Genossenschaftsrecht in Bayern. Historische Entwicklung, hg. v. Hecker, Hans-Joachim/Hermann, Hans-Georg/Lolli-Gallowski, Silvia (= Schriftenreihe zur Genossenschaftsgeschichte 10). Twentysix Verlag, Norderstedt 2017. 229 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Dass mehrere Menschen irgendeine irdische Gegebenheit in irgendeiner Art und Weise gemeinsam nutzen, wird wohl schon früh irgendwo irgendwann möglich gewesen sein. Daraus dürften sich allmählich längerfristige Förderungen des Erwerbs oder der Wirtschaft mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs ergeben haben, die in Gegensatz zu Formen der Herrschaft mit Überordnung und Unterordnung durch Gleichheit der Beteiligten gekennzeichnet waren. Ältere Gestaltungen könnten dabei vor allem die gemeinsame anfangs losere und später festere Nutzung von Land betroffen haben.

 

Mit einem besonderen Teilaspekt dieser Genossenschaftsgeschichte beschäftigt sich die vorliegende, auf die historische Entwicklung des Genossenschaftsrechts in Bayern ausgerichtete Veröffentlichung. Sie beruht auf einem von dem historischen Verein bayerischer Genossenschaften e. V. und der 1862 gegründeten Münchener Bank eG abgegebenen und von der Gesellschaft für bayerische Rechtsgeschichte angenommenen Vorschlag einer eigenen Tagung über die Rechtsgeschichte der alten und neuen Genossenschaften. Nahezu alle bei dieser Gelegenheit gehaltenen Vorträge stellt der Sammelband nunmehr der Allgemeinheit zu umfassender Verfügung.

 

Dabei untersucht Andreas Bergmann „unzulässige collegia“ und die Rechtsprechung in Bayern, während einerseits Martin Otto Otto von Gierke als Staatsrechtler und andererseits Hannes Ludyga Josef Singer (1888-1980) als Präsidenten des Senates Bayern unter besonderer Berücksichtigung des Genossenschaftswesen Bayerns vorstellen. Hermann Josef ten Haaf behandelt die deutschen Kreditgenossenschaften in dem Dritten Reich und Andrea Groß die Baugenossenschaften in Nürnberg. Den Beschluss des interessanten, durch ein Verzeichnis der Autoren abgerundeten Werkes bilden Studien zu den berufsständischen Spezialbanken in der Rechtsform der Genossenschaft durch Margarete Wagner-Braun und über die Münchener Bank von 1862 als die älteste noch bestehende Kreditgenossenschaft Bayerns und den Weg zu dem Genossenschaftsgesetz Bayerns von 1869 durch Reinhard Heydenreuter.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler