2801 | Gefolge (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch1 bezeugt – EDEL 17. Jahrhundert - und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1301 in siebzehn Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar | |
2802 | Gefolgschaft (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch1 – EDEL 19. Jahrhundert - bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz - nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar 19. Jahrhundert) ist in dem germanischen Recht möglicherweise die Gruppe (lat. [M.] comitatus, Begleitung) um einen Adeligen gescharter junger Krieger (Tacitus, Germania c. 13, 14). Die Verbindung zu jüngeren Erscheinungen (beispielsweise Vasallität) ist ungesichert. Weiterreichende Vorstellungen (Georg Waitz 1844, Otto von Gierke 1868, Heinrich Brunner 1906, Richard Schröder 1932) sind fragwürdig. | Brunner, H., Zur Geschichte des fränkischen Gefolgswesens, ZRG GA 9 (1888), 210; Seeck, O., Das deutsche Gefolgswesen auf römischem Boden, ZRG GA 17 (1896), 97; Kienle, R. v., Germanische Gemeinschaftsformen, 1939; Naumann, H., Germanisches Gefolgschaftswesen, 1939; Rehfeldt, B., König, Gefolgschaft und Volk im germanischen Altertum, 1942; Bretschneider, G., Die altnordische Gefolgschaft, Diss. jur. Bonn 1950; Schlesinger, W., Herrschaft und Gefolgschaft in der deutschen Verfassungsgeschichte, (in) HZ 176 (1953), 225; Kuhn, H., Die Grenzen der germanischen Gefolgschaft, ZRG GA 77 (1960), 1; Kroeschell, K., Haus und Herrschaft im frühen deutschen Recht, 1968; Olberg, G. v., Freie, Nachbarn und Gefolgsleute, 1983; Kristensen, A., Tacitus’ germanische Gefolgschaft, 1983; Kroeschell, K., Studi... |
2803 | gegen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch1 bezeugt – EDEL 800 - und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1221-1224 belegt sowie für das Germanische erschließbar, Präp.) entgegen, wider | |
2804 | Gegen den Lügner gibt es keine Redlichkeit. →Lüge | Deutsche Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, hg. v. Schmidt-Wiegand, R., 1996, 231 (Graf/Dietherr 1864) |
2805 | Gegenkönig (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch1 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt (nur Hinweis auf Grimm) sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der nach Abschwächung des frühmittelalterlichen Geblütsrechts und vor Verfestigung des spätmittelalterlichen Wahlrechts gegenüber einem gewählten König gewählte zweite König des 11. bis 14. Jahrhunderts (Rudolf von Rheinfelden 1077, Hermann von Salm 1081, Konrad von Franken 1127, Friedrich II. 1212, Heinrich Raspe 1246, Wilhelm von Holland 1248, Alfons von Kastilien 1257, Karl IV. 1346, Günther von Schwarzburg 1349). | Mitteis, H., Die deutsche Königswahl, 1938, 2. unv. A. 1944; Muylkens, M., Reges geminati - Die Gegenkönige in der Zeit Heinrichs IV., 2012 |
2806 | Gegenpapst (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch1 bezeugt – nicht in EDEL - und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz - nicht belegt sowie in den Bestandteilen für das Germanische erschließbare und über das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der gegenüber einem gewählten Papst gewählte zweite Papst (lat. antipapa 1127, etwa insgesamt 25-40 Gegenpäpste). | Anastasio, L., Istoria degli Antipapi, 1754; Der Verlust der Eindeutigkeit, hg. v. Müller, H., 2017 |
2807 | Gegenreformation (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch1 bezeugt – EDEL 1776 Pütter - und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz - nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Alterums mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die mit Hilfe staatlicher Gewalt (Religionsbann, lat. ius reformandi) ausgeführte Gegenbewegung der katholischen Kirche gegen die kirchliche Reformation Martin →Luthers (1517) zwischen 1555 und 1648 bzw. die gewaltsame Rekatholisierung protestantisch gewordener Gebiete hauptsächlich durch Jesuiten (in dem so genannten Zeitalter der Konfessionalisierung). Sie beruht gedanklich auf dem in dem Augsburger Religionsfrieden (1555) gesicherten Grundsatz (lat.) →cuius regio, eius religio, wessen Gbiet, dessen Rel... | Köbler, DRG 130; Elkan, A., Entstehung und Entwicklung des Begriffs Gegenreformation, (in) HZ 112 (1914), 473; Brandi, K., Gegenreformation und Religionskriege, 1930, 2. A. 1941; Zeeden, E., Das Zeitalter der Gegenreformation, 1967; Die Territorien des Reiches im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung 1500-1650, hg. v. Schindling, A. u. a., 1989ff.; Lutz, H., Reformation und Gegenreformation, 1991, 4. A. 1997, 5. A. 2002; Herzig, A., Der Zwang zum rechten Glauben, 2000; Pörtner, R., The Counter-Reformation in Central Europe, 2001; Lotterer, J., Gegenreformation als Kampf um die Landesherrschaft, 2003; Deventer, J., Gegenreformation in Schlesien, 2003; Weiß, D., Katholische Reform und Gegenreformation, 2005; Staatsmacht und Seelenheil, hg. v. Leeb, R. u. a., 2007 |
2808 | Gegenstand (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch1 bezeugt – EDEL 16. Jahrhundert Lehnübertragung von lat. [oculo] obiectum - und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt – nur zwei Hinweise ohne Zeitangabe - sowie in den Bestandteilen für das Germanische erschließbar und über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, 1579, M.) ist die von dem Menschen wahrgenommene oder behandelte Gegebenheit. Der Gegenstand kann körperlich oder unkörperlich sein. | |
2809 | Lit. Köbler, U., Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes, 2010 | |
2810 | Gegenwart (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch1 bezeugt – EDEL Ende 8. Jahrhundert - und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1221-1224 in elf Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) Zeit zwischen Vergangenheit und Zukunft, Augenblick, Anwesenheit | |
2811 | gegenzeichnen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch1 bezeugt – nicht in EDEL - und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) zusätzlich unterschreiben | |
2812 | Gegenzeichnung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch1 bezeugt – nicht in EDEL - und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F. ist die Unterschrift eines zweiten Menschen nach der Unterschrift eines zu einer Handlung in erster Linie zuständigen Menschen. Sie wird seit dem 19. Jahrhundert als Gegenzeichnung eines Ministers (Preußen 1808) zu einer Einschränkung der Rechte des Monarchen verwendet. | Köbler, DRG 193, 194; Schulz, A., Die Gegenzeichnung, 1978; Weber, C., Das Gegenzeichnungsrecht, 1997 |
2813 | Gehalt (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch1 bezeugt – EDEL erstes Viertel vierzehntes Jahrhundert - und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1409 [Utrecht] belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar -, M., N.) ist der Inhalt und die alimentierende Vergütung des →Beamten und Angestellten (Westfalen 1571, Zuordnung zu Tätigkeitsgruppen seit 19. Jahrhundert), die seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verstärkt in das allgemeine Entgelt eingeordnet wird. | Schulz, G., Die Angestellten seit dem 19. Jahrhundert, 2000 |
2814 | gehegt (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch1 nicht bezeugt - auch in EDEL nur Form von hegen - und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar | |
2815 | gehegtes Ding →Hegung, Ding | |
2816 | geheim (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch1 bezeugt – EDEL 1301 - und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1442 [Danzig] belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar (1301), Adj., nicht öffentlich | Jütte, D., Das Zeitalter des Geheimnisses, 2. A. 2012; Deutsche Geheimgesellschaften, hg. v. Hermand, J. u. a., 2013 |
2817 | Geheimdienst (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch1 nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist die sachlich wohl schon in den Hochkulturen des Altertums bekannte staatliche Einrichtung zu der geheimen Ermittlung gegen die einem Staat drohenden Gefahren. | Krieger, W., Geschichte der Geheimdienste - von den Pharaonen bis zur CIA, 2009; Secret Intelligence in the European States System 1918-1989, 2013; Heidenreich, R. u. a., Geheimdienstkrieg in Deutschland, 2016; Henke, K., Geheime Dienste – Die politische Inlandsspionage der Organisation Gehlen 1946-1953, 2018; Dülffer, J., Geheimdienst in der Krise – Der BND in den 1960er Jahren, 2018 |
2818 | Geheimer Rat (Wortfolge in Grimm Deutsches Wörterbuch1 nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar ist die Gesamtheit der den Fürsten nichtöffentlich beratenden Menschen. Der geheime Rat entsteht zu Beginn der frühen Neuzeit aus dem Hofrat in Österreich (1527), Bayern (vor 1550, 1579), Kursachsen (1547/1574), Brandenburg (1604), Württemberg (1629), Baden (1655), Frankreich und Burgund (1604). Er berät oder entscheidet in den wichtigsten Angelegenheiten (mit anderen Behörden). Er wird seit dem späten 17. Jahrhundert durch das Kabinett (Konferenz, Staats-rat) und in dem 19. Jahrhundert durch das Ministerium verdrängt. Der Titel Geheimer Rat wird 1919 aufgegeben. →Geheimrat... | Mitteis, H./Lieberich, H., Deutsche Rechtsgeschichte, 19. A. 1992, §§ 35, 41; Hess, U., Geheimer Rat und Kabinett in den ernestinischen Staaten Thüringens, 1962; Matthias, E., Zwischen Räten und Geheimräten, 1970; Die Rolle des Juristen bei der Entstehung des modernen Staates, hg. v. Schnur, R., 1986; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2005; Das geheime Consilium von Sachsen-Weimar-Eisenach, hg. v. Wahl, V., 2014 (Regesten von 20500 Vorgängen zwischen 1776 und 1786) |
2819 | geheimer Vorbehalt (Wortfolge in Grimm Deutsches Wörterbuch1 nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, M. →Mentalreservation | |
2820 | geheime Staatspolizei (Wortfolge in Grimm Deutsches Wörterbuch1 nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) →Gestapo | Heuer, H., Geheime Staatspolizei, 1995 |