Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, Band 11 Fürstbistümer Augsburg, Münster, Speyer, Würzburg, hg. v. Härter, Karl, Halbband 1, Halbband 2 (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 293). Klostermann, Frankfurt am Main 2016. XIV, X, 1-671, 673-1018 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Polizeiordnung als die zur Wahrung und Schaffung der guten Polizei gedachte Ordnung findet sich der Sache nach bereits in der Stadt des Mittelalters (Nürnberg 1281). Seit der frühen Neuzeit verdichtet sich die diesbezügliche Tätigkeit der Obrigkeit zu dem Wohle der Menschen wie zu der Einschränkung ihrer bestehenden Freiheit erheblich. Die Erfassung der diesbezüglichen Quellen ist daher gewichtig, interessant und verdienstvoll.
Von Michael Stolleis angestoßen, hat sie inzwischen den Band 11 erreicht. Er zeigt nach dem einführenden Vorwort des Herausgebers, dass die geistlichen Reichsstände bzw. Territorien auf wesentlichen Feldern früher Staatstätigkeit den weltlichen Reichsständen bzw. Territorien, unter deren Krummstab an sich grundsätzlich gut zu leben war, in dem Süden wie auch in dem Norden durchaus vergleichbare Tätigkeiten in Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung entwickelten. Dementsprechend beträgt die Zahl der in dem vorliegenden Band aufgeführten Ordnungsgesetze und Polizeigesetze fast 6000 Texte (5989) und damit für jedes der rund 300 Jahre durchschnittlich rund 20.
Dabei beginnt Stefan Breit mit Augsburg (1353 Nummern), behandelt Münster (993 Nummern) Benno König, Speyer (1855 Nummern) Lothar Schilling und schließt Imke König mit Würzburg (1788). Stets stellen die Bearbeiter eine sachkundige Einleitung voran, bieten anschließend ein Quellen- und Literaturverzeichnis und führen zum Abschluss die betreffenden Policeygesetze in grundsätzlich chronologischer Ordnung auf. Ein Sachregister der Policeymaterien und Regelungsgegenstände schließt systematisch und alphabetisch den vielfältigen verwickelten Befund für den interessierten Benutzer hilfreich auf, so dass insgesamt das Repertorium mit diesem Band erneut einen weiteren bedeutenden Schritt in Richtung auf Vollständigkeit vorangekommen ist.
Innsbruck Gerhard Köbler