Geschichtliche Rechtswissenschaft. 100 Jahre Heidelberger Institut (1918-2018), hg. v. Baldus, Christian/Hattenhauer, Christian/Schroeder, Klaus-Peter (= Miscellanea juridica Heidelbergenisa 7). Jedermann Verlag GmbH, Heidelberg 2018. 199 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Hundert Jahre können eine Last sein und eine Ehre. Wenn eine menschliche Einrichtung die derzeitige menschliche Lebenserwartung deutlich übertrifft, zeugt dies von der besonderen Lebenskraft der entsprechenden Gegebenheit. Deswegen ist dieses Jubiläum ein guter Grund für entsprechenden Stolz und eine gerechtfertigte Rückbesinnung der Nachfolger auf ihre mutigen und selbstbewussten Vorgänger.

 

Hundert Jahre und 12 Tage nach seiner Gründung an dem 22. April 1918 mitten in dem ersten Weltkrieg konnte der geschäftsführende Direktor des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft in Heidelberg seine Gäste zu einem glanzvollen Festakt begrüßen. Eine klare Antwort auf die schwierige Frage, wieso gute hundert Jahre nach Friedrich Carl von Savignys Programmschrift (Über den Zweck dieser Zeitschrift, ZGR 1 1815, 1) in der von ihm 1815 mit anderen gegründeten Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft die Gründung eines Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft erfolgte, wird nach seinen Worten kaum zu finden sein, weil sich mit geschichtlicher Rechtswissenschaft unterschiedliche Inhalte verbinden lassen. Dementsprechend haben die Referenten des Festakts die Bedeutung geschichtlicher Rechtswissenschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet.

 

In diesem Rahmen behandelt Klaus-Peter Schroeder Rudolf Mosse – einen der großen  jüdischen Pioniere des Zeitungswesens, der Heidelberg 1917 Stipendien in Höhe von 100000 Mark gab und in dem gleichen Jahr in Anerkennung dieser Spende und in Hinblick auf sein vielfältiges soziales Engagement die Ehrendoktorwürde der juristischen Fakultät erhielt - und die Begründung oder Stiftung des Instituts mittels weiterer 400000 Mark Mosses, Dietmar Willoweit unter dem Titel Wege deutscher Rechtsgeschichte die Direktoren der germanistischen Abteilung des Instituts (Hans Fehr 1917-1924, Heinrich Mitteis 1924-1934, Hermann Krause 1936-1946, Siegfried Reicke 1949-1965, Götz Landwehr 1965-1969, Adolf Laufs 1969-1984, 1988-2001), Ralph Backhaus die Rechtsromanistik in Heidelberg in dieser Zeit (Ernst Immaneue Bekker, Friedrich Endemann, Max Gutwiller, Otto Gradenwitz, Ernst Levy, Wolfgang Kunkel, die Schüler Gerhard Dulckeit, Hubert Niederländer, Gerardo Broggini und Karlheinz Misera), Christian Baldus Spuren geschichtlicher Rechtswissenschaft in der Form der Vorstellung des Gradenwitz-Indexes und Philipp Bosch den als Hilfsmittel den Zugang zu dem Werk  Otto Gradenwitz‘ erleichternden Gradenwitz-Index von D. 1. 1.1.2 bis D. 50.17.206 (107-146). Der Festvortrag Boudewijn Sirks‘ beleuchtet umfassend die geschichtliche Rechtswissenschaft von damals und heute. Ein Verzeichnis der acht beteiligten Autoren, ein Register von ABGB bis Zwölftafelgesetz und eine Zusammenfassung in fünf Sprachen runden den vielfältigen interessanten Jubiläumsband benutzerfreundlich ab.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler