Ladeur, Karl-Heinz, Der Anfang des westlichen Rechts. Die Christianisierung der römischen Rechtskultur und die Entstehung des universalen Rechts. Mohr Siebeck, Tübingen 2018. XIII, 180 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Wann das von Menschen geschaffene Recht entstanden ist, weiß niemand wirklich genau, doch dürfte es die Entstehung von Sprache voraussetzen. Wie zu ihm das westliche Recht, das römische Recht und das universale Recht stehen, ist gleichfalls nicht sicher bekannt, auch wenn das römische Recht seit vielen Jahrhunderten gut erforscht und in vielen Einzelheiten bekannt ist und gelehrt wird. Von daher verdient eine Klärung des Anfangs des westlichen Rechtes ebenso großes Interesse wie die Entstehung des universalen Rechtes, so unklar auch Ort, Zeit und Umfang dieser Gegebenheiten bisher sein dürften.

 

Mit ihnen beschäftigt sich das vorliegende schlanke Werk des in Wuppertal 1943 geborenen, in Rechtswissenschaft in Köln und Bonn ausgebildeten, von 1971 bis 1976 als wissenschaftlicher Assistent in Gießen bei Helmut Ridder tätigen, in Bremen 1976 mit der Dissertation über Rechtssubjekt und Rechtsstruktur – Versuch über die Funktionsweise der Rechtssubjektivität promovierten und 1982 ebendort habilitierten, seitdem als Professor an der Universität Bremen tätigen, 1994 für öffentliches Recht nach Hamburg wechselnden und zeitweise zugleich für Rechtstheorie an dem europäischen Hochschulinstitut in Florenz sowie nach seiner Emeritierung 2009 an der Bremen International Graduate School of Sciences wirkenden Verfassers. Gegliedert ist es nach Vorwort und Einleitung in sieben Sachkapitel. Sie betreffen die römische Rechtskultur und ihre Vorleistungen für die Entstehung des neuzeitlichen Rechtsdenkens, die griechische Philosophie und das neuzeitliche Subjekt, die Christianisierung der römischen Rechtskultur und die Romanisierung des Christentums, das römische Recht in der Spätantike und die Germanisierung der römischen Rechtskultur, die Wiedergewinnung der Varietät der römischen Rechtskultur im Mittelalter und die Christianisierung mit Vorleistungen für die Neuzeit.

 

Mit dem Werk schließt der aus dem öffentlichen Recht kommende, sehr vielseitig interessierte und tätige Verfasser das Projekt religiöse Grundlagen des Rechts ab, nachdem er mit Ino Augsberg einen längeren Aufsatz zum jüdischen Gesetzesbegriff geschrieben und dem einen Aufsatz zu Problemen des islamischen Rechtes folgen lassen hat. Nach dem Vorwort versucht das Buch auch „Religion“ als Kultur zu lesen, eine Verknüpfung mit dem Recht herzustellen und dabei die Verwendung des dem Verfasser problematischen allgemeinen Begriffs des Religiösen zu vermeiden. Möge dem interessanten Versuch einer von der Rechtstheorie bestimmten neuen Sichtweise auf die römische Rechtskultur der Spätantike und ihres Wandels durch die Christianisierung samt Herausbildung des Rechtsverständnisses der Neuzeit, der das westliche, anscheinend universale Recht ebenfalls aus griechischen, römischen, germanischen und christlichen Wurzeln erwachsen sieht, größtmöglicher Erfolg beschieden sein.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler