Stodolkowitz, Stefan Andreas, Götz von Berlichingen – Goethes Drama als Spiegel der Rechtsgeschichte (= Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung 46). Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e. V., Wetzlar 2018. 65 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Götz von Berlichingen wurde in Jagsthausen um 1480 als zehntes Kind seiner ritterlichen  Eltern geboren und starb an dem 23. Juli 1562 auf seiner später erworbenen Burg Hornberg. Nach dem Besuch der Klosterschule in Niedernhall am Kocher und Lehrjahren als Knappe beteiligte er sich an vielen Kriegen und Fehden, wobei er an dem 23. Juni 1504 bei der Belagerung Landshuts durch eine den Schwertknauf zerschmetternde Kanonenkugel die rechte Hand verlor, die er 1510 erstmals durch eine künstliche eiserne Hand ersetzte. Nach einem bewegten, von ihm selbst in Erinnerungen altruistisch gerechtfertigten Leben wurde er Held eines 1774 erstmals aufgeführten Schauspiels Johann Wolfgangs Goethes, das als wesentliches Werk des Sturm und Dranges eingestuft wird.

 

Mit ihm beschäftigt sich die aus einem Vortrag in Wetzlar erwachsene Studie des in Passau 2009/2010 über das Oberappellationsgericht Celle und seine Rechtsprechung im 18. Jahrhundert promovierten und danach bereits vor Jahren mit einer Studie vom Handel mit Ellen, Stahl- und Eisenwaren - Eine Zunftstreitigkeit vor dem Oberappellationsgericht Celle vor der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung hervorgetretenen Verfassers. Nach dem kurzen Vorwort bewirkte ein Archivaufenthalt in Schleswig mit dem Besuch einer dortigen Aufführung des Stückes eine vertiefte Beschäftigung mit dem Gegenstand. In der Folge erkannte der Autor mehr und mehr den vielfältigen rechtsgeschichtlichen Hintergrund des Stückes.

 

Gegliedert ist das Werk nach einer Einführung in vier Sachkapitel. Sie betreffen Frieden durch Recht statt Fehdewesen vor dem Hintergrund der Reichsreform des Jahres 1495, gelehrtes Richtertum und einheimische Rechtspraxis, eine Hochzeit statt einem Gerichtsurteil und die Verurteilung Adelheid von Weislingens nach Ehebruch und Anstiftung zu Mord durch das Femegericht. In diesem Rahmen erweist der Verfasser Goethes Schauspielfigur als von wirklichkeitsfremden Idealen geprägt, mittels derer der Dramatiker die eigenen Wertvorstellungen in eine längst vergangene Zeit auf einen tatsächlich abweichenden Menschen zu übertragen versucht, womit ihm die Fesselung zahlreicher Zuschauer in beeindruckendem Maße über Jahrzehnte und Jahrhunderte gelang.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler