Betriebspensionen in Kollektivverträgen. Rechtsdogmatik und Sozialpolitik, hg. v. Reiner, Michael (= Schriften zur Alterssicherung 1). new academic press, Wien 2017. 136 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Ursprünglich war der Mensch grundsätzlich auf sich allein gestellt, so dass er nur überleben konnte, wenn er genügend Nahrung fand, andernfalls aber unterging und anderen Lebewesen kurzzeitig als Nahrung diente. Eine gewisse Absicherung konnte dabei die Familie oder auch die etwas größere Horde bieten. Bei diesem einfachen Zustand dürfte es bis zur Sesshaftigkeit und dem mit ihr verbundenen Zivilisationsfortschritt geblieben sein.
Wohl als Folge von Aufklärung und Industrialisierung begründete dann Otto von Bismarck zwecks Sicherung der Herrschaft in Abwehr sozialistischer Parteien in dem Deutschen Reich 1881 die Sozialversicherung, die leicht im Zuge eines gesetzlich auferlegten Generationenvertrags ausreichend finanziert werden konnte, solange eine hohe Geburtenrate und eine niedrige Lebenserwartung den verwaltenden Trägern ein einfaches Wirtschaften ermöglichten. Wie der Herausgeber aber schon in seinem Vorwort betont, wird auf Grund der stetig sinkenden Geburtenrate und dem ständigen Anstieg der Lebenserwartung als Folge der damit langfristig sinkenden Ersatzrate in der ersten Pensionssäule die Nachfrage nach durch Abwälzung der Kosten über die Preise auf die Verbraucher möglichst kostengünstig erwerbbarer Zusatzvorsorge zunehmen. Mit einigen dadurch entstehenden Fragen befasste sich eine in Wien an dem 10. Oktober 2016 abgehaltene Fachtagung über Betriebspensionen in Kollektivverträgen, deren interessante Ergebnisse der vorliegende Sammelband der Allgemeinheit zur Verfügung stellt.
Dabei behandelt zunächst der Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Kammer für Arbeiter und Angestellte Josef Wöss die tatsächlichen und sozialpolitischen Gegebenheiten. Anschließend untersucht der an der Fachhochschule des BFI als Lektor für Wirtschaftsrecht tätige Herausgeber die rechtliche Frage, ob und inwieweit ein Kollektivvertrag Betriebspensionen zwingend vorgeben kann. Schließlich setzt sich Linda Kreil, Lektorin für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, der Fachhochschule Wiener Neustadt und der Fachhochschule des BFI Wien mit dem Verhältnis eines eventuellen neuen Kollektivvertrags für Betriebspensionen zu etwaigen bereits bestehenden Pensionszusagen und sonstigen betrieblichen Sozialleistungen auseinander, so dass die drei Studien die wichtige aktuelle Thematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten können, auch wenn die seinerzeitigen steuerrechtlichen Überlegungen Wolfgang Mazals von der Universität Wien nicht mehr in den Druck gelangen konnten.
Innsbruck Gerhard Köbler