Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR). Serie II Antiqua, hg. v. der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv, Band 5 Karton 425-516, hg. v. Sellert, Wolfgang, bearb. v. Rasche, Ulrich. Erich Schmidt, Berlin 2018. 528 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Der Reichshofrat bzw. anfangs königlicher oder kaiserlicher Hofrat ist der nach mittelalterlichen Vorläufern (an dem 13. 12.) 1497 begründete Hofrat (für Rechtssachen aus Reich und Erbländern und Gnadensachen) des Königs bzw. des Kaisers des Heiligen römischen Reiches in Wien (1559 Reichshofrat, Ordnung von dem 3. 4. 1559). Er wird zunächst zur obersten Regierung und Justizbehörde bestimmt und übt die nie endgültig und umfassend festgelegten Reservatrechte des Kaisers aus. Er entwickelt sich aber allmählich zu einem mit dem Reichskammergericht konkurrierenden Gericht des ihn allein besetzenden und finanzierenden Kaisers (in dem 18. Jahrhundert ganz überwiegend Reichshöchstgericht).

 

Der vorliegende Band führt die moderne Verzeichnung seiner Akten fort auf der Grundlage der bereits erschienenen vier Bände der Serie Antiqua und enthält nach dem einführenden Vorwort des verdienstvollen Herausgebers 616 in 92 Kartons in dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv verwahrten Akten mit den Anfangsbuchstaben der Kläger von N bis O wie etwa Nürnberg, Oettingen, Oldenburg oder Ostfriesland. Er hat bereits unmittelbar bei seinem Erscheinen das Interesse eines besonders sachkundigen Rezensenten erweckt. Deswegen genügt an dieser Stelle ein allgemeiner Hinweis.

 

Das Inventar beginnt mit einer aktenmäßig unvollständigen Klage der Stadt Nürnberg gegen Markgraf Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth von 1581 wegen der Ernteschäden durch die Wildfuhr und übertriebener Maßnahmen zu Bewahrung der landesherrlichen Jagdrechte. Es endet in der Nummer 616 mit einem Streit um einen an dem 1. Januar 1676 gefällten und mehrfach bestätigten Schiedsgerichtsspruch zwischen Peter von Overbeck und Jobst von Overbeck. Der gesamte, von dem Bearbeiter sachkundig und sorgfältig erfasste Bestand wird durch von Susanne Gmoser bearbeitete Indices (chronologische Konkordanz, Register der Reichshofratsagenten, Register der Vorinstanzen, juristischen Fakultäten und Schöppenstühle, Personen- und Ortsregister von Aachen, Karl Rudolph von bis Zwiefalten Kloster, ein Sachregister von Abgabe bis Zuständigkeit und eine Signaturenkonkordanz zwischen Altsignatur und Neusignatur) benutzerfreundlich aufgeschlossen, so dass insgesamt ein weiterer wichtiger Aktenbestand des Reichshofrats jedem Interessierten zur wissenschaftlichen Benutzung zur Verfügung gestellt ist, wofür allen Beteiligten sehr zu danken ist.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler