Bergrecht im Wandel der Zeit – gestern heute morgen – Festgabe zum 200-jährigen Bestehen des OLG Hamm, hg. v. Pielow, Johann-Christian. Boorberg, Stuttgart 2020. 469 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Schon in dem Altertum konnten die Menschen feststellen, dass die Erde nicht nur an der Oberfläche für sie nützliche Güter enthält, sondern auch in ihrem lange Zeit nicht nutzbaren Inneren und sogar auch in dem sie umgebenden Raum. In größerem Maße zugänglich für ihn wurden diese Schätze aber erst seit dem hohen Mittelalter und industriell verwertbar eigentlich in immer stärkerem Umfang erst seit der Industrialisierung. Wohl nur zufällig wird zu dieser Zeit nach Hamm, dessen Aufstieg zur Stadt siebenhundert Jahre zuvor der Magistrat 1926 literarisch würdigte, durch die Justizverwaltung Preußens mit Kabinettsorder des Königs Friedrich Wilhelm III. von dem 20. April 1820 das aus der in Emmerich zu Beginn des Jahres 1815 eingerichteten und in dem November 1815 in den langjährigen Hofgerichtssitz Kleve verlegten Oberlandesgerichtskommission in dem März 1817 hervorgegangene Oberlandesgericht Kleve verlegt, aus dem bis zu der Gegenwart das größte Oberlandesgericht Deutschlands mit 891 Mitarbeitern, 221 Richtern und insgesamt 62 Senaten in Zivilsachen, Familiensachen und Strafsachen erwachsen ist.
Zwecks Würdigung der erfolgreichen Geschichte des einen Bezirk von und 21600 Quadratkilometern in Westfalen, Westfalen-Lippe und dem Rheinland umfassenden Gerichts hat der geschäftsführende Direktor des Instituts für Bergrecht und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum die vorliegende Festgabe veröffentlicht. Sie ist in die drei zeitlichen Dimensionen der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft gegliedert. Dem Gestern sind vier Beiträge gewidmet, dem Heute zehn und dem Morgen sechs.
Dabei beginnt Martin Hermann mit dem Rechtsangleichungsprozess im Bergrecht nach dem Einigungsvertrag, schildert Christoph Krampe den Strukturwandel im Ruhrgebiet der Gründerjahre und betrachtet Martin Tamm die bergschadensrechtliche Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm. Für die Gegenwart werden etwa Förderabgabenverträge, die Verjährung von Bergschadensersatzansprüchen, das Umweltrecht bei Betriebsplanzulassung, die heutige Haftung aus altem Bergwerkseigentum, die Schnittstelle zwischen Bergrecht und Wasserrecht, das Bergschadensrecht, die Nachfolgenutzung, die verfassungsrechtliche Eigentumsdogmatik und der kontrollierte Grubenwasseranstieg erörtert. Die Zukunft ist beherrscht von dem durch die Umweltprobleme veranlassten Abschied von der Kohle, der ähnlich gewichtige Fragen aufwirft wie der Beginn ihrer industriellen Nutzung, so dass der elegant gestaltete, inhaltlich von 25 Bearbeitern geformte, eines Sachregisters entbehrende Band insgesamt seine beiden Pole dauerhaft zu dem Wohle der wissenschaftlichen Allgemeinheit verbinden wird.
Innsbruck Gerhard Köbler