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#ZWERGLiterature
8421unmündig
8422Unmündigkeit (unmündig 1221-1224 Sachsenspiegel) ist das Fehlen der →Mündigkeit.Kaser §§ 14 II 2, 62 I 1; Hübner; Köbler, DRG 21, 57, 87, 121; Köbler, U., Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes, 2010
8423UnnaUnna, bearb. v. Lüdicke, R., 1930
8424unrecht
8425Unrecht ist das Fehlen von Recht. U. gibt es seit der Entstehung von Recht. Aufgabe der Allgemeinheit ist es, U. zu verhindern und Recht herzustellen. Notfalls muss geschehenes U. nachträglich ausgeglichen werden (beispielsweise Schadenersatz).Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, hg. v. Schwarz, W. u. a., Bd. 1ff. 1974ff.; Das Recht des Unrechtsstaates, hg. v. Reifner, U., 1981; Der Unrechtsstaat, hg. v. d. Redaktion der kritischen Justiz, Bd. 1f. 2 A. 1983; Recht und Unrecht im Nationalsozialismus, hg. v. Salje, P., 1985; Rüthers, B., Recht als Waffe des Unrechts, (in) NJW 1988, 2825ff.; Laage, C., Gesetzliche Unrecht, 2014; Rückert, J., Abschiede vom Unrecht, 2015 (19 Studien); Hansack, R., Unrechtsstaat DDR, 2015; Mikyska, C., Aufarbeitung von Systemunrecht in Europa, 2016; Lischka, J., Umgang mit Unrecht – Die Aufhebung von während der NS- und DDR-Zeit ergangenen strafrechtlichen Unrechtsurteilen, 2021
8426Unrecht Gut gedeiht nicht (gut).Deutsche Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, hg. v. Schmidt-Wiegand, R., 1996, 151
8427Unschuld
8428Unschuldseid →Reinigungseid
8429Unschuldsvermutung ist die bis zu einem Nachweis einer Schuld für jedermann bestehende Vermutung der Unschuld.Schulz, L., Die praesumptio innocentiae, ZRG GA 119 (2002), 193
8430unteilbar
8431Unteilbarkeit ist das Fehlen der Teilbarkeit. Die U. von Herzogtümern und Grafschaften streben schon die Reichstagsbeschlüsse von Roncaglia (1158) an. Dennoch werden die Fürstentümer vielfach bis über das 16. Jahrhundert hinaus tatsächlich geteilt. Seit dem 14. Jahrhundert legen die Goldene Bulle (1356) für die Kurfürstentümer und andere Regelungen für einzelne Fürstentümer (Österreich 1358/1359 Fälschung, Braunschweig-Lüneburg, Hessen, Brandenburg 1473, Württemberg 1495) die U. fest.Köbler, DRG 111; Schulze, H., Das Recht der Erstgeburt, 1851; Ficker, J., Vom Reichsfürstenstand, Bd. 1 1861, 240; Werminghoff, A., Der Rechtsgedanke von der Unteilbarkeit, 1915; Härtel, R., Über Landesteilungen, FS F. Hausmann, 1977, 179; Der dynastische Fürstenstaat, hg. v. Kunisch, J., 1982
8432UnterbringungBartelheimer, H., Die Entwicklung des Unterbringungsrechts, 2003; Gimm, T., Die Entwicklung der zivilrechtlichen Unterbringung volljähriger psychisch Kranker, 2019
8433untere
8434Untereigentum ist der untere und insofern nachrangige Teil des geteilten →Eigentums (beispielsweise des Lehnsmanns). Es wird in dem Rahmen des geteilten Eigentums seit dem Hochmittelalter entwickelt und in dem 19. Jahrhundert beseitigt.Coing, H., Europäisches Privatrecht, Bd. 1 1985
8435Unterhalt (1507, Unterhaltsanspruch 1895, Unterhaltsbeitrag 1863, unterhaltsberechtigt 1896, Unterhaltspflicht 1863) ist die Gesamtheit der für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. In einfachen Gesellschaften ist die gemeinsame Lebens-führung Nahestehender so selbverständlich, dass der Unterhalt rechtlich nicht erfasst wird. Bereits das römische Recht anerkennt seit Augustus (63 v.-14 n. Chr.) aber in der (lat.) extraordinaria cognitio (F.) durchsetzbare Unterhaltsansprüche zwischen Kindern und Eltern und Großeltern. Seit Antoninus Pius (?) besteht eine gegenseitige Unterhaltspflicht zwischen allen ehelichen Aszendenten und Deszendenten sowie unter Geschwistern. Bei einem unehelichen Kind betrifft dies nur die Mutter und ihre Verwandten. Das römische Dotalrecht löst...Kaser §§ 12 III, 58 VI, 61; Hübner 717; Jankowiak, K., Die Rechtsstellung der Kinder, Diss. jur. Marburg 1923 masch.schr.; Laplanche, J. de, La soutenance ou pourvéance dans le droit coutumier, 1952; Wiesner, J., Über die Rechtsstellung des ehelichen Kindes, Diss. jur. Kiel 1972; Wesener, G., Pflichtteilsrecht und Unterhaltsanspruch des überlebenden Ehegatten, FS Rechtswissenschaftliche Fakultät Graz 1979, 95; Krause, E., Die gegenseitigen Unterhaltsansprüche, 1982; Coing, H., Europäisches Privatrecht, Bd. 1 1985, 254; Koch, E., Unterhaltspflichten in rechtshistorischer Sicht, (in) Familiäre Solidarität, 1997, 9; Schmitz, U., Der Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Kindes gegen seinen Erzeuger, 2000; Großekathöfer, D., Es ist ja jetzt Gleichberechtigung, 2003; Laubach, B., Lateinische Sp...
8436Unterhaus →House of Commons
8437Unterkauf ist der in dem Spätmittelalter und in der Frühneuzeit in Städten verbotene Zwischenhandel.Hübner § 83; Trusen, W., Spätmittelalterliche Jurisprudenz und Wirtschaftsethik, 1961
8438unterlassen
8439Unterlassene Hilfeleistung ist die trotz Rechtspflicht zu dem Tätigwerden nicht erbrachte Hilfeleistung.Gieseler, K., Unterlassene Hilfeleistung, 1999
8440Unterlassung (1541) ist die Nichtvornahme einer gebotenen Handlung. Die Unterlassung wird erst allmählich der Handlung angenähert.Kaser §§ 36 I 2, 51 II 1; Köbler DRG 242; Köbler, U., Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes, 2010
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