Floßmann, Ursula, Österreichische Privatrechtsgeschichte, 6. Aufl. Springer, Wien 2008. XXI, 384 S. Besprochen von Gunter Wesener.

 

In der sechsten Auflage dieses Standardwerks der österreichischen Privatrechtsgeschichte[1] wurde die bewährte Gliederung beibehalten. Eingearbeitet wurden die neuesten Rechtsentwicklungen, insbesondere im Bereich des Familien- und Erbrechts, sowie die rezente Literatur, so dass sich der Umfang wiederum um etwa 25 Seiten erhöht hat. Berücksichtigt wurde etwa das „neue“ Außerstreitgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 111 vom 12. 12. 2003) sowie das Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetz 2004 (Vgl. S. 306f. Anm. 2 u. S. 370).

 

Das Werk zeichnet sich dadurch aus, dass die Entwicklung der einzelnen Rechtsgebiete und Rechtsinstitute regelmäßig bis zur geltenden Rechtslage herangeführt wird. Beleuchtet wird auch stets das geistige, wirtschaftliche und soziale Umfeld des jeweiligen Rechtszustandes (vgl. S. 3).

 

Wir sind der Verfasserin für die Fortführung dieser gediegenen, zugleich didaktisch vorzüglichen Institutionen- und Dogmengeschichte des österreichischen Privatrechts zu Dank verpflichtet.

 

Graz                                                                                       Gunter Wesener



[1] Zur 5. Auflage (2005) G. Wesener, ZRG Germ. Abt. 123 (2006) 439; zur 1. Auflage (1983) K. Luig, ZHF 14 (1987) 228f.