Petersen, Jens, Adam Smith als Rechtstheoretiker, 2. Aufl. De Gruyter, Berlin 2017. XVII, 350 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der in Kilkaldy 1723 geborene Adam Smith wird nach dem Studium von Griechisch, Logik, Metaphysik, Theologie, Mathematik und Philosophie in Glasgow und Oxford 1751 Professor für Logik und 1752 für Moralphilosophie in Glasgow, wo er 1759 durch ein Werk über die Theorie der ethischen Gefühle hervortritt. Nach einer Bildungsreise durch Frankreich veröffentlicht er als Teil eines philosophischen Wissenschaftsprojekts in Ablehnung des in Frankreich seit Ludwig XIV. verwirklichten Merkantilismus 1776 das Werk Inquiry into the Nature and the Causes of Wealth of Nations, in dem er nach einer längeren Entwicklung, in welcher der Wettbewerb zunehmend bedeutsam wird und eine moralphilosophische Überprüfung wirtschaftlichen Handelns demgegenüber zurücktritt, die Freiheit des Einzelnen bzw. die Eigenliebe, welche die lebensgefährliche Kontingenz des ökonomischen Tausches zu einem beherrschbaren Risiko werden lässt, als den Grund allgemeinen Wohlstands einstuft. Damit begründet er als Klassiker der Volkswirtschaft den Liberalismus.
Mit Adam Smith als Rechtstheoretiker beschäftigt sich das 2012 erstmals und 2017 in zweiter Auflage veröffentlichte Werk des in Kalkar 1969 geborenen und nach dem Abitur an dem Stiftsgymnasium Xanten ab 1990 an der Freien Universität Berlin, in Genf und in München in der Rechtswissenschaft ausgebildeten, nach der ersten juristischen Staatsprüfung als wissenschaftlicher Mitarbeiter Dieter Medicus‘ tätigen, 1996 mit einer Dissertation über Duldungspflicht und Umwelthaftung promovierten, 1997 zu Gerhard Ries wechselnden, 2001 mit der von Claus-Wilhelm Canaris betreuten Schrift über den Gläubigerschutz im Umwandlungsrecht habilitierten und nach Potsdam berufenen Verfassers, der auch Arbeiten zu Kant, Wilhelm von Humboldt, Max Weber, Nietzsche, Pascal, Hegel, Montaigne, Schopenhauer und Jhering vorgelegt hat. Seine Claus-Wilhelm Canaris zugeeignete Untersuchung gliedert sich in drei Teile. Sie betreffen Adam Smith und die Jurisprudenz, die Rechtstheorie in The Theory of Moral Sentiments sowie Recht und Gerechtigkeit in Wealth Wealth of Nations.
Insgesamt kann der Verfasser dabei überzeugend Smith über seine Verdienste als Moralphilosophen und Nationalökonomen hinaus auch als Juristen fassen. Zwar gelang Smith trotz juristischer Vorlesungen keine vollständige Darstellung seiner rechtstheoretischen Gedanken und wurden alle diesbezüglichen Entwürfe verbrannt. Aus den Hauptwerken konnte der Verfasser aber die rechtstheoretischen Überlegungen Adam Smiths in weiten Teilen ermitteln und mit der Zusammenfassung in dem Satz, dass sich „kein Land entgegen der laws of nations zu Lasten anderer bereichern“ dürfe, der Allgemeinheit mit sichtbarem Erfolg zu beliebiger Verfügung stellen.
Innsbruck Gerhard Köbler