Die Urkunden Friedrichs II. 1222-1226, bearb. v. Koch, Walter unter Mitwirkung von Höflinger, Klaus/Spiegel, Joachim/Friedl, Christian u. a. (= Monumenta Germaniae Historica. Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser, Bd. 14, Teil 5). Harrassowitz, Wiesbaden 2017. LXXXVIII, 667 S. (Texte), 669-1084 S. (Register), Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach der Vorrede des verdienstvollen Bearbeiters liegt termingerecht nun der fünfte Teilband der Urkunden Kaiser Friedrichs II. (Iesi bei Ancona 26. 12. 1194-Castel Fiorentino bei Lucca 13. 12. 1250, 1198 König von Sizilien, 1196/1211/1212 König des Heiligen römischen Reiches, 12. 11. 1220 Kaiserkrönung) vor, der nahtlos an den vierten Teilband anschließt und mit ihm zusammen das Modul 3 in der Gesamtplanung des Unternehmens bildet. Er umfasst 270 Urkunden gegenüber 171 Urkunden für die Zeit als König Siziliens (1199-1212) und gegenüber 488 Urkunden für die Zeit zwischen 1212 und 1220 als König des Heiligen römischen Reiches. Dementsprechend liegen nun für die Zeit bis 1226 1199 Urkunden und drei Nachträge vor, womit die Zahl aller Urkunden Friedrichs I. bereits übertroffen wird.
Vorangestellt ist beiden Bänden eine kanzleigeschichtliche Einleitung des Bearbeiters für die Zeit von Mitte September 1220, als Friedrich II. auf dem Zug nach Rom das Gebiet Italien betrat, bis zu dem geplanten, aber nicht verwirklichten Hoftag von Cremona in dem Juni 1226. Sie behandelt einschließlich der mittelalterlichen Fälschungen 542 Urkunden, von denen (nur) 151 (28 Prozent) auf einer Urschrift (Original) oder einer angeblichen Urschrift aus gegenwärtig 79 Archiven und Bibliotheken Italiens (52 Prozent), Deutschlands (23 Prozent), Frankreichs (9 Prozent), der Schweiz (6 Prozent), Österreichs (5 Prozent), Spaniens, der Niederlande und Schwedens beruhen. Gegenüber der früheren Edition Huillard-Breholles ist die Zahl der Urkunden von 309 (davon 52 nur als Regesten) auf 542 erhöht, was abzüglich der Fälschungen einen durchschnittlichen Jahresausstoß von knapp 90 Urkunden (gegenüber 59 Urkunden pro Jahr in der deutschen Königszeit) bedeutet.
Die der sehr gründlichen Einleitung für beide Bände vier und fünf folgende Edition in Band 5 beginnt mit der Nummer 930 von dem 7. September (12229, in der Friedrich den Zollmeistern und Baiuli von Palermo, Messina und allen sonstigen Städten in dem Königreich Sizilien verbietet, von dem Kloster San Giovanni in Fiore Abgaben einzutreiben oder Gut zu entfremden, und endet mit der Nummer 1199 von dem Juni 1226, in der Friedrich dem Bischof und der Kirche in Lüttich ein Allod in Moha und Waleffe bestätigt, sowie einem Nachtrag Nr. 164a vom April 1212. Der gesonderte Registerband enthält ein Namenregister, ein Wortregister und Sachregister, ein Stellenregister, ein Verzeichnis der Überlieferung nach Empfängern, ein Verzeichnis der Überlieferung nach Lagerorten, ein Quellenverzeichnis und Literaturverzeichnis, neun kleine Corrigenda bzw. Addenda zu den vorangehenden vier Bänden sowie hilfreiche Konkordanzen. 32 Bildtafeln an dem Ende veranschaulichen das Gebotene, so dass insgesamt das wichtige Gesamtwerk um einen weiteren Schritt sehr benutzerfreundlich vorangebracht werden konnte, selbst wenn der Weg bis zu dem Ende noch ziemlich weit ist.
Innsbruck Gerhard Köbler