Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Haferkamp, Hans-Peter/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 4, Lieferung 26 Osnabrück-Personalitätsprinzip. Erich Schmidt, Berlin 2017. 225-480 Spalten, 128 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Plangemäß ist die 26. Lieferung der zweiten Auflage des Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte erschienen. Sie schließt an das osmanische Reich, mit dem die 25. Lieferung endete, mit Osnabrück an. Sie umfasst bis Personalitätsprinzip einschließlich aller Verweise insgesamt 96 Stichwörter.
Im Mittelpunkt steht dabei die aktualisierte Fortführung der Stichwörter der ersten Auflage, die etwa bereits Osnabrück betrifft. Dabei ist an die Stelle des Erstbearbeiters (K. Wriedt) Thomas Vogtherr getreten. Er hat Osnabrück, Bistum auf Osnabrück verkürzt, den Text und auch die Literatur gestrafft und zugleich das Bistum um die Stadt erweitert.
Besonders umfangreiche Artikel sind beispielsweise Österreich (Wilhelm Brauneder) oder Papst, Papsttum (Rudolf Schieffer/Andreas Thier). Neu aufgenommen sind Ostsiedlung (Enno Bünz), Otto II. (Wolfgang Huschner), Otto III. (Wolfgang Huschner), Otto von Bamberg (Anika M. Auer.), Otto von Freising (Joachim Ehlers), Ottokar II. (Heiner Lück), der Verweis von ottonisch-salische Reichskirche auf Reichskirche, der Verweis von Pactus Alamannorum auf Lex Alamannorum, der Verweis von Pactus legis Salicae auf Lex Salica, Paläographie (Christa Bertelsmeier-Kierst), Pallium (Andzej Gulczyński), Pandektensystem (Lars Björne), Pappenheim, Marschälle von (Christa Bertelsmeier-Kierst), der Verweis Papstbrief s. Papsturkunden, Paris (Adelheid Krah), der Verweis Pars maior s. Abstimmung, der Verweis Parteien s. Prozessparteien, Passau (Franz-Reiner Erkens), Paulskirchenverfassung (Rick Wendler), Person (Jens Eisfeld) sowie der Verweis von Person, juristische auf Juristische Person und Körperschaft. Völlig getilgt scheint nur ganz Weniges.
Insgesamt ist also auch diese Lieferung ein wichtiger Beitrag zur Aktualisierung des rechtsgeschichtlichen Wissens. Zahlreiche neue Bearbeiter sind an die Stelle ausgeschiedener Mitarbeiter getreten und nur noch wenige Erstbearbeiter können ihre Stichwörter auch in der zweiten Auflage fortführen. Möge dem gesamten Werk weiterer glücklicher Fortgang beschieden sein.
Innsbruck Gerhard Köbler