Floßmann, Ursula/Kalb, Herbert/Neuwirth, Karin, Österreichische Privatrechtsgeschichte, 8. Aufl. Verlag Österreich, Wien 2019. XVIII, 457 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Das Recht hat wie jede in die Zeit eingebundene Gegebenheit ihre Geschichte und damit auch das Privatrecht als ein abgrenzbarer Teil des Rechtes insgesamt. Neben der zu Beginn der Neuzeit einsetzenden literarischen Darstellung der Entwicklung des Rechtes insgesamt sind deswegen etwas später auch eigene geschichtliche Überblicke über die Entwicklung des in dem Recht nach Ausgrenzung des Strafrechts, des Staatsrechts und des Prozessrechts sowie des Verfassungsrechts verbleibenden Privatrechts entstanden, die ihre Ursprünge noch der Zeit vor der gesetzlichen Zusammenfassung des Rechtes in einer einheitlichen Kodifikation eines umfassenden Staates verdanken. Nach Erlass des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs Österreichs von 1811/1812 und des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1896/1900 sowie des Zivilgesetzbuchs der Schweiz von 1907 verlor dabei zwar der vorkodifikatorische Stoff an praktischem Gewicht, blieb aber von grundsätzlicher rechtshistorischer Bedeutung.

 

Für das deutsche Privatrecht sind dabei der vorkodifikatorischen Literatur nach der seit der nationalsozialistischen Zeit wohl überwiegend begrüßten Hinwendung zu der Privatrechtsgeschichte der Neuzeit vor allem das Deutsche Privatrecht Heinrich Mitteis‘ von 1950, 1953, (bearbeitet von Heinz Lieberich) 1959, 1963, 1968, 1972, 1976, 1978 und (in neunter Auflage von) 1981 sowie die von Erich Molitor 1949 in einem Umfang von 109 Seiten begründeten Grundzüge der neueren Privatrechtsgeschichte, die Hans Schlosser seit 1975 (2. Auflage) in einem Umfang von 144 Seiten fortgeführt hat (3. A. 1979 191 S., 4. A. 1982 230 S., 5. A. 1985 262 S., 6. A. 1988 289 S., 7. A. 1993 294 S., 8. A. 1996 304 S., 9. A. 2001 332 S., 10. A. 2005 333 S.) von Bedeutung gewesen. Damit ist die Lehrbuchliteratur der deutschen Privatrechtsgeschichte in einem engeren Sinne aber anscheinend ausgelaufen und in die allgemeine Rechtsgeschichte zurückgekehrt. Allerdings hat Ursula Floßmann auf dieser Grundlage 1983 eine eigene österreichische Privatrechtsgeschichte auf 384 Seiten vorgelegt, die sich seitdem höchster Blüte erfreut (2. AA. 1992, 3. A. 1996, 4. A.  2001, 5. A. 2005, 6. A. 2008) und seit 2008 im Team mit Herbert Kalb und Karin Neuwirth bearbeitet wird (7. A. 2014, 8. A. 2019 475 S.).

 

In der vorliegenden Bearbeitung ist der bisherige Aufbau, der in fünf Teilen zwischen Einleitung, Personenrecht und Familienrecht, Sachenrecht, Schuldrecht und Erbrecht trennt, weitgehend beibehalten. Aktualisierungen betreffen vor allem die durch den modernen Gesetzgeber bewirkten Änderungen in dem geltenden Recht mit besonderer Berücksichtigung des Familienrechts und des Erbrechts sowie die Einbeziehung neuerer Literatur, während die Verweise auf die Lehrbücher des geltenden Rechtes aus praktischen Überlegungen eingeschränkt wurden. Auf diese Weise ist allen Interessierter erfreulicherweise ein aktueller kompakter Überblick über die gesamte mitteleuropäischen Privatrechtsgeschichte unter besonderer Berücksichtigung Österreichs zur Verfügung gestellt, der durch ein hilfreiches Sachverzeichnis von ABGB bis Zwispilde benutzerfreundlich aufgeschlossen wird.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler