Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit. Band 12 Königreich Schweden und Herzogtümer Pommern und Mecklenburg, hg. v. Härter, Karl/Zapnik, Jörg/Frohnert, Pär (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 306). Klostermann, Frankfurt am Main 2017. XII, 1-368, IX, 369-1019 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit ist ein hervorragendes, von Michael Stolleis geleitetes Sammlungsprojekt wichtiger öffentlicher Rechtsquellen, das die Geschichte des öffentlichen Rechtes in vorzüglicher Weise abstützt. Sein erster Band erschien als Sonderheft 84 von Ius Commune und erfasste Deutsches Reich und die drei geistlichen Kurfürstentümer Kurmainz, Kurköln und Kurtrier. Es folgten, grundsätzlich von jeweils unterschiedlichen Bearbeitern erstellt, 1998 Brandenburg/Preußen mit den Nebenterritorien Kleve-Mark, Magdeburg und Halberstadt, 1999 wittelsbachische Territorien (Kurpfalz, Bayern, Pfalz-Neuburg, Pfalz-Sulzbach, Jülich-Berg, Pfalz-Zweibrücken), 2001 Baden und Württemberg, (in den Studien zur europäischen Rechtsgeschichte) 2004 Reichsstädte 1 (Frankfurt am Main), 2005 Reichsstädte 2 (Köln), 2006 Orte der Schweizer Eidgenossenschaft (Bern und Zürich), 2007 Reichsstädte 3 (Ulm), 2008 Dänemark und Schleswig, 2010 Reichsstädte 4 (Speyer, Wetzlar, Worms) und 2016 die Fürstbistümer Augsburg, Münster, Speyer und Würzburg.
Diesem bisherigen eindrucksvollen Ergebnis werden nunmehr in dem zwölften Band der gewichtigen Reihe das Königreich Schweden und die Herzogtümer Pommern und Mecklenburg angeschlossen, deren Erfassung einschließlich der zugehörigen Einleitungen den aktuellen landesgeschichtlichen Forschungsstand daher nicht mehr umfassend darstellen können, sondern dem Leser hauptsächlich wesentliche Hintergrundinformationen für die Benutzung vermitteln sollen. Auf dieser hilfreichen Grundlage beginnt der von Pär Frohnert betreute Teil Schweden unter Gustav Vasa mit einem ersten Stück (K. brev) von dem 23. August 1521. Er endet mit der Nummer 1706 (Böndagsplakat) von dem 17. Dezember 1808.
Der von Jörg Zapnik verantwortete Teil Pommern setzt mit einer Anordnung Herzog Wartislaws IX. für die Burg- und Hofgerichte von 1421 ein und schließt in der Nummer 2140 mit einem Reskript von dem 29. Dezember 1806. Die von Rainer Schwieger für Mecklenburg erfassten Stücke beginnen mit einem Mandat von 1503 und enden in der Nummer 1494 mit einem Befehl von dem 11. Dezember 1800. Ein systematisch angelegtes, von Religionsangelegenheiten bis zu Abfall/Entsorgung führendes Sachregister und ein von accisrätter bis Zwieback reichendes alphabetisch geordnetes Sachregister schließen den wichtigen, insgesamt 5340 Polizeiordnungen nachweisenden Band benutzerfreundlich auf, womit bisher insgesamt mehr als 50000 für die Policey der frühen Neuzeit bedeutsame Texte an einem Ort repertorisch übersichtlich zusammengefasst sein dürften.
Innsbruck Gerhard Köbler