
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster muss ein Finanzamt die Gründe für die Versagung des Vorsteuerabzugs wegen betrügerischen Handelns darlegen (5 V 1934/2013 U 12. Dezember 2013). |
Nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Berlin ist die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses Berlins entgegen der Ansicht der Piraten verfassungsgemäß. |
Der Weltanschauungsunterricht im Schulfach humanistische Lebenskunde anstrebende Humanistische Verband Nordrhein-Westfalen hat seine diesbezügliche Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zurückgenommen (19 A 466/2011). |
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg ist die Umwandlung des Suhrkamp Verlags von einer Kommanditgesellschaft in eine Aktiengesellschaft gebilligt. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs ist die Nichtigkeitsbeschwerde Gottfried Küssels gegen seine Verurteilung zu neun Jahren Haft wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verworfen, die Strafe aber auf 7 Jahre verringert. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beschränkung der Ehe auf eine Verbindung eines Mannes mit einer Frau in der Verfassung Ohios verfassungswidrig. |
Die Schweiz streicht die Sozialhilfe für Arbeit in der Schweiz suchende Staatsbürger der Europäischen Union, Liechtensteins, Islands und Norwegens und ihre Familienangehörigen und beschließt eine Verweigerung der Niederlassungsbewilligung nach 5 Jahren bei Arbeitslosigkeit in den letzten 12 Monaten. |
Der Bund hat in der Bundesrepublik Deutschland trotz Fluthilfe mit 22,1 Milliarden Euro im Jahre 2013 drei Milliarden Euro weniger Schulden aufgenommen als geplant. |
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2014-01-14 |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Anspruch nicht verjähren, solange Schuldner und Gläubiger darüber verhandeln, ob der eine gegen den anderen einen Anspruch auf Geldzahlungen oder sonstige Leistungen hat, wobei eine solche Hemmung der Verjährung auf den Zeitpunkt der Anspruchsanmeldung zurückwirkt (IX ZR 120/2011). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands sind die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Hessen vom Februar 2013, mit denen dieser die nach der Atomkatastrophe in Fukushima vom Ministerium für Umwelt, Energie , Landwirtschaft und Verbraucherschutz getroffenen Anordnungen der vorübergehenden Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis als rechtswidrig eingestuft hatte, auf Grund Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden rechtskräftig (7 B 18/2013 20. Dezember 2013 u. ö.). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist eine Tochtergesellschaft eines Kreditinstituts in Dortmund Anlegern wegen einer fehlgeschlagenen Anlage im Medienfonds VIP 3wegen Nichtrichtigstellung von Prospektmängeln im Beratungsgespräch zu Schadensersatz verpflichtet (34 U 147/2011 14. November 2014 u. a.). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ist der Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH eine Genehmigung für das Betreiben der Eisenbahnstrecke zwischen Gerolstein und Prüm zu erteilen, weil die Investitionskostenkalkulation und Betriebskostenkalkulation fehlerfrei sind (8 A 10050/2013 18. Dezember 2013). |
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein verbietet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die auch nur vorübergehende Beschäftigung von Leiharbeitnehmern zur Abdeckung eines dauerhaft anfallenden Bedarfs (3 TaBV 43/2013 8. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs ist eine Feststellungsklage Wolfgang Duchatczeks gegen die österreichische Nationalbank wegen Fehlens eines Rechtsschutzbedürfnisses abgewiesen. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Spaniens ist eine Großkundgebung im Baskenland zugunsten inhaftierter Mitglieder der Untergrundorganisation ETA verboten, weil die Aktivitäten der Gefangenhilfsorganisation Herrira rechtswidrig sind. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika kann entgegen einer Entscheidung der Vorinstanz Daimler nicht von einem Chilenen und 21 Argentiniern wegen der mutmaßlichten Zusammenarbeit eines Tochterunternehmens mit der Militärdiktatur Argentiniens in den 1970er Jahren vor einem Gericht der Vereinigten Staaten von Amerika auf Schadensersatz verklagt werden. |
Innenminister Hessens wird Peter Beuth (Grüne), Finanzminister Thomas Schäfer, Sozialminister Stefan Grüttner, Kultusminister Ralph Alexander Lorz, Wissenschaftsminister Boris Rhein, Eva Kühne-Hörmann Justizministerin). |
RWE verkauft das Gaskraftwerk Duisburg-Huckingen für 100 Millionen Euro an die Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM). |