Freiheit und Verantwortung – Verfassung und Menschenrechte im Wandel der Zeit in Ungarn und Deutschland, hg. v. Darák, Péter/Kube, Hanno/Molnár-Gábor, Fruszina u. a. (= Akademiekonferenzen 30). Winter, Heidelberg 2018. 252 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
An dem Anfang seiner Geschichte war der Mensch vermutlich frei und eigentlich nur für sich selbst verantwortlich sowie wohl für seine nächste mitmenschliche Umgebung auch irgendwie mitverantwortlich. In der Folge bewirkte der in ihm angelegte Selbsterhaltungstrieb das Streben nach Herrschaft über Mitmenschen und damit die Unfreiheit anderer. Auf einer dritten Stufe gelangte er auf Grund des aufgeklärten Strebens nach unvoreingenommener Einsicht in die Wirklichkeit seines Seines zu der formellen Verfassung des Staates mit der verhältnismäßigen öffentlichen Sicherung angeborener Menschenrechte.
Einen Teilaspekt dieser Entwicklung behandelt der vorliegende schlanke, mit einer Abbildung der Gerechtigkeit veranschaulichte Sammelband einer internationalen Konferenz von dem 24. und 25. November 2016, mit der die Heidelberger Akademie der Wissenschaften (schon seit 2002) den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern will. Nach einem Gleitwort des Präsidenten der Akademie und drei Vorworten enthält er insgesamt zehn Einzeluntersuchungen. Sie betreffen vielleicht vorrangig Ungarn, aber gleichzeitig auch Deutschland und allgemeine internationale Fragen.
An dem Beginn führt Zoltán Szente in die Verfassung(en) Ungarns von 1949/1989 und von 2011 ein, während Matthias Cornils die Presse- und Kunstfreiheit in Deutschland erörtert. Danach werden verfassungsrechtliche Garantien und medienpolitische Verkürzungen der Medienpolitik, die Herausforderung des Datenschutzes durch die Informationsfreiheit in Deutschland und Europa, die Entwicklung und Herausforderungen der Informationsfreiheit in Ungarn, Ungarns (relativ abweisendes) Asylrecht und Asylpolitik, die Flüchtlingskrise in dem Konflikt zwischen offener humanitärer Pflicht und beschränkender Staatsräson, Kompetenzen und Entscheidungen des Verfassungsgerichts in Ungarn, die Erga-omnes-Wirkungen der mitgliedstaatlichen Verfassungen und die Kompositverfassung sowie die europäische Menschenrechtskonvention als mögliches Verfassungskorrektiv in dem Rahmen der Chancen und Grenzen einer Konventionalisierung des Verfassungsrechts untersucht. Den Beschluss der dabei gebotenen gewichtigen und aktuellen rechtsvergleichenden Vergewisserung menschenrechtlicher Vorgaben bezüglich der verfassungsrechtlichen Gegebenheiten bildet ein Verzeichnis der elf Beiträger, während ein Sachregister ausgespart ist.
Innsbruck Gerhard Köbler