Quellen zum Deutschen Richtergesetz vom 8. 9. 1961, hg. v. Schubert, Werner, Teil 1 (= Rechtshistorische Reihe 486). Lang, Berlin 2020. 854 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Wann, wo und wie der Richter als der Streitigkeiten zweier Menschen oder Menschengruppen durch Entscheidung zu beenden versuchender Mensch entstanden ist, weiß niemand genau. Immerhin steht sicher fest, dass schon die Griechen und Römer des Altertums das Gericht als Konfliktbeendigungsorganisation kannten und auch schätzten. In diesem Sinne lässt sich das deutsche Verb richten mit den Bedeutungen richten, gerade machen, aufrichten, lenken bereits für die erste Hälfte des 8. Jahrhunderts und das Wort Richter mit den Bedeutungen Richter, Lenker, Herrscher, Herr, Leiter (M.) in dem ältesten deutschen Buch von etwa 765 n. Chr. nachweisen.

 

Spätestens seit dieser Zeit ist der Richter auch aus dem deutschen Rechtsleben so wenig hinwegzudenken, dass er nicht nur in alle Gerichtsordnungen Eingang gefunden hat, sondern ihm 1961 sogar ein eigenes Gesetz gewidmet wurde, zu dessen Entstehung nach Ausweis der Einleitung des vorliegenden Werkes bisher keine Monografie vorliegt. Desto erfreulicher ist es, dass Werner Schubert in dem Rahmen seiner umfassenden Erschließung jüngerer Gesetze den Quellen dieses Gesetzes eine umfangreiche Edition gewidmet hat. Dadurch wird die Beschäftigung mit dem Deutschen Richtergesetz in jedem Falle sehr erleichtert.

 

Gegliedert ist der Inhalt in eine gewohnt klare, knappe und auf das Wesentliche konzentrierte Einleitung. Dem folgen fünf Teile betreffend (1) Vorentwürfe und Vorarbeiten von 1949/1950 zu einem Richtergesetz und Entwurf des Justizkollegiums von dem 2. 4. 1950 zu einem Richtergesetz, (2) die Ausarbeitung des Entwurfs zu einem Deutschen Richtergesetz durch das Bundesministerium der Justiz (1953-1957), (3) den ersten Regierungsentwurf zu einem Deutschen Richtergesetz von dem 4. 4. 1957 in den Beratungen im Rechtsausschuss des Bundesrats, (4) den zweiten Regierungsentwurf und (5) das Deutsche Richtergesetz vom 8. 9. 1962. Ein umfangreiches Sachregister von Abordnung bis Weisung und ein Nachweis der fast siebzig dabei aufgespürten und ausgewerteten Quellen runden die vorbildliche Leistung benutzerfreundlich ab, so dass nunmehr alle wichtigen Einzelfragen des zwischen den Ministerien der Justiz, für Inneres, Finanzen und Arbeit sowie den Landesjustizministerien sehr umstrittenen, bis heute grundlegenden Gesetzes an Hand der seinerzeitigen Quellen bestmöglich von jedem Interessierten selbständig überprüft werden können.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler