Deutsche Rechtsgeschichte
Das Recht hat wie alles
der vorgegebenen Dimension Zeit Unterworfene eine Geschichte. Sie ermöglicht
dem Menschen die Vergewisserung seines eigenen Seins. Deswegen ist die
Befassung des am Recht Interessierten mit der Entwicklung des Rechts eine
selbverständliche Notwendigkeit. Für die Deutschen steht die Geschichte des
deutschen Rechts naturgemäß im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Sie beruht in
ihren erkennbaren Grundlagen aber auf den indogermanischen, germanischen und
römischen Vorläufern und steht in Beziehung zu allen europäischen Parallelen
und Planungen. Von daher ist ein Ausgreifen auf Indogermanen, Germanen und Römer
einerseits, auf Italien, Frankreich, Spanien, England, Skandinavien, Rußland
oder viele andere Teile Europas andererseits völlig unerläßlich. Sachlich ist
das Recht nur ein Teilbereich der menschlichen Kultur. Mit Politik, Wirtschaft,
Gesellschaft und allem Geistigen ist es kaum trennbar verwoben. Deshalb ist für
sein Verständnis die Kenntnis der entsprechenden allgemeinen Grundzüge
besonders förderlich. Inhaltlich ist Recht alles, was die Richtigkeit oder die
Gerechtigkeit betrifft. Dies kann die Allgemeinheit einer Gesellschaft ebenso
berühren wie die Vielzahl ihrer einzelnen Mitglieder. Deswegen läßt sich das
Recht zwar in zahllose Untereinheiten gliedern, sie alle aber gehören unbedingt
zu seiner Gesamtheit dazu. Die Vielzahl der damit umschriebenen Einzelheit
jedermann leicht begreiflich werden zu lassen, ist das besondere Anliegen des
Werkes. Deswegen ist dieses ganz einfach in drei zeitlich geordnete Teile
dargestellt. Innerhalb dieser ist eine gleichmäßige sachliche Abfolge gewählt,
damit der grundsätzlich synchrone Aufbau jederzeit auch diachron verfolgt
werden kann. Eine kurze Einführung und ein schlichtes Sachregister runden den
inzwischen auch in das Japanische übertragenen sowohl umfassend ausgreifenden
wie auch überschaubar vereinfachenden Band hilfreich ab.
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
Zeitliche Übersicht
Einführung
Begriff
Bedeutung
Einordnung
Quellen
Gliederung
Literaturhinweise
Erster Teil: Die alten Völker
§ 1 Indogermanen
§ 2 Römer
§ 3 Germanen (2. Jt. v. Chr.?-500 n. Chr.)
Zweiter Teil: Das fränkisch-deutsche Reich (5./6. Jh.-1806)
§ 4 Frühmittelalter (5./6. Jh.-10./11. Jh.)
§ 5 Hochmittelalter und Spätmittelalter (10./11. Jh.-15. Jh.)
§ 6 Frühe Neuzeit (16. Jh.-18. Jh.)
Dritter Teil: Die Reiche und Republiken des 19. und 20. Jahrhunderts
§ 7 Deutscher Bund (1815-66) und Zweites Kaiserreich (1871-1918)
§ 8 Weimarer Republik (1919-1933) und Drittes Reich (1933-1945)
§ 9 Die deutschen Staaten auf dem Weg nach Europa
Sachregister