| 2000-08-09 |
| Hans Brox 80. |
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| 2000-08-08 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann auch ein örtlich beschränkt tätiger Einzelhändler verlangen, dass ein überregional tätiger Wettbewerber irreführende Werbung im gesamten Rechtsgebiet unterlässt (I ZR 29/1998 29. Juni 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann ein Arbeitnehmer, der Grundgehalt und Umsatzprovision erhält, auf Grund einer Tarifbestimmung, dass ein monatlich gezahltes Fixum dem Tariflohn entsprechen muss, nicht verlangen, dass sein Grundgehalt so hoch ist wie der Tariflohn und dass die Provision zusätzlich hinzukommt (4 AZR 814/19998 19. Januar 2000). |
| Nach einer Schlichtungsentscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands erhalten zwei ehemalige Angestellte der Kronen Privatbrauerei jährlich 150 Liter Freibier vom Rechtsnachfolger (Dortmunder Aktienbrauerei, 9 AZR 591/1999, 9 AZR 593/1999). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist das Auftreten eines Rechtsanwalts und Notars im Internet unter Notar.Rechtsanwalt nicht wettbewerbswidrig (5 U 727/2000 19. Mai 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist die Angabe Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie BDIZ auf dem Praxisschild eines Zahnarzts nicht unzulässig. |
| Die Europäische Kommission eröffnet ein wettbewerbsrechtliches Verfahren gegen die Deutsche Post AG wegen des Verdachts der Subventionierung des Paketdiensts aus überhöhten Gewinnen des Briefbeförderungsmonopols. |
| Die Europäische Kommission eröffnet ein Kartellverfahren gegen 17 Papierhersteller wegen des Verdachts der Preisabsprache bei Selbstdurchschreibepapier. |
| Die Deutsche Börse AG beschließt neue Regeln für die Börsentätigkeit. |
| Der Oberste Gerichtshof Chiles hebt die Immunität Pinochets als Senator auf Lebenszeit auf. |
| Gegen den früheren Präsidenten Indonesiens wurde beim zuständigen Gericht Anklage wegen Veruntreuung von 1,23 Milliarden DM erhoben. |
| Denic hat für einen von 200000 monatlich neuen Nutzern die Internetadresse www.adolf-hitler.de zugelassen. |
| In Innsbruck entledigt sich ein Mann aller Kleider und erklärt der Polizei, er sei ein Kampfhund und vertrete die Rechte aller Kampfhunde. |
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| 2000-08-07 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss die 24. Strafkammer des Landgerichts Mannheim auf Grund der Meinungsfreiheit Fernsehaufnahmen des Südwestrundfunks zu einem Wirtschaftsstrafprozess gegen Sparkassenvorstände vor oder nach den Verhandlungstagen zulassen (1 BvQ 17/2000 21. Juli 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands hat Prinz Ernst August von Hannover keinen Anspruch auf Rückgabe enteigneter Ländereien und Kunstgegenstände in Sachsen-Anhalt (Michaelstein, Westdorf, Blankenburg), weil die Enteignung in die Gesamtverantwortung der sowjetischen Besatzungsmacht gefallen ist (BVerwG 8 B 134.2000). |
| Nach einer Entscheidung des Arbitration and Mediation Center der Welthandelsorganisation zum Schutz des intellektuellen Eigentums darf die Deutsche Bank die Internetadresse deutsche-bankerstrust.com führen, obwohl diese Adresse zuvor von E-Business International angemeldet worden war. |
| Denic hat für einen Nutzer die Internetadresse www.heil-hitler.de zugelassen. |
| Die Europäische Kommission lässt den Internetmarktplatz MyAircraft.com der Flugzeugteillieferanten United Technologies und Honeywell International zu. |
| Barnes & Noble.com bietet mit Unterstützung Microsofts mehrere Tausend (2000 und wöchentlich zusätzlich 150) digitale Bücher an. |
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| 2000-08-06 |
| Der Entwurf der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gliedert sich in eine Präambel, die Würde des Menschen (Recht auf Leben, Recht auf Unversehrtheit, Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung, Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit), Freiheiten (Recht auf Freiheit und Sicherheit, Achtung des Privat- und Familienlebens, Schutz personenbezogener Daten, Recht auf Eingehung einer Ehe und Gründung einer Familie, Gedankenfreiheit, Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Forschungsfreiheit, Bildungsrecht, Berufsfreiheit, Unternehmerfreiheit, Eigentumsrecht, Asylrecht, Abschiebungsschutz, Ausweisungsschutz, Auslieferungsschutz), Gleichheit (Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit, Gleichbehandlung, Kinderschutz, Behindertenintegration), Solidarität (Arbeitnehmerunterrichtungsrecht, Arbeitnehmeranhörungsrecht, Kollektivrecht, Arbeitsvermittlungsdienstzugang, Entlassungsschutz, Arbeitsbedingungen, Jugendlichenarbeitsplatzschutz, Familienschutz, Sozialsicherheit, Gesundheitsschutz, Dienstzugang, Umweltschutz, Verbraucherschutz), Bürgerrechte (Wahlrecht, Recht auf gute Verwaltung, Recht auf Zugang zu Dokumenten, Bürgerbeauftragter, Petitionsrecht, Freizügigkeit, Aufenthaltsfreiheit, diplomatischer und konsularischer Schutz), justitielle Rechte (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, Unschuldsvermutung, Verteidigungsrechte, Gesetzmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, ne bis in idem) und allgemeine Bestimmungen (Anwendungsbereich, Tragweite, Schutzniveau, Missbrauchsverbot). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Mieter eines Ladengeschäfts einer Einkaufspassage den Mietvertrag nicht deshalb kündigen, weil er auf Grund der nur teilweisen Vermietung der Geschäfte nicht die erhofften Einkünfte erzielt (XII ZR 279/1997 16. Februar 2000). |
| Die Europäische Kommission richtet an 32 Kreditinstitute Deutschlands und der Niederlande Auskunftsersuchen wegen vermuteter Absprachen für Umtauschgebühren im Sortengeschäft. |
| Die Europäische Kommission gibt 380 Millionen Euro für Umstrukturierung des Weinanbaus frei (Spanien 122 Millionen, Frankreich 100 Millionen, Italien 100 Millionen, Deutschland 12 Millionen). |
| Der Beschäftigte in Deutschland arbeitet wöchentlich durchschnittlich vier Stunden mehr als vereinbart. |
| Brox, Hans, Erbrecht, 18. A. 2000 |
| Eine Mehrheit der Dänen bejaht den Beitritt Dänemarks zur Eurozone. |
| Schmittat, Karl-Oskar, Einführung in die Vertragsgestaltung, 2000 |
| Bülow, Peter, Wechselgesetz, Scheckgesetz, Allgemeine Geschäftsbedingungen im Zahlungsverkehr, 3. A. 2000 |
| Blank, Manfred, Bauträgervertrag, 2000 |
| Stiefel, Ernst/Hofmann, Edgar, Kraftfahrtversicherung, 17. A. 2000 |
| Gagel, Alexander, SGB III Arbeitsförderung (Lbl.), 2000 |
| Udsching, Peter, SGB XI Soziale Pflegeversicherung, 2. A. 2000 |
| Steuerrichtlinien (Lbl.), 2000 |
| Schaumburg, Harald/Rödder, Thomas, Unternehmenssteuerreform 2001, 2000 |
| Blümich, Einkommensteuergesetz (Lbl.), hg. v. Ebling, Klaus, 2000 |
| Wagner, Jürgen/Plüss, Adrian, Handels- und Wirtschaftsrecht in der Schweiz und in Liechtenstein, 2. A. 2000 |
| Betriebsverfassungsgesetz, hg. v. Däubler/Kittner/Klebe, 7. A. 2000 |
| Umwandlungen im Zivil- und Steuerrecht, hg. v. Wassermeyer, Franz u. a., 2000 |
| Sartorius II Internationale Verträge – Europarecht (Lbl.), bearb. v. Khan, Daniel-Erasmus, 2000 |
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| 2000-08-05 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Antrag auf Erteilung der Befugnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung vor Ablauf dreier ununterbrochener Tätigkeitsjahre als Rechtsanwalt zurückzuweisen und kann nach Erfüllung dieser Voraussetzung so behandelt werden, als wäre er nach Erfüllung der Voraussetzungen gestellt worden (AnwZ B 33/1999 AnwGH 29. Mai 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Revision gegen eine Entscheidung des die örtliche Zuständigkeit des Erstgerichts bejahenden Berufungsgerichts unzulässig (III ZR 300/1999 24. Mai 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands schuldet der für den Umbau eines Altbaus verpflichtete Architekt die an den Besonderheiten des Altbauumbaus orientierte Bauaufsicht (VII ZR 436/1998 18. Mai 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann auch der, der die Geschäftsführung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche Bestellung tatsächlich übernommen und ausgeübt hat, wegen Gründungstäuschung und Kapitalerhöhungstäuschung strafbar sein (3 StR 101/2000 10. Mai 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der für einen Darlehensvertrag einen Vertreter einschaltende Vertretene den Darlehensvertrag nach dem Haustürgeschäftswiderrufsgesetz nur widerrufen, wenn bei seinem Abschluss eine Haustürlage bestand (XI ZR 150/1999 2. Mai 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besorgt eine Einrichtung eines Landkreises und seiner angehörigen Gemeinden zur Besorgung gemeindlicher Rechtsangelegenheiten keine fremden Rechtsangelegenheiten und bedarf deswegen keiner Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (I ZR 214/1997 16. März 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann eine Partei zugleich die rechtzeitige Einlegung eines Rechtsmittels behaupten und hilfsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmitteleinlegungsfrist beantragen (VII ZB 36/1999 16. März 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands kann das auftragsgemäße Tätigwerden eines Rechtsanwalts in parallelen Verwaltungsverfahren gegen mehrere Betriebe dieselbe Angelegenheit im Sinne des Rechtsanwaltsgebührenrechts sein (11 C 1/1999 9. Mai 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands stehen dem in Schulangelegenheiten eines minderjährigen Kinds für beide Eltern auftretenden Rechtsanwalt Mehrvertretungsgebühren zu (6 C 3/1999 10. April 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands entsteht infolge geänderter Rechtslage in den Fällen vermuteter Arbeitsvermittlung kraft Gesetzes kein Arbeitsverhältnis auch mit dem Entleiher eines Leiharbeitnehmers mehr (7 AZR 100/1999). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann gegen die eine Berufung als unzulässig verwerfende Entscheidung des Berufungsgerichts Revisionsbeschwerde nur erhoben werden, wenn sie das Berufungsgericht zugelassen hat (9 AZB 21/2000 23. Mai 2000). |