Control of Supreme Courts in Early Modern Europe, hg. v. Czeguhn, Ignacio/López Nevot, José Antonio/Sánchez Aranda, Antonio (= Schriften zur Rechtsgeschichte 181). Duncker & Humblot, Berlin 2018. 325 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach ihrem kurzen Vorwort planten die Herausgeber ursprünglich einen Kongress über die Kontrolle der Obergerichte in der frühen Neuzeit, doch zeigte sich bei der Vorbereitung eine Vielfalt der Bezeichnungen und Mittel der Kontrolle. Aus diesem Grunde entschieden sie sich in der Ausführung für einfachere Arbeitssitzungen an zwei Orten der Herausgeber. Diese sollen ein künftiges Projekt rechtsvergleichender Art unter Einschluss der Kolonien der europäischen Mächte vorbereiten.
Dabei wurden insgesamt zwei Arbeitssitzungen in Berlin und in Granada abgehalten. Auf ihnen wurden acht und sechs Referate vorgetragen. Sie beginnen mit Bertram Lomfelds Watching the Watchmen – Power Analyses of Democratic Judicial Systems und enden mit José Antonio Jópez Nevots La exigencia de respnsibilidad del Justicia de Aragón – el proceso de Enquesta.
Dazwischen werden so vielfältige und interessante Fragen behandelt wie Control of Courts by Prerogative Writs, Epistolary Control of the College of Justice in Scotland, New Findings Regardng the Influence of the Ruler of the Supreme Jurisdiction in the Holy Roman Empire of the German Nation, An Inspection oft he Svea Court of Appeal in 1636, Control and the Constituional Accountability of the College of Justice in Scotland 1532-1626, The Visitatio Generalis Magistratuum in the Decisiones of Jaun Bautista Larrea (1639), The Complex Relations between the Executive and the Judiciary during the Mid-19th Century, External and Internal Control of the Imperial Chamber Court, Control of the Procedure of the College of Justice in Scotland, La Imagen de Fernando el Católico y la Justicia, Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen durch Nichtigkeitsklagen und Nichtigkeitsbeschwerden in dem Nationalsozialismus und Notes on ‚la Visita‘ to Castile. Insgesamt haben damit dreizehn sachkundige Forscher aus Deutschland, Großbritannien, Finnland und Spanien einen ersten festen, noch nicht durch ein Sachverzeichnis benutzerfreundlich aufgeschlossenen Grund für das sehr interessante und wichtige Projekt einer vergleichenden Geschichte der Kontrolle der Obergerichte in Europa gelegt, auf dessen weiteren Fortgang jeder Interessierte sehr gespannt sein kann.
Innsbruck Gerhard Köbler