Einführung in das litauische Recht, hg. v. Galginaitis, Juozas/Himmelreich, Antje/Vrubliauskaitė, Rūta, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2010. XXII, 296 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Seit dem 13. Jahrhundert steht das Baltikum über den Deutschen Orden in einer besonderen Beziehung zu Deutschland, die auch durch die Verbindung Litauens mit Polen und die Unterdrückung Litauens durch Russland bzw. die Sowjetunion nicht völlig beseitigt wurde und sich nicht zuletzt auch im Deutschen Rechtswörterbuch niedergeschlagen hat. Seit dem 1. 5. 2004 ist Litauen mit etwa 3,3 Millionen Einwohnern Mitglied der Europäischen Union. Jeder dieser beiden Gründe rechtfertigt eine besondere Befassung mit dem Recht Litauens, wie sie die Herausgeber erfreulicherweise vorlegen und damit insbesondere auch die neueste litauische Rechtsgeschichte erkennbar und verständlich machen.

 

Erwachsen ist das Buch aus dem Programm „Recht im Ostseeraum“, das die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Kiel 2002 mit Unterstützung des Deutschen akademischen Austauschdiensts einrichten konnte. In seinem Rahmen hielt Juozas Galginaitis in Kiel im Sommer 2003 eine Vorlesung über das litauische Recht. Sie bildete den ersten Ansatzpunkt für das größere, von Alexander Trunk als dem Direktor des Instituts für osteuropäisches Recht der Universität Kiel im Vorwort kurz und klar vorgestellte Vorhaben.

 

Gegliedert ist das daraus entstandene Werk in insgesamt acht Teile, die von 17 litauischen und deutschen Bearbeitern geschaffen wurden. Bei den Grundlagen wird dabei auch die Entwicklung des litauischen Rechts insgesamt kurz vorgestellt. Dem folgen öffentliches Recht (Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht), Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht, internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht sowie Straf-, Strafprozess- und Strafvollzugsrecht (mit abschließender Strafvollzugspopulation von etwa 7000 Häftlingen und rund 1000 Untersuchungshäftlingen), deren Systematik zwar nicht vollkommen überzeugt, die aber doch die wbedeutsamsten Fragen sachkundig behandeln.

 

An Einzelheiten erscheint etwa besonders bemerkenswert, dass die juristische Fakultät der Universität Vilnius als der wichtigsten der insgesamt drei rechtswissenschaftlichen Ausbildungsstätten auch in der Gegenwart nur aus drei Lehrstühlen (für Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht) besteht. Sehr hilfreich ist das rund 80 wichtige Gesetze enthaltende und damit die aktuelle Gesetzgebungsgeschichte im Platz sparenden Überblick abbildende Gesetzesverzeichnis mit etwa dem das Bürgerliche Recht und das Handelsrecht verbindenden Zivilgesetzbuch (Allgemeiner Teil, Personen, Familienrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Schuldrecht) vom 18. Juli 2000 (in Kraft seit 1. Juli 2001). Vielleicht hätte das verdienstliche Werk auch aufmerksam machen können auf Bemühungen um den deutsch-litauischen Rechtswortschatz.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler